Diskussion:Professionelle Zahnreinigung
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Die Wirksamkeit der Professionellen Zahnreinigung wird bezweifelt: Die Autoren des Buches Zahnarztlügen betrachten sie als „rein kosmetische Behandlung“ und „größten Etikettenschwindel der modernen Zahnmedizin“.
Das sollte man den Endkunden/Konsumenten doch bitte selbst überlassen, ob sie kosmetische Behandlungen als Etikettenschwindel und unwirksam betrachten. Sonst kommt demnächst Wikipedia und bezeichnet Haareschneiden und das tägliche Duschen als Betrug der Wasserwerke und Friseurinnungen. (nicht signierter Beitrag von 129.13.72.198 (Diskussion) 13:56, 10. Nov. 2010 (CET))
Ich möchte als Leser dieses Unsinns nicht gleich eine Löschung vornehmen. Aber vielleicht hat ja jemand anderes Interesse daran diese unwissenschaftliche Werbeschrift eines Herausgebers zu löschen. Nur weil es "möglicherweise" noch weitere Einflüsse wie z.B. Zucker auf die Zahngesundheit gibt, ist die PZR auf gar keinen Fall eine "Zahnarztlüge" oder ein "Etikettenschwindel". Hier von einer reinen Kariesprävention zu sprechen zeigt bereits die Unkenntnis dieser Autoren. Richtiger wäre hier schon die Parodontitis-Prävention. Ich denke Wikipedia sollte als Enziklopädie nicht als Werbeplattform unbelegter Behauptungen pseudowissenschaftlicher Bücher verkommen. Sollte dieser Unsinn nicht belegt werden, werde ich in löschen. Richtig ist doch vielmehr, dass nur durch die richtige Zahnhygiene und regelmäßige PZR eine lebenslange Zahngesundheit sicherzustellen ist. Ich sehe unter anderem mich als bestes Beispiel: Vor zehn Jahren wurden meine Zähne erstmals von einer seriösen Zahnärztin komplett repariert. Ich wurde damals erstmals mit der Prophylaxe bekannt gemacht und bekam den richtigen Umgang mit Zahnseide erklärt. Seitdem benutze ich regelmäßig Zahnseide, gehe 2-3 mal im Jahr zur Individualprophylaxe (auch kurz: PZR) und habe seitdem gar keinen Zahnschaden mehr. Die einzige Zahnarztlüge ist hierbei, dass meine Zahnärztin an mir als zu behandelnden Patient nichts mehr verdient. (nicht signierter Beitrag von WienerCharme (Diskussion | Beiträge) 14:33, 5. Apr. 2011 (CEST))
PZR Unwirksam? Entfernung supragingivaler Beläge wirkt sich sogar positiv auf subgingivales Milieu aus. Wer das nicht glaubt dem empfehle ich ein Zahnmedizinstudium bevor er hier seine geistigen Ergüsse zum besten gibt... (nicht signierter Beitrag von 134.60.112.134 (Diskussion) 17:03, 20. Jul 2011 (CEST))
Unabhängig von der Frage der Seriosität der weiter oben angeführten Literatur scheinen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der PZR schon umstritten, oder sehe ich das falsch? Sie setzt sich in der Regel ja aus folgenden o.ä. Maßnahmen zusammen:
1. Anfärben von Belägen und Problemzonendemonstration im Mund mittels Kautabletten oder Färbelösungen.
2. Einüben der geeigneten zusätzlichen Mundpflegehilfsmittel im Mund oder ggf. am Modell.
3. Ernährungsberatung bzw. Diskussion "versteckter Zucker".
4. Durchfädeln aller Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Superfloss zur Fremdkörperentfernung.
5. Entfernung überstehender Füllungsränder, etc.
6. Politur alter Amalgam- oder Composite-Füllungen.
7. Entfernung kosmetisch und hygienisch störender Beläge aus den Zahnzwischenräumen und von den Zahnoberflächen mittels eines Pulverstrahlgerätes (AIRFLOW-Behandlung).
8. Politur der gereinigten Glattflächen mit Polierpaste, Bürstchen oder Gummikelch.
9. Touchierung der endbearbeiteten Zahnoberflächen mit Fluoridlacken (Duraphat) oder Fluoridlösungen (Elmex-Fluid)
Die Punkte 1-4 können auch selber durchgeführt werden. Drogerien und Apotheken führen entsprechende Kauttabletten und Oralspiegel, Zahnseide und Interdentalzahnbürsten sind auch problemlos erhältlich. Zum Thema "versteckter Zucker" kann man sich als mündiger Patient geeignetes Wissen anlesen und sich entsprechend verhalten. Die Punkte 5 und 6 können sicher auch im Rahmen der klassischen zahnärztlichen Behandlung stattfinden. 7 und 8 lässt sich via Zahnseide, Interdentalbürsten oder Mundduschen bewerkstelligen. 9 Lässt sich ebenso mit stark fluoridhaltigen Zahnpasten (z.B. Elmex Gelee) u. dgl. erzielen, und zumindest der kosmetische Part dürfte hinsichtlich der Zahngesundheit nicht relevant sein.
Insofern erscheint ein Hinterfragen der Maßnahme aus meiner Sicht schon legitim. --78.52.50.61 14:11, 7. Aug. 2012 (CEST)
- Es spricht auch nichts dagegen, das zu hinterfragen. Es sollte nur nicht auf dieser Seite geschehen, da es sich hier um eine Wikipedia-Diskussionsseite handelt, für die gewisse Regeln gelten. Ich habe mal einen entsprechenden Kopfbaustein eingesetzt. (Nur am Rande sei darauf hingewiesen, daß in Deiner Aufzählung der im Rahmen einer Individualprophylaxe vorkommenden Maßnahmen eine fehlt: die Professionelle Zahnreinigung, also die Entfernung von supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen harten und weichen Zahnbelägen. Wenn der Patient das zu 100% selber könnte, bräuchte er in der Tat keine PZR. Solchen Patienten wird auch in der Regel keine empfohlen - wenn man denn mal einen trifft. Das ist nämlich erfahrungsgemäß äußerst selten.) -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 17:29, 7. Aug. 2012 (CEST)
Urheberschaft
Ich denke, der Autor ist der Urheber des Textes. Vergleiche die auf der angegebenen Seite genannten Namen mit dem Benutzernamen des einstellenden Benutzers (Benutzer:Horst kares). --Gardini · Schon gewusst? 20:53, 19. Mär 2006 (CET)
Hallo,
es stimmt, ich bin der Autor dieser Zeilen. Ich habe den TExt von meiner WEbseite entnommen, die ich vor einem Monat komplett neu geschrieben habe(www.dr-kares.de). Kann ich ihn also verwenden? - Horst kares 19:09, 20. Mär 2006 (CET)]] 08:42, 20. Mär 2006 (CET)
- Ah ja. Das erklärt vermutlich auch die anpreisende Wortwahl und die Auslassung von Kontraindikationen sowie der Abrechnungsthematik (keine Übernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen). --Geschmolzenes Gummibärchen 16:34, 16. Nov. 2006 (CET)
- Was an der Wortwahl erscheint Dir anpreisend? Beachte bitte, daß in dem halben Jahr seit Ersterstellung des Artikels mehrere Leute daran gearbeitet haben.
- Was sind denn Deiner Meinung nach die "Kontraindikationen" der PZR?
- Und wenn Du gerne etwas über die Abrechnungssituation in Deutschland schreiben möchtest, lass Dich nicht abhalten -M.ottenbruch 18:59, 19. Nov. 2006 (CET)
- Niemand will generell die Sinnhaftigkeit einer professionellen Zahnreinigung hinterfragen. Allerdings gibt es durchaus auf der einen Seite die Kassenthematik, andererseits einige relative Kontraindikationen, über die man sich zwar streiten kann, die aber trotzdem erwähnt werden sollten: http://www.agz-rnk.de/agz/content/3/3_2/3_2_4/index.php
- Dort sind vier „Gründe gegen professionelle Zahnreinigung“ genannt: 1. "Patienten mit Blutgerinnungsstörungen, Marcumarpatienten mit einem Quickwert < 30-35%", 2. "Patienten mit Herzerkrankungen (Endokartitis) (sic!) und verringerter Abwehr. (Behandlung unter Antibiotikaschutz eventuell möglich)", 3."beginnende Demineralisation im Zahnschmelz (White Spots) oder beginnende Karies. (Durch zu aggressive Reinigung mit Polierpasten, Pulverstrahl- oder Ultraschallgeräten können unerwünschte Schäden entstehen - besondere Vorsicht nötig!)" und 4. "Herzschrittmacher älterer Bauart, die durch Ultraschallgeräte gestört werden können". Es sind dies allesamt Bedingungen, auf die bei der PZR Rücksicht genommen werden muß, aber eben keine Kontraindikationen. Die Autoren weisen ja zu fast allen Punkten bereits auf die zu treffenden Maßnahmen hin. Daß sie es der Intelligenz des Lesers überlassen, bei Gruppe 4. auf die Verwendung von Ultraschallgeräten zu verzichten, mag man ihnen nachsehen. Und wie man mit Patienten unter Antikoagulantientherapie umzugehen hat, kann man beim Zahnarzt als bekannt voraussetzen. -M.ottenbruch 12:14, 22. Nov. 2006 (CET)
- Genau aus diesen Gründen sprach ich ja auch von relativen (im Gegensatz zu absoluten) Kontraindikationen. Wir können uns auch gerne auf eine andere, vermutlich bessere Formulierung (Vorsichtsmaßnahmen, etc.) einigen, aber dennoch sind es Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Hier einfach so zu tun, als ob das ja eh alles klar wäre und deshalb in diesem Artikel nicht erwähnt werden müsse, halte ich ehrlich gesagt für ein ziemlich starkes Stück. --Geschmolzenes Gummibärchen 08:51, 24. Nov. 2006 (CET)
- Ich versuche mich gerade daran, so etwas zu formulieren: „Bei der PZR müssen allgemeine Vorsichtsmaßnahmen, wie sie bei jeder möglicherweise invasiven oder mit Blutung einhergehender zahnärztlichen Behandlung angezeigt sind, ebenfalls eingehalten werden, so z. B. indizierte antibiotische Abdeckung, Berücksichtigung von Antikoagulantientherapie. Ferner dürfen keine im Einzelfall kontraindizierten Medizinprodukte angewendet werden, und allgemeine Grundsätze ärztlichen Handelns müssen berücksichtigt werden (siehe auch „primum nil nocere“).“ Das klingt ziemlich redundant. Ich halte es vor allem nicht für zielgruppenrelevant, denn es ist grundsätzlich nicht ratsam, eine PZR zu Hause zu probieren.-M.ottenbruch 12:09, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich bin keineswegs der Meinung, dass der Artikel in der vorliegenden - und erst recht nicht in der ursprünglichen Version - eine vollständige und ausreichende Aufklärung darstellt. Sätze wie diese hier klingen sehr viel eher nach einem Werbespot für Zahnpasta aus den achtziger Jahren als nach einer Enzyklopädie:
- "Man versteht darunter eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder Mensch selbst täglich erledigen kann."
- "Dieser Biofilm besteht aus Milliarden von Bakterien, die einen regen Stoffwechsel entwickeln." :::--Geschmolzenes Gummibärchen 08:32, 22. Nov. 2006 (CET)
- Ich bin keineswegs der Meinung, dass der Artikel in der vorliegenden - und erst recht nicht in der ursprünglichen Version - eine vollständige und ausreichende Aufklärung darstellt. Sätze wie diese hier klingen sehr viel eher nach einem Werbespot für Zahnpasta aus den achtziger Jahren als nach einer Enzyklopädie:
- Mir ist ebenfalls aufgefallen, dass die Wortwahl des Artikels nicht einer Enzyklopädie gerecht wird, sondern man schon merkt, dass hier ein "Produkt" angepriesen wird. --149.148.63.39 17:04, 29. Mär. 2012 (CEST)
Da ich hiermit bestätigt habe, dass der Artikel von mir ist, werde ich ihn wieder einstellen.
- Horst kares 18:38, 20. Mär 2006 (CET) Unterschrift nachgetragen.--Ulz Bescheid! 19:09, 20. Mär 2006 (CET)
Abkürzungen
Die Abkürzungen ZMP, ZMF und DH sollten erläutert werden.
- Da bin ich auch dafür! 84.143.81.159 15:45, 9. Nov. 2006 (CET)
Ist erledigt !---- 21:32, 22. Nov. 2006 (CET)
unvollständig
ich habe eine frage, die der artikel nicht ansatzweise beantwortet. warum wird diese behandlung von den krankenkassen nicht bezahlt, wenn sie doch so toll ist? und warum hab ich das gefühl das sie süße zahnartzhelferin, nur dafür bezahlt wird, mir die behandlung anzupreisen?--85.178.224.36 22:34, 19. Dez. 2006 (CET)
- Die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung sind begrenzt, und sie bezahlt oder bezuschusst längst nicht alles, was sinnvoll ist - bsplsw. keine Implantate, keine funktionsanalytischen oder funktionstherapeutischen Leistungen, keine kieferorthopädischen oder prophylaktischen Leistungen bei Erwachsenen usw. usf. Warum Du Gefühle bezüglich der „süße[n] zahnartzhelferin“ hast, kann ich nicht beurteilen. Wenn aber eine Zahnmedizinische Fachangestellte nur dafür bezahlt würde, professionelle Zahnreinigungen „anzupreisen“, wäre sie deutlich überbezahlt. -M.ottenbruch 16:39, 20. Dez. 2006 (CET)
Weblinks
Der Link "Informationen zu den Kosten einer PZR" führt zu einer Seite, die keine einzige konkrete Preisangabe liefert. Stattdessen gibt es nur Preisumfragen ohne repräsentativem Ergebnis sowie auf jeder Seite drei bis fünf Google-AdSense-Werbe-Linkblöcke. Unter einem informativem Weblink verstehe ich was anderes als solche Werbeseite dessen Autor die Seite wahrscheinlich selbst hier hereineditiert hat. --213.23.231.226 12:12, 9. Sep. 2008 (CEST)
- Hättest Du gleich selbst entfernen können... Done. —Ulz Bescheid! 14:04, 9. Sep. 2008 (CEST)
- Okay, wollte mir das Recht als Gast noch nicht rausnehmen. ^^ Danke. --213.23.231.226 13:03, 8. Okt. 2008 (CEST)
Ist der Link "Erstattung PZR Zahnzusatzversicherung auf www.versicherung-online.net" auf eine rein kommerzielle Seite eines Versicherungsmaklers hier wirklich angebracht? (nicht signierter Beitrag von 79.197.84.22 (Diskussion) 17:52, 21. Feb. 2012 (CET))
Kostenübernahme Gesetzliche Krankenkassen
Da meine Ergänzung trotz Quellenangabe sofort entfernt wurde (Wikipedia war früher doch irgendwie entspannter) stelle ich sie hiermit zur Diskussion: In Deutschland existiert mit dent-net (www.dent-net.de) eine Möglichkeit als Versicherter bestimmter gesetzlicher Krankenkassen (immerhin über 40 BKKs) bei kooperienden Zahnarztpraxen 1-2x jährliche eine PZR ohne Zusatzkosten als Regelleistung zu bekommen. War ein Wechselgrund für mich und hat imho genauso Relevanz wie der Zusatzversicherungspart im Artikel. Ich gehe ohnehin davon aus, dass die PZR bald eine Regelleistung aller gesetzlichen KK wird.
P.S.: Ich arbeite nicht für s.o. --Boepet (nicht signierter Beitrag von 85.178.16.235 (Diskussion | Beiträge) 16:36, 17. Mai 2009 (CEST))
- Ich wäre auch dafür, den Link zu dent-net.de wieder einzufügen - Ich wollte grade schon hier nach der Quelle für die Behauptung fragen.. Naja aber hier stehts ja, nur im Artikel selbst nicht (Warum?) --78.54.20.243 21:18, 7. Aug. 2009 (CEST)
Einfügung von ® hinter Air-Flow aufgrund von § 16 MarkenG
Air-Flow ist eine eingetragene Marke der Ferton Holding S.A. (DE 398 27 139) bzw. deren Tochtergesellschaft EMS Electro Medical Systems-Vertriebs GmbH (EU-Marke 001 176 130)--80.153.26.4 16:18, 5. Mär. 2010 (CET)
- Anscheinend kommt Air-Flow schon nicht mehr im Artikel vor..? -- Kraymer 14:53, 25. Mai 2010 (CEST)
Die sog. Professionelle Zahnreinigung ist nichts weiter als Teil der von allen Ärzten betriebenen IGEL-Strategie, d.h. des Verkaufs überflüssiger Leistungen zu Mondpreisen an den Kunden (der in diesen Fällen nicht König sondern Weihnachtsgans ist), um die zurückgehenden Einkommen (man muß bis zum ersten Segelboot mittlerweile 2 Jahre warten und schafft es nicht mehr wie früher im ersten Jahr) zu kompensieren. Wer seine Zähne mit einer der modernen elektrischen Zahnbürsten regelmäßig putzt und nebenher mit Zahnseide arbeitet, kann ohne jeden Nachteil auf diesen überflüssigen Quatsch verzichten. Der Artikel ist nicht neutral, nur aus der merkantilen Sicht der Zahnärzteschaft geschrieben und in dieser Form zu löschen, weil nicht reparabel. (nicht signierter Beitrag von 217.110.254.125 (Diskussion) 08:21, 11. Mai 2011 (CEST))
"Vorsorge" fachlich insuffizient
"überdurchschnittlich hohe Wasserqualität Nürnbergs" hat REIN GAR NICHTS mit der Häufigkeit der Notwendigkeit einer PZR zu tun. Ein hoher Fluoridgehalt im Trinkwasser wirkt sich dagegen positiv auf die Remineralisation von Zahnschmelz aus. Wissenschaftliche Studien sollte man hier erst zitieren wenn man sie auch verstanden hat und mit dem Fachgebiet befasst ist. Diese Anmerkung sei mir als Zahnmediziner erlaubt. Natürlich darf aber jeder gern aufgrund der "überdurchschnittlich hohe Wasserqualität" auf die Mundhygiene verzichten... (nicht signierter Beitrag von 134.60.112.134 (Diskussion) 17:03, 20. Jul 2011 (CEST))
Zeitabstand
Normalerweise sagt man, dass die P.Z. alle 6 Mon. durchgeführt werden sollte. Dies stand auch mal im Artikel. Bitte mal eine Aussage hierzu treffen. --93.134.225.19 09:35, 17. Sep. 2011 (CEST)
- Das ist genauso richtig wie die von den meisten Zahnärzten gepredigte Regel, 2× im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung zu gehen: eine auf Praxiserfahrungen begründete, jedoch unwissenschaftliche Faustregel, die zwangsläufig nur einen groben Richtwert liefert. Mit kerngesunden Hauern muss man nämlich mitunter gar nicht zur PZR. --Jacek79 19:27, 25. Jan. 2012 (CET)
iGeL
Kann man da noch einbauen, dass es sich um eine sogenannte iGeL-Leistung handelt? --Shaun72 (Diskussion) 09:35, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Die PZR ist eben KEINE iGel Leistung. Siehe Individuelle Gesundheitsleistung#Zahnheilkunde. --Partynia ∞ RM 09:55, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Aber nur, weil es per Definition/Festlegung in der medizinischen Zahnpflege keine IGeL Leistungen gibt. Das ist ja noch mehr Verbraucherirreführung, als IGeL selbst. --Shaun72 (Diskussion) 11:13, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Nein, das ist keine Irreführung, sondern gesetzgeberischer Wille. Wenn die GKV PZR-Leistungen bezahlen sollte, dann wären das Mehrausgaben für die Krankenkassen in Höhe von über 2 MIlliarden Euro pro Jahr. Im Übrigen hat das jeder Patient selbst in der Hand: Bei guter Mundhygiene braucht man in der Regel keine PZR (ebensowenig Zahnersatz, auch hier entstehen erhebliche Eigenleistungen). Auch Implantate werden von den Krankenkassen nicht bezahlt, sie sind trotzdem keine iGel Leistungen. Und im Gegensatz zum Allgemeinärztlichen Bereich , wo viele iGel Leistungen fachlich fragwürdig sind, sind diese Leistungen fachlich anerkannt. Jeder Patient muss darüber hinaus vor der Behandlung den Kosten zustimmen, sonst dürfen sie nicht abgerechnet werden. Wo ist hier eine Irreführung? Allenfalls durch fragwürdige Aussagen einiger Krankenkassen, dass sie alles übernehmen würden. --Partynia ∞ RM 11:29, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Soweit ich das sehen kann und auch im Artikel vermerkt ist die positive Wirkung ja noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen und daher kann die GKV die Leistungen ja auch nicht übernehmen. Und damit sind es doch individuelle Gesundheitsleistungen, oder? Der eine muss das seltener, der andere häufiger. Aber kann es sein, dass du mit IGeL "fachlich fragwürdig" und nicht "nur gegen Selbstzahlung" verbindest? --Shaun72 (Diskussion) 13:29, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Jetzt kommst Du der Sache schon näher. Es geht um die Begriffsdefinition der iGEL Leistung. Darunter versteht man Leistungen im ärztlichen und psychotherapeutischen Bereich - nicht im zahnärztlichen Bereich. Dort heißen sie Selbstzahlerleistungen oder außervertragliche Leistungen. Zur Wirksamkeit: Da driften wir in den politischen Bereich ab. Die Wirksamkeit ist unbestritten. Die Krankenkassen müssen sie aber fachlich in Frage stellen, weil diese Leistungeen sonst Pflichtleistungen der GKV werden müssten. Und wie oben erwähnt, wollen (oder können?) sich das die Kassen nicht leisten. Im Gegenteil, seit 2004 hat der Kassenpatient nur noch Anspruch auf eine Zahnsteinentfernung pro Jahr (früher: nach Bedarf). --Partynia ∞ RM 14:57, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Soweit ich das sehen kann und auch im Artikel vermerkt ist die positive Wirkung ja noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen und daher kann die GKV die Leistungen ja auch nicht übernehmen. Und damit sind es doch individuelle Gesundheitsleistungen, oder? Der eine muss das seltener, der andere häufiger. Aber kann es sein, dass du mit IGeL "fachlich fragwürdig" und nicht "nur gegen Selbstzahlung" verbindest? --Shaun72 (Diskussion) 13:29, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Nein, das ist keine Irreführung, sondern gesetzgeberischer Wille. Wenn die GKV PZR-Leistungen bezahlen sollte, dann wären das Mehrausgaben für die Krankenkassen in Höhe von über 2 MIlliarden Euro pro Jahr. Im Übrigen hat das jeder Patient selbst in der Hand: Bei guter Mundhygiene braucht man in der Regel keine PZR (ebensowenig Zahnersatz, auch hier entstehen erhebliche Eigenleistungen). Auch Implantate werden von den Krankenkassen nicht bezahlt, sie sind trotzdem keine iGel Leistungen. Und im Gegensatz zum Allgemeinärztlichen Bereich , wo viele iGel Leistungen fachlich fragwürdig sind, sind diese Leistungen fachlich anerkannt. Jeder Patient muss darüber hinaus vor der Behandlung den Kosten zustimmen, sonst dürfen sie nicht abgerechnet werden. Wo ist hier eine Irreführung? Allenfalls durch fragwürdige Aussagen einiger Krankenkassen, dass sie alles übernehmen würden. --Partynia ∞ RM 11:29, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Aber nur, weil es per Definition/Festlegung in der medizinischen Zahnpflege keine IGeL Leistungen gibt. Das ist ja noch mehr Verbraucherirreführung, als IGeL selbst. --Shaun72 (Diskussion) 11:13, 4. Apr. 2013 (CEST)
- OK, dann zurück zur Ursprungsfrage:
Kann man da noch einbauen, dass es sich um Selbstzahlerleistungen (im Volksmund fälschlicherweiese auch iGeL-Leistung genannt) handelt?
Und über die Wirksamkeit streiten sich immer noch die Fachleute, aber die werden dafür bezahlt und machen das nicht in der Freitzeit. Also lassen wir sie weiterstreiten. :)--Shaun72 (Diskussion) 16:20, 4. Apr. 2013 (CEST)- Das mit dem "Volksmund" lassen wir mal weg, weil das nicht stimmt. Oder hast Du dafür eine valide Quelle? Und über die Wirksamkeit streiten die Fachleute nicht. Da streiten Nichtfachleute gegen Fachleute. --Partynia ∞ RM 16:49, 4. Apr. 2013 (CEST)
- z.B. Igel-Monitor oder Apotheken.de. Aber ich suche auch gerne noch mehr raus. --Shaun72 (Diskussion) 15:38, 7. Apr. 2013 (CEST)
- Wie meinen? Der erste Link läuft ins Leere, im zweiten heißt es wörtlich: „Obwohl der medizinische Nutzen einer Zahnreinigung unbestritten ist, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die 30- bis 60-minütige PZR nicht.“ Da steht nicht etwa „umstritten“, sondern „unbestritten“!
Und auch wenn sich auf der ersten genannten Seite unter dem Link nichts zum Thema PZR findet, so lassen sich der Seite doch interessante Informationen entnehmen. So heißt es unter der Überschrift „Über uns“ aufschlußreich: „Der IGeL-Monitor wird von einem Team erstellt, das der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist. Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Finanziert wird der MDS vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV).“ Selbst wenn also der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung eine schlechte Meinung über Leistungen verbreitete, die er nicht bezuschußt, so würde mich das nicht weiter beeindrucken. Da gibt es wohl eine Fabel von Äsop über einen sauren Fuchs oder so ähnlich. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 18:37, 7. Apr. 2013 (CEST)- Es ist schwer zu beweisen, dass das Gras grün ist. Siehe Semmelweis-Reflex --Partynia ∞ RM 18:57, 7. Apr. 2013 (CEST)
- Gegenfrage: gibt es Beweise, dass gerade die professionelle Zahnpflege sinnvoll ist? --Shaun72 (Diskussion) 11:19, 10. Apr. 2013 (CEST)
- Natürlich - der deutliche Rückgang an Zahnersatzfällen seit Einführung. --Partynia ∞ RM 12:09, 10. Apr. 2013 (CEST)
- Wie wäre es, wenn Du einmal einen Blick in den Artikel werfen würdest, bsplsw. in den Abschnitt Professionelle Zahnreinigung#Wirksamkeit? In diesem Zusammenhang halte ich es für einen unhaltbaren Zustand, daß die Außenseitermeinung, die auf der Homepage der Techniker Krankenkasse von zwei völlig unbekannten Zahnärzten veröffentlicht wird, im Artikel genausoviel Raum findet wie die Axelsson-Studien. Im übrigen bestreiten selbst die TK-Schreiber – im Gegensatz zu dem Eindruck, der hier durch selektives Zitieren erweckt werden soll – keineswegs die Wirksamkeit der PZR. Der Einwand, der tatsächlich erhoben wird, ist der, daß die PZR keine Erkrankungen positiv beeinflussen kann, sofern der Patient gesund ist. Big Deal! Das hat allerdings auch niemand behauptet. Ebensowenig hat jemand behauptet, man müsse bei Patienten, die keinerlei bakterielle Zahnbeläge aufweisen, diese entfernen. Das ist schon denklogisch unmöglich.
Da die Aussage aus tk-online sinnentstellend zitiert ist, werde ich sie im Sinne von WP:NPOV entferne, sofern dazu kein fundierter Widerspruch kommt. Es spricht allerdings IMHO nichts dagegen, unter Nennung von Roß und Reiter die Stimmungsmache der Krankenkassen gegen die PZR zu thematisieren, sofern dabei die Tatsache nicht verschwiegen wird, daß selbst die Krankenkasse die Wirksamkeit der PZR innerhalb ihrer Indikation nicht bestreiten.
Zusammenfassend sei nochmals betont: Die PZR dient der Verhütung von Krankheiten, sie ist eine präventive Maßnahme (wobei hier die Unterscheidung zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention zu beachten ist – die PZR ist in allen drei Bereichen wirksam). Daß es Situationen gibt, in denen sie schlicht überflüssig ist – nämlich dann, wenn keine Plaque vorliegt – spricht keineswegs gegen ihre Wirksamkeit, wenn sie angezeigt ist. Auch Antibiotika sind nutzlos, wo keine Bakterien sind. Das spricht aber nicht gegen ihre Wirksamkeit gegen Bakterien. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 13:49, 13. Apr. 2013 (CEST)
- Wie meinen? Der erste Link läuft ins Leere, im zweiten heißt es wörtlich: „Obwohl der medizinische Nutzen einer Zahnreinigung unbestritten ist, übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten für die 30- bis 60-minütige PZR nicht.“ Da steht nicht etwa „umstritten“, sondern „unbestritten“!
- z.B. Igel-Monitor oder Apotheken.de. Aber ich suche auch gerne noch mehr raus. --Shaun72 (Diskussion) 15:38, 7. Apr. 2013 (CEST)
- Im Übrigen schau mal auf die Seite Individualprophylaxe --Partynia ∞ RM 16:50, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Weitere Ergänzung: Es steht schon alles im Lemma. Siehe: Professionelle Zahnreinigung#Kosten --Partynia ∞ RM 16:57, 4. Apr. 2013 (CEST)
- Igel-Monitor Hier der Link korrigiert und getestet. --Shaun72 (Diskussion) 11:19, 10. Apr. 2013 (CEST)
- Ist mir seit Langem bekannt, ist aber eine Begriffsfindung im WP-Jargon (umgangssprachlich: Manipulation). --Partynia ∞ RM 12:06, 10. Apr. 2013 (CEST)
- Wenn dieses „Abstract“ überhaupt einen verwertbaren Inhalt hat („Wir fanden nur eine Studie …“), dann den, daß individuelle Mundhygieneunterweisungen (die übrigens nach dem 18. Lebensjahr ebenfalls keine Kassenleistung sind) auch für sich alleine einen karies- und pardontalprophylaktischen Effekt haben. Das bestreitet allerdings auch niemand. Auch wenn die dortige Formulierung den Eindruck zu erwecken versucht, so drückt sie jedoch nicht aus, daß die kombinierte Wirksamkeit einer PZR zusammen mit individuellen Mundhygieneunterweisungen (das scheint bei dieser einen Studie, die Damen und Herren zu finden in der Lage waren, untersucht worden zu sein) nicht höher ist als die von individuellen Mundhygieneunterweisungen alleine. Natürlich ist die Kombination von beidem wirksamer als beide für sich alleine. Das hat aber auch niemand bestritten. Die Tatsache, daß es andere (weniger) wirksame Mittel gegen eine Erkrankung gibt, spricht nicht gegen die Anwendung eines bestimmten Mittels. -- M.ottenbruch ¿⇔! RM 13:49, 13. Apr. 2013 (CEST)
- Das mit dem "Volksmund" lassen wir mal weg, weil das nicht stimmt. Oder hast Du dafür eine valide Quelle? Und über die Wirksamkeit streiten die Fachleute nicht. Da streiten Nichtfachleute gegen Fachleute. --Partynia ∞ RM 16:49, 4. Apr. 2013 (CEST)