Regierungsbezirk Freiburg

Regierungsbezirk in Baden-Württemberg
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Der Regierungsbezirk Freiburg ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.

Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz im Basler Hof in Freiburg im Breisgau. Chef des Regierungspräsidiums ist Regierungspräsident Dr. Sven von Ungern-Sternberg (seit 1. Dezember 1998). Als politischer Beamter wird dieser vom Ministerpräsidenten ernannt.

Der Regierungsbezirk Freiburg liegt im Südwesten Baden-Württembergs und wird daher auch als Regierungsbezirk Südbaden bezeichnet. Im Süden grenzt er an die Schweiz, im Westen an das Elsass(Frankreich). In seiner heutigen Ausdehnung geht er auf die Verwaltungs- und Gebietsreform aus dem Jahre 1973 zurück.

Der Regierungsbezirk umfasst die Regionen:

Zahlen und Fakten

Straßen und Verkehr (Stand Mitte 1999):

Geschichte

Der Regierungspräsidium Freiburg besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952. Seit diesem Zeitpunkt besteht es im wesentlichen aus dem ehemaligen Bundesland Baden, das nach dem zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen ist. Bei der Gebietsreform Anfang der 1970er Jahre wurde der Zuständigkeitsbereich um die Landkreise Rottweil und Tuttlingen erweitert.

Aufgaben des Regierungspräsidiums

Dieses ist für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele im Regierungsbezirk verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

siehe auch

Baden-Württemberg, Breisgau-Hochschwarzwald

externe Links: