Hochzeit (Begriffsklärung)

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Der Begriff Hochzeit (v. mittelhochdt.: hoch(ge)zit hohes kirchliches oder weltliches Fest, Hochzeitsfeier) bezeichnet

  1. Die bei der Eheschließung stattfindende Feier.
    1. Hölzerne Hochzeit bezeichnet den wahlweise den 5. oder den 10. Hochzeitstag.
    2. Silberne Hochzeit ist unumstritten der 25. Hochzeitstag
    3. Perlenhochzeit wird nach 30 Ehejahren gefeiert
    4. Rubinhochzeit 40. Hochzeitstag
    5. Goldene Hochzeit ist ebenfalls unumstritten der 50. Hochzeitstag.
    6. Diamantene Hochzeit feiert man nach nach 60 Jahren Ehe
    7. Eiserne Hochzeit 65.Hochzeitstag (eisernes Zusammenhalten)
    8. Gnadenhochzeit 70. Hochzeitstag (Gnade Gottes schenkte Ehepaar langes Leben)
    9. Kronjuwelenhochzeit 75 Jahre Ehe (übertrifft kostbarste Juwelen)
    10. Darüber hinaus hat der Volksmund mittlerweile zu beinahe jedem wiederkehrenden Hochzeitstag einen eigenen "Festtag" definiert. Verschiedene Listen hierzu können mühelos über die gängigen Suchmaschinen gefunden werden.
  2. In der Druckersprache ein doppelt gesetztes Wort oder Zeile.
  3. Hochzeit bezeichnet weiter einen Höchststand, eine Blütezeit.
  4. In der Automobil-Fertigung bezeichnet Hochzeit den Zeitpunkt, an dem die Karosserie mit dem Fahrwerk verbunden wird.