Tendenzbetrieb

Rechtsbegriff aus dem deutschen Betriebsverfassungsrecht
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Ein Tendenzbetrieb ist ein Unternehmen, welches unmittelbar und überwiegend entweder konfessionelle, politische, karitative, erzieherische, wissenschaftliche oder künstlerische Ziele hat oder Unternehmen die zum Zweck der Berichterstattung oder Meinungsäußerung bestehen.

In einem Tendenzbetrieb gibt es nach §118 Betriebsverfassungsgesetz (Fünfter Teil) Einschränkungen der Gültigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes. In Religionsgemeinschaften gilt das Betriebsverfassungsgesetz überhaupt nicht.

Siehe auch