Betriebsausflug

vom Arbeitgeber organisierter Ausflug
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Betriebsausflug nennt sich eine vom Arbeitgeber geförderte und gebilligte meist eintägige Reise der Belegschaft eines Betriebes oder einer Behörde mit touristischem und/oder geselligem Angebot. Der Betriebsausflug wird häufig von einem Gremium der Bediensteten (z.B. sog. Festausschuss) oder vom Arbeitgeber selbst vorbereitet. Häufig zahlen der Beschäftigten im Voraus die ganzen oder einen Teil der Kosten. Der Betriebsausflug führt zwar zu einem Arbeitsausfall, erscheint aber vielen Arbeitgebern sinnvoll unter dem Gesichtspunkt der "Verbesserung des Betriebsklimas". Der Betriebsausflug steht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.


Siehe auch: Betriebsfeier; Betriebssport