Diskussion:Totalverweigerung

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Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar! Bitte um Bemerkung! --David Ring 01:08, 3. Aug 2005 (CEST)



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"Selten wird nach Jugendstrafrecht geurteilt, obwohl die meisten Totalverweigerer jünger als 21 Jahre sind."

Jugendstrafrecht wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr angewendet, danach nur ausnahmsweise unter entsprechenden Umständen. Insofern scheint mir dieser Satz überflüssig zu sein.

Das stimmt so nicht: zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr gilt man in Deutschland juristisch als "Heranwachsender" und als solcher unterliegt man noch dem Jugendstrafrecht.--134.34.34.12 15:16, 19. Okt 2005 (CEST)

"Es kommt auch vor, dass Totalverweigerer nach verbüßter Strafe erneut einberufen werden und erneut bestraft werden, obwohl laut Grundgesetz eine Mehrfachbestrafung unzulässig ist."

Das ist möglich, weil die erneute Totalverweigerung eine erneute Straftat darstellt. Mehrfachbestrafungen sind nur für ein und dieselbe Tat unzulässig. Oder? Schließlich kann ein Steuerhinterzieher auch zweimal bestraft werden, wenn er nach der ersten Bestrafung erneut hinterzieht.

Stimmt so nicht: es handelt sich ja um ein und dieselbe Tat: Wenn man die Steuern für das Jahr 1995 nicht zahlt und dann erneut für das Jahr 2004 nicht bezahlt, dann sind das zwei gesonderte Straftatbestände die auch gesondert geahndet und bestraft werden. Man begleicht die Steuerschuld für 1995 nicht und die STeuerschuld für 2004 nicht, obwohl man für das EInkommen bedier Jahre steuerpflichtig ist. Die WP ist jedoch eine grunsätzliche, wenn man will "monolithische" Pflicht die man nur einmal erfüllen kann (sg. Wehrdienst zu Friedenszeit) unabhängig davon wie oft man einberufen wird: man weigert sich ja durch Totalverweigerung grundsätzlich dieser Pflicht nachzukommen und nicht etwa der Dienstpflicht für ein spezielles Jahr nachzukommen und somit kann man auch nur einmal bestraft werden. Etwas anderes wäre es wenn es z.B. die Verpflichtung gäbe zwei- oder dreimal Dienst zu leisten und sich dann weigert das zu tun: wenn man zweimla leistet aber einmal nicht liegt ein StB vor, wenn man dreimal verweigert dann eben 3 STück.

"Ferner kann der Musterungstermin durch ein wiederholtes Schuljahr verzögert werden."

Dieser Satz hat nichts mit der Verweigerung der Musterung zu tun, sondern nur mit der Verzögerung des Termins; deshalb habe ich ihn rausgenommen.

---kein angemeldeter Benutzer---

Überarbeiten!

Hm, meines Erachtens ist das eher eine Anleitung oder ein Erfahrungsbericht denn ein Lexikonartikel, Sätze wie "Diese Variante der Totalverweigerung ist alles andere als angenehm, da die einzelnen Arreste manchmal ohne Unterbrechung abgesessen werden müssen und man von den Wachsoldaten nicht immer freundlich behandelt wird." passen m.E. nicht hierher. Und die Weblinks sind sehr einseitig! 83.169.144.63 23:56, 2. Jan 2006 (CET)