Ich sehen noch Erweiterungsbedarf um zwischen gering entlohnten "freiwilligen" Gastarbeitern (diese hatten Arbeitskarten, Arbeitsbücher und damit auch Rentenansprüche die meines Erachtens auch bedient werden/wurden wenn sich diese Leute nicht im "Ostblock" befanden, waren zum Teil unbewacht untergebracht - aber eben nicht freiwillig in Deutschland) und KZ-Häftlingen/Kriegsgefangenen (wurden z.B. von der SS an Firmen vermietet) zu unterscheiden [ [[1]] ] Ahoi DMS 20:24, 3. Nov 2003 (CET)
Neue Definition der Zwangsarbeit nach den Richtlinien der IAO (Internationale Arbeitsorganisation) 6.3.04
Der Hinweis auf Artikel 4 der Menschenrechtskonvention ist richtig, muß aber an die richtige Stelle kommen, da der nachfolgende Absatz einen völlig anderen Aspekt der Zwangsarbeit betrachtet. (8.3.04)
- Eigentlich sollte das kein Hinweis im Zusammenhang mit der Wehrpflicht sein. Die EMRK verbietet Zwangsarbeit. Das wollte ich ganz allgemein drinnen haben. — Hokanomono 17:17, 9. Mär 2004 (CET)
Ich meine, wenn die Neutralität des Artikels umstritten ist, sollte darüber gestritten werden. Hierfür müßte aber erst benannt werden, an welchem Punkt er zu kritisieren ist, um dies dann begründen oder widerlegen zu können. Möglicherweise wird auch nur ein Sachverhalt nicht verstanden, weil die Sachkompetenz fehlt, oder es wird ein bestimmter politischer Standpunkt vertreten, der sich mit bestimmten Fakten oder Benennungen nicht abfinden kann. Ich verweise beispielhaft auf die Diskussion zum Bundessozialhilfegesetz (Diskussion:Bundessozialhilfegesetz) wo klargestellt worden ist, auf welche Quellen sich welche Erkenntnis beruft. Dort hat jeder klar benannt, was er problematisieren wollte, und am Ende ist jeder ein Stück schlauer geworden. Man muß die Quellen verfolgen! Dann trifft man auf die Wahrheit! (14.3.04)
Hallo Hokanomono, ich hoffe, daß jetzt nach der Anbindung Deines Textes an den vorhergehenden Satz zum Wehrdienst nichts anderes drin steht als vorher. Daß die EMRK Zwangsarbeit verbietet, sollte drin stehen und steht drin und der Wehrdienstpassus wurde von mir auch im Ursprungstext gefunden, so dachte ich, daß die Anbindung nur "Formsache" ist. Wenn es aber um die Frage geht, ob nicht entlohnte Arbeit nach dem BSHG erlaubte oder unerlaubte Zwangsarbeit ist, so wurde dies in Deinem Satz nicht klargestellt. Mein BSHG-Passus gibt hierzu ebenfalls keinen Standpunkt ab - eine mögliche Schlußfolgerung müsste jeder selber ziehen, wenn er sie denn ziehen will! (14.3.04)
Ich habe mich entschlossen, den Kopfsatz, der die Neutralität des Artikels anzweifelt, vorübergehend herauszunehmen, da dem Verfasser der Anmerkung im Augenblick die Zeit oder ein hinreichendes Interesse für eine Konkretisierung seiner Kritik fehlt. An sich schätze ich ja die kritische Auseinandersetzung im Sinne der Ideen der Aufklärung. Aber wir müssen schließlich die Interessen der Benutzer dieser Enzyklopädie berücksichtigen, die begründete Aussagen über die verschiedenen Wissensgebiete erwarten. Der Leser ist stets unduldsam und dies zu recht – denn er hat die freie Auswahl der Angebote! Wenn solche Leute statt begründeter Sicherheit schon von Anfang an mit unbegründeten Zweifeln konfrontiert werden und dann noch feststellen müssen, dass die Macher der Enzyklopädie untereinander nicht bereit sind, argumentativ miteinander umzugehen, könnten sie das Unternehmen Wikipedia prinzipiell infrage stellen und jeden weiteren Klick auf diese Seiten als Zeitverschwendung betrachten. Das wollen wir nicht - und deswegen besser erst mal raus damit! (16.3.04)