Benutzer:Quarz/X/Schraubstock 1
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Grundlagen
Die Bürgerschaft (Landtag) besteht aus 83 Mitgliedern, davon 68 aus dem Wahlbereich Bremen und 15 aus dem Wahlbereich Bremerhaven.[1] Die Abgeordneten aus dem Wahlbereich Bremen sind in der Regel zugleich Mitglieder der Stadtbürgerschaft. Aufgrund der Wahlberechtigung auch für Bürger der Europäischen Union bei Kommunalwahlen können Stadtbürgerschaft und der stadtbremische Anteil des Landtags unterschiedlich besetzt sein, wie es in der 16. und 17. Wahlperiode der Fall war.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt zur Wahl der Bürgerschaft war jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen festen Wohnsitz in Bremen hat. Das Alter für die aktive Wahlberechtigung wurde bei dieser Wahl erstmals auf 16 Jahre gesenkt. [2] Das passive Wahlrecht wurde mit dem Erreichen der Volljährigkeit erteilt. Bürger der Mitgliedsstaaten der EU waren nur für die Wahl zur Stadtbürgerschaft den Deutschen gleichgestellt.[3]
Wahlsystem
Die Bremische Bürgerschaft wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Jeder Wahlberechtigte kann fünf Stimmen auf Listen bzw. darin verzeichnete Bewerber verteilen (Kumulieren und Panaschieren).[4] Jeder Wahlvorschlag kann so viele Bewerber enthalten, wie Sitze für den Wahlbereich vergeben werden.
Die Wahlperiode dauert vier Jahre und endet jeweils am 7. Juni.[5]
Da wegen der Personenwahl alle Bewerber namentlich aufgeführt und mit fünf Feldern für die Stimmen versehen werden mussten, wurden bei der Bürgerschaftswahl 2011 Stimmzettelhefte im Format DIN A4 verwendet.[6]
Das Wahlgebiet ist in den Wahlbereich Bremen und in den Wahlbereich Bremerhaven unterteilt. Für beide Bereiche werden getrennte Wahlvorschläge eingereicht, die 5 %-Sperrklausel wird getrennt angewendet und die Sitzzuteilung erfolgt separat. Von den 83 Bürgerschaftssitze gehen 68 an den Wahlbereich Bremen und 15 an den Wahlbereich Bemerhaven.
Historisches zum Wahlverfahren
Die erste Bürgerschaftswahl fand am 12. Oktober 1947 statt. Daher endeten die vierjährigen Wahlperioden jeweils an einem 12. Oktober. Am 1. März 1995 hat die Bürgerschaft erstmals die Selbstauflösung beschlossen (Piepmatzaffäre) und das Ende der 13. Wahlperiode auf den 7. Juni 1995 festgesetzt. Seitdem enden die Legislaturperioden der Bürgerschaft jeweils an einem 7. Juni.
Ursprünglich bestand die Bürgerschaft aus 100 Abgeordneten – 80 aus Bremen, 20 aus Bremerhaven. Durch Gesetz vom 22. Mai 2003 wurde die Anzahl der Abgeordneten auf insgesamt 83 verringert. In der folgenden 16. Wahlperiode (2003–2007) stellte Bremen 67 Abgeordnete und Bremerhaven 16 Abgeordnete. Infolge einer Anpassung des Wahlgesetzes an die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung der beiden Städte werden seit 2007 aus Bremen 68 Abgeordnete und aus Bremerhaven 15 Abgeordnete gewählt.
Ursprünglich gab es eine reine Verhältniswahl mit Listen, die eine feste Reihenfolge der Bewerber. Jeder Wahlberechtigte konnte eine Stimme an eine Liste vergeben
Wahlrecht der EU-Bürger
Sitzverteilung
- Unter den Wahlvorschlägen (Parteien/Wählervereinigungen)
- Zwischen Listenwahl und Personenwahl
- Reihenfolge der Bewerber
Einzelnachweise
- ↑ § 5 Wahlgesetz. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 21. Mai 2011.
- ↑ (§ 1 Wahlgesetz. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 11. Oktober 2010.)
- ↑ Daher kann die Stadtbürgerschaft anders zusammengesetzt sein, als der stadtbremische Anteil der Landtagsabgeordneten. In der 17. Wahlperiode ist der Abgeordnete Bensch (CDU) ausschließlich der Bürgerschaft als Landtag vertreten, der Abgeordnete Schmidtmann (GRÜNE) ausschließlich in der Stadtbürgerschaft.
- ↑ § 6 BremWahlG. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 7. November 2010.
- ↑ Bremer Wahl-ABC. Stand: März 2011. landeswahlleiter.bremen.de, abgerufen am 5. Juni 2011.
- ↑ Bürgerschaftswahl 2011: Stimmzettel wird Form eines Heftes haben. Senatspressestelle, abgerufen am 7. November 2010.