Diskussion:Lebensversicherung

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Alex2007

--- Ich habe zwei kritische Links sowie meinen Link zur Kapitallebensversicherung wieder eingefügt, um Verbrauchern auch eine unabhängige Betrachtung des Produkts (schließlich ja auch außerhalb des Wikis) zu ermöglichen. Alle Links sind keineswegs pauschal, denn die steuerliche Betrachtung ist nur eine von vielen Punkten, mit denen argumentiert wird. Das AltEinkG (also: Alterseinkünftegesetz) nimmt dem Produkt eigentlich den letzten Reiz. Aber wie gesagt: Das ist in der Tat eine subjektive Betrachtung, die nichts direkt im Wikipedia zu suchen hat, aber im Rahmen eines mündigen Verbraucherschutzes sehr wichtig ist (... denn auf der anderen Seite des Zauns stehen diverse Versicherungsvertreter, die dank einer exorbitant hohen Provision das Produkt jahrelang ins Volk gedrückt haben...) JörgStroisch 20.37, 23. Sep 2005

--- Habe eine Frage zu Lebensversicherungen? Seit wann gibt es solche überhaupt?

18. Juni 1583: Erste Lebensversicherung abgeschlossen
Quelle: WDR2 - Stichtag --Slpeter 14:44, 27. Jun 2005 (CEST)

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Hallo zusammen

Die Aussage, dass der Abschluss einer Kapitallebensversicherung (KLV) vermieden werden sollte ist zu pauschal. Abhängig vom Zweck gibt es zahlreiche Anwendungen, bei denen es auch nach Reduzierung der steuerlichen Privilegierung durch das AltEinkG keine Alternativen gibt (z.B. bei der Gestaltung von Vermögensübergang durch Schenkung oder Erbe).

Dass die KLV wegen ihrer hohen Provision bevorzugt angeboten wird ist richtig. Da aber bei fast allen Anbietern die Provisionen für Renten-, fondsgebundene und KLV identisch ist, ist dies kein spezieller Nachteil der KLV. Im Übrigen sind die Provisionen auf andere Anlageprodukte vergleichbar.

Gert 22:12, 13. Aug 2005 (CEST)

Veto; Es ist falsch, dass die Provision für KLV und fondsgebundene Versicherungen gleich ist! Fondsgebundene Policen (Leben und Renten) werden üblicherweise schlechter verprovisioniert! Die herkömmliche Rentenversicherung ist provisionsmäßig wie die klassische KLV zu sehen. --Menolit 23:33, 27. Sep 2006 (CEST)


Auch die KLV hat ihren Sinn, es kommt auch hier mal wieder auf die Situation an und auf die Ziele des Versicherungsnehmers. --Alex2007 22:39, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Ich bin der Auffassung, dass ein aktuelles Urteil des höchsten deutschen Gerichts zur im Artikel beschriebenen Materie im Artikel bleiben muss. --Pelz 23:21, 21. Okt 2005 (CEST)

Die Seite soll informieren und kein Forum für Lebensversicherungsgegner werden. Ein kritischer Link genügt meines Erachtens voll und ganz. Außerdem sind die 2 aktuellen Urteile weit unspäktakulärer, als von den Medien propagiert. Alternativ dazu kann man ja auch Pro-LV-Links, bspw. des GDV einfügen, jedoch wird dann die Seite nicht unbegingt übersichtlicher, zumal dann ein Schlagabtausch der Gegener und Befürworter anfängt. --dk77 09:05, 22.Okt 2005 (CEST)
Ich persönlich bin kein Gegner der LV. Aber ein Urteil des , wie bereits ausgeführt, höchsten Gerichts gehört hier hin. Auch wenn man es persönlich eher für unspäktakulär hält. --Pelz 03:08, 23. Okt 2005 (CEST)
Es gibt so viele Urteile des BVG, wenn wir die in jeden Artikel einfügen würden...

De facto ist es aber so, dass das Urteil eher unspäktakulär ist, da es sich eigentlich nur mit der Klarheit der Formulierung der Versicherungsbedingungen vor 2001 beschäftigt. Zu den aktuellen Lebensversicherungstarifen hat es nur einen indirekten Bezug.--Dk77 09:47, 23. Okt 2005 (CEST)

Nur noch mal zur Bekräftigung: Das Urteil beschäftigt sich nicht nur mit den Versicherungsbedingungen vor 2001 sonder das Gerichtig beschäftigt sich mit den Versicherungsbedingungen vor 2001. Vom Urteilsspruch sind (nach meiner unmaßgeblichen Schätzung) sicher x-Millionen von noch laufenden Verträgen betroffen. Der Urteilsspruch ist in einem Maße in der Presse besprochen worden, dass er als Link hier hin gehört. Er ist eben nicht einer der vielen BVG-Urteile die entweder Einzelfälle regeln oder doch nur Speziallisten interessieren. Das Urteil spricht sich nicht generell gegen LV's aus, sondern stellt die Rechte der Kunden klar. Der Link gehört hier rein. --Pelz 00:34, 24. Okt 2005 (CEST)

Seid Ihr eigentlich sicher, daß Ihr hier das gewünschte urteil verlinkt habt? Meiner meinung nach interessiert dieses Urteil hier zum Thema "Übertragung des Bestands von Lebensversicherungsverträgen" nur sehr wenige. Ich unterstelle mal, Ihr wolltet das Urteil über die Nichtigkeit der Bedingungen zwischen 1995 und 2001 verlinken (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2001-5&Seite=4&client=12&nr=22568&pos=134&anz=174) oder das (aktuellere) BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005, das die Ersetzung der Bedingungen durch das Treuhänderverfahren, die die Branche angestrebt hatte, in der durchgeführten Form verwirft und jetzt eine Ersatzregelung festlegt - hier der Link zum Urteilstext in einem der drei Fälle beim BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-10&Seite=4&client=12&nr=34232&pos=139&anz=233

Da ich neu hier bin, noch eine Frage: Die Aufteilung der Versicherungsarten nach "Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große Gruppen einteilen:

   * Risikolebensversicherung
   * Kapitallebensversicherung
   * Fondsgebundene Lebensversicherung
   * Rentenversicherung"

ist eine Einteilung nach Äpfeln und Birnen. Äpfel unterscheiden sich nach der Form der Versicherungsleistung: Kapital (einmalig, z. B. Risikoleben oder kapitalbildende Lebensvers. mit Anlage auf Risiko der Gesellschaft - klassisch - oder auf eigenes Risiko - in Fonds -) oder Rente (laufende, wiederkehrende Leistungen, auch Berufsunfähigkeitsvers. gehören hierzu). Birnen ist die Untescheidung, ob eine sichere Leistung (dann ist der Vertrag KapitalBILDEND) oder eine unsichere Leistung (dann nur eine Riskoversicherung) versprochen wird. Zuletzt wird noch die Form der Kapitalbildung (Fondsgebunden) in den Obstkorb geworfen.

Will man das ändern, muß man aber wohl den ganzen Teil des Artikels umstricken, das führt dann womöglich zu Diskussionen der Kap-LV-Gegner und -befürworter.

Wie verhält man sich als "Anfänger" in dieser Situation? Hat da jemand einen Ratschlag? --Hans Jürgen Alt 21:42, 12. Dez 2005 (CET)

Hallo Hans Jürgen Alt, ich teile Deine Kritik,
ich bin weiterhin der Auffassung, daß dieser Satz so nicht Bestand haben sollte: "Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der versicherten Person kalkuliert wird."
Meiner Auffassung nach ist folgendes richtig:
Man unterscheidet bei den Lebensversicherungen zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherungen.
Kapitallebensversicherungen sind manchmal als fondsgebundene Lebensversicherung ausgestaltet.
Die Auszahlungssummen von Kapitallebensversicherungen werden oft als Einmaleinzahlung für Rentenversicherungen genutzt. Es gibt auch Konstruktionen, in denen die Verrentung des angesparten Kapitals von Anfang an vertraglich vereinbart ist.
Wäre das so besser? --Raubfisch 11:04, 21. Jan 2006 (CET)


Benutzer Rieksmeier, 30.04.2006, 17.45 Uhr Lebensversicherung (LV) beinhaltet eine Todesfallsumme (Risikoanteil für vorzeitige Todesfälle) und einen Sparvorgang. Rentenversicherungen (RV) beinhalten ebenfalls einen Risikoanteil (Risiko der Langlebigkeit) und einen Sparvorgang, der quasi identisch wie der Sparvorgang der LV abläuft. Bei fondsgebundenen Versicherungen werden die Sparvorgänge "ausgelagert". Das ist der einzige wesentliche technische Unterschied. Technisch gleiche Vorgänge sind die Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall (+Zinsen, sog. Überschussanteile) bei der LV und die Kapitalabfindung der RV. Technisch ebenso identisch sind Verrentungen: bei der RV wird die vertragliche Rente und die Rente aus den erwirtschaftteten Überschüssen ausgezahlt. Maßstab hierfür ist die Kapitalabfindung, bei der LV wird die Verrentung auf Basis der Versicherungssumme + angefallener Überschüsse vorgenommen. In beiden Fällen orientiert sich die Rentenhöhe am zu verrentenden, vorhandenen Kapital und den Verrentungsregeln (Tarifen).

Unerwünschte Nebenwirkung?

Auch diese Aussage im Artikel halte ich für fragwürdig:

"Eine Anwendung, bei der der Versicherungsanteil ein unerwünschter Nebeneffekt, ist:
Kapitalanlage, Sparprodukt mit geringer Rendite, das eine regelmäßige Anlage von sehr kleinen Beträgen erlaubt (ganz allgemein oder für einen konkreten Zweck, z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)."
Wenn eine Ausbildungsversicherung überhaupt Sinn macht, dann wegen der dadurch gegebenen Sicherheit, daß den Kindern das Geld für ihre Ausbildung auch bei vorzeitigem Tod des Ernährers zur Verfügung steht. Ansonsten wäre ein Sparvertrag meist rentabler, da bei anderen Sparformen viel geringere Kosten anfallen. --Raubfisch 11:18, 21. Jan 2006 (CET)


Für den Zweck der Kapitalanlage ist die Kombination mit einer Risikoabsicherung eher störend. Die Ausbildungsversicherung passt nicht wirklich unter die Kapitalanlage, sonder wirklich eher in den Bereich, wo genau die Kombination von Erlebensfallleistung und Todesfallleistung interessant ist. kw 13:11, 21. Jan 2006 (CET)

Gegenargumente ?

Anders als DK77 das zu sehen scheint (siehe Änderung am 16. Januar: „Die antiwerbung der Lebensversicherungsgegner hat nichts im kapitel "Gischichte der Lebensversicherung" verloren“) bin ich der Auffassung, daß in einen neutralen Artikel über Lebensversicherungen auch Argumente aufzuführen sind, die gegen den Abschluß von Lebensversicherungsverträgen angeführt werden – wenn sie denn nicht völlig abwegig sind – in angemessenem Umfang und in angemessener Form. Ich stimme mit ihm allerdings darin überein, daß dies nicht im Kapitel Geschichte geschehen sollte.

Vielleicht schaffen wir ein neues Kapitel: „Vorbehalte von Verbraucherschützern gegen Kapitallebensversicherungen“ oder so ähnlich. --Raubfisch 11:32, 21. Jan 2006 (CET)

Dann sollte man aber auch bei allen anderen Formen der Altersvorsorge die kritischen Aspekte
mit einbauen. Meines Erachtens ist dieser Artiekl schon lange nicht mehr neutral!--dk77 12:04, 21. Jan 2006 (CET)


@Benutzer:dk77 Laß uns hier über diesen Artikel reden. Wir sollten Argumente nicht deswegen zurückweisen, weil auch andere Artikel verbessert werden könnten. Ich kann nicht überall zugleich sein. ;-)
Aber im Ernst, wenn Du zustimmst, daß der Artikel nicht neutral ist, was an dem Artikel ist Deiner Meinung nach nicht neutral? Stellt der Artikel auch Deiner Meinung nach Lebensversicherungen unter Ausblendung der verbreiteten Kritik an diesem Anlageprodukt dar? Ist das auch Deine Begründung für die angemahnte mangelnde Neutralität? --Raubfisch 14:24, 21. Jan 2006 (CET)

Vielleicht mal ganz systematisch:

Man unterscheidet Versicherungen auf das Leben von Personen nach Art der Leistung:

Kapitallebensversicherung, eine Versicherung wo bei dem versicherten Ereignis eine Kapitalzahlung fällig wird, z.B. gemischte Versicherungen, Risikoversicherungen etc. Rentenversicherungen, eine Versicherung bei der im Versicherungsfall eine Rente, also eine überlebensabhängige regelmäßige Zahlung fällig wird. Z.B. die Rentenversicherung, Berufsunfähtigkeitsversicherungen etc.

Damit ist der berühmt berüchtigte Ausdruck KLV (Kapitallebensversicherung) tatsächlich falsch, wenn man ihn nur auf die gemischte Versicherung bezieht. Die hier genannte Unterscheidung ist letztlich aber nur traditionell, da diese Unterscheidung keinen großen Sinn macht. Man kann jede Rentenversicherung als Abfolge von Erlebensfall-Kapitalleistungen verstehen.

Dann gibt es noch die Unterscheidung nach

Kapitalbildenden Versicherungen (gemischte Versicherung, Rentenversicherungen etc.) Risikoversicherungen (abgekürzte Todesfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.)

Auch diese Unterscheidung ist nicht sinnvoll, da praktisch alle Lebensversicherungsverträge in einem gewissen, allerdings bei Risikoversicherungen eher geringen Umfang Kapital bilden, wegen der Vorauszahlung der Beiträge und der versicherungsmathematischen Verteilung der Beiträge über die Zeit.

Letzlich bleibt damit nur Unterscheidung zwischen den versicherten Ereignissen, also Versicherung auf den Todesfall, den Erlebensfall, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit etc.

Korrekt handelt sich bei dem, was hier so großzügig "Kapitallebensversicherung" genannt wird um eine "gemischte Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall". Da es statistisch fast sicher ist, dass ein Mensch entweder in einen Zeitraum stirbt oder ihn überlebt, erbringt diese Versicherung eine "sichere Leistung" (vgl. § 176 VVG). Es wird also auf jeden Fall eine Leistung fällig. Leider hat der Gesetzgeber übersehen, dass es einen riesengroßen Unterschied macht, ob man morgen 100.000 Euro bezahlen muss oder in 30 Jahren. Den Unterschied nennt man Zins. Und das ist über 30 Jahre ziemlich viel Geld.

Über die "Lebensversicherung" zu streiten, ist wenig sinnvoll. Tatsache ist, dass Versicherungsformen wie die Risiko-Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Leibrentenversicherungen nur von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden können und es für diese Produkte keinen vernünftigen Ersatz gibt. In vielen Ländern der Erde gibt es keine steuerliche Begünstigung für Lebensversicherungsverträge. Dennoch werden dort auch im großen Stil kapitalbildende Lebensversicherungsverträge nachgefragt. In keinem Land der Welt ist Überschussbeteiligung, Rückkaufswerte und die übrigen Vertragsbedingungen so streng geregelt wie in Deutschland. Dennoch hat das BVerfG noch eine kleine Lücke in der überbordenden Regulierung ausgemacht und den Gesetzgeber verpflichtet, auch diese zu schließen. Der BGH hat aufgrund der Unwirksamkeit von Versicherungsbedingungen zu Rückkaufswerten von zwischen 1994 und 2001 abgeschlossenen Verträgen bestimmt, wie im Fall des Fehlens solcher vertraglicher Vereinbarungen diese Lücke zu schließen ist. Beide Gerichte haben klar gestellt, dass Versicherung immer ein kollektiver Prozess ist, bei dem Menschen Geld einbringen, in der Erwartung von Sicherheit und Verlässlichkeit der Altersversorgung. Es gibt keine Form der Kapitalanlage, die historisch eine ähnliche Verlässlichkeit des Ergebnises über Jahrzehnte hatte, wie die kapitalbildende Lebensversicherung, bei - auch im internationalen Vergleich - sehr guten Renditen. Natürlich können zufällige Spitzenrenditen hochvolatiler Anlagen nicht erreicht werden, doch vermeidet man auch die Verluste.

Es verwundert in den Zeiten der Diskussion über Heuschrecken etwas, wenn bezüglich der Lebensversicherung empfohlen wird, die Altersversorgung so zu gestalten, dass der Investor immer auf den Cent Rendite achtet, und das kurzfristig. Die schlimmsten Heuschrecken, überwiegend ausländische Fonds, werden zu einem großen Teil von Geldern der Altersvorsorge in diesen Ländern gespeist. Deren völlig unökonomische am kurzfristigen Erfolg orientierte Vorgehensweise (die allein dem Vertriebserfolg dient, weil genug kleine Leute darauf hereinfallen und ihr Altersvorsorgegroschen dem goldenen Kalb vorwerfen) hat nicht nur die Aktienblase verursacht und deren Platzen, sondern in der Folge auch ein gehöriges Maß an Altersarmut in den betroffenen Ländern. Letzlich kann eine sich in eine Pinie verwandelte Bevölkerungspyramide nur zu Konsequenz haben, dass die Altersvorsorge nachhaltig erfolgt, also in dauerhafte Anlagen, die auch zukünftig, während der Rentenbezugszeit, noch Rendite abwirft. Direkte Investitionen in Vermögensgegenstände mit unsicherem Marktwert, z.B. auch die vom Bund der Versicherten empfohlene Investition in das "Eigenheim", kann sehr gefährlich sein, da nicht diversifiziert. Abgesehen davon, dass das Baugewerbe bestimmt weniger vertrauenserweckend ist, als der Versicherungsvertrieb (was da an Provisionen fließt, davon kann ein Versicherungsvertreter nur träumen), was geschieht, wenn man das Häuschen mit 70 wegen Pflegebedürftigkeit nicht mehr bewohnen kann und man keinen Käufer findet, weil es nicht mehr genug junge Familien für all diese Häuser gibt?

Es wird dringend empfohlen, in dieser komplizierten Welt Pauschalurteile zu unterlassen. Von Lebensversicherungen ist weder generell abzuraten noch zuzuraten. Es hängt von den individuellen Umständen ab. Das Problem besteht darin, dass heute Menschen mehr Zeit für den Kauf eines Fernsehers (1000 Euro) aufbringen, als für die Planung ihrer Altersversorgung (ca. 200.000 Euro). Das solche Unmündigkeit Geld kostet, versteht sich. Der Staat hat erreicht, dass im Fall der Lebensversicherung zumindest im Alter eine gewisse Sicherheit besteht, auch wenn es vielleicht mehr Geld kostet, als unbedingt nötig. Doch die Kunden können höchstens Geld verlieren, was sie schon hatten. Beim Bau kann man sich leicht auf Jahrzehnte verschulden ...

Als Alternative kommt folgendes in Betracht:
Man bezahlt 5% des zu sparnenden Geldes in eine Risikolebensversicherung, die restliche 95% zahlt man in einen Sparbrief bei einer beliebigen Bank, oder besser, direkt in einen Aktienfond. Hierbei hat man in jedem Fall mehr Geld als bei einer Kapitallebensversicherung, obwohl man bei der Bank evtl. noch Steuern abgezogen bekommt. Es gibt zwar auch andere Alternativen, die hier näher beim Thema wären, man schaue einfach mal die Empfehlung hierzu beim Bund der Verbraucher an.

Trennung von Beschreibung und Wertung ist nötg

Ich finde den Vorschlag "Vielleicht schaffen wir ein neues Kapitel: „Vorbehalte von Verbraucherschützern gegen Kapitallebensversicherungen“ oder so ähnlich. --Raubfisch 11:32, 21. Jan 2006 (CET)" sehr gut. Alternativ kann man auch eines für die Beschreibung der "Versicherungstechnik" anlegen und ieses Wertfrei halten. In der Diskussion pro und Kontra kapitabildende LV mischt sich immer wieder eine Bewertung mit der Beschreibung eines Produktmerkmals. Es gibt nun einmal Zillmerung, Stornoabschläge und stille Reserven. Wenn man sich eine Meinung bilden will, ob diese Phänomene angemessen sind, muss man wissen, was sie sind. Wie sie zu beurteilen sind, kann man dann ja anschließend diskutieren. --Hans Jürgen Alt 01:21, 21. Feb 2006 (CET)

P.S.: zur Geschichte der LV noch Folgendes:

Über die CH habe ich einen Artikel gefunden, der au den Leibrentenvertrag als Mittel zur Kapitalbeschaffung er Städte hinweist. Stichwort "Genfer Demoisellen" Meiner Erinnerung nach war in D Gauß(?) auch dabei tätig, die Höhe von Leibrenten je nach Alter des Versicherten zu bestimmen, da auch in D dieses Finanzierungsmodell der Städte zur Umgehung des Zinsverbots Bedeutung hatte.

(Benutzer Rieksmeier) Die Rede ist hier von der "Gauß'schen" Altersverschiebung, nach der später Geborene eine höhere (sog. "fernere", vulgo: "Rest-")Lebenserwartung haben als früher Geborene. Diese Altersverschiebung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Rententafeln, mit denen das finanzielle Erlebensfallrisiko kalkuliert wird. Aktuell sind die Rententafeln DAV 2004 R und DAV 2004 R - Bestand.

Prozessfinanzierungsgesellschaften

Die Quelle der unter Beendigung des Vertrags erwähnten Möglichkeit der Anfechtung von Lebensversicherungen findet sich hier. Da ich aber weder Weiß, ob man den LV-Doktor (meines Wissens die einzige Prozessfinanzierungsgesellschaft mit Spezialisierung auf LVs) im Artikel bzw. den Link unter Weblinks ohne vorherige Abstimmung (weil evtl. unzulässige Werbung) eintragen darf, stelle ich das mal zur Diskussion. Evtl. wäre er sogar ein eigenes Lemma wert. Hauptbeweggrund zur Diskussion ist die wiederholte Löschung dieser Passage. --Don Bühl DiskHelau 18:11, 23. Apr 2006 (CEST)

Rieksmeier: Ich habe den Beitrag "Prozessfinanzierungsgesellschaften" wieder gelöscht:

  • 1. wären diese sonst zu jeder Vertragsform einschlägig (z.B. Möbelkauf, Urlaubsreise)
  • 2. gilt das BGH-Urteil vom 12.10.05 nur für Verträge, die zwischen 1994 u. 2001 abgeschlossen wurden.
  • 3. ist der Begriff "Anfechtung" falsch: vielmehr wurden - auch in früheren Urteilen - einzelne ABG gestrichen und zuletzt vom Gericht materiell ein Anspruch auf Mindestrückkaufswert formuliert. Von Anfechtung (nur wegen Arglist oder widerrechtlicher Drohung möglich) ist nicht auszugehen.
  • 4. überschreitet der Passus m.E. die Neutralität.

Rechtsrahmen

Ich habe die Definition der Beginne wieder auf die Formulierungen der Versicherungsbetriebswirtschaft korrigiert.

Z.B. gilt als technischer Beginn der jeweils gültige und nicht nur der laut Versicherungsantrag, z.B. nach Beginnverlegung infolge Beitragslücke. Für den formellen Beginn ist die Theorie des Kaufvertrags nicht ohne weiteres anwendbar, da nicht die Chronologie zählt, sondern ein Vertragsabschluss erst dann zustandekommt, sobald identische Willenserklärungen aufeinandertreffen: dies ist u.a. wg. § 5 VVG ("Billigungsklausel") nicht zu "chronologisieren". Ähnliches gilt für den materiellen Beginn, bei dem ich das Wort "Zahlung" im Wesentlichen durch "Eingang" (Schickschuldcharakter) ersetzt habe. Markus Rieksmeier

Noch ein Versuch: Kritik

Wie in der Diskussion und Historie zu lesen, ist es schwierig, Kritik an der LV zu äußern, ohne die Neutralität zu verletzen. Ich versuche es hier noch einmal und stelle zur Vermeidung von edit wars erst einmal meine Ideen hier zur Diskussion:

Kritische Diskussion

Eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen stehen immer wieder in der Diskussion:

  • Unisex-Tarife
  • Transparenz
  • Abschlusskosten
  • Ablaufleistung
  • Verwendung der Stillen Reserven
  • Storno-Quoten
  • Steuerbegünstigung

Unisex-Tarife

Lebensversicherungen kalkulieren ihre Tarife in Abhängigkeit des Risikos. Aufgrund der längeren Lebenserwartung von Frauen liegen deren Prämien für Lebensversicherungen niedriger und für Rentenversicherungen höher als für Männer. Von Seiten der linken Parteien wird teilweise gefordert, Unisex-Tarife anzubieten, bei denen keine Differenzierung nach Geschlecht vorgenommen werden darf. Solche Unisex-Tarife sind seit 2006 für die Riester-Rente vorgeschrieben. Gegner dieser Forderung verweisen auf die Vertragsfreiheit sowie den Umstand, dass es ungerecht sei, dass Männer bei gleicher Beitragssumme eine niedrigere Auszahlungsumme als Frauen erhalten.

Transparenz

Lebensversicherungen sind verpflichtet, Ihre Kunden sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Laufzeit über wesentliche Eigenschaften und Kosten ihrer Versicherung zu informieren. Verbraucherschützer fordern, hier zusätzliche Angaben vorzunehmen. (hier vieleicht noch: welche, warum sowie warum nicht)

Abschlusskosten

Die Abschlusskosten werden vertraggemäß von den Kunden in den ersten Jahren erbracht (Zillmerung). Die Folge sind niedrige Rückkaufswerte in den ersten Jahren des Versicherungsverlaufs.

Verbraucherschützer fordern eine Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum, um die Rückkaufswerte in den Anfangsjahren zu erhöhen. Im Bereich der Riester-Rente ist dies durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

In diesem Zusammenhang wird auch kritisiert, dass die Höhe sowie die Zillmerung der Vertriebsprovisionen einen Anreiz für Versicherungsvertreter darstellen, Lebensversicherungen auch über den Bedarf des Kunden hinaus zu verkaufen.

Ablaufleistung

Die Ablaufleistung setzt sich aus einem Garantieanteil sowie einer Überschussbeteiligung zusammen. Die Prognose diese Überschussbeteiligung ist naturgemäß mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Insbesondere in Zeiten fallender Börsen und niedriger Zinsen fallen die tatsächlichen Ablaufleistungen niedriger aus als prognostiziert. Kritiker werden Lebensversicherungen vor, durch zu optimistische Schätzungen den Verkauf von Lebensversicherungen gefördert zu haben.

Verwendung stille Reserven

Um die Kapitalgarantie trotz schwankender Marktpreise der Geldanlagen zu gewährleisten bedarf die Versicherungsgesellschaft eines Puffers in Form stiller Reserven. In der Diskussion ist die Verteilung der Erlöse aus diesen stillen Reserven einerseits zwischen Lebensversicherungsgesellschaft und Versicherten und andererseits zwischen fälligen Verträgen und Verträgen im Bestand.

Stornoquoten

Eine Kapitallebensversicherung ist ein Vertrag der über eine lange Zeit läuft. Da sich die Lebensumstände des Kunden ändern können, kommt es in 70 % der Fälle zu vorzeitigen Vertragskündigungen oder Beitragsfreistellungen (und damit zu Nachteilen der Kunden). Kritiker sehen dies als einen Indikator für die nicht ausreichende Flexibilität der Lebensversicherung.

Insbesondere die Storno-Quote in den ersten Jahren des Vertrags wird als Indikator für eine schlechte Beratungsqualität interpretiert. Diese weichen von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft spürbar ab.

Steuerbegünstigung

Bis zur Abschaffung der Steuerfreiheit der Kapitallebensversicherung 2005 wurde insbesondere von Banken und Fondsgesellschaften kritisiert, dass diese Subvention Lebensversicherungen gegenüber anderen Sparplänen bevorzugen würde. Seit der Abschaffung der Steuerfreiheit wird andersherum kritisiert, dass Kunden keine Möglichkeit haben, die Erträge der Lebensversicherung mittels Freistellungsauftrag von der Steuer freizustellen.

Karsten11 11:35, 12. Jun 2006 (CEST)

Nachdem jetzt 10 Tage kein Widerspruch gekommen ist, habe ich die Ergänzungen vorgenommen. Spricht etwas dagegen, den Neutralitätshinweis wegzunehmen?Karsten11 15:06, 23. Jun 2006 (CEST)
Nein. Hab ihn rausgenommen und den Eintrag auf der Neutralitätsseite für erledigt erklärt. Danke für die kompetenten Bemühungen! --robby 10:50, 24. Jun 2006 (CEST)

Stille Reserven

Zitat von Karten11: Ob das vorgekommen ist, (Das Unternehmen Stille Reserven an Töchterunternehmen wieterverkauft haben) weiss ich nicht. Die "Legalität" möchte ich aber bezweifeln. Ein Verkauf eines Vermögensgegenstandes unter Wert sollte hier den Straftatbestand der Untreue erfüllen, oder?

Es ist deshalb Legal die Wertobjekte an Töchtergesellschaften weiterzuverkaufen, weil Sie ja gerade zum Buch- oder Bilanzwert weiterverkauft werden! Nur wenn Sie unter dem Bilanzwert weiterverkauft werden würden wäre es Illegal. ... zum Thema Untreue - alleine die Tatsache, dass es Stille Reserven gibt sollte schon Untreue darstellen. Das bisherige Versicherungsvertragsgesetz lässt dies jedoch so zu. --Menolit 23:33, 27. Sep 2006 (CEST)
Aktuelles Beispiel zum Thema Legaler Betrug ist, wie bei Benq-Siemens die Trennung von Patenten (Know-How) und Mitarbeitern in je eine GmbH. So ähnlich ist das auch bei Stillen Reserven zu sehen, wo auch die Trennung von Kapital und Kunden bei der Kapital-Lebensversicherung (nicht fondsgebundene) erfolgen kann. --Menolit 00:26, 3. Okt 2006 (CEST)

Welche Weblinks hier eingestellt werden sollen, und welche nicht, scheint hoch umstritten zu sein... Vieleicht sollten wir hier erst einmal Kriterien diskutieren, welche Links sinnvoll sind. Das grundsätzliche Problem ist natürlich, das externe Webseiten nicht neutral im Sinne der wikipedia sind. Daher hilft bei der Auswahl der Weblinks nur, sowohl Kritiker als auch Befürworter gleichermaßen zu Wort kommen zu lassen. Die Kombination "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)" plus "Verband der Versicherten" gefällt mir daher eigentlich ganz gut.Karsten11 09:39, 27. Sep 2006 (CEST)