Neben anderen Religionsgemeinschaften (etwa die Mennoniten, die Quäker oder die Church of the Brethen in den USA), gelten seit der Zeit des Ersten Weltkrieges die Anhänger der Bibelforscher (jetzige Zeugen Jehovas) mehrheitlich als Wehrdienstverweigerer.
Während einige Religionsgemeinschaften unter dem Druck des Ersten Weltkriegs diese Position teilweise aufgaben, gilt unter den meisten Anhängern die Wehrdienstverweigerung auch danach als Grundpositon.
Die (Alt)-Hutterer sind in ihrer gesamten Geschichte der Wehrdienstverweigerung treu gebleiben. Während des 1. Weltkrieges starben in den USA zwei junge Huttere die sich konsequent weigerten Uniformen anzuziehen und deshalb nackt in der Kälte ausharren mussten. Die Hutterer beantworteten das auf ihre traditionelle Weise – geschlossene Auswanderung. Die Bruderhöfler, die zeitweilig mit den Hutterern vereinigt waren, brachten in der Nazizeit zuerst ihre jungen Männer nach Liechtenstein und wanderten dann über England nach Paraguay aus.
Auch bei den Bibelforschern war dies erst der Fall, nachdem J. F. Rutherford ihre Führung übernommen hatte. Noch 1915 gab der deutsche Verlag der Bibelforscher (die Wachtturm-Gesellschaft) eigens eine Liederbuchversion für die Brüder im Felde heraus. 1915 zitierte der Wachtturm diverse Bibelforscher namentlich, die sich im Felde befanden. Auch bei Kriegshandlungen umgekommene, werden namentlich genannt.
Ab etwa 1917 sind die ersten aktiv den Wehrdienst verweigernden Bibelforscher nachweisbar.
Noch deutlicher war diese Entwicklung im Naziregime. Selbiges hatte die Zeugen Jehovas mit einem Verbot belegt, was von ihnen nicht akzeptiert wurde. Während des Zweiten Weltkrieges wurde zu überwiegendem Teil der Wehrdienst verweigert. Oder man tauchte in die Illegalität ab, wie etwa Horst Schmidt, um so diese Problematik zu lösen. Es sind auch Fälle bekannt, beispielsweise Heinrich Kurlbaum, die sich gar zum Brückenbaupionier in der Armee ausbilden ließen, in der konkreten Entscheidungssituation vor Ort, dann aber nicht die Waffe zum schießen nutzten. Kurlbaum wurde deshalb hingerichtet; etliche andere, die vielleicht noch konsequenter handelten, ebenfalls.
Charakteristisch ist auch der Fall des hingerichteten Wolfgang Kusserow, der in einem eigens verfassten Begründungsschreiben, politische Motive mit einflocht, etwa wenn er äußerte: "Wäre der Führer 1939 gezwungen gewesen, mit Sowjetrussland, mit solch einem unmoralisch, teuflischen Terrorsystem ein Bündnis abzuschließen, um sich den Rücken im Osten freizuhalten, wenn ihm der Herrgott beigestanden hätte? Hat Jesus Christus auch schon mal ein Bündnis mit dem Teufel abgeschlossen, um seine Treuen aus den Klauen des Satans zu retten? Nein, niemals!"
Zu nennen wäre auch noch der hochrangige deutsche Funktionär der Zeugen Jehovas, Hans Dollinger. Ihm war es maßgeblich zuzuschreiben, dass dem NS-Regimes eine Vermögensfreigabe der Besitztümer der Wachtturmgesellschaft abgetrotzt werden konnte, bei gleichzeitiger weiterer Verbotssituation. Dollinger hatte nach der Vermögensfreigabe, bis zu seiner eigenen Verhaftung im Jahre 1935, unter anderem aus diesen Vermögen diverse für die Zeugen Jehovas tätig gewordene Rechtsanwälte bezahlt (wenn auch mit geringem Erfolg). Dollinger seinerseits führte in seiner Gerichtsverhandlung aus: Er verweigere nicht den Wehrdienst.
Nach 1940 spitzte sich auch in der Schweiz die Situation für die Zeugen Jehovas zu. Im Oktober 1943 veröffentlichte man dort, zweimal hintereinander, in der Zeitschrift "Trost" eine Erklärung, die heute äußerst kontrovers beurteilt wird. Kritiker werfen dieser "Erklärung" vor, den Grundsatz der Wehrdienstverweigerung verraten zu haben. Vertreter der Zeugen Jehovas hingegen betonen den taktischen Aspekt. Das sie zur Abwendung weiteren Schadens notwendig gewesen sei, weil ansonsten auch in der Schweiz ein Verbot erfolgt wäre. Weiter berufen sich Jehovas Zeugen darauf, dass es trotz dieser Erklärung auch in der Schweiz Wehrdienstverweigerer gab. Nach 1946 wiederrief man sie offiziell.
Mit der Einführung der Wehrgesetzgebung in beiden deutschen Staaten, gab es eine erneute Zuspitzung. Soweit es die Bundesrepublik Deutschland (ohne den Sonderfall DDR) anbelangt, gab es in den 1960er Jahren gar Mehrfachverurteilungen für den gleichen Tatbestand. Erst etwa ab 1968 erfolgte staatlicherseits der Bau einer "goldenen Brücke", durch eine Gesetzeserweiterung, dass wer freiwillig ein längerfristiges Arbeitsverhältnis in einem Krankenhaus oder ähnliches annimmt, wird nicht mehr mit den staatlichen Forderungen, und bei Nichterfüllung Verurteilungen, konfrontiert. Auslöser im Falle BRD war insbesondere die gleichzeitige Verweigerung des Zivildienstes.
Erst 1996 haben Jehovas Zeugen ihre Position in der Zivildienstfrage grundlegend revidiert. Seither erlaubt es Ihnen Ihre Religion, Zivildienst zu leisten.