Europäisches Parlament

supranationales Organ der Europäischen Union
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Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen direkt gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern, nach der EU-Osterweiterung 2004 wird es 450 Millionen Menschen vertreten. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider. Insgesamt weist das Europäische Parlament derzeit 626 Sitze auf.

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Europäisches Parlament

Aufgaben

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

  • Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmäßigkeit der angenommenen Texte gewährleistet. Das EP besitzt kein Initiativrecht, d.h. es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen.
  • Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausüben. Es nimmt den Gesamthaushalt in letzter Instanz an.
  • Es übt eine demokratische Kontrolle über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Außerdem übt es über sämtliche Institutionen eine politische Kontrolle aus.

Insgesamt hat das Parlament seit seiner Gründung im Jahr 1957 wesentliche Kompetenzen hinzu gewonnen, aber sie sind bei weitem nicht so weitreichend wie die der nationalen Parlamente. Deshalb sprechen Kritiker auch immer noch von einem Demokratiedefizit, wenngleich der Europäische Konvent in seinem Verfassungsentwurf weitergehende Rechte vorsieht.

Wahl

Stimmgewichtung nach dem europäischen Verfassungsentwurf (Quelle: Spiegel Online):
Land Einw. (Mio.) Sitze Einw./Sitz rel. Gewicht
Luxemburg 0,4 6 66.667 12.42
Malta 0,4 5 80.000 10.53
Zypern 0,8 6 133.333 6.21
Estland 1,4 6 233.333 3.54
Slowenien 2,0 7 285.714 2.89
Lettland 2,4 9 266.667 3.10
Irland 3,7 13 284.615 2.91
Litauen 3,7 13 284.615 2.91
Finnland 5,2 14 371.429 2.22
Dänemark 5,3 14 378.571 2.18
Slowakei 5,4 14 385.714 2.14
Österreich 8,1 18 450.000 1.84
Schweden 8,9 19 468.421 1.76
Portugal 9,9 24 412.500 2.00
Ungarn 10,0 24 416.667 1.98
Belgien 10,2 24 425.000 1.94
Tschechien 10,3 24 429.167 1.92
Griechenland 10,6 24 441.667 1.87
Niederlande 15,8 27 585.185 1.41
Polen 38,6 54 714.815 1.15
Spanien 39,4 54 729.630 1.13
Italien 57,7 78 739.744 1.11
Frankreich 59,1 78 757.692 1.09
Großbritannien 59,4 78 761.538 1.08
Deutschland 82,1 99 828.283 1.00

Das Europaparlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet im Jahr 2004 statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren in dem Land ihres Wohnsitzes. Die Abgeordneten werden für jedes Land getrennt ermittelt. Die Abgeordneten spiegeln nicht alle Wählerstimmen gleich wider, kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind.

Verwandte Themen: Europäische Union, Rat der Europäischen Union