Interkommunion

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Unter Interkommunion versteht man den gemeinsamen Empfang der Abendmahlsgaben durch Mitglieder verschiedener Konfessionen. Wenn die Feier von Geistlichen verschiedener Konfessionen gemeinsam geleitet wird, spricht man von Interzelebration.

Die Interkommunion in der Praxis

Jahrelange bi- und multilaterale Verhandlungen haben eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten der Interkommunion herausgebildet. Voraussetzung ist in den meisten Fällen, dass die Teilnehmer getaufte Christen sind.

Die "begrenzte Zulassung zum Abendmahl"

Hier werden Glieder anderer Kirchengemeinschaften zum Abendmahl zugelassen, wenn persönliche oder allgemeine Notsituationen sowie besondere seelsorgerliche Gründe vorliegen. In den meisten Fällen bleibt die Entscheidung, ob denn eine Notlage vorliegt, dem Abendmahlsteilnehmer überlassen. Die römisch-katholische Kirche übt eine "begrenzte Zulassung" zur Kommunion ohne weiteres gegenüber den Angehörigen der orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Ostkirchen, mit Zustimmung des örtlichen Bischofs auch für evangelische Christen, wenn sie ihren Glauben an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie bekennen.

Das offene Abendmahl

Hier werden in jeweils ihren Kirchen abendmahlsberechtigte Christen vom Amtsträger – in der Regel dem Pfarrer – zum gemeinsamen Abendmahl eingeladen. Viele Freikirchen – darunter die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden – praktizieren das sogenannte "halboffene" Abendmahl. In diesem Zusammenhang ist es nicht von Bedeutung, ob die Teilnehmer am Abendmahl im kirchenrechtlichen Sinne dazu berechtigt sind. Wichtig ist allein, ob sie persönlich an Jesus Christus als ihren Herrn glauben und sich der Vergebung ihrer Schuld gewiss sind.

Die von Kirchen vereinbarte gegenseitige Zulassung zum Abendmahl

Eine Reihe von Kirchen haben nach intensiven theologischen Gesprächen eine gegenseitige Zulassung zum Abendmahl vereinbart. So haben beispielsweise viele lutherische, reformierte, anglikanische und methodistische Kirchen eine grundsätzliche Abendmahlsgemeinschaft vereinbart.

Die Interzelebration

Bei der Interzelebration geht es nicht nur um die Interkommunion von Gläubigen verschiedener Kirchengemeinschaften, sondern auch um die gemeinsame Feier („Konzelebration“) des Abendmahlssakraments durch konfessionell verschiedene Amtsträger am selben Altar. Für die Geistlichen evangelischer Denominationen ist dies heute häufig geübte Praxis. Für die Priester der katholischen, der orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen ist die Teilnahme an einer konfessionsverschiedenen Interzelebration nicht erlaubt beziehungsweise aufgrund des Verständnisses des Wesens der Eucharistie per definitionem ausgeschlossen. In diesen Kirchen gilt die Konzelebration von Bischöfen und Priestern als höchster Ausdruck kirchlicher Glaubens- und Gottesdienstgemeinschaft. Auch Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen an einer Interzelebration nicht teilnehmen. Konkret heißt dies, dass Abendmahlsfeiern zwischen SELK und Kirchen der EKD oder der römisch-katholischen Kirche nicht möglich sind.

Ein Interkommunionsgottesdienst im Rahmen des deutschen ökumenischen Kirchentags zum Pfingstfest 2003 in Berlin führte dazu, dass der Bischof von Trier Reinhard Marx den "interzelebrierenden" katholischen Pfarrer Gotthold Hasenhüttl, der mit evangelischen Geistlichen gemeinsam eine Eucharistiefeier geleitet hatte, vom Priesteramt suspendierte. Der katholische Pfarrer Bernhard Kroll (Diözese Eichstätt) wurde aus seinem Pfarramt entfernt und in ein Kloster verschickt, nachdem er das Abendmahl öffentlich und demonstrativ von einem evangelischen Geistlichen empfangen hatte. Die massiven Sanktionen durch Bischof Mixa veranlassten Bernhard Kroll zu einem Zweitstudium ab 2003, das wohl das endgültige Ausscheiden aus priesterlichem Dienst bewirken wird.

Die volle Abendmahlsgemeinschaft

Verschiedene protestantische Kirchen (Gliedkirchen der EKD und Evangelisch-methodistische Kirche) haben miteinander eine volle Abendmahlsgemeinschaft vereinbart. Dies schließt sowohl die gegenseitige Teilnahme am Abendmahl wie auch die Interzelebration mit ein.

Auf römisch-katholischer Seite besteht die "volle Abendmahlsgemeinschaft" (Kommuniongemeinschaft einschließlich Konzelebration der Amtsträger) unter den römisch-katholischen Teilkirchen (Diözesen) und mit den "unierten" Teilen der Ostkirchen.

Katholisch-evangelische Interkommunion

Während die Kirchen des Protestantismus eine Reihe von Möglichkeiten interkonfessioneller Mahlgemeinschaft heraus gebildet haben, ist die römisch-katholische Haltung, wie die der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), zu gemeinsamen Abendmahlsfeiern nach wie vor ablehnend. Für beide letztgenannte Kirchen haben die unterschiedlichen Abendmahlsverständisse der Kirchen trennenden Charakter, für die römisch-katholische besonders die Unterschiede im Amt (Priestertum):

  • Katholische Christen verstehen die Kommunion-Speisen Brot und Wein als durch Transsubstantiation (bzw. Konsubstantiation) zu Leib und Blut Jesu Christi geworden (Realpräsenz). Nur ein Priester, der das Sakrament der Ordination empfangen hat, kann die Eucharistie wirksam feiern. Amtsträger der Ostkirchen sind in dieser Hinsicht römisch-katholischen gleichgestellt. Evangelische Amtsträger sind nach katholischer Auffassung nicht durch das Amts-Sakrament ordiniert.
  • Lutherische Christen feiern ihr Abendmahl in dem Bewußtsein, dass Jesus Christus während der Mahlfeier "in, mit und unter" den Zeichen von Brot und Kelch gegenwärtig ist Personalpräsenz.
  • Christen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), glauben, lehren und bekennen, dass sie im Heiligen Abendmahl real (wirklich) Christi wahren Leib (unter der Gestalt des Brotes) und Christi wahres Blut (unter der Gestalt des Weines - Traubensaft wird als unbiblisch kategorisch abgelehnt) mit ihrem Mund empfangen Realpräsenz.
  • Reformierte Christen sehen das Abendmahl als eine zeichenhafte Gedächtnisfeier, in der an das Leiden Sterben Jesu erinnert wird. Eine ähnliche Auffassung vertreten die Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden sowie andere Vertreter der freikirchlichen Bewegung.

Die Trennung von den evangelischen Abendmahlsauffassungen wurde im Konzil von Trient 1563 fixiert und hält bis zum heutigen Tag an. Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika zur Ökumene am Gründonnerstag 2003 das Interkommunionsverbot bekräftigt.

Aktuelle Situation

Auf örtlicher Ebene wird in vielen Gottesdiensten der verschiedenen christlichen Kirchen - also auch der katholischen Kirche - die Interkommunion wie selbstverständlich praktiziert. Konfessionsverschiedene Aktionsgruppen, überkonfessionelle Initiativen und Hauskreise sowie konfessionsverschiedene Familien feiern Gottesdienst mit Interkommunion. Die Diskussion der kirchlich-theologischen Gremien ist daher schon längst von der Praxis der kirchlichen Basis überrollt.

Während der Totenmesse für Papst Johannes Paul II. spendete Kardinal Joseph Ratzinger dem bekannten evangelischen Geistlichen Frère Roger († 2005) die Kommunion, was von einigen Beobachtern als Sensation aufgenommen wurde. Frère Roger hatte allerdings bereits seit ca. 20 Jahren immer wieder die Kommunion aus der Hand Papst Johannes Pauls II. empfangen. Am dazu nötigen Bekenntnis seines Glauben an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie hat Frère Roger in Wort und Schrift nie Zweifel aufkommen lassen und wurde deshalb von seinem Heimatbischof zum Kommunionempfang zugelassen.

Siehe auch: