Mäßige Geschwindigkeit
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Mäßige Geschwindigkeit (nach der deutschen StVO) entspricht einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 20 bis 25 km/h. Diese gilt z.B. für Autos in Fahrradstraßen, bei der Annäherung an Bahnübergängen. Ebenso über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege oder bei der Vorbeifahrt an Linien- oder Schulbusverkehr.