Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz im Basler Hof in Freiburg im Breisgau. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg (seit 1. Dezember 1998). Als politischer Beamter wird dieser vom Ministerpräsidenten ernannt.
geografische Lage
Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und wird daher auch als Regierungsbezirk Südbaden bezeichnet. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass(Frankreich). In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.
Der Regierungsbezirk umfasst die Regionen:
- Hochrhein-Bodensee mit dem Landkreis Lörrach, Landkreis Waldshut und Landkreis Konstanz;
- Südlicher Oberrhein mit den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis sowie den Stadtkreis Freiburg;
- Schwarzwald-Baar-Heuberg mit dem Landkreis Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis und Landkreis Tuttlingen.
Zahlen und Fakten
- 9 Landkreise und den Stadtkreis Freiburg
- Einwohner: 2.051.274 Einwohner
- Bevölkerungsdichte: 219 Einwohner je Quadratkilometer
- Fläche: rund 9.357 Quadratkilometer
- Siedlungsfläche: 920 Quadratkilometer besiedelte Fläche
- 1.880 Quadratkilometer Natur- und Landschaftsschutzgebiete
- 3.939 Quadratkilometer landwirtschaftlich genutzte Fläche
- 4.260 Quadratkilometer Waldfläche
- 1.456 Quadratkilometer Wasserschutzgebiete
Straßen und Verkehr (Stand Mitte 1999):
- zugelassene Kraftfahrzeuge: 1.381.500
- Kraftfahrzeug-Dichte: 656 Kraftfahrzeuge pro 1.000 Einwohner
- Autobahnen: rund 300 Kilometer
- Bundesstraßen: 1.433 Kilometer
- Landesstraßen: 2.146 Kilometer
- Kreisstraßen: 2.642 Kilometer
Geschichte
Der Regierungspräsidium Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seit diesem Zeitpunkt besteht es im wesentlichen aus dem ehemaligen Bundesland Baden, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen ist. Bei der Gebietsreform Anfang der 1970er Jahre wurde der Zuständigkeitsbereich um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert.
Aufgaben des Regierungspräsidiums
Dieses ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere: