Lehramt

haben Personen inne, die sich zur Lehre an öffentlichen, privaten oder kirchlichen Bildungseinrichtungen verpflichtet haben oder wurden
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. September 2006 um 21:28 Uhr durch 217.228.40.83 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Lehramt ist ein öffentliches oder kirchliches Amt, mit dem die Pflicht verbunden ist, Schülern oder anderen Personen Lehren so darzustellen oder ihnen gegenüber zu vertreten, dass diese hieraus lernen und auf das Berufsleben bzw. eine weiterführende Ausbildung vorbereitet werden.

Landläufig wird dies als Lehren bezeichnet. Man unterscheidet:

Für das Studium der evangelischen oder katholischen Religionslehre ist eine kirchliche Bevollmächtigung notwendig.

In der katholischen Kirche ist das Lehramt die Autorität, die den Glauben umfassend darlegt, interpretiert und vor Verfälschungen schützt. Es ist nach katholischem Glauben von Christus den Aposteln mit Petrus an der Spitze, von diesen an ihre Nachfolger, die Bischöfe unter Leitung und Letztentscheidung des Papstes übertragen worden (Binde- und Lösegewalt).

In der evangelischen Kirche gibt es ebenfalls diesen Begriff; er taucht etwa auf, wenn ein Geistlicher Dinge lehrt, die mit den allgemeinen theologischen Auffassungen nicht übereinstimmen; ihn erwartet dann ein sogenanntes Lehrzuchtverfahren, das mit der Aberkennung des Lehramtes enden kann.

Berufsverband
Verband Bildung und Erziehung (VBE)

Bayerischer Leherinnen- und Lehrerverband (BLLV)