Mittelstand
Die im deutschen Sprachraum (früher mehr als 2005) gebräuchliche Bezeichnung Mittelstand umfasst die Freien Berufe und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Small and Medium sized Enterprises (SME). Historisch siehe auch Bürgertum.
Politik
Herkömmlich wird einem starken Mittelstand eine Stabilierung eines Staates und einer Gesellschaft zugeschrieben. Das ist soziologisch nicht unfundiert, da er den Großunternehmen und der "Politischen Klasse" effizient widerstehen kann und den unter ihm befindlichen sozialen Schichten eine realistische Aufstiegschance bieten und damit ihre Missgunst gegen 'Die da oben' entradikalisieren kann.
Volkswirtschaftliche Einordnung
Dies legte volkswirtschaftlich eine weitere Unterteilung in kleine und mittlere Unternehmen nahe. Manche Autoren setzen den kleinen Unternehmen die Kleinstunternehmen entgegen, z.B. die Kioskbesitzer oder Familien-AGs unter den Kleinbetrieben. Die Bezeichnung Mittelstand umfasst demnach die Teilmengen der Klein- und der Kleinstunternehmen sowie eine näher zu bestimmende Menge an Unternehmen, die diesen Teilmengen nicht angehören. Aus quantitativer Sicht bezieht sich der Mittelstandsbegriff auf Unternehmen aus Handel, Handwerk, Industrie, Produktion und Dienstleistungen sowie Freie Berufe, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Hilfsweise werden zur Größenbestimmung die Kriterien Jahresumsatz, Anzahl der Arbeitsplätze, Bilanzsumme und Beteiligungshöhe bei verbundenen Unternehmen herangezogen und dies recht widersprüchlich.
Da die Branchen betriebswirtschaftliche Eigenheiten hinsichtlich Kapitaleinsatz, Anzahl der Arbeitsplätze und Umsatz aufweisen, ist zu fragen, ob qualitative Kriterien den Mittelstandsbegriff abzugrenzen helfen. Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko, also Einheit von wirtschaftlicher Existenz und Führung sowie die verantwortliche Mitwirkung der Unternehmensführung an allen unternehmenspolitisch relevanten Entscheidungen (Konzernunabhängigkeit) werden hier nicht nur vom Institut für Mittelstandsforschung (IfM) genannt. Ausdruck dafür ist die Minderheitsklausel für Beteiligungen im Rahmen der EU-Definition. Im internationalen Vergleich wird übrigens der Small Business oder das mittelgroße Unternehmen anhand einer Obergrenze definiert, die je nach Staat zwischen 100 und 500 Beschäftigten variiert.
KMU-Definition der EU
Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2003 eine neue Empfehlung [1] zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen angenommen. Diese Empfehlung kommt seit dem 1. Januar 2005 im Europäischen Wirtschaftsraum zur Anwendung und richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds.
- Mittlere Unternehmen
- Mitarbeiter bis 249 und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro.
- Kleine Unternehmen
- bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
- Kleinstunternehmen
- bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert)
Verbundenheitskriterium: Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
| Typ | Beschäftigte | Umsatz (Mio €) |
Bilanzsumme (Mio €) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mittlere Unternehmen | < 250 | und | ≤ 50 | oder | ≤ 43 |
| Kleine Unternehmen | < 50 | und | ≤ 10 | oder | ≤ 10 |
| Kleinstunternehmen | < 10 | und | ≤ 2 | oder | ≤ 2 |
Bedeutung des Mittelstandes
Der Mittelstand in der Bundesrepublik Deutschland umfasst rd. 99,7 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, in denen knapp 76,3 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 41,2 % aller Umsätze erwirtschaften und 68,5 % aller Auszubildenden ausgebildet werden.[2] Diese Zahlen allein allerdings deuten bereits auf eine große wirtschaftliche Verflechtung mit den großen Unternehmen und auf eine Abhängigkeit des Mittelstandes von den Großunternehmen hin.
Finanzierung des Mittelstandes
Die Finanzierung des Mittelstandes umfasst einen durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von 18 % der Bilanzsumme, wobei 80 % des Fremdkapitals durch Kredite finanziert sind.
Ehrung des Mittelstandes
Der WIRTSCHAFTSSPIEGEL, das Wirtschaftsmagazin für Sachsen-Anhalt ehrt seit 1999 den Mittelstand. Jährlich werden derdie Unternehmer/in des Jahres,Der/die Existenzgründer/in und der Investor des Jahres gekürt.
Seit März 1995 wird der deutsche Mittelstand mit dem "Großen Preis des Mittelstandes" ausgezeichnet. Der "Große Preis des Mittelstandes" ist eine von dem Erfurter Künstler Karsten I. W. Kunert gestaltete Bronze-Skulptur, die jedes Jahr an erfolgreiche Unternehmen von der Oskar-Patzelt-Stiftung verliehen wird.
Siehe auch
Weblinks
- Fachgruppe Mittelstand im Bundesverband Dt. Volks- und Betriebswirte (bdvb)
- Deutsches Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU)
- Institut für Mittelstandsforschung
- Institut für Mittelstandsforschung (ifm) der Universität Mannheim
- Bundesverband mittelständische Wirtschaft - Unternehmensverband Deutschlands e.V. (BVMW)
- Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. (BVDM)
- 'markt intern' - Informationsquelle und Interessenvertretung des Mittelstandes
- Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT)
Quellen
- ↑ Europäische Kommission: Empfehlung 2003/361/EG: KMU-Definition, [13.12.2005]
- ↑ Institut für Mittelstandsforschung (ifm) der Universität Mannheim: Bedeutung des Mittelstands in Deutschland, [13.12.2005]