Als Netzsperre werden militärische Sperrmaßnahmen zur Gefahrenabwehr bezeichnet. Diese Form der Sperre findet überwiegend in relativ flachen Gewässern – z. B. zur Absperrung von kleineren und mittleren Hafenanlagen – Verwendung, die aufgrund ihrer minderen militärischen Bedeutung nicht durch andere militärische Maßnahmen ausreichend gesichert werden können oder sollen. Die Netzsperren sollen dabei vor allem Kampftaucher, U-Boote, Schiffe und Torpedos abwehren bzw. das Eindringen in die Häfen soweit erschweren, dass im Falle des Eindringens noch weitere Abwehrmaßnahmen ergriffen werden können.
Die Netzsperre wird hierbei durch – beschwerte, hoch feste – Netze aus Kunststoff mit Verstärkung aus dünnen, antimagnetischen, Drähten quer zur Hafeneinfahrt vorgenommen. Die Maschen der Netze sind dabei so engmaschig gestaltet, dass weder Personen noch Torpedos durch die Maschen hindurch kommen. Da Torpedos zudem in den meisten Fällen mit einem Aufschlagzünder versehen sind, ist die Gefahr einer Explosion im Netz relativ gering.
Zur Ein- und Ausfahrt von Schiffen, wird die Netzsperre – je nach Konstruktion – entweder Richtung See weggeklappt und auf den Grund gelegt (z. B. Stahlnetze) oder mit Hilfe eines Schleppers zur Seite gezogen.
Stahlnetze die noch im Ersten Weltkrieg und im Zweiten Weltkrieg – insbesondere zur Absperrung von U-Boot-Bunkern und Seehäfen – Verwendung gefunden hatten, finden heute praktisch keine Verwendung mehr, da sie zu schwer und damit zu unhandlich sind.
Die bekannteste und längste Netzsperre der letzten Jahre dürfte wohl die rund 4,5 km lange Abriegelung des Ostseebades Heiligendamm, anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der G8 im Juni 2007 gewesen sein.