Personalausweis (Deutschland)
Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Ausweis zur Identifikation eines Bürgers.
Personalausweis in Deutschland
In Deutschland muss nach Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalauweis (kurz: BPA, Bundespersonalausweis) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (§ 1 PersAuswG -Ausweispflicht). Eine allgemeine Mitführungspflicht für den Personalausweis besteht in Deutschland nicht. Der Personalausweis wird seit dem 1. April 1987 nicht mehr als Büchlein in Papierform, sondern als Personalausweiskarte hergestellt.
Im Personalausweis sind folgenden Informationen enthalten:
Vorderseite:
- Familienname
- ggf. Geburtsname
- Vorname
- ggf. weitere Vornamen
- ggf. akademischer Grad (Dr., Prof.)
- Geburtstag
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Unterschrift des Inhabers
Dazu kommt ein Bild, um die Person auch bildlich identifizieren zu können, sowie eine maschinenlesbare Datenzone, die in Deutschland zusätzlich zu den schriftlichen Angaben auch folgendes enthält:
- Abkürzung "IDD" für "Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland",
- Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend vergebenen Ausweisnummer zusammensetzt
- die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher
- die Gültigkeitsdauer des Personalausweises
- Prüfziffern (ist ab Januar 2004 nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden)
- Leerstellen
Rückseite:
- Anschrift
- (Körper-)Größe
- Augenfarbe
- Ordens- oder Künstlername
- Ausstellende Behörde
- Ausstellungsdatum
Infolge des 11. Septembers 2001 wurden so genannte Anti-Terror-Gesetze erlassen, die eine Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken u.a. erlauben. Dies ist sehr umstritten.
Jeder Personalausweis besitzt eine Seriennummer, sie ist in der untersten Zeile auf der Vorderseite angeben. Die Nummer ist in 4 Felder unterteilt:
- Der erste Teil enthält die Behördenkennzahl (Ziffer 1-4) und eine fortlaufende Ausweisnummer (Ziffer 5-9). Die 10. Ziffer ist eine Prüfziffer. Danach kommt ein Buchstabe, der für die Nationalität steht (D=Deutscher).
- Der zweite Teil enthält das Geburtsdatum in der Form yymmtt. Auch hier ist die letzte Ziffer eine Prüfziffer.
- Der dritte Teil enthält den letzten Tag der Gültigkeit des Personalausweises in der Form yymmtt. Danach folgt eine Prüfziffer.
- Der vierte Teil besteht lediglich aus einer Prüfziffer.
Nicht alle Länder haben eine Ausweispflicht. (z.B. USA, GB)
Siehe auch: Seefahrtsbuch
Digitaler Personalausweis
Nach Ankündigung des Bundesinnenministers Otto Schily auf der CeBIT in Hannover soll die nächste Generation des Personalausweises digital werden. Durch die Integration eines Chips solle das Dokument sicherer werden, auch könne mit den Informationen auf dem Chip zum Beispiel Online-Dienstleistungen des Bundes genutzt oder Geschäfte im Internet abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU- Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab.
Schweiz
Siehe: Identitätskarte
Belgien
In Belgien gibt es die Besonderheit, dass allen Bürgern ab dem 75. Lebensjahr ein zeitlich unbegrenzt gültiger Personalausweis ausgestellt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die belgischen Reisepässe.
Weblinks
- http://www.pruefziffernberechnung.de/P/Personalausweis-DE.shtml - Berechnung der Prüfziffern
- Manipulation von Ausweisnummern deutscher Personalausweise