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Antistes

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Antistes (Vorsteher) war vom 16. bis 19. Jahrhundert die Bezeichnung für das höchste Amt in den reformierten Kirchen in der Schweiz. Der Ausdruck wurde erstmals 1525 gebraucht als inoffizieller Ehrentitel für Huldrych Zwingli in Zürich, dann 1530 für Johannes Oekolampad in Basel und 1532 für Heinrich Bullinger in Zürich.

Der Antistes wurde durch den Grossen Rat (das Parlament) gewählt und war gleichzeitig mit seinem Amt Inhaber einer Pfarrstelle an einer Hauptkirche. Seine Aufgabe war es, die Kirche gegen außen zu vertreten. Er hatte den Vorsitz der Synode und des Examenskollegiums für die Prüfung von Pfarramtskandidaten.