Vorsorgeaufwendung
Die Lebensversicherungsbeiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen von der Lohn- oder Einkommensteuer absetzbar. Es gelten jedoch Höchstbeiträge für die Gesamtsumme der Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Dadurch bleibt für die Lebensversicherung eventuell nur noch ein mehr oder weniger großer Teil, der als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden kann. Interessant ist dies insbesondere für Selbständige oder freiberuflich Tätige.