--Franbeck 03:13, 19. Feb 2006 (CET)
Geburtszange (lat. Forceps) Das Instrument besteht aus zwei gleichen Metallteilen (Blättern). Jedes Blatt besteht aus den Löffeln, die den kindlichen Kopf umfassen, dem Halsteil an dem sich der Zangenverschluss befindet, und den Griffen der Zange, die durch seitlich eingesetzte Zughaken beim Ziehen einen festen Halt bieten. Die Geburtszange dient zur Beendigung der vaginalen Geburt, wenn aus unterschiedlichen Gründen das Herauspressen des Kindes durch die Gebärende nicht möglich ist (z.B Erschöpfung, PDA)Auch eine kindliche Notlage (Herztonabfall) ist Grund für eine Zangenentbindung die schnelle Geburtsbeendigung von Nöten ist. Das kindl. Köpfchen wird hierbei mit den beiden Zangenlöffeln umfasst und behutsam und sorgfältig, während einer oder mehrerer Wehen hinausgezogen.
Voraussetzungen für eine Zangenentbindung:
1.Lebendiges Kind.
2.Vollständig eröffneter Muttermund.
3.Gesprungene Fruchtblase.
4.Kindlicher Kopf steht zangengerecht auf dem Beckenboden (der Hinterkopf befindet sich oben, d.h. das Kind schaut geradeaus in Richtung des mütterlichen Rückens).
Die Anwendung der Zange erfordert vom ärztlichen Geburtshelfer Erfahrung und Geschick. Bei unsachgemässer Handhabung kann es zu gravierenden Schädigungen beim Kind kommen (z.B. Lähmung der Gesichtsnerves, Schädelfrakturen, Genickbruch etc.) Ferner kann es infolge des grossen Raumbedarfes durch die Zange zu mütterlichen Weichteilverletzungen kommen.