Diskussion:Vorsteuerabzug
Umwandlung des Redirects in eine Begriffserklärung
Den generellen Redirect auf den Artikel Umsatzsteuer - richtiger wäre wohl ohnehin der Artikel Umsatzsteuer (Deutschland) gewesen, da dort der Vorsteuerabzug sachlich behandelt wird- habe ich in eine Begriffsdefinition umgewandelt. Bei dem Begriff des Vorsteuerabzugs handelt es sich um einen allgemeinen Rechtsbegriff aus dem Umsatzsteuerrecht von allgemeiner Sprachbedeutung, der unter diesem Lemma auch in anderen Lexika getrennt erklärt wird - ohne dass der interessierte Leser sich in die mehrseitigen Tiefen des Umsatzsteuergesetz begeben muss. In der kurzen Erläuterung befinden sich die Weiterleitungen zu den beiden Artikeln zur Umsatzsteuer. --Karstenkascais 13:36, 15. Jun. 2009 (CEST)
Zur Zurücksetzung der neuen Defintion von Benutzer:Hbetz
Die erste Ergänzung, die Du gemacht hast, war noch korrekt, da ein Unternehmer auch für Leistungen im eigenen Bereich umsatzsteuerpflichtig sein kann (nicht nur bei Leistungen an Dritte). Die zweite Änderung ist in zweierlei Hinsicht aber falsch und wurde daher von mir wieder zurückgesetzt. Denn der Unternehmer zieht die ihm von anderen (für erhaltene Leistungen) berechnete Umsatzsteuer von der von ihm (für seine Leistungen) anderen berechneten Umsatzsteuer ab (bzw. bekommt sie bei Übersteigen der von ihm berechneten durch die von ihm gezahlte Umsatzsteuer erstattet). Zum anderen ist es auch falsch, dass Umsatzsteuer nur für Produktionsgüter berechnet würde. Der richtige Begriff ist Leistungen eines Unternehmers und Leistung umfasst natürlich keineswegs nur produzierte Güter, sondern alles andere. § 1 UStG spricht von Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers als steuerbare Vorgänge. Solche selbst gemachten Definitionen verwirren daher mehr, als sie anderen helfen. Man sollte das Rechtsgebiet gerade bei Definitionen auch beherrschen. Gruss --Karstenkascais 18:14, 17. Jul. 2009 (CEST)
Die USt gehört ja zu den Verkehrssteuern und ist eine indirekte Steuer, d.h. der Steuerträger (= wirtschaftlich Belasteter) und Steuerschuldner (= gesetzlich dazu verpflichtet, die Steuer ans Finanzamt zu überweisen) sind nicht identisch. Solange ein Produkt an einen gewerblichen Kunden (= Weiterverkäufer) verkauft wird, handelt es sich bei der USt um eine "Großhandelssteuer". Erst wenn das Produkt an den Endverbraucher/Letztverwender verkauft wird, ist bei der USt von "Einzelhandelssteuer" die Rede.
Der Käufer bezahlt ja neben dem Kaufpreis die Vorsteuer (= Forderung ggü. Finanzamt) an den Verkäufer, der Verkäufer weist diese erhaltene Steuer in der Bilanz als Umsatzsteuer (= Verbindlichkeit ggü. Finanzamt) aus und führt sie ans Finanzamt ab. Das Finanzamt wiederum erstattet dem Käufer die bezahlte Vorsteuer in vollem Umfang zurück. Bis ein Produkt von der Produktionsfirma, über den weiterverarbeitenden Betrieb, über einen Großhändler und über kleinere Läden / Geschäfte letztendlich dort landet, wo es an den Endverbraucher abgesetzt wird, wird es mehrmals weiterverkauft, d.h. der oben beschriebene Kaufprozess mit Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer wiederholt sich mehrmals. Die bezahlten "Steuern" fließen nach jedem Kaufprozess immer wieder zum Käufer zurück, der sie in Umlauf gebracht hat.
Es werden somit unnötig viele Zahlungsströme (betrifft nur die "Steuern") in Bewegung gesetzt, die sich alle im Kreis drehen und wieder ganz am Anfang landen, sodass überhaupt keine sinnvolle Wirkung erzielt wird.
Aus diesem Grund stellt sich bei mir hier die Frage: Warum ist bisher noch niemand auf die Idee gekommen, die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer bei solchen Vertragsgeschäften -- solange 2 gewerbetreibende Vertragspartner im Einsatz sind und der Endverbraucher noch nicht im Spiel ist -- ganz einfach abzuschaffen ? Die interne Buchhaltung eines Unternehmens wird (je nach Perspektive) durch die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer, die man ständig bei den Einkaufs- und Verkaufsbuchungen berücksichtigen und in der Bilanz ausweisen muss, unübersichtlich, kompliziert und nimmt unnötige Zeit in Anspruch.
Mein Vorschlag wäre, dass Kaufverträge zwischen 2 gewerbetreibenden Vertragspartnern (z.B. Geschäfts-, Gewerbe-, Firmen-, Unternehmenspartner) zukünftig generell komplett umsatzsteuerfrei bzw. vorsteuerfrei abgewickelt werden und erst beim letzten Schritt, wenn das Produkt an den Endverbraucher vertrieben wird, die Umsatzsteuer erhoben wird. Dies wäre eine riesige Erleichterung für die Buchhaltungs- / Rechnungswesen-Abteilungen der Unternehmen. Falls in schlechten wirtschaftlichen Zeiten eine Firma ein Produkt nicht weiterverkauft bekommt ("auf der Ware sitzen bleibt") und somit die Rolle als unbeabsichtigter "Endverbraucher" einnimmt, würde es auch völlig ausreichen, wenn man erst zum jetzigen Zeitpunkt die zu zahlende Steuer anhand der eingekauften, nicht abgesetzten Waren berechnet und ans Finanzamt abführt, damit das Finanzamt letztendlich zu seinen Gunsten kommt und die vorhergegangenen Kaufprozesse von der USt bzw. VSt entlastet werden.
Die Umsatzsteuer ist momentan in der EU einheitlich geregelt (harmonisiert), weil die USt-Regelungen in manchen EU-Mitgliedsstaaten zuvor angeblich sehr "betrugsanfällig" gewesen seien. Eine evtl. Systemänderung ist daher von der Zustimmung der Europäischen Kommission abhängig.
Allerdings liegen Betrugsfälle aus meiner Sicht z.B. nur dann vor, wenn ein Handelsunternehmen die bei einem Warenverkauf erhaltene Umsatzsteuer nicht ans Finanzamt weiterleitet oder eine bereits geleistete Vorsteuer beim Finanzamt unberechtigterweise zur Erstattung geltend macht, obwohl die dafür betroffenen Waren nicht weiterverkauft wurden.
Somit können Betrugsfälle bei der USt nur dann eingeschränkt oder verhindert werden, wenn die Anzahl der Transaktionen, bei denen die USt bzw. VSt zum Einsatz kommt, reduziert wird. Die momentane EU-Richtlinie bewirkt genau das Gegenteil. Die Unternehmen bekommen die Verlockung, einen Betrug zu begehen, auf dem goldenen Tablett serviert. Daher wäre es am idealsten, die USt als "Großhandelssteuer" abzuschaffen und weiterhin nur noch als "Einzelhandelssteuer" zu betreiben. Was meint ihr dazu ? (nicht signierter Beitrag von EEFF11998877 (Diskussion | Beiträge) 21:41, 20. Jan. 2011 (CET))