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Kommanditgesellschaft auf Aktien

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Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist eine Rechtsform für eine Unternehmung, die eine Mischform aus der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) ist. Der Mischformcharakter wird auch daran deutlich, dass laut § 278 Abs. 3 im Außenverhältnis die Regelungen über die Aktiengesellschaft (aus dem Aktiengesetz) analoge Anwendung auf die KGaA finden, nach § 278 Abs. 2 im Innenverhältnis jedoch die Regelungen des Handelsgesetzbuches über die KG.

Wie bei einer Kommanditgesellschaft werden die Gesellschafter in Komplementäre und Kommanditisten eingeteilt. Der Komplementär ist der vollhaftende Gesellschafter, während der Kommanditist als Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet. Bei der KGaA ist die Besonderheit nun, dass das Grundkapital in Aktien zerlegt vorliegt und die Kommanditisten als Aktionäre an der Unternehmung beteiligt sind. Das Stimmrecht der Kommanditaktionäre, wie sie häufig bezeichnet werden, ist jedoch nicht mit dem von Aktionären einer klassischen Aktiengesellschaft vergleichbar.

Obwohl die KGaA Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, ist sie trotzdem eine Kapitalgesellschaft. Sie ist also selbst rechtsfähige juristische Person.

Eines der bekanntesten Unternehmen dieser Rechtsform ist die Henkel KGaA