Emmy Zehden

deutsche Widerstandskämpferin
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Der Emmy-Zehden-Weg im Berliner Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verbindet den Saatwinkler Damm mit dem Hüttigpfad.

Da der Weg an der Gedenkstätte Plötzensee entlang führt, wurde er im Jahre 1992 nach einer in der einstigen Strafanstalt Plötzensee hingerichteten Frau benannt. Bis 1992 hieß der Emmy-Zehden-Weg Straße Nr. 229.

Namensherkunft

Emmy Zehden wurde am 28.03.1900 als Emmy Windhorst in Lübbecke in Westfalen geboren. Im Jahre 1926 heiratete sie den jüdischen Geschäftsmann Richard Zehden. Sie war von Beruf Zeitungsausträgerin. Als Mitglied der "Vereinigung internationaler Bibelforscher", die sich später in Zeugen Jehovas umbenannten, gehörte sie einer Gruppe an, die mehrere vom Tode bedrohte Wehrdienstverweigerer in einer Gartenlaube im Krielower Weg 25 in Gatow verbargen. Zu dieser Gruppe gehörten auch das Gärtnerehepaar Muß und nach der Verhaftung von Richard und Emmy Zehden auch Liesbeth Seling.

Das Versteck, in dem sich zeitweise Horst-Günther Schmidt sowie der mit ihm befreundete Gerhard Liebold aus Rentzschmühle bei Greiz und später auch Werner Gassner aus Greiz verbargen, wurde von der Gestapo entdeckt. Daraufhin wurde das Ehepaar Zehden im September 1942 verhaftet. Richard Zehden hatte bereits früher neun Monate in Haft verbüßt. Er wurde in das Konzentrationslager Auschwitz verbracht, wo er verstarb.

Emmy Zehden kam ins Zentralfrauengefängnis in der Barnimstraße 10. Nach einer Verhandlung am Volksgerichtshof am 19.11.1943 wurde sie wegen Wehrkraftzersetzung in Verbindung mit landesverräterischer Begünstigung des Feindes zum Tode und zu lebenslangem Ehrverlust verurteilt. Trotz eines von ihr geschriebenen Gnadengesuches wurde sie am 9.6.1944 in der Strafanstalt Berlin-Plötzensee enthauptet.

Die Flüchtigen Gerhard Liebold und Werner Gaßner wurden vom Reichskriegsgericht in Berlin wegen Zersetzung der Wehrkraft zum Tode verurteilt und hingerichtet. Horst-Günther Schmidt wurde im Juni 1943 als Kurier in Danzig verhaftet. Die Gestapo überführte ihn in das Gefängnis Alexanderplatz in Berlin, später in das Untersuchungsgefängnis Moabit und danach in das Strafgefängnis Tegel. Am 30.11.1944 verurteilte ihn der 4. Senat des Volksgerichtshofes wegen Wehrdienstentziehung, Wehrkraftzersetzung und illegaler Betätigung in der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung zum Tode. Aus dem Zuchthaus Brandenburg-Göhrden wurde er am 27.04.1945 von russischen Soldaten befreit.

Literatur