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Aufhebung
bezeichnet im Rechtswesen unter anderem die Rückgängigmachung einer
Entscheidung
, siehe
Aufhebung (Verwaltungsakt)
Aufhebung (Ehe)
ist ein Schlüsselbegriff in
Hegels
Philosophie
, siehe
Dialektische Aufhebung
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.