Bundesrat

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Der Bundesrat ist in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich die Vertretung der Bundesländer. Er ist neben dem Parlament (in Deutschland der Bundestag, in Österreich der Nationalrat) an der Gesetzgebung (Legislative) auf Bundesebene beteiligt. Während er in Österreich nur befristetes Einspruchsrecht besitzt, hat er in Deutschland bei wichtigen Materien mitzuentscheiden.

In der Schweiz ist der Bundesrat die oberste Regierungsbehörde (Exekutive). Diese Konzentrations-Regierung besteht aus sieben Mitgliedern, die von der Bundesversammlung für vier Jahre gewählt werden. Die Zusammensetzung des Bundesrates war seit Einführung der "Zauberformel" im Jahre 1959 praktisch fixiert (2:2:2:1). Ab Januar 2004 ist sie wegen des (bereits zweiten) Wahlerfolgs der SVP wie folgt geändert (von links nach rechts): SP: 2, CVP: 1, FDP: 2, SVP: 2.