Polizeikommissar (PK) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.


PK sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 eingereiht. Es handelt sich um das Eingangsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. Polizeikommissare sind in allen Ländern Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.
Polizeikommissare nehmen je nach Land Führungsaufgaben wie Gruppenleiter in Ermittlungsdienststellen, Sach- bzw. Fachgebietsleiter, Gruppenführer oder stellvertretende Zugführer in geschlossenen Einheiten wahr oder werden als Wachleiter, Erster Streifenführer oder stellvertretende Dienstgruppenleiter eingesetzt.
In der Regel muss ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolviert werden. Der Abschluss erfolgt durch eine Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst, welche der Diplomprüfung gleichsteht. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst erhält der Absolvent den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungswirt“ (FH) oder „Diplom-Verwaltungswirt Polizei (FH)“ bzw. „Bachelor of Arts in Police Leadership“ oder „Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst/Police Service“.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist Polizeihauptmeister (BesGr A 9), die nächsthöhere Polizeioberkommissar (BesGr A 10).
Das Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei besteht aus einem silbernen Stern auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund. Bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See ist eine goldene Litze/Streifen zu 12 mm auf marineblauem Grund zu sehen.
Kriminalkommisar ist die entsprechende Amtsbezeichnung bei der deutschen Kriminalpolizei. Beamte dieser Laufbahn im Vorbereitungsdienst führen die Dienstbezeichnung Kriminalkommisaranwärter.