Ausgleichsforderung
Im Zusammenhang mit der Währungsgesetzgebung 1948 der Deutschen Mark wurden in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands Ausgleichsforderungen geschaffen.
Ausgleichsforderungen sind eine besondere Art von Schuldtiteln der Bundesländer und des damals vereinigten Wirtschaftsgebietes (Rechtsnachfolger Bundesrepublik Deutschland), die den Geldinstituten und Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit der Währungsreform zugeteilt wurden. Die Ausgleichsforderungen sind Schuldbuchforderungen, d. h. Forderungen langfristiger Art, auch besteht von wenigen Ausnahmen abgesehen bisher keine Verpflichtung zur Tilgung. Bei den Gläubigern handelt es sich um die ehemalige Bank Deutscher Länder (Rechtsnachfolger Deutsche Bundesbank), die Landeszentralbanken, Kreditinstitute, Postsparkassen, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen.
Die Aktiva der Gläubiger bestanden zu einem großen Teil aus Forderungen gegen das ehemalige Deutsche Reich, die nicht auf Deutsche Mark umgestellt und damit unverwertbar wurden. Hieraus resultierte, das die Passivseite der o.a. Institute nicht in dem Maße abgewertet wurde wie ihre Aktivseite. Infolgedessen entstand auf der Aktivseite eine Lücke, die in der Deutsche Mark-Eröffnungsbilanz durch eine Ausgleichsforderung gedeckt wurde.
Als Mitte der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts die Möglichkeiten für kontraktive Offenmarktpolitik aufgrund des zu geringen Bestands an Offenmarktpapieren kaum noch gegeben waren, hatte die Bank Deutscher Länder dem Finanzminister die Mobilisierung eines Teils der Ausgleichsforderung vorgeschlagen, d.h. sie in Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen (= U-Schätze) umzutauschen. Später konnte die Deutsche Bundesbank aufgrund des geänderten § 42 des Bundesbankgesetzes die Aushändigung bis zum Nennbetrag von 8,1 Mrd. DM verlangen.