Zum Inhalt springen

Selbstauflösungsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Februar 2006 um 16:34 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Bot: ersetze Schwesterprojekt-Vorlagen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Selbstauflösungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen.

Dieses verfassungspolitische Instrument ist in vielen Staaten verbreitet. Im Grundgesetz jedoch ist ein Selbstauflösungsrecht für den Deutschen Bundestag nicht vorgesehen, seine Schaffung ist jedoch 2005 Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang von Neuwahlen.

zu Deutschland siehe auch: Hauptartikel

Wiktionary: Selbstauflösungsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen