Pflegeheim

Einrichtung zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Februar 2006 um 00:41 Uhr durch Rudolfox (Diskussion | Beiträge) (Ergänzung zur Mahnung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen (meist alte, schwerst chronisch Kranke, geistig und/oder körperlich schwerstbehinderte Menschen) dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Pflegeheime dürfen nicht mit Wohnheimen verwechselt werden, obwohl auch in solchen Heimen oft die gleiche Klientel wie in Pflegeheimen untergebracht ist. In Wohnheimen untergebrachte Menschen können zwar auch pflegebedürftig sein, im Vordergrund steht aber die soziale Integration des zu Betreuenden, nicht die Pflege. Ursprünglich als Wohnheime konzipiert, haben sich in den letzten 10 Jahren auch die Altenheime zunehmend zu reinen Pflegeheimen entwickelt. Die Verweildauer in den Heimen sinkt beständig. In großen Städten liegt die Verweildauer mittlerweile bei ca. ½ Jahr. Auch die sogenannten Alten- und Pflegeheime wandelten sich deshalb heute meist zu reinen Pflegeheimen.

Pflegeheime unterstehen zum Schutz der Heimbewohner der Heimaufsicht. Wichtige Regelungen zu baulicher Ausstattung, Personalausstattung und Heimverträgen regelt das Heimgesetz.

Seit einiger Zeit häufen sich Berichte über kritische Zustände in einigen Pflegeheimen in Bezug auf nicht würdig behandelte und durchgelegene Patienten o. ä., auch bedingt durch die immer kürzer werdende Behandlungsdauer pro Patient in Folge gekürzter finanzieller Mittel.

Siehe auch

Altenheim, Altenwohnheim, Altenpflege, Behindertenheim, Heimgesetz, Pflege

Rechtsgrundlagen

bundesrecht.juris.de:

Weitere: