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„Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung“ – Versionsunterschied

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* [[INZOLL]],
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* [[Ausländerzentralregister]],
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* Meldedateien der Einwohnermeldeämter,
* Meldedateien der [[Einwohnermeldeämter]],
* KFZ-Halter-Auskünfte beim [[Kraftfahrtbundesamt]],
* KFZ-Halter-Auskünfte beim [[Kraftfahrtbundesamt]],
* [[Bundeszentralregister]]
* [[Gewerbezentralregister]]
* Bankauskünfte,
* Bankauskünfte,
* Auskünfte vom Rentenversicherungsträger, hinsichtlich ALLER sozialversicherungsrechtlich
angmeldeten Beschäftigungen eines von der Prüfung Betroffenen
* Auskünfte aus den Steuerakten der Finanzämter
* Auskünfte aus den Steuerakten der Finanzämter


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Um u.a. der '''Bekämpfung der organisierten Kriminalität''' in Form von [[illegaler Ausländerbeschäftigung]], der Bekämpfung der [[Einschleusung von Ausländern]] in bundesdeutsches Gebiet, Ausbeutung von Arbeitskraft sowie letztlich auch Verfolgung des unrechtmäßig erhaltenen Leistungen der Sozialhilfeträger gerecht zu werden, unterziehen sich die Zollbeamten zahlreichen Fortbildungen.
Um u.a. der '''Bekämpfung der organisierten Kriminalität''' in Form von [[illegaler Ausländerbeschäftigung]], der Bekämpfung der [[Einschleusung von Ausländern]] in bundesdeutsches Gebiet, Ausbeutung von Arbeitskraft sowie letztlich auch Verfolgung des unrechtmäßig erhaltenen Leistungen der Sozialhilfeträger gerecht zu werden, unterziehen sich die Zollbeamten zahlreichen Fortbildungen.

== Aufbau ==
== Aufbau ==



Version vom 25. Oktober 2006, 12:06 Uhr

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Arbeitseinheit des deutschen Zolls. Insgesamt verfügt die FKS derzeit über eine Personalstärke von ca. 7000 Zollbeamten an 113 Dienststellen bundesweit.

Aufgabe

Hauptaufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Sofern die FKS bei der Erforschung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Straftatbestände entdeckt, welche nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, leitet sie die ersten unaufschiebbaren strafprozessualen Maßnahmen ein und gibt ihre - in diesem Fall bekanntgewordenen - Ermittlungsergebnisse an die für die Verfolgung zuständige Behörde ab.

Für die Erfüllung ihrer Aufgabe nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hat sie u.a. Zugriff auf verschiedenste Auskunftssyteme wie z.B.

 angmeldeten Beschäftigungen eines von der Prüfung Betroffenen
  • Auskünfte aus den Steuerakten der Finanzämter

Für die Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz haben die Beamten der FKS die Rechte und Pflichten der Beamten des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung und den Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Im Rahmen von Ermittlungsverfahren arbeiten sie eng mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei sowie der Bundespolizei zusammen. Für Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz hat die FKS den Status der Verwaltungsbehörde nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten inne.

Um u.a. der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Form von illegaler Ausländerbeschäftigung, der Bekämpfung der Einschleusung von Ausländern in bundesdeutsches Gebiet, Ausbeutung von Arbeitskraft sowie letztlich auch Verfolgung des unrechtmäßig erhaltenen Leistungen der Sozialhilfeträger gerecht zu werden, unterziehen sich die Zollbeamten zahlreichen Fortbildungen.

Aufbau

Die FKS gliedert sich in die fachlich zuständige "Abteilung-FKS" mit Sitz in Köln, und den eigentlichen FKS-Sachgebieten bei den einzelnen Hauptzollämtern mit meist mehreren FKS-Dienststellen. Der jeweilige Aufbau einer FKS-Dienststelle gliedert sich bundesweit in die Arbeitsgebiete Ahndung, Prüfungen und Ermittlungen sowie Prävention.

Ahndung

In diesem Arbeitsbereich werden Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt. Fälle von Leistungsbetrug werden ebenfalls von diesem Bereich bearbeitet.

Prüfungen und Ermittlungen

Aufbau vergleichbar einem Kriminalkomissariat, hier werden die eigentlich Ermittlungstätigkeiten geführt. Die Arbeit erfolgt überwiegend in "zivil", wobei auch Einsätze in Dienstkleidung vorkommen. Dieser Bereich ist u.a. für die Beantragung sowie die Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen betraut. Er führt initiativ und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einsätze werden meist aus diesem Arbeitsbereich heraus organisiert.

In diesem Bereich wird die Mehrzahl der Beamten eingesetzt.

Prävention

Hier arbeiten die Beamten, welche dem Bürger gegenüber als uniformierte Zollbeamte in Erscheinung treten. Ihre Tätigkeit erfolgt im Schichtdienst.

Aufgabe dieses Arbeitsgebietes ist die flächendeckende Präsenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken, sowie die Schaffung eines Unrechtsbewußtsein bei der Bevölkerung im Hinblick auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.

Bewaffnung der Vollzugsbeamten der FKS

Die Beamten der Arbeitsgebiete Prävention sowie Prüfungen und Ermittlungen sind aufgrund ihrer Gefährdungslage bei Ausübung Ihrer Dienstgeschäfte wie z.B.

  • Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses
  • Vernehmungen eines Beschuldigten
  • Festnahmen
  • Vollstreckung eines Haftbefehls

bewaffnet. Dienstwaffe ist die P6 (Hersteller SIG SAUER).

Der Arbeitsbereich Ahndung wurde nicht bewaffnet, da die Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich im Innendienst wahrgenommen wird.


Zentrale Datenbank

Die FKS erhebt Daten. Um diese Daten erheben zu können, steht der FKS mit ZenDa-ProFiS ein Programm zur Verfügung, dass sich den technischen und organisatorischen Anforderungen stellt. Dabei findet der Datenschutz große Aufmerksamkeit, da die gespeicherten Sozialdaten strengen Auflagen unterliegen und bei Missachtung der Auflagen dem Ansehen des Unternehmens und der einzelnen Mitarbeiter großer Schaden entstehen kann. Die Einrichtung dieser zentralen bundesweiten Datenbank ergibt sich aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.


Statistik

Jahresbilanz 2004:

Die Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckten Schäden in Höhe von 475 Mio. Euro auf. Dazu zählen u.a. nicht entrichtete Steuern, Sozialversicherungsabgaben, Mindestlöhne, Urlaubskassenbeiträge sowie erschlichene Sozialleistungen.

In über 91.000 Fällen wurden Strafverfahren und

In über 52.000 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bundesweite Schwerpunktkontrollen in Spielhallen, auf Großbaustellen, im Güterkraftverkehr, bei Kurier-, Express und Paketdiensten, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus sowie auf Weihnachtsmärkten ergaben bei durchschnittlich jeder sechsten Kontrolle Hinweise auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung.