Oberste Gerichtshöfe

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Deutschland

Bundesrepublik Deutschland

Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind in Deutschland gemäß Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe steht als Gericht eigener Art neben den obersten Gerichtshöfen und wacht über die Verfassung.

Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes tagt nach Bedarf, wenn es um Fragen der Verantwortungszuweisung zwischen den verschiedenen Gerichtshöfen geht. Der Senat wird vom BGH verwaltet.

Historisch: DDR

Siehe Oberstes Gericht der DDR.

Historisch: Deutsches Reich

Siehe Reichsgericht.

Litauen

Die obersten Gerichtshöfe in Litauen sind

Alle Gerichtshöhe haben ihren Sitz in der litauischen Hauptstadt Vilnius.

Österreich

Die obersten Gerichtshöfe (üblicherweise Höchstgerichte genannt) in Österreich sind

Die Erkenntnisse der obersten Gerichtshöfe in Österreich sind vom grammatikalischen Geschlecht her Neutra („das Erkenntnis“).

Siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich

Schweiz

Zu den obersten Gerichtshöfen der Schweiz siehe:

USA

Der Supreme Court of the United States ist das oberste Gericht der USA und hat seinen Sitz in Washington DC.

Vereinigtes Königreich

Das House of Lords ist das oberste Gericht des Vereinigten Königreiches und hat seinen Sitz in London, in naher Zukunft (2008/2009) werden dem House of Lords die judiziellen Funktionen entzogen und ein eigener Oberster Gerichtshof für das Vereinigte Königreich errichtet.