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Benutzer:Jörg Preisendörfer/Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Dezember 2010 um 00:31 Uhr durch Jörg Preisendörfer (Diskussion | Beiträge) (Antragung auf Einleitung eines Volksbegehrens, 2008: Wassertisch ist kein e.V.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

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-- Jörg Preisendörfer 11:49, 27. Dez. 2010 (CET)

  • In Offenlegung der Wasser-Privatisierungsverträge nach Verschiebung in ANR auf diesen Hauptartikel verweisen. Dort befindet sich schon der Hauptartikel-Baustein ("{{Hauptartikel|Volksbegehren Unser Wasser}}"), jedoch zu einem anderen Hauptartikel-Namen.
  • In Berliner Wasserbetriebe nach Verschiebung in ANR auf diesen Hauptartikel verweisen. Dort befindet sich noch kein Hauptartikel-Baustein. (Der dortige Artikel könnte darüber hinaus von allgemeinen Betrachtungen zum Thema Privatisierung befreit werden.)

Das Volksbegehren Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück strebt die Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe[Frage 1] an.

Hintergrund

  • Achtung: Nachfolgende Sachverhalte werden in verschiedenen WP-Artikeln gegenwärtig widersprüchlich geschildert! Autopsie von Quellen unverzichtbar!!

Senat Diepgen IV (CDU / SPD), 1996−1999

Im Jahr 1999 veräußerte das Land Berlin auf Beschluss seines Senates in der vierten Amtszeit von Oberbürgermeister Eberhard Diepgen Anteile am kommunalen Berliner Wasserversorger Berliner Wasserbetriebe an die Unternehmen Veolia Water und RWE Aqua (seinerzeit eine strategische Beteiligungsgesellschaft der Allianz SE.[Beleg fehlt 1]).

Ziel des Verkaufs waren neben der Finanzierung eines sogenannten „Zukunftsfonds“ (10 % des Verkaufserlöses) vorrangig die Deckung des Etatdeffizites[Frage 2] aus dem Haushaltsjahr 1998 des Landes Berlin,[1] sowie die bessere Bewirtschaftung der öffentlichen Wasserversorgung.[Beleg fehlt 2]

Um den Verkauf zu ermöglichen, waren vom Abgeordnetenhaus von Berlin das Berliner Betriebegesetz und das Berliner Wassergesetz geändert und ein Teilprivatisierungsgesetz beschlossen worden.[2][3] Die damaligen Oppositionsparteien PDS und Bündnis 90/Die Grünen waren zwar vor dem Verkauf beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit einem Antrag auf einstweilige Aussetzung des Teilprivatisierungsgesetzes gescheitert,[4][3][Frage 3] das Gericht stellte jedoch klar, dass es den Antrag der Oppositionsparteien weder für unbegründet noch für unzulässig ansehe und deshalb alsbald in der Hauptsache über die Klage verhandelt werde.[5]

Das Teilprivatisierungsgesetz trat zum 29. Mai 1999 in Kraft. Aus der anschließenden Ausschreibung der zur Veräußerung stehenden Anteile gingen RWE Aqua, Vivendi (heute Veolia Water) und Allianz erfolgreich hervor.[Beleg fehlt 3]

Für den Kauf der Anteile zahlten die Unternehmen insgesamt 1,7 Milliarden Euro;[6] das Land Berlin behielt zur besseren Durchsetzung öffentlicher Interessen die Goldene Aktie.[Beleg fehlt 4]

Seit dem Verkauf lagen die Eigentumsverhältnisse wie folgt:[Beleg fehlt 5]

  • Achtung: Die Angaben in dieser Tabelle treffen mindestens in einem Teil der Zeit seit 1999 nicht zu!
Eigentümer Berlinwasser Holding AG Berliner Wasserbetriebe AöR[Frage 4]
Land Berlin 50,1 % 50,1 %
Veolia Water 24,95 % 24,95 %
RWE Aqua 24,95 % 24,95 %
Art der Beteiligung Aktien Stille Gesellschaft[Frage 5]
Tätigkeit Bündelt Wettbewerbsgeschäft der Unternehmensgruppe Berlin Wasser Wasser-Ver- und Abwasser-Entsorgung in Berlin

In den Verträgen über den Verkauf der Anteile wurde unter anderem vereinbart:

  • Die Wasserpreise durften bis zum Ende des Jahres 2003 nicht steigen;
  • betriebsbedingte Kündigungen sind auf 15 Jahre ausgeschlossen;
  • die Höhe der Investitionen der Berliner Wasserbetriebe „in der Region und in Osteuropa“ sollte beibehalten werden.[7]

Die damalige Finanzsenatorin von Berlin, Annette Fugmann-Heesing, vertrat die Auffassung, dass durch die Teilprivatisierung der Wasserpreis mittelfristig sinken würde.[8]

Tatsächlich wurde das von den Oppositionsparteien angegriffene Teilprivatisierungsgesetz im Oktober 1999 vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in Teilen für verfassungswidrig erklärt; andere Teile befand das Gericht nur für verfassungsgemäß, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt würden.[9][Frage 6][Beleg fehlt 6][10]

Senat Diepgen V (CDU / SPD), 1999−2001

Die wieder gewählte Große Koalition nahm den „Zukunftsfonds“, der aus den Erlösen des Teilverkaufs der Berliner Wasserbetriebe gespeist werden sollte, in ihre Koalitionsvereinbarung auf.[11]

Senat Wowereit I (SPD / Grüne), 2001−2002

Senat Wowereit II (SPD / PDS), 2002−2006

  • Das Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde durch Beschluss vom 11. Dezember 2003 geändert.[12]
  • Im Jahr 2003 kündigten die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe an, den Wasserpreis unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Preisdeckelung mit Wirkung zum 1. Januar 2004 um 15 % zu erhöhen; darüber hinaus stellten sowohl der Senat als auch die privaten Anteilseigner weitere Erhöhungen in Aussicht.[13]

  • Gerlinde Schermer, Hans-Georg Lorenz − beide Mitglieder des Abgeordnetenhauses für die SPD − und Constanze Kube wiesen darauf hin, dass der im Konsortialvertrag zugesicherte Gewinn eigentlich eine Preiserhöhung von 30 % nötig machen würde, diese werde nur dadurch umgangen, dass der Senat von der ab 2003 fällig werdenden, jährlichen Konzessionsabgabe der Berliner Wasserbetriebe in Höhe von 68 Millionen Euro auf 53 Millionen Euro verzichte.[14]
  • Daneben erinnerten sie daran, dass auch der in der Koalitionsvereinbarung von 1999 vorgesehene „Zukunftsfonds“ wegen des Berliner Bankenskandals nicht verwirklicht worden sei.[11]
  • Bei den Berliner Wasserbetrieben seien 2.000 Arbeitsplätze abgebaut worden, weitere 8.000 Arbeitsplätze bei den Zulieferern.[15]
  • Die Ausgaben für die Instandhaltung von Wasserversorgung und Entwässerung seien von 500 Millionen Euro auf 360 Millionen Euro gesenkt worden.[16]


Daraufhin schloss das Land Berlin in der zweiten Amtszeit von Oberbürgermeister Klaus Wowereit weitere Verträge mit den beiden privaten Anteilseignern ab, um Schadenersatzforderungen gegen das Bundesland zu verhindern, die in der Folge des Gerichtsurteils drohten.

Gegenstand dieser zusätzlichen Verträge sind Gewinngarantien[Beleg fehlt 8] mit Risikozuschlägen,[Beleg fehlt 9] die der Senat durch den Verzicht auf einen Teil seiner eigenen Gewinne zugunsten der privaten Anteilseigner gewährte.[18]

  • Diese Art von Gewinngarantie war vom Verfassungsgerichtshof von Berlin für verfassungswidrig befunden worden.[Frage 7][Beleg fehlt 10]

Von dieser Vereinbarung nimmt der Berliner Wassertisch als Träger des Volksbegehrens an,[Frage 8][Beleg fehlt 11] sie führe zum Anstieg der Berliner Wasserpreise in den Jahren XXXX.[Frage 9][Beleg fehlt 12]

Um die Annahme prüfen und belegen zu können, nimmt die Organisation Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz Berlin und begehrt Einsicht in alle Verträge, die die Teilprivatisierung betreffen.

Der Berliner Senat betont, dass alle in der Sache bestehenden Vereinbarungen veröffentlicht worden seien.[19] Er machte hinsichtlich der begehrten Einsichtnahme geltend, dass der Vertrag nicht in den Gültigkeitsbereich des Gesetzes falle, weil das Geschäftsgeheimnis der privaten Anteilseigner zu beachten sei.[Beleg fehlt 13]

  • Durch das Volksbegehren soll eine Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes und damit ein gesetzlicher Anspruch auf vollständige Einsichtnahme und Veröffentlichung der Verträge erreicht werden.[Beleg fehlt 14]

Oder:

  • Das Volksbegehren sieht ein Gesetz zur Offenlegung von Verträgen vor.[Beleg fehlt 15]

Ziel des Trägers des Volksbegehrens ist die formalrechtliche[Frage 10] Offenlegung aller Verträge im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft, um damit die formaljuristischen Voraussetzungen zu schaffen, Verträge öffentlich und unabhängig überprüfen zu können.

Um- und einarbeiten:

  • Das Land Berlin wird aufgrund seiner Haushaltslage (Berliner Bankenskandal) bis auf weiteres nicht in der Lage sein, unter den geltenden Bedingungen eines geheimen Konsortialvertrages die Anteile zurückzukaufen.
  • [Hinsichtlich der teilprivatisierten BWB:] Dem geheim gehaltenen Konsortialvertrag zwischen dem Land Berlin und den beiden privaten Anteilseignern kommt eine Schlüsselrolle zu.

Senat Wowereit III (SPD / PDS), 2006−2011

  • Erst wenn wichtige Passagen dieses Gesetzes im Rahmen eines juristischen Klageverfahrens öffentlich geprüft wurden, kann beurteilt werden, inwieweit die im Koalitionsvertrag von 2006 enthaltene Zielvorgabe der Rekommunalisierung kostengünstig erreicht werden kann.

Volksgesetzgebungs-Verfahren

Antragung auf Einleitung eines Volksbegehrens, 2008

Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
1. Stufe der Berliner Volksgesetzgebung
Beginn der Sammlung: XXXX
Ende der Sammlung: 1. Februar 2008
Abgegebene Unterschriften: 39.659
Gültige Unterschriften: 36.062
Gültiger Anteil: ~ 91 %
Gesetzliches Quorum: 20.000
Erfüllung des Quorums: ~ 183 %

Im Sommer 2007 begann der Berliner Wassertisch[Frage 11][Beleg fehlt 16] gemeinsam mit dem Berliner Bündnis gegen Privatisierung mit der Sammlung von Unterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens.[20] Nach anfänglich schleppender Beteiligung[Beleg fehlt 17] wurden

  • der Senatsverwaltung

Oder:

von Berlin am 1. Februar 2008 die gesammelten Unterschriften übergeben, von denen er | sie 36.062 Unterschriften für gültig befand.[21][Stil 1]

Obwohl das Zustimmungsquorum damit erreicht war, erklärte der Senat von Berlin am 4. März 2008 | am 18. März 2008 | oder am???[Frage 13] in Klaus Wowereits dritter Amtszeit das Volksbegehren für unzulässig. Die Initiatoren kündigten deshalb am gleichen Tag an, gegen die Entscheidung des Senates vor dem Verfassungsgerichtshof von Berlin Einspruch einzulegen. Der Einspruch wurde dem Gericht unter dem Datum vom 18. April 2008 zugestellt.[22]

Das Gericht gab der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Möglichkeit, bis zum 30. Juni 2008 eine Stellungnahme abzugeben. Diese trug in ihrer Antwort vom 25. Juni 2008 wiederholt vor, dass eine Offenlegung der Verträge gegen höherrangiges Recht verstoßen würde.[23]

Der Verfassungsgerichtshof urteilte schließlich am 6. Oktober 2009, dass das Volksbegehren zuzulassen sei. In der Begründung äußerte sich das Gericht allerdings nicht zur Frage, ob dieses Volksbegehren gegen die Landesverfassung verstieße,[Frage 14] sondern sprach dem Senat vielmehr grundsätzlich das Recht ab, über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens materiell[Frage 15] zu entscheiden.

Volksbegehren, 2010

Volksbegehren
2. Stufe der Berliner Volksgesetzgebung
Beginn der Sammlung: 28. Juni 2010
Ende der Sammlung: 27. Oktober 2010
Abgegebene Unterschriften: ~ 320.700
Gültige Unterschriften: 280.887
Gültiger Anteil: ~ 88 %
Gesetzliches Quorum: ~ 172.000
Erfüllung des Quorums: ~ 163 %
Datei:Stand zur Unterschriftensammlung für das Volksbegehren Unser Wasser an der Weltzeituhr auf dem Berliner Alexanderplatz.jpeg
Helfer des Berliner Wassertischs sammeln Unterschriften für das Volksbegehren Schluss mit Geheimverträgen an der Urania-Weltzeituhr auf dem Berliner Alexanderplatz (23. Oktober 2010).

Da eine Verhandlungslösung[Frage 16] scheiterte, begannen die Initiatoren mit dem eigentlichen Volksbegehren und überreichten knapp vier Monate später, am 27. Oktober 2010, mehr als 265.400 gesammelte Unterschriften an XXXX[Frage 17]. Zusammen mit den auf den Bürgerämtern geleisteten Unterschriften waren insgesamt etwa 320.700 Unterschriften zusammen gekommen.

  • Teilveröffentlichung der Verträge
    • taz et al.
    • Senat

Die die tageszeitung veröffentlichte drei Tage später, am 30. Oktober 2010, Auszüge aus den | die Teilprivatisierungsverträge, die ihr von einer Quelle, die die Zeitung nicht nannte, zugänglich gemacht worden seien.[18][24]

Von den vorgelegten Unterschriften wurden am 9. November 280.887 Unterschriften für gültig befunden. Das Zustimmungsquorum war hierdurch deutlich erreicht worden.

Ende November 2010 stellte der Senat von Berlin deshalb das erfolgreiche Zustandekommen des Volksbegehrens fest.

Volksentscheid, 13. Februar 2011

Volksentscheid
3. Stufe der Berliner Volksgesetzgebung
Tag der Abstimmung: 13. Februar 2011
Abgegebene Stimmen:
Gültige Stimmen:
Gültiger Anteil:  
Gesetzliches Quorum:  
Erfüllung des Quorums:  
  • Der Senat von Berlin hat die Durchführung des Volksentscheides auf den 13. Februar 2011 terminiert.[25]
  • Für die Durchführung des Volksentscheides werden etwa 10.000 Abstimmungshelfer benötigt.[26]
  • Der Wortlaut des Volksentscheides und das Muster des Stimmzettels wurden am 17. Dezember 2010 veröffentlicht.[27]
  • Der Text auf dem Stimmzettel wird lauten:

„Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben, der im Amtsblatt für Berlin vom 17. Dezember 2010 veröffentlicht ist und im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Alle bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind mit Ausnahme personenspezifischer Daten vorbehaltlos offen zu legen. Sie bedürfen einer eingehenden öffentlichen Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen und der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie sind unwirksam, wenn sie nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt werden.“[28]

Bedeutung

  • Das Volksbegehren und der Volksentscheid haben bundesweite Bedeutung weil, […]

Unterstützer

  • Folgende Organisationen und Einzelpersonen haben das Volksbegehren und den Volksentscheid unterstützt:
    • [Der]
    • [Die]
    • [Das]

[…]

Kritik

  • Kritiker halten den Veranstaltern des Volksbegehrens entgegen, […]

Einzelnachweise

  1. Ewald B. Schulte: Berliner Senat billigt Verkauf der Wasserbetriebe. Berliner Zeitung, 19. Juni 1999, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Zehn Prozent des Verkaufserlöses sollen zur Finanzierung eines Zukunftsfonds reserviert werden, mit dem der Senat innovative Unternehmen und Projekte in der Hauptstadt fördern will. Der überwiegende Teil der Milliardeneinnahme wird jedoch benötigt, um das im Haushaltsjahr 1998 aufgelaufene Etatdefizit auszugleichen.“
  2. Gesetz zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (TeilprivatG) vom 17. Mai 1999; Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) des Landes Berlin, S. 183.
  3. a b Ewald B. Schulte: Berliner Senat billigt Verkauf der Wasserbetriebe. Berliner Zeitung, 19. Juni 1999, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Vor der Entscheidung des Senats hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die von den Oppositionsparteien PDS und Grüne beantragte einstweilige Verfügung auf Aussetzung der dem Teilverkauf zugrunde liegenden Privatisierungsgesetze abgelehnt.“
  4. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Geschäftszeichen 42 A / 1999; Entscheidung vom 17. Juni 1999.
  5. Ewald B. Schulte: Berliner Senat billigt Verkauf der Wasserbetriebe. Berliner Zeitung, 19. Juni 1999, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Das Gericht kündigte an, die weder unbegründete noch unzulässige Verfassungsklage der Opposition ‚alsbald‘ in der Hauptsache zu verhandeln.“
  6. Volksentscheid zu Wasserbetrieben am 13. Februar. Märkische Oderzeitung, 23. November 2010, abgerufen am 29. Dezember 2010: „RWE und Veolia halten gemeinsam 49,9 Prozent der Anteile, die sie Berlin für insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro abgekauft hatten.“
  7. Ewald B. Schulte: Berliner Senat billigt Verkauf der Wasserbetriebe. Berliner Zeitung, 19. Juni 1999, abgerufen am 30. Dezember 2010: „[...] die vereinbarte Stabilität der Wasserpreise bis Ende des Jahres 2003, den Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen für 15 Jahre, die Zusicherung der Investoren, das hohe Investitionsvolumen der BWB in der Region und in Osteuropa fortzuführen.“
  8. Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Den Vorwurf der Opposition, durch die Teilprivatisierung werde eine Beutegemeinschaft zwischen Senat und privaten Investoren auf dem Rücken der BerlinerInnen gebildet, wies An[n]ette Fugmann-Heesing als falsch zurück. Durch die Teilprivatisierung würden auf mittlere Sicht die Gebühren sogar sinken, sodass von einer Last der Bürger gar keine Rede sein könne.“
  9. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Geschäftszeichen 42 / 1999; Entscheidung vom 21. Oktober 1999.
  10. Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „An[n]ette Fugmann-Heesing hatte einen Tag vor der Abstimmung und Vertragsunterzeichnung in der SPD-Fraktion − als Tischvorlage − ein ‚Argumentationspapier‘ verteilt. […] Eine Woche zuvor hatte nämlich der Verfassungsgerichtshof Berlin Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, andere nur dann für verfassungsgemäß, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt würden.“
  11. a b Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Dieser Zukunftsfonds, der noch in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die Legislaturperiode 1999 bis 2004 festgeschrieben wurde, ist im Bermudadreieck des durch den Bankenskandal verursachten Fiaskos der Berliner Haushaltspolitik verschollen.“
  12. Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (GVBl.), S. 591.
  13. Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Die Preise sollen für die Verbraucher zum 1.1.2004 um 15 % steigen. Weitere dauerhafte Erhöhungen wurden sowohl vom Senat als auch den Privaten angekündigt.“
  14. Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Der Senat verzichtet auf einen Großteil der dem Staat zustehenden Konzessionsabgabe der Wasserbetriebe. Ab 2003 sollten die Wasserbetriebe nämlich 68 Millionen € an den Berliner Haushalt zahlen. Jetzt wird darauf in Höhe von mindestens 53 Millionen € pro Jahr verzichtet, die damit im Haushalt fehlen.“
  15. Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Insgesamt gingen über 2 000 Arbeits-plätze bei den Wasserbetrieben und weitere 8.000 bei den Zulieferern verloren.“
  16. Gerlinde Schermer, Constanze Kube, H.-G. Lorenz: Lug und Trug statt Wahrheit und Klarheit: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Donnerstagskreis in der Berliner SPD, 20. Oktober 2003, abgerufen am 30. Dezember 2010: „Die Instandhaltungskosten für Wasserversorgung und Entwässerung wurden von jährlich 500.000.000 € auf 360.000.000 € heruntergefahren.“
  17. Berliner Betriebegesetz (BerlBG) vom 14. Juli 2006; Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (GVBl.), S. 827.
  18. a b Sebastian Heiser: taz enthüllt Berlins Geheimverträge: Die räuberische Wasser-Privatisierung. die tageszeitung, 30. Oktober 2010, abgerufen am 29. Dezember 2010.
  19. Volksentscheid zu Wasserbetrieben am 13. Februar. Märkische Oderzeitung, 23. November 2010, abgerufen am 29. Dezember 2010: „‚Wir gehen davon aus, dass alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung offengelegt wurden, so wie es im Gesetzentwurf steht‘, sagte Körting zu Spekulationen, man halte weiterhin Informationen zurück.“
  20. Berliner Wassertisch: Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben. Landesabstimmungsleiterin Berlin, abgerufen am 28. Dezember 2010.
  21. Durch Referendum am 17. September 2006 wurde die Verfassung von Berlin zum 26. Oktober 2006 so geändert, dass für solche Anträge nur noch 20.000 Unterschriften nötig sind. Erst am 20. Februar 2008 wurde das Abstimmungsgesetz, das bis dahin diese erste Stufe des Verfahrens regelte, an den neuen Stand der Verfassung angepasst: Berliner Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz, AbstG). Abgerufen am 29. Dezember 2010.
  22. Einspruch des Berliner Wassertisches. 18. April 2010, abgerufen am 29. Dezember 2010.
  23. Antwort des Senats auf den Einspruch des Berliner Wassertisches. 25. Juni 2008, abgerufen am 29. Dezember 2010.
  24. Sebastian Heiser: Die geheimen Wasserverträge. taz Rechercheblog, 29. Oktober 2010, abgerufen am 29. Dezember 2010.
  25. Pressemitteilung „Vorbereitungen haben begonnen“. Landesabstimmungsleiterin Berlin, 23. November 2010, abgerufen am 27. Dezember 2010: „Nachdem der Senat von Berlin heute den Tag der Abstimmung auf den 13. Februar 2011 festgelegt hat, beginnen die Bezirkswahlämter und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit den Vorbereitungen.“
  26. Pressemitteilung „10 000 Abstimmungshelfer gesucht“. Landesabstimmungsleiterin Berlin, 25. November 2010, abgerufen am 27. Dezember 2010: „In Berlin werden für den Volksentscheid rund 10 000 Abstimmungshelfer gebraucht.“
  27. Pressemitteilung „Muster des Stimmzettels veröffentlicht“. Landesabstimmungsleiterin Berlin, 17. Dezember 2010, abgerufen am 27. Dezember 2010: „Im Amtsblatt für Berlin erscheinen heute, am 17. Dezember 2010 (Ausgabe Nr. 51), der Wortlaut des Volksentscheids über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und das Muster des Stimmzettels.“
  28. Pressemitteilung „Muster des Stimmzettels veröffentlicht“. Landesabstimmungsleiterin Berlin, 17. Dezember 2010, abgerufen am 27. Dezember 2010.

Quellen

(Nicht oder schwach autopsiert)

(Presse)

(Presse 2007)
(Presse 2008)
(Presse 2009)
(Presse 2010)

(Behörden)


(Organisationen)

(Zivilgesellschaft)

Zitierung schwierig, weil kein Datum angegeben ist:

(Privatwirtschaft)
(Andere)

(Autopsiert)

Siehe auch

Andere WP-Artikel

(Kategorien)

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[[Kategorie:Politik (Berlin)]] [[Kategorie:Direkte Demokratie]] [[Kategorie:Politik 2010]] [[Kategorie:Politik 2011]]

(Fragen)

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  1. Wurden "nur" die Berliner Wasserbetriebe oder die Berlinwasser-Gruppe insgesamt teilprivatisiert?
  2. Wie hoch war dieses Dezifit?
  3. Womit hatte die Opposition ihren Rechtsschutzantrag begründet?
  4. Kann es Anteile an einer Anstalt öffentlichen Rechts geben?
  5. Genaue Konstruktion?
  6. Was wurde im einzelnen für unwirksam erklärt? Und aus welchen Gründen?
  7. Oder handelt es sich bei dieser Entscheidung um dieselbe, von der weiter oben geschildert wird, mit ihr seien geänderte Landesgesetze für unwirksam befunden worden?
  8. Stimmt das handelnde Subjekt?
  9. In welchem Zeitraum? Bzw. seit wann??
  10. Meint was?
  11. Der Berliner Wassertisch ist offenbar kein eingetragener Verein; vgl. Suche auf https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do?
  12. Wer war seinerzeit Landeswahlleiter?
  13. Wiedersprüchliche Angaben innnerhalb der WP-Artikel -- an welchem Tag genau?
  14. Wurde dies behauptet, und wenn ja: Von wem?
  15. Heißt was?
  16. Heißt was?
  17. An wen?

(Fehlende Belege)

  • Dieser Abschnitt und ref-Tags der Gruppe "Beleg fehlt" sind vor Verschiebung nach ANR zu löschen.
  1. Behauptung stammt aus Volksgesetzgebung (Berlin) und ist dort unbequellt. Gibt es Quellen für die Behauptung? Ist eventuell die strategische Beteiligung der Allianz SE an der RWE AG, Essen (4,4 %) gemeint??
  2. Quelle
  3. Beleg?
  4. Quelle?
  5. Quellen für Eigentumsverhältnisse laut Tabelle?
  6. Thema des Urteils?
  7. Beleg evtl.: Gerline Schermer, Grundsätzliches Nr. 12? http://www.labournet.de/diskussion/wipo/gats/berlinwasser06.pdf
  8. Belege für Vertragsgegenstand? Im schnellgelöschten WP-Artikel über den Berliner Wassertisch (Dez. 2010) war hierzu die folgende, nicht mehr erreichbare Quelle angegeben: NICHT BEKANNT. Berlin Online, abgerufen am 29. Dezember 2010.
  9. Quelle? / Sachverhalt?
  10. Quelle?
  11. Belege für Annahme?
  12. Beleg für Anstieg?
  13. Quelle?
  14. Quelle?
  15. Quelle?
  16. Nummer der Eintragung im Vereinsregister am Amtsgericht Charlottenburg?
  17. Quelle?

(Stil)

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  1. Im Einzelnachweis: Deutsches Wort für "Referendum"?