Anzahlungsgarantie

Übernahme der Haftung für die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Käufers/Auftraggebers/Importeurs aus einem Vertrag
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Eine Anzahlungsgarantie ist die Gewährleistung einer Bank (Garantie) für die Rückzahlung einer vom Bankkunden für einen größeren Auftrag geleisteten Anzahlung (z.B. für den Einkauf von Rohmaterialien oder an die Fertigungskosten) im Falle einer Nichterfüllung des Vertrags bzw. einer nicht vertragsgemäßen Lieferung der Ware.

Die Anzahlungsgarantie soll den Lieferanten anhalten, die Anzahlung im Sinne des mit dem Käufer abgeschlossenen Vertrags zu verwenden. Die Anzahlung soll dem Lieferanten die Mittel verschaffen, mit denen er zum Beispiel Material und Bestandteile einkaufen oder andere Vorbereitungen treffen kann. In der Regel sollte die Anzahlungsgarantie eine Reduktionsklausel der Art enthalten, dass sich der Betrag automatisch prozentual zum Wert der (Teil-)Lieferungen reduziert. Das Inkrafttreten der Anzahlungsgarantie sollte an den Eingang der Anzahlung gebunden sein.