Imperatives Mandat

an Aufträge der Wähler gebundenes Mandat
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Imperatives Mandat bedeutet, dass ein Abgeordneter seinen Wählern für sein Abstimmungsverhalten jederzeit verantwortlich ist. Folgt er nicht dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.

Abgeordnete mit imperativen Mandat sind viel stärker von ihren Wählern abhängig, weshalb sie wahrscheinlich viel engagierter für deren Interessen eintreten. Allerdings ist es sehr viel schwieriger, zu Kompromissen zu kommen, wenn zu große Nachgiebigkeit sofort zur Abwahl führen kann.

In den vordemokratischen Ständeversammlungen gab es meist imperative Mandate, heute denkt man bei imperativem Mandat aber zuerst an die Rätedemokratie in der Frühzeit der Sowjetunion und einigen anderen, kurzlebigen revolutionären Regierungen der gleichen Zeit. Ein imperatives Mandat gibt es jedoch auch im deutschen Bundesrat -- in diesem Fall sind die Abstimmenden an die Weisungen ihrer Landesregierung gebunden.

Das Gegenteil ist das freie Mandat, wie es z.B. im deutschen Bundestag existiert.