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Europäische Kommission

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Die Europäische Kommission ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für das Vorschlagen von Gesetzen und die Überwachung von deren Einhaltung zuständig.

Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit tatsächlich supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften.

Kommissionssitz: Berlaymont-Gebäude, Brüssel

Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten.

Organisation

Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 25 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Der Europäische Rat nominiert für jeweils eine neue Kommission einen Kommissionspräsidenten, der die Zustimmung des Europäischen Parlaments erfordert. Seit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza am 1. Januar 2005 entsendet jeder der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union je einen Kommissar, der je einen politischen Zuständigkeitsbereich - nach Möglichkeit entsprechend der besonderen Eignung des Mitgliedstaates für dieses Politikfeld - erhält. Der Europäische Rat ernennt jeden Kommissar einzeln, nachdem die nationalen Regierungen je drei Kandidaten für ihr Kommissariat vorgeschlagen haben. Das gesamte Kommissionskollektiv erfordert schließlich noch die Zustimmung durch das Europäische Parlament. Die Kommissare sind alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums und vertreten die gefassten Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip. Die Amtsdauer der Kommission beträgt 5 Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt.

Weitere Regelungen zur Organisation enthält die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission.

Aufgaben

Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:

  • Sie hat das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden. Im Gegensatz zu agenda-setter-Organen anderer politischer Systeme wie zum Beispiel der deutschen Bundesregierung kann die Kommission einen legislativen Vorschlag jederzeit wieder zurückziehen, solange er nicht vom Rat definitiv beschlossen ist.
  • Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
  • Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
  • Als Vertreterin der Gemeinschaft auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.

Rechtsgrundlage

Als Organ ist sie bislang in Art. Art. 211ff. EG-Vertrag, Art. 124ff. Euratom als Gemeinschaftsorgan verankert. In der zukünftigen Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in den Art. 25, III-250 des Verfassungsentwurfs.

In der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und in Strafsachen sowie in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (also in der zweiten und dritten Säule) hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen. Dies kann sich durch die Verfassung ändern, die der Europäische Konvent ausgearbeitet hat - vorausgesetzt, diese wird von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert und kann somit in Kraft treten.

Geschichte der Kommission

Die Europäische Kommission hat ihre Ursprünge in der Hohen Behörde, die im Rahmen der Verträge von Paris zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion oder EGKS) geschaffen wurde, jedoch auch schon als Kommission bezeichnet wurde. Als ausführendes Organ der Gemeinschaft mit Sitz in Luxemburg oblag ihr der Vollzug der Beschlüsse der Montanunion. Die sechs Unterzeichnerstaaten bestimmten acht Mitglieder selbst, ein neuntes wurde von der Behörde gewählt. Die Mitglieder der Hohen Behörde entschieden mit einfacher Stimmenmehrheit.

1967 wurde die Hohe Behörde der EGKS im Rahmen des EG-Fusionsvertrages mit dem Exekutivorgan der anderen Europäischen Gemeinschaften Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) zur EG-Kommission verschmolzen. In der Folgezeit ragten vor allem die Kommissionen Jenkins und Delors als bedeutende Phasen der Europäischen Integration heraus.

Europäische Kommissionen
EGKS EWG EURATOM EG / EU
Nr. Kommission Amtszeit Kommission Amtszeit Kommission Amtszeit Kommission Amtszeit
1. Monnet 1952 - 1955 Hallstein I 1957 - 1962 Armand 1958 - 1959 Rey 1967 - 1970
2. Mayer 1955 - 1958 Hallstein II 1962 - 1967 Hirsch 1959 - 1962 Malfatti 1970 - 1972
3. Finet 1958 - 1959 Chatenet 1962 - 1967 Mansholt 1972 - 1973
4. Malvestiti 1959 - 1963 Ortoli 1973 - 1977
5. Del Bo 1963 - 1967 Jenkins 1977 - 1981
6. Thorn 1981 - 1985
7. Delors I 1985 - 1989
8. Delors II 1989 - 1993
9. Delors III 1993 - 1995
10. Santer 1995 - 1999
11. Prodi 1999 - 2004
12. Barroso Seit 2004

Zukunft der Kommission

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa sieht in Art. I-26 Abs. 5 und 6 vor, dass die Zahl ihrer Mitglieder langfristig auf 2/3 der Zahl der Mitgliedstaaten reduziert wird.

Nur die erste Kommission, die in Anwendung der Verfassung ernannt wird, besteht noch aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. Ab dem Ende dieser ersten Amtszeit besteht die Kommission - einschließlich ihres Präsidenten und des Außenministers der Union - aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt.

Die Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz beziehungsweise Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Das Prinzip der gleichberechtigten Rotation, nach dem die Mitglieder der verkleinerten Kommission zwischen den Mitgliedstaaten ausgewählt werden, ist auch im Verfassungsvertrag vorgesehen.

Dem Verfassungsvertrag nach soll der Präsident der Kommission durch das Parlament, jedoch auf Vorschlag des Ministerrats gewählt werden, was die demokratische Legitimation der Kommission fördern und die Stellung des Präsidenten insgesamt gegenüber dem Europäischen Rat und dem Ministerrat stärken sollte. Hallo, ich weis nicht, wie ich heise!

Mitglieder der Kommission

Die derzeitige Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 gewählt. Sie trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an.

Präsident und Vizepräsidenten:

Die übrigen Kommissare sind:

Zum Verfahren der Berufung dieser Kommission, vgl. EU-Kommission Barroso.


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