Freisprecheinrichtung

Einrichtung zur Sprachkommunikation, welche ohne Verwendung der Hände benutzt werden kann
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. März 2006 um 23:45 Uhr durch 84.60.169.152 (Diskussion) (Hersteller). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Freisprecheinrichtung (FSE) oder Walk & Talk bezeichnet man eine Vorrichtung, um drahtungebunden Telefongespräche führen zu können oder einer Spracherkennungssoftware Anweisungen zu geben (z. B. Sprachwahl).

Seit 1. Juli 1999 ist für den Lenker in Österreich die Verwendung einer Freisprecheinrichtung beim Telefonieren während des Fahrens vorgeschrieben. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in § 102 Abs. 3 Sätze 5 bis 7 des Kraftfahrgesetzes (KFG). Überdies verbietet § 58 Abs. 1 der österreichischen StVO implizit das Lenken eines Fahrzeuges, wenn der Lenker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist.

Seit Anfang 2001 sind KFZ-Freisprecheinrichtungen in Personenkraftwagen nach §23 Abs. 1a der deutschen StVO zwingend erforderlich, solange der Motor des Autos läuft; die Vorgabe gilt grundsätzlich für alle Fahrzeugführer, also auch Radfahrer.

Im September 2004 wurde in einer Studie des nationalen schwedischen Forschungsinstituts für Straßen und Verkehr (VTI) dargelegt, dass diese Geräte die Sicherheit im Straßenverkehr nicht erhöhen, da die Aufmerksamkeit bereits durch das Telefonieren an sich abgelegt werde ([1]).

Im Jahr 2005 haben erneut mehrere Untersuchungen nachgewiesen, dass Freisprecheinrichtungen das durch das Telefonieren verursachte Unfallrisiko nicht senken. Eine australische Untersuchung kam sogar zu dem Ergebnis, dass Freisprecheinrichtungen Autofahrer zu häufigeren und längeren Telefongesprächen während der Fahrt verführen und deshalb das Unfallrisiko sogar erhöhen.

Hersteller

Zu den Herstellern von Freisprecheinrichtungen gehören u. a. Nokia, Plantronics, Siemens, Hama, Treo, Ericsson, Motorola, Alcatel, Logitech und FwD.

Siehe auch