Deutschland
Bundesrepublik Deutschland
Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind in Deutschland gemäß Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz
- der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und Leipzig (5. Strafsenat),
- das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig,
- der Bundesfinanzhof (BFH) in München,
- das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und
- das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe steht als Gericht eigener Art neben den obersten Gerichtshöfen und wacht über die Verfassung.
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes tagt nach Bedarf, wenn es um Fragen der Verantwortungszuweisung zwischen den verschiedenen Gerichtshöfen geht. Der Senat wird vom BGH verwaltet.
Historisch: DDR
Siehe Oberstes Gericht der DDR.
Historisch: Deutsches Reich
Siehe Reichsgericht.
Litauen
Die obersten Gerichtshöfe in Litauen sind
- Das Oberste Verwaltungsgericht Litauens (lit. Lietuvos Vyriausiasis Administracinis Teismas) ist das oberste Gericht der Republik Litauen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten
- Litauisches Verfassungsgericht
- Oberster Gerichtshof Litauens
Alle Gerichtshöhe haben ihren Sitz in der litauischen Hauptstadt Vilnius.
Österreich
Die obersten Gerichtshöfe (üblicherweise Höchstgerichte genannt) in Österreich sind
- der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) für den Bereich des öffentlichen Rechts (daher werden sie auch als Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bezeichnet) und
- der Oberste Gerichtshof (OGH) für den Bereich des Zivil- und Strafrechts.
Die Erkenntnisse der obersten Gerichtshöfe in Österreich sind vom grammatikalischen Geschlecht her Neutra („das Erkenntnis“).
Siehe auch: Gerichtsorganisation in Österreich
Schweiz
Zu den obersten Gerichtshöfen der Schweiz siehe:
USA
Der Supreme Court of the United States ist das oberste Gericht der USA und hat seinen Sitz in Washington DC.
Vereinigtes Königreich
Das House of Lords ist das oberste Gericht des Vereinigten Königreiches und hat seinen Sitz in London, in naher Zukunft (2008/2009) werden dem House of Lords die judiziellen Funktionen entzogen und ein eigener Oberster Gerichtshof für das Vereinigte Königreich errichtet.