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Diskussion:Vormerkung

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2006 um 12:56 Uhr durch 145.254.202.19 (Diskussion) (Leider für einen Laien vollkommen unverständlicher Artikel). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Kann mir jemand verläßlich darüber Auskunft geben, ob die Eintragung einer Auflassungsvormerkung bereits grunderwerbsteuer auslöst?

Guchst du hier: http://bundesrecht.juris.de/grestg_1983/BJNR017770982BJNE000904301.html


Ausland

Weiss jemand, ob es Vormerkungen auch in anderen als der deutschen Rechtsordnung gibt? Droben 00:39, 30. Apr 2006 (CEST)

Lesenswert-Kandidatur (erfolglos)

Fachlich sehr guter, in gutem Stil geschriebener und sehr sorgfältig recherchierter Artikel, der eine Auszeichnung verdient hätte.--Joern-Michael Bartels 13:03, 20. Sep 2006 (CEST)

Kontra; Einleitung passt nicht zum Artikel [deutsches Recht; § 883 ff.BGB] dann aber Abschnitte zu Deutschland, Schweiz und Österreich. Es fehlt jede Quellenangabe. Der Artikel wirft mit juristischen Fachausdrücken um sich, ohne diese zu verlinken. Ein wenig Ideengeschichte könnte nicht schaden.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 15:34, 20. Sep 2006 (CEST)

Pro Alles wesentliche steht drinnen. Zu den angeblich fehlenden Quellen: Siehe die ausführliche Literaturliste. Zim "Fachchinesisch" siehe Wikipedia:Kriterien für lesenswerte Artikel: * Fachchinesisch wird toleriert, wenn es die Darstellung des Themas erfordert, auch wenn dies die Verständlichkeit für Laien erschwert. -- Thomas Dancker 13:39, 25. Sep 2006 (CEST)

Leider für einen Laien vollkommen unverständlicher Artikel

Wer ist denn hier eigentlich die Zielgruppe? Soll der Artikel für Laien oder Juristen nützlich sein? Nach einer Beratung mit einem Rechtsanwalt wollte ich mir noch ein bisschen mehr Infos anlesen, verstehe aber leider kein Wort... Aber vielleicht ist der Artikel ja auch von Juristen für Juristen... und nicht für Laien.