Ein Bahnsteig (Schweizerisch: Perron) ist eine befestigte Plattform, die parallel zu einem Eisenbahngleis angelegt wurde, um das Ein- und Aussteigen in bzw. aus Zügen zu erleichtern. Man findet sie deshalb nur in Bahnhöfen oder an Haltepunkten (Haltestellen).
Um den bequemen und sicheren Zustieg zu ermöglichen, sind die Bahnsteige gegenüber der Schienenoberkante (SO) je nach Strecke um bis zu etwa einem Meter erhöht. Die genauen Bahnsteighöhen richten sich nach den überwiegend eingesetzten Fahrzeugen sowie den angewendeten gesetzlichen Regelungen. Einen Bahnsteig, der höher als etwa 40 cm über Schienenoberkante liegt, bezeichnet man als Hochbahnsteig.
In Deutschland legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 38 cm bis maximal 96 cm fest und empfiehlt eine Bahnsteighöhe von 76 cm, bei S-Bahnen 96 cm. Bei Bahnen nach BOStrab darf der Bahnsteig nicht höher als der Fahrzeugboden liegen, bei Einsatz moderner Niederflurfahrzeuge beträgt die Bahnsteighöhe somit meist etwa 30 cm.
Der Bahnsteig ist als Teil des Bahnhofsgeländes Privateigentum des Bahnhofsbetreibers, der Zutritt wurde bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts von den Bahngesellschaften reglementiert. Zum Betreten des Bahnsteigs mussten separate Bahnsteigkarten gelöst werden — der Aufenthalt war also gebührenpflichtig. Vor diesem Hintergrund erklärt sich der sarkastische Hintersinn eines Worts Lenins, mit dem er die Obrigkeitshörigkeit und Unfähigkeit der Deutschen zur Revolution geißelte: „Wenn ein Deutscher einen Bahnhof besetzen will, dann kauft er sich erst mal eine Bahnsteigkarte“. Heute kann man sich auf der Mehrheit der Bahnsteige ungehindert wie im öffentlichen Raum aufhalten, lediglich einige U- oder S-Bahnen erlauben den Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis oder entsprechender Bahnsteigkarte.
Bahnsteig sind entweder als Seiten- oder Mittelbahnsteige ausgeführt. Seitenbahnsteigen bedienen nur ein Gleis und liegen daher in der Regel an der „Seite“ eines Bahnhofes. Mittelbahnsteige befinden sich hingegen zwischen den Gleisen, so dass ein Bahnsteig zwei Gleise bedient.
Mittelbahnsteige sind grundsätzlich benutzerfreundlicher und billiger als Seitenbahnsteige, da das Bahnsteigmobiliar nur einmal angeschafft werden muss und auch Fahrgäste sich leichter orientieren können. Seitenbahnsteige hingegen erfordern keine Aufweitung des Gleisabstandes, weshalb sie vor allem an bestehenden Strecken billiger zu bauen sind.
Sofern mehr als ein Mittelbahnsteig vorhanden ist, gibt es unterschiedliche Konzepte, diesen zu bedienen. Es gibt Zuordnungen nach:
- Linien
- An jedem Mittelbahnsteig halten die Züge einer Linie für Hin- und Rückrichtung. Diese baulich preiswerteste Variante bietet den Passagieren keinen Vorteil, da der Mittelbahnsteig wie zwei getrennte Seitenbahnsteige genutzt wird.
- Richtung
- An jedem Mittelbahnsteig halten die Züge unterschiedlicher Linien, die in die gleiche Richtung weiterfahren. Diese Variante bietet vor allen zusteigenden Passagieren den Vorteil, das sie gegebenenfalls die Züge mehrerer Linien zur Auswahl haben, ohne den Bahnsteig wechseln zu müssen und so einfach auf den nächsten Zug warten können, anstatt erst auf dem Fahrplan den richtigen Bahnsteig des nächsten Zuges zu suchen.
- Umsteigebeziehung
- An den beiden Seiten des Mittelbahnsteiges halten jeweils die Züge der Linien, zwischen denen die meisten Fahrgäste umsteigen. Diese Variante ist auf kurze Umsteigezeiten hin optimiert, bietet aber zusteigenden Passagieren keine Vorteile.
Insbesondere bei kurzen Taktzeiten sind häufig teure und platzintensive Überwerfungsbauwerke erforderlich, um die Bahnsteige in der gewünschten Weise anzusteuern.