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Wikipedia:Auskunft/alt36

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Wikipedia:Auskunft/alt36/Intro

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4. Juli 2012

Internet auf dem Handy

Was ist besser beim LG Optimus? 3G oder H? Und was bedeutet es, wenn die Empfangsbalken von weiß zu grün oder umgekehrt wechseln. Danke.

--91.192.15.78 13:31, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

H müßte besser sein, aber schau mal einfach hier nach. Problemlos über google zu finden, dürfte auch im Karton Deines Gerätes gelegen haben. --91.56.161.228 13:51, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
H=HSDPA (typischerweise 7,2 Mbit/s), 3G=UMTS ohne HSDPA (also max. 384 kBit/s). Grün/weiß dürfte für aktive Datenübertragung bzw. Standby stehen. --20% (Diskussion) 19:12, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Erklärung der Buchstaben, aber die Erklärung für die Farben muss noch eine andere sein, denn für die aktive Datenübertragung gibt es noch extra aufleuchtende Pfeile. --91.192.15.78 11:53, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Grün heisst, dass nicht nur eine Datenverbindung besteht, sondern auch die Hintergrundsynchronisation aller Anwendungen (GMail, WhatsApp, Dropbox etc.) funktioniert. Denis Barthel (Diskussion) 20:48, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ergibt Sinn, danke! --91.192.15.78 11:26, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was macht eine Raumstation?

Flugzeuge fliegen, Ballons fahren, die Internationale Raumstation macht was? Schweben? Umlaufen? Wie nennt man das? --91.56.161.228 23:30, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

In der Regel kreisen die, und zwar um die Erde. --Snevern 23:31, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
befindet sich im Orbit ..? GEEZERnil nisi bene 23:34, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es geht mir um den Artikel ThinkPad. Da heißt es: "ThinkPads sind die einzigen Notebooks, die für Langzeitflüge der ISS (International Space Station) zertifiziert sind.". Wie kann man das besser formulieren, weil fliegen tut sie ja nicht. --91.56.161.228 23:39, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habs mal gewagt. --Löschbold (Diskussion) 23:42, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hehe, das wäre auch eine meiner Ideen gewesen, aber was macht die ISS nun? Wirklich nur kreisen, oder gibt es dafür einen Fachbegriff? --91.56.161.228 23:43, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was nun die ISS macht, kann man im Artikel ISS nachlesen: Sie kreist aktuell in ca. 400 km Höhe (Stand: Juni 2012) mit einer Bahnneigung von 51,6° ca. alle 91 min um die Erde [...]. Ausserdem geht es in diesem Satz ja nicht um die Flüge der ISS. Die ISS wird auch nicht mehrere Flüge absolvieren. Sie wird genau einen Flug hinter sich bringen. Es geht um das Denkbrett und das wird eben auf der ISS eingesetzt. Dass dies im Orbit geschieht, liegt in der Natur der Dinge. --Löschbold (Diskussion) 23:47, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Laut Fliegen (Fortbewegung) wird sie nichtmal einen Flug absolvieren. Und kreisen kann ich - provokant gesagt - auch mit dem Auto im Kreisverkehr. Aber wenn es keinen speziellen Begriff dafür gibt, dann muß ich das wohl so hinnehmen ;) --91.56.161.228 23:51, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
gehen wir mal davon aus, dass es sich um einen Trabanten handelt. Ein anderer Begriff ist Satellit. Die Satelliten befinden sich erst einmal grundsätzlich auf ihrer Bahn. Die künstlichen Satelliten dagegen umkreisen die Himmelskörper. --Löschbold (Diskussion) 23:58, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Warum fliegt sie nicht ? Natürlich tut sie das. Zu "fliegen" zählt nicht nur der aerodynamische Flug mit Auftrieb, wie es Flugzeuge machen. Auch bei Kanonenkugeln oder geworfenen Steinen spricht man ja davon, dass sie fliegen, obwohl ihre Bewegung rein ballistischer Natur ist. Man spricht ja auch sonst bei Raumfahrzeugen (die ja übrigens auch nicht fahren) vom "Flug zum Mond", vom "Vorbeiflug an Jupiter" etc.. Die meiste Zeit bewegen sich die Raumfahrzeuge dabei antriebslos dahin und werden nur von Gravitationskräften beeinflusst und ggf. von ein bisschen Rest-Luftwiderstand. Zitat aus Fliegen (Fortbewegung): "Ferner wird auch die Fortbewegung durch Rückstoß (Rakete) sowie die Bewegung entlang einer ballistischen Bahn (Projektil, Satellit usw.) als Fliegen bezeichnet." - und die ISS ist nichts anderes als ein bemannter Satellit. --HH58 (Diskussion) 00:00, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Ob nun die ISS auf Ihrem Flug (Ferner wird auch die Fortbewegung durch Rückstoß (Rakete) sowie die Bewegung entlang einer ballistischen Bahn (Projektil, Satellit usw.) als Fliegen bezeichnet. // Dieser Apolloflug war der einzige, der vorzeitig abgebrochen werden musste) die Erdumlaufbahn x-mal umkreist spielt aus Sicht der ISS keine Rolle. Es gibt EINEN Flug - der allerdings länger dauert :-) --Löschbold (Diskussion) 00:02, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) gudn tach!
eine raumstation macht verglichen mit flugzeugen oder autos nicht viel, deswegen sagt man meist nur, dass sie sich in einer umlaufbahn befindet, vgl. ISS#Umlaufbahn. man kann auch wie die esa von "bewegung" sprechen, weil das nicht notwendig etwas aktives sein muss.[1] aber auch der ausdruck "fliegen" wird z.b. vom dlr verwendet.[2]. -- seth 00:04, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Natürlich. Eine Raumstation fliegt. Oder sie kreist. Sie befindet sich im Orbit. Das alles sind die gängigen Worte, wie sie von jedermann verwendet und verstanden werden. (Das ist das Kriterium dafür, dass ein Wort "richtig" ist: Der Hörer/Leser muss es im selben Sinne verstehen, wie der Sprecher/Autor es gemeint hat.)
Physikalisch gesehen ist es vielleicht am sinnvollsten, von einem Fall zu sprechen. Eine Raumstation fällt (nicht herunter, sondern) um die Erde herum. Deshalb ist man dort auch im "freien Fall", also "schwerelos". --Pyrometer (Diskussion) 20:48, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Raumstation schwebt im Orbit. Klingt ganz sanft, die hat aber einen Zunder von 30.000 km/h drauf. --El bes (Diskussion) 01:18, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Schweben bezeichnet entweder das Verharren eines Körpers auf konstanter Höhe in einer Flüssigkeit oder einem Gas, siehe Auftrieb (hier nicht der Fall, da die ISS sich nicht durch Auftrieb auf ihrer Bahn hält) oder verschiedene technische Verfahren zum künstlichen Halten eines Objektes, siehe Levitation (Technik) - hier auch nicht der Fall, da die ISS zwar künstlich und technisch in ihre Umlaufbahn gebracht wird, das eigentliche Beharren dort aber rein auf dem ballistischen Kräftegleichgewicht beruht (auch ein Steinbrocken ohne äußere Beeinflussung würde bei gleicher Geschwindigkeit auf der gleichen Bahn kreisen). --HH58 (Diskussion) 08:31, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Rein pragmatisch: So, wie der Begriff Fliegen für Raumschiffen verbreitet und üblich ist, kommst du da mit nix anderem durch, egal ob's stimmt (Denk' dran, wie oft du erklären musst, wieso ein Ballon fährt und nicht fliegt). Bei Raumstationen wird kreist (im orbit) am ehesten akzeptiert und verstanden. --RobTorgel (Diskussion) 08:56, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ah, ja: Mir wurde erklärt, dass Raumstationen eigentlich fallen. Na, schreib das mal

Kreisen bezieht sich aber nur auf die Form der Bahn, nicht aber auf die "Art der Fortbewegung" also solche. Auch ein (aerodynamisch fliegendes) Flugzeug kann kreisen. --HH58 (Diskussion) 10:11, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

In der Raumfahrt wird auch gerne von Mission gesprochen, also "... , die für Langzeitmissionen der ISS zertifiziert sind." --Optimum (Diskussion) 09:35, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Mission hat aber nichts damit zu tun, was die ISS "tut". Gerade dauerhaft im All befindliche Raunmstationen werden nacheinander für verschiedene Missionen benutzt. --HH58 (Diskussion) 10:11, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Im Englischen gibt es ja das schöne einfache Verb to orbit. Ich schlage daher für alles, was sich auf einer Umlaufbahn befindet, den Neologismus orbitieren vor -- für Planeten, Monde, und eben auch Satelliten und andere Trabanten. --Neitram 10:49, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Fliegen ist jede Fortbewegung ohne Bodenkontakt. Ein Raumschiff fliegt ja auch. Deshalb sagt man auch Flug zum Mond, Flug zum Mars, etc. --El bes (Diskussion) 11:24, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Na, dann erzähl mal einem Ballöner oder Luftschiffer, sein Gerät würde fliegen ;-) --El Grafo (COM) 11:55, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
99 Luftballons f l i e g e n über den Horizont ... sang schon die Nena. Und aerodynamisches Fachgesimple interessiert die WP:OMA nicht, mich auch nicht. --El bes (Diskussion) 12:01, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Na, dann (pseudo-)fachsimple ich jetzt auch nicht, dass ich persönlich den Ausdruck "fahren" in diesem Zusammenhang schon immer etwas schräg fand. Ist ja eher wie Tauchen mir negativem Vorzeichen - statischer Auftrieb eben, das hat mit Aerodynamik eher weniger zu tun. Andererseits: "fahren" U-Boote auch im getauchten Zustand oder nur wenn sie sich an der Wasseroberfläche befinden?. Und: Wasserfahrzeuge haben im Normalfall auch keinen Bodenkontakt - fliegen die jetzt auch? ;-) Sorry, ich neige gelegentlich zur Haarspalterei … --El Grafo (COM) 13:57, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die ISS tut eigentlich das gleiche wie der Mond (fliegen? ;-)) - Umkreisen, umrunden meint Leo zu to orbit --yocaftermath 13:17, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich hab's: "ThinkPads sind die einzigen Notebooks, die zertifiziert sind, lange Zeit im Inneren der ISS (International Space Station) über das Firmament zu ziehen." --91.56.182.166 13:29, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wie wäre es mit "ThinkPads sind die einzigen Notebooks, die für Langzeitausflüge in der ISS (International Space Station) zertifiziert sind."? --91.49.59.9 18:21, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist doch logisch, sie fällt um die Erde ! Gruß--Lexikon-Duff (Diskussion) 17:07, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Alles falsch. Raumstationen stürzen. Schlag's nach bei Harald Lesch. --Freud DISK Konservativ 17:39, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

5. Juli 2012

Wiederherstellen von Daten auf SSDs?

Gelöschte Festplatten lassen sich ja wiederherstellen - mit kriminaltechnischen Methoden sogar, wenn die Platte widrigsten Umständen ausgesetzt war. Gibt es auch Methoden, die Daten einer gelöschten SSD wiederherzustellen? Chiron McAnndra (Diskussion) 13:45, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube (und stütze das an vage Erinnerungen an c't-Artikel) sogar eher besser. Eine gelöschte Datei, zu der kein Trim kam, wird wohl aufbewahrt, und selbst, wenn man alle Dateien mit wirren Daten überschreibt, kann es immer noch sein, dass die SSD zwecks Wear Leveling hin- und herkopiert hat und eine Kopie überlebt. Deshalb gibt's extra auch den Secure-Erase-Befehl, der alles plattmacht. Fazit: Ja. --Eike (Diskussion) 13:50, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das meinte ich nicht ganz so. Mir ist schon klar, dass man zur Sicherheit freie Daten überschreiben sollte und dass man das bei der SSD nicht ebenso unter Kontrolle hat wie bei einer Festplatte. Aber selbst dann, wenn ich beispielsweise eine Festplatte gescrambled und die gesamte Platte mit wirrem Datenmüll überschrieben habe, lässt sich mit verfeinterten Methoden dennoch einiges vom ursprünglichen Datenbestand retten. Ich meine damit keine Technik, die man selber mit angeschlossener Platte hinbekommt und auch keine, die teure Datenrettungsspezialisten anbieten, sondern solche, die in forensischen Labors verwendet werden und die frühere Magnetisierung in Schichten untersuchen. Mit entsprechendem Equipment lassen sich da sogar unterschiedliche Daten eines einzelnen Punkts noch identifizieren, da Magnetische Informationen selten ganz verloren gehen. Die größte Schwierigkeit hierbei ist die analoge Komponente, weil das Teil nunmal mechanisch ist und der Schreib/Lese-Kopf nicht digital immer dieselbe Position beschreibt. Ich wollte wissen, ob es ähnliche Möglichkeiten (egal, ob bereits praktikabel oder lediglich theoretisch denkbar) gibt, wie man sowas auch bei ner SSD hinbekommen könnte - auch nach Deinem Secure-Erase. Chiron McAnndra (Diskussion) 14:49, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das soll eher ein Gerücht sein, siehe http://www.heise.de/security/meldung/Sicheres-Loeschen-Einmal-ueberschreiben-genuegt-198816.html. Für SSDs weiß ich's nicht, aber da hab ich noch nicht mal das Gerücht kursieren sehen. --Eike (Diskussion) 14:53, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das was Chiron da beschreibt, geht schon lang nicht mehr. Diese angebliche forensische Rekonstruierbarkeit der Daten bezog sich auf einen frühen Festplattentyp mit einfacher Datencodierung. Deswegen gab es früher kunstvolle Datenüberschreibprogramme. Heutige Festplatten (GMR-Effekt) lassen eine derartige Rekonstruktion von Daten nicht mehr zu. --Rôtkæppchen68 16:38, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich zitiere den Leserbeitrag von awg aus dem zitierten heise-Artikel:
Hier gibt es einen Artikel von einem der Autoren mit seinen Messwerten:
> http://sansforensics.wordpress.com/2009/01/15/overwriting-hard-drive-data/
Aus den beiden Tabellen für ältere (nicht uralte!) und aktuelle Laufwerke ergibt sich, dass in Datenbereichen, die nur einmal beschrieben und dann durch Überschreiben gelöscht wurden, einzelne Bits mit einer Wahrscheinlichkeit von 92% bei älteren, und 87% bei neueren Laufwerken rekonstruiert werden können. Selbst bei aktuellen Laufwerken können einzelne Bits nach dreimaligem Überschreiben noch zu 64% rekonstruiert werden.
Ein ASCII-Text enthält z.B. genug Redundanz, um lesbar zu bleiben, wenn nur 87% der Bits richtig rekonstruiert werden.
Ich finde, dass diese Rekonstruktions-Wahrscheinlichkeiten erstaunlich (und erschreckend) hoch sind, und in einem erstaunlichen Widerspruch zu den eindeutigen Schlussfolgereungen des Autors stehen. Ich auch. --Ayacop (Diskussion) 16:44, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das widerspricht den Daten aus dem Heise-Artikel: "Wenn es um ein einziges Bit geht, von dem man ganz genau weiß, wo es steht, dann kann man es (in einem der genannten Beispiele) mit 56 Prozent Wahrscheinlichkeit korrekt rekonstruieren. Für ein Byte müsste man dann aber schon 8 Mal richtig liegen, was nur noch mit 0,97 Prozent Wahrscheinlichkeit klappt." --Eike (Diskussion) 16:49, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Daten widersprechen nicht dem Heise-Artikel, da sich im Paper zwei Tabellen befinden: eine zu alten Laufwerken auf die sich der Heise-Artikel bezieht (56% Wiederherstellunsgwahrscheinlichkeit für 1 Bit und 0,97% für 8 Bit, jeweils gebrauchtes Laufwerk) und eine zu neuen Laufwerken auf die sich der Blog-Beitrag bezieht (87% für 1 Bit bei 1x Überschreiben und 64% für 1 Bit bei 3x Überschreiben). Die 92% beziehen sich auf 1 Bit bei einem jungfräulichen alten Laufwerk. --Mps、かみまみたDisk. 17:46, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich krieg unter dem angegeben Link nur "sansforensics.wordpress.com is no longer available. The authors have deleted this blog."... --Eike (Diskussion) 18:14, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Daten habe ich aus dem Originalpaper: doi:10.1007/978-3-540-89862-7_21 --Mps、かみまみたDisk. 13:30, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ok, da krieg ich nur "Access to this content is restricted to subscribers. Options for obtaining access are below." --Eike (Diskussion) 12:42, 8. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]
Also eigentlich hatte ich nicht vor, hier eine Debatte über Festlatten (egal, ob alte oder neuere Typen) loszutreten, sondern fragte nach den physikalischen Randbedingungen bei SSDs - sind die sicherer - und wenn ja, warum lassen sich dort Daten nicht zurückholen? Ich kann mir durchaus vorstellen, daß auch Kapazitive Effekte im Material spuren hinterlassen, die sich - zumindest theoretisch - später noch nachweisen lassen. Gibt es hierzu überhaupt schon Untersuchungen? Chiron McAnndra (Diskussion) 22:59, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zwar etwas spät, aber hoffentlich noch aktuell: Festplatten zeichnen die Daten quasi analog auf, das heißt, dass ein kleiner räumlicher Bereich magnetisch verändert wird für ein Bit. Beim Überschreiben wird nicht exakt derselbe Raum um-magnetisiert; es verbleiben nachweisbare Reste. Eine SSD arbeitet "echt" digital: eine Speicherzelle hat entweder den Zustand "1" oder "0". Es gibt keine Randbereiche. Wird der Zustand umgeschrieben, verbleiben keine Reste. Insofern müssten SSDs sicherer sein, wenn man gewährleisten kann, dass genau die Speicherzellen überschrieben werden, die den zu löschenden Inhalt trugen. --Slartibartfass (Diskussion) 20:05, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da werden sich aber die Forensiker aus den CSI-Labors ärgern - denn jetzt, wo SSDs immer günstiger werden, wird wohl kein böser Bube, der was auf sich hält, noch mit ner ollen Festplatte seine Aktivitäten der Wiederherstellung preisgeben. Chiron McAnndra (Diskussion) 20:29, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Frage zur Haftstrafe für Breno

Hallo, ich verstehe folgendes an Brenos hoher heftigen Strafe nicht. Ich meine angenommen es wäre seine Privatvilla gewesen, habe ich kein Recht mein Eigentum zu zerstören, so lange ich niemanden gefährde nicht die Absicht habe jemanden zu gefährden und den Feuerwehreinsatz zahle? Kann doch mit meinem Eigentum machen was ich will?--84.58.231.254 20:22, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Frage würde mich auch interessieren: Darf man seine eigene Villa abfackeln? Den Fall Breno betrifft das allerdings nicht - es war nicht seine eigene Villa. ("Die Villa im Münchner Vorort Grünwald, die der Brasilianer gemietet hatte"... [3]) --Eike (Diskussion) 20:27, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Laut § 306a fällt das wohl auch unter schwere Brandstiftung. -- Hepha! ± ion? 20:29, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
-> Brandstiftung [stgb 306a. --Polyextremophiler (Diskussion) 20:32, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Aber irgendwie ist 5 Jahre Haft trotzdem ganz schön heftig für die Aktion. Ich vermute mal, dass die meisten Vergewaltiger weniger kriegen... Hat der Breno etwa schon Vorstrafen oder warum gibts keine Bewährung? Und der Vermieter muss auch ein bisschen behämmert sein... Wenn der Breno nun 5 Jahre im Knast sitzt, wird er niemals so ein teures Häuschen bezahlen können und der Vermieter bzw. die Versicherung bleibt auf dem Schaden sitzen. Wenn Breno nur ne Bewährungsstrafe bekommen würde, dann könnte er wohlmöglich weiter Fußball spielen und so den Schaden ersetzen. Ziemlich schräge Story...--svebert (Diskussion) 20:33, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ohne mir irgendetwas dazu durchgelesen zu haben: Du musst unbedingt die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen der geschädigten Privatperson Vermieter und der schadensverursachenden Privatperson Breno einerseits und dem Interesse des Staates an einer strafrechtlichen Sanktionierung des Verhaltens des Delinquenten Breno andererseits unterscheiden. Der Vermieter mag allenfalls als Nebenkläger, ggf. in einem Adhäsionsverfahren versuchen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen (falls nicht ohnehin eine Versicherung einspringt), "Herrin des Verfahrens" ist allerdings die Staatsanwaltschaft, die bei einem derart schweren, weil gemeingefährlichen Delikt bereits von Amts wegen ermitteln muss. Auch wenn statt der Freiheits- eine Geldstrafe verhängt worden wäre, würde dies dem Vermieter erstmal nichts nutzen, da die Geldstrafe nicht in erster Linie zur Opferhilfe dient, sondern zur Strafe. --92.227.82.71 21:21, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
5 Jahre? Ich meine mich an 3 Jahre und ein paar Monate zu erinnern. Ja, bin zu faul um nun selber nachzuschauen.--Traeumer (Diskussion) 20:39, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]


Erklärt mir aber nicht mit welchem Recht sich dieser Staat es sich vornimmt mir das Abbrennen meiner eigenen Immobilie zu untersagen? Ist doch MEIN Eigentum?--84.58.231.254 20:43, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dein Argument macht nur dann Sinn, wenn kein Eigentum eines anderen dabei gefährdet ist, das dürfte wohl nur selten der Fall sein (z.B. wenn das Haus einsam auf eienr Wiese steht, im Wald aber schon nicht mehr, weil ein brennendes Haus kann wohl einen Waldbrand verursachen). Zu Breno: mir kommt es nach den Medienberichten merkwürdig vor, dass der überhaupt als zurechnungsfähig befunden wurde. [4] [5] --MrBurns (Diskussion) 20:49, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Grundidee dahinter ist wahrscheinlich, dass es keinen sinnvollen und legalen Grund gibt, sein eigenes Haus anzuzünden. Auf der einen Seite willst du vielleicht jemanden um die Ecke bringen oder die Versicherung betrügen, auf der anderen Seite gefährdest du mit Sicherheit irgendjemanden irgendwie. Deshalb wahrscheinlich pauschal verboten. -- Hepha! ± ion? 20:51, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Naja, es gibt ja Leute, die sich von Besitz lossagen wollen, da kann es ja durchaus sinnvoll sein, in einem feierlichen Akt sein Haus anzuzünden. Nochmal @Breno: wurde der wegen schwerer Brandstiftung oder wegen Vollrausch verurteilt (ich weiß, im Zeitungsbericht steht eindeutig ersteres, aber Zeitungsberichte sind ja auch nicht immer korrekt)? Wenn letzteres der Fall ist, dann wäre die Strafe mMn etwass hoch, weil wer z.B. im Vollrausch (im juristischen Sinn) jemanden umbringt, kann ja auch nur max. 5 Jahre bekommen. --MrBurns (Diskussion) 20:57, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
letzteres soll wohl auch zur Abschreckung dienen, damit nicht jeder blöd ist der nüchtern handelt. Das außer Breno niemand im Haus war, war Glück, Frau und Manager hätten bei einem anderem Verlauf tödlich zu Schaden kommen können. Schwere Brandstiftung -> Strafe muss hart sein, denn es besteht oft kein Entkommen für Betroffene. --95.222.139.118 21:07, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dass die Gerichte gesetzesgemäß urteilen halte ich für wichtiger als Abschreckung (die übrigens nach vielen Studien ohnehin nicht funktioniert, sieht man auch gut am Beispiel USA: hohe uns teigende Kiminalität trotz meist schwerer Strafen, die eher noch verschärft werden). Daher zurechnungsfähig -> schwere Brandstiftung, unzurechnungsfähig -> Vollrausch. --MrBurns (Diskussion) 21:17, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
PS: ich möchte noch hinzufügen, dass nicht nur in dubio pro reo, sondern auch in dubio mitius steht (daher wenn Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit besteht, ist er wegen Vollrausch zu verurteilen). Und von woher weißt du, dass er sich nicht vorher versichert hat, dass sonst niemand im haus ist, aus den verlinkten Presseberichten ist nicht ersichtlich, ob er das getan hat oder nicht. --MrBurns (Diskussion) 21:33, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
PPS: vielleicht war die Medienberichterstattung, dass er ev. eine eher milde Strafe bekommt, damit er weiter kicken darf, auch eher kontraproduktiv für den Angeklagten: sowas führt manchmal dazu, dass der Richter besonders hart urteilt, um zu verhindern, dass er verdächtigt wird, tatsächlich aus o.g. gründen zu milde zu urteilen.. --MrBurns (Diskussion) 21:57, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Sinnhaftigkeit geht das Strafrecht nichts an, um die Legalität geht es ja gerade, und von Fremdgefährdung steht nicht im Gesetz. Heißt, ich darf mein Haus, selbst im nüchternsten Zustand ("knurd") und unter 100%igem Ausschluss von Fremdgefährdung (zwar sprengen, aber) nicht abfackeln? Es wär sicherlich ein "minderschwerer Fall", aber verstehen kann ich das trotzdem nicht... --Eike (Diskussion) 21:18, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der Staat verbietet - völlig zu Recht und Gottseidank - die Gefährdung von fremdem Leben und Eigentum. Wer ein Haus abfackelt, auch wenn's das eigene ist, tut das grundsätzlich. Und der Staat muss natürlich nicht für jeden Straftatbestand eine Begründung ins Gesetz schreiben. Tut er bei Mord und Totschlag übrigens auch nicht.
Aber natürlich darfst du, wenn du das unbedingt willst, dein Eigentum zerstören: Nimm dir einen Presslufthammer und eine Kettensäge und schau mal, wie weit du kommst. Verbietet dir keiner. --Snevern 21:21, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK)Nun ja das mit dem straffrei Sprengen wird problematisch. Wer hat schon einen Schein für den Umgang mit Sprengstoff, geschweige den auch noch die Bewilligung dazu, denn beim eigen Haus anzuwenden. Also das eigen Haus sprengen ohne dafür zu Verantwortung gezogen werden zu können, ist nicht einfach. Aber soweit gebe ich dir Recht Eike, sprengen des eigenen Haus ist tatsächlich straf frei hinzukriegen (schwierig, aber machbar). Aber bei schwerer Brandstiftung ist nun mal so, dass da die Gericht keine Gnade kennen, da gibt es oft Höchststrafe, bzw. nah an der Höchststrafe. --Bobo11 (Diskussion) 21:27, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich frag mich, ob das allgemeine Verbot sein eigenes Haus anzuzünden nicht gegen den Grundsatz der Allgemeinen Handlungsfreiheit verstoßt: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Das Recht anderer wird ja in den Fällen, wo nicht die Gefahr besteht, dass die Fallen übergreifen, nicht beeinträchtigt, ein verfassungsmäßiiges Verbot von Häuser anzünden ist mir nicht bekannt, bleibt also nur das Sittengesetz, ist es dort irgendwo untersagt, Häuser anzuzünden? --MrBurns (Diskussion) 21:38, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Ich hab natürlich überhaupt nichts dagegen, dass Fremdgefährdung verboten wird. Ich geh auch davon aus, dass es dazu Paragraphen gibt. Aber zusätzlich zur und unabhängig von der Fremdgefährdung Häuser Abbrennen zu verbieten erscheint mir falsch. Ich will das auch nicht als Begründung, sondern als Tatmerkmal. Wenn keine Fremdgefährung (sehr selten), dann bitte auch kein Gesetzesverstoß. Ich kann doch, genauso, wie ich eine Sprengung ohne Fremdgefährdung organisieren kann, eine Abfackelung ohne Fremdgefährdung organisieren. --Eike (Diskussion) 21:41, 5. Jul. 2012 (CEST) PS: Sollte Tatmerkmal blau sein?[Beantworten]
(BK)Ach so bei einem Brand entsteht also keine Umweltverschmutzung. Das alleine ist schon ausreichend, ein Abbrennen von Häusern zu verbieten. Desweitern haben Feuer so die blöde Angewohnheit ausser Kontrolle zu geraten, selbst wenn sie kontroliert gelegt wurden [6]. Es gibt nicht grundlos schon seit Jahrhunderten ziemlich strenge Gesetze für all die, die mit Feuer nicht umgehen können.--Bobo11 (Diskussion) 21:44, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn das Häuschen denn umbedingt abgefackelt werden muss, wie wäre es denn dann mit einer ordentlichen Genehmigung - auf dem deutschen Amtsweg beantragt. "Ich will einen Film drehen" (für youtube, Wikipedia oder RTL) in dem ein Haus abbrennen soll. Natürlich gäbe es dann Auflagen (Sicherstellung durch die Feuerwehr, nicht im Frühjahr wegen der brütenden Vögel; Gutachten von dr Flugsicherung ob der Rauchden Flugverkehr in 10 km Höhe beeinträchtigen könnte; Anlegen von ökologischen Ausgleichsflächen wegen der zu erwartenden Feinstaubbelastung; vorsorgliche Evakuierung der Anwohner; ... ) Wer ist eigentlich für die Bearbeitung eines solchen Antrages zuständig? (außer meinem Psychiaer) --Bin im Garten (Diskussion) 21:50, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zu Film drehen: gabs da nicht sowas mal bei Galileo? Oder wurde das Haus da gesprengt? --MrBurns (Diskussion)
Umweltverschmutzung scheint mir das erste vernünftige Argument. Allerdings bezweifle ich, dass man daran gedacht hat, als der Paragraph geschrieben wurde. "Gesetze für all die, die mit Feuer nicht umgehen können" ist natürlich überhaupt kein Argument, damit könnte man Sprengungen genauso verbieten - für alle die, die mit Dynamit nicht umgehen können. --Eike (Diskussion) 22:00, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Noch zum Nachdenken für die Nacht: Man nehme an, ich habe entdeckt, dass man mit ein paar Lastern Sand ums Haus in einer Woche, in der kein Wind weht, mit einem gemieteten Feuerwehrteam für den Fall def Fälle, der gar nicht auftreten kann, einsame Häuschen billiger abreißen könnte als mit jeder anderen Methode. Dafür ins Gefänfgnis...? --Eike (Diskussion) 22:03, 5. Jul. 2012 (CEST) (Wie gesagt, Umweltschutz ist natürlich ein Argument - war aber noch keins (kein anerkanntes), als das Gesetz entstanden ist.)[Beantworten]
An alle die „da gab damals noch kein Umweltgesetz“ vorbringen. Nun wie waren im 17./18. Jahrhundert denn eine Feuerwehr ausgerüstet? Und gerade so wichtig wie haben die damals Hausbrände gelöscht. In der Stadt war es üblich das man das Nachbarhaus eingerissen hat, damit das Feuer sich nicht ausgebreitet hat. Und nicht das brennende Haus abgelöscht. Damals gab es kein kontrolliertes Abbrennen des eigen Hauses, weil es schlicht nicht möglich war das Feuer unter Kontrolle zu halten (Klar auf dem Land hat man heiss abgebrochen wenn das Haus freistehend war). Desweitern gebe ich hier nur noch folgenden Einwand, war das Haus das er angezündet hat wirklich nicht gelehnt. Denn wenn da noch eine Hypothek drauf war, hat er die Bank geschädigt. --Bobo11 (Diskussion) 22:14, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Haus von Breno war wie gesagt nur gemietet, das ist dann selbstverständlich verboten. --Eike (Diskussion) 22:53, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Moment, das haut alles nicht hin. Weder Gefährdung der Umgebung noch Umweltschutz. Nicht anzünden darf man "eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient". Die Gefährdung der Umgebung oder Umweltschutz würde aber nicht weniger greifen für sagen wir Scheunen. Die sind von diesem Gesetz aber gar nicht erfasst. Also: Die bisherigen Argument passen nicht. Aber auch verboten ist es bei Räumlichkeiten "die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen". Es scheint also darum zu gehen, dass eventuell noch jemand drin sein könnte. --Eike (Diskussion) 22:53, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es könnte sich jemand in dem Haus befinden, ohne dass der Besitzer das weiß. Soll ja schon vorgekommen sein. --Sisal13 (Diskussion) 22:58, 5. Jul. 2012 (CEST) Ergänzung: Außerdem bringen sich ggf. die Löschkräfte und Helfer in Gefahr, die noch mutmaßlich in dem Haus befindliche Bewohner retten oder Sachen bergen wollen.--Sisal13 (Diskussion) 23:03, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Naja, der Eigentümer könnte sich ja in die Zufahrt stellen und die Löschkräfte darauf aufmerksam machen, dass er das Haus angezündtet hat, keine Menschen oder Tiere drin sind und er keine Löschung erwünscht... --MrBurns (Diskussion) 23:25, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(1) Er könnte lügen. (2) Er könnte irren. Auf die Aussage des Eigentümers kann man sich daher nicht verlassen--Sisal13 (Diskussion) 23:29, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
auch mit dem eigenen Grundstück kann man nicht machen was man will, sinngemäß muss man es in einem allgemein üblichen Zustand halten (also Rechen nicht mit den Zinken nach oben liegen lassen), so dass auch Fremde und Unbefugte nicht gefährdet werden. Denke so ist es auch mit dem Haus, ein schlafender Obdachloser oder ein Einbrecher haben ein Recht auf Unversehrtheit (können aber Teilschuldfälle sein) --95.222.139.118 23:42, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zu Rechen mit den Zinken nach oben liegen lassen, etc.: reicht es daa nicht, wenn man überall Schilder anbringt, dass das Haus einsturzgefährdet ist und sonstige Gefahren lauern, um da jegliche Haftung auszuschließen? Häuer verfallen lassen ist soviel ich weiß nur bei denkmalgeschützten Objekten verboten... --MrBurns (Diskussion) 23:47, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
"5 Jahre Haft" --> Breno ist lt. Artikel wegen schwerer Brandstiftung zu 3 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden. Das ist imho, in Anbetracht der Mindeststrafe, eigentlich nicht zu hoch.
"Ist doch MEIN Eigentum" --> Art. 14 Abs 2 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
"...von Fremdgefährdung steht nichts im Gesetz" --> Siehe Kapitelüberschrift zu den entsprechenden Vorschriften: Gemeingefährliche Straftaten. Bzgl. "Haus sprengen" --> § 308 StGB.
Sollte Tatmerkmal blau sein? --> Nein, it’s Tatbestandsmerkmal.
An Umweltverschmutzung wurde nicht gedacht, als der Paragraph geschrieben wurde. --> Möglicherweise nicht, ich wäre mir da aber nicht so sicher. 1875 stand man jedenfalls aber unter dem Eindruck der ein oder anderen Katastrophe.
"...Scheunen ... sind von diesem Gesetz aber gar nicht erfasst" --> Vom Gesetz schon, siehe § 306 StGB.
Allgemein --> Liste von Brand- und Explosionskatastrophen, die imho veranschaulicht, wie gefährlich und unkontrollierbar Feuer ist, auch wenn wir uns weitestgehend an den Gebrauch gewöhnt haben. Die Kontrollierbarkeit des Feuers hängt von zu vielen Faktoren ab (Wind, welche Stoffe brennen, richtige Löschmittel...). Die geforderte Gemeingefährlichkeit wird das Gericht abgeschätzt haben (wieviele Wohnhäuser in welchem Abstand in der Nähe, wieviele Brandherde gelegt und was einem sonst noch so einfällt...), der Vollrausch wird auch geprüft worden sein. Warten wir das schriftliche Urteil ab. -- Ian Dury Hit me  09:31, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, überprüft werden sie den Vollrausch schon haben, aber laut einem der Zeitungsartikeln, die weiter oben verlinkt sind, war der Richter da wohl anderer Ansicht als der Gutachter, sowas kommt ja eher selten vor, aber wie gesagt, es wäre ja nicht das erste mal, dass die Medienberichterstattung ein Urteil beeinflusst, eventuell wirds ja eine Berufung geben, dann werden wir sehen, was die nächste Instanz entscheidet... --MrBurns (Diskussion) 09:38, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Ist doch MEIN Eigentum" --> Art. 14 Abs 2 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Außerdem benötigt man nicht zur Errichtung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung, sondern muß eine (evtl. notwendige) Beseitigung bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen ... vgl. z.B. Bayerische Bauordnung (BayBO) Art. 65 --Btr 11:29, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das erklärt nicht, warum man "eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen", nicht abbrennen darf, zu anderen Zeiten aber schon. (Verwaltungsvorschriften mal beiseite gelassen, es geht ja ums Strarecht.) --Eike (Diskussion) 11:38, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Mit etwas gesundem Menschenverstand wird eigentlich klar, dass sich das Abbrennen eines eigenen Wohnhauses nicht auf das Abbrennen beschränkt. Es ist doch davon auszugehen, dass dann die Feuerwehr alarmiert wird und anrückt und dann für etwaige andere Rettungseinsätze nicht mehr zur Verfügung steht. Außerdem wird niemand behaupten können, ein solches Feuer kontrollieren zu können und die Umgebung vor Funkenflug zu schützen etc. Von einem größeren Brand geht grundsätzlich eine Gefahr für Eigentum und Leben (nicht zuletzt der Feuerwehrleute) anderer aus, und deshalb hat der Staat m.E. die Pflicht, das zu verhindern. Wer sein Eigentum zerstören will, muss das tun, ohne anderes Leben oder Eigentum potenziell zu gefährden. Über die Höhe der Strafe ließe sich diskutieren, aber dazu sollte man erstmal die Urteilsbegründung lesen. --UMyd (Diskussion) 12:02, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Am 18. Juni war es das Abbrennen von Feuerwerk (Pyrotechnik) in Menschenansammlungen, durch das doch noch nie jemand zu Schaden gekommen sei, und jetzt also "freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" durch Abfackeln eines Wohnhauses. Wenn man sich MrBurns nennt, kann man wohl nicht anders. --Vsop (Diskussion) 12:07, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich könnte jetzt meinen Satz von eins weiter oben hier einfach nochmal runterklatschen... Wenn das immer gemeingefährlich ist, warum darf ich dann ein Haus, in dem keine Menschen wohnen, dem Paragraphen gemäß abbrennen? (Ich glaube, da ist doch was dran, dass ein Blick ins Gesetz der Urteilsfindung dienlich ist...) --Eike (Diskussion) 12:06, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Rein hypothetisch: Die Feuerwehr wird bei brennenden Wohnhäusern immer auch unter gewissem Risiko versuchen, in das Gebäude einzudringen, um eventuell anwesende Menschen zu retten, sofern es möglich ist, egal ob ein schockierter oder betrunkener Mensch behauptet, es sei keiner drin. Bei anderen Gebäuden, in denen nicht mit Menschen zu rechnen ist, wird wahrscheinlich weniger Risiko eingegangen. Auch wenn das Abbrennen solcher Gebäude nicht direkt nach § 306 StGB strafbar ist, heisst das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. --UMyd (Diskussion) 12:29, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, auf sowas scheint's hinauszulaufen. Risikio für eventuell doch im Haus befindliche Personen oder die, die dann beruflich reinlaufen müssten. Ich fühle mich mit meiner Heiß-Abriss-Geschäftsidee aber immer noch diskriminiert. (Zumindest das Problem für im Haus befindliche Personen kriegen die Weg-Sprenger ja auch gelöst.) --Eike (Diskussion) 12:37, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gan neu wäre die Idee aber nicht, siehe Friedrich Wilhelm Heinrich Konstantin Prinz zu Wied#Aktivitäten im Immobilienbereich. --UMyd (Diskussion) 13:19, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ne, Neu ist die Idee nicht, aber schon genügend oft schief gegangen, dass sich heute kaum mehr einer getraut eine Bewilligung zu erteilen. Vom Faktor Umweltschutz reden wir besser gar nicht, der sorgt dann für die restlichen Absagen. Das Problem ist heute einfach es gibt praktisch kein Haus mehr das sauber verbrennt, irgendwo ist sicher Plastik (PVC und co. ) verbaut. Aber eben ohne Bewilligung ist und bleibt es Brandstiftung (Wie es auch strafbar ist ein Haus ohne Bewilligung zu sprengen). Ob auch schwere Brandstiftung, kommt eben auf die Umstände an. Welche Absicht eben dahinter gesteckt hat.
Hier scheint das Gericht zum Schluss gekommen zu sein, dass Breno mit voller Absicht "sein" Haus angezündet hat (er wusste also, dasd es sich um ein bewohntes Haus handelte). Und es ihm dabei scheinbar egal war, ob dabei jemand zu Schaden kommt oder nicht. Damit ist eben der Strafbestand schwere Brandstifftung erfüllt. Nur so als Hinweis das ist erst die dritthöchste Stufe, da kommen noch besonders schwere Brandstiftung § 306b und Brandstiftung mit Todesfolge § 306c. Es ist nun mal so, echte Brandstifter werden vom Gesetzgeber gleichen unterhalb der Strafstufe für Totschläger und Mörder angesiedelt. Weil er eben durch sein handeln, durchaus Tote in Kauf nehmen kann. Oder eben auch das sein Ziel sein kann, womit in deren Strafmass kommt, je nach dem wie gut es klappt. Versuchter Mord gibt ja auch 3 bis zu 15 Jahren. Da ist schwere Brandstifftung doch noch drunter, mit 1 bis 10 Jahren. Sobald es in den Bereich der Gefährdung von Leben kommt, ist der Unterschied zum Totschläger oder Mörder nicht mehr da, da gilt eben Feuer = Waffe. Wäre ja auch nicht Fair, wenn es da einen Unterschied macht, wie ich jemanden versucht habe umzubringen bzw. wissentlich dessen Tod in Kauf genommen habe, oder? --Bobo11 (Diskussion) 19:20, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nicht die "volle Absicht" sondern daß in dem Haus Menschen wohnen begründet den Tatbestand der schweren Brandstiftung. Dabei ist unerheblich, ob der Täter selbst in dem Haus wohnt. Die "volle Absicht" (wenn sie denn nachgewiesen und erkannt ist) schließt die Fahrlässigkeit aus. --77.185.245.82 13:57, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Eike: Lassen wir die Aspekte der potentiellen Fremdgefährdung von unberechtigt in das Haus Eingedrungenen und Funkenflug einfach mal weg. Zumindest das erste Problem besteht ja in der Tat auch bei Sprengungen und es gibt akzeptierte Umgangsweisen damit. Das Abbrennen eines Hauses in deinem Sinne wäre dann nichts anderes als der Abriß eines Bauwerkes und damit ist das eine Frage der Bauordnung (wir befinden uns ja in einem Rechtssystem). Schauen wir da also rein. Ich nehme als Beispiel mal die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Dort geht man grundätzlich von einer Gleichstellung aus, was die "Errichtung das Herstellen, Aufstellen, Anbringen, Einbauen, Einrichten, Instandhalten, Ändern und die Nutzungsänderung" einerseits und den "Abbruch das Beseitigen" andererseits angeht. (§2 (12) ) Dementsprechend lese ich bereits in § 3: (1): "Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2: Bauliche Anlagen sowie Grundstücke, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen und zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind. Für den Abbruch baulicher Anlagen gilt dies entsprechend." Nun mögen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und das Leben, die Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht beeinträchtigt sein durch den gewünschten Brand. Es bleibt dennoch eine Ruine übrig, die abgerissen werden muß. Da lese ich dann (als Beispiel) in § 13 (Standsicherheit): "(1) Bauliche Anlagen müssen sowohl im ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit muss auch während der Errichtung sowie bei der Durchführung von Abbrucharbeiten gewährleistet sein." Ist das bei einer ausgebrannten Ruine gewährleistet? Naturgemäß ist es schwer zu sagen, man wird also sehr vorsichtig zu Werke gehen beim Abriß der Brandruine. Natürlich könnte man jetzt einwenden, daß ja auch Brandruinen abgerissen werden, die durch eine Katastrophe und nicht durch freien Willen entstanden sind. "Warmer Abriß" als Methode erzeugt aber bei denen, die die Überreste beseitigen, nachdem das Schönste und die Party vorbei ist, in der Regel unnötige zusätzliche Risiken. Ein Abbruch ist ohnehin oft schwieriger als eine Neubau. Deshalb bestimmt man (nicht nur) in BaWü: "Kenntnisgabepflichtige Abbrucharbeiten dürfen nicht in Selbst-, Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilfe ausgeführt werden." (§ 42 (2)) Der Gesamtabriß des Gebäudes würde nicht nur teurer sondern auch gefährlicher. Und das ohne Not.
Selbst wenn es sich um ein Gebäude handelt, das ohne Genehmigungsverfahren abgerissen werden darf, würde für das Abbrennen dieses Gebäudes (wieder: kontrolliertes Abbrennen auf privatem Grund unter Ausschluß von Fremdgefährung durch unberechtigten Aufenthalt oder Funkenflug) mindestens die Genehmigung durch die Gemeinde erforderlich sein.
In dem Regelwerk zur Gemeindeordnung wird dann so etwas stehen wie: Die Gemeinde ist zuständig für die Einhaltung des Brandschutzgesetzes. (Beispiel: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): "§ 98 Aufgaben. 1 (1) Die Samtgemeinden erfüllen die folgenden Aufgaben des eigenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden: [...] 4. die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz [..."].) Wenn wir uns solche Gesetze etwas näher ansehen, konstatieren wir eine Einschränkung der Grundrechte: Ich kann auf meinem privaten Grund pyrotechnisch nicht tun und lassen, was ich will, wenn es brennt. (Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG - ): "§ 35 Einschränkung von Grundrechten. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.") Offenbar nimmt man es sehr ernst, wenn es brennt und deshalb scheint der gesellschaftliche Trend zu sein, daß man sich grundsätzlich wünscht, daß es nicht brennt. Der Wunsch, es brennen zu lassen, ist eine Minderheitenposition.
Nun könnte es sein, daß eine Gemeinde unter entsprechend großen Auflagen (z.B. für eine Filmaufnahme) das Abbrennen eines bestimmten Gebäudes zuläßt. Wenn du aber unbedingt als Abrißmaßnahme dein eigenes Gebäude abrißvorbereitend abbrennen wollen würdest, könntest du damit zumindest auf erhebliches Unverständnis stoßen. Im Prinzip könnte man zwar so etwas sogar genehmigen in den sehr sehr seltenen Fällen, in denen die Rahmenbedingungen es erlauben (z.B. wenn es das einzige Haus auf einer ansonsten nicht genutzten kleinen Insel wäre), aber niemand würde verstehen, warum du ohne Not den Abriß eines Bauwerks so maßlos verteuerst. Denn teurer als ein ansonsten üblicher Abriß würde es garantiert. --84.191.140.220 19:53, 6. Jul. 2012 (CEST) p.s.: Was die entsprechenden Umweltschutzgesetze zu deinem pyrophilen Vorhaben sagen, habe ich jetzt nicht geprüft. Es geht ja im Kern darum, daß nicht das StGB alleine etwas zum Thema Feuerchen machen zu sagen hat. Das sagt es nur, wo das verboten ist. Es gibt ja schließlich auch legalisiertes Feuerchen machen und da sagen eben andere Gesetze und Verordnungen das ihre dazu. --84.191.140.220 20:20, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Ich fühle mich mit meiner Heiß-Abriss-Geschäftsidee aber immer noch diskriminiert." Wie schon beschrieben: Feuer wird als brandgefährlich gemeingefährlich eingestuft, das sicherlich schon, als der Mensch (oder seine Vorgänger) nicht einmal selbst Feuer machen konnten, eine Urangst also. Die Brandstiftung ist ergo ein abstraktes Gefährdungsdelikt (und übrigens - nach fast hundert Jahren mit nur kleinen Änderungen - 1998 grundlegend reformiert worden. Wer Interesse an einem kleinen Exkurs hat: hier ein Link dazu). -- Ian Dury Hit me  20:51, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zu deinem Link: dort wird zur Auslegung von §306a einige male was über den "gesetzgeberischen Willen" geschrieben, z.B. Nach dem gesetzgeberischen Willen soll gerade dann ein minder schwerer Fall vorliegen, wenn eine Gefährdung von Menschenleben nach den tatsächlichen Gegebenheiten mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte und dem Täter dieses bewußt war. Von woher weiß man eigentlich, was der "gesetzgeberische Wille" ist, im Gesetzestext selbst steht er ja nicht. Unter Auslegung (Recht) steht ja auch, dass der "gesetzgeberische Wille" durch den Text zum Ausdruck gebracht wird, aber in §306a StGB steht ja nirgendwo etwas darüber, wann ein minderschwerer Fall vorliegt. --MrBurns (Diskussion) 04:21, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Seufz. Der gesetzgeberische Wille steht selbstverständlich im Gesetzestext (und nur da). Beispiel: Fahrlässige Brandstiftung ist nach § 306d StGB, wenn jemand "in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht." Brandstiftung ist nach § 306 StGB, wenn jemand eine fremde Hütte in Brand setzt. Schwere Brandstiftung ist nach § 306a StGB, wenn die Hütte der Wohnung von Menschen dient. Besonders schwere Brandstiftung ist nach § 306b StGB, wenn man "einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt". Brandstiftung mit Todesfolge ist nach § 306c StGB, wenn es nicht bei der Gefahr des Todes bleibt sondern "nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen" verursacht wurde. Ein Aspekt für die Beurteilung der Schwere der Tat ist nach dem Willen des Gesetzgebers also die Frage nach der Gefährdung von Menschenleben. Hier generieren u.a. die potentielle und tatsächliche Gefährdung die Schwere oder besondere Schwere der Tat. Wenn also im Gegensatz dazu ganz bewußt und nachweislich die potentielle und tatsächliche Gefährdung von Menschenleben aktiv ausgeschlossen wurde, kann dieser Umstand die Annahme eines minder schweren Falles begründen, wir haben einen Minderungsgrund (vgl. dazu auch § 50 StGB). --77.185.245.82 12:47, 7. Jul. 2012 (CEST) (d.i. 84.191.xxx z.Zt. von einem anderen Webzugang)[Beantworten]
Das stimmt imho nicht ganz. Die legislatorische Intention hinter einem konkreten Gesetzestext lässt sich regelmäßig durch einen Blick in einschlägige Gesetzesbegründungen erhellen. Aus diesem Grunde werden auch regelmäßig Bundestagsdrucksachen in richterlichen Entscheidungsbegründungen zitiert. --78.52.56.54 13:56, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Von der Regel, dass ein Gebäude auch während der Abbrucharbeiten standsicher sein muss gtibt es aber wohl ausnahmen, bei einer Sprengung ist das keineswegs der Fall. und zu teure oder nicht uerer: das hängt wohl vond er Bauweise ab, der weiter oben genante Schlossbesitzer wird wohl kaume ine überteuerte Methdoe zur Entfernung seines Schlosses benutzt haben und bei Holzhäusern könnts generell eher billig sein, wenn man die richtigen Brandbeschleuniger benutzt, kann man sichergehen, dass außer Asche nicht viel übrig bleibt und eventuell muss mandie Asche garnicht unbedingt beseitigen, sodnern kann auch einfach Erde drüberschütten... --MrBurns (Diskussion) 01:09, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]


Die Kernfrage betrifft das "jus abutendi" und wird im Zusammenhang mit den Schriftrollen vom Toten Meer (The Deads Sea Scrolls, and other proprietary puzzles) in der Rechtsphilosophie diskutiert. Ich verstehe nicht viel davon, aber einige Fragen ergeben sich, die ich nicht einfach abtun kann. Beispielsweise:

  • Darf ich einen Rembrand als Zielscheibe für ein Darts-Spiel benutzen?
  • Darf ich eine Rolle der Totes-Meer-Schriften verbrennen?
  • Darf ich meinen Garten mit Quecksilber düngen? (Blei? Cadmium? Dioxin? PCB?...)
  • Darf ich Geldscheine verbrennen?

Kurz - welche Rechte vermittelt der Besitz von etwas? Wo sind die Grenzen? Dahinter verbirgt sich etwas, das heute gerne ignoriert wird: die Pflichten, die sich aus dem Besitz von etwas ergeben: Welche Pflichten übernimmt der Besitzer eines Pkw? eines Kernkraftwerks? eines Eigenheims? ... Yotwen (Diskussion) 08:47, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich glaube, entscheidend ist hier durchaus die Formulierung. Abgesehen davon, daß das angezündete Objekt eben nicht im Eigentum Brenos stand und insofern der Fall sowieso strafbar ist, eben § 306a (1) und (2): (...), wird bestraft, wer ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient, oder wer dadurch einen anderen Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt. Abgesehen von der tatsächlichen Gefährdung von Personen, ist hier entscheident das Wort dient. Der Präsens deutet darauf hin, daß ich als Hauseigentümer nicht mein Haus anzünden darf, wenn darin tatsächlich jemand wohnt (auf die Rechtmäßigkeit der Wohnungsnahme (etwa illegal durch Hausbesetzung) kommt es da offenbar nicht an, sondern "der Wohnung von Menschen dient" ist hier wohl gleichzusetzen mit "wird als Wohnung benutzt". Dient die Hütte aber nicht als Wohnung von Menschen, d.h. sie ist nicht möbliert und es liegen auch keine Schlafsäcke drin rum, die von Obdachlosen benutzt werden, die sich widerrechtlich darin aufhalten, dann dient die Räumlichkeit nicht als Wohnung. Wenn sich das Verbot generell auf Häuser beziehen würde, dann würde darin so etwas stehen "deren Bestimmungszweck die Wohnung von Menschen" ist oder der Nebensatz würde ganz fehlen, weil er dann obsolet wäre.
Daß halt beim Abfackeln des eigenen Hauses in der Regel andere gefährdet werden (Rauchentwicklung, Funkenflug) führt dazu, daß § 306 (2) praktisch immer eintritt, wenn ein Haus abgefackelt wird, selbst wenn (1) nicht greift. --Matthiasb (CallMyCenter) 14:22, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Seufz. Glauben ist eine Sache. Was im Gesetz steht eine andere. Daß fremdes Eigentum zerstört wird ist, wie IP 92.227.82.71 oben zu Recht angemerkt hat, ebenso wie die "Rechtmäßigkeit der Wohnungsnahme" ein zivilrechtlicher Aspekt und hat mit der strafrechtlichen Würdigung absolut nichts zu tun. Das Zivilrecht ist etwas ganz anderes als das Strafrecht. Die Formulierung "sowieso strafbar" führt also in die Irre. Hinsichtlich des materiellen Schadens greift das Zivilrecht (Ersatz und Entschädigung) und nicht das Strafrecht (Strafe).
§ 306 StGB nimmt auf den Aspekt der Nutzung des Gebäudes keinen Bezug. Eine Brandstiftung ist also eine Brandstiftung völlig unabhängig davon, wozu das Gebäude dient. Erst § 306a StGB nennt als eines von mehreren zusätzlichen Kriterien, daß das Gebäude als Wohnraum oder Aufenthaltsort von Menschen dient. Hier spielt das "dient" also sehr wohl eine Rolle, aber erst hier. Und nur dafür, daß es jetzt nicht mehr um Brandstiftung sondern um schwere Brandstiftung geht, daß das Delikt also schlimmer ist und härter bestraft wird. Ob sich dann auch tatsächlich jemand in dem Gebäude aufgehalten hat ist insofern ohne Belang, als "dient" hier im Sinne des Bestimmungszwecks steht und nicht im Sinne der tatsächlichen aktuellen Nutzung. Das wird verständlicher, wenn man erkennt, daß die Frage der Gefährdung von Menschen bei der Schwere des Delikts eine wichtige Rolle spielt. Wenn ein Gebäude als Wohn- oder Aufenthaltsort von Menschen dient, dann nimmt man deren Gefährdung in Kauf unabhängig davon, ob nun tatsächlich jemand da ist oder nicht. Das ist schlimmer als z.B. eine Scheune anzuzünden, bei der man davon ausgehen kann, daß dort meistens keine Menschen sind, weil sie nicht dem Aufenthalt von Menschen dient sondern der Lagerung von landwirtschaftlichem Gut. Schon die Möglichkeit der Gefährdung von Menschen wirkt sich also auf die Schwere des Delikts aus. Niemand kann sich herausreden "Aber da war doch niemand drin", denn es hätte - am Bestimmungszweck des Gebäudes erkennbar - jemand drin sein können.
Von Belang ist dann in einem weiteren Schritt natürlich auch die tatsächliche Gefährdung und dann auch die Anzahl der Personen, falls sich dort jemand aufhält und durch die Brandstiftung geschädigt wird. Die über das Potentielle hinausgehende konkrete Gefährdung, wenn sie denn stattgefunden hat, ist eine Angelegenheit, die mit § 306a StGB (schwere Brandstiftung) und § 306b StGB (besonders schwere Brandstiftung) und § 306c StGB (ganz besonders schwere Brandstiftung Brandstiftung mit Todesfolge) differenziert wird. § 306a StGB deckt die Gesundheitsgefährdung einer Person ab, nicht aber deren Todesgefahr. § 306b StGB bezieht sich auf eine Gruppe von Personen oder auf eine entstandene Todesgefahr. § 306b StGB bezieht sich auf die den durch die Brandstiftung erlittenen Tod.
Das Verbot bezieht sich also generell auf Häuser (konkret: "Gebäude und Hütten"). Hier greift § 306 StGB und du bist mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren dabei. --77.185.245.82 15:41, 7. Jul. 2012 (CEST) (d.i. 84.191.xxx z.Zt. von einem anderen Webzugang)[Beantworten]
Hm, bei ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient würde ich grundsätzlich einmal vermuten, dass der Nebensatz sich ohnehin nur auf die "andere Räumlichkeit" bezieht, mithin Gebäude grundsätzlich erfasst sind (nur bei Räumlichkeiten, die weder Gebäude, noch Schiff, noch Hütte sind, ist die Wohnungseigenschaft zu prüfen). Sonst wäre ein beispielsweise nicht einmal ein Bürogebäude erfasst, was doch wohl absurd wäre.--Hagman (Diskussion) 13:15, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bin nicht dieser Ansicht. Es gibt ja auch Gebäude, Schiffe und Hütten, die nicht als Wohnung dienen (und die unter § 306 StGB zusammengefaßt sind.) Ich bin mir sehr sicher, daß sich die Formulierung "die der Wohnung von Menschen dient" auf ausnahmslos alle Teile der vorstehenden Aufzählung bezieht, also auf Gebäude, die als Wohnung dienen, Schiffe, die als Wohnung dienen und Hütten, die als Wohnung dienen. Das Argument für diese Sichtweise ist Folgendes: der § 306a StGB unterscheidet sich in seinem Wesenskern von § 306 StGB in dem Aspekt, daß Menschen betroffen sind und die Brandstiftung an einem Objekt begangen wird, bei dem man nicht nur davon ausgehen kann sondern davon ausgehen muß, daß es von Menschen als Wohnung genutzt wird, weil eben der offenkundige Bestimmungszweck des Objektes dies einschließt. Weil eine Brandstiftung, die (durch den erkennbaren Bestimmungszweck) die offenkundige Gefahr der Schädigung von Menschen in Kauf nimmt schlimmer ist als eine Brandstiftung, die davon ausgehen kann, daß sie keine Menschen schädigt, wird hier bei der Schwere der Schuld und dem Strafmaß unterschieden. Diese Fragestellung war übrigens auch ein Kern der juristischen Auseinandersetzungen in dem Prozeß um die Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968. Faktisch wurde das betroffene Kaufhaus (es wurde nur um eines der beiden Kaufhäuser verhandelt) nachts von einem Nachtwächter kontrolliert. Die Anklage plädierte daher auf schwere Brandstiftung (ein Mensch, der Nachtwächter, hätte potentiell betroffen sein können, auch wenn er es tatsächlich nicht war). Die Verteidigung argumentierte, es könne nur auf die von den Tätern eingeräumte Brandstiftung und nicht auf schwere Brandstiftung erkannt werden, denn die nächtlichen Kontrollen seien den Tätern nicht bekannt gewesen und auch nicht erwogen worden und sie seien davon ausgegangen, daß in einem Kaufhaus nachts keine Menschen von dem Brand betroffen sein könnten. Das Tatmotiv sei nicht die Schädigung von Menschen gewesen sondern die Absicht, ein Fanal zu setzen. Deshalb hätten sie die Brände ja auch nachts gelegt und nicht während der Öffnungszeiten, in der die Brandstiftung zu einer Katastrophe geführt hätte. (Allen Prozeßbeteiligten war damals noch der Kaufhausbrand vom 22. Mai 1967 in Brüssel gegenwärtig, bei dem 322 Menschen starben und der im Sommer 1967 in einem spektakulären Prozeß gegen die Kommune I eine Rolle gespielt hatte.) Wie weiter oben bereits schon einmal ausgeführt, ist also ein zentraler, die Schwere der Schuld strukturierender Aspekt die Schädigung von Menschen durch eine Brandstiftung: § 306 StGB fragt: War sie nicht absehbar und fand sie nicht statt? § 306a StGB fragt: War sie absehbar und wurde in Kauf genommen? § 306b StGB fragt: Waren viele Menschen betroffen oder geriet mindestens ein Mensch in Todesgefahr? § 306c StGB fragt: Kam wenigstens ein Mensch zu Tode? (Hier ist beim Strafmaß die Nähe zum Strafmaß bei einem Morddelikt unverkennbar.) --84.191.132.27 15:57, 8. Jul. 2012 (CEST) Ergänzung --84.191.132.27 19:03, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

6. Juli 2012

Bezeichnung wissenschaftlicher Vorgehensweise

Hallo, ich suche einen Begriff bzw. wie man die Vorgehensweise in der (Natur-)Wissenschaft bezeichnet. Gegenbeispiele: Wissenschaft ist nicht demokratisch, da nicht das "richtig" ist, was die meisten für richtig halten. Wissenschaft ist nicht dogmatisch, da an Dogmen i. d. R. entgegen jeglicher Evidenz festgehalten wird. Wie nennt man dann die Vorgehensweise in der Wissenschaft: dass das "richtig" ist, was am plausibelsten erscheint, wofür es Belege gibt, was durch Experimente bestätigt werden kann oder mit Hilfe dessen Vorhersagen gemacht werden können, die bestätigt werden. Gibt es dafür eine gängige Bezeichnung? Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Viele Grüße --160.83.30.177 13:11, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

wie wär's mit wissenschaftlich ? :-) --UMyd (Diskussion) 13:34, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Konsultiere => Forschung <= vor Jahren mal drin rumgestümpert - den Schlüssel finden wirst du darin. :-) GEEZERnil nisi bene 13:36, 6. Jul. 2012 (CEST) Reduktionismus[Beantworten]

Wenn du's gründlicher wissen willst: Wissenschaftlichkeit. --89.246.192.235 13:41, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
HOCHINTERESSANT !!! Man vergleiche Wissenschaftlichkeit mit dem en:WP-Zwilling Philosophy of Science. Reduktive Analyse dieser beiden Artikel macht den Rocksaum (und ein Teil der Beinkleider) des Unterschieds von "angelsächsischer" und "deutscher" Wissenschaftsauffassung sichtbar. :-) GEEZERnil nisi bene 13:51, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht steh ich ja gleich als totaler Schwachkopf da, aber zumindest auf Teile deiner Beschreibung sollte "empirisch" zutreffen, oder? -- Truelobo79 (Diskussion) 02:57, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Geezer - das liegt daran, dass bei uns auch solche Disziplinen als Wissenschaften gelten, die keine Naturwissenschaften sind - "Science" aber bezeichnet streng genommen nur die Naturwissenschaften - für die anderen Disziplinen haben die andere Bezeichnungen und brauchen sie daher auch nicht unter ihre Wissenschaftstheorie zu deckeln. Chiron McAnndra (Diskussion) 14:02, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Suche Namen eines Computerspieles

Spielregeln ähnlich wie "Freecell"; es ist aber nicht nur ein Kartenspiel in Benutzung und es werden mehr Kartenreihen nebeneinander aufgelegt. Es gibt auch mehrere Schwierigkeitsstufen. Name und genauere Regeln haben sich unerlaubt von meiner Festplatte entfernt. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:05, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Spider Solitaire? -- MonsieurRoi (Diskussion) 17:16, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein; ich habe das mal heruntergeladen - das ist es nicht: Solitaire ist etwas prinzipiell Anderes als Freecell! Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:32, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das wird schwierig. Vom Solitaire gibt es hundert Varianten, eine könnte es sein. --Netpilots -Φ- 18:57, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das könnte eine Umsetzung jeder beliebigen Patience sein. Davon gibt es Tausende. --109.192.71.139 19:26, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Hier was dabei? --109.192.71.139 19:28, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja das wird schwierig, weil deine Beschreibung trifft so gut wie auf jede Patience zu. Irgend eine Solitär Variante ist am wahrscheinlichen. War sie fest installiert (bzw. bei den üblichen Spielen mit dem Computer bei), und wenn ja, auf welchen Betriebssystem. Wenn das mit dem "beim Betriebssystem mit bei" zutrifft sollte es Herausfindbar sein, weil da sind es nur eine Handvoll Spiele die in Frage kommen. Wenn einfach mal als Freegame heruntergeladen, wird es verdammt schwer, wenn nicht nicht fast unmöglich. Jedenfalls wenn dir keine Spieledetails in denn Sinn kommen.--Bobo11 (Diskussion) 20:05, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es war auf jeden Fall "bei der Computerlieferung" dabei, also bei einem Betriebssystem; da kommen nur WIN.2000 und XP in Frage, andere hatte ich in der fraglichen Zeit nicht. Als zusätzliche "Schwierigkeitsstufen" habe ich noch in Erinnerung, dass nicht nur zwischen schwarz und rot unterschieden werden musste, sondern zwischen allen vier (Treff, Pik, Herz, Karo).
Könnte das Betriebssystem auch OS/2 Warp gewesen sein? Da wurde standardmäßig eine Variante von Solitaire mit Namen Klondike oder Harfe mitgeliefert. --Rôtkæppchen68 20:01, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, OS/2 hatte ich nie. Und nochmals: Es war keine Solitaire-Variante, sondern eine Freecell-Variante. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 22:18, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Evtl. "Bakers Dozen"? Hat einen Artikel leider nur in der englischen WP, "Baker's Dozen (solitaire)". ("Solitaire" ist der Oberbegriff, ähnlich wie "Patiencen".) Oder guck mal in der en:WP "Category:Solitaire card games" durch, vielleicht "klingelt" es bei einem Namen. Ferner "Category:52-card deck patience games" und "Category:Double deck patience games". Oder lade Dir von einer sicheren Quelle (Computerbild, CHIP Online usw.) "PySol Solitaire" bzw. "PySolFC" herunter (ist erstaunlich "klein") und schau Dir dort die Freecell-Varianten an. Viel Glück, --Camille Claudel (Diskussion) 15:21, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Panoramafreiheit in Italien

jetzt hochgeladen

Panoramafreiheit#Italien sagt: "Italien kennt keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit." Hier steht: "In Italien gibt es überhaupt keine Ausnahmen vom Urheberrecht, urheberrechtlich geschützte Gebäude dürfen sie noch nicht einmal zu privaten Zwecken fotografieren. Inwieweit das italienische Recht auch Fotos von Gebäuden verbietet, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, ist mir leider nicht bekannt."

Nun ist es so, dass ich gerne eine Aufnahme der Chiesa dell'Inviolata in Riva del Garda auf Commons hochladen würde. Prinzipiell hätte ich das reflexartig hochgeladen, ohne überhaupt einen Gedanken daran zu verschwenden, aber dass in der Commons-Kat keine Außenaufnahme enthalten ist, hat mich bei diesem vielbesuchten Objekt stutzig gemacht und die oben zitierten Auskünfte zur Panoramafreiheit haben mich dann nochmals verunsichert. Deshalb meine Frage: Darf ich eine solche Aufnahme hochladen, brauche ich eine spezielle Bausteinvorlage...? Grüße, -- Felix König 20:55, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das Gebäude wurde wohl im 17. Jahrhundert gebaut, jegliche Urheberrechte sind damit längst abgelaufen und das Gebäude darf problemlos fotografiert werden. -- Liliana 20:59, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Okay, danke. Dass ich mich mit dem bloßen Knipsen nicht strafbar gemacht habe, war mir aber eh klar - wie sieht es aber mit einer Veröffentlichung unter freier Lizenz aus? -- Felix König 12:41, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist auch absolut kein Problem. -- Liliana 12:43, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bedanke mich für die Auskunft und habe das Bild jetzt hochgeladen. -- Felix König 18:12, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

P=0.05 – seit wann eigentlich?

In wissenschaftlichen Studien, die statistische Methoden verwenden, gibt es die allgemeine Konvention, dass P=0.05 für ein signifikantes Ergebnis steht. Ich frage mich gerade, seit wann das so ist und (Bonuspunkte!) welche publizierte Studie diesen Wert als erste verwendete. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 23:21, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

ich kenn das als Alphaquantil. Vielleicht ist das ein hilfreicher Suchbegriff. --El bes (Diskussion) 23:56, 6. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wir haben neben stat. Sig. nur Quantil, wo aber gar nix dazu steht, (imho aber wenigstens erwähnt werden sollte). Zu den Eingangsfragen würde ich auch noch gerne ein "Wieso genau 0.05" addieren. --χario 00:12, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Keine Antwort, nur Elemente: The significance level is usually denoted by the Greek symbol α (lowercase alpha). Popular levels of significance are 10 % (0.1), 5 % (0.05), 1 % (0.01), 0.5 % (0.005), and 0.1 % (0.001). <= Willkürliche Entscheidung. to be continued... GEEZERnil nisi bene 08:15, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die verwirrende Jahresangabe bei Zeitschriften in Googlebooks (nämlich nur der Erstpublikation) hatten wir schon mal. Bände 70/71 sind von 1976/77: [7]. Grüße Dumbox (Diskussion) 08:35, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ein Vertrauensniveau von 0,95 entspricht der doppelten Standardabweichung in der Angabe von normalverteilten Messunsicherheiten. Eine solche Angabe ist seit Gauß möglich. Gauß selbst erwähnt die Möglichkeit, die Standardabweichung zu erweitern, um das Vertrauensniveau anzuheben (Theoria combinationis observationum erroribus minimis obnoxiae I), schlägt aber keinen besonderen Erweiterungsfaktor vor. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:31, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

7. Juli 2012

Angst vor geistig Behinderten?

Guten Morgen liebe Wikipedler,
ist ein Experte für Phobien hier? Ich würde gerne wissen, wie man die Angst vor geistig Behinderten nennt. Ich dächte, es gäbe einen Begriff dafür, nur will er mir nicht einfallen.
Danke schonmal im Voraus und noch eine gute Restnacht wünscht --declaya red mit mir! 01:18, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Morgen. Ich bin kein Experte und ich hab leider nichts konkretes gefunden, auch nicht auf dieser seite http://www.onlineberatung-therapie.de/stoerung/angst/phobien/phobien.html ... aber hier weiterzubohren scheint mir recht vielversprechend zu sein ;) LG -- Truelobo79 (Diskussion) 05:02, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Habe den Begriff Allophobie gefunden, d.h. Angst vor dem, was anders ist, dem Andersartigen (nicht Xenophobie), der aber nicht offiziell zu sein scheint. Darf ich fragen, ob es sich bei der betroffenen Person um einen "Erwachsenen" oder eher ein "Kind" handelt? GEEZERnil nisi bene 08:07, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke erstmal für die Antworten! @Truelobo: Die Seite ist echt interessant, danke! Werde da auf jeden Fall mal weiterforschen. @Geezer: Die Frage entstand letztens aus einer Diskussion über seltsame Phobien. Einer meiner Kneipenkumpanen erzählte da über jemand Bekannten, der sich vor geistig Behinderten fürchtete. Insofern würde ich von einem Erwachsenen ausgehen. --declaya red mit mir! 17:29, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ableism, Handicapism oder (mal ein deutscher Begriff) Behindertenfeindlichkeit? dort insbesondere Absatz zu den Ursachen. Das sind aber eher Erklärungsmodelle--in dubio Zweifel? 17:39, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Naja, Phobie (Angststörung) ist eigentlich keine Feindlichkeit (oder Abneigung), aber egal, vielleicht gibt's Hinweise --RobTorgel (Diskussion) 17:45, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Auch Dementophobie trifft es nicht (Schwesterphobie von Athazagoraphobie), da sie sich auf die Person selber beziehen, die Angst hat, dieses oder jenes zu bekommen. GEEZERnil nisi bene 18:40, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eigentlich würde es mich wundern, wenn wir was wirklich Zutreffendes finden. Denn wie sich "geistig behindert" darstellt, ist ja sehr unterschiedlich, je nachdem, was der Grund ist. Ich könnt mir vorstellen, das der Ausdruck "Angst haben" mehr die Unsicherheit ausdrückt, wie man "Behinderten" begegnet.--RobTorgel (Diskussion) 18:54, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es gibt keinen Fachbegriff für Angst vor geistig Behinderten, weil es keine Erkrankung "Angst vor geistig Behinderten" gibt. Es gibt Phobien und es gibt Menschen die sich aus vielen verschiedenen Gründen vor vielen verschiedenen Dingen fürchten. Aber es gibt nicht für jede Ursache oder Objekt von Furcht einen Namen, ebensowenig wie es für jede Ursache von Depressionen oder Beinbruch einen Namen gibt. Es steht aber jedem populärwissenschaftlichen/populistischen Autor frei, Namen dazu zu erfinden. --94.220.229.231 19:07, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das geisterte mir auch im Kopf rum und deshalb auch die Frage nach "Kind". Aber Phobien sind nicht rational und die Ursache ist oft schwierig zu ergründen. GEEZERnil nisi bene 19:11, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bei Uncyclopedia heißt das Retardophobia. --Rôtkæppchen68 19:24, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Kein Wunder! Was Alles heutzutage geisteskrank herumläuft. --77.117.247.1 00:00, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Private, teilweise sperrbare wiki gratis erstellen

Ahoi! Nachdem ich mit Suchmaschinen und auch mit der hier angbotenen Suchfunktion leider nichts passendes gefunden habe, wende ich mich erstmals in dieser Form an die Community.

Da ich leider recht "spezielle" "Ansprüche" habe muss ich leider kurz ausholen: Ich leite zwei Rollenspielrunden, und muss inzwischen eine ziemlich große, meist selbsterstellte Ansammlung von Daten verwalten, die sich derzeit auf drei recht weit voneinander entfernte Computer verteilt (nicht im selben Haushalt). Ich schaffe das leider nicht mehr mit MP3 Sticks/Laptop mitnehmen/Daten per email verschicken, das was ich gerade suche ist immer auf einem anderen Rechner ...

Ich suche daher eine wiki, auf die ich selbst bestimmen kann, wer bei welchen Inhalten Zugriffs/Bearbeitungsrecht hat. Meine Spieler sollen Sachen nachschlagen können, aber es muss aus dramaturgischen Gründen auch gesperrte Seiten geben. Umgekehrt würde ich im Sinne des wiki-Gedankens meine Spielwelten auch gerne anderen Spielleitern frei zur Verfügung stellen.

Auch in einschlägigen Rollenspiel-Foren hab ich leider dazu nur die üblichen Verdächtigen gefunden (vor allem wikia, auf die aber Jeder freien Zugriff hat). Ich bin leider nicht in der Lage, finanziell für einen solchen Dienst aufzukommen (ich verlange ja auch von meinen Rollenspielrunden kein Geld).

Herzlichen Dank im Voraus, LG -- Truelobo79 (Diskussion) 02:43, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Würde auch ein Forum oder Blog, bei dem du bestimmte Threads bzw. Seiten durch Passwort schützt, dem Zweck dienen? -- MonsieurRoi (Diskussion) 08:55, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hmmm ... richtig glücklich wär ich damit nicht, aber besser als meine hotmail "Lösung" wär es auf jeden Fall ;) ich hab mich mit dem wiki-Aufbau inzwischen schon sehr angefreundet und bin kurz davor mich damit sogar ein bissl auszukennen :) Wirkt es sehr arschig, wenn ich dich, falls (was ich irgendwie befürchte) nix besseres kommt, nochmal auf diesen "Plan B" anspreche? LG -- Truelobo79 (Diskussion) 11:56, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich bin da kein Experte, v.a. nicht bei Foren. Für berufliche Zwecke betreibe ich ein simples und kostenloses Wordpress-Blog, auf dem ich für verschiedene Arbeitsgruppen verschiedene Unterseiten mit verschiedenen Passwörtern erstellt habe. Die Nutzer können zwar den eigentlichen Seitentext nicht bearbeiten, aber Kommentare erstellen. Das ist natürlich nicht ganz das Wiki-Prinzip, das du haben möchtest. -- MonsieurRoi (Diskussion) 12:02, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hmm, warum nicht doch wikimedia? Du bist dann der Admin und hast natürlich gegenüber dem Rest der Welt, deinen Mitspielern auch weitere Rechte, z.B. Seiten zu löschen (auch wenn sie "zufällig" erst gerade vor ein paar Minuten erstellt wurden, diese bleiben dann für Admins (Dich) weiterhin sichtbar ;-) (oder sollte ich mich da täuschen - bin auch kein wikifachmann) NobbiP (Diskussion) 13:27, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke für die Antwort, sowas müsst ich mir mal anschauen. Ich hoff halt trotzdem unverschämterweise weiter, dass es genau das, was ich will, irgendwo gibt ;) LG -- Truelobo79 (Diskussion) 13:26, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
In jedem Fall lassen sich zwei Wikis parallel betreiben, von denen man eines per .htaccess passwortgeschützt einrichtet. Eventuell lässt sich das auch über virtuelle Verzeichnisse in einem Wiki realisieren. --13:30, 7. Jul. 2012 (CEST)

Guggst du Bespielsweise hier. Dies tut in etwa das mit dem Mediawiki, was Du vor hast. --Löschbold (Diskussion) 15:34, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wow. Das ist für einen minderbegabten Anwender schon einiges zum Durchknabbern ;) Danke auf jeden Fall, ich werde mal versuchen, damit fertig zu werden, würde aber die Frage gerne trotzdem noch offen lassen. Nur für den Fall, dass es vielleicht doch eine etwas Userfreundlichere Anwendung gibt. LG -- Truelobo79 (Diskussion) 01:53, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Volumen eines Salzsees

Der Salar de Uyuni wird als Salzsee bezeichnet, obwohl sein "Wasser" so gesättigt ist, dass es an der Oberfläche auskristallisiert, im Gegensatz zum Toten Meer, in dem man ja schwimmen kann. Die in ihm enthaltene Salzmenge wird auf 10 Milliarden Tonnen geschätzt. Kann man mit diesen Angaben eine Aussage zum Volumen des Sees machen? Es ist natürlich eine Mischung verschiedenster Salze, aber nehmen wir zur Vereinfachung einfach eine maximal gesättigte Kochsalzlösung an. Mit anderen Worten, welchen Rauminhalt hat eine Tonne Kochsalzlösung? Mehr oder weniger als Wasser? Wieviel? --Ratzer (Diskussion) 09:46, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage verstehe, aber hilft die Tabelle auf S. 8 ? GEEZERnil nisi bene 10:05, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Eine konzentrierte, gesättigte Lösung (NaCl) enthält 28 % Salz.
Salz hat eine Dichte von 2,17; 10 Milliarden Tonnen also ein Volumen von knapp 5 Milliarden Kubikmetern.
Wenn diese 5 Milliarden Tonnen 28 % ausmachen, so wäre die Gesamtmenge knapp das 4-fache bzw. rd. 17 Milliarden Kubikmeter. Da oben eine 30 Meter dicke Salzschicht ist, ist das tatsächliche Volumen kleiner. Die Oberfläche ist mit 10.582 km² angegeben; das sind 10.582.000.000 Quadratmeter. Daraus errechnet sich eine mittlere Tiefe von 1,7 m - passt überhaupt nicht zusammen: Die 10 Milliarden Tonnen sind viel zu wenig!
Schon die 30 m dicke Salzschicht mal die Oberfläche ergeben ~ 690 Milliarden Tonnen Salz.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:37, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Da der Fehler ungefähr "2 Nullen zuwenig" ausmacht und es sich um einen geschätzten Gehalt an 1 % Lithiumsalz handeln könnte: War mit 10 Mrd. Tonnen der vermutete Gehalt an Lithiumsalz gemeint? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 10:13, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zur Ausgangsfrage: Nein, damit kann man keine Aussage zum Volumen des Sees machen. Zu Dr. Cuppers: Die Schicht ist nicht 30 Meter dick, sondern "bis zu 30 Meter" dick. Wenn das der Höchstwert auf 10.000 km2 Fläche ist, kann doch der Durchschnitt ohne weiteres nur ein 1/10 dieser 30 Meter oder sogar noch deutlich weniger betragen.
Das Wasser des Toten Meeres ist auch gesättigt, dort setzen sich Salzkristalle allerdings am Boden ab, nicht an der Oberfläche. (Weiß jemand, woran dieser Unterschied liegt? Haben die Salzmengen so stark unterschiedliche Dichten?) --Roentgenium111 (Diskussion) 18:48, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Guten Tag,

für viele Veröffentlichungen finden sich inzwischen die Inhaltsverz. im Netz. Ist es hier erwünscht/üblich, auf solch' ein Verzeichnis zu verlinken?

Grüße, --Kordula1 (Diskussion) 10:41, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich würde sagen: Es kommt darauf an. Manchmal ist es hilfreich (z. B. das Inhaltsverzeichnis eines Sammelbands zu einem bestimmten Thema), bei der Nennung eines einzelnen Aufsatzes aus einem Sammelband erscheint es hingegen wenig sinnvoll. --AndreasPraefcke (Diskussion) 23:30, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

PS: Für solche Fragen ist Wikipedia:Fragen zur Wikipedia zuständig. Steht ganz oben auf dieser Seite. --AndreasPraefcke (Diskussion) 23:30, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank - macht Sinn: bei Verweis auf Sammelband ja; nicht bei einzelnem Artikel oder das Inhaltsverz. einer Diss :-).

Daß die Frage wonanders hingehört, merke ich mir; hoffe, daß ich bei weiterer/anderer Frage dann auch weiß, wohin.--Kordula1 (Diskussion) 12:35, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Todesdatum Erich Büttner

Hallo! Hat jemand von euch eine Möglichkeit (bspw. biographisches Nachschlagewerk), diese Änderung zu verifizieren? Bitte dann die Personendaten anpassen. Danke und Gruß, --Polarlys (Diskussion) 12:03, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ein Foto vom Grabstein wäre eigentlich hilfreicher als Quelle für diese Änderung. Ob man dann dem Grabstein oder einem Lexikon glaubt, ist eh so eine Sache. Man müsste beide Daten dokumentieren. --AndreasPraefcke (Diskussion) 23:32, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Wahrscheinlichkeit, dass auf einem Grabstein etwas falsches draufsteht dürfte sehr gering sein, weil die Angehörigen da draufgucken und den abnehmen müssen. Im Lexikon zwischen hunderten anderer Daten reicht ein Druckfehler. -- Janka (Diskussion) 23:56, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Betriebsferien in Frankreich

Hab mal gelesen, dass in Frankreich im Sommer praktisch alle gleichzeitig Ferien bzw. Urlaub machen und ganz viele Betriebe dicht machen. Ich find dazu aber nichts: wenn ich Ferien oder Urlaub und Frankreich eingebe, kriege ich nur Ferienziele in Frankreich angezeigt. Weiß einer was zu den Daten dieses Massenphänomens in Frankreich für dieses Jahr? Ich würde ja auf französisch fragen, aber ich kann kein französich, leider. Danke für die Mühe im voraus. 84.137.135.168 12:30, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Du nimmst diesen Text hier und steckst ihn in den Google-Translator. Ein typisch franz. Rohrspatz-Schimpfeffekt ist, dass (fast) jedes kleinere Unternehmen es tut (die grossen machen natürlich - etwas "verlangsamt" - weiter), aber auch jeder darüber schimpft. Sie können so menschlich liebenswert sein, die Franzosen ! GEEZERnil nisi bene 12:36, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, aber kriege ich Schmerzensgeld dafür? 15. August taucht immer wieder auf, und August überhaupt. Wann das losgeht und aufhört steht nicht da, oder doch? Mich interessiet eigentlich nämlich der Juli - ist Mitte Juli in Frankreich schon Massenurlaub? Rausgefunden habe ich jedenfalls, dass sie Schulferien schon am 6. Juli angefangen haben. 84.137.135.168 12:46, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, kein Schmerzensgeld.
Lateral gedacht (...prévisions trafic ETE 2012...) findet man, dass es etwa Mitte Juli brontal losgeht. Das Wochenende 4./5. August ist "schwarz" klassifiziert und bleibt auf hohem Niveau bis gegen Anfang September, wenn es dann abrupt abnimmt: Die Schule geht wieder los.
Anfang September ist eine äusserst interessante Zeit, wenn man Single mit ungenügendem Körperkontakt ist. Bei Schulbeginn kriegen die Kinder genaue Listen, was sie an Schulkrempel brauchen und in den entsprechenden Abteilungen kämpfen dann Mütter und Kinder miteinander um die letzten karierten Hefte. Wir sind noch Jahre danach regelmässig zu Cora, Auchan, Carrefour oder Mammouth gegangen, um dieses Naturschauspiel zu erleben. Wenn man DAS nicht gesehen hat, kennt man Frankreich nicht... GEEZERnil nisi bene 13:32, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meine Geschwister und ich hatten unsere Listen immer schon zu Ferienbeginn erhalten, aber so kurz nach der "école de merde" schon wieder an Schule zu denken... Nein danke. Mit dem Chaos bei Cora und Co. hast Du allerdings Recht... *g* Grüße, Grand-Duc (Diskussion) 09:35, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Frage zu neuem Meldegesetz

Ich finde leider im Netz keine Angaben von Befürwortern des neuen Meldegesetzes. Deshalb kann ich eine Frage nicht klären: Es heißt von den Kritikern, dass dadurch Adressen in großem Maße an Adresshändler weitergegeben würden. Nun ist es so, dass die Kommunen je Auskunft Gebühren zwischen 5 und 15 Euro verlangen. Ist es tatsächlich so, dass die Adresshändler 5 Euro und mehr pro Adresse zahlen? Wenn man nämlich relativ gut tippen kann, könnte man Adressen aus Telefonbüchern abtippen. Wenn man pro Stunde 50 schafft, käme man so auf eine Stundenlohn von min. 250 Euro. Das wäre eine recht attraktive Summe. --94.220.229.231 13:57, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich vermute mal stark, dass die neuen Regelungen mit einem Mengenrabatt einhergehen würden. --Eike (Diskussion) 14:07, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dazu habe ich nicht viel gefunden. In Dresden gibt es einen Mengenrabatt von "nur noch" 4,90 pro Person ([8]). --94.220.229.231 14:44, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nun, nach der ersten Zahlung machen die nen Abgleich, wieviele der von dir gelieferten Adressen aus dem Telefonbuch stammen, und später, ob sie korrekt sind oder evtl. ausgedacht. --92.231.191.42 14:11, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Adressen aus dem Telefonbuch abtippen und verkaufen ist eine Urheberrechtsverletzung und Diebstahl immaterieller Wirtschaftsgüter. Viele machen es, doch wenn man dich erwischt, hagelts eine Klage. Und es gibt Methoden um herauszufinden, ob ein größerer Datensatz von Adressen aus dem Telefonbuch stammt oder nicht, etwa absichtlich eingebaute Scheinadressen. --El bes (Diskussion) 14:17, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das sehen die hier anders. (Wir können davon ausgehen, dass das Telefonbuch kein geschütztes Datenbankwerk ist, wenn die entsprechende CD auch keins ist.) --Eike (Diskussion) 14:21, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Also besser, Finger weg davon, ist doch auch doof, u.U. nette Leute zu verarschen. Übrigens suche ich auch einen Job als Schreibkraft aber ich hatte eher an ein Honorar im ein- bis zweistelligen Bereich gedacht. --92.231.191.42 14:20, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Schwache Tippleistung übrigens, 50 Adressen die Stunde, das ist ja weniger als 1 Adresse die Minute. Aber wieso nicht einfach aus dem Online-Telefonbuch Copy&Pasten, geht doch noch viel besser? -- 92.231.191.42 14:23, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dass es noch einfacher geht an Adressen zu kommen, macht die Sache ja noch sonderbarer. --94.220.229.231 14:44, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Daten aus den Melderegistern sind wohl deswegen so wertvoll, weil auch das Geburtsdatum weitergegeben wird, das im Telefonbuch nicht auftaucht. Somit kann mehr alterszielgruppengerechte Werbung gemacht werden und auch Geburtstagsspäm ist denkbar. --Rôtkæppchen68 15:58, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
nicht nur das, ich zitiere aus untem verlinktem Artikel "Das geplante Gesetz sieht vor, dass Privatfirmen bei den Einwohnermeldeämtern nicht nur Daten wie Name oder Adresse erfragen dürfen, sondern auch Umzüge oder Todesfälle. Zwar sollen Bürger dagegen Widerspruch einlegen können. Dieser gilt aber nicht, wenn die Firma bereits Daten des Bürgers hat. De facto bedeutet das: Wer seine Daten einmal einer Werbefirma oder einem Adresshändler zur Verfügung gestellt hat - etwa bei einem Preisausschreiben oder einer Katalogbestellung - kann dann nicht mehr verhindern, dass diese bis zu seinem Tod aktualisiert und eventuell auch weiterverkauft werden." PS: Zumal es auch zich Leute (ich gehöre dazu) gibt, die garnicht mehr in (aktuellen) Telefonbüchern auftauchen (wollen)--in dubio Zweifel? 16:10, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mir hat ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gereicht. Meine Mitbewohnerin hat da wohl das Kreuz an der falschen Stelle gemacht. Jedenfalls kam danach monatelang irgendwelcher Werbemüll an die neue Anschrift. --Rôtkæppchen68 16:19, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also nach dem Gesetzentwurf soll Geburtsdatum und -ort gerade nicht dabei sein. Und dass Todesfälle weitergemeldet werden, ist ja eigentlich eher positiv. Meine Eltern bekommen immer noch Werbung für meine Großeltern, die seit fast 20 Jahren tot sind. --94.220.229.231 16:38, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
da las ich aber auch schon anderes, vgl hier, gibt es den Entwurf online? Aber mal abgesehen davon wird das Gesetz wohl eher scheitern, im Bundesrat oder spätesten vor dem Bundesverfassungsgericht (Informationelle Selbstbestimmung), vgl etwa hier;-) PS: übrigens haben wir einen Artikel dazu: Melderegisterauskunft--in dubio Zweifel? 17:07, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich das richtig sehe, ist [9] der Entwurf und [10] die Beschlussempfehlung mit Änderungen, und dort §44: Angabe von Vorname, Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Tod. --94.220.229.231 17:47, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, am kritischsten ist denke ich die eingeschränkte Widerrufsregel zu bewerten--in dubio Zweifel? 15:12, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

P.S.: Ich fände es weiterhin hilfreich, wenn jemand Seiten im Netz von Befürwortern angeben könnte. In den Medien scheinen ausschließlich die Kritiker zu Wort zu kommen. Die haben zwar vielleicht auch die besseren Argumente, aber die der anderen würde ich gerne trotzdem zumindest mal hören. --94.220.229.231 16:46, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

ein Pro-Argument wäre wohl, das insbesondere verschuldete Kommunen eine neue (legitimierte) Geldquelle hätten;-)--in dubio Zweifel? 17:17, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da habe ich aber schon das Gegenteil gelesen (von den Kritikern). Und wie oben geschrieben sieht es doch so aus, dass die Kommunen mit den Preisen deutlich runter müssten für Massenanfragen und da ist dann nicht mehr viel Geld drin. --94.220.229.231 17:47, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich schreibe mal noch das offensichtliche: Es ist wiederlich, wie die Politik sich wieder einmal von einer Lobby um deren Profit Willen an der Leine herumführen lässt. Man nutzt sein Widerspruchsrecht, auch schon eine Unverschämtheit, und dann drückt die Lobby einfach den nächsten Schritt durch. Ätsch. Erinnert mich gerade sehr an die bis heute fortgesetzte lange Reihe von Tricks, mit denen die Rechten in den USA ihnen misliebige Wähler von der Urne fernhalten, bis das Supreme Court es für verfassungswiedrig erklärt. Das könnten wir hier doch so machen: Regierung abschaffen, Pingpong zwischen Parlament und BVerfG. /rant --92.202.33.133 10:02, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
vielleicht sollte man mal einen Gesetzesvorschlag einbringen, wonach einer Partei, die es schafft, innerhalb einer Regierungs-Legislatur mehr als 3 Gesetzesentwürfe einzubringen, die am Bundesverfassungsgericht scheitern, für mindetens eine weitere Legislaturperiode ihre Verfassungsmäsigkeit zu entziehen. Das würde mit Sicherheit die Sorgfalt bei Gesetzesentwürfen drastisch erhöhen. Denn so wie es heute ist, scheinen die Parteien eher darauf zu bauen, dass ihnen niemand drauf kommt und dass sie erstmal alles mögliche versuchen können - schliesslich hat es ja keine echten Konsequenzen, wenn es nicht klappt. Chiron McAnndra (Diskussion) 14:24, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Beteiligungsquoren bei Bundestagsabstimmungen?

In diesem Artikel von tagesschau.de zum neuem Meldegesetz heißt es unter anderem: „Der Bundestag hatte das Gesetz am Donnerstagabend vergangener Woche beschlossen, wenige Minuten nach Anpfiff des EM-Halfinalspiels Deutschland-Italien. Abgeordnete waren zum Zeitpunkt der Abstimmung kaum noch anwesend - und auch die breite Öffentlichkeit dürfte sich eher für Fußball als für eine Bundestagssitzung interessiert haben.“ Da liegt für mich die Frage nahe, wie viele überhaupt abstimmten, in Quorum (Politik) steht ja, dass in den meisten Parlamenten eine Beteiligung von 50 Prozent vorgeschrieben ist, anderenfalls gilt das Parlament als „nicht beschlussfähig“. Kürzlich war ja das sogenannten Hammelsprungverfahren (Betreuungsgeld) im Gerede, da das Quorum nicht erreicht wurde. Die Frage wäre hier, wie viele haben nun abgestimmt, wie ist die gesetzliche Lage bei „normalen“ Abstimmungen und welcher Vogel hat eigentlich eine solch umstrittene Abstimmung bei einem Halbfinalspiel mit deutscher Beteiligung angesetzt ?! ;-)--in dubio Zweifel? 15:35, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aha in Beschlussfähigkeit heißt es: „Im Deutschen Bundestag ist die Beschlussfähigkeit in der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) in Paragraf 45 geregelt.[1] Beschlussfähig ist der Bundestag nach § 45 I GOBT, „wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist“, demnach können wohl doch nicht so wenige Abgeordnete beteiligt gewesen sein, oder ?!--in dubio Zweifel? 15:46, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn keiner der Abgeordneten beantragt, die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festzustellen, dann bleibt der Bundestag beschlussfähig, egal wie wenig Abgeordnete anwesend sind. --Rôtkæppchen68 15:56, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
richtig, weiter heißt es dort: „So müssen sich nach § 45 II GOBT vor Abstimmungen entweder mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages oder eine Fraktion zusammenfinden, welche die Beschlussfähigkeit anzweifeln dürfen – einzelnen Abgeordneten steht dieses Recht nicht zu. Als weitere zwingende Anforderungen darf der Sitzungsvorstand die Beschlussfähigkeit nicht einmütig bejahen.“ Fussball war aber wohl zu diesem Zeitpunkt wichtiger;-) PS: hier konnte ich nichts zum Abstimmungsverhalten finden--in dubio Zweifel? 15:59, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das hier ist das zugehörige Protokoll (Stenografischer Bericht 187. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Juni 2012 ), siehe Tagesordnungspunkt 21 ab Seite 22464 (Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG) – Drucksache 17/7746 – und Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 17/10158 – ). Auf Seite 22470 heißt es dann nur: "Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/10158, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/7746 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen."
Die Frage: "welcher Vogel hat eigentlich eine solch umstrittene Abstimmung bei einem Halbfinalspiel mit deutscher Beteiligung angesetzt ?!" unterstellt einen bewußten bzw. bewußtlosen Akt und die Möglichkeit eines entsprechenden Timings. Einen Zeitplan und ein Timing gibt es sicherlich, aber das ist naturgemäß immer nur bedingt zu gewährleisten. Eine weitere Unterstellung ist aber auch, es sei den Verantwortlichen nicht bewußt gewesen, daß die Abstimmung mit der Übertragung des wichtigen, für die Nation fast entscheidenden Fußballspieles kollidiert. Muß das so sein? Die Erfahrung lehrt doch eigentlich einerseits, daß die übelsten Gesetze ganz gerne genau dann durchgewunken werden, wenn alle mit irgendeiner Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft etc. beschäftigt sind und mehr Leute als sonst vor lauter nationaler Taumeligkeit das Gehirn abgeschaltet haben. Und andererseits, wenn es nur ein bißchen anständig auf der Welt zugehen würde, wäre die deutsche Elf ja bereits am 22. Juni von Griechenland mit einem sehenswerten 5:1 für die Hellenen nachhause geschickt worden. :-) Wann wurde denn die Tagesordnung für die 187. Sitzung verabredet und beschlossen? Vielleicht ist es ja auch grad egal, weil ohnehin kein Hahn danach kräht. Wer liest denn schon den verlinkten Tagesschau-Text... Und vor allem: Wen beeindruckt das eigentlich nachhaltig?
Neben dem "Stenografischen Bericht" wird über die Sitzung ja auch ein "Amtliches Protokoll veröffentlicht. Hier wird unter Tagesordnungspunkt 21 nur die Annahme festgestellt und auf die entsprechenden Drucksachen verlinkt.
Weil keine namentliche Abstimmung beantragt wurde, läßt sich auch schlecht feststellen, wer das nun eigentlich abgestimmt hat. Offenbar wird auch keine Anwesenheitsliste veröffentlicht. Ich kann sie nicht finden. Das wäre im Sinne einer demokratischen Kontrolle der Aktivitäten der gewählten Volksvertreter vielleicht eine interessante Forderung (Nach dem Motto "Keine Leistung ohne Gegenleistung" - also: "Keine Diäten ohne Transparenz"). Wer möchte, kann ja als Warming-Up und ersten Schuß vor den Bug den Abgeordneten seines Wahlkreises um Information über die Anzahl der Abstimmenden bitten.
Hieraus (§ 15 AbgG) entnehme ich, daß ein Mitglied des Bundestages sich in die Anwesenheitsliste des Bundestages einträgt. Es gibt also Daten. Vielleicht könnte man die ja auch öffentlich machen. Es gibt zwar keine Sitzungs- oder Tagesgelder, aber aus dieser Regelung kann man schließen, daß der Eintrag in die Anwesenheitsliste mindestens 20 Euro wert ist. Ich denke, wenn man den Ansatz, ob es politisch, sittlich und moralisch (Würde des Hauses und so) gerechtfertigt ist, ein Fußballspiel einer Abstimmung vorzuziehen, bei der die Beschlußunfähigkeit nur mit einem billigen Geschäftsordnungs-Trick kaschiert wird, wenn man diesen Ansatz also noch um das Monetäre erweitert, ob denn die Damen und Herren auch das Geld wert sind, das sie einstreichen, dann werden sie wohl nur noch bockiger. Das ist umso unverständlicher, als man durch einen Besuch ja ohnehin Öffentlichkeit über die gähnende Leere des Plenarsaales herstellen kann. Es braucht vielleicht so etwas wie ein parteiübergreifendes "Bürger beobachten ihre Abgeordneten". das über Abgeordnetenwatch noch weit hinaus geht.
Ich entsinne mich noch gut an einen Bericht vor etlichen Jahren über das Europaparlament, bei dem die Kamera die Abgeordneten dabei beobachtet hat, wie sie, schon die Reisetasche dabei, sich schnell noch in die Anwesenheitsliste eingetragen haben und damit die Tagesgelder kassierten, um dann sofort das Parlament zu verlassen und dem Flughafen und dem vorverlegten Wochenende entgegenzueilen. Die Angesprochenen waren sehr böse, daß sie darauf angesprochen wurden und ein paar Tage später war das Stehpult mit der Anwesenheitsliste auch so verstellt, daß man es mit der Kamera nicht mehr filmen konnte. Fehlende Schuldeinsicht? Beratungsresistenz? "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden? So ich das sage, muß ich aufrührisch sein ! Wohlhin !" --84.191.148.21 17:56, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Service: Die Tagesthemen vom 7. Juli 2012 sprechen (nach einer herrlichen Anmoderation von Caren Miosga) von "gut zwei Dutzend aufrechten Abgeordneten" (00:01:02, mit laufenden Bildern in bunt im Hintergrund). Die Tagesschau an diesem Tag von 20 Uhr ergänzt ab 00:02:14 noch um Bilder von der Vizepräsidentin und wer da sonst noch so sitzt. Bei 00:02:22 zähle ich mindestens 24 Abgeordnete. --84.191.132.27 17:03, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen Dank, das werde ich mir nochmal anschauen;-) PS: Hier noch ein Video vom Parlamentsfernsehen und demnach waren 30 Abgeordnete beteiligt, die das Gesetz gerademal in 57 Sekunden durchpeitschten;-) Die Pressestelle des Bundestages antwortete demnach: "Da niemand die Beschlussfähigkeit angezweifelt hat, war er Beschlussfähig und das Meldewesengesetz hat somit den Bundestag passiert."--in dubio Zweifel? 15:10, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Sehr dubios, das Ganze. Die Aussage "Da niemand die Beschlussfähigkeit angezweifelt hat, war er beschlussfähig" ist jedenfalls nicht durch die Geschäftsordnung gedeckt - da steht nicht, dass der Bundestag automatisch beschlussfähig ist, nur weil das keiner anzweifelt. Erschwerend kommt hier hinzu, dass das Quorum von 5% der Abgeordneten, um die Beschlussunfähigkeit zu beantragen, ja gar nicht erfüllbar war - so viele waren gar nicht erst anwesend! (Nur eine ganze Fraktion hätte das somit noch tun können - und sprechen die 3-4 anwesenden Abgeordneten einer Fraktion automatisch für die gesamte Fraktion?) --Roentgenium111 (Diskussion) 18:28, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Genauso isses. Bei insgesamt 620 Abgeordneten wären 5 % = 31 Abgeordnete; bei 30 Abgeordneten hätte der BT nicht einmal einstimmig seine Beschlussfähigkeit anzweifeln können. Die logische Konsequenz daraus wäre IMO: Mit 30 oder weniger Abgeordneten ist der Bundestag immer beschlussfähig; im Extremfall also sogar mit nur einem einzelnen anwesenden Abgeordneten? #8^o --Zerolevel (Diskussion) 18:46, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, ich sehe das anders. Es wird hier nicht sauber zitiert. Der § 45 (2) GOBT lautet vollständig: "Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen." Daraus folgt: Nicht 5% der Abgeordneten insgesamt (wie hier diskutiert) sondern 5% der anwesenden Abgeordneten können die Beschlußfähigkeit bezweifeln. --84.191.142.58 19:16, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hm? "anwesende fünf Prozent der Mitglieder" sind doch gerade das Gegenteil von "fünf Prozent der anwesenden Mitglieder". Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass es so gemeint war/ist, aber so steht es geschrieben... --Eike (Diskussion) 19:22, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
dann muss Beschlussfähigkeit korrigiert werden, ich hatte weiter unten direkt aber aus dem Gesetzestext zitiert--in dubio Zweifel? 19:32, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du hattest bei der Bearbeitung von Beschlussfähigkeit gerade nicht direkt zitiert, wie Eike erklärt; ich habe den Artikel entsprechend korrigiert. --Roentgenium111 (Diskussion) 19:57, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Eike: Du hast recht, man kann das auch so interpretieren, daß 5% der gesamten Abgeordneten anwesend sein müssen, um die Beschlußunfähigkeit feststellen zu lassen. Das ist nicht besonders eindeutig formuliert. Denn bei weniger als 5% anwesender Abgeordneter wäre ja erst recht Beschlußunfähigkeit gegeben, könnte dann aber auf Initiative der Abgeordneten garnicht mehr festgestellt werden. Das ist ein Widerspruch und beschneidet eigentlich ein Recht des Abgeordneten. --84.191.142.58 19:34, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
"Fünf Prozent der Mitglieder" bezieht sich m.E. eindeutig auf die Gesamtzahl; zusätzlich müssen diese 31 Leute halt anwesend sein. Wieviel "5 % der anwesenden Mitglieder" wären, ist ja erst mal gar nicht bekannt, da der Bundestag sich ja scheinbar nur auf Antrag durchzählt; das wäre also eine formal nicht überprüfbare Anforderung. Natürlich führt das in diesem Fall zu absurden Situationen; m.E. sollte jeder einzelne Abgeordnete das Recht haben, die Beschlussfähigkeit anzuzweifeln...--Roentgenium111 (Diskussion) 19:48, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meines Erachtens funktioniert das Spiel fraktionsübergreifend nach dem Motto "Wo kein Kläger ist ist kein Richter" und es funktioniert, weil nur die Abgeordneten und Fraktionen die Kläger sein könnten. Diese Praxis, mit einer Handvoll von Abgeordneten irgendwas zu beschließen, wird schon über Jahrzehnte geübt. Mich überrascht die (in meinen Augen durchaus berechtigte) plötzliche Aufgeregtheit. Wo habt ihr denn die ganze Zeit hingeschaut? --84.191.142.58 19:21, 9. Jul. 2012 (CEST) Ergänzung --84.191.142.58 19:26, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich kann mich nicht erinnern, dass vor diesem Fall schon mal eine gültige Bundestagsabstimmung mit <30 Mitgliedern öffentlich bekannt geworden wäre... Ansonsten Zustimmung, scheinbar wird die Beschlussfähigkeit (und die Anwesenheit zu Abstimmungen) parteiübergreifend nicht ernstgenommen, außer das eine Mal vor zwei Wochen beim Betreuungsgeld. --Roentgenium111 (Diskussion) 19:48, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Scheinbar? Nein, offensichtlich tatsächlich! Sageichmal (Diskussion) 20:00, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Sitzungen kommen live im Fernsehen. Öffentlicher geht's nicht. Schau einfach mal rein. --84.172.13.228 20:11, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nur ein Bruchteil der Sitzungen wird im allgemein empfangbaren Fernsehen übertragen, und bei denen sind i.d.R. die meisten Abgeordneten anwesend. (Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages ist für viele Leute, u.a. mich, nicht empfangbar (außer via Internet), und ist dadurch zwar öffentlich, aber wohl kaum weit bekannt.) Und man kann wohl kaum von normalen Menschen verlangen, dass sie selbst mehr Parlamentssitzungen verfolgen als der durchschnittliche Abgeordnete ;-) --Roentgenium111 (Diskussion) 22:15, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
die Ausstrahlung gemäß Rundfunkstaatsvertrag ist zumal umstritten, laut ZAK gar illegal ;-)--in dubio Zweifel? 22:32, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und wen interessiert wieviele Sendungen übertragen werden? Schau dir eine Sendung an! Wenn du mir nicht glaubst, dass es normal ist, dass sowenige Abgeordnete anwesend sind, dann vielleicht dem Spiegel: "Zwar besagt die Geschäftsordnung, dass der Bundestag nur beschlussfähig ist, wenn die Hälfte seiner Mitglieder präsent ist. Das aber kommt sogar eher selten vor und war natürlich auch beim Meldegesetz offensichtlich nicht der Fall. Trotzdem wird so gut wie nie nachgezählt, wie viele Abgeordnete eigentlich da sind." http://www.spiegel.de/politik/deutschland/meldegesetz-wo-der-bundestag-wirklich-versagt-hat-a-843628.html --84.172.16.38 21:34, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was ist ein(e) Schinnos?

Scheint ein (nicht nur) pfälzisches Schimpfwort für Frauen zu sein, Bedeutung etwa durchtrieben oder Schlitzohr, aber wer kennt die Etymologie? Steckt am Ende ein französicher Chinese dahinter? --92.202.34.254 15:36, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Frankfurterisch scheint es mit "Oos" = "Aas" zusammenzuhängen. Wird aber auch für Jungs (aka Rotzlöffel) verwendet. GEEZERnil nisi bene 15:48, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Schin ist gleich Schinder, also ein Schinoos ein Aasstück, das nur noch für den Schinder taugt. Literatur: Diener. Das weiß der Hunsrückisch erfahrene --G-Michel-Hürth (Diskussion) 18:25, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Schinnoos ist, wie oben schon angedeutet Schindaas. Das pfälzische Wörterbuch schreibt:
"allg. derbes Schimpfw. mit vielschichtigen Bedeutungskomponenten, insbes. für 'böse, bösartige, durchtriebene, pfiffige, geriebene Frau', seltener auch von Männern und unfolgsamen, auch zu Streichen aufgelegten Kindern, vorn. von Mädchen; vereinzelt auch mit scherzhaftem, anerkennendem, bewunderndem Unterton (in der urspr. Bed. 'für die Abdeckerei bestimmtes verendetes Tier' nicht mehr gebräuchlich), Schinnoos [verbr., PfId. 123 Müller Dietschw 64 Otterstetter 255 Kühn Hamet 132 Glass 102 Lambert Penns 133], Schennoos [ WD-Niedkch RO-Lohnsf], Pl. Schinneeser [FR-Albsh Bockh LU-Friesh, Krämer Gal 185]; e bees Schinnoos [ IB-Gersh], e schlecht Sch. [ NW-Königsb], e wiedig Sch. [KU-Nd'staufb], e aldes Sch. [ KL-Mehlb]; die Bed. auf rothaarige Frauen bezogen; e rot Sch. [ KU-Diedk FR-Kindh], e rut Sch. [ RO-Rehborn]. Des is der e daab Sch.! [ NW-Freinsh]. Das Sch. sa(g)t, ich hätt e Fimmel [Siebenlist 90]. Einen VR. s. PfWB Rose 1 a. — b.
α. 'dummer, unbeholfener Mensch', meist von Frauen [ PS-Nd'simt Gal-Bagbg]. —
β. 'unordentliche Frau' [ KU-Dennw/Frohnb NW-Haardt]. —
2. abwertende Bez. für Tiere.
a. 'altes, mageres, abgetriebenes Pferd'; aldes Sch. [ RO-Dielkch Gal-Obl Josbg]; Syn. s. PfWB Mähre 1 b. —
b. Scheuchruf für das Rind [ NW-Wachh, mancherorts]. Sch., misserawliches! [ GH-Nd'lustdt]. —
3. 'Feld, das schwer zu bearbeiten ist und geringe Erträge bringt' [ KB-Kriegsf]. — Südhess. V 300/ 01; RhWB Rhein. VII 1136; ElsWB Els. I 71."--IP-Los (Diskussion) 18:56, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Wikipedia vermutet hier, dass Schinnuus aus dem Aachener Raum übernommen sein könnte. hier findet sich ein Hinweis, Schinnoos, Schennoos sei eines der beliebtesten Schimpfwörter im Rheinland (gewesen). -- Ian Dury Hit me  22:17, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich schiebe das mal noch dazwischen: Das Rheinische Wörterbuch kennt das Wort zumindest und schreibt, es sei ein beliebtes Schimpfwort:
"1. ursprüngl. krepiertes Tier, nur noch in RA.: Wie en Sch. do leien mit angezogenen Beinen daliegen Bitb-Niedersgegen. Der stenkt we en Sch. Altk-NFischb. De spille met dem Sch. Sch.luder Köln-Stdt. Du gebaschte (geborsten) Sch.! Schimpfw. Aach-Stdt; du frecks Sch.! Dür-Geich. —
2. übertr. (dann auch m. bei Männern) das beliebteste Schimpfw. für einen gemeinen, frechen, schlechten, arglistigen, hintertriebenen Menschen, böswilligen Quäler, bes. für ein freches, gerissenes Weib; der Sch. van em Kerl (Jong); su en alt Sch. streitsüchtiges Weib; en faul Sch. träges Weib. — Auch leicht scherzh. zu lustigen Streichen aufgelegter, gewandter Mensch u. sogar kosend, gewecktes, kluges, schalkhaftes Mädchen u. Kind, auch du Schinnös-chen. — Auch von einem Zugtier, das den Ärger des Fuhrmanns erregt; son Sch. van em Perd Rip, Allg.; Sch., leg dech en de Fur (Furche) on gangk kapot! Erk-Bellinghv. RA.: En Bauer es en Gaul; en G. es en Sch. Simm-Buch. PfWB schind-aasig in:stəχ Rip Adj.: verächtl. wie ein Schindaas 2 seiend; dat sch. Fraumensch soll der Deuvel holle!"
Das Elsässische Wörterbuch kennt das Wort ebenfalls: "Schindas [‘Sinós Str.; ‘Sinûs Geud.; ‘Sinás Dehli.; nur U. W.] f. nichtsnutzige, einfältige, eigensinnige, falsche Weibsperson. Du bis e rëchti Sch., dich kann mr ä (auch) for niks gebrucheⁿ Lobs. Dereⁿ Sch. kaⁿⁿ mr doch nit tröueⁿ Geud."
Zur Verbreitung: Im Wörterbuch der westfälischen Mundart von Woeste ist das Wort als "Schindås" aufgeführt. Schleef kennt es ebenfalls (Dortmunder Wörterbuch): "schinnɔəs" [langes ɔ] Schindaas (Scheltwörter)." Im Mecklenburgischen Wöterbuch (Bd. 6, Sp. 82) ist ein ähnliches Wort als Bestandteil eines Kompositums verzeichnet: "Schinneraasknaken m. Schelte für einen unartigen Jungen".
Wann das Wort aufgekommen ist, läßt sich wohl nicht so ohne weiteres bestimmen, der älteste Nachweis im Grimm stammt von 1658, weiterhin führt er Stieler (1691) und Frischs Teutsch-lateinisches Wb., Bd. 2 (1741) an (in letzterem SchindAas gedruckt): "schindaas, n. morticinium, alias todtenas Stieler 895; carnes morticinae detracta pelle abjectae Frisch 2, 184a; meist als grobes schimpfwort in pöbelhafter rede, s. Schmeller 2, 429. Castelli 242 (schints). Vilmar 349. Spiesz 212. Sartorius 108 (schinnoas). Woeste 229a; vgl. auch schindluder: du aas, du schindaas, du magst wol in der hell sitzen. Marburger hexenproc. von 1658 bei Vilmar a. a. o.; halts maul zum — hier sind sechs livres, du schindaas. Wagner kindermörd. 8, 21 neudr."--IP-Los (Diskussion) 02:16, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Kompetent und umfassend, das ist unsere WP Auskunft. Vielen Dank! --92.202.34.254 22:21, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Keiner möchte einen Artikel schreiben ..? Da haben selbst viel gewöhnlichere Schimpfwörter einen ... GEEZERnil nisi bene 09:10, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Knollenkenner vor!

Ahoj,

mag sich ein Topinambur- und „Indianisch“-Kenner der Fragen nach Geschlecht und Aussprache annehmen?

Děkuji —[ˈjøːˌmaˑ] 19:40, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

auf Spanisch und Portugiesisch ist das Wort topinambur, tupinambo maskulin und diese beiden Sprachen sind dem Original wohl am nächsten. Geschrieben wird es in beiden Sprachen ohne Akzent, deshalb ist die Betonung auf der vorletzten Silbe, also tupinAmbo, topinAmbur. --El bes (Diskussion) 21:17, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
die Knolle ist übrigens nach dem Tupí-Volk der Tupinambá benannt, die spricht man auf Spanisch und Portugiesisch mit Betonung auf dem letzten A aus. --El bes (Diskussion) 21:20, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Auf der Artikel-Disk. habe ich das mit dem Spanischen als vermutlicher „Containersprache“ auch angekratzt – nur: Ist das maßgeblich für uns? ;)
@Geezer: Die Franzosen betonen erstmal alles hinten, das zählt nicht. :) —[ˈjøːˌmaˑ] 21:22, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
eins noch: die Real Academia Española hat in ihrem Wörterbuch nur einen fragmentarischen Eintrag (tupinambo), schreibts aber wie die es.WP und pt.WP ohne Akzent. --El bes (Diskussion) 21:24, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nicht ganz richtig; ohne Akzent wird im Spanischen Tupinambo auf der vorletzten Silbe betont, Topinambur hingegen auf der letzten. (Im Spanischen wird auf der letzten Silbe betont, es sei denn, das Wort endet auf einen Vokal, auf n oder auf s, oder aber es steht ein Akzent). -- Arcimboldo (Diskussion) 03:05, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Duden sagt auch männlich aber Betonung auf der letzten Silbe.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 21:25, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Duden sagt männlich oder weiblich, nicht eindeutig. Siehe auch Google-Books: Die ältesten deutschen Erwâhnungen verwenden "die". Nicht eindeutig. GEEZERnil nisi bene 09:06, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
das selbe sagt auch das ÖWB: maskulin, Betonung: Topinambur. Ich als Hispanist halt mich persönlich aber lieber an die Originalaussprache, aber dann müsste man ja auch Marakuscha sagen, und nicht Marakuija. Es hängt halt immer davon ab. Weitgereiste Leute, die schon in Lateinamerika waren, werden es so sagen, auch die, die so tun wollen als wären sie weitgereist. Fritzi Müller, der die Knolle im Supermarkt sieht und den Namen über's Preisschild erfährt, sagt's anders. Und wenn es genug Fritzi Müllers so sagen, steht's dann auch bald so im Duden und ÖWB. --El bes (Diskussion) 21:33, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Als jemand der das Knollenzeugs schon im Garten hatte, kenne ich nur die Aussprache mit betontem langem U am Ende.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 21:38, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Warum sollte das spanische Wort topinambur (ohne Akzent) nicht endbetont sein? --Komischn (Diskussion) 16:21, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
In der Tat, das hatte ich einfach so hingenommen, die Betonungsregel („vorletzte Silbe wenn kein Akzent“) gilt aber je nach End-Laut gar nicht immer: Nach Phonologie_der_spanischen_Sprache#Betonung könnte [el] topinambur durchaus hinten betont werden, ganz im Gegensatz zu [el] topinambo. —[ˈjøːˌmaˑ] 10:12, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

UV Licht sichtbar

Im Artikel UV Licht heisst es, dass UV Licht für den Menschen nicht sichtbar ist. Ich habe hier jedoch einzelne UV LEDs und einen Insektenvernichter, der mit einer UV Röhre arbeitet. Bei beiden kann ich bläulich, violettes Licht wahrnehmen. Bin ich ein Übermensch? --95.112.245.117 21:24, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nein, die Lampe strahlt auch violett nebenbei. —[ˈjøːˌmaˑ] 21:30, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bestimmt nicht! Diese Röhren strahlen zusätzlich zu UV auch gewisse Mengen sichtbares Licht aus. Sogar bei Schwarzlichtröhren kann man etwas wahrnehmen. U.a. merkte ich eine Art von Gelbschleier, wenn Licht aus der Schwarzlichtröhre in die Augen kommt. Bei den LEDs gibt es eine Art von parabolischen Verteilung zur Hauptwellenlänge, somit strahlt eine LED auch in benachbarten Regionen Licht ab, die u.U. für das Auge noch schwach violett wahrnehmbar sind. Einzig bei IR-LEDs konnte ich keinen Unterschied zwischen an und aus erkennen. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 21:35, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein, das blaue Licht das du siehst ist natürlich kein UV, sondern eben Blau-violett und liegt nahe an der Grenze zum UV. Reines UV-Licht ist natürlich auch realisierbar, aber das ginge hier mal nicht, sieht man doch dann nciht ob die Lampe eingeschaltet ist, UV ist ja gesundheitsschädlich.--Antemister (Diskussion) 22:08, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also ist es gesundheitsschädlich, wenn ich die Lampe ein paar Stunden abends in Sichtweite anmache? --95.112.245.117 22:35, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da die Intensität nicht an Sonnenlicht heranreicht, sollte die UV-Strahlung einiger weniger UV-LEDs unschädlich sein. Auf Dauer können aber auch geringe Dosen UV-Strahlung schädlich sein. Nach 200.000 Betriebsstunden einer Leuchte mit Leuchtstofflampe merkt man den dem Licht ausgesetzten Kunststoffteilen der Leuchte die UV-Strahlung deutlich an. @Giftzwerg88, ich hab auch schon IR-LEDs dunkeldunkelrot leuchten sehen, allerdings nur, wenn ich die Leuchtdiode im Dunkeln direkt ans Auge gehalten habe. --Rôtkæppchen68 00:00, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Prinzipiell wie die Vorredner - aber wenn der Frager weiblicher Überzugung ist gäbe es noch die winzig kleine Chance der Tetrachromizität (der richtige deutsche Begriff ?). GEEZERnil nisi bene 09:00, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn der vierte Zapfentyp wie im verlinkten Artikel angegeben zwischen Rot und Grün liegt, dann ergibt das nur eine verbesserte Rot-Orange-Gelb-Grün-Wahrnehmung. Im Blau-Violett-Ultraviolett-Bereich sollten sich keine Unterschiede zeigen. --Rôtkæppchen68 00:41, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn man die Augenlinse entfernt (das wird bei Katarakt (grauer Star) gemacht), dann kann man einen kleinen (langwelligen) Teil des UV-Spektrums sehen. Möglicherweise wird bei solchen Operationen heutzutage aber ein UV-absorbierender Linsenersatz implantiert, der UV-Licht so absorbiert wie die menschliche Augenlinse und somit die UV-Sicht wieder unmöglich macht. Usr2 (Diskussion) 21:36, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

VLC Streaming für Dummies?

Gibt es irgendwo eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie ich eine DVD auf PC A einlegen, und auf dem DVD-laufwerk-losen PC B mittels VLC abspielen kann? Ich finde irgendwie Gazillionen Anleitungen, wie man Audiostreaming vorher festgelegter Playlists an viele Zuhörer macht, aber nichts, wie ich quasi das DVD-Laufwerk des anderen PCs einfach nur anzapfen kann. Wonach muss ich googeln?

--188.105.130.148 21:32, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dafür gibt es ein HowTo. --Millbart talk 22:04, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und am Schluß heißt es "Note: you can start and stop the stream on the client, just as long as you don't catch up to the server." - also kann ich das Laufwerk wieder nicht fernsteuern, sondern bin stur an die Abspielreihenfolge gebunden, lediglich eine Art Timeshift habe ich damit. Ich möchte vom PC B aus vor- und zurückspringen, Sprache, Untertitel etc. umschalten können, das DVD-Menü aufrufen, etc. Geht das selbst mit VLC wirklich nicht? -- 188.105.130.148 22:19, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gib das DVD-Laufwerk per Share frei und greife dann vom anderen Rechner mit z.B. VLC media player oder Cyberlink PowerDVD darauf zu. Ein DVD-Verzeichnis mittels VLC öffnen geht, ist aber leicht tricky: Media, Open Disc, dann Browse..., dann oben in der Fileselectbox den Verzeichnisnamen eingeben, Aktualisieren (Button mit den zwei Pfeilen) klicken, Ordner auswählen klicken. Dann Medientyp (DVD, Bluray etc) auswählen etc und zum Schluss auf Play klicken. Einen entspannenden DVD-Abend wünscht Rôtkæppchen68 23:12, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

How I met your mother online schauen

Ich bin irgendwie unfähig zu googeln: Ich finde beim suchen nur dubiose Links.

Ich suche die Folgen S07E18 bis Staffelende von How I met your mother in Orginalsprache (englisch). Bezahlmöglichkeiten sollte Kreditkarte oder Paypal sein.

Kaufen muss nicht sein, streamen reicht aus. Allerdings keine Mitgliedschaft oder Abo.

Danke für eure Tipps.

Wenn dir gesetzliche Grauzonen geheuer sind und du einigen Frust erträgst, surfe über einen US-Proxy (z.B. mit dem Browser-Add-On "Stealthy") zu cbs.com; dort findest du einige der Folgen. Für bares Geld kann man sich Zugang zu verlässlicheren Proxys kaufen. Die Anschlussfrage interessiert mich auch. 85.180.194.253 11:26, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

--89.16.137.63 22:31, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es gibt natürlich auch illegale Angebote wie http://serienjunkies.org/serie/how-i-met-your-mother/ Solange man es beim besten Willen nicht in Originalsprache kaufen oder sehen kann, halte ich es aber für moralisch verantwortbar, sich das schon mal jetzt anzusehen. Wirkliche Fans kaufen die Staffel auf DVD dann ja eh später noch. --GuterRatBillig (Diskussion) 16:14, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Anschlussfrage

Wenn ich bei mir in Google "Wiki" eingebe, erhalte ich als erstes Suchergebnis den Haupteintrag "Wikipedia" und vier etwas abgesetzte Sub-Funde: neben "Wiki", "Österreich" und "Portal:Geographie" eben auch "How I met your mother". Wie kommt's? --Krächz (Diskussion) 11:10, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union

ich beantworte hier einmal eine Frage, die in einem sehr rüden Ton gestellt und deshalb gelöscht wurde, aber anscheinend doch manche beschäftigt. Also mal zum Grundsätzlichen: in der Europäischen Union gibt es die Personenfreizügigkeit. Jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes kann sich innerhalb der Europäischen Union ohne Visum frei bewegen und herumreisen. Innerhalb der Union gibt es dann noch einen Club, der nennt sich Schengen. Die Mitgliedsländer dieses Clubs haben untereinander beschlossen, keine Grenzkontrollen mehr zu machen. Mittlerweile sind auch fast alle EU-Staaten Mitglieder dieses Clubs, sogar die meisten osteuropäischen Mitgliedsländer. Ich kann zwischen Deutschland und Polen, oder Tschechien, oder Österreich und Ungarn oder Slowenien, über die Grenze gehen und kein Mensch steht da mehr der einen kontrolliert. Nur zwei osteuropäische Mitgliedsländer sind noch nicht Mitglied in diesem Schengen-Club, nämlich Rumänien und Bulgarien. Warum nicht? Offiziell weil sie noch nicht "schengenreif" sind, wie das so schön heißt, also dass sie ihre EU-Außengrenze nicht ordentlich genug bewachen. Ob es noch einen anderen Grund gibt, weiß man nicht. Darüber wird offiziell nicht gesprochen. Zwischen Rumänien und Ungarn gibt es also noch Grenzkontrollen, ebenso zwischen Bulgarien und Griechenland. Allerdings darf jeder rumänische und bulgarische Staatsbürger als Tourist in den Schengen-Club einreisen und braucht kein Visum. Er muss aber an der Grenze seinen Ausweis herzeigen, der Grenzbeamte schaut dann stichprobenmässig, ob ein Einreiseverbot besteht und wenn nicht, darf er 90 Tage frei durchs Schengenland fahren, wie er will. Sich hier niederlassen, eine Wohnung und eine Arbeit suchen, darf er aber nicht. Das gehört nämlich nicht zur Personenfreizügigkeit sondern zur Niederlassungsfreiheit.

Wie sieht es also mit den Niederlassungsmöglichkeiten von rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern in der Rest-EU aus? Beim EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien 2007 wurden Übergangsfristen ausverhandelt, die die Niederlassungsfreiheit für Staatsbürger dieser Länder einschränkt. Jedes EU-Land kann, muss aber nicht, von diesen Übergangsfristen gebrauch machen. Das Vereinigte Königreich und die Republik Irland haben darauf verzichtet. Alle anderen haben jedoch davon Gebrauch gemacht. Die Laufzeit dieser Regelung ist sieben Jahre, also bis zum Mai 2014. Bis dorthin ist es natürlichen Personen nicht gestatten sich in einem EU-Land einfach niederzulassen, außer es greift eine Ausnahmeregel. Diese wiederum können von Land zu Land verschieden sein, etwa bestimmt Programme für Schlüsselarbeitskräfte (zB im Bereich Gastronomie, Pflege, oder wissenschaftliche Fachkräfte). Eine weitere Ausnahme, die allgemein gilt ist, dass jeder Staatsbürger dieser zwei Länder innerhalb der Rest-EU ein Unternehmen gründen kann. Wenn also jemand selbständig arbeiten will und ein Gewerbe anmeldet, kann er sich niederlassen. Unselbständige Arbeit, also als Angestellter, geht nicht (ausgenommen Ausnahmeregeln). Wenn allerdings jemand ein Unternehmen gegründet hat, kann er natürlich jemand einstellen, allerdings keinen rumänischen oder bulgarischen Staatsbürger, denn die dürfen ja nicht. Ausnahme: wenn sie eine Schlüsselarbeitskraft sind (die Kriterien sind wie gesagt in jedem Land anders). Wenn also der bulgarische Unternehmer sagen wir in Unterstinkenbrunn glaubwürdig argumentieren kann, dass sein Cousin, der ebenfalls bulgarischer Staatsbürger ist, spezielle berufliche Fähigkeiten hat, die für das Unternehmen unverzichtbar sind und am lokalen Arbeitsmarkt auch nach längerer Suche durch das Arbeitsamt niemand verfügbar ist, mit ähnlichen Qualifikationen und der auch bereit ist, in diesem Unternehmen zu arbeiten, dann kann der Unternehmen seinen Cousin holen und kriegt Papiere für ihn.

Diese Erklärung ist jetzt nicht sehr jursitisch geschrieben, eher umgangssprachlich, aber ich hoffe, dass dadurch ein paar Fragen beantwortet wurden. --El bes (Diskussion) 22:53, 7. Jul. 2012 (CEST) P.S.: Natürlich schauen die Behörden nur auf die Staatsbürgerschaft einer Person und nicht darauf, welcher ethnischen Gruppe im Heimatland sie angehören. Das wäre nämlich Ethnic Profiling, was in den meisten Ländern gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung und ganz allgemein sowieso gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen würde. Niemand darf wegen seines/ihres Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden.[Beantworten]


Davon abgesehen, dass eine Diskriminierung nach "ethnischen" Kriterien nicht zulässig ist, wäre sie auch wenig praktikabel, da solche Kriterien soziologisch / ethnographisch nicht unumstritten definiert sind und offiziell / legal überhaupt nicht.
Schengen umfasst nicht nur die meisten EU-Staaten, sondern auch einige Staaten, die nicht der EU angehören. Das betrifft nicht nur das Gebiet, sondern auch die Bürger. Das Kriterium ist als nicht die Staatbürgerschaft der EU, sondern die Staatsbürgerschaft (mindestens) eines Staates, der der Schengen-Vereinbarung angehört.
Sageichmal (Diskussion) 23:32, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich als Löscher des übel formulierten ehemaligen Abschnitts hier danke El bes ausdrücklich für die unaufgeregte und sachliche Darstellung des Themas! :) —[ˈjøːˌmaˑ] 23:40, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Auch von mir danke. Es geht doch, dieses Thema in einem normalen Ton zu besprechen. Dass Ethnic Profiling nicht gemacht wird, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Nicht offiziell und nicht systematisch, aber doch garantiert im Einzelfall, sobald ein Ermessensspielraum besteht und Vorurteile bestehen. Und wenn man die Hetze von Sarkozy & Co. hört, können sich Beamte dann in manchen Fällen ja doch auf ganz oben berufen. --AndreasPraefcke (Diskussion) 23:42, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Man sollte aufpassen, sich nicht in die Begrifflichkeiten der Rassisten mit hineinziehen zu lassen. Eine Ethnie ist eine Gruppe, die auf gemeinsamer Sozialisierung beruht, also auf kulturellen Kriterien. Sie hat mit körperlichen Merkmalen nichts zu tun (außer im Falle kollektiv angewandter Veränderungen des Körpers wie Tätowierungen, Piercings oder Beschneidungen (welch letztere aber dem Grenzpolizisten im Normalfall nicht sofort auffallen werden).
Wenn die Ethnie an anderen Merkmalen erkennbar ist, kann entsprechend "profilet" werden, können also alle Träger eines Seppelhutes besonders kontrolliert werden, weil gerade eine bayrische Terrorgruppe aktuell sein soll.
Die besondere Kontrolle (beispielsweise) dunkelhäutiger Reisender wird zwar als "ethnisch" veranlasst bezeichnet, ist aber tatsächlich einfacher Rassismus.
Praktisches Beispiel: Das deutsche "Besatzerkind" mit dunkler Hautfarbe (inzwischen auch bald 66 oder so) ist ethnisch Deutscher (oder vielleicht Schwabe oder Mannheimer oder was auch immer). Nur nach rassistischen Kriterien ist er "Neger" oder "Schwarzer" (oder wie auch immer diese Leute sagen mögen). Der wissenschaftlich längst widerlegte und heute mir Recht geächtete Rassismus wird nicht dadurch besser, dass man die nicht existierende "Rasse" als "Ethnie" bezeichnet. Sageichmal (Diskussion) 23:58, 7. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Kleine Ergänzung noch zu dem Posting des österreichischen Kollegen: Die vorübergehenden Einschränkungen der Erwerbstätigkeit für bulgarische und rumänische Staatsangehörige gelten nicht nur für den Bereich der Niederlassungsfreiheit (im EU-Sprachgebrauch sind das nur die selbstständig Tätigen), sondern vor allem für die Arbeitnehmerfreizügigkeit (also für die unselbstständig Tätigen). Eine 90-Tagesfrist für den Aufenthalt im Schengen-Gebiet gibt es für sie auch nicht; sie genießen bereits jetzt volle unbegrenzte Freizügigkeit und können bleiben, so lange sie wollen, wenn Lebensunterhaltssicherung und Krankenversicherungsschutz sichergestellt sind; sie dürfen nur nicht ohne weiteres arbeiten. Ansonsten volle Zustimmung. --Opihuck 00:03, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

8. Juli 2012

German Wiki help English Wiki please (chemische sache)

Entchuldigunk for meine schlecte Deutsch. Bitte gib mir antworte fur meine fragen heir:

[11]

TCO (Diskussion) 07:07, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

mehr hilfe bitte

Could a German speaker please write to this fellow and request donation of this image?

[12]

Or something like it? I tried, but got no response. But my Deutsch is schlect and I got no response.  :(

Seriously, I would appreciate it if a German speaker could try writing to the lab and asking for the license. It is for an important article:

[13]

TCO (Diskussion) 07:47, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

What is his name? Flouride chemist ? GEEZERnil nisi bene 08:53, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Why the hazzle? I'm certain, they speak English fairly well at University of Freiburg. (To be more precise the "Lehrstuhl für Molekül- und Koordinationschemie University of Freiburg") As I see here, several pages are English anyway. Just address them or their webmaster directly. Yotwen (Diskussion) 10:38, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
not exactly, rather ...Lehrstuhl für Molekül- und Koordinationschemie, Institut für Anorganische und Analytische Chemie, Albertstr. 21, D-79104 Freiburg i. Br., Tel.: ++49 761 203 6122, Fax.: ++49 761 203 6001, E-Mail: krossing@uni-freiburg.de, Secretaries: Brigitte Jörger Tel.: ++49 761 203 97497, Vera Brucksch Tel.: ++49 761 203 6121, Room No.: 343, Fax.: ++49 761 203 6001 , E-Mail: brigitte.joerger@ac.uni-freiburg.de, E-Mail: vera.brucksch@ac.uni-freiburg.de or shorter here.
They'll fix you up, just fine :) Yotwen (Diskussion) 10:54, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

I wrote in English but got no response. Maybe a German outreach will do better? I want that picture...;-) TCO (Diskussion) 17:16, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

During the weekend not all academics workk (in the lab) - and it's vacation time. Maybe he's on an Island? Fluoroventura or Fluores, Indonesia? Patience! If no response in 2-3 weeks, please post again. Other contacts can be made in Freiburg, but they are on vacation too. GEEZERnil nisi bene 17:48, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

I wrote for the donation several weeks ago. Please...help the Americans. TCO (Diskussion) 19:16, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Warum sind Boxkämpfe eigentlich immer mitten in der Nacht?

Hat das was mit Jugendschutz zutun, weils Gewalt ist, oder warum? --79.244.76.92 09:05, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Selektive Wahrnehmung. Mal bei den Olympischen Spielen drauf achten. GEEZERnil nisi bene 09:19, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nun es gibt, so Studien die behaupten, dass man dann weniger Schmerzempfinden aber gute Reflexe habe. Wenn beim Kämpfer aber die innere Uhr verschoben ist, ist das ein Witz. --Bobo11 (Diskussion) 09:23, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vermutlich, damit die Kämpfe in den USA zu einer werbeeinnahmenträchtigen Zeit laufen. --Kaisersoft Audienz? Bewerten? 09:24, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Klar, die USA wieder. Frag mich nur, wofür da geworben wird, wenn der eigene Boxer gegen einen Ukrainer verliert;-)--79.244.76.92 09:33, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

+1 Äusserst geringes Interesse in den USA "Heavyweight division is dead" (Tyson züchtet Tauben, und Muhammad Ali ist auch nicht mehr der Alte). Es wurde lange nach einer "White Hope" (nicht mit Bob Hope verwechseln) gesucht, aber solange der ein Akademiker ist und aus der falschen Ecke der Welt kommt, sehen die Amerikaner lieber Synchron-Turmspringen. Mitt Romney meint, dass Obama daran schuld sei. GEEZERnil nisi bene 09:56, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Aber so ein Boxer könnte immerhin prima von einer Krankenversicherung profitieren ... --Hagman (Diskussion) 10:20, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Kampfabende beginnen meist Stunden vor der Übertragung, aber die weniger wichtigen Kämpfe unbekannterer Boxer werden nicht übertragen. -- Baird's Tapir (Diskussion) 10:42, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meine Hypothese ist, dass die wichtigen Boxkaempfe vor allem deshalb erst meist gegen Mitternacht beginnen, weil dann, wenn man eigentlich langsam einschlafen sollte, die niederen Instinkte, die ungehemmte Begeisterung fuer Maennerkaempfe bewirken, gegenueber Ratio und Reflektionsvermoegen in einer besseren Position sind. -- Arcimboldo (Diskussion) 03:06, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wohl eher weil sich sonst niemand die Porno-Werbung ansehen würde und dann dem Fernsehsender die Werbeeinnahmen entgehen würden. Siehe Sport1/DSF, RTL, ... --77.117.246.33 23:48, 10. Jul. 2012 (CEST)  Info: Ich bin NICHT der Schacht-Höhlen-Buslinientroll [Beantworten]

Gustav von Wagenheim Wangenheim Studentenkomödie

Wie kann ich an den Text ("Drehbuch") des Theaterstückes "Studentenkomödie" von "Gustav von Wangenheim" kommen? Das (seichte) Stück wurde Ende der 1950er Jahre in Berlin gezeigt - und ich weiss an welchem Theater (Kammerspiele des "Deutschen Theaters"; Regie Wolfgang E. Struck) und kenne die Namen einiger Schauspieler Mathilde Danegger (Wirtin); Gerhard Friedrich, Hans-Edgar Stecher, Wolf-Dieter Panse (Studenten); Brigitte Krause, Karola Ebeling, Angela Brunner, Ruth-Maeia Kemper (junge Damen, reizvoll anzuschauen); Friedrich Richter (Professor)). Es geht mir vor allem um das Ende des letzten Aufzugs. Kreative Hinweise? GEEZERnil nisi bene 10:15, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

In der DNB http://d-nb.info/576880302 z. B. Der Mann heißt übrigens Gustav von Wangenheim. --AndreasPraefcke (Diskussion) 10:30, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Peinlich! Natürlich! Habe es im Artikel korrigiert. Danke für den Hinweis! GEEZERnil nisi bene 10:34, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. GEEZERnil nisi bene 15:00, 9. Jul. 2012 (CEST)

Datenbanken

Nun soll eine Datenbank gegen Rechtsextremismus eingeführt werden, die von BKA, Verfassungschutz usw. befüllt wird. Ich vermute, dass dieses Rezept nicht neu ist, dass es also auch eine Datenbank gegen Linksextremismus, Datenbank gegen Islamismus usw. gibt. Spätestens bei der dritten Datenbank sind die Bedingungen für eine Liste erfüllt. Gibt es irgendwo eine Liste der Datenbanken des Bundes (Deutschland)? Yotwen (Diskussion) 11:19, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Eine Liste kenn ich nicht, aber es gibt jedenfalls auch noch eine Verkehrssünderdatenbank, weitere deartige Verzeichnise (aber auch viele ganz andere, z.B. das Inhaltsverzeichnis) findest du in der Kategorie:Verzeichnis. Grüße --11:45, 8. Jul. 2012 (CEST)
Was ist eigentlich aus der Punker-Datei geworden?--Antemister (Diskussion) 11:53, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die öffentliche Berichterstattung erwähnt tatsächlich immer eine Datei, keine Datenbank gegen Rechtsextremismus. --Areta87 (Diskussion) 12:00, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Behördensprache verwendet den Begriff Datei für das, was in Fach- und Umgangssprache als Datenbank bezeichnet wird. --Rôtkæppchen68 13:37, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es gab/gibt auch eine Schwulendatei. Hier steht etwas über eines der eingesetzten Programme. Dieser total interessante Versuch der Gegenkontrolle fördert zu Tage, daß der Anfrager an einem "Drogenplatz angetroffen" wurde. --84.191.132.27 17:54, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es gibt mindestens noch Listen mit "Leuten die wir nicht ein/ausreisen lassen, wenn irgendwo Fussball gespielt wird/sich wo Politiker/reiche Leute treffen" (Hooligandatei und...?) Da ist mir allerdings nicht klar, wie die eigentlich fuktionieren bzw. gesetzeskonform sind: Händigt Deutschland dann dem jeweiligen Einreiseland die Liste aus und deren Grenzer sagen "Ne du nicht"? --92.202.33.133 02:05, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es keinen Überblick, welche Daten wo von verschiedenen Behörden eingesehen und verwendet werden können. Ist das richtig oder gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Spinoage-Pools? Ich würde eine Liste erwarten, die sagt:
  • Flensburger Punktekartei
  • Einwohnermeldeamt
  • Kreiswehrersatzämter (sind die vernetzt?)
  • Datenbank gegen Rechts.../Links.../Islamismus.../Männer.../Frauen.../Kinder.../Goldhamster...
  • Schufa/Schimmelpfeng/Duns & Bradstreet...
  • Krebsregister
  • usw.
Wer sammelt in Deutschland Daten und stellt sie zivil oder behördlich in Datenbanken zur Verfügung? Yotwen (Diskussion) 08:46, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Stoff genug für ein Datenbanken-Wiki.
Die Zahl der Datensammlungen ist Legion. Nicht nur Staaten und staatliche Behörden sammeln seit Jahrhunderten Daten über ihre Bürger, auch (und teilweise schon erheblich länger) beispielsweise die Kirchen, Städte, Wirtschaftsverbände, Vereine.
Besonders interessieren würd mich ja die oben erwähnte Datenbank gegen Goldhamster. Ist die irgendwo online einsehbar? --Snevern 10:00, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich entsinne mich dunkel an Hinweise, eine nicht unerhebliche Rolle bei der Entwicklung und Einführung der systematischen staatlichen Datensammelwut werde dem unseligen Fouché zugeschrieben. Stefan Zweig hat dieser abenteuerliche Figur, die als Polizeiminister vier verschiedenen Regimes gedient hat, ein literarisches Denkmal gesetzt. Und Chateaubriand beschrieb in seinen Mémoires d'outre-tombe eine Begegnung mit Talleyrand und Fouché mit den Worten: „Das Laster, gestützt auf das Verbrechen". (hier aber leider nicht hier). Informationen, vor allem sensible und kompromittierende Informationen wurden gewiß schon immer politisch eingesetzt, aber Fouché war wohl derjenige, der sein Amt (auch aus Eigeninteressen heraus) erstmals zur Entwicklung einer Art institutionalisierter "Vorratsdatenspeicherung" einsetzte. --84.191.142.58 11:08, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ostautos im Westen

Bissl platte Überschrift, aber wie soll man diese Frage sonst zusammenfassen. Gab es vor 1989 Vertragswerkstätten oder eine andere Struktur zur Reperatur von DDR-KFZ in der Bundesrepublik? Auf unterschiedlichen Wegen sollen ja mehrere Trabis, Wartburgs, W50 und Co auch hier genutzt worden sein.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:54, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

So viele waren es nun doch nicht. Außerdem waren alle Autos, und die ganz besonders, damals recht einfach gestrickt und man konnte sie selbst reparieren oder jede vernünftige Werkstatt. Auch heute werden Orginalteile für bestimmte seltenere Autos in der ganzen Welt per Post-Paket verschickt.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:10, 8. Jul. 2012 (CEST) siehe auch Lada (Auto)--G-Michel-Hürth (Diskussion) 13:16, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Skoda hatte schon vor der Wende ein eigenes Vertriebsnetzt im Westen, wenn auch spärlich ausgebaut und hatte in Belgien und Schottland zeitweise zweistellige Marktanteile. --Marcela 15:17, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wollt ich auch grad sagen, Škodas waren im Westen relativ verbreitet, mehr als alle anderen Ostmarken. Meine Family hatte als erstes Auto einen DKW, dann in den 60er Jahren einen Škoda und dann erst einen VW Käfer. Witzigerweise gehören die heute alle zum selben Konzern. --El bes (Diskussion) 15:26, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke für Eure Antworten, aber ich hab extra nach DDR-Modellen gefragt, nicht nach Skoda, Lada oder Dacia.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:42, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Trabant habe ich vor der Wende in Österreich nie einen gesehen. --El bes (Diskussion) 15:55, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
In den 60er-Jahren wurde der Wartburg auch in Westdeutschland beworben (Buchbeweis liegt in der Bücherkiste tief unten im Keller). Der Trabant war mit Pressstoffkarosserie und Zweitaktmotor wohl zu rückständig. Zum Vergleich: Der Lloyd 300 mit Holzkarosserie und Zweitaktmotor wurde von 1950 bis 1952 gebaut. --Rôtkæppchen68 16:15, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vertragshändler gab es mit Sicherheit keine, die hätten sich bei der Hand voll Autos, die es im Westen vielleicht gegeben haben könnte (habe nie einen Trabant oder Wartburg hier gesehen) wohl nicht lange über Wasser halten können. Aber die Wagen waren doch derart einfach konstruiert, die hätte bestimmt jeder Dorfschmied warten und reparieren können. --91.56.182.66 16:20, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es gab ein paar Händler, die Wartburg und Co. als Grauimporte anboten, Manfred Schmidt aus Sankt Augustin etwa. Hier ein Spiegel-Artikel von 1984 zum Thema. Grüße Dumbox (Diskussion) 21:50, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Klar, bekommen konnte man sowas schon. Aber da gab es keine Vertragshändler oder irgendwelche Strukturen, um die es dem Fragesteller ging. Da die SED alles blockiert hat, was dem Fortschritt im Fahrzeugbau hätte dienen können, hätte selbst der Aufbau eines Händler- und Werkstattnetzes nichts gebracht. Spätestens ab Mitte der 70er eilte der "Westen" in dem Bereich auf und davon. --91.56.182.66 01:38, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das war nicht die SED, die alles blockiert hat, sondern der RGW und die Sowjetunion. Gewollt hätten sie ja schon, siehe RGW-Auto und Trabant (Pkw)#Weitere Prototypen. --Rôtkæppchen68 06:47, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Song gesucht

Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe vor einiger Zeit ein Musikvideo gesehen, mir aber leider den Interpreten nicht gemerkt. Es handelte sich um einen männlichen Sänger mit einem Namen, der polnisch/ungarisch oder so klang. Das Video war animiert und SF-mäßig aufgemacht. Zwei Roboterarmeen haben gegeneinander gekämpft, ein kleiner Roboter wurde von einem "weiblichen" fliegenden Roboter gerettet, letzterer wurde dann aber zerstört und der Kleine war traurig. Fällt jemandem etwas dazu ein? Danke im Vorraus!--85.179.194.66 13:26, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

--85.179.194.66 13:26, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht Party Rock Anthem?--00:20, 11. Jul. 2012 (CEST)

Kamera gesucht!

Ich bin auf der Suche nach einer analogen Fotokamera, die in relativ großen Zeitintervallen (1 bis 12h) automatisch Bilder macht, zb um Pflanzenwachstum zu dokumentieren. Gibt es so etwas noch analog und wenn ja, gibt es empfehlenswerte Modelle?


--78.53.196.161 14:58, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nicht konkret, nur allgemein zur Auswahl von Modellen: Google => compact camera time lapse feature <= GEEZERnil nisi bene 15:13, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nikon F3 mit Motor kann das, das ist aber schon der Rolls-Royce ;) Ich glaube, die gewünschte Funktion war auch in den Langfilmmagazinen enthalten. Einige sowjetische Zenith und Kiew konnten das ebenfalls, die Exakta Varex und einige Modelle der Praktica VLC3 mit Zubehör. --Marcela 15:14, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es gibt (oder gab), Herstellerunabhängige Zeituhren die über den mechanischen Auslösser die Kamera betätigten. Das einzige was du dann noch dazu brauchst, ist eine Kamera mit Motor die du eingeschaltet lassen kannst (Also lange Batterie-Laufzeit hat). An deiner Stelle würde ich mal schauen was für eine Zeitschaltuhr mit Kamerasteuerung du überhaupt noch kriegst (Bzw. wir du die Auslösung der Kamera den hinkrigen willst), bevor man sich über das Modell Gedanken macht. Denn analoge Kameras mit solchem eingebauten Funktion waren immer sehr sehr selten und meist sehr teuer.--Bobo11 (Diskussion) 16:22, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Manche elektronische Belichtungsuhren aus der Dunkelkammer waren vorgesehen, auch Kameras zu steuern. --Marcela 17:17, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja da auch, aber ich bleib dabei. Zuerst ein geeignete Zeitintervalleinrichtung finden, dann ergibt sich der Rest fast von selbst. Ich würde heute eindeutig zu erst versuchen Digtal ein zu setzen. Denn dann geht die Ansteuerung ggf. auch via Computer und USB. Und zwar auch mit einer günstigen Taschenknipse. Bei Digital ist einfach die Stromversorgung immer so ein Knackpunkt (ich muss die Kamera halt extern einspeisen können).--Bobo11 (Diskussion) 18:17, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Klingt für mich wie ein Einsatz für eine Robot-Kamera. Das waren mechanische Überwachungskameras. Ich weiß allerdings nicht, ob sie auch für derart lange Zeitintervalle ausgelegt waren. Und sehr preiswert waren sie auch nicht. Viel Glück noch bei der Suche. -- Gerd (Diskussion) 23:10, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich würde eine gebrauchte Ricoh XR-X kaufen. Die hat einen solchen Intervall timer eingebaut. Habe ich früher solche Bilder mit gemacht.

[14] gibts gebraucht manchmal als Schnäppchen. (Angebot ist natürlich nicht von mir sondern nur der erste Treffer den ich gefunden habe!) Groetjes --Neozoon (Diskussion) 23:28, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Suche Person, die ihren eigenen Personenartikel pflegt und bebildert

Hallo. Ist eigentlich schon von "Persönlichkeiten" (im Sinne von relevant für Wikipedia und Artikel existiert) bekannt, dass sie ihre eigenen Artikel (umfangreich!) bebildern? Also ein Politiker, Physiker, Schriftsteller, Unternehmer etc. der von Wikipedia bzw. von Creative Commons etc. so 'beeindruckt' ist, dass er einen großen Teil privater Bilder hochlädt?! Das mit dem Bebildern interessiert mich am meisten. Ansonsten sind auch "Benutzer" spannend, die wissentlich unter ihrem Klarnamen mitarbeiten und einen Personenartikel haben (z.B. Jean-Pol Martin, eigene Mitarbeit ja, Bilder nein). Gruß, --WissensDürster (Diskussion) 15:15, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Habe mich mal für "Der Artikel über eine Person mit den allerallerallermeisten Bildern, die eben diese Person zeigt" interessiert. Damalige Winner waren Joseph R., Adolf H. und Margot K. Vermute aber eher, dass es an den Artikel-Fan-Clubs liegt, nicht an der Person selber. GEEZERnil nisi bene 15:54, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist auch ein interessanter Zugang, nur müsstest du die Zeit und andere Faktoren raus-normieren. Also wenn die Person schon länger tot ist bzw. extra berühmt war bzw. oft öffentlich aufgetreten ist sind natürlich mehr Bilder vorhanden. Obwohl man sowieso eher die effektiv verschiedenen Abbildungen in den Commons zählen sollte. Wie dem auch sei :) --WissensDürster (Diskussion) 16:02, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ungeachtet der Bilderfrage gibt es Benutzer:HaeB/Der Gegenstand als Autor#Personen. --88.152.218.182 16:47, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wolfgang Gründinger hat seinen eigenen Artikel mehrfach bearbeitet und auch ein Photo hochgeladen. --TETRIS L 23:50, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nicht jeder ist dickfellig genug wie Histo oder so unerschütterlich ruhig wie Jean-Pol. Spätestens wenn irgendwer mit Löschkeule, Parteilichkeit und anderen Nettigkeiten kommt, sind solche Leute hier vertrieben. Deshalb auch von mir keine Namen. Auch nicht per Mail. Es gibt sie aber. Mehr als manche wahrscheinlich annehmen. --Marcela 12:42, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Browser für Windows 98

Ich möchte bestimmt niemand dazu raten, mit Windows98 in dieses Internet zu gehen, aber wenn sich dieses nicht vermeiden ließe, was wäre denn dann der aktuellste Browser? K-Meleon ist ja nun auch schon wieder zwei Jahre alt. --Seewolf (Diskussion) 15:44, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Firefox 2.0.0.20 vom 18. Dezember 2008 soll angeblich der letzte Firefox sein, der noch mit Windows 98 läuft. --Rôtkæppchen68 16:21, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn Du auf einer Uralt-Maschine Win 98 hast, weil es eben eine Uralt-Maschine ist, solltest Du auch in Betracht ziehen, Win 98 durch Win ME zu ersetzen. Sageichmal (Diskussion) 16:24, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
ME? Um Jottes Willen, tu Dir dat nich an – sogar Microsoft selbst hat eingestanden, dass das nicht der Hit war! :) —[ˈjøːˌmaˑ] 16:31, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Windows ME war nur ein optisch aufgemotztes Windows 98 SE ohne MS-DOS-Modus. Tatsächlichen Mehrwert gegenüber dem bewährten, stabilen Windows 98 SE brachte es nicht. --Rôtkæppchen68 16:32, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meint ihr? Ich hatte mal die Situation und kam dann (auf der Uralt-Maschine) mit ME besser zurecht als mit 98. Weniger Abstürze und weniger Probleme mit neueren Programmen. Sageichmal (Diskussion) 16:35, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Unser Artikel geht nicht auf Kritik an Windows ME ein. Unter en:Windows Me#Criticism ist dafür etwas nachzulesen. --Rôtkæppchen68 16:57, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hier hat jemand Opera 11 zum Laufen gebracht. --88.130.178.51 17:20, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Win 98 durch Linux ersetzen! Das ist wesentlich genügsamer als Windows und läuft auch noch auf Uraltrechnern. Dann kann man auch aktuelle, sichere Browser einsetzen. -- Chaddy · DDÜP 17:24, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ohne irgendwelche Trickserei würde ich jetzt den Opera 10er empfehlen, der ist auch heute noch recht modern. Auf einer Gurke die Windows 98 braucht würde ich Linux nicht empfehlen, das wird eher eine Hängepartie. -- Liliana 19:00, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das denke ich nicht. Tendenziell wird ein Linux alte Hardware besser unterstützen als ein aktuelles Windows. Ich musste mir wegen einer neuen Windows-Version eine neue Soundkarte kaufen. Linux hat die alte nach wie vor unterstützt... --Eike (Diskussion) 19:33, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mein letzter Windows-98-Rechner läuft heute mit etwas erweitertem Speicher ganz passabel unter Windows Vista x86. --Rôtkæppchen68 19:37, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Frage ging schon explizit nach dem Browser, nicht nach irgendwelchen Veränderungen am Betriebssystem. --Seewolf (Diskussion) 21:59, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Du könntest Dir den Quelltext eines quelloffenen Browsers (z.B. Firefox) besorgen, ein Entwicklungssystem, das auf Windows 98 läuft (z.B. ein älteres Microsoft Visual C++ 6.0) und dann den Code selber anpassen. --Rôtkæppchen68 22:07, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Man kann auch VC2005 verwenden und Win98 targeten. Auf einem 98-Rechner zu kompilieren dauert länger als eine Kaffeepause. -- Liliana 22:10, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wie weiter oben schon erwähnt: Opera 10 einsetzen, es funktioniert ohne irgendwelchen Tricks (läuft übrigens auch unter Windows 95 und NT4, unter letzerem habe ich Opera jedenfalls zum Laufen gebracht). --Filzstift  14:48, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wie Tabasco-Sauce von den Fingern abwaschen?

Vor ein paar Tagen habe ich eine sehr unangenehme Erfahrung machen müssen. Ich wollte mir die Kontaktlinsen einsetzen, beachtete aber nicht, daß ich noch Reste von Tobasco-Sauce an den Fingern hatte. Mein Auge brannte wie Feuer. Auch nach mehrmaligen Waschen der Hände, konnte ich noch lange Zeit nachher die Linsen nicht einsetzten. Meine Frage also: Wie bekommt man Tabasco-Sauce gründlich von den Fingern abgewaschen? --Balham Bongos (Diskussion) 16:45, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Siehe Infobox im Artikel Capsaicin und Abschnitt Capsaicin#Eigenschaften. --Rôtkæppchen68 16:58, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also z.B. mit hochprozentigem Schnaps und Schweineschmalz?? --Balham Bongos (Diskussion) 17:49, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
also bei Chillie-Wettessen nehmen sie Milch zum "neutralisieren", da ist auch emulgiertes Milchfett drin, geht auch jedes beliebige Speiseöl, Butter... - Andreas König (Diskussion) 17:53, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was unpolares halt. Ich nehm für was Benzin, Spiritus geht wohl auch.--Antemister (Diskussion) 20:43, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ethanol ist aber polar und protisch. --Rôtkæppchen68 22:11, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
4real, versuch mal Zahnpasta. --gp (Diskussion) 09:49, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das Capsaicin reizt die Hitzerezeptoren, die Zahnpasta die Kälterezeptoren. Das ergibt nur einen stärkeren Sinnesreiz, aber keinen schwächeren. Und im Auge macht sich das Capsaicin-Menthol-Gemisch bestimmt auch gut. --Rôtkæppchen68 11:04, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht einfach so weitermachen wie bisher - und mal ein paar Generationen abwarten? Bringt vielleicht selektive Vorteile ..? SZZZZASSK !! ;-) GEEZERnil nisi bene 13:05, 9. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]
Nimm Seife und eine Nagelbürste. --yocaftermath 14:13, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Volksabstimmung über die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten

Hallo! Warum macht Barack Obama eigentlich keine Volksabstimmung über die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten? Würde ihm das nicht auch zusätzliche Wählerstimmen geben, da die US-Bürger das Gefühl hätten mitbestimmen zu können? --Tempi  Diskussion 17:07, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das ist Sache der Einzelstaaten, nicht des Präsidenten. --109.192.71.139 17:18, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Soweit ich weiss, exisitiert im politischen System der USA keine Petitionsmöglichkeit auf Bundesebene. Lediglich auf Landesebene ist das möglich und hier gibt es ja bereits viele Staaten, die die Todesstrafe de jure oder de facto abgeschafft haben. Der Präsident der USA wird zwar oft als "mächtigster Mann der Welt" bezeichnet, tatsächlich hat er aber nur sehr wenig Macht (checks and balances)
+1 Da würde als massiver Eingriff gewertet und sehr negativ gesehen. Und im Augenblick steht es für ihn eh schon knapp. GEEZERnil nisi bene 17:21, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Außerdem würde diese Abstimmung wohl für die Todesstrafe ausgehen, das Ergebnis wäre also eine Niederlage für Obama. --109.192.71.139 17:34, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zudem ist Obama selber kein Todesstrafen-Gegner. Und wenn er die Todesstrafe auch selber nur für wenige Verbrechen unterstützt, so denke ich nicht das er jemals die Abschaffung fordern wird, höchstens eine Verringerung der mit dem Tode bestrafbaren Verbrechen.--BeverlyHillsCop (Diskussion) 18:22, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die beiden von dir in der Frage verlinkten Artikel beantworten deine Frage eigentlich schon: Todesstrafe in den Vereinigten Staaten schon im zweiten Satz, Barack Obama im Abschnitt #Justiz und Bürgerrechte, zweiter Absatz--MichaelFleischhacker Disku 18:58, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Obama befiehlt momentan in Massen gezielte Tötungen durch Drohnen. Wie soll er denn vor diesem Hintergrund gegen die Todesstrafe argumentieren? Der seltsame Glaube, daß Obama irgendwie ein besonders netter amerikanischer Präsident wäre, gibt es aktuell wohl nur in Deutschland. --81.200.198.20 12:15, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wie kann man Massen durch Drohen töten? --Itti 12:20, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es darf angenommen werden, dass "Drohnen" gemeint waren.
Seit wann sitzt eigentlich das Nobelpreiskomitee in Deutschland? --Snevern 12:28, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du meinst den Friedensnobelpreis von dem bis heute keiner weis, für was der eigentlich verliehen wurde? Das war so unsinnig, das fand sogar Obama selbst höchst fraglich. --81.200.198.20 12:49, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, ich fand das auch. Aber da du geschrieben hast "gibt es wohl nur in Deutschland"... Ganz offensichtlich gab es zumindest vor einiger Zeit noch sehr viele davon auch außerhalb Deutschlands: zum Beispiel in Oslo und unter den wahlberechtigten Bürgern der Vereinigten Staaten von Amerika. --Snevern 12:56, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
So, jetzt hoffentlich ausreichend präzisiert --81.200.198.20 14:05, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Spiegelungen des Umkreismittelpunktes an den Dreiecksseiten - bedeutsam?

Ausgezeichnete Punkte im Dreieck gibt es in Hülle und Fülle. Weiß jemand, ob die Spiegelungen des Umkreismittelpunktes an den Seiten eine Bedeutung haben? --KnightMove (Diskussion) 20:03, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das sind Lote. Die Trigonometrie beschäftigt sich mit den Gesetzmäßigkeiten der Dreiecke. (Wenn du das lernen/verstehen möchtest, solltest du nicht "irgendwo in den Mitte" anfangen). --Kharon 21:44, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
? --KnightMove (Diskussion) 22:01, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn man von einem Punkt im Raum die kürzeste Strecke auf eine Linie (z.B. Boden) sucht verwendet man ein Lot. Entsprechend spricht man auch in der Geometrie bei soeiner Konstruktion vom Lot aus einem Punkt auf eine Linie(Seite). Eine Spiegelung ist etwas anderes. Die zugrundeligende Logik dieser Konstruktionen findest du in einfacher Form im Artikel Strahlensatz. Dein Beispiel wirst du in Prinzip im Bild unter Strahlensatz#Beweis wiederfinden. Die Strahlensätze sind überigens ein guter (weil leicht verständlicher) Einstieg in die Geometrie. --Kharon 23:28, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Punkte bilden ein zum ursprünglichen Dreieck kongruentes Dreieck. Begründung: Die Seitenmittelpunkte bilden ein zum Dreieck ähnliches Dreieck mit halber Fläche (Mittendreieck). Für die Spiegelpunkte des Umkreismittelpunktes ergibt sich im Vergleich dazu ein Faktor 2 im Strahlensatz. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:46, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Beide: Der Unterschied zwischen einer Spiegelung und einem Lot ist mir schon bewusst. Ich meinte genau die Spiegelungen des Umkreismittelpunktes an den Seiten in das Äußere des Dreiecks - haben die eine Bedeutung? Bei den Streckenmittelpunkte besteht ja ohnehin kein Zweifel. --KnightMove (Diskussion) 00:12, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Genau das habe ich beschrieben. Die Spiegelpunkte des Umkreismittelpunkts an den Seiten bilden ein Dreieck, das zum ursprünglichen kongruent ist. Die Lotfußpunkte, also die Mittelpunkte der Seiten selbst, bilden ein Dreieck, das bei halber Fläche dem ursprünglichen ähnlich ist, das Mittendreieck. --BlackEyedLion (Diskussion) 10:31, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Sorry und danke. --KnightMove (Diskussion) 12:23, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ins Internet mit Windows 3.11

Hallo, ich habe noch einen alten Rechner mit Windows 3.11 drauf. Wie komme ich mit dem sicher ins Internet und welcher Browser ist da zu empfehlen?__--SeeWin311wolf (Diskussion) 21:26, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Früher konntest Du von Microsoft kostenlos TCP/IP für Windows 3.1 herunterladen. Damit hast Du schon einmal die TCP/IP-Funktionalität für Deinen Rechner. Eine Ethernet-Karte mitsamt Windows-3.1-Treiber brauchst Du natürlich auch. Wenn Deine Ethernet-Karte allerdings nur AUI oder BNC-Ethernet hat, ist zusätzlich ein externer Hub nötig, der Dich an ein neuzeitliches TP-Ethernet anschließt. Es gab diverse 16-Bit-Browser für Windows, u.a. diverse Netscape-Versionen und den Microsoft Internet Explorer. Diese Browser konnten aber alle kein Javascript und HTML 2.0, weswegen neuzeitliche Websites mit aller Wahrscheinlichkeit ernsthafte Darstellungsprobleme bringen. Ich erinner mich, dass Wikipedia unter Win 3.11 nicht wiederzuerkennen war. Eventuell kannst Du auch Win32s instrallieren und es mit einem 32-Bit-Browser versuchen. --Rôtkæppchen68 21:30, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
 Info: Fragesteller wurde als Sperrumgeher gesperrt. --91.89.52.127 21:31, 8. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]
Auch heute gibt es TCP/IP von Microsoft: http://support.microsoft.com/kb/99891. Als Browser hat man die Wahl zwischen IE5, Netscape 4 und Opera 3.62. Alle haben ihre Macken, also am besten alle drei installieren, einer geht immer. -- Liliana 21:32, 8. Jul. 2012 (CEST) @Rotkaeppchen: der IE5 kann JavaScript und HTML problemlos, auch die Wikipedia sieht halbwegs in Ordnung aus, aber er frisst die sowieso schon limitierten Ressourcen recht schnell auf und bei schwachen Rechnern kann das Probleme geben. -- Liliana 21:36, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wie kann man nur derart phantasielos trollen...? *kopfschüttel* --Eike (Diskussion) 22:00, 8. Jul. 2012 (CEST) PS: Aber ich werd eh nie verstehen, wie es Leute geben kann, die keine anderen Hobbies finden.[Beantworten]

Der Winsock von Trumpet ist besser als der von Microsoft. Und warum haben wir keinen Artikel über den großartigen Cello (Browser)? Ich weiß nicht mehr, warum ich damals auf NCSA Mosaic umgestiegen bin, für ersteren gibt es bestimmt nur sehr wenige Exploits im Internet. --Seewolf (Diskussion) 21:58, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Um Exploits braucht man sich bei Win3.11 heutzutage eh keine Sorgen machen - das meiste wird an den 16 Bits scheitern. Und ja, Trumpet Winsock ist mir ein Begriff, der war tatsächlich sehr gut, ist aber heute nur schwer aufzutreiben. -- Liliana 22:09, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich erinnere mich dunkel, dass Trumpet Winsock zwingend einen DOS-Treiber (PKTINT) zum Funktionieren brauchte. Microsoft TCP/IP für Windows 3.1 funktionierte mit dem sowieso vorhandenen Windows-for-Workgroups-Netrzwerktreiber. Konnte Trumpet Winsock eigentlich DHCP? --Rôtkæppchen68 22:39, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich mich recht erinnere, hatte Trumpet Winsock kein DHCP, nein. -- Liliana 00:19, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Übrigens, wenn du eine XP-Kiste im Netzwerk hängen hast, kannst du dich per Remotedesktop verbinden und so ins Internet gehen - da geht zwar das Nostalgiefeeling verloren, ist aber am praktischsten. Den RDP-Client gibt es auf der NT4 Terminal Server-CD, auch auf Google müsste er zu finden sein. (Und für die Linux-Fans: auch einen X-Server gibt es für Windows 3.1.) -- Liliana 23:10, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Lubuntu testen - vielleicht läuft es auf dem Rechner. Dann lösen sich die Probleme. Die Hardware könnte reichen; moderne Software ist dann verfügbar. --91.53.49.215 23:24, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
RDP-Server gibt es nur für XP Professional und aufwärts. Für die Home Edition und auch für Windows 3.1, 95, 98, ME, 2K etc gibt es stattdessen unzählige VNC-Implementierungen. --Rôtkæppchen68 23:28, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich rede auch vom Client, da ist ein gewisser Unterschied. Na gut, aber ich will mich jetzt nicht wegen einem Wort streiten. -- Liliana 23:29, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Verstehe ich Dich richtig? Du willst einen XP-(Pro-)Rechner von einer 3.1-Kiste aus fernbedienen? --Rôtkæppchen68 23:57, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dann halt etwas Geschichtsunterricht:
1998 kam der Windows NT 4.0 Terminal Server Edition raus, eine Zusammenarbeit von Microsoft und Citrix. Kernstück dieser Windows NT-Variante war die Terminal Server-Funktion, mit dem sich das NT fernbedienen ließ, und zwar komplett mit Bordmitteln. Dazu gab es auf der NT TSE-CD entsprechende Clients; einmal für 95/98/NT4 x86 (\CLIENTS\TSCLIENT\WIN32\I386), NT4 Alpha AXP (\CLIENTS\TSCLIENT\WIN32\ALPHA), und Windows 3.1 (\CLIENTS\TSCLIENT\WIN16\I386). Soweit so gut.
Der Terminal Server wurde weiterentwickelt und schließlich in Windows XP eingebaut. (Selbst da heißt die Datei für den Remotedesktop noch MSTSC.EXE - Microsoft Terminal Server Client) Der ist abwärtskompatibel, sodass die älteren Clients von der NT4 Terminal Server-CD sich immer noch verbinden können. Mit Vista wurde das RDP-Protokoll geändert, da geht das nicht mehr. -- Liliana 00:08, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und für all die ungläubigen unter euch: rechts ist ein Beweisfoto. -- Liliana 21:16, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Man kriegt das Retro-Feeling aber auch einfacher hin. Ich hatte mal eine Seite, die simulierte das Rendering in einer Vielzahl von Browsern. Leider finde ich sie nicht mehr, kann da jemand helfen? --Seewolf (Diskussion) 00:12, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

www.dejavu.org/emulator.htm? -- Ian Dury Hit me  10:40, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Fürs Retro-Feeling: Ein VMWare-Image tut's auch (einfach den richtigen Netzwerktreiber herunterladen; welchen, steht auf entsprechenden VMWare-Supportseiten). Habe jedenfalls mal so geschafft, Win 3.11 ins Internet zu bringen und bspw. Wikipedia anzusurfen; es bleibt aber bei der VGA-Auflösung. Mit Virtual PC (jedenfalls in der 2007er-Version) gehts auch, dort gehts zudem mit einem Win 3.1-S3-Grafikkartentreiber auch hochauflösender. --Filzstift  14:54, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Erstaunlich, dass selbst offensichtliche Trollfragen im Jahr 2012 immer noch seitenweise diskutiert werden. --A.Hellwig (Diskussion) 20:11, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Solange die Diskussion so fruchtbar und erkenntnisfördernd ist, ist es mir egal, von wem sie angestoßen wird. Ex opere operato. --88.73.131.158 00:52, 10. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]

"möchten sie internet explorer als standardbrowser festlegen"

Jedes mal bekomme ich beim Starten des IE diese dümmliche Frage. Und jedes mal klicke ich nein an. Kann man das irgendwie abschalten? --95.112.185.223 22:13, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Systemsteuerung → Internetoptionen → Programme → „Auf Internet Explorer als Standardbrowser überprüfen“ den Haken raus. -- Liliana 22:14, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Tausend Dank! --95.112.185.223 22:18, 8. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

9. Juli 2012

Sinn und Zweck einer Schwellung

Was ist der Sinn und Zweck einer Schwellung (z.B. nach einem Kreuzbandriss)? Dient die verstärkte Durchblutung der verletzen Stelle nicht der Heilung? Und falls es der Heilung dient, warum sollte man dann einer Schwellung z.B. durch Kühlung entgegenwirken? Nur aus Gründen der verbesserten Mobilität (Fuß passt wieder in den Schuh) bzw. aus ästhetischen Gründen oder gibt es auch medizinische/biologische Gründe einer Schwellung entgegenzuwirken?


Fallbeispiel: Ich habe derzeit Ferien und muss mich nicht viel bewegen können, auch ist es mir ziemlich egal, dass mein Fuß durch die Schwellung unansehnlich geworden ist.

Sollte man nun, wenn man eine möglichst optimale/effiziente Heilung anstrebt, die Schwellung behandeln oder nicht?

--79.218.146.108 03:17, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Intensive Therapie der Schwellung verkürzt die Heilungszeit um bis zu 75%: Jeden Tag zum Physio! --94.220.248.86 06:21, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Schwellung ist eine Reaktion auf einen Gewebeschaden. => PECH-Regel. Gute Besserung. GEEZERnil nisi bene 08:15, 9. Jul. 2012 (CEST) GEWEBE <= komisches Wort !! [Beantworten]
Aber nicht immer! Auch die Erektion ist eine Schwellung! --77.117.246.35 00:26, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

LaTeX funktioniert nicht (MikTex und Texmaker gleichermaßen)

Auf meinem Rechner ist MikText 2.7 installiert, und Texmaker. Aber ich schaffe es nicht, auch nur die einfachsten Tex-Files irgendwie zu konvertieren. Wenn ich in der Eingabeaufforderung im entsprechenden Verzeichnis "latex filename" schreibe, so kommt eine abstruse und unbegründete Fehlermeldung, der Code sei mehr als 5 Jahre alt, gefolgt von

No pages of output.
Transcript written on latex.log.
makefmt: pdftex failed on latex.ini
initexmf.EXE: The operation failed for some reason.
I can't find the default format file!

Wenn ich es in Texmaker versuche, kommt eine ewig lange Fehlermeldung (die ich als Fast-DAU nicht verstehe) und die auf "Output written on test.dvi (1 page, 428 bytes)." endet, auch wenn das text-file nicht "test" heißt. Es wird auch keine Datei test.dvi erstellt.

Wenn irgend jemand da helfen kann, wäre ich unendlich dankbar! --KnightMove (Diskussion) 05:50, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es fehlen die Definitionsfiles für Latex. Darf ich vorschlagen, statt des wohl tatsächlich ungepflegten MikTex lieber TexLive zu nehmen? Das ist eine aktuelle TeX-Distribution und auch für MS-Windows erhältlich. (Oder es erstmal mit einer Neuinstallation von MikTeX 2.9 zu versuchen.) -- Janka (Diskussion) 10:30, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ok danke, ich versuche es mal. --KnightMove (Diskussion) 10:52, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mittlerweile sind alle Schwierigkeiten überwunden - danke. --KnightMove (Diskussion) 16:03, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. KnightMove (Diskussion) 16:03, 9. Jul. 2012 (CEST)

Suche Draht, der nicht magnetisch ist.

Was außer Kupfer gibt es noch? --95.112.163.66 10:04, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was ist der ZU-SAM-MEN-HANG ? :-) GEEZERnil nisi bene 10:17, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Falls du Ferromagnetismus meinst. Alles was hier nicht vorkommt. --Mauerquadrant (Diskussion) 10:27, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Beliebte nicht ferromagnetische Drahtwerkstoffe sind u.a. Kupfer, Messing, Silber, Gold, V2A, Aluminium, auch in Kombinationen wie z.B. Kupfer versilbert. --Rôtkæppchen68 10:49, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Gräfrath, das Heute zu Solingen gehört, war von 1865 bis 1929 eine selbstständige Gemeinde. Das Gemeindewappen lässt sich googlen, aber wie sah die Stadtflagge bzw. die Farben der Flagge aus? Hat jemand eine Quelle. Übrigens, das alte Wappen ist noch nicht in der Wikipedia bezw. noch nicht im Artikel. --Atamari (Diskussion) 11:33, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Anfrage läuft (und wurde um 12:15h angeguckt). GEEZERnil nisi bene 11:45, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bild gefunden und neugierig geworden

Geschirrtuchparade mit Zopf

Ich bin beim rumsurfen gerade auf das nebenstehende Bild gestoßen, dem leider die Beschreibung fehlt. Ein (niedriger?) Tisch, an dem ordentlich aufgereiht lauter Geschirrtücher hängen, mittendrin ein geflochtener Zopf. Im Bildnamen steht was von "Art of Isreal" - ist das ein Kunstobjekt? Oder hat das eine andere Bedeutung? Wenn's jemand weiß, kann man vielleicht die Bildbeschreibung auf englisch ergänzen. Danke und Gruß, --Tröte 2000 Tage 11:50, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Handtücher hängen im Speisesaal, Notes = Festival "Milk and Honey" im Jahr 2009, Kibbuzim, Nostalgie-, Abwicklungs-, Esszimmer, Location = der Speisesaal des Kibbuz Yifat, Jesreeltal --91.56.164.43 12:42, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Gefunden bei der Suche des Zusammenhangs zwischen Kibbuz und Zöpfen:
Keep my hair as a sign that I will return." She said. Then she patted my cheek and disappeared in the darkness. <= Dem ging ein Zopfabschneiden voraus.
TFde Arbeitshypothese: Der Zopf ist ein "Statthalter" einer Person weiblicher Überzeugung, die von anderen geschâtzt wird, die aber temporär nicht dort anwesend ist. Trotzdem wird ihr "Andenken" dort belassen, weil das der Haken war, an dem ihr Tuch hing. GEEZERnil nisi bene 12:51, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Russischkenntnisse erbeten

Причиной ненастья стала активизация малоподвижного высокого циклона (до 12 км), который уже продолжительное время располагается на западом Южного округа – востоком акватории Черного моря.

Leider macht dieser Satz für mich keinen Sinn, wenn ich den mit Google Translate lese, und das weder auf Deutsch noch auf Englisch:

The reason was bad weather to activate an inactive high cyclone (12 km), which is already a long time, is located on the west of the Southern District - East of the Black Sea.
Der Grund war schlechtes Wetter, einen inaktiven hohe Zyklon (12 km), die schon eine lange Zeit, wird im Westen von den Southern District gelegen aktivieren - Osten des Schwarzen Meeres.

Der Gehalt des Satzes als solcher ist klar, aber der unterstrichene Teil der Übersetzung paßt nicht zusammen bzw. ergibt so keinen Sinn. Kann das bitte jemand sortieren? --Matthiasb (CallMyCenter) 13:03, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich gebe jetzt einen Tip ab, der als TF reinsten Wassers gelten kann, also bitte warten, bis ein Fachmann kommt (lass mir die Freude, mich zu blamieren)

Der Grund war schlechtes Wetter, das einen schon lange in grosser Höhe im Westen des Süd-Distriks bestehenden Zyklon (12km) aktivierte. --RobTorgel (Diskussion) 13:47, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ja, das macht schon eher Sinn, auch wenn's wohl nicht um Zyklon, sondern eher um Zyklone geht, aber auf Englisch heiß beides cyclone. So genau werden wir das aber nicht erfahren, weil Zyklone bei uns eine Weiterleitung auf den entsprechenden Abschnitt von Tiefdruckgebiet ist, also einer (meteorologischen) Depression, der russische Artikel ist ru:Депрессия (метеорология). RU unterscheidet ru:Циклон – linkt mMn falsch nach Zyklon – und ru:Тропический циклон (bei uns: Tropischer Wirbelsturm). --Matthiasb (CallMyCenter) 14:10, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das zusammengesetzte Adjektiv малоподвижного (malopodwischnogo) wurde bei Google Translate in dem Fall mit "inaktiv" ungünstig übersetzt. Wörtlich bedeutet es "wenigbeweglich", "wenigmobil" ("malo" ist "wenig") und das ist hier wohl etwa gemeint. Es gibt öfter Zyklone in einem Prä-Stadium langsamer Luftwirbel.--92.224.222.165 14:11, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Guter Hinweis, quasi-stationär also, das liegt in dem Fall vor. (Es geht, wie man vielleicht erraten kann, um die Katastrophe in der Region Krasnodar.) --Matthiasb (CallMyCenter) 14:17, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zum Grund für das Unwetter wurde die Aktivierung einer wenig beweglichen hohen (bis zu 12 km) Zyklone, welche sich schon seit längere Zeit über dem Westen des Südlichen Kreises und dem Osten des Schwarzen Meeres befand'.'

Subjekt des Hauptsatzes ist hier активизация - Die Aktivierung ...
Verb ist стала - wurde, also Die Aktivierung ... wurde ...
das Verb стала - wurde verlangt den Instrumental - daher Причиной - Die Aktivierung ... wurde zur Ursache ...
ненастья ist hier der Genitiv von ненастье und bezieht sich auf Причиной - Die Aktivierung ... wurde zur Ursache des Unwetters ...
циклона ist wieder Genitiv und bezieht sich auf активизация - Die Aktivierung einer ... Zyklone wurde zur Ursache des Unwetters ...
малоподвижного высокого sind die Adjektive zur Zyklone - Die Aktivierung einer wenig beweglichen und hohen Zyklone wurde zur Ursache des Unwetters ...
который уже продолжительное время располагается на западом Южного округа – востоком акватории Черного моря ist hier der Nebensatz
который - welche - bezieht sich auf die Zyklone
продолжительное время - für einen längeren Zeitraum, langanhaltend
располагается на западом Южного округа – востоком акватории Черного моря ist die Ortsangabe
summa summarum erhalten wir hier welche sich schon seit längere Zeit über dem Westen des Südlichen Kreises und dem Osten des Schwarzen Meeres befand
im Deutschen kann man den Nebensatz anhängen (s. o.) oder einschieben Die Aktivierung einer Zyklone, welche sich schon seit längere Zeit über dem Westen des Südlichen Kreises und dem Osten des Schwarzen Meeres befand, wurde zur Ursache für das Unwetter.

Mfg ----sambaldjoroek (Diskussion) 18:05, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Aktivieren" klingt für mich (meteorologischer Laie) im Deutschen in Bezug auf Zyklone ein bisschen eigenartig, als täte da jemand einen Schalter betätigen. Passt vielleicht eines der folgenden Alternativen besser?: verstärken, auslösen, an-/erregen, triggern, irgendwas in der Art. --88.73.155.9 19:34, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich bin auch kein Meteorologe. активизация kann man auch mit Intensivierung, Potenzierung übersetzen. MfG ----sambaldjoroek (Diskussion) 20:16, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Irrtum im Recht

Hallo! Irgendwo gabs schon mal die Frage, ich finde nur keine Antwort dafür. Wo ist geregelt, ob man an fremden Besitz Rechte erwerben kann. Beispiel: Ein Gartenbaubetrieb erhält den Auftrag, den Privatweg A von Bruchholz der letzten Gewitter zu befreien. Als Bezahlung wird dazu Geld und das gewonnene Brennholz vereinbarrt. Die Mitarbeiter der Firma irren sich aber in der Adresse, und säubern den Privatweg B. Dessen Besitzer verweigert nach getaner Arbeit den Abtransport des Holzes, und verweigert ebenso die Bezahlung der Leistung, obwohl diese (ohne Auftrag) erbracht wurde. Ich würde sagen, Pech gehabt, aber irgendwo gibts da Regeln für. Welche?Oliver S.Y. (Diskussion) 13:37, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland), Ungerechtfertigte Bereicherung. --Vsop (Diskussion) 14:01, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wobei ich fast vermute, daß der gesuchte Paragraph §932 BGB Gutgläubiger Erwerb ist, auch wenn er mit dem konkreten Fall nichts zu tun hat. Relevant könnte hier übrigens auch §241a BGB sein. --Ambur (Diskussion) 14:06, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, das hat schon geholfen. Also Anwalt dringend geboten, ich als Laie würde da sogar noch "Unechte Geschäftsführung" vermuten, und das alles um paar Klafter Holz... Oliver S.Y. (Diskussion) 14:31, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Kommt darauf an, an welcher Stelle es nun konkret Probleme gibt. Mein Ansatz, das ganze erstmal mit Argumenten und ohne Richter zu klären, wäre:
  1. Den A muss der ganze Kram bei B vermutlich nicht kümmern, die Firma hat schlicht ihre Leistung für ihn noch nicht erbracht. Denn Ansprüche zwischen A und B untereinander sehe ich auf Anhieb erstmal nicht, auch nicht wegen GoA, solange B nicht bewußt so getan hat, als sei er der Auftraggeber A oder würde in Auftrag von A handeln (eher unwahrscheinlich, er wollte ja offensichtlich nicht, dass das Gehölz von der Firma weggeräumt wird). Hat B jedoch absichtlich so getan, als wäre er A, um die Gartenreinigung zu bekommen, ohne dafür bezahlen zu müssen, steht Betrug im Raum. Diesen Vorwurf wird B sicher entkräften wollen, und sich daher nicht freiwillig in diese Rolle begeben.
  2. Das Verhältnis zwischen B und der Firma ist komplizierter. Das Ergebnis dürfte mit davon abhängen, ob B in irgendeiner Weise rechtzeitig erkannte, dass die Firma sich geirrt hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat B jedoch im Endeffekt keinerlei Verpflichtungen gegenüber der Firma, und für die Firma heisst es eben "dumm gelaufen" - ein bisschen Sorgfalt kann man im Geschäftsleben schon erwarten, wer das nicht hinbekommt, ist selbst schuld. Vielleicht hätte B das Gehölz lieber selbst weggeräumt, es kann ja nicht sein, daß er für den Irrtum der Firma jetzt auch noch was bezahlen muss. --Ambur (Diskussion) 15:30, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke, es stecken da noch ein paar andere Probleme hinter, die hier keine Rolle spielen. Der Wald um den Weg rum bringt nichts ein, dafür wird der Weg illegalerweise von Leuten befahren. Das Bruchholz wäre eine nette Lösung für den Sommer gewesen, und im Herbst hätte man das abgelagerte Holz selbst zu Brennholz verarbeitet. Es ist ja auch nicht das falsche Haus abgerissen worden, verwechselt wurde einfach nur die Straßenseite. Was aber auch eine "grobe Fahrlässigkeit" der Arbeiter sein sollte.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:02, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dissertation von Peter Paul Nahm (1901-1981)

Aus der Suchhilfe hierher promoviert. GEEZERnil nisi bene 16:25, 9. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]

Hallo Wikipedia-Suchhilfe,

ich suche verzweifelt den bibliographischen Nachweis der Dissertation von Peter Paul Nahm.

Das Munzinger-Archiv erteilt über ihn folgende Information:

"Peter Paul Nahm, kath., war der Sohn eines Glasermeisters. Nach dem Abitur am Alten Gymnasium in Mainz studierte er von 1921-25 in Innsbruck Philosophie, Geschichte und Kunstgeschichte. Er wollte eigentlich Beamter in einem Museum werden, entdeckte in Innsbruck aber auch seine journalistisch-feuilletonistische Begabung. 1925 promovierte er mit summa cum laude bei Harald Steinacher mit einer Arbeit über

"Kultur- und Siedlungsgeschichte der römisch-fränkischen Zeit in Bingen und Umgebung".

Tatsächlich leitete er dann von 1928 an das Heimatmuseum in Bingen, wendete sich aber im Hauptberuf dem Journalismus zu."

Bibliothekarisch war bislang nichts zu ermitteln. Die UB Innsbruck und die Stadtbibliothek Bingen wußten ebenfalls nicht mehr.

Vielleicht können Sie uns weiterhelfen?

Vielen Dank für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen --Agisymba (Diskussion) 15:49, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

[15] hat einen ähnlichen Titel, ist aber von 1929. --87.144.126.25 16:34, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mir geht der Doktorvater Harald Steinacher schon durchs Netz. Ist er dieser hier: Jaljavec, Fritz: Die josephinischen Wurzeln des österreichischen Konservativismus (Festgabe dargebracht Harald Steinacher zur Vollendung des 80. Lebensjahres, hg. von Hellmuth Rößler), Wien 1955? Damit wäre er Jahrgang 1875. Ist dieser in Innsbruck bekannt ? GEEZERnil nisi bene 16:36, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Fundstück: 1925 kam es in Innsbruck zur Promotion zum Dr. phil. und zum Absolutorium. Bei Harald Steinacher, einem ungarndeutschen Abkömmling, promovierte er summa cum laude mit der Arbeit »Kultur- und Siedlungsgeschichte...
Übrigens hat Nahm 1975 einen Ehrendoktor von Innsbruck bekommen (Renkhoff, Nassauische Biographie, 1992), wohl zum 50. Es passierte gelegentlich, dass Dissen erst Jahre später publiziert wurden. --Aalfons (Diskussion) 16:49, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Danke für Ihre Bemühungen! Die Lösung wurde von Fr. U. Müller-Happel gefunden: "Ist es denn sicher, dass es eine schriftliche Diss. gegeben hat? Beispiel: Der verstorbene österreichische Politiker Jörg Haider hat zwar promoviert, aber nie eine schriftliche Diss. abgeben müssen, weil das zur Zeit seines Promotionsdatums im Jahr 1973 bei den Rechtswissenschaften noch keine Vorschrift war." Und dazu folgende Fundstücke: 1) "Pfaundler, Leopold, Chemiker und Physiker

  • 14. Febr. 1839, Innsbruck, kath., +6. Mai 1920, Graz

... 1861 VII. 26. Promotion zum Dr. phil. an der Univ. Innsbruck (ohne Dissertation)"

2) "Empfehlungen der Österreichischen Rektorenkonferenz zum Doktoratsstudium: ... Schließlich soll noch die Anomalie erwähnt werden, dass bestimmte Diplomstudiengänge (ohne Dissertation) mit einem Doktortitel abschließen."

MfG, Agisymba (Diskussion) 23:20, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wie muss man sich das technisch vorstellen? Er hat einen Vortrag zu obigem Thema gehalten und bekommt summa cum laude ? Ich frage bei der CDU nach. GEEZERnil nisi bene 00:12, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Sanktionen gegen Abgeordnete möglich?

Gibt es gegen Bundestagsabgeordnete, die z.B. über ein Gesetz abstimmen, aber gar keine Ahnung davon haben, worüber sie abstimmen, weil sie unzureichend informiert sind, irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten? Sie können in solchen Situationen die Folgen ihres Handelns überhaupt nicht beurteilen, demnsch kann das nach meinem Empfinden doch nicht ok sein, oder etwa doch? --91.56.164.43 17:14, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Theoretisch sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verantwortlich (Freies Mandat). In der Praxis schauen sie aber schon nach der nächsten Wahl. Für technische Fragen, wie die einzelnen Gesetze genau funktionieren sollen, sind ja normalerweise die Ausschüsse verantwortlich. Der Plenarabgeordnete, der im betreffenden Ausschuss nicht mitwirkt, kann sich da nur auf seine Fraktionskollegen verlassen, die im entsprechenden Ausschuss sitzen. Wenn da aber irgendwelche Lobbyisten ohne Wissen der Antragsteller einen Gesetzentwurf versaubeuteln, wie im Falle des höchstumstrittenen Meldegesetzes geschehen, dann sollte der Abgeordnete erst einmal die Fraktionskollegen, die im entsprechenden Ausschuss sitzen, zur Rede stellen. --Rôtkæppchen68 17:21, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
ob sie keine Ahnung hatten, worüber sie abstimmten, weiß ich nicht und soetwas lässt sich wahrscheinlich auch garnicht ermitteln. Tragischer finde ich, dass lediglich 30 Personen an der besagten Abstimmung beteiligt waren und gerade auch die Opposition ziemlich schwach vertreten war. Den Fehler würde ich in der nichterfolgte Beschlussfähigkeit sehen, da hat wohl insbesondere auch die Vizepräsidentin des Bundestages Petra Pau, die die Sitzung leitete versagt, vgl dazu auch oben unter Beteiligungsquoren_bei_Bundestagsabstimmungen?. Lustig ist nun aber auch, dass sich selbst die Bundesregierung von ihrem Gesetz distanziert, insofern ist wohl Deine Kritik berechtigt. Lag wohl am Fußball ;-) oder haben womöglich Lobbyisten am Gesetz mitgewirkt, es gar geschrieben ?!--in dubio Zweifel? 18:03, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bezweifle ich, dass das möglich wäre, wegen Gewissen etc. Interessanter wäre, in welchen Fällen Leute, die ein verfassungswidriges Gesetz auf den Weg gebracht haben, belangt werden könnten. --Chricho ¹ ² ³ 18:12, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@ in dubio: Nach der Geschäftsordnung darf das Präsidium nicht eigeninitiativ die Beschlußunfähigkeit feststellen. Man kann Frau Pau mit Recht für alles mögliche kritisieren, aber dafür nicht. Im Gegenteil: sie würde das Recht brechen und ihr Amt mißbrauchen, wenn sie nach deinen Vorstellungen handeln würde. In dem entsprechenden Thread weiter oben ist das bereits diskutiert, ich führe das also hier nicht nochmal aus. Diese Regelungen der Geschäftsordnung eröffnen den Fraktionen Kungeleien und Absprachen im Vorfeld. Es kommt so gut wie nicht vor, daß eine kleine Fraktion mit dem Wissen, daß das Plenum so gut wie leer ist, eine Abstimmung kippt. Zur Fragestellung: Abgeordnete genießen Immunität. Bei Straftaten kann die Immunität für eine Strafverfolgung vom Parlament aufgehoben werden. Die ansonsten einzig mögliche Sanktion gegen Abgeordnete neben der öffentlichen Kritik ist, sie nicht mehr zu wählen und die Partei, die so einen Abgeordneten aufstellt oder schützt, ebenfalls nicht zu wählen. --84.191.142.58 18:23, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
quetsch: Jein, „Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.“ Klar ist aber, dass sie nicht eigenmächtig handeln konnte (so hatte ich mich ja auch nicht ausgedrückt), sondern das dass Gesetz in nichtmal einer Minute durchgepeitscht wurde (wohl auch wg König Fußball;-)--in dubio Zweifel? 18:36, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
<auch kwätsch> Lieber in dubio, es entspricht nicht den Tatsachen, daß das Gesetz "in nichtmal einer Minute durchgepeitscht wurde". Ich habe mir oben extra die Mühe gemacht, die Protokolle zu suchen und zu verlinken. Lies die Reden, ob die in einer Minute alle zu halten sind. Der ganze Vorgang basiert imho auf Absprachen zwischen den Fraktionen, die auch das Präsidium nicht unterlaufen wollte. Das scheint eine gängige parlamentarische Praxis zu sein und bei diesem Aspekt sollte man imho ansetzen. --84.191.142.58 18:48, 9. Jul. 2012 (CEST) p.s.: Was du zitierst, belegt, daß das Präsidium das "Einvernehmen mit den Fraktionen" brauch, also, wie von mir argumentiert, nicht im Alleingang die Beschlußunfähigkeit feststellen kann. Es liegt zumindest hier also kein von dir konstatiertes "Versagen" der Viezepräsidentin vor. --84.191.142.58 18:54, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Chricho: Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes wird auf dem Rechtsweg festgestellt. Darüber soll der Schutz des Bürgers vor nicht verfassungskonformen Gesetzen gewährleistet sein. Eine Sanktion gegen die Beschließenden gibt es nicht (außer: siehe vorstehend - man muß sie ja nicht nochmal wählen.) --84.191.142.58 18:30, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
In einer funktionierenden Demokratie spielen sich Regeln ein, an die die meisten sich getreulich halten. Das gilt nicht nur für die großen, früher "Volksparteien" genannten Parteien, sondern auch für die neueren Parteien wie die Grünen und die Linken (von den Piraten weiß ich's noch nicht). Nach diesen Regeln bleiben zum Beispiel bei knappen Mehrheitsverhältnissen Abgeordnete einer Seite der Sitzung fern, wenn von der anderen Seite welche verhindert sind. Kann man als fair play betrachten, kann man aus gentlemen's agreement bezeichnen, wie auch immer: Es verhilft zu einer meist reibungslos verlaufenden Parlamentsarbeit. Und da die Beschlussfähigkeit selbst dann nicht angezweifelt wird, wenn sie selbst für einen Blinden ohne Hund offensichtlich ist, kann eben auch ein kleiner Klüngel von Parlamentariern etwas beschließen, das damit als "vom Bundestag" beschlossen eine gesetzgeberische Hürde nimmt. Jede Oppositionspartei einschließlich der Linken und der Grünen hätte unter Missachtung dieser Spielregeln entweder die eigene Fraktion zusammentrommeln und das Regierungslager überstimmen können, oder sie hätte (wie kürzlich erst geschehen) die Beschlussunfähigkeit geltend machen und die Abstimmung damit platzen lassen können.
Die Wahrheit ist, dass es keinem wirklich wichtig war - bis der Protest von draußen hereinschallte. Und das hat ein paar Tage gedauert, in denen sich weder die jetzt so empörte Regierung (das ist übrigens DER Lacherfolg des Tages) noch die Opposition noch die Presse über den Skandal aufgeregt hat.
Es kommt immer darauf an, wie man etwas verkauft, und hier wurde es schlecht verkauft. Das Gesetz in der jetzt beschlossenen Form vereinheitlicht das Meldewesen (das früher Ländersache war). Aber Daten werden auch jetzt schon verkauft - nur hat sich bislang keiner drüber aufgeregt. Und der angeblich klammheimliche Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung ist auch eine Mogelpackung: Bei einem Datenabgleich hilft überhaupt kein Widerspruch; der Bürger erfährt noch nichtmal was davon. Wenn also das Inkassoinstitut deine (möglicherweise veralteten) Daten schon hat, sie aber nur aktualisiert, indem es den letzten Umzug erfragt, dann kannst du widersprechen so viel du willst, das kannst du nicht verhindern. Das ist zwar auch jetzt schon so, aber man hat sich halt daran gewöhnt. Und jetzt haben die Parlamentarier den Bogen vielleicht mal überspannt: Man hätte diese Lobbyarbeit besser nicht während des Halbfinalspiels durchgedrückt, dann wäre es vielleicht weniger aufgefallen.
Oder (die Hoffnung stirbt zuletzt) es wäre genauso aufgefallen, weil es halt doch welche gibt, die sich Gehör verschaffen, wenn die Regierung mauschelt, die Opposition schläft und die Presse sich nicht dafür interessiert. Das ist Demokratie, Freunde. --Snevern 19:53, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mal etwas Aufklärung: was hier passiert ist, ist der Normalablauf im Deutschen Bundestag, sowohl hinsichtlich der "Ahnung", als auch der Beteiligung. Die Arbeit wird immer in den Aussschüssen gemacht, im Bundestag stimmen die Abgeordneten dann einfach so ab, wie sie es von ihrem Fraktionsgeschäftsführer gesagt bekommen. Wer's nicht glaubt, kann sich die Bundestagssitzungen live im Fernsehen anschauen. Gut ein Normalbürger muss das nicht zwingend wissen, aber die Hauptstadtjournalisten wissen das alle und wenn die jetzt einen Skandal herberichten, dann ist das zumindest unredlich. Vollends lächerlich ist das Fußballspielargument. Wenn das Spiel so wichtig gewesen wäre, dann hätte sie Sitzung unterbrochen oder verschoben werden können, das hat sogar der Gemeinderat in meinem Nachbardorf geschafft.
Andere Arbeitsweisen der Politiker kann man sicher fordern, aber dann bitte auch komplett durchdenken. Wenn jeder Abgeordnete sich in jedes Detail einarbeiten soll, klingt das zwar zunächst mal als nachvollziehbar Forderung, aber das Verabschieden von Gesetzen würde dann noch länger dauern. Gut manchmal wäre das auch nicht schlecht *zwinker* --84.172.13.228 20:02, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also mMn ist der Vorteil eines Parmamentsbeschlusses gegenüber einer Volksabstimmung der, dass da nur Abgeordnete abstimmen, die Ahnung vom Abstimmungsgegenstand haben, und nicht Hinz und Kunz, die nur wissen, was nachmittags bei RTL läuft. Das heißt, entweder müssen alle Abgeordneten (bspw. in Expertengruppen) in die jeweiligen Details eingeweiht werden oder es stimmen nur noch die Ausschussmitglieder ab. --Morten Haan · Wikipedia ist für Leser da 17:16, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wie möchtest du denn diese geforderte Sachkunde jeweils überprüfen? Und soll es Sanktionen geben (wenn ja: welche?), falls ein Abgeordneter die geforderte Sachkunde nicht besitzt? Das ist - leider - unpraktikabel und, man verzeihe das böse Wort: weltfremd.
Die Abgeordneten haben durchaus die Möglichkeit, sich über den Gegenstand der Abstimmung zu informieren - ob sie es auch tun, steht auf einem anderen Blatt. Man darf ja schon froh sein, wenn sie zur Abstimmung erscheinen. Noch vor wenigen Jahren schrie die Presse wiederholt "Skandal" und "Blamage", wenn mal (regelmäßig an Freitagnachmittagen) zu wenige Abgeordnete anwesend waren (soll heißen: weniger als die Hälfte!). Und jetzt stimmen grad mal rund 5 % (in Worten: fünf von Hundert) der gewählten Volksvertreter über eine Gesetzesänderung ab, und wenn es nicht um Datenschutz dabei gegangen wäre, hätte die Öffentlichkeit davon vielleicht nie Kenntnis genommen. --Snevern 17:56, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@Morten Haan: Ich kann dem nicht völlig zustimmen. Seit den Memoiren von John Most, in denen dieser sehr plastisch das Gespräch mit einem Abgeordnetenkollegen aus der Gruppe der Hinterbänkler schildert, der nur die Hand hebt, gab es vielfältige Berichte und Hinweise, daß Abgeordnete mitnichten Ahnung vom Abstimmungsgegenstand haben. Das trifft sicher immer für einige Abgeordnete einer Fraktion nicht zu, weil sie interessiert sind oder einen Sachverhalt für die Fraktion bearbeitet haben. Aber es gibt auch nicht wenige Abgeordnete, die sich weitgehend ungeprüft auf die Vorgaben aus ihrer Fraktion verlassen und so gut wie ahnungslos abstimmen (vor einiger Zeit gab es mal eine sehr lustige Befragung von etlichen Abgeordneten, ob sie den Unterschied zwischen EFSF und EFSM erläutern könnten - bis auf eine Ausnahme haben die den Reporter sehr stinkig angeschnauzt, statt souverän zu antworten). Das erleichtert einerseits eine bestimmte Form der Parlamentsarbeit, andererseits fördert es das Abhängigkeitsverhältnis des von der Intention her eigentlich unabhängigen - auch von seiner Fraktion unabhängigen - Abgeordneten. Und es fördert die Strukturen des Verbändelobbyismus. Ich habe keine Patentlösung in der Tasche, aber wir sollten nicht so tun, als habe das demokratische, bzw. ein demokratisches System nicht auch systemimmanente Schwächen und Anfälligkeiten. Selbst wenn es keine gangbaren Lösungen gibt, könnte sich doch aus der Kenntnis dieser Schwächen eine zusätzliche Wertschätzung für die Bedeutung und den Stellenwert anderer Elemente des politischen Diskurses, z.B. Transparenz, Volksbegehren oder Freiheit und Vielfalt der Presse speisen. --84.191.141.29 18:19, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Es erleichtert die Arbeit nicht nur, in vielen Bereichen wird sie durch dieses "Abstimmen ohne vom Thema Ahnung zu haben" (oder wenigstens das zu Verabschiedende gelesen zu haben) überhaupt erst ermöglicht. Bei dem breiten Themenspektrum und den zahlreichen behandelten Gesetzen im Bundestag ist es für einen Abgeordneten a) unmöglich, von allen Themen etwas zu verstehen, und b) unmöglich alle Beschlussvorlagen zu lesen. Einen Juristen aus Bayern oder einen Chemiker aus Baden-Württemberg interessieren Regelungen zur Fischerei in Nord- und Ostsee verständlicherweise wenig, entsprechend wenig versteht er davon. Weshalb sich die Abgeordneten - notgedrungen - auf das verlassen, was ihre Fraktionkollegen in den Ausschüssen aushandeln. Mich wundert es, dass nun auch in den Medien so getan wird, als sei das Vorgehen die extreme Ausnahme, gar ein Skandal. So wenig Abgeordnete sind tatsächlich nicht normal; das Bild, dass man über die einschlägigen Medien vermittelt bekommt (voller Plenarsaal, ausführliche Debatten zu jedem Thema) ist aber genauso anormal (und wird vor allem durch die Konzentration der Berichterstattung auf bedeutsame Themen ausgelöst). Würde man bei jeder Verabschiedung im Bundestag eine solche Debatte veranstalten wie bei wichtigen, zentralen Themen (Haushalt, Rettungsschirm, etc.) wäre das Parlament handlungsunfähig.--Nothere 20:16, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Genau desshalb ist die Forderung, dass möglichst alle Abgeordneten mit abstimmen sollen, ja auch so unsinnig. Wie kann man herausfinden, ob ein Abgeordneter wirklich Ahnung vom Thema hat? Eine Möglichkeit wäre es, dazu jeweils einen Test zu veranstallten; nur wer den Test besteht, darf abstimmen. Dass das in der Praxis nicht funktionieren wird, dürfte klar sein. Eine bessere Möglichkeit ist, dass die Abgeordneten in den Expertengruppen zumindest körperlich anwesend sein müssen, damit sie abstimmen dürfen; da werden zwar auch ein paar Schwarze Schafe dabei sein, die nur auf ihrem Handy spielen, aber die Ahnungslosigkeit unter den Abstimmenden wird sicherlich sinken. --Morten Haan · Wikipedia ist für Leser da 20:29, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Meines Erachtens hat Snevern schon fast alles Nötige dazu gesagt. Solche Forderungen kann man vielleicht den Russen verkaufen. Ich als Wahlbürger erlaube jedenfalls niemandem, dem Abgeordneten, den ich gewählt habe, über meinen Willen und Kopf hinweg irgendwelche Vorschriften zu machen oder ihm sogar sein Stimmrecht zu nehmen. Vielleicht hast du es nicht zu Ende gedacht, aber deine Forderung ist äußerst undemokratisch und verfassungsfeindlich. Dafür, daß die Abgeordneten die Freiheiten haben, die sie jetzt nutzen, ist viel Blut geflossen. Wenn sie diese Freiheiten mißbrauchen oder gegenüber dem Fraktionszwang zuwenig Rückgrat beweisen oder uns wie auch immer enttäuschen ist es an uns Wählern, sie dafür in die Wüste zu schicken. Das ist, um auf die Fragestellung zurückzukommen, die Sanktion gegen Abgeordnete, die möglich ist. Und das ist nicht nur eine (demokratische) Pflicht sondern es ist unser Recht und ich denke im Traum nicht daran, dieses Recht an irgendwelche Prüfungsausschüsse abzutreten, die dann darüber entscheiden, ob der Abgeordnete fähig und in der Lage ist, irgendetwas abzustimmen. Ich möchte auch nicht die Pflicht abtreten, meinen Abgeordneten zu kontrollieren. Auch nicht, wenn, wie du vielleicht einwenden könntest, die Prüfungsausschüsse, die stellvertretend für mich meinen Abgeordneten kontrollieren sollen, auf demokratischem Weg zustandegekommen sein sollten. Nein. Es gibt mir schon zuviel Demokratie-light und Demokratie-fake auf der Welt. Der Wunsch, manche Dinge wegzudelegieren (die Umwelt an Greenpeace, die Menschenrechte an Amnesty und Europa an die Europäische Kommission usw.) hat für mich da deutlich engere Grenzen als für dich. Ich sehe sehr wohl das Treiben von vielen Abgeordneten mit Abscheu und Verachtung. Und ich bin in Sorge über systemische und strukturelle Kräfte, die dazu beitragen, daß in nur kurzer Zeit ehrliche und gutgemeinte Ansätze, etwas innerhalb des parlamentarischen Systems zu verbessern (die gab und gibt es auch), ins Leere laufen oder verwässert werden. Ein imho sehr großes und kompliziertes Problem. Ich bin auch in Sorge über Tendenzen der Entpolitisierung und der inhaltlichen Verflachung (höflich formuliert - du hast das, was man auch Verdummtheit nennen könnte, oben über die Nachmittagssendungen bei RTL umschrieben). Und ich bin auch in Sorge darüber, daß die Presse, wie Snevern andeutet, mehr und mehr den Biß verliert, der in den jetzigen Verhältnissen mehr als nötig wäre. Ich bin nicht zuletzt auch in Sorge über die Verschlechterungen im Bildungssystem, weil aus meiner Sicht eine gute und fundierte Bildung eine unabdingbare Voraussetzung für "gute" Demokraten und eine funktionierende Demokratie ist. Das alles ist aber kein Grund, auf fundamentale Recht zu verzichten. Wir verändern nachhaltig nichts durch technische oder organisatorische Änderungen sondern über etwas, das ich jetzt mal als Bewußtseinsbildung bezeichnen würde, die der Bewußtlosigkeitsbildung von RTL und Konsorten entgegenzusetzen ist. Gerade das Web erscheint mir da eine Chance (aber nicht als der einzige Weg), in einem ersten Schritt wieder mehr miteinander zu reden als über sich reden zu lassen. (Puh, das ist jetzt lang geworden... Sorry, aber das mußte mal raus.) --84.191.141.29 23:09, 10. Jul. 2012 (CEST) Ergänzung --84.191.141.29 23:24, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht noch eine allgemein Anmerkung, ehe ich es vergesse: Ein Abgeordneter ist nicht allein. Neben dem, was ihm die parlamentarischen Dienste, Partei und Fraktion zur Verfügung stellen, bekommt er genug Geld, um für sich ein persönliches Team zu organisieren. Es ist allerdings seine Entscheidung, wofür er diese Mittel und seine Mitarbeiter einsetzt. Wie Snevern oben schon angemerkt hat, hat der Abgeordnete also durchaus die Möglichkeit, sich in den Zustand der Informiertheit versetzen zu lassen. Und wir geben ihm dafür auch mit Sicherheit ausreichend Geld. Es ist also nur eine Frage von Interesse, Moral, Verantwortungsgefühl und politischem Willen, welche Maßnahmen ein Abgeordneter ergreift oder nicht, um seine Stimme verantworten zu können. --84.191.141.29 23:53, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da sagst du viel richtiges, trotzdem habe ich ein paar Anmerkungen: Auch wenn ein Abgeordneter natürlich einfach so wählen darf, wie seine Fraktion das vorgibt, heißt das nicht, dass er das auch sollte. MMn wurden die Abgeordneten dazu gewählt, um selbst nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, und nicht, um ihr Wahlrecht an die Fraktion oder einen Ausschuss quasi zu verschenken. Wer sich mangels ausreichendem Wissen keine Meinung bilden kann, sollte auch keine Meinung zum Ausdruck bringen. Das mit dem in die Wüste schicken ist auch so eine Sache. In erster Linie haben wegen geschlossener Liste die Parteien die Möglichkeit dazu und die bevorzugen häufig fraktiontreue Abgeordnete und selten solche, die sich abweichende Meinungen gebildet haben. --Morten Haan · Wikipedia ist für Leser da 00:14, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du hast recht, daß in der Regel die Parteien den Abgeordneten aufstellen. Aber ich bin es, der ihn wählt. Da liegt der Ansatz für meine Verantwortung (und da fängt für mich das In-die-Wüste-schicken an). Ob ich auch noch die Partei, die ihn trägt (oder er-trägt :) abstrafen muß ist noch eine andere Frage. Ich will das aber hier nicht dialogisch vertiefen, ich denke halt, daß die Veränderung bei uns selbst anfangen kann und muß, aber ich hab ja schon ausgiebig meins gesagt.
Vielleicht noch als (die Diskussion differenzierende) Sichtweise, die ich jedoch nur bedingt teile: Claus Arndt: Gesetzgebung in Deutschland 2003 In: Wilhelm Hankel, Karl Albrecht Schachtschneider, Joachim Starbatty: Der Ökonom als Politiker: Europa, Geld und die soziale Frage: Festschrift für Wilhelm Nölling. Lucius & Lucius 2003, S. 18 von dem Absatz an: "Die korrekte Antwort auf die Frage im juristischen Staatsexamen, wieviel Abgeordnete im Plenum anwesend sein müssen, um ein Gesetz formgültig zu verabschieden, lautet: Vier, wenn die Beschlußfähigkeit nicht angezweifelt wird [...]"
Und ebenfalls noch als inhaltlich vervollständigenden Zusatz (mit einer Hervorhebung von mir) in Klaus Kremer: Präsenz im Plenum. Erwägungen über die Pflichten des Abgeordneten, an den Arbeiten des Bundestages, besonders an den Plenarsitzungen, teilzunehmen. In: Werner Blischke, Hans-Achim Roll (Hg.): Plenarsitzungen des Deutschen Bundestages: Festgabe für Werner Blischke. Duncker & Humblot, 1982, (Band 4 von Beiträge zum Parlamentsrecht), S. 22: "Es gibt noch seltsamere, für die Allgemeinheit noch weniger interessante Gesetzgebungs- und Beratungsmaterien. Über sie wird wohltuenderweise ohne eine Aussprache meist am Schluß einer Sitzung Beschluß gefaßt, wenn sich die Fraktionen über das Ergebnis einig sind und die Experten eine Hervorhebung im Bundestag für überflüssig ansehen. Dazu muß man wissen, daß über 90 v.H. der Gesetzentwürfe vom Bundestag einstimmig oder nahezu einstimmig verabschiedet werden." --84.191.141.29 00:31, 11. Jul. 2012 (CEST) Ergänzung --84.191.141.29 00:47, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Initiativbewerbung

Ich würde gerne bei einer bestimmten Firma Praktikum machen, auf der HP werden nur Jobangebote ausgeschrieben keine Praktikums für Studenten, meien Frage ist nun ob ich an die PErsonalabteilung erst eine E-Mail mit einer Anfrage ob überhaupt Praktikumsbewerbungen erwünscht sind schreiben soll, oder gleich denen meine Unterlagen schicken soll? --Hansdireteceh (Diskussion) 17:25, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Erst anfragen. Tip dazu: "Praktikum" im Singular verwenden. Oder personalchefkompatiblere Pluralform beschaffen. Sageichmal (Diskussion) 18:04, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
+1, der richtige Gebrauch der Pluralform wäre sicher eine Bestätigung für die Vermutung, daß tatsächlich Hochschulreife vorliegt. Zu den Unterlagen: Schicken ohne Fragen wäre für das Unternehmen möglicherweise ärgerlich, wenn es zurückschicken muß. Das kostet Zeit und Geld für - vielleicht - nix. Wenn die Website keine gewünschte Umgangsweise enthält, immer erstmal anfragen. Es gibt garantiert eine Kontaktadresse. --84.191.142.58 18:34, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also in Punkto "Praktikumse" gebe ich meinen Vorrednern recht. Aber ansonsten würde ich nicht erst anfragen, ob ich anfragen darf: Wenn etwas nervt, dann das. Unaufgefordert Unterlagen zuzuschicken, die man zurückhaben will, geht natürlich auch nicht. Also bewirb dich um ein Praktikum (du willst eh nur eines machen, was schert dich also der Plural?) und nerv die Leute nicht mit zusätzlichen Fragen. Wenn sie keine Praktikanten nehmen, merkst du das früh genug. Und schick keine Originale, die du wieder zurück haben willst. --Snevern 19:22, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
+1. "Unterlagen zum Verbleib" dazu schreiben, dann weiß der Empfänger, dass sie weggeworfen werden können. --Aalfons (Diskussion) 19:27, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Schick deine Unterlagen als PDF mit. Elektronische Bewerbungen sind heute üblich. --A.Hellwig (Diskussion) 20:07, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Chat

Ich habe gerade nur Movie2k.to geöffnet und es öffnete sich ein Fenster und man schrieb mir "hey süße" und vermeintlich jemand bei mir inner Gegend... Sieht mich der jenige?! Ich sehe nur das Geschriebsel. Auch habe ich keine Webcam, kein nix installiert. Trotzdem weiß man, dass ich weiblich bin???? --93.131.78.161 18:36, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

mal die browser cookies löschen? :-) --Heimschützenzentrum (?) 18:44, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist kein echter Chat sondern Fake; Werbung. Man versucht, dich über die IP zu lokalisieren, bei den meisten Providern geht das aber nicht gut (Ausnahme z.B. Telekom), bei mir sind die immer hunderte km daneben. Sehen tut dich da niemand, weil es keinen Gegenüber gibt. Wird tatsächlich dein Geschlecht aus Cookie oder Supercookies/DOM-Storage ausgelesen, solltest du vielleicht dein Verhalten in Bezug auf Sicherheit und Facebook usw. überdenken. Übrigens knapp am Troll-Alarm vorbei. Gibt es tatsächlich Leute, die noch nie auf einer Seite mit Fake-Chat waren? --92.202.19.190 19:24, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Leute, denen ihr Admin bisher AdBlock, NoScript, CookieManager und Flashblock installiert hatte und die nun das erste Mal das "wahre Internet" voller nervtötender Werbung sehen? -- Janka (Diskussion) 22:42, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
*Denfingerheb* Ja, hier, ich. Das Internet präsentiert sich uns meistens gerade so, wie man es nutzen will. Wer an den üblichen Honigtöpfen (Sex, Cracks, Filesharing) wenig Interesse hat, bekommt auch seltener Trojaner untergejubelt. Fakechat? Pseudochat? Was passiert denn da, wie funktioniert es? Wer sind Ross und Reiter? Ich bin mal auf einen Betrugsfall aufmerksam gemacht worden, der mich etwas verwirrt hat: Eine angebliche Partnerbörse (Individualisiertes Instant-Produkt, ich habe eine ganze Serie davon finden können) mit angeblich einigen 10.000 Mitgliedern, deren tatsächlicher Bestand ca. 1000 tote Lock-Accounts und einige hereingefallene Gimpel betrug. Aber es gab einen "öffentlichen Chatroom" mit Daueraktivität. Nanu?
Movie2k.to erscheint mir (auf einen Blick) ohne Chat. Adblock Plus mit EasyList. --Pyrometer (Diskussion) 08:41, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

ACTA

  • Begannen die Verhandlungen wirklich erst 2006? Ich meine mich zu entsinnen, dass der erste Leak (was damals in der Breite niemand interessierte, nur die übliche kleine Aktivistenschar) schon früher war. Auch von Internetzensur war noch nicht die Rede. Ich würde sogar behaupten, dass es die Begriffe Leak, Wikileaks, Twitter und Piratenpartei noch gar nicht gab (naja, das passt ja auch ungefähr zu 2006). Verwechsele ich das eventuell mit einem anderen "Geheim"-Abkommen?
  • Es müssten sich doch jetzt jede Menge Unternehmen/Branchen in den Arsch beissen, dass 6 Jahre Lobby-Arbeit den Bach runter gehen, weil die gierige "Content-Mafia" zu gierig war und ihren Mist mit durchdrücken wollte. Im Kern ging es ja eher um solche Dinge wie minderwertige Produktfälschungen/Medikamente/Zollkontrollen - gibt es dazu etwas Öffentliches, dass etwa die eine Lobby die andere kritisiert und sagt 'mit euch nicht mehr'? --92.202.19.190 19:05, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
mit ACTA ist es wie mit Bugs Bunny: das kommt wieder, keine Frage. Warum? Die wenigen erwähnenswerten Exportbranchen, die die USA überhaupt noch haben (Software, Smartphones, Musikindustrie, Hollywood, Werbung, Markensportschue, Rüstung und Finanz), brauchen so etwas wie ACTA dringendst um überhaupt langfristig überleben zu können. Die USA exportieren ja nur mehr ganz wenige reale Produkte und die werden dann in Wirklichkeit auch in Südostasien produziert. Das einzige womit die US-Wirtschaft international noch Kohle macht, sind immaterielle Güter (Patente, Copyrights, Trade Marks, ...) --El bes (Diskussion) 14:55, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Gibt es irgendwelche Quellen online, aus denen ersichtlich ist, wer damals über das Thema verhandelte und wie die Entscheidungen getroffen wurden? Ich gehe nicht davon aus, dass von Anfang an alle einer Meinung waren. Wie waren die Ansichten verteilt und wie stark waren die Gegenstimmen gegen die letztliche Entscheidung? Chiron McAnndra (Diskussion) 20:58, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Schau mal hier: [16], von einem Diplomatischen Insider geschrieben. --88.73.155.9 21:25, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Prototypenschutz

Ein Unternehmen konstruiert einem Kunden für die Lösung eines definierten Problems einen Prototypen (Elektromechanische Baugruppe). Das Unternehmen macht das kostenfrei in der Hoffnung, dass der Kunde bei Zufriedenheit der Lösung die Baugruppe in Serie beim Unternehmen fertigen lässt. Wie kann das Unternehmen verhindern, dass der Kunde die kostenlose Entwicklungsarbeit mitnimmt und den Prototypen nach China schickt und den dort "für Umme" in Serie nachbauen lässt? Kann man so etwas vertraglich vereinbaren? Man kann ja schlecht jedes Entwurfsmuster gleich patentieren. --95.112.195.166 21:36, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nun ja, wenn er das nicht über einen Vertrag macht, ist er eigentlich selber schuld. Entweder sichert er sich die Vertragliche die Nutzung seiner Spezialentwicklung, oder er meldet sie gleich selber als Patent an. --Bobo11 (Diskussion) 21:47, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Frage lautet ja: Kann man so etwas über einen Vertag machen? Mir kommen da Zweifel, ob solche Vereinbarungen rechtssicher sind. Beispiel: Problem: Bonbons müssen automatisch entpackt werden. Lösung des Unternehmens: Maschine, die an beiden Enden des Papiers zieht. Prototyp wird geliefert. Vertragliche Vereinbarung: Kunde darf die Maschine nicht kopieren. Nach Unterschrift des Vertrages könnte der Hersteller des Prototyps jeden Preis verlangen, auch wenn er irreal ist, denn letztenendes wird für das Entpacken eines Bonbons immer von einer Maschine an den Enden des Papiers gezogen werden müssen. Verstehst du was ich meine? --95.112.195.166 21:54, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
gibts beim patentrecht nicht sowas wie ne schöpfungshöhe wie beim urheberrecht? aber ansonsten hat man es wohl schwer, wenn man durch eigene entwicklungsarbeit auf eine bereits patentierte lösung stößt (außerdem wären patentgebühren wohl billiger gewesen...)... *kicher* ----Heimschützenzentrum (?) 22:28, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK)Klar ist das immer so eine zweischneidige Sache. Aber es gibt vertragliche Möglichkeiten, zu verhindern, dass der Kunde meinen Prototypen ohne Mitbeteiligung benutzt. Das wie ist halt bisschen Verhandlungsgeschik. Aber ohne Beteiligung wird ein Nachnutzung eine Prototyps, sicher auch nicht von einem Gericht als rechtskonform betrachte werden. Es ist hier schon Korrekt, dass man sich die Entwicklung durchaus bezahlen lassen darf. Man darf da schon Klausel in den Vertrag einfügen, dass die Entwicklungskosten bei Fremdanwendung verrechnet werden (oder eben der Betrag X fällig wird).--Bobo11 (Diskussion) 22:33, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da die Chinesen nach meiner Erfahrung (als Entwickler im Elektronikbereich) immer nach Augenschein fälschen, bietet es sich an, hochwertige Materialien zu verwenden und die Baugruppe damit so klein wie möglich zu bauen, auch wenn das für die Anwendung gar nicht nötig ist. Der Chinese baut dann in denselben Abmessungen mit Billigplastik, Billigstahl und Billigmessing usw. nach, steckt die Kohle ein und der Schlaumeier der den Auftrag gab wundert sich, warum ihm das Zeug bei seinen Kunden nach 6 Monaten um die Ohren fliegt. Für dich doppelter Profit, weil damit im Lager des Betrügers nicht nur ein Haufen unverkäuflicher Schrott drinliegt, sondern weil er bei seinen Kunden durch diese Aktion auch an Ansehen verloren hat. -- Janka (Diskussion) 22:48, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und worin besteht jetzt der doppelte Profit des beduppten Unternehmers? Vom unverkäuflichen Schrott im Lager des Kunden hat er gar nichts, und am Ansehensverlust des Kunden bei dessen eigenen Kunden verdient er auch nichts. --Snevern 23:01, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@snevern: kostenlose psychotherapie: lachen ist gesund... :-) --Heimschützenzentrum (?) 23:33, 9. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der Profit liegt darin, dass man als Entwickler ja den Kunden des Zwischenverkäufers üblicherweise kennt bzw. anhand der Aufgabenstellung erraten kann. Dass der Zwischenverkäufer bei diesem Kunden untendurch ist, ist eine Insider-Information, die man nutzen kann, um einen anderen Ziwschenverkäufer aufzureißen und mit diesem bessere Konditionen auszuhandeln bzw. das Geschäft gleich selbst zu machen. Der betrügerische Ziwschenverkäufer fällt ja als Konkurrenz aus. Außerdem hat er wertlosen Schrott am Lager, das behindert ihn in einen Preiskampf. -- Janka (Diskussion) 12:00, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, das klingt überzeugend. Bleibt nur zu hoffen, dass es potente Wettbewerber des Betrügers gibt (oder tatsächliche Kontakte zu den Endabnehmern), und dass unser Entwickler ausreichend Puste hat, um bei diesem ruinösen Geschäft mit unbezahlten Prototypen und billigen chinesischen Nachbauten nicht gemeinsam mit dem Betrüger auf der Strecke zu bleiben. Aber du hast recht: Wenn sich der Betrüger auf diese Weise selbst aus dem Geschäft gekegelt hat und der Entwickler daraus Gewinn ziehen kann, dann kann das langfristig von Vorteil sein.
Realistischer erscheint mir allerdings, dass der Betrüger mit dem kostenlos erstellten Muster und den billig produzierten Nachbauten den großen Reibach macht, sein Schäfchen ins Trockene bringt, bevor die ersten Geräte ausfallen, und dann nötigenfalls seine Gesellschaft opfert, um seinen persönlichen Gewinn zu retten. Bei dieser Methode kann durchaus der gute Ruf unseres geduppten Entwicklers helfen, denn zumindest unter der Hand kann unser Betrüger ja sagen, dass von jenem der Entwurf stammt. Der Dumme sind am Ende die Kunden und der Entwickler, dessen guter Ruf womöglich noch Schaden genommen hat (nicht zu vergessen die Insolvenzgläubiger des betrügerischen Unternehmens, die auf einem gefüllten Warenlager wertloser Produkte sitzen). --Snevern 12:48, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Prinzipiell könnte er den großen Reibach machen, wenn er schnell genug ist, allerdings ist das nicht die Geschäftskonstellation, die ich kenne. Dann könnte der Endkunde ja gleich einen Chinesen beauftragen. Will sagen: Die achten schon darauf, mit wem sie Geschäfte machen. Nur deshalb gibt es ja überhaupt eine Marktnische für die Zwischenhändler. Deren Geschäft ist es, das Entwicklungs- und eben auch das Gewährleistungsrisiko zu tragen. Wer das nicht tut, wird von den anderen Marktteilnehmern überrannt. -- Janka (Diskussion) 14:50, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

10. Juli 2012

Filmtitel gesucht, DDR Augenarzt Republikflucht

Ich habe vor ein paar Tagen am späten Abend einen Film gesehen. Die Handlung spielte in der DDR und drehte sich um das Liebesleben eines aus Cuba zugezogenen Augenarztes. Der Arzt war verheiratet mit einer staatstreuen Frau, gespielt von Maria Simon, die im laufe des Films schwanger wurde aber ihr Kind verlor. Der Arzt wollte mit seiner niedlichen 19jährigen Patientin durchbrennen und Republikflucht begehen. Dieses Liebesglück wurde aber von der Stasi verhindert. Ich habe keine Fernsehzeitung und finde auch im Netz nicht heraus wie der Film hieß. Weiß Jemand den Titel oder hat Jemand einen Link? Gruß.--Gonzo Greyskull (Diskussion) 01:09, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Google => Maria Simon ddr arzt republikflucht <= erster Hit. GEEZERnil nisi bene 01:13, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Suchweg und erster Treffer. Vorlage ist wohl ein Roman von Else Buschheuer: Masserberg (2001). --84.191.142.58 01:17, 10. Jul. 2012 (CEST) p.s.: Is ja lustig, meine Suchworte waren: Film Augenarzt Kuba Maria Simon Republikflucht --84.191.142.58 01:20, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Super. Danke an euch und an Google.--Gonzo Greyskull (Diskussion) 01:20, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die schöne Anna Fischer ist aber über die 19 Jahre schon hinaus (psst: 26) :-) --84.191.142.58 01:24, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja. Die Rolle war 19, Anna Fischer 2010 schon nicht mehr. Arzt müßte man sein, der im Film hatte gleich zwei tolle ihn-liebende Frauen. ;-)--Gonzo Greyskull (Diskussion) 01:37, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

grammatisch richtig

wie heisst es richtig :wegen einem medizinischen Notfall/ oder 

wegen eines medizinischen Notfalls ?


--80.153.247.3 03:00, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wegen eines medizinischen Notfalls ist richtig, da wegen schriftsprachlich mit Genitiv steht. Umgangssprachlich wird allerdings der Dativ immer haeufiger verwendet, so dass der Duden moeglichweise irgendwann umkippen wird. (Wegen meiner muesste er das allerdings nicht). -- Arcimboldo (Diskussion) 05:20, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Jaja Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod. Da drehts einem ja die Fussnägel nach oben, wegen einem solchen Dativ. *brr...schüttel* --Hosse Talk 10:23, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Och, warum denn schütteln? Der Genitiv hat für sich keine ästhetische Qualität, die ihn vor den anderen Kasus auszeichnet. Wir sind nur darauf konditioniert, ihn als "vornehm" zu empfinden, gerade weil das profanum vulgus ihn mehr und mehr meidet. Man gewöhnt sich an allem. Grüße Dumbox (Diskussion) 10:29, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
der Plural von Kasus ist immer noch Kasi (Casi). Wer findet, dass das komisch ausschaut, soll bitte das Wort Fälle verwenden und keinesfalls der Empfehlung von dort folgen. --El bes (Diskussion) 14:18, 10. Jul. 2012 (CEST) [Beantworten]
Ahem, lieber von mir sehr geschätzter El bes: Lat. casus folgt der u-Deklination, Plural casus mit langem u. Anders etwa modus (o-Deklination), Plural modi; oder, um die Verwirrung perfekt zu machen, genus (3. Deklination Neutrum), Plural genera. Bitte glaub mir, ich verdiene mein Geld mit so etwas. Grüße Dumbox (Diskussion) 14:37, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
...wie wir ja schließlich auch auf Kasus schreiben. --Neitram 14:46, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
ähhm, ich bezog mich natürlich aufs Spätlatein, wo die u-Deklination mit der o-Deklination zusammen gefallen ist. Habe ich vergessen das zu erwähnen ;-) ... na, ihr habt's schon recht, hab mich vertan. --El bes (Diskussion) 15:15, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
wegen meiner, ist das überhaupt richtig? Ich wäre für meinetwegen. --Chricho ¹ ² ³ 11:26, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
„Wegen“ darf heutzutage sowohl mit dem Dativ als auch mit dem Genitiv verwendet werden; noch vor ca. 30 Jahren wurde im Duden ausschließlich der Genitiv zugelassen, während der Dativ schon desöfteren „in freier Wildbahn“ vorkam.
„Wegen meiner“ ist aus diesem Grund völlig richtig, wird heute aber wohl oft als veraltet empfunden. Mit „meinetwegen“ kann man nichts falsch machen. —[ˈjøːˌmaˑ] 12:06, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dazu gibt es schon mehrere Auskünfte, siehe z. B. diese hier. wegen+Dativ wird immer noch als umgangssprachlich gekennzeichnet (also nicht als falsch, aber es ist nicht standardsprachlich) - warum auch immer (siehe dazu die verlinkte Auskunftseite, wo darauf eingegangen wird, daß der Dativ schon länger üblich ist; die Herleitung auf belleslettres.eu teile ich allerdings nicht, dennoch: Duden Rechtschreibung: "Umgangssprachlich auch mit Dativ"; Helbig/Buscha: "ugs. wegen einem Bier" usw.). Das Duden Universalwörterbuch schreibt sogar sehr explizit: "sonst nicht standardspr. mit Dativ". Der Dativ ist in der Standardsprache in einigen Fällen möglich (z. B. Plural ohne Artikel und dgl. bei starken Substantiven: "wegen Geschäften" oder bei bestimmten Wendungen: "wegen manchem").--IP-Los (Diskussion) 16:14, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Teilnehmernummer und Aktenzeichen GEZ

Ich will meine Kontodaten bei der GEZ ändern. Erfreulicherweise istd as Online möglich. Leider muss man da auch die Teilnehmernummer und das Aktenzeichen eintragen, welches ich nicht weis,m weil ich die Anmeldebestätigung nicht aufgehoben habe. Kann man diese aus den Angaben der Abbuchung auf den Kontoauszug extrahieren? Ist die Teilnehmernummer die im folgenden Fett gedruckte Zahl (aus Datenschutzgründen verändert)? Und was ist das Aktenzeichen? Die Zweite Zahl sieht mir ja eher nach nem codierten Datum aus.

LASTSCHR­IFT
RUNDFUNK­ANST.
3012345678 / 82050000
123456789 20120619­01076206
RUNDFUNK 07.2012 - 12.­2012
Nachnahme,­Vornahme
VIELEN DANK FUER IHRE
RUNDFUNK­GEBUEHRE­N

--79.244.102.139 07:21, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

googeln nach „Teilnehmernummer GEz kontoauszug“: [17] --Heimschützenzentrum (?) 08:59, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Na toll, ich hatte eigentlich erwartet heute Abend hier die Antwort zu lesen, aber stattdessen nur ein Kommentar, der nicht wirklich weiterhilft. Bitte lesen Sie sich die Frage noch einmal durch. Die Teilnehmernummer ist klar, aber das Aktenzeichen nicht.--79.244.102.139 20:01, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Rückschlagventil mit schwimmender Kugel

Liebe Auskunft, ich suche eine Art Kugelrückschlagventil, bei dem die Kugel leichter als Wasser ist. Sie soll dann, wenn sich das Ventil mit Wasser füllt, nach oben treiben und das Ventil schließen. Das Ventil muss zu diesem Zweck senkrecht verbaut werden mit einem Wasserfluss von oben nach unten, und der Wasserdruck muss so klein sein, dass er die Kugel nicht nach unten drücken kann. Wie heißt so ein Ventil? Vielen Dank für Antworten. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:28, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Kugelventil. --Snevern 09:38, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
+1 Kugel Google => ventil vertikal kugel schwimmt <= => => Kugelrückschlagsventil, Kugelbelüftungsventil. GEEZERnil nisi bene 09:41, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, super. Entlüftungsventil ist wohl richtig. Leider scheint es das nicht für meine Anwendung (Durchmesser ca. 1 cm, zur Verwendung in einem Schlauch, Wasserfluss ca. 1 l/min) zu geben. --BlackEyedLion (Diskussion) 17:18, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Kaninchen wurde von Katze angegriffen - muss man damit zum Tierarzt?

Zwei meiner Zwergkaninchen sind am Sonntag aus ihrem Gehege geschlüpft und wurden von einer Katze angegriffen. Das kleinere (8 Wochen alt) wurde von der Katze gepackt und konnte der Katze gerade noch von der Halterin entrissen werden. Das größere (ca. 6 Monate alt und die Mutter vom kleinen Kaninchen) wurde wohl von der Katze gejagt aber vermutlich nicht gebissen. Bei dem kleineren Kaninchen war eine kleine Wunde am Unterschenkel feststellbar, sonst wies es keine Verletzungen auf. Es hoppelte danach wieder durchs Gehege und fraß auch. Leider verschlechterte sich der Zustand gestern und heute morgen ist es verstorben. Beim größeren Kaninchen kann ich gar keine Verletzung feststellen, es liegt aber jetzt, nachdem das Kleine verstorben ist apathisch in der Ecke und frisst nicht. Frage: Bringt es was jetzt noch zum Tierarzt zu gehen? Kann es sein, dass die Katze einen Infekt übertragen hat? --217.246.212.137 11:13, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Selbst wenn sich Katzen untereinander beissen und kratzen kann es zu Infektionen - in Einzelfällen mit Todesfolge - kommen. Lass das Tier vom Tierarzt untersuchen. GEEZERnil nisi bene 11:20, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, unbedingt Tierarzt. Kaninchen sind sehr sensibel. Unser Bock hat letzte Woche einen Marder verjagt, hat danach aber auch ziemlich bewegungslos herumgelegen. Nun hoppelt er wieder, hat aber offensichtlich auch was abbbekommen. Sein Bedürfnis nach Nähe ist größer als je zuvor. Kaninchen mögen Gesellschaft, umso mehr, wenn ihnen was böses passiert ist. --Marcela 11:22, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Zu spät, das zweite Kaninchen ist jetzt auch verendet. Schnief. Was mich wundert: Gestern hoppelte der noch ganz munter durch das Gehege. Vermutlich ein Infekt, der erst heute seine tödliche Wirkung entfaltet hat. --217.246.212.137 14:56, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mein Beileid ! :( Lg --Lexikon-Duff (Diskussion) 17:15, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist das normal, dass Kaninchen beim "Kampf" mit einer Katze ohne sichtbare Verletzungen mit tödlichen Keimen infiziert werden? --UMyd (Diskussion) 17:48, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich würde innere Verletzungen als Todesursache in beiden Fällen nicht ausschließen wollen. Genaueres wird man wahrscheinlich erst durch Aufschneiden der Tiere herausfinden können. --Rôtkæppchen68 18:04, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Auffällig war bei beiden Tieren, dass sie schon etwa eine Stunde nach dem Ableben völlig steif waren. Die Leichenstarre sollte doch normalerweise erst später einsetzen. Ist das ein Hinweis auf eine Infektion, z.B. Wundstarrkrampf? --217.246.212.137 18:14, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Was ist der deutsche Begriff für Gastrointestinal Stasis in Rabbits - scheint sehr häufig in solchen Situationen voezukommen. Infektionen dauern eigentlicht etwas länger. Wenn es aber eine Infektion war, die der Killer war, hat die Katzenbesitzerin ein Problem. Kommunizieren. 18:25, 10. Jul. 2012 (CEST)GEEZERnil nisi bene
Ja, Die beschriebenen Symptome, die Auslöser und der schnelle Tod deuten eher darauf als Grund (bin aber kein Veterinärfachmann!). Wir sollten einen Moment innehalten und uns der Vergänglichkeit des Lebens bewusst werden. GEEZERnil nisi bene 18:29, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hm, der Zusammenhang zwischen der Katzenattacke und dem Ableben ist doch in diesem Fall ziemlich offensichtlich. Nach deiner Hypothese müsste es ja einen Zusammenhang zwischen der Attacke und der Gastrointestinal stasis geben, das gibt der von Dir verlinkte Artikel aber nicht her. Zur Katzenbesitzerin: Was soll ich mit der Frau bereden? Zwei meiner Kaninchen sind tot und Katzen sind nun mal Raubtiere. Oder soll ich sie warnen, dass die Katze u.U. einen Infekt in sich trägt? --217.246.212.137 18:43, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Doch. "GI stasis can be caused by .. stress..". Wenn du von einem Tiger angegriffen wirst, der 3 x so gross wie du ist, "schnürt es einem auch den Magen zu". Stress, Schock, Stasis. habe den Begriff gefunden, als ich nach "Cat attacks Rabbit" gesucht habe. Gib die Begriffe mal zusammen ein (GI-Stasis). GEEZERnil nisi bene 18:50, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was die Nachbarin angeht: Es besteht eine sehr kleine Möglichkeit, dass ihre Mieze etwas sehr Unfeines im Maul hat. Sie soll mal den Tierarzt anrufen, die ganze Geschichte mit Folgen erklären und sich beraten lassen. Damit kann man nichts falsch machen. GEEZERnil nisi bene 19:11, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Jetzt ist's wohl etwas spät, aber für eventuell Mitlesende: Katzenbisse mit Hautverletzung sind immer ein Grund für einen Tierarztbesuch (oder, je nach Opfer, einen Arztbesuch) – nicht zuletzt, weil diese Tierchen häufig einige sehr unerfreuliche Keime in ihrem Maul herumtragen. Man sollte solche Dinge nicht auf die leichte Schulter nehmen, wie ja auch der vorliegende Fall gezeigt hat. Gruss, --Dr. med. vet. Cú Faoil RM-RH 19:47, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

PS: wenn der Fragesteller wissen will, ob die Kaninchen jetzt an einer Infektion, an einer GI-stase oder an sonst was verstorben sind, führt kein Weg an einer Nekropsie vorbei; ansonsten bleibt das rein spekulativ. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 19:50, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Historische Geldwertsangabe oder so zum Vergleich

Hallo...ich suche einen Vergleichswert damit ich Angaben in !Baht! im Jahre 2010 anschaulich machen kann. Bis jetzt habe ich nur das Pro-Kopf-Einkommen von Thailand im Jahr 2010 herausgefunden. Das betrug 3.570,2 Euro. Leider ist der Wechselkurs in dem Jahr natürlich nicht konstant. Kann mir jemand eine (möglichst amtliche) Quelle zeigen wo ein passender Vergleichswert in der Landeswährung (Baht) genannt wird. Da ich ihn nur zur Illustration brauche ist es nicht wichtig welcher Wert es konkret ist (Armutsgrenze/Pro-Kopf-Einkommen/oder was immer es sonst noch gibt). -- Generator (Diskussion) 11:29, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Der Baht-Kurs ist 2010 von 48 Baht für einen Euro auf 40 Baht pro Euro gestiegen und nach einigen Schwankungen ist er heute wieder ungefähr bei 40. Die Kaufkraft ist in diesem Jahr also gestiegen, was die Bürger des Landes vor allem bei ausländischen Importprodukten gemerkt haben (die waren plötzlich billiger). Was die inländischen Waren betrifft, kann man argumentiert, dass in Thailand viele Dinge ja viel billiger sind und man deshalb für eine Summe x dort viel mehr bekommt, dafür gibt es die Kennzahl der Kaufkraftparität. Das CIA-Word Factbook berechnet das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in PPP (purchase power parity = Kaufkraftparität) als US$ 9,700 ([18]). Das ist ein Wert, den man dann mit anderen Ländern vergleichen kann um ein Gefühl für das Wohlstandsniveau zu bekommen. --El bes (Diskussion) 12:22, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Bin mir nicht ganz sicher ob du verstanden hast was ich brauche. Ich werde mal konkreter: Im Artikel Unruhen_in_Bangkok_2010#Zusammensetzung steht: „Über 40 Prozent verdienten mehr als 10.000 Baht im Monat und etwa 30 Prozent mussten mit weniger als 5.000 Baht auskommen.“ Jetzt kann sich der Leser natürlich nichts darunter vorstellen. Ist das viel oder wenig? Deshalb hatte ich die Idee eine amtliche Kennzahl als Vergleich anzugeben. So in der Art: „Das damalige Durchschnittseinkommen lag bei ??? Baht/Monat.“ Da es für einen Artikel ist kann ich nicht einfach so ungefähr hinschätzen und herumrechnen sondern brauche eine Quelle in der eine Zahl in Baht steht. Generator (Diskussion) 12:35, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Deine Quelle von der IHK Stuttgart mit 3.570 Euro schreibt zwar "Pro-Kopf-Einkommen", gemeint ist aber das GDP/Capita, also das Bruttonationalprodukt geteilt durch die Anzahl aller Bewohner des Landes. Das ist nicht gleich mit dem Durchschnittseinkommen einer erwachsenen Person im erwerbsfähigen Alter, nach Abzug von Steuern etc. Jetzt fragt man sich, was ist mit den 10.000 und 5.000 Baht gemeint, deren Nettoeinkommen? Wenn das so ist, kann man die zwei Zahlen nicht vergleichen. --El bes (Diskussion) 12:52, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Rechnet man 3.570 durch 12 = 297 Euro. Allerdings im Durchschnitt auf alle Einwohner gerechnet, jung und alt, inkl. Babies und Behinderte, Pflegefälle, usw. Wen also ein Erwachsener 10.000 Baht verdient (= 250 Euro bei einem Kurs von 40), ist er schon klar unter dem Durchschnittseinkommen der Personen im erwerbsfähigen Alter (das muss weit über EUr 297 sein). Wer nur 5.000 Baht verdient ist sicher im untersten Fünftel der Gesellschaft, einkommensmässig. --El bes (Diskussion) 12:57, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich halte es für kaum möglich, konkrete Aussagen zu treffen. Es gibt zu viele Faktoren, die da mit hineinspielen. Eine Person braucht jedenfalls weniger als 100 Baht pro Tag, um sich bei der nächsten Straßenküche mit ausreichend Essen zu versorgen, und erst recht, wenn er selbst kocht. Falls er allein in einer Wellblechhütte wohnt, dürfte er mit 5.000 Baht locker hinkommen. Wer jedoch eine Wohnung abzubezahlen hat und außerdem noch Eltern, Großeltern und Kinder ernähren muss, für den sind 10.000 Baht viel zu wenig. --Plenz (Diskussion) 14:02, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Adapter" DECT auf Analogtelefon

Hi,

ich hab nicht den Nerv quer durch die Bude ein Kabel zu verlegen nur um mein Faxgerät anzubinden (Mietwohnung, also nix mit Durchbohren)... also wäre die naheliegendste Lösung eine Art "DECT-Client". Gibt es sowas denn schon und wenn ja, was kostet mich der Spaß?

--188.174.66.23 12:39, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

DECT ist so ohneweiteres nicht Fax-kompatibel, da es einen nicht verlustfreien Sprachcodec verwendet. Also einfach Fax an DECT-Adapter anstöpseln sollte nicht funktionieren.--Trockennasenaffe (Diskussion) 12:44, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
An vorhandenen üblichen Basisstationen wird das wirklich haarig. Aber es gibt Lösungen, die analoge Ports mit eigener DECT-Technik „verlängern“, siehe z.B. [19] oder einfach [20]. —[ˈjøːˌmaˑ] 12:57, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
ich hab mein fax in der nähe des TAE stöpsels von der telekom... und das fax hängt auf der anderen seite an meinem videorekorder... und der hängt über ethernet (WLAN ginge wohl auch) an meinem büro 'puter... --Heimschützenzentrum (?) 13:26, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
(BK) Bist Du sicher, dass Du in einer Mietwohnung nicht bohren darfst? Ein dünnes Loch für ein Kabel wird doch kaum die Statik des Hauses gefährden und Löcher bohren mußt Du spätestens dann, wenn Du die Hängeschränke Deiner Küche montierst. --91.56.189.97 13:27, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
eher eine Frage des Wollens... ich und Bohrmaschinen ist wie n Schwarzarbeiter und das Finanzamt. Wir mögen uns nicht. 188.174.66.23 13:36, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Du könntest auch eine Strippe entlang der Sockelleiste führen und für Türfalz-Durchführungen einfach den Kabelmantel entfernen oder gleich in flaches Kabel verwenden. --Rôtkæppchen68 14:30, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

ESM

Laut Medienberichten wollen die Richter in Karlsruhe länger prüfen - bis zu 3 Monate. Ich werde aber jetzt nicht schlau daraus: Ist das ein Signal, dass Gauck erstmal nicht unterschreiben darf/soll, oder kann er jetzt unterschreiben und die sagen dann evtl. in 3 Monaten "War doch nicht ok"? --91.56.189.97 16:34, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

http://www.tagesschau.de/inland/fiskalpaktklage104.html --Eike (Diskussion) 16:39, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Im aktuellen Fall ist der Zeitdruck besonders groß. Die anstehenden Klagen haben im Gericht hohe Priorität. Die Entscheidung über die Eilanträge könnte Ende Juli fallen. Bis zur Eilentscheidung wird der Bundespräsident die Gesetze nach seiner Ankündigung nicht unterschreiben. Also gilt das dann noch als Eilentscheidung, auch wenn sie jetzt sagen, dass sie 3 Monate brauchen könnten? --91.56.189.97 16:45, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, das ist immer noch eine Eilentscheidung und keine Entscheidung in der Hauptsache.
Der Präsident könnte unterschreiben, denn nur eine Anordnung des Gerichts könnte ihm das untersagen. Eine solche Anordnung wird es vorläufig aber nicht geben. Er wird aber voraussichtlich nicht unterschreiben, weil ihn das Gericht darum gebeten hat und weil er angekündigt hat, dieser Bitte nachzukommen, also nicht vor einer Entscheidung über eine einstweilige Anordnung zu unterschreiben.
Wenn das Gesetz in Kraft tritt (und der Vertrag für Deutschland damit bindend wird), dann wird es so oder so zu erheblichen Problemen kommen, falls das Gericht später (sei es im Rahmen des Eilverfahrens, sei es im Rahmen des darauf folgenden Hauptsacheverfahrens) eine Grundgesetzwidrigkeit des Gesetzes feststellen sollte. --Snevern 16:49, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Haben sie tatsächlich gesagt, dass sie bis zur Eilentscheidung drei Monate brauchen könnten? --Eike (Diskussion) 16:50, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ja, einige Medien sprechen von 3 Monaten, z.B. SPON. Langsam wird es mir aber jetzt klarer, danke Euch für die Infos. --91.56.189.97 17:06, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Jetzt gerade bei Focus: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Eilklagen zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt wird wohl nicht mehr wie erwartet im Juli fallen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigt eine „verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung“ an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern." [21] --91.56.189.97 17:08, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Da wird die Politik Druck machen und auf die Märkte(TM) verweisen. Es bleibt spannend! --Eike (Diskussion) 17:16, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Facebook-Frage

Es geht um Facebook. Heute (gegen 15 Uhr) hatte ich noch 114 Freunde. (Die ich, anders, als Millionen andere Menschen auch alle privat kenne.) Jetzt gerade bin ich online; und habe nur noch 113 "Freunde". Kann man irgendwie herausfinden, wer einem denn da die "Freundschaft" gekündigt hat? Ich suche da wie sonn Bekloppter. Ich könnte höchstens alle 113 Namen aufschreiben; und sobald sich die Anzahl ändert, nachschauen, wer fehlt... Aber: gehts auch einfacher? Kennt sich damit zufällig jemand aus? Dankeschön im Voraus!

--Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 16:51, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

https://www.unfriendfinder.com/ --JD {æ} 16:57, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Mit "Anmelden" ist dort genau was gemeint? Facebook, ja? Na ich probiers mal. Dankeschön. (Die Seite kannte ich vorher nicht). --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:00, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Was soll ich bei Twitter? Ich will ja wissen, wer in Facebook gegangen ist.? --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:01, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Der "unfriendfinder" hilft aber wohl nur, wenn du ihn schon vor dem "Freundesverlust" verwendet hast. --Eike (Diskussion) 17:02, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
hhm. das ist nicht gut.... Den benutze ich ja erst jetzt. Kein Plan wie, aber ich bin bei Twitter gelandet. Was die alles von einem wollen?! :D Hmm. also bleibt mir nichts anderes übrig, als stundenlang zu suchen, wer fehlt... --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:06, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Übrigens Facebook-Freunde. Ich habe ein genau umgekehrtes "Problem". Ich hatte 48 Freunde. Von einem Tag auf den anderen wurde die Anzahl der Freunde plötzlich mit 51 angegeben, wobei ich in der Freundesliste 49 sah. Wer der 49ste ist weiß ich, aber was kann es mit den zwei plötzlich erschienenen "Phantomfreunden" auf sich haben? Ich habe niemand um die Tage herum hinzugefügt (und auch keine Anfragen bekommen), und die ursprünglichen 48 kenne ich mehr oder weniger auswendig. Seitdem habe ich noch einige hinzugefügt, es sind aber immer noch 2 mehr als auf der Liste.--Alexmagnus Fragen? 17:14, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Na dann hast du genau das gegenteilige Problem. Hmm. Spielst du irgendwas dort? Ich zb Monster World. (Level 33). Da kann man "Freunde einladen". Es kann auch sein; dass deine Freundin; oder iwer anders, an deinem Profil rumgebastelt haben könnte. Man kann einstellen, ob und wie viele Freunde man sehen kann. Gruß. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:18, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe das so, dass du da zumindest nicht der einzige bist. Aber eine Erklärung kann ich dem auch nicht entnehmen. --Eike (Diskussion) 17:20, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dann hilft wahrscheinlich wirklich nur: Freunde aufschreiben; sobald sich was ändert, den Zettel abarbeiten. Naja. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:21, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Und kann ich was unternehmen, um meine "Phantome" zu sehen? Irgendwo gibt es doch die Zahl 51 her....--Alexmagnus Fragen? 17:24, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Siehst nur du die "Phantome"? Ich hätte ja gesagt, ich suche dich mal. Vielleicht sehen andere die 2 "Geister" nicht? Oder du suchst mal mich? Name steht auf meiner Benutzerseite. Gruß. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:27, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Weder ich noch jemand anders sieht, wer die "Phantome" sind (habe mich mal mit einem fremden Account eingeloggt um letzteres zu überprüfen). Die "Phantome" tauchen nur im Profil (also dort, wo die Anzahl der Freunde steht) auf. Merkwürdigerweise heißt es jetzt 49/54 (49 sehe ich - auch mit fremdem Login - in der Liste, 54 stehen aber als Zahl da). Drei Menschen habe ich seit dem Auftauchen der "Phantome" tatsächlich hinzugefügt.--Alexmagnus Fragen? 17:38, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ist ja gruselig. :) Hmm. Bei mir verschwinden sie, bei dir tauchen sie auf. Man gut, dass ich in der Auskunft nachgefragt habe. :) --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 17:47, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich wurde ungewollt Zeuge der Anfrage und möchte dir gerne helfen beim Forschen deines Problems, EestiFan. Ich habe dich einmal mit Nachricht an dich geaddet. Hoffe sehr, dass ich den richtigen Account erwischt habe. Wenn ich ihn nicht erwischt haben sollte, bitte bei mir melden... --Maddisse (Diskussion) 17:59, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke. Hmm bis jetzt kam nichts an; ich bin ja den ganzen Tag online. Mein Profilbild: der Schmetterling, den LaFee auf dem Nacken trägt. "Music is Love in Search of a Word". Mein Name steht auf meiner Benutzerseite in der netten Tabelle. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 18:02, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
http://www.facebook.com/chris.steinbruck Sieht man mein Profil? Gruß. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 18:10, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Irgendwie nicht. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 18:12, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich, wie genau jetzt, eingeloggt bin, sieht man mein Profil. Schön. Andere auch? --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 18:19, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Oooops... Da hat man glatt direkt den falschen geaddet... Den Namen habe über die Facebook-Suche gesucht und bin auf eine Person mit dem Namen (ohne Profilbild) gestoßen. Diese habe ich geaddet... Danke für den Link;) Allerdings findet man deinen Account nicht über die Suche, sodass es schwer war ohne Link dich zu finden. So, ich sehe als erstes, dass du deine Einstellungen auf Facebook ggf. ändern solltest (Block-Filter aktivieren). Leider kann ich dich auch nicht adden..., aber es vllt. taktisch auch so gut. Grüße, --Maddisse (Diskussion) 18:25, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
EestiFan, nur eine Vermutung: Vielleicht hat einer Deiner Freunde eins der Spiele inzwischen blockiert und Dich dabei dann gleich mit? Da ich dort nicht (mehr) spiele, wäre das ein möglicher Ansatz. Wenn Du nicht viele Spiele hast, wäre es vielleicht möglich, auf diesem Weg den nicht mehr vorhandenen Freund herauszufinden? Macht aber natürlich nur dann Sinn, wenn nicht alle 113 dort mitspielen… GrußSpuki Séance 18:28, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
@ Alexmagnus: vielleicht auf irgendeine Seite auf „gefäält mir“ geklickt? Ist ein komisches Problem… GrußSpuki Séance 18:40, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das ist mein altes Profil. (Durch Faker wurde das Passwort geändert.) Man findet mich nicht über suche???? Hmm, höre ich zum ersten Mal. Block-Filter? Nie gehört. Kann ja malö nachschauen. Nein, ich spiele nur ein Spiel (mit 26 weiteren) Und die sind alle noch da. Danke/Gruß. --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 18:49, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Übrigens: um 21 Uhr hatte ich noch 112 Freunde. Jetzt ist schon Nummer 2 weg. Und nun finde denjenigen mal.... --Suvetuulena Meid Rändama Vivad / EestiFan 21:17, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

goldwell topchic dose aufmachen?

och menno, ich weiß nicht wonach ich noch googeln soll, um das rauszufinden: ich hab so eine dose grad geschickt bekommen und würde sie gerne anwenden, aber wie komme ich an das zeug ran!? ich fürchte ja dass da der sprühkopf fehlt, aber vielleicht bin ich auch einfach nur zu blöd? die dose sieht aus wie auf dem werbevideo der firma goldwell hier: http://www.kpss-globe.com/index.php?PAGE_ID=8714# kein sprühkopf oder sowas, der ring obendran lässt sich nicht abschrauben. kennt einer das problem? ich habe zum ersten mal so eine dose in der hand. danke für alle hilfe! --84.137.131.115 18:50, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

hab jetzt leider rausgefunden, dass ich wohl wirklich ein zusätziches gerät hätte mitbestellen müssen. blöd. den beitrag kann man löschen oder archivieren, danke auch wenn nichts kam. --84.137.131.115 20:41, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Simon.hess (Disk, Bewerte mich!) 23:12, 10. Jul. 2012 (CEST)

Hängeregistratur Farbe Natron

Wieso heißt die Farbe eigentlich Natron? Unter Natronlauge ist der Hinweis zu finden, dass sie zur Zellstoffgewinnung (Cellulose) eingesetzt wird. Aber ich habe bisher nirgends einen Hinweis darauf gefunden, warum gerade die Pappe, die für Hängeregistraturen verwendet wird, häufig so gefärbt ist.

Ich vermute mal, dass es ein Herstellungsverfahren gibt, dass eine Pappe ergibt, die gerade diese reißfeste Eigenschaften aufweist und (früher) zwangsläufig die hellbraune Farbe angenommen hat. Wer weiß was dazu? --Potisiris (Diskussion) 19:33, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Natronpapier und Kraftpapier legen eine Naturfärbung durch Schwefelverbindungen nahe. --Aalfons (Diskussion) 19:42, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Goldorak

Hallo Leute, als kleines Kind, es waren die späten Siebziger, waren wir oft in Südfrankreich bei meinen Großeltern. Da durften ich und mein Bruder dann immer eine Animéserie sehen, die hieß Goldorak. Jetzt habe ich bei youtube (sucht: Goldrake Trailer 2010) einen Werbefilm für einen kommenden Kinofilm gesehen. Ist da was wahres dran, oder handelt es sich nur um eine relativ gutgemachte Fingerübung von ein paar angehenden Komputertrickspezialisten? Goldorak ist in anderen Ländern übrigens auch als Goldrake und als Grendizer bekannt. Rolz-reus (Diskussion) 19:45, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nein, es gibt zur Serie keine weiteren Kinofilme, abgesehen von 4 Stück die zwischen 1975-1976 entstanden. Das für gewöhnlich gut informierte Anime News Network hat auch keine Informationen zu einer CG-Adaption [22]. Der „Trailer“ gehört wohl zu dem was unter en:Grendizer als Ufo Robots Project - Italian Fan Grendizer Movie in CG (CG movie and images) verlinkt ist. --Mps、かみまみたDisk. 22:40, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Rinder-Beinscheibe

Ich hab hier eine Rinder-Beinscheibe und frage mich, ob ich die auch Medium anbraten kann, wie ein Rindersteak. Meine Mutter geht leider nicht ans Telefon :) --95.112.150.114 20:19, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Siehe Ossobuco und Hesse (Fleisch). Wenn Du das à la minute braten willst, wird das ziemlich zäh; hier empfiehlt sich ein paar Stunden Schmoren. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:47, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Datumscode entschlüsseln

Ich besitze ein Bild oder besser gesagt ein Gemälde von meinem verstorbenen Bruder. Das Bild zeigt eine Frau die gezeichnet wurde.Als Signierung ist eine drei die mit 2 Strichen durch die drei und die Jahreszahl 97.~ --87.123.67.25

da fällt mir spontan ein: 3. Februar 1997 (also 3. II. 97)... --Heimschützenzentrum (?) 22:26, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Sicher lässt sich das wohl nur bei genauerer Beschreibung oder Bild beurteilen. --UMyd (Diskussion) 23:59, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zugriffprobleme auf die Wikipedia

Seit geraumer Zeit (einige Wochen) habe ich Probleme mit dem Zugriff (lesend sowie schreibend sowohl als IP und auch angemeldet) auf de.wikipedia.org und en.wikipedia.org. Die Seiten werden zeitweise nur teilweise geladen (Grafiken und Bilder fehlen) bzw. enthalten veraltete Versionen und werden von den IP-Adressen 1.2.3.8/29 lautend auf Debogon-prefix anstelle von 91.198.174.0/24 lautend auf WIKIMEDIA-EU-NET heruntergeladen. Auch das abspeichern einer bearbeiteten Seite funktioniert zeitweise nicht. (HTTP Fehler: meistens #500, seltener #503). Wie kann ich dieses Problem lösen bzw. welche Ursache steckt dahinter? MfG Mario --213.162.68.176 23:13, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das gehört zu WP:FZW. Ich habe deine Anfrage dorthin verschoben. Geschlossen! --Simon.hess (Disk, Bewerte mich!) 23:24, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Simon.hess (Disk, Bewerte mich!) 23:24, 10. Jul. 2012 (CEST)

UV Licht

inspiriert aus einer vor Kurzem gestellten Frage zu UV Fliegenfängern habe ich folgende Frage. Ich habe hier so eine Lampe, die blaues Licht abstrahlt. Ein Kollege von mir meinte, dass billige Versionen solcher Lampen keine echten UV Röhren besitzen, sondern nur in blaue Farbe getunkte normale Röhren. Ich habe die Lampe also nun mal im Stockdunklen angeschaltet und konnte keine der Effekte beobachten, die man üblicherweise bai UV Licht beobachten kann (Leuchten von Weißmachern in der Kleidung, Leuchten von Weißmachern in weißem Papier, Leuchten von Zähnen usw....) Habe ich eine solche Fake-Lampe? --93.132.134.211 23:21, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die von Dir beobachtete fehlende Fluoreszenz legt den Schluss nahe, dass es sich tatsächlich um eine blau eingefärbte normale Röhre handelt. Hat die Röhre irgendeine Beschriftung? Wenn ja, welche? Wenn die Röhre nach Abkratzen des blauen Lackes weiß erscheint und auch weiß leuchtet, dann ist es höchstwahrscheinlich ein Fake. Renommierte Lampenhersteller bieten übrigens auch Lampen mit blau leuchtendem PhosphorLeuchtstoff an, sodass Lackieren eigentlich unnötig ist. Aber wahrscheinlich sind die Röhren mit weißem Leuchtstoff durch Massenherstellung deutlich billiger. Für eine UV-Röhre braucht es obendrein UV-durchlässiges Spezialglas. Das Glas (Fensterglas), das für Standardröhren verwendet wird, absorbiert UV-Strahlung zum Teil. Ein anderer Teil der in der Röhre entstehenden UV-Strahlung wird natürlich durch den Leuchtstoff in die gewünschte Lichtfarbe umgesetzt. --Rôtkæppchen68 23:47, 10. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

11. Juli 2012

Wer kann mir wenigstens die biografischen Daten von "Big John Hall" nennen [23]. Besser natürlich eine Website dazu.Oliver S.Y. (Diskussion) 00:37, 11. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]