Der Deutscher Schwimmpass ist eine dreistufige Qualifikation im Schwimmen. Die Prüfungen zu den Schwimmabzeichen können ab einem Alter von 18 Jahren abgelegt werden, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es den Deutschen Jugendschwimmpass.
Die Prüfungsleistung werden in der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen" festgelegt. Herausgegeben wird diese von den im Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zusammengeschlossenen Schwimmsport treibenden Verbänden.
- Siehe Hauptartikel: Schwimmabzeichen
Abzeichen und Leistungen
Deutsches Schwimmabzeichen - Bronze | |
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Deutsches Schwimmabzeichen - Silber | |
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Deutsches Schwimmabzeichen - Gold | |
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Altersdifferenzierung
Bei den Schwimmbedingungen für den Deutschen Schwimmpass werden die Höchstzeiten je Lebensdekade erhöht - (erstmals mit dem vollendeten 30. Lebensjahr)
- um eine Minute beim 200 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze
- um eine Minute beim 400 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen Silber
- um 2 Minuten beim 1000 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen Gold sowie
- um 10 Sekunden beim 100 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen Gold.
Literatur
- Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen in Verbänden und Schulen, Herausgeber: Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung (online)