Konterbande

rechtlicher Begriff zur Beschlagnahme von Gütern
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Mit Konterbande, in ältere Texten Kontrebande, wird der Schleichhandel bzw. der Schmuggel auf dem Seeweg bezeichnet, wobei die geschmuggelten Güter vorwiegend für den Krieg von Nutzen sind und an eine der kriegsführenden Parteien geliefert werden. Auch die geschmuggelten Güter selbst werden so bezeichnet.

Die Herkunft des Wortes wird aus dem mittellateinischen contra bannum, über das italienische Wort contrabando und später über das französische Wort contrebande abgeleitet.

Siehe auch Banngut