„Europäische Union“ – Versionsunterschied
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K Offizielle Amtsbezeichnung „Richterin/Richter _des_ Bundesverfassungsgerichts“ statt „am Bundesverfassungsgericht“ (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, siehe auch Bundesverfassungsgericht#Allgemeines) |
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{{Weiterleitungshinweis|''EU'' und ''Eu''|Weitere Bedeutungen sind unter [[EU (Begriffsklärung)]] aufgeführt.|mehrzahl=1}} |
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<!--{{Infobox Staat}} <- Vorlagen-Parameter liegen in [[Spezial:Permanenter Link/108232313]]--> |
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{| class="wikitable float-right toptextcells" style="width:350px; margin-top:0; font-size:90%;" |
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Die '''Europäische Union''' (Abkürzung: '''EU''') ist ein [[Staatenverbund]] eigener Prägung ohne geschichtliche Parallele. Sie besteht derzeit aus 25 Mitgliedstaaten mit insgesamt 460 Millionen Einwohnern. Im Rahmen des [[EU-Binnenmarkt]]es erwirtschaftet sie das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. Die gegenwärtige Europäische Union basiert auf dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen [[Vertrag über die Europäische Union]] und bildet die Dachorganisation der [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]], der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] und der [[Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen|polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen]]. |
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! colspan="2" style="font-size:1.5em"| Europäische Union |
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Die [[Geschichte der Europäischen Union|Entstehungsgeschichte]] nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] und die [[Politische Grundlagen der Europäischen Union|politischen Grundlagen der Europäischen Union]] gelten im Zuge der [[Globalisierung]] teils als modellhaft; teils werden ihre Strukturen und ihre Außenwirkung aber auch sehr kritisch bewertet. Nach mehrfachen [[EU-Erweiterung|Erweiterungen]] und vor dem Beitritt weiterer [[EU-Beitrittskandidaten|kandidierender Staaten]] steht die Gemeinschaft zur Zeit vor einer Reihe struktureller Anpassungsprobleme, die nach dem vorläufigen Stopp des Ratifizierungsverfahrens für den [[Vertrag über eine Verfassung für Europa]] bis auf Weiteres ungelöst sind. |
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[[Datei:Flag of Europe.svg|zentriert|150px|Europaflagge]] |
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[[Europaflagge|Flagge]] |
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{| width="250px" align="right" border="1" cellpadding="2" cellspacing="0" style="margin: 0em 0em 1em 1em; background:#f9f9f9; border: 1px #cccccc solid; border-collapse: collapse; font-size: 95%;" |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Wahlspruch]]''' |
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| align="center" colspan="2"|<br />[[Bild:European flag.svg|200px|Europaflagge]]<br /><small>[[Europaflagge|Details zur Europaflagge]]</small> |
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| „[[Europamotto|In Vielfalt geeint]]“ |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Mitgliedstaat]]en''' |
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| align="center" colspan="2"|'''[[Hymne]]'''<br />Instrumentalversion der [[Europahymne|Ode an die Freude]] |
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| [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|27 Mitgliedstaaten]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Amtssprache]]''' |
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| align="center" colspan="2"|'''[[Wahlspruch]]'''<br />[[Europamotto|In varietate concordia]] (''In Vielfalt geeint'') |
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| [[Amtssprachen der Europäischen Union|24 Amtssprachen]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Hauptstadt]]''' |
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| align="center" colspan="2" style="background:#ffffff"|[[Bild:EU location.png|250px]] |
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| [[Brüssel]] ''([[de facto]])'' |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Präsident des Europäischen Rates|Ratspräsident]]''' |
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| align="center" colspan="2" style="background:#ffffff"|[[Bild:Europe location EU.png|250px]] |
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| {{PRT|1=António Costa (Politiker)| 2=Antonio Costa}} |
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| '''[[Mitgliedstaaten der EU|Mitgliedstaaten]]''' || <small>[[Belgien]], [[Deutschland]], [[Frankreich]], [[Italien]], [[Luxemburg]], [[Niederlande]], [[Dänemark]], [[Irland]], [[Vereinigtes Königreich]], [[Griechenland]], [[Portugal]], [[Spanien]], [[Finnland]], [[Österreich]], [[Schweden]], [[Estland]], [[Lettland]], [[Litauen]], [[Malta]], [[Polen]], [[Slowakei]], [[Slowenien]], [[Tschechien]], [[Ungarn]], [[Zypern]]</small> |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsidentin]]''' |
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| {{DEU|Ziel=Ursula von der Leyen}} |
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| '''[[Arbeitssprache]]n''' || [[Deutsche Sprache|Deutsch]], [[Englische Sprache|Englisch]], [[Französische Sprache|Französisch]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''Sitz der Organe''' |
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| '''[[Europäischer Rat|Sitz des Europäischen Rates]]''' || de facto [[Brüssel]] |
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* [[Europäischer Rat]]: [[Brüssel]] |
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* [[Rat der Europäischen Union|Rat]]: Brüssel<ref>Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, manche Tagungen hält er in Luxemburg ab.</ref> |
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* [[Europäisches Parlament|Parlament]]: [[Straßburg]]<ref>Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in [[Straßburg]], zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse finden in [[Brüssel]] statt, sein Generalsekretariat ist in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]].</ref> |
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| '''[[Rat der Europäischen Union|Ministerratssitz]]''' || [[Brüssel]] |
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* [[Europäische Kommission|Kommission]]: Brüssel<ref>Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und Dienststellen in Luxemburg.</ref> |
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* [[Gerichtshof der Europäischen Union|Gerichtshof]]: [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]] |
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| '''[[Europäisches Parlament|Parlamentssitz]]''' || [[Straßburg]] / [[Brüssel]] |
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* [[Europäischer Rechnungshof|Rechnungshof]]: Luxemburg |
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* [[Europäische Zentralbank|Zentralbank]]:<br />[[Frankfurt am Main]] |
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| '''[[Präsident des Europäischen Rates]]'''|| [[Matti Vanhanen]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''Rechtsform''' |
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| '''[[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsident]]''' || [[José Manuel Durão Barroso|José Barroso]] |
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| [[Staatenverbund]] (abgeleitetes [[Völkerrechtssubjekt]]) |
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| '''[[Präsident des Rats der Europäischen Union]]''' || [[Erkki Tuomioja]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Staatsgebiet|Fläche]]''' |
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| 4.103.987 <small>([[Liste von Staaten und Territorien nach Fläche|7.]])</small> km²<ref>{{Internetquelle |autor=eurostat |url=https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/REG_AREA3__custom_5468707/bookmark/table?lang=de&bookmarkId=e9572305-224b-4fa0-bf0f-a039d44e272e |titel=Fläche nach NUTS 3 Regionen |werk=Eurostat |hrsg=Eurostat |datum=2023-06-19 |sprache=en |abruf=2024-01-05}}</ref> |
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| '''[[Präsident des Europäischen Parlaments|Parlamentspräsident]]''' || [[Josep Borrell]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Einwohnerzahl]]''' |
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| 448,4 Mio. (1.1.2023),<ref>[https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tps00001/default/table?lang=de ec.europa.eu], Stand 1. Januar 2023, abgerufen am 11. Februar 2024.</ref> 450,4 Mio. (1.7.2023, Schätzung) <small>([[Liste der Länder und Territorien nach Einwohnerzahl|3.]])</small> |
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| '''[[Fläche]]''' || 3.975.372 km² |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Bevölkerungsdichte]]''' |
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| '''[[Bevölkerung]]''' || 456,95 Millionen |
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| 109 Einwohner pro km² |
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| '''[[Bevölkerungsdichte]]''' || 115,6 Ew. pro km² |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Bevölkerungsentwicklung]]''' |
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| {{Gestiegen}}+0,218 % (2013) |
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| '''[[Gründung (Recht)|Gründung]]''' || [[1. November]] [[1993]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Bruttoinlandsprodukt]]''' |
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| '''[[Feiertag]]''' || [[9. Mai]] <small>([[Europatag]])</small> |
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* 20,0 Billionen USD ([[Kaufkraftparität|PPP]]) ([[Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt|2.]]) |
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| '''[[Währung]]''' || [[Euro]] <small>(nur [[Eurozone]])</small> |
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* 17,4 Billionen USD (nominal) ([[Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt|2.]]) |
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* BIP/Einw. (PPP): 39.900 $<ref name="cia.gov">{{Webarchiv |url=https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ee.html |text=cia.gov |wayback=20200611111527}}, Stand 1. Januar 2017, abgerufen am 17. Juli 2017.</ref> |
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| '''[[Zeitzone]]n''' || [[Coordinated Universal Time|UTC]] 0 bis +2, sowie UTC +4,-3 und -4 (französische Überseeregionen) |
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* BIP/Einw. (nominal): 35.700 $<ref name="cia.gov" /> |
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| '''[[Internet-TLD]]''' || .eu |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Währung]]''' |
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| {{Klappleiste |style=float:left; width:100%; margin:0; padding:0; border:0 |TITEL=[[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Euro]] (€) <code>([[ISO 4217|EUR]])</code> und 7 weitere: |
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|INHALT= |
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* [[Lew (Währung)|Bulgarischer Lew]] <code>(BGN)</code> |
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* [[Dänische Krone]] <code>(DKK)</code> |
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* [[Złoty|Polnischer Złoty]] <code>(PLN)</code> |
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* [[Rumänischer Leu]] <code>(RON)</code> |
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* [[Schwedische Krone]] <code>(SEK)</code> |
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* [[Tschechische Krone]] <code>(CZK)</code> |
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* [[Forint|Ungarischer Forint]] <code>(HUF)</code>}} |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Staatsgründung|Gründung]]''' |
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* [[Westunion|WU]]: 1948, in Kraft 1948 |
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* [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|EGKS]]: 1951, in Kraft 1952 |
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* [[Westeuropäische Union|WEU]]: 1954, in Kraft 1954 |
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* [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|EWG]], [[Euratom]]: 1957, in Kraft 1958 |
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* [[Drei Säulen der Europäischen Union|Drei Säulen der EU]]: 1992, in Kraft 1993 |
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* [[Vertrag von Lissabon|EU als Völkerrechtssubjekt]]: 2007, in Kraft 2009 |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Hymne]]''' |
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| „[[Europahymne]]“ |
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(Ode an die Freude) |
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[[Datei:Anthem of Europe (US Navy instrumental short version).ogg|30px]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Feiertag]]''' |
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| 9. Mai ([[Europatag]]) |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Zeitzone]]''' |
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| europäisches Festland<br />[[UTC±0]] bis [[UTC+2]]<br />[[UTC+1]] bis [[UTC+3]] (Sommerzeit) |
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[[Gebiet der Europäischen Union#Gebiete in äußerster Randlage|Gebiete in äußerster Randlage]]<br />[[UTC−4]] bis [[UTC+4]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Liste der Kfz-Nationalitätszeichen|Kfz-Kennzeichen]]''' |
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| <small>[[Euro-Kennzeichen#Standard-Kennzeichen der EU-Staaten|Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten]] tragen links einen senkrechten [[azurblau]]en Balken mit einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen entsprechend der [[Europaflagge]] in der oberen Hälfte und dem [[Nationalitätszeichen]] in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich.</small> |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Top-Level-Domain|Internet-TLD]]''' |
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| [[.eu]] |
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|class="hintergrundfarbe5"| '''Website''' |
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| [https://european-union.europa.eu/ europa.eu] |
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|colspan="2"| [[Datei:EU on a globe.svg|360px|Lagekarte der Europäischen Union]] |
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Die '''Europäische Union''' (EU) ist ein [[Staatenverbund]] aus [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|27 Staaten]], davon 26 in [[Europa]] und mit [[Republik Zypern|Zypern]] einem [[Geographie|geographisch]] in [[Asien]]. Zur EU gehören geographisch zudem einige [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union#Spezielle Gebiete|Überseegebiete]] außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen [[Europäer|Einwohner]]. Die verbreitetsten [[Amtssprachen der Europäischen Union#Demografie|Sprachen in der EU]] sind [[Deutsche Sprache|Deutsch]] und [[Französische Sprache|Französisch]] unter den Muttersprachen und [[Englische Sprache|Englisch]] als Zweit- oder Fremdsprache. 2012 wurde die Europäische Union mit dem [[Friedensnobelpreis]] ausgezeichnet.<ref name="nobelprize.org">[https://www.nobelprize.org/nobel_prizes/peace/laureates/2012/ Website des norwegischen Nobelpreiskomitees.] Abgerufen am 12. Oktober 2012. Den [[Prinzessin-von-Asturien-Preis]] für [[Eintracht]] erhielt die Europäische Union 2017.</ref> |
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Die EU stellt eine eigenständige [[Rechtsfähigkeit|Rechtspersönlichkeit]]<ref>[https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/union_legal_personality.html?locale=de Rechtspersönlichkeit der EU]</ref> dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]].<ref>{{Webarchiv |url=http://www.eu-un.europa.eu/ |text=„European Union @ United Nations“ |wayback=20121003063053}}</ref> Das [[Politisches System der Europäischen Union|politische System der EU]], das sich im Zuge der [[Europäische Integration|europäischen Integration]] herausgebildet hat, basiert auf dem [[Vertrag über die Europäische Union]] und dem [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]]. Es enthält sowohl [[Supranationalität|überstaatliche]] als auch [[Intergouvernementalismus|zwischenstaatliche]] Elemente. Während im [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] und im [[Rat der Europäischen Union]] die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] bei der [[Rechtsetzung der Europäischen Union|Rechtsetzung der EU]] unmittelbar die [[Unionsbürgerschaft|Unionsbürger]]. Die [[Europäische Kommission]] als Exekutivorgan und der [[Gerichtshof der Europäischen Union|EU-Gerichtshof]] als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen. |
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Die [[Geschichte der Europäischen Union|Anfänge der EU]] gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl]] (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften ([[Europäische Gemeinschaften|EG]]) bei. Ab 1985 wurden mit dem [[Schengener Übereinkommen von 1985|Schengener Übereinkommen]] die [[Politische Grenze#Zwischenstaatliche Grenzziehungen|Binnengrenzen]] zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der [[Eiserner Vorhang#Öffnung des Eisernen Vorhangs|Öffnung des Eisernen Vorhangs]] 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem [[Vertrag von Maastricht]] wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im [[Vertrag von Lissabon]] von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die [[Demokratiedefizit der Europäischen Union|demokratische Verankerung]] der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt. |
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Von den 27 EU-Staaten bilden 20 Staaten eine [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Wirtschafts- und Währungsunion]]. 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der [[Euro]], eingeführt. Im Rahmen des [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]] arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die [[gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] findet ein gemeinsames Auftreten gegenüber [[Drittstaat]]en statt. Gegenstand der Initiative [[Europa 2020]] war unter anderem die [[Digitale Agenda für Europa 2020|Digitalpolitik]].<ref>[https://www.economist.com/by-invitation/2024/06/04/a-whack-a-mole-approach-to-big-tech-wont-do-says-europes-antitrust-chief A whack-a-mole approach to big tech won’t do, says Europe’s antitrust chief], The Economist, abgerufen am 13. Juni 2024.</ref> Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der [[G7]], ist Mitglied in der [[G20]] und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der [[Welthandelsorganisation]]. |
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== Politische Strukturmerkmale und Funktionsweisen der EU – drei „Säulen“ unter einem Dach == |
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Die EU ist eine [[Großmacht]] und wurde auch schon als „[[Supermacht#21. Jahrhundert|aufstrebende Supermacht]]“ bezeichnet.<ref>[[John McCormick]]: ''The European superpower'' (2007), ISBN 978-1-4039-9845-3. OCLC 71266552.</ref><ref>{{Literatur |Autor=Jeremy Rifkin |Titel=The European Dream| Online=https://archive.org/details/europeandreamhow00rifk |Verlag=Polity Press |Datum=2004 |ISBN=1-58542-345-9 |Sprache=en}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=[[Andrew Moravcsik]] |Titel=Europe: The quiet superpower |Datum=2009 |Sammelwerk=French Politics |Band=7 |Nummer=3–4 |Seiten=403–422 |DOI=10.1057/fp.2009.29 |ISSN=1476-3419 |Kommentar=s2cid:143049416 |Sprache=en}}</ref> Nach nominalem [[Bruttoinlandsprodukt]] ist die Europäische Union der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] und der [[Volksrepublik China]]. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am [[Index der menschlichen Entwicklung]], einen der höchsten Lebensstandards weltweit. |
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''Hauptartikel: [[Politische Grundlagen der Europäischen Union]]'' |
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== Geschichte == |
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Was die EU einerseits kennzeichnet, andererseits in ihrer Komplexität schwer fassbar macht, ist die besondere und in der Entwicklung der Gemeinschaft häufigem Wandel ausgesetzte Verbindung von supranationalen (staatenübergreifenden) und intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Politikfeldern, Institutionen und Entscheidungsmechanismen. Mit dem Maastrichter Vertrag ([[Vertrag über die Europäische Union]]) sind für die EU Strukturen eingerichtet worden, die seither gewöhnlich in einem 3-Säulen-Modell abgebildet werden: |
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{{Hauptartikel|Geschichte der Europäischen Union}} |
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[[Bild:Staatenverbund.png|550px|Veranschaulichung]] |
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Schon nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegründete [[Paneuropa-Union]]. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.<ref>{{Internetquelle |autor=Oliver Burgard |url=https://www.zeit.de/2000/03/Europa_von_oben/komplettansicht |titel=Europa von oben – Warum die politischen Initiativen für eine Europäische Union nach dem Ersten Weltkrieg scheiterten |werk=[[Die Zeit]] |datum=2000-01-13 |abruf=2014-05-09}}</ref> Der entscheidende Ausgangspunkt für die [[europäische Integration]] wurde erst das Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] 1945: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden [[Kalter Krieg|Kalten Krieg]] sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.<ref>[[Peter Krüger (Historiker)|Peter Krüger]]: „Das unberechenbare Europa: Epochen des Integrationsprozesses vom späten 18. Jahrhundert bis zur Europäischen Union.“ W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-17-016586-0, S. 207 (Beginn Kalter Krieg); Gustav Schmidt: {{Webarchiv |url=http://www.uni-hildesheim.de/de/24564.htm |text=„Die Römischen Verträge und der (Kalte Krieg) Ost–West–Konflikt“ |wayback=20081224171334}}, abgerufen am 29. März 2008.</ref> |
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Dieses Modell ist nur bedingt stimmig, weil es die überragende statische Bedeutung der ersten Säule für die Gemeinschaft nicht verdeutlicht, sondern im Gegenteil den irreführenden Eindruck erwecken kann, als dominierten die der Regierungszusammenarbeit zugeordneten Politikfelder in der EU. Dass dem so nicht ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die für die Mitgliedstaaten verbindliche [[Verordnung (EG)|EU-Gesetzgebung]] - die im Umfang die von den Einzelstaaten zu regelnde Materie unterdessen deutlich übertrifft – sich ganz überwiegend auf die in der ersten Säule angesiedelten Bereiche bezieht. |
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{{Absatz}} |
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Am Zustandekommen von EU-Gesetzen bzw. -Rechtsakten ([[Verordnung (EG)]], [[EG-Richtlinie]], [[Entscheidung (EG)]]) sind die [[Europäische Kommission]], der [[Rat der Europäischen Union]] und das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] sowie - die Weichen stellend - der [[Europäischer Rat|Europäische Rat]] beteiligt. Für die einzelnen Politikfelder gibt es zum einen unterschiedliche [[Rechtsetzung der EG|Entscheidungsverfahren]] (Arten des Mit- bzw. Zusammenwirkens von Rat und Europäischem Parlament und darüber hinaus unterschiedliche Formen der Entscheidungsfindung innerhalb des Rates (Qualifizierte [[Mehrheit]] der gewichteten Stimmen unter Berücksichtigung von Bevölkerungsanteilen, einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten, Einstimmigkeit). |
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=== Zeittafel === |
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[[Bild:SchengenAgreement map.png|left|thumb|Mitgliedsländer des Schengener Abkommens]] |
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{{Europäische Union Geschichte}} |
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Diese äußerst differenzierten politischen Zuständigkeits- und Verfahrensmodalitäten in der EU spiegeln den Entstehungsprozess und Werdegang der Gemeinschaft ebenso wie spezielle Interessenlagen und Souveränitätsvorbehalte der Mitgliedstaaten. Ihr Preis sind verbreitete Unkenntnis und Unverständnis der [[Unionsbürgerschaft|EU-Bürger]] sowie eine dadurch mitbedingt schwankende, wenn nicht schwindende Identifikationsbereitschaft der Europäer mit der EU. |
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=== Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) === |
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Als deutliche Erleichterung im Grenzverkehr geschätzt wird der seit 1995 gemäß dem [[Schengener Durchführungsübereinkommen]] wirksam gewordene Verzicht auf Kontrollen des Personenverkehrs in einer Reihe europäischer Staaten (darunter auch Nichtmitglieder der EU). Diese Vereinbarung wurde mit einer verbesserten Kontrolle der EU-Außengrenzen verbunden. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso gelten bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (voraussichtlich 2008) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen. |
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{{Hauptartikel|Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl}} |
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[[Datei:European Coal and Steel Community Map 1952.svg|mini|Die sechs Gründungsmitglieder der [[EGKS]] im Jahr 1951 <small>(Algerien gehörte noch zu Frankreich)</small>]] |
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Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel, den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen, um so einer neuen Aufrüstung des „Erbfeinds“ vorzubeugen. Die USA und Großbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu, das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands für den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Aus dieser Ausgangsposition entwickelte [[Jean Monnet]], Leiter des französischen Planungsamtes, den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Kohle war damals der bedeutendste Energieträger und Stahl das wichtigste Rüstungsmaterial, so dass davon die Fähigkeit eines Staats zur Kriegsführung abhing. Monnet ging es darum, ein erneutes Wettrüsten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern.<ref>Christoph Driessen: ''Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union.'' Regensburg 2024, S. 51.</ref> „Nach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtung“ ([[Christoph Driessen]]).<ref>Christoph Driessen: ''Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union.'' Regensburg 2024, S. 51.</ref> |
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Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament.<ref>{{Literatur |Autor=Michael Gehler |Titel=Europa: Ideen, Institutionen, Vereinigung |Verlag=Olzog |Ort=München |Datum=2005 |ISBN=3-7892-8129-8}}</ref> Der darauffolgende [[Schuman-Plan]] führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.<ref>Europäische Kommission, {{Webarchiv |url=http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1951/index_de.htm |text=1951 |wayback=20140519151606}}, abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine [[Hohe Behörde]] mit supranationalen Kompetenzen, ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung. |
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=== Die Europäischen Gemeinschaften === |
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=== Römische Verträge (1957) === |
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''Hauptartikel: [[Europäische Gemeinschaften]]'' |
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{{Hauptartikel|Römische Verträge}} |
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[[Datei:EU Roma Musei Capitolini close-up.jpg|mini|Saal und Konferenzort, in dem 1957 die [[Römische Verträge|Römischen Verträge]] unterzeichnet wurden]] |
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Am 25. März 1957 bildeten die Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft]] (EWG) sowie die [[Europäische Atomgemeinschaft]] (EAG und Euratom).<ref>Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1957/index_de.htm#top 1957], abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> Ziel der EWG war die Schaffung eines [[Europäischer Binnenmarkt|gemeinsamen Marktes]], in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der [[Kernenergie|Atomenergie]] stattfinden. |
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Die Europäischen Gemeinschaften bilden den [[supranational]]en Kernbereich der EU. Sie umfassen die [[Europäische Gemeinschaft]] und die [[Europäische Atomgemeinschaft]] (bis 2002 gehörte auch die [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl]] zu den Europäischen Gemeinschaften). In den ihnen zugeordneten Politikfeldern (u.a. so wichtige wie Zollunion und [[Europäischer Binnenmarkt]], [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]], Forschungs- und Umweltpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Sozial- und Einwanderungspolitik) hat das Europäische Parlament dem Rat der EU bzw. dem Europäischen Rat gegenüber durch das in der Regel anzuwendende [[Mitentscheidungsverfahren]] nach und nach eine zunehmend gleichberechtigte Stellung gewonnen. |
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EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten [[EG-Fusionsvertrag|Fusionsvertrag]] wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]] (EG) bezeichnet.<ref>Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1960-1969/1967/index_de.htm 1967], abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> |
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Die Bündelung und Verschmelzung souveräner Kompetenzen von Einzelstaaten in diesem EU-Kernbereich zeigt sich in mehrfacher Hinsicht: |
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# Entscheidung des Rates nach dem Mehrheitsprinzip (die Überstimmung von Einzelstaaten ist hier gängige Praxis); |
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# Vorrang und Durchgriffswirkung (unmittelbare Geltung) des EG-Rechts gegenüber den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten; |
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# Zwingende Gerichtsbarkeit des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofs]] (EuGH)<ref>Europ. und Öffentl. Wirtschaftsrecht I; 3. Auflage - Springer, Wien/NewYork</ref> |
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Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer [[Europäische Verteidigungsgemeinschaft|Europäischen Verteidigungsgemeinschaft]] (EVG) 1954 in der [[Nationalversammlung (Frankreich)|französischen Nationalversammlung]].<ref>Europäische Kommission, {{Webarchiv |url=http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1954/index_de.htm |text=1954 |wayback=20140519164456}}, abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> In den 1960er-Jahren bremste [[Charles de Gaulle]] als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten [[Politik des leeren Stuhls]] und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG.<ref>European Navigator (Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe), Étienne Deschamps: [https://www.cvce.eu/obj/die_politik_des_leeren_stuhls-de-f6d19361-9a7a-4e39-ae93-0f898e652d85.html Die Politik des leeren Stuhls], abgerufen am 22. August 2013.</ref><ref name="eu63">Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1960-1969/1963/index_en.htm History: 1963], abgerufen am 22. August 2013.</ref> In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin [[Margaret Thatcher]], die mit der Forderung nach einer [[Britenrabatt|Absenkung der britischen Beitragszahlungen]] weitere Integrationsfortschritte verhinderte.<ref name="eu63" /> Diese Phase wurde auch als [[Eurosklerose]] bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das 1973 beschlossene ''Dokument über die [[europäische Identität]]'', in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur „Dynamik des europäischen Einigungswerks“ bekannten und die „vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union“ als gemeinsames Ziel bekräftigten.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Organe/ER/Pdf/Dokument_Identitaet.pdf |text=„Dokument zur europäischen Identität“ (Kopenhagen, 14. Dezember 1973) |wayback=20130517025730 |format=PDF; 36 kB}}, veröffentlicht im „Bulletin der Europäischen Gemeinschaften“, Dezember 1973, Nr. 12, S. 131–134, abgerufen im Portal ''europarl.europa.eu'' am 10. November 2012.</ref> |
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Mit der [[Einheitliche Europäische Akte|Einheitlichen Europäischen Akte]] (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten [[Jacques Delors]] den Plan eines [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkts]], in dem bis zum 1. Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für den europaweiten Handel überwunden werden sollten.<ref>Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1980-1989/1987/index_de.htm 1987], abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> |
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Auch die unabhängige Stellung der EU-Organe gegenüber den Einzelstaaten (so vor allem der Europäischen Kommission, des EuGH und des [[Europäischer Rechnungshof|Europäischen Rechnungshofs]]) gelangen im Rahmen dieser „ersten Säule“ voll zur Wirkung. |
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{{Absatz|links}} |
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=== Vertrag von Maastricht (1992) === |
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=== Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik === |
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{{Hauptartikel|Vertrag von Maastricht}} |
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[[Datei:GER — BY — Regensburg - Donaumarkt 1 (Museum der Bayerischen Geschichte; Vertrag von Maastricht).JPG|mini|Der [[Vertrag von Maastricht]] im Jahr 1992 gründet die Europäische Union.]] |
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[[Datei:Euro coins and banknotes.jpg|mini|Der [[Euro]] wurde 1999 als standardmäßiges [[Buchgeld]] eingeführt. Münzen und Scheine als [[Bargeld]] folgten drei Jahre später.]] |
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Der Fall des [[Eiserner Vorhang|Eisernen Vorhanges]], der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der [[ČSSR]] sowie in Bulgarien und in Rumänien führte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten:<ref>REGIERUNGonline, {{Webarchiv |url=http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/emags/epublic/047/schwerpunkt-1-die-europaeische-einigung.html |text=''Die Europäische Einigung – eine einzigartige Erfolgsgeschichte'' |wayback=20090104034047}}, abgerufen am 2. Mai 2008.</ref> Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Wirtschafts- und Währungsunion]] beschlossen, die später zur Einführung des [[Euro]] führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Außen- und Sicherheitspolitik]] und im Bereich [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Inneres und Justiz]]. Zugleich wurde die EWG in [[Europäische Gemeinschaft]] (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).<ref>europa.eu: [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1990-1999/1993/index_de.htm Die Geschichte der Europäischen Union – 1993] (Chronologie)</ref> |
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Mit dem [[Vertrag von Amsterdam]] (1997 unterzeichnet) und dem [[Vertrag von Nizza]] (seit 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum [[Vertrag von Lissabon]] besaßen lediglich die [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]], nicht aber die Europäische Union selbst<ref>{{Internetquelle |url=http://marquix.homelinux.net/finanzredaktion/die-eu-hat-keine-gesetzgebungsbefugnisse |titel=Die „EU“ hat keine Gesetzgebungsbefugnisse |werk=marquix.homelinux.net |hrsg=Finanzredaktion Hamburg |datum=2012-12-10 |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20121210062617/http://marquix.homelinux.net/finanzredaktion/die-eu-hat-keine-gesetzgebungsbefugnisse |archiv-datum=2012-12-10 |abruf=2006-02-18}}</ref> [[Rechtspersönlichkeit]]. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere in der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten. |
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''Hauptartikel: [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union]]'' |
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Durch das [[Kalter Krieg#Auswirkungen und Ende|Ende des Kalten Krieges]] 1990 geriet auch die Überwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Durch mehrere [[Erweiterung der Europäischen Union|Erweiterungsrunden]] (1973, 1981, 1986, [[EU-Erweiterung 1995|1995]]) war sie bereits auf fünfzehn Mitglieder angewachsen. Nun wollten auch die [[MOEL|mittel- und osteuropäischen Staaten]], die zuvor dem [[Ostblock]] angehört hatten, Teil der Union werden.<ref>Günter Verheugen, [https://ec.europa.eu/archives/commission_1999_2004/verheugen/speeches/sp31032003de.htm Rede vom 31. März 2003 an der Technischen Universität Budapest], abgerufen am 20. Februar 2008.</ref> Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die [[Kopenhagener Kriterien|Kopenhagener Beitrittskriterien]] fest, mit denen [[Freiheit]], [[Demokratie]], [[Rechtsstaat]]lichkeit, [[Menschenrechte]] und die bürgerlichen [[Grundfreiheiten]] als Grundwerte der Union definiert wurden.<ref>{{CELEX|C2010/083/01|Konsolidierte Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |abruf=2016-08-05}}</ref> 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden [[EU-Erweiterung 2004|Osterweiterungen]], bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden. |
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[[Image:Javier Solana 2005.jpg|thumb|left|Der Hohe Vertreter für die GASP, [[Javier Solana]]]] |
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Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der [[Lissabon-Strategie]] vorgenommen, die den Herausforderungen der [[Globalisierung]] und einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für die kommende Dekade bestimmte man, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“.<ref>[https://www.europarl.europa.eu/summits/lis1_de.htm#I Europäischer Rat 23. und 24. März 2000, Lissabon]</ref> Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm, [[Europa 2020]], formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele. |
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Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sollen die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird sie durch den [[Hoher Vertreter für die GASP|Hohen Vertreter für die GASP]] repräsentiert. Er soll die GASP in weltpolitischen Fragen nach außen vertreten, um der EU eine einheitliche Position zu geben. Das Amt wurde vom Rat der Europäischen Union eingerichtet. Der Hohe Vertreter für die GASP ist zugleich Generalsekretär des Rates. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen. |
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=== Vertrag von Lissabon (2007) === |
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Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der [[Menschenrechte]], [[Demokratie]] und [[Rechtsstaat]]lichkeit sowie [[Frieden]]serhaltung. Die [[Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik |Sicherheitspolitik]] (ESVP) stützt sich auf die [[Westeuropäische Union]] und zielt auf [[Abrüstung]] und eine Europäische Sicherheitsordnung. |
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{{Hauptartikel|Vertrag von Lissabon}} |
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[[Datei:Tratado de Lisboa 13 12 2007 (08) edited.jpg|mini|Die Unterzeichner des [[Vertrag von Lissabon|Vertrags von Lissabon]] im Jahr 2007]] |
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Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfähigkeit der EU durch [[Veto]]-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt. Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des [[Britenrabatt]]s. Mit der Einführung des Verfahrens der [[Verstärkte Zusammenarbeit|verstärkten Zusammenarbeit]] durch die Verträge von [[Vertrag von Amsterdam|Amsterdam]] und [[Vertrag von Nizza|Nizza]] wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das [[Schengener Abkommen]] und die [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Währungsunion]]. Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert. |
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Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, gehört also zur sogenannten „zweiten Säule“ der Europäischen Union. Sie umfasst das [[Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee|Politische und Sicherheitspolitische Komitee]], den Militärausschuss, den Militärstab, den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. |
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Auf dem [[Gipfel von Laeken 2001]] beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines [[Europäischer Konvent|Europäischen Konvents]], der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. 2004 wurde dieser [[Vertrag über eine Verfassung für Europa|Verfassungsvertrag]] in [[Rom]] unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem [[Referendum]] ablehnten.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.eiz-niedersachsen.de/eu-verfassung.html |titel=Ein neuer Vertrag für die Europäische Union |hrsg=Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersachsen |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20080521040704/http://www.eiz-niedersachsen.de/eu-verfassung.html |archiv-datum=2008-05-21 |abruf=2014-05-19}}</ref> Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm.<ref>Europäische Kommission, {{Webarchiv |url=http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm |text=Der Vertrag auf einen Blick |wayback=20071220210455}}, abgerufen am 2. Mai 2008.</ref> Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. |
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=== Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit === |
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Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der [[Friedensnobelpreis]] „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt.<ref name="nobelprize.org" /> |
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''Hauptartikel: [[Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]]'' |
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{{Absatz|links}} |
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=== Phase der Herausforderungen === |
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[[Image:Europol-members-map.png|thumb|Mitglieder bei Europol]] |
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[[Datei:NobelUE2012.jpg|mini|hochkant|Die Urkunde des Friedensnobelpreises (2012)]] |
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Durch die [[Finanzkrise ab 2007]] und die daraus resultierende [[Eurokrise]] ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete [[Europäischer Stabilitätsmechanismus|Europäische Stabilitätsmechanismus]] (ESM) als Teil des [[Euro-Rettungsschirm]]s sowie der [[Europäischer Fiskalpakt|Europäische Fiskalpakt]], der den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte. Die [[Europäische Bankenunion]] hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen.<ref name="wirtschaftsdaten_eu">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/wirtschaftsdaten104.html Daten zur Eurokrise: Wie geht es Europas Staaten?]</ref> |
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Uneinigkeit in der Europäischen Union hatte die [[Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016|Flüchtlingskrise]] ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen Auftrieb. 2016 erfolgte nach einem [[EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich 2016|Referendum]] der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die Aufnahmebereitschaft für [[Flüchtling]]e bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege. Teilweise kam es zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im [[Schengen-Raum]]. Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU-Außengrenzen getroffen, so der Ausbau von [[Frontex]]. Ein Plan zur Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedsstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch [[Nationalkonservatismus|nationalkonservative]] Regierungen teils offen entgegen vom [[Europäischer Gerichtshof|EuGH]] [[Höchstrichterliche Rechtsprechung|höchstrichterlich]] bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert. |
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Die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich den Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch [[Einheitliche Europäische Akte|Rechtsakte]] umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen. Ihre Ziele sind in Artikel 30 EU-Vertrag bestimmt: die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere des Terrorismus, des Menschenhandels, der Straftaten gegenüber Kindern, des illegalen Drogen- und Waffenhandels, der Bestechung und Bestechlichkeit sowie des Betruges. Als Institutionen wurde ein Europäisches Polizeiamt ([[Europol]]) geschaffen, das der Koordination und Informationssammlung dient. Weiterhin existiert eine Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit ([[Eurojust]]), die für die Koordination mitgliedstaatlicher Ermittlungsverfahren zuständig ist. Die Europäische Polizeiakademie ([[EPA]]) dient der Zusammenarbeit der Ausbildungsstellen. |
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Nach 2019 machten die gewählten Organe der EU sich die [[globale Erwärmung]] und die Herbeiführung eines wirksamen [[Klimaschutz]]es zur wichtigen Aufgabe. Im Rahmen eines [[Green New Deal|„europäischen grünen Deals“]] wurde das Ziel ausgegeben, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Europa sollte der erste [[Klimaneutralität|klimaneutrale]] Kontinent werden.<ref>„Europa soll grüner und digitaler werden. EU-Parlament bestätigt das Team der künftigen Kommissionschefin von der Leyen mit breiter Mehrheit.“ In: ''[[Der Tagesspiegel]].'' 28. November 2019, S. 7.</ref><ref>„Europaparlament ruft den ''Klimanotstand'' aus.“ In: ''[[Der Tagesspiegel]].'' 29. November 2019, S. 1.</ref><ref>Susanne Schwarz: [https://www.klimareporter.de/europaische-union/eu-parlament-ruft-klimanotstand-aus „EU-Parlament ruft Klimanotstand aus.“] In: ''Klimareporter.'' 28. November 2019; abgerufen am 29. November 2019.</ref> |
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==Motive und Hauptstationen des europäischen Einigungsprozesses== |
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Infolge der [[COVID-19-Pandemie in Europa|Covid-19-Pandemie]] kam es europaweit zu [[Internationaler Verkehr in der COVID-19-Pandemie|Grenzschließungen]] welche Lieferengpässe bedingten. Die EU-Kommission führte daraufhin sogenannte 'green lanes' ein, mit der die Kontrollen von [[Lastkraftwagen]] verkürzt wurden. Die EU koordinierte eine gemeinsame [[COVID-19-Impfstoff#Europäische Union|Impfstoffbestellung]], durch welche bis Juni 2022 86 % der Erwachsenen in der EU geimpft wurden. Durch den [[Wiederaufbaufonds (EU)|Wiederaufbaufonds]], zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen [[Sozioökonomische Auswirkungen der COVID-19-Pandemie|Auswirkungen]] [[Sozioökonomische Auswirkungen der COVID-19-Pandemie|der Pandemie]], nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf.<ref>{{Internetquelle |url=https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/transportation-during-pandemic_en |titel=Transportation during the pandemic - European Commission |sprache=en |abruf=2025-05-15}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=deutschlandfunk.de |url=https://www.deutschlandfunk.de/fuenf-jahre-corona-wie-die-eu-auf-die-pandemie-reagiert-hat-100.html |titel=Fünf Jahre Corona - Wie die EU auf die Pandemie reagiert hat |datum=2025-01-23 |sprache=de |abruf=2025-05-15}}</ref> |
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Wie die Anfänge der EU sich in Umfang und Organisationsstrukturen stark von den heutigen unterscheiden, so lässt sich dies auch für manche der damit verbundenen Zielsetzungen sagen, obgleich weiterhin wichtige Schnittmengen bestehen. Einer der profiliertesten Pro-Europäer unserer Zeit, der luxemburgische Premierminister [[Jean-Claude Juncker]] hat dem folgendermaßen Ausdruck verliehen: |
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Zwischen Februar 2022 mit dem Beginn des [[Russischer Überfall auf die Ukraine seit 2022|russischen Überfalls auf die Ukraine]] und Februar 2025, beschloss die EU sechzehn [[Sanktionen gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine|Sanktionspakete gegen Russland]] und Belarus. So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und Luxusgüter verhängt und 2400 Personen und Einrichtungen sanktioniert.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-against-russia-explained/#individual |titel=Die Sanktionen der EU gegen Russland im Detail |sprache=de |abruf=2025-05-15}}</ref> |
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[[Image:Soldatenfriedhof - Rheinberg War Cemetery - Gräberfeld.jpg|right|thumb|Ein Soldatenfriedhof, auf dem Opfer des Zweiten Weltkrieges beigesetzt wurden]] |
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== Geographie == |
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{{Zitat|''Wer an der Europäischen Union zweifelt, soll einen Soldatenfriedhof besuchen.''}} |
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{{Hauptartikel|Gebiet der Europäischen Union}} |
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{{Doppeltes Bild|rechts|2rocks.jpg|230|Mont-Blanc and Lake of Passy.JPG|191|Die [[Küstenlinie]] der EU beträgt im Ganzen 67.770,9 km.|Der [[Mont Blanc]] ist mit 4.810 m der höchste Berg in der EU}} |
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[[Datei:European Union biogeography countries.svg|mini|[[Biogeographische Regionen der Europäischen Union]]]] |
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Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564 km². Die [[Küstenlinie]] beträgt im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten [[Außengrenzen der Europäischen Union|Außengrenzen]] mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten,<ref name="Factbook">{{CIA-Factbook |Code=european-union |Text=European Union}}, abgerufen am 1. April 2025.</ref> darüber hinaus auf dem [[afrika]]nischen Kontinent mit [[Marokko]] und in [[Südamerika]] mit [[Brasilien]] und [[Suriname]]. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in [[Gadheim]], einem Ortsteil der Gemeinde [[Veitshöchheim]] im [[Landkreis Würzburg]]. |
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Das den Gründerstaaten gemeinsame Hauptziel des europäischen Einigungsprojekts war die Sicherung eines dauerhaften Friedens auf jenem Kontinent, auf dem der Krieg bereits vielfach schwere Verwüstungen angerichtet hatte und von dem die beiden [[Weltkrieg]]e des 20. Jahrhunderts ausgegangen waren. Die mit dem Auseinanderfallen des früheren [[Jugoslawien]] einhergegangenen ethnischen Auseinandersetzungen, Verfolgungen und Kriegsschrecken lassen diese Zielrichtung des europäischen Einigungswerks erneut besonders wichtig erscheinen. |
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Zum Gebiet der Europäischen Union gehören außerhalb Europas die fünf französischen [[Übersee-Département]]s [[Französisch-Guayana]], [[Guadeloupe]] und [[Martinique]] in [[Amerika]], [[Mayotte]] und [[Réunion]] in [[Afrika]] sowie die ''Collectivité d’outre-mer'' [[Saint-Martin (Gebietskörperschaft)|Saint-Martin]], die spanischen [[Kanarische Inseln|Kanarischen Inseln]] sowie [[Ceuta]] und [[Melilla]] an der [[Marokko|marokkanischen]] Küste, die portugiesischen Inseln [[Madeira]] und die [[Azoren]], und die in Asien liegende [[Republik Zypern]]. |
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=== Primäre Zielvorstellungen und Handlungsmotive === |
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[[Topografie (Kartografie)|Topographisch]] ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln wie die [[Iberische Halbinsel]], die [[Apenninhalbinsel]], Teile der [[Skandinavische Halbinsel|Skandinavischen Halbinsel]] und der [[Balkanhalbinsel]], sowie kleinere Halbinseln wie die [[Bretagne]] und [[Jütland]]; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die größten unter ihnen [[Irland]], [[Sizilien]] und [[Sardinien]]. |
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Drei Motive sind als grundlegende und überdauernde Antriebsfaktoren des in die EU mündenden Einigungsprozesses anzusehen: |
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* das Sicherheitsinteresse insbesondere Frankreichs an einer Einbindung Deutschlands in supranationale Strukturen zum Zweck der Machtkontrolle, oder allgemeiner gesagt: Kriegsverhütung durch (partiellen) Zusammenschluss; |
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* die Aussicht auf Wirtschaftswachstum und Wohlstandsmehrung durch gemeinsame Märkte und Außenzölle; |
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* die Selbstbehauptung eines politisch und wirtschaftlich geeinten Europas gegenüber den nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu Supermächten aufgestiegenen USA und UdSSR sowie die Bildung eines geschlossenen Abwehrblocks gegenüber dem befürchteten sowjetischen Expansionismus; |
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Aufgrund der [[Plattentektonik|plattentektonischen Verschiebungen]] entstanden Gebirge wie die [[Alpen]], die [[Pyrenäen]], der [[Apennin]] und die [[Karpaten]]. Durch [[Subduktion]] der afrikanischen unter die europäischen [[Kontinentaldrift|Kontinentalplatten]] gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem [[Ätna]] der höchste Vulkan Europas in der EU. |
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Europäische Selbstbehauptung unter den Bedingungen einer wirtschaftlich und politisch globalisierten Welt gehört zu den neuerdings besonders herausgestellten EU-Zielen. Mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung haben die beteiligten EU-Mitgliedstaaten neben US-Dollar und japanischem Yen eine neue globale Leitwährung etabliert. Aktualisiert wurde die ökonomische Zielbestimmung durch die [[Lissabon-Strategie]] im Jahre 2000, die vorsieht, Europa fortzuentwickeln zum {{Zitat|wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.|}} |
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Der höchste Punkt liegt in den [[Alpen]] zwischen Italien und Frankreich in einer Höhe von 4805 m am [[Mont Blanc]], der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde [[Zuidplas]]. |
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Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. [[Innovation]] und [[Wissensgesellschaft]] bedürften hierbei besonderer Berücksichtigung. |
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In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur [[Bevölkerungsentwicklung]]: In den meisten Ländern stagniert die einheimische Bevölkerung oder nimmt ab; [[Einwanderung|Immigration]] hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.aer.eu/fileadmin/user_upload/Commissions/HealthSocial/EventsAndMeetings/2008/Umea/Background/2007_exec_sum_demo.pdf |text=''Demographic Trends, Socio-Economic Impacts and Policy Implications in the European Union.'' |wayback=20130722090533 |format=PDF; 103 kB}}, Europäische Kommission ([[Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit|Generaldirektion für Beschäftigungspolitik, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit]]), (englisch) S. 10; abgerufen am 29. März 2008.</ref> |
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Einheitliches Auftreten in außenpolitischen Fragen, eine koordinierte Migrations- bzw. Zuwanderungspolitik und wirksamer Umweltschutz gehören ebenfalls zu den neueren Zielen der EU. |
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[[Biogeographie|Biogeographisch]] wurde die Europäische Union durch die [[Europäische Umweltagentur]] in neun terrestrische Regionen und fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.<ref>{{Webarchiv |url=https://bd.eionet.europa.eu/activities/Natura_2000/article17/images/Biogeo_and_Marineregions_March_2013.jpg |text=''Map of the Biogeographical Regions and Marine regions used in Article 17 reporting''. |wayback=20170602190739}}</ref> |
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=== Fortschritte und Hemmnisse auf dem Weg zur Europäischen Union === |
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''Hauptartikel: [[Geschichte der Europäischen Union]]'' |
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=== Gebietsentwicklung === |
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[[Bild:RobetSchuman.jpg|thumb|left|Robert Schuman]] |
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{{Hauptartikel|Erweiterung der Europäischen Union}} |
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Beim [[Schuman-Plan]] vom 9. Mai 1950, der zur Gründung der [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl]] (EGKS bzw. Montanunion) am [[18. April]] [[1951]] durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande führte und die durch eine supranationale Behörde kontrollierte gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte, war das Motiv der Kriegsprävention noch deutlich hervorgehoben. |
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Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften ([[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|EGKS]], [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|EWG]] und [[Europäische Atomgemeinschaft|Euratom]]). Ihre Mitgliedstaaten waren [[Belgien]], die [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]], [[Frankreich]], [[Italien]], [[Luxemburg]] und das [[Königreich der Niederlande]]. |
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In den 1957 unterzeichneten [[Römische Verträge|Römischen Verträgen]], durch die die [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft]] (EWG) und [[Europäische Atomgemeinschaft]] (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden, dominierte dann bereits das wirtschaftliche Motiv, das auch in den nachfolgenden [[EU-Erweiterung]] Erweiterungsrunden der Gemeinschaft von maßgeblicher Bedeutung war. Mit dem [[Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften|Fusionsvertrag]] 1965 wurden die Institutionen der drei bis dahin gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) vereint. |
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1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]], [[Irland]] und [[Dänemark]] bei. In [[Norwegen]], das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevölkerung abgelehnt. |
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Neben den Stationen fortschreitender Integration hat es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation gegeben, beginnend mit dem Scheitern einer [[Europäische Verteidigungsgemeinschaft|Europäischen Verteidigungsgemeinschaft]] in der [[Nationalversammlung (Frankreich)|französischen Nationalversammlung]] 1954. In den 1960er Jahren bremste [[Charles De Gaulle]] das Vorankommen der Gemeinschaft mit der „Politik des leeren Stuhls“ und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EG; in der ersten Hälfte der 1980er Jahre war es dann [[Margaret Thatcher]], die die EG mit finanziellen Forderungen zugunsten Großbritanniens nahezu lahmlegte. Erst mit der [[Einheitliche Europäische Akte|Einheitlichen Europäischen Akte]] (EEA) 1987 entwickelte die EG unter dem hoch effizienten Kommissionspräsidenten [[Jacques Delors]] die konkrete Planung zur Verwirklichung des [[Europäischer Binnenmarkt|EG-Binnenmarkts]], der zum 1. Januar 1993 eingeführt wurde. |
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In den 1980er-Jahren folgten [[Griechenland]] (1981), [[Portugal]] und [[Spanien]] (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten. |
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Zuvor hatte das Ende der Ost-West-Konfrontation in Verbindung mit der deutschen Einheit dem europäischen Integrationsprozess neue Schubkraft verliehen. Insbesondere der französische Staatspräsident [[François Mitterrand]] bestand darauf, dass eine vergrößerte [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]] noch stärker als vordem in gesamteuropäische Strukturen eingebunden wäre. Der [[Vertrag über die Europäische Union]] und die Verwirklichung einer [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Währungsunion]] mit dem Übergang zum [[Euro]] waren dadurch wesentlich bedingt. |
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[[Datei:EC-EU-enlargement animation.gif|mini|Entwicklung von 1952 bis 2020]] |
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Mit der Aufnahme von zehn vorwiegend mittel- und osteuropäischen Ländern ([[MOEL]]) zum 1. Mai 2004 in die EU und mit der Aussicht auf weitere Beitritte in der Zukunft verband sich die Vorstellung, dass der Bruch, der die Völker Europas in der Folge des Zweiten Weltkriegs voneinander getrennt hatte, damit endlich geheilt würde. |
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Mit der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen Staatsbürger der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]], deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] erstreckt. |
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[[Bild:EU Roma Musei Capitolini close-up.jpg|thumb|right|Saal, in dem die EU-Verfassung unterzeichnet wurde]] |
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Im Oktober [[2004]] wurde die vom [[Europäischer Konvent|Europäischen Konvent]] erarbeitete [[Vertrag über eine Verfassung für Europa|Europäische Verfassung]] in [[Rom]] unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag hätte von allen 25 Mitgliedern ratifiziert werden müssen, um in Kraft treten zu können. Im Mai und Juni [[2005]] lehnten jedoch die Franzosen und die Niederländer den Verfassungsvertrag in [[Volksabstimmung]]en ab. Daraufhin verschoben das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann die Verfassung nicht in Kraft treten. (Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln der Mitgliedstaaten den Vertrag binnen zwei Jahren nach der Unterzeichnung ratifiziert hat, in anderen Staaten jedoch Schwierigkeiten mit der Ratifikation eintreten, ist laut Vertragstext (S. 472) der [[Europäischer Rat|Europäische Rat]], also ein Gipfel der Staats- und Regierungschefs, mit der Problematik zu befassen). |
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[[Österreich]], [[Finnland]] und [[Schweden]] wurden 1995 mit der [[EU-Erweiterung 1995|zweiten Norderweiterung]] in die kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 – trotz erneuter Regierungsbemühungen – bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.<ref>{{Webarchiv |url=https://www.ihs.ac.at/publications/pol/pw_23.pdf#page=6 |text=Die EU-Volksabstimmungen in Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen: Verlauf, Ergebnisse, Motive und Folgen. |wayback=20210830223107 |format=PDF; 70 kB}}, IHS Reihe Politikwissenschaft, No. 23, 1995.</ref> |
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Mit der ersten [[EU-Erweiterung 2004|Osterweiterung]] traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte [[mittel- und osteuropäische Länder]] ([[Estland]], [[Lettland]], [[Litauen]], [[Polen]], [[Tschechien]], [[Slowakei]], [[Ungarn]] und [[Slowenien]]) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat [[Malta]] und die geographisch zu [[Asien]] gehörende Insel [[Republik Zypern|Zypern]], diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat [[Rumänien]] und [[Bulgarien]] in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde [[Kroatien]] der 28. Mitgliedstaat. |
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{{Europäische Union Geschichte}} |
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Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So waren die vorher zu Frankreich gehörende [[Französische Départements in Algerien|Französischen Départements in Algerien]] nach der Unabhängigkeit [[Algerien]]s 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehörende autonome [[Grönland]] trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einer [[EG-Mitgliedschaftsreferendum in Grönland 1982|Volksabstimmung 1982]] beschlossen die Grönländer den Austritt. Grönland genießt in der EU weiterhin den Status eines „assoziierten überseeischen Landes“ mit den Vorteilen einer [[Zollunion]], gehört jedoch gemäß [[Zollkodex der Union]] nicht zum [[Zollgebiet der Union]].<ref name="Zollkodex">{{EU-Verordnung|2013|952|titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union}}</ref> |
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{{Navigationsleiste EU-Staaten}} |
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Die französische Karibikinsel [[Saint-Barthélemy (Insel)|Saint-Barthélemy]] hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.<ref>{{CELEX|32010D0718|''2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union''}}. In: ''[[Amtsblatt der Europäischen Union]].'' Nr. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4.</ref> |
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== Geographie == |
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Am 23. Juni 2016 stimmte im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] in dem [[Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union]] eine Mehrheit für den [[Brexit|Austritt des Staates aus der Europäischen Union ''(Brexit)'']]. Der Austritt erfolgte darauf 2020. |
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=== Räumliche Zuordnung === |
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=== Mitgliedstaaten === |
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Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben zusammen eine Staatsfläche von 3.975.372 km² und insgesamt eine Küstenlänge von 65.413,9 km. Das Gebiet erstreckt sich im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. |
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{{Imagemap Mitgliedstaaten der Europäischen Union|right|450px}} |
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{{Hauptartikel|Mitgliedstaaten der Europäischen Union}} |
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Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach [[ISO 3166-2]]): |
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Dazu kommen die überseeischen Territorien Frankreichs: [[Guadeloupe]], [[Französisch-Guayana]], [[Martinique]], [[Réunion]]. Spanien hat mit den [[Kanarische Inseln|Kanaren]], [[Ceuta]] und [[Melilla]] und Portugal mit den [[Azoren]] und [[Madeira]] ebenfalls Landesteile außerhalb Europas. |
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{{Mehrspaltige Liste |breite=18em |liste= |
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* {{BEL}} (BE) |
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* {{BGR}} (BG) |
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* {{DNK|Königreich Dänemark}} (DK) |
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* {{DEU}} (DE) |
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* {{EST}} (EE) |
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* {{FIN}} (FI) |
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* {{FRA}} (FR) |
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* {{GRC}} (GR) |
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* {{IRL}} (IE) |
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* {{ITA}} (IT) |
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* {{HRV}} (HR) |
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* {{LVA}} (LV) |
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* {{LTU}} (LT) |
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* {{LUX}} (LU) |
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* {{MLT}} (MT) |
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* {{NLD|Königreich der Niederlande}} (NL) |
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* {{AUT}} (AT) |
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* {{POL}} (PL) |
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* {{PRT}} (PT) |
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* {{ROU}} (RO) |
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* {{SWE}} (SE) |
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* {{SVK}} (SK) |
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* {{SVN}} (SI) |
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* {{ESP}} (ES) |
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* {{CZE}} (CZ) |
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* {{HUN}} (HU) |
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* {{CYP}} (CY) |
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Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration: |
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[[Bild:Europe satellite orthographic.jpg|thumb|Satellitenfoto Europas|right]] |
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[[Datei:Map-Europe-Outermost-regions-de.png|mini|hochkant=1.6|Karte des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Verträge nach {{Art.|355|AEUV|dejure}} AEUV mit den assoziierten Gebieten sowie den EU-Gebieten in äußerster Randlage]] |
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Im Jahr 2004 wurde mit [[Zypern]] ein Staat aufgenommen, der geographisch zu [[Asien]] gezählt wird. Ansonsten befinden sich alle Staaten der EU (mit Ausnahme der Überseegebiete) auf dem [[Europa|europäischen Kontinent]]. |
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* Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen [[Übersee-Département]]s [[Französisch-Guayana]], die Karibikinseln [[Martinique]] und [[Guadeloupe]] sowie im Indischen Ozean [[Réunion]] und (seit 1. Januar 2014) [[Mayotte]], außerdem die [[Kanarische Inseln|Kanaren]], [[Ceuta]] und [[Melilla]] als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der [[Azoren]] und [[Autonome Region Madeira|Madeira]]. |
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Der geographische Mittelpunkt des Gebiets der Europäischen Union ist [[Kleinmaischeid]] im Westerwald. |
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* Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist {{Art.|198|AEU|dejure}} [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]], nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach {{Art.|200|AEU|dejure}} AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen [[Zollunion]]. |
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* Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 4 Abs. 1 des [[Zollkodex der Union]] zu deren [[Zollgebiet der Union|Zollgebiet]] vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete [[Färöer]] und [[Grönland]] sowie das französische Überseegebiet [[Saint-Pierre und Miquelon]].<ref name="Zollkodex" /> |
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=== Beitrittskandidaten === |
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Das Klima reicht im Norden von [[Kaltes Klima|kaltem Klima]] bis zu [[Subtropisches Klima|subtropischem Klima]] im Süden. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta) im Winter eine durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht. |
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{{Hauptartikel|Beitrittskandidaten der Europäischen Union}} |
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[[Datei:European Union member states and candidates v2.svg|mini|{{Farblegende|#003399|Derzeitige Mitgliedstaaten}} |
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{{Farblegende|#46a43b|Beitrittskandidaten mit Verhandlungen}} |
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{{Farblegende|#71f268|Beitrittskandidaten}} |
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{{Farblegende|#ffd617|Bewerberstaaten}} |
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<!--{{Farblegende|#F29527|Potenzielle Beitrittskandidaten}}--> |
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{{Farblegende|#da2131|Beitrittskandidaten mit angehaltenen Verhandlungen}} |
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Nach {{Art.|49|EU|dejure}} EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des [[Europarat]]s ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten [[Kopenhagener Kriterien]] (insbesondere [[Demokratie]] und [[Rechtsstaatlichkeit]]) erfüllt sind.<ref>Europäische Kommission: {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/enlargement/enlargement_process/accession_process/criteria/index_de.htm |text=Beitrittskriterien |wayback=20120212134429}}, abgerufen am 19. Mai 2014;<br />Europäischer Rat (Kopenhagen): [https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/72924.pdf ''Schlussfolgerungen des Vorsitzes.''] (PDF; 276 kB) S. 13 (PDF; 283 kB), abgerufen am 20. Februar 2008.</ref> Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.<ref>{{EU-Verordnung|2006|1085|titel=des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)}}.</ref> Im Rahmen von [[Beitrittspartnerschaft]]en wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein [[Twinning]]-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern [[Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen]] (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] ratifiziert werden muss. |
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=== Sprachgeographie === |
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Im EU-Sprachgebrauch wird zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der [[Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union|Türkei]] verhandelt. 2005 wurde [[Beitrittsverhandlungen Nordmazedoniens mit der Europäischen Union|Nordmazedonien]] der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen 2022. Der [[Europäische Freihandelsassoziation|EFTA]]-Staat [[Island und die Europäische Union|Island]] beantragte 2009 die EU-Mitgliedschaft<ref>[[Focus]]: [http://www.focus.de/politik/ausland/wirtschaftskrise-island-beantragt-eu-mitgliedschaft_aid_417794.html „Island beantragt EU-Mitgliedschaft“] vom 17. Juli 2009.</ref> und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen,<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-10-759_de.htm „EU-Kommission begrüßt Beschluss des Rates zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island“], Portal der EU, 17. Juni 2010, abgerufen am 22. Juni 2010.</ref> zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-island-zieht-beitrittsantrag-zurueck-1.2391592 „Islands zieht Beitrittsantrag zurück“], abgerufen am 13. März 2015.</ref> [[Beitrittsverhandlungen Montenegros mit der Europäischen Union|Montenegro]] wurde 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.<ref>[[n-tv]], 17. Dezember 2010: [https://www.n-tv.de/wirtschaft/Montenegro-darf-mitspielen-article2175951.html „Europäisches Kandidatenkarussell: Montenegro darf mitspielen“]</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://europa.eu/rapid/press-release_DOC-10-5_de.htm |titel=Tagung des Europäischen Rates 16./17. Dezember 2010 Schlussfolgerungen |hrsg=Europäische Union |datum=2010-12-17 |abruf=2010-12-22}}</ref> |
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''Hauptartikel: [[Amtssprachen der Europäischen Union]] und [[Minderheitensprachen in der Europäischen Union]]'' |
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[[Albanien und die Europäische Union|Albanien]] und [[Beitrittsverhandlungen Serbiens mit der Europäischen Union|Serbien]] reichten 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt<ref>{{Internetquelle |url=http://diepresse.com/home/politik/eu/1509233/EUErweiterung_EUTur-fur-Albanien-bleibt-zu |titel=EU-Erweiterung: EU-Tür für Albanien bleibt zu |hrsg=[[Die Presse]] |datum=2013-12-18 |abruf=2014-05-19}}</ref> und Albanien 2014.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/politik/ausland/albanien-wird-beitrittskandidat-der-europaeischen-union-a-977210.html |titel=Europäische Union: Albanien jetzt offiziell EU-Beitrittskandidat |hrsg=[[Spiegel Online]] |datum=2014-06-24 |abruf=2014-06-24}}</ref> Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem [[Westbalkan|westlichen Balkan]] ist [[Beitrittsverhandlungen Bosnien und Herzegowinas mit der Europäischen Union|Bosnien und Herzegowina]], das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde.<ref>Europäische Kommission, [https://ec.europa.eu/enlargement/countries/index_de.htm Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerberländer], abgerufen am 20. Februar 2008.</ref> 2022 stellten die [[Ukraine]], [[Georgien]] und [[Republik Moldau|Moldau]] ein Beitrittsgesuch.<ref>{{Internetquelle |url=https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110 |titel=https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110 |sprache=de |abruf=2022-02-28}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=tagesschau.de |url=https://www.tagesschau.de/ausland/georgien-moldau-101.html |titel=Nach Ukraine-Antrag: Georgien reicht EU-Beitrittsgesuch ein |sprache=de |abruf=2022-03-03}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Alexander Tanas |Titel=With war on its doorstep, Moldova applies for EU membership |Sammelwerk=Reuters |Datum=2022-03-03 |Online=https://www.reuters.com/world/europe/moldovan-president-says-moldova-applies-eu-membership-2022-03-03/ |Abruf=2022-03-03}}</ref> Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt,<ref>''[https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ukraine-moldau-beitrittskandidaten-101.html EU-Gipfel Ukraine und Moldau sind Beitrittskandidaten.]'' In: ''tagesschau.de.'' 23. Juni 2022, abgerufen am 23. Juni 2022.</ref> Georgien 2023.<ref name="be">{{Internetquelle |url=https://civil.ge/archives/574502 |titel=Georgia Granted EU Candidate Status |werk=civil.ge |datum=2022-12-14 |sprache=de |abruf=2022-12-14}}</ref> |
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[[Image:EuropeanParliamentHemicycle Copyright200406KaihsuTai.jpg|thumb|left|Im Europäischen Parlament spricht man alle Amtssprachen]] |
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=== EFTA- und Europäische Kleinstaaten === |
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In der EU werden heute 20 Sprachen als offizielle [[Amtssprache]]n der Europäischen Union anerkannt, mit denen alle EU-Organe kontaktiert werden können. Neben den Amtssprachen existieren weitere [[Minderheitensprache]]n. Die EU legt erklärtermaßen Wert darauf, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden [[Englische Sprache|Englisch]], [[Französische Sprache|Französisch]] und [[Deutsche Sprache|Deutsch]] als [[Arbeitssprache]]n verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im Europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere Zuhörer können in der Sprache ihrer Wahl die Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Landessprache, Beamte und geladene Experten verwenden häufig Englisch oder Französisch. [[Irische Sprache|Irisch]] nimmt eine Sonderstellung ein, es kann bereits heute mit Vorankündigung im Europäischen Parlament und Rat verwendet werden. Offiziell jedoch wird Irisch erst im Jahre 2007 unter die Amtssprachen aufgenommen werden. |
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{{Anker|EU-assoziierter Staat}} |
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Die Europäische Union unterhält zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere [[Norwegen]], [[Island]] und [[Liechtenstein]]. Diese Mitgliedstaaten der [[Europäische Freihandelsassoziation|Europäischen Freihandelsassoziation]] (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im [[Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraum]] (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkts]] ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder im EWR – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des [[Schengener Abkommen]]s. |
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== Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten == |
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Mehrere [[bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union]] wurden nach 1990 geschlossen, die unter anderem die [[Personenfreizügigkeit]] und den Beitritt der Schweiz zu den [[Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II)|Abkommen von Dublin]] und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter [[Nichttarifäres Handelshemmnis|nichttarifärer Handelshemmnisse]]. Außerdem unterstützte die Schweiz die [[EU-Erweiterung 2004|EU-Osterweiterung 2004]] durch den [[Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten]] von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre. |
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=== Mitgliedstaaten === |
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Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den [[Europäische Zwergstaaten|europäischen Zwergstaaten]] in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu [[Andorra]], [[Monaco]], [[San Marino]], dem Staat [[Vatikanstadt]] sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den [[Euro]] nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen. |
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''Hauptartikel: [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union]]'' |
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Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die [[Europäische Nachbarschaftspolitik]] (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] (siehe [[Europäische Nachbarschaftspolitik]]) ab. |
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[[Image:European Union as a single entity.png|thumb|left|Die Mitgliedstaaten]] |
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== Politisches System == |
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Zur Zeit sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:<br /> |
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{{Hauptartikel|Politisches System der Europäischen Union}} |
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[[Belgien]], [[Dänemark]], [[Deutschland]], [[Estland]], [[Finnland]], [[Frankreich]], [[Griechenland]], [[Irland]], [[Italien]], [[Lettland]], [[Litauen]], [[Luxemburg]], [[Malta]], [[Niederlande]], [[Österreich]], [[Polen]], [[Portugal]], [[Schweden]], [[Slowakei]], [[Slowenien]], [[Spanien]], [[Tschechien]], [[Ungarn]], [[Vereinigtes Königreich]] und [[Zypern]] |
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[[Datei:Politisches System der Europäischen Union.svg|mini|[[Politisches System der Europäischen Union]]]] |
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Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen [[Politisches System|politischen Systemen]] deutlich ab. Als [[Supranationalität|supranationaler]] Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein [[Staatenbund]] eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine [[Kompetenz-Kompetenz]] – anders als ein [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaat]] kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäß dem [[Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung]] dürfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche [[Bundesverfassungsgericht]] hat daher im [[Maastricht-Urteil]] 1993 den neuen Begriff ''[[Staatenverbund]]'' geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren. |
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Spezielle Gebiete außerhalb Europas, die aber auch zur EU gehören, sind:<br /> |
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[[Französisch-Guayana]], [[Guadeloupe]] (einschließlich des Nordteils von [[Saint-Martin (Insel)|Saint-Martin]] sowie [[Saint-Barthélemy (Guadeloupe)|Saint-Barthélemy]]), [[Martinique]], [[Réunion]], [[Azoren]], [[Madeira]], [[Kanarische Inseln]], [[Ceuta]] und [[Melilla]] |
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Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der [[Vertrag über die Europäische Union]] und der [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]] (AEUV; früher [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|EG-Vertrag]]). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches [[Primärrecht]]. Das gesamte [[Sekundärrecht]], das die EU selbst gemäß ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet.<ref name="abgrecht" /> Durch die Rechtspersönlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als [[Völkerrechtssubjekt]] in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten|Rats für Auswärtige Angelegenheiten]]) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Über den neu geschaffenen [[Europäischer Auswärtiger Dienst|Europäischen Auswärtigen Dienst]] kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in [[Internationale Organisation (Völkerrecht)|internationalen Organisationen]] – etwa dem [[Europarat]] oder den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] – beantragen. |
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==== Gründungsmitglieder ==== |
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Neben der EU gibt es außerdem die [[Europäische Atomgemeinschaft]] (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der Auflösung von [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|EGKS]] und [[Europäische Gemeinschaft|EG]] ist die Euratom die letzte der noch bestehenden [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]]. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre [[Organ (Recht)|Organe]] mit dieser. |
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[[Bild:EGKS.png|thumb|right|Gründungsmitglieder der EWG]] |
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=== Recht === |
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Die 1951 als Basis aller künftigen Integrationsschritte gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl war eine Sechsergemeinschaft aus Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Das blieb sie auch noch nach den Römischen Verträgen von 1957, durch die EWG und EURATOM hinzukamen. |
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{{Hauptartikel|Europarecht|Rechtsetzung der Europäischen Union}} |
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Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die [[Rechtsakt]]e, die gemäß den [[Rechtsetzung der EU|Rechtsetzungsverfahren der EU]] von den europäischen Institutionen – [[Europäische Kommission|Kommission]], [[Rat der Europäischen Union|Rat]] und [[Europäisches Parlament|Parlament]] – beschlossen werden, bindend.<ref>Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: {{Webarchiv |url=http://eur-lex.europa.eu/de/droit_communautaire/droit_communautaire.htm#1.1 |text=Organe und Verfahren: Verträge |archive-is=20130213050245}}, abgerufen am 21. Februar 2008.</ref> Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht man von der [[Supranationalität|supranationalen]] (überstaatlichen) [[Gemeinschaftsmethode]]. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden. |
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Drei dieser Gründungsmitglieder – Belgien, die Niederlande und Luxemburg – beschlossen 1958 mit dem [[Benelux-Vertrag]] eine nochmals intensivierte Wirtschaftsgemeinschaft, die dem 1993 verwirklichten EU-Binnenmarkt als Vorbild dienen konnte. Auch die neueren Konzepte eines „Europa(s) unterschiedlicher Geschwindigkeiten“ oder eines [[Kerneuropa|„Kerneuropas“]], in denen eine Staatengruppe bei der Integration in bestimmten Bereichen dem Rest der EU-Mitgliedstaaten vorauszugehen berechtigt wäre, konnten an dieses Muster anknüpfen. |
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Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein [[Intergouvernementalismus|intergouvernementalen]] (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP): Hier handelt es sich um eine bloße Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.<ref name="abgrecht">Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: {{Webarchiv |url=http://eur-lex.europa.eu/de/droit_communautaire/droit_communautaire.htm#1.3 |text=Organe und Verfahren: Abgeleitetes Recht |archive-is=20130213050245}}, abgerufen am 21. Februar 2008.</ref> |
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Dass mit Frankreich und den Niederlanden zwei der Gründungsmitglieder die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags in Volksabstimmungen abgelehnt haben, ist als besonders schwerwiegendes Signal verstanden worden. |
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Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schließlich die [[offene Methode der Koordinierung]], die in einigen Bereichen angewandt wird, für die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstützend tätig. |
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==== Bisherige Erweiterungen ==== |
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Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehören unter anderem die Zollunion, der [[Europäischer Binnenmarkt|Europäische Binnenmarkt]], die [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]], die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der [[Sozialpolitik der Europäischen Union|Sozialpolitik]] sowie der [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]]. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die [[Flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr|Einwanderungspolitik]], die [[justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen]] und die [[polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]]. |
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''Hauptartikel: [[EU-Erweiterung]]'' |
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Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht: |
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[[Bild:European union past enlargements map de.png|thumb|left|Die Erweiterungen 1973–2004]] |
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* Der [[Rat der Europäischen Union]] entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die [[Veto]]-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden. |
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* Das supranationale [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen. |
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* Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich. |
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* Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: [[Verordnung (EU)|EU-Verordnungen]] sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinien]] sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der [[Gerichtshof der Europäischen Union|Gerichte der Europäischen Union]] mit dem [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] (EuGH) an der Spitze.<ref>„Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I.“ 3. Auflage. – Springer, Wien/New York.</ref> |
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Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentlichen Gesetzgebungsverfahren]] sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und [[Beschluss (EU)|EU-Beschlüssen]] (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem [[Verwaltungsakt (Deutschland)|Verwaltungsakt]]) unterschieden. |
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[[1973]] traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark, nicht aber Norwegen bei. Während die norwegische Regierung sich für einen Beitritt zur Europäischen Union ausgesprochen hatte, lehnte die Bevölkerung ihn in einer Volksabstimmung ab. |
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=== {{Anker|Institutionen}} Organe === |
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In den 1980er Jahren wurden Griechenland ([[1981]]), Portugal und Spanien (beide [[1986]]) aufgenommen. Das zu Dänemark gehörende autonome [[Grönland]] trat [[1985]] als bisher einziges Territorium aus der damaligen EG aus. |
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Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt {{Art.|13|EU|dejure}} des [[Vertrag über die Europäische Union|EU-Vertrags]]. |
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In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines [[Föderalismus|föderalen Systems]], mit der [[Europäische Kommission|Kommission]] als [[Exekutive]] und einer zweiteiligen [[Legislative]] aus dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] als Bürger- und dem [[Rat der Europäischen Union|Rat]] als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des [[Exekutivföderalismus]], das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen [[Nationalstaat]]en ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre [[Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union|EU-Ausschüsse]] eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der [[Europäischer Rat|Europäische Rat]], der alle drei Monate stattfindende Gipfel der [[Staatsoberhaupt|Staats-]] und [[Regierungschef]]s. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist. |
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Mit der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] am [[3. Oktober]] [[1990]] traten die im Zuge der Wende neu erstandenen Länder der damaligen [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] der Bundesrepublik Deutschland und damit auch der EG bei. |
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<div style="padding-top:10px; padding-bottom:15px; text-align:center;">'''Die zentralen EU-Institutionen:'''<ref>[[s:en:Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions|Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions]]</ref></div> |
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Schweden, Finnland und Österreich wurden [[1995]] in die nach dem Vertrag von Maastricht nun entstandene Europäische Union aufgenommen. Die Norweger stimmten trotz erneuter Regierungsbemühungen in einem Referendum wieder gegen den Beitritt. |
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[[Legislative]] ([[Unterhaus|Bürgerkammer]]) |
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Setzt [[Richtlinienkompetenz|Richtlinien]] und Impulse |
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[[Legislative]] ([[Vertretung der Gliedstaaten|Länderkammer]]) |
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|style="width:25%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Europaeische Kommission logo.svg|58x58px|alt=]] [[Europäische Kommission]]</div> |
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[[Exekutive]] |
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[[Datei:European Parliament Strasbourg Hemicycle - Diliff.jpg|225px|zentriert|Europäisches Parlament]]</div> |
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[[Datei:European Council (38185339475).jpg|225px|zentriert|Europäischer Rat Versammlungsraum]]</div> |
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[[Datei:Council Room of EU.jpg|225px|zentriert|Rat der Europäischen Union Versammlungsraum]]</div> |
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[[Datei:Banderas europeas en la Comisión Europea.jpg|225px|zentriert|Gebäude der Europäischen Kommission]]</div> |
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* ist mit dem Rat der Europäischen Union / Ministerrat als Gesetzgeber tätig |
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* teilt sich mit dem Rat die [[Haushaltsrecht|Haushaltsbefugnisse]] und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab |
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* übt die [[Parlamentarische Kontrolle|demokratische Kontrolle]] über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder |
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* besteht aus 705 durch die [[Unionsbürgerschaft|EU-Bürger]] gewählten Abgeordneten |
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* Sitz in [[Straßburg]], Generalsekretariat in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]] |
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* „[[Gipfeltreffen]]“ der [[Staatsoberhaupt|Staats-]] und [[Regierungschef]]s unter Vorsitz des [[Präsident des Europäischen Rates|Präsidenten des Europäischen Rates]] |
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* gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest |
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* wird nicht gesetzgeberisch tätig |
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* Sitz in [[Brüssel]] |
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* ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig |
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* setzt sich je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländer zusammen (daher auch ''Ministerrat'') |
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* übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus |
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* sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP) fest |
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* schließt [[Völkerrechtlicher Vertrag|internationale Verträge]] |
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* Sitz in [[Brüssel]] |
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* ist die „Regierung“ |
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* unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue [[Rechtsnorm|Rechtsvorschriften]] (alleiniges [[Initiativrecht]]) |
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* setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt |
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* sorgt für die Einhaltung des [[Europarecht#Europarecht im engeren Sinne|EU-Rechts]] („Hüterin der Verträge“) |
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* handelt internationale Verträge aus |
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* je ein Kommissar pro Staat |
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* Sitz in [[Brüssel]] |
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|style="width:28%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Official Emblem of the Court of Justice of the European Union.svg|x45px]] [[Gerichtshof der Europäischen Union]]</div> |
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[[Judikative]] |
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Mit der sogenannten Osterweiterung traten am [[1. Mai]] [[2004]] zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren sieben Staaten aus dem ehemaligen Ostblock (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) sowie Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel). |
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|style="width:28%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:CURIA RATIONUM logo.svg|x45px]] [[Europäischer Rechnungshof]]</div> |
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Unabhängiges Kontrollorgan: [[Rechnungshof]] |
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|style="width:28%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Logo European Central Bank.svg|x45px]] [[Europäische Zentralbank]]</div> |
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[[Zentralbank]] |
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[[Datei:Sitzungssaal EuGH.jpg|225px|Sitzungssaal des EuGH]]</div> |
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[[Datei:European Court of Auditors 2014 01.jpeg|225px|Gebäude des Europäischen Rechnungshofes]]</div> |
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[[Datei:Europäische Zentralbank - European Central Bank (19190136328).jpg|225px|Europäische Zentralbank in Frankfurt]]</div> |
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* sichert die Einheitlichkeit der [[Auslegung (Recht)|Auslegung]] europäischen Rechts |
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* ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|EU-Mitgliedstaaten]], EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden |
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* je ein Richter pro Staat |
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* Sitz in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]] |
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|style="padding-left:15px; padding-bottom:10px; vertical-align:top"| |
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* prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU |
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* Sitz in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]] |
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|style="padding-left:15px; padding-bottom:10px; vertical-align:top"| |
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* bildet mit den nationalen Zentralbanken das [[Europäisches System der Zentralbanken|Europäische System der Zentralbanken]] und legt damit die [[Währungspolitik]] der EU fest |
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* sichert die [[Preisniveaustabilität|Preisstabilität]] in der [[Eurozone]] durch Steuerung der [[Geldmenge]] |
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* Sitz in [[Frankfurt am Main]] |
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==== Europäischer Rat ==== |
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{{Hauptartikel|Europäischer Rat}} |
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[[Datei:António Costa em 2017.jpg|mini|hochkant=0.7|Präsident des Europäischen Rates<br />[[António Costa (Politiker)|António Costa]]]] |
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Der Europäische Rat ({{Art.|15|EU|dejure}} EUV und {{Art.|235|AEU|dejure}} f. AEUV) setzt sich aus den [[Staats- und Regierungschef]]s der Mitgliedstaaten sowie dem [[Präsident der Europäischen Kommission|Präsidenten der Europäischen Kommission]] zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom [[Präsident des Europäischen Rates|Präsidenten des Europäischen Rates]] geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel. |
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==== Rat der Europäischen Union ==== |
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''Hauptartikel: [[Beitrittskandidaten der EU]]'' |
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{{Hauptartikel|Rat der Europäischen Union}} |
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Der Rat der Europäischen Union ({{Art.|16|EU|dejure}} EUV und {{Art.|237|AEU|dejure}} ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten ([[Länderkammer]]). Er setzt sich – je nach Politikfeld – aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine [[Rat der Europäischen Union#Abstimmungsverfahren|qualifizierte Mehrheit]] notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der [[Doppelte Mehrheit#Europäische Union|doppelten Mehrheit]] (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen. |
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[[Bild:Bucharest Europe cow.jpg|left|thumb|Europastier in [[Bukarest]]]] |
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Der [[Vorsitz im Rat der Europäischen Union|Vorsitz im Rat]] rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten [[Vorsitz im Rat der Europäischen Union#Trio-Präsidentschaft|Dreier-Präsidentschaft]] zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten]], in dem der [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik]] den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom [[Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union]]. |
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Nachdem [[Bulgarien]] und [[Rumänien]] die Beitrittsverhandlungen positiv abgeschlossen haben, werden sie voraussichtlich am 1. Januar 2007 der EU beitreten. Durch seine schlechte Wirtschafts- und Rechtslage hat besonders Rumänien strenge Auflagen erhalten, die vor dem Beitritt erfüllt werden müssen. Falls diese nicht rechtzeitig umgesetzt werden, kann der Beitritt um ein Jahr verschoben werden. Ein solcher Aufschub kommt nach der Vertragslage jedoch nur bei einem einstimmigen Votum der Regierungschefs im Europäischen Rat zustande (voraussichtlich Oktober 2006). |
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{{Siehe auch|Liste der Regierungen der Staaten der Europäischen Union}} |
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==== Europäisches Parlament ==== |
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Nach anfänglichen Schwierigkeiten (die EU bemängelte die Zusammenarbeit mit dem [[Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien|Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien]]) wurden mit [[Kroatien]] am 4. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Ursprünglich wurde ein gemeinsamer Beitritt mit Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 angestrebt, wahrscheinlich ist jedoch ein Beitritt im Jahr 2009. |
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{{Hauptartikel|Europäisches Parlament}} |
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{{Sitzverteilung |
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|Überschrift = Sitzverteilung der Fraktionen im EU-Parlament (Stand {{MdEP-Zahl|Stand}}) |
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|Land = EU |
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|VEL|S&D|G/EFA|RE|EVP|EKR|PfE|ESN|f'los |
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| S&D = {{MdEP-Zahl|S&D}} |
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| EVP = {{MdEP-Zahl|EVP}} |
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| VEL = {{MdEP-Zahl|GUE}} |
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| RE = {{MdEP-Zahl|RE}} |
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| G/EFA = {{MdEP-Zahl|G/EFA}} |
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| f'los = {{MdEP-Zahl|NI}} |
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| EKR = {{MdEP-Zahl|EKR}} |
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| PfE= {{MdEP-Zahl|PfE}} |
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| ESN= {{MdEP-Zahl|ESN}} |
|||
|float = right |
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|Breite = 1.2 |
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|Spalten= 3 |
|||
|Legende= ja |
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|Beschriftung = Sitze |
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}} |
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Das Europäische Parlament (EP, {{Art.|14|EU|dejure}} EUV und {{Art.|223|AEU|dejure}} ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des [[Haushalt der Europäischen Union|Haushaltsplans]] mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der [[Europawahl]] direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung. |
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[[Bild:UE TURK1.png|thumb|left|Türkei - Europäische Union]] |
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Seit dem 4. Oktober 2005 führt die [[Türkei]] [[Türkischer EU-Beitritt|Beitrittsverhandlungen]] mit der EU, die nach Expertenmeinung bis zu 15 Jahre andauern könnten und ergebnisoffen geführt werden. Der türkische Beitritt ist in der EU sehr umstritten. Angekündigte Volksabstimmungen darüber in Frankreich und in Österreich stellen hohe Hürden dar. Kritiker beanstanden die schlechte wirtschaftliche Lage, die kulturellen Unterschiede (die Türkei wäre das erste Mitglied mit vorwiegend islamischem Glaubenshintergrund) sowie die noch unzureichende Achtung der Menschenrechte. Befürworter verweisen dagegen auf die kulturelle Brückenfunktion zwischen Islam und Christentum, die nach den westlich orientierten Reformen [[Mustafa Kemal Atatürk]]s, der u.a. die [[Laizismus|Trennung von Staat und Religion]] durchgesetzt hat, vorerst allein die Türkei zu übernehmen in der Lage sei. Auch wird auf die sicherheitspolitische und geostrategische Bedeutung der Türkei als Bindeglied zwischen Europa und dem Nahen Osten hingewiesen. Mit einem eventuellen Beitritt der Türkei zur EU ist aber nicht vor 2015 zu rechnen. |
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Das Europäische Parlament hatte nach der [[Europawahl 2009]] zunächst 736 [[Mitglied des Europäischen Parlaments|Mitglieder]], ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem [[Vertrag von Lissabon]] auf 754 (ab der [[Europawahl 2014]]: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit acht) [[Fraktion im Europäischen Parlament|Fraktionen]]. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu [[Europäische politische Partei|europäischen Parteien]] zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit {{MdEP-Zahl|EVP}} Abgeordneten die christdemokratisch-konservative [[Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)|Fraktion der Europäischen Volkspartei]] (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion [[Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament|Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament]] (S&D) mit {{MdEP-Zahl|S&D}} Abgeordneten (Stand {{MdEP-Zahl|Stand}}). |
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[[Bild:European union future enlargements map de.png|right|thumb|Die Beitrittskandidaten der EU]] |
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Im Dezember 2005 wurde [[Mazedonien]] der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der Termin für den Beginn der Verhandlungen ist jedoch noch offen. |
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Die [[Europawahl]]en werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. |
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Weitere potentielle Beitrittskandidaten auf mittlere Sicht sind gemäß den Zusicherungen auf dem EU-Gipfel 2003 in [[Thessaloniki]] die restlichen Staaten des Westbalkans, [[Albanien]], [[Bosnien-Herzegowina]], [[Serbien]] und [[Montenegro]]. |
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Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die [[Präsident des Europäischen Parlamentes|Präsidentin des Europäischen Parlamentes]] (seit 2022 die Malteserin [[Roberta Metsola]], EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das [[Präsident des Europäischen Parlaments#Mitglieder des Präsidiums|Präsidium]]. |
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Ein [[Ukrainischer EU-Beitritt|EU-Beitritt der Ukraine]] ist in naher Zukunft eher unwahrscheinlich, da die EU derzeit über verstärkte Beziehungen zu ihr nicht hinausgehen möchte. Trotzdem strebt die [[Ukraine]] den Beitritt an. Überlegungen, die EU auch für die so genannten [[Maghreb]]-Staaten und [[Israel]] zu öffnen, sind sehr umstritten. |
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==== Europäische Kommission ==== |
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[[Datei:Ursula von der Leyen (49468709252).jpg|mini|hochkant=0.7|Kommissions­präsidentin<br />[[Ursula von der Leyen]]]] |
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{{Hauptartikel|Europäische Kommission}} |
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Die Europäische Kommission ({{Art.|17|EU|dejure}} EUV und {{Art.|244|AEU|dejure}} ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige [[Initiativrecht]] in der [[Rechtsetzung der Europäischen Union|EU-Rechtsetzung]]<ref>Zu den Ausnahmen siehe Art. 289 IV AEUV.</ref> und schlägt demnach Rechtsakte ([[Richtlinie (EU)|Richtlinien]], [[Verordnung (EU)|Verordnungen]], [[Beschluss (EU)|Beschlüsse]]) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern. |
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=== Beitrittsbedingungen === |
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Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des [[Europarecht]]s und erstattet gegebenenfalls Klage vor den [[Gerichtshof der Europäischen Union|Gerichten der Europäischen Union]]. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der [[Welthandelsorganisation]]. |
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[[Bild:Demokratie uebersicht.png|thumb|left|Das grundlegende Prinzip einer Demokratie]] |
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Nach Artikel 49 des Vertrags der Europäischen Union kann jeder europäische Staat beantragen, Mitglied der Union zu werden, vorausgesetzt er beachtet folgende Grundsätze: Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, die Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit. Der Beitritt kann jedoch nur vollzogen werden, wenn die [[Kopenhagener Kriterien]] erfüllt sind, die 1993 durch den Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegt wurden und 1995 durch den Europäischen Rat in Madrid bestätigt und ergänzt wurden. |
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Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen bei dem die Aufnahme beantragenden Staat politische Mindestvoraussetzungen in Bezug auf [[Demokratie|demokratische]] und [[rechtsstaat]]liche Ordnung und die Achtung der [[Menschenrechte]] gegeben sein. So ist z.B. die [[Todesstrafe]] geächtet. |
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Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein [[Misstrauensvotum]] zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen. |
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Vor dem tatsächlichen Beitritt muss die Überprüfung folgender Kriterien zu einem positiven Ergebnis geführt haben: |
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* Vorhandensein stabiler demokratietauglicher Insttitutionen, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz; |
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* Nachweis einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten vermag; |
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* Fähigkeit zur Übernahme der Pflichten der Mitgliedschaft (vor allem des sogenannten Besitzstands der Gemeinschaft ([[Acquis communautaire]]) an Verträgen, Rechtsakten, Umwelt- und Verbraucherschutznormen etc.) sowie der EU-Ziele (Politischen Union, Wirtschafts- und Wahrungsunion). |
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Die Übernahme des Besitzstands der EU setzt eine Anpassung der Verwaltungsstrukturen voraus; denn die Gesetzgebung der Gemeinschaft kann nur über geeignete administrative und justizielle Strukturen effektiv umgesetzt werden (so der Europäische Rat von Madrid im Dezember 1995). |
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Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im [[Kabinett (Politik)|Kabinett]] einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim [[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsidenten]]. |
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=== Assoziierte Staaten und Gebiete === |
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Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische [[Generaldirektion der Europäischen Kommission|Generaldirektionen]] unterteilten Verwaltungsapparat, der rund 23.000 Beamten umfasst (Stand: 2019). Daneben gibt es eine Anzahl von [[Agenturen der Europäischen Union|Europäischen Agenturen]], die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig. |
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[[Image:Zwergstaaten.PNG|thumb|left|Europäische [[Zwergstaaten]] mit besonderem EU-Rechtsstatus]]Die Europäische Union unterhält besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen zu den [[Zwergstaaten]], die zwar auf dem europäischen Kontinent liegen, aber nicht dem Staatenverbund angehören. Meist ergeben sich diese besonderen Vertragsverhältnisse zu [[Andorra]], [[Liechtenstein]], [[Monaco]], [[San Marino]] und dem [[Vatikan]] aus deren territorialen und damit arbeitsmarktabhängigen Verbundenheit zu den EU-Nachbarländern Spanien, Frankreich oder Italien. Mit Monaco, San Marino und der Vatikanstadt bestehen besondere Währungsvereinbarungen, ebenso wie mit dem Fürstentum Andorra.<ref>[http://ec.europa.eu/economy_finance/euro/world/euro_world_1_en.htm Europäische Kommission: The €uro: Our Currency]</ref> Das Fürstentum Liechtenstein verwendet weiterhin den [[Schweizer Franken]]. |
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Eine besondere Funktion nimmt der [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik]] ({{Art.|18|EU|dejure}} EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten]] ist. |
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[[Image:Oversea_territories.PNG|thumb|300px|Assoziierte Überseegebiete nach Art. 182 EGV]] |
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Die Europäische Union hat darüber hinaus mit Gebieten und Ländern, die durch eine koloniale Entwicklungsgeschichte mit einem Mitgliedstaat der EU verbunden sind und die meist außerhalb Europas liegen Assoziationsabkommen und Zoll- oder Handelsverträge über geschlossen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration. |
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* Das Europarecht kennt einige mit der kontinentaleuropäischen Verwaltungsstruktur vollständig gleichberechtigte Überseegebiete. Sie sind integraler Bestandteil der Europäischen Union, gehören zum Geltungsbereich des gesamten Aquis Communautaire und führen damit auch den Euro als Währung. Hierzu gehören die [[Überseedépartement]]s Frankreichs [[Französisch Guayana]], die Karibikinseln [[Martinique]] und [[Guadeloupe]] sowie [[Réunion]] im Indischen Ozean. |
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* Die meisten überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören den Verträgen entweder an oder sind diesen assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist ''Art. 182 EGV'', nach dem die Europäische Union das Ziel der ''„Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung“'' und die ''„Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen“'' mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 184 EGV sind diese Gebeite auch Teil der europäischen [[Zollunion]], Abgaben auf Warenim- und Export zwischen den Gebieten und dem europäischen Festland sind verboten. |
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* Daneben kennt das Völkerrecht auch der Verwaltung der Mitgliedstaaten unterstellte Hoheitsgebiete, für welche die Gemeinschaftsverträge keine direkte Gültigkeit besitzen, sie sind somit auch nicht Teil der EU. Dennoch gelten in ihnen die Bestimmungen der Zollunion. Hierzu gehören namentlich für Großbritannien die [[Kanalinseln]], die [[Isle of Man]], [[Gibraltar]]. |
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* Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 3 Abs. 1 des Zollkodex der EU zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen [[Färöer]] und [[Grönland]]. |
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Nach der [[Europawahl 2024]] wurde [[Ursula von der Leyen]] zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt. |
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Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zuständig. |
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== Politische Hauptorgane == |
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{{Kommission von der Leyen I}} |
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Das institutionelle Gefüge der Gemeinschaft ist seit ihren Anfängen 1952 vielfältigen Wandlungen und Gewichtsverschiebungen unterworfen. Die im Sinne der klassischen [[Gewaltenteilung]]slehre zu fordernde klare Zuordnung einzelner Institutionen zu [[Legislative]], [[Exekutive]] und [[Judikative]] ist in der EU nur bedingt verwirklicht. Hinsichtlich Legislative und Exekutive sind bei den beteiligten Organen Rat und Kommission vermischte Kompetenzen unverkennbar. Mindestens teilweise ist dies auch darauf zurückzuführen, dass die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten, also die einzelstaatlichen Exekutivspitzen, in der EU nach wie vor die etwas wichtigere Rolle in der Legislative spielen. |
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==== Gerichtshof der Europäischen Union ==== |
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Die nachfolgend aufgeführten Institutionen – das ist in formalrechtlicher Hinsicht bedeutsam – sind allerdings keine EU-Organe im eigentlichen Sinne, da die Europäische Union nicht den Status der [[Juristische Person|juristischen Person]] hat. |
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{{Hauptartikel|Gerichtshof der Europäischen Union}} |
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Vielmehr bedient sich die Union gemäß Art.5 des Vertrags über die Europäische Union zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Organe der Europäischen Gemeinschaften. |
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Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet ({{Art.|19|EU|dejure}} EUV und {{Art.|251|AEU|dejure}} ff. AEUV). Der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (''EuGH'', amtlich nur ''Gerichtshof'') ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete [[Gericht der Europäischen Union|Europäische Gericht]] (ursprünglich ''Europäisches Gericht erster Instanz''). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird ({{Art.|252|AEU|dejure}}). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem [[Vertrag von Nizza]] besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige [[Fachgericht (EU)|Fachgerichte]] zu schaffen. |
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Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.<ref>„Die Urteile waren umwälzend“, heißt es bei [[Dieter Grimm]], dem Rechtswissenschaftler und früheren Richter des [[Bundesverfassungsgericht]]s, „weil das so in den Verträgen nicht vereinbart worden war, auch wohl kaum vereinbart worden wäre. Der Vorgang ist nicht ohne Grund als »Konstitutionalisierung« der Verträge gedeutet worden. Zwar blieb die Rechtsgrundlage der EU ihrer Rechtsnatur nach ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Mitgliedsstaaten behielten ihre Stellung als »Herren der Verträge«. Nur sie bestimmten über die Rechtsgrundlage der EU. Sie wirkte aber aufgrund dieser Rechtsprechung wie eine Verfassung. Es gab nun neben der politischen Integration durch Vertragsschluss und Setzung sekundären europäischen Rechts einen alternativen judikativen Integrationspfad durch Überwindung der nationalen Rechtsvielfalt mittels Vertragsinterpretation.“ (Dieter Grimm: „Europa ja – aber welches?“ In: [[Jürgen Rüttgers]], [[Frank Decker]] (Hrsg.): ''Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union.'' Frankfurt/New York 2017, S. 34 f.)</ref> |
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{{Europäische Union Organe}} |
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==== Europäische Zentralbank ==== |
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{{Navigationsleiste Hauptorgane der Europäischen Union}} |
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{{Hauptartikel|Europäische Zentralbank}} |
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[[Datei:Lagarde, Christine (official portrait 2011).jpg|mini|hochkant=0.7|Präsidentin der Europäischen Zentralbank<br />[[Christine Lagarde]]]] |
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Die Europäische Zentralbank (EZB, {{Art.|282|AEU|dejure}} ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den [[Euro]]-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der [[Leitzinssatz|Leitzinssätze]]. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das [[Europäisches System der Zentralbanken|Europäische System der Zentralbanken]] (ESZB). |
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=== Europäische Kommission === |
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==== Europäischer Rechnungshof ==== |
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''Hauptartikel: [[Europäische Kommission]]'' |
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{{Hauptartikel|Europäischer Rechnungshof}} |
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH, {{Art.|285|AEU|dejure}} ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit. |
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Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. |
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[[Bild:EU flags Comm.jpg|thumb|left|Das [[Berlaymont-Gebäude]]]] |
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Die Europäische Kommission hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive, aber auch legislative Funktionen. Sie hat das alleinige Initiativrecht in der EU-Gesetzgebung und schlägt demnach Rechtsakte vor, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU unterbreitet. Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Sie ist die „Hüterin der Verträge“ und sorgt gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Als Vertreterin der Gemeinschaft auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus. |
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Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der [[Kommission Santer]] ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ. |
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Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommissare dienen ihrem Auftrag nach allein der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. Als Organ ist die Kommission bislang in Art. 211ff. EGV, Art. 124ff. EURATOM als Gemeinschaftsorgan verankert. In dem Entwurf einer Europäischen Verfassung hat sie ihre Rechtsgrundlage in Art. 25, III-250. |
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==== Weitere Einrichtungen ==== |
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Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 25 Kommissaren, von denen einer als [[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsident]] die Kommission leitet. Bis 2009 ist dies in der [[EU-Kommission Barroso]] der Portugiese [[José Manuel Durão Barroso]] |
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Der ''[[Ausschuss der Regionen]]'' (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der [[Land (Österreich)|Bundesländer]] und drei der Kommunen. |
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[[Datei:Europäische Investitionsbank.jpg|mini|Die [[Europäische Investitionsbank]] in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]]]] |
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=== Rat der Europäischen Union === |
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Der ''[[Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss|Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss]]'' (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden. |
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''Hauptartikel: [[Rat der Europäischen Union]]'' |
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Der ''[[Europäischer Bürgerbeauftragter|Europäische Bürgerbeauftragte]]'' mit Sitz in Straßburg ist der [[Ombudsmann]] der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen. |
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[[Image:Conseil union.jpg|200px|right|thumb|Der Rat der Europäischen Union]] |
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Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Europäischen Gemeinschaften. Er ist einerseits Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem [[Zweikammersystem]] entspricht und repräsentiert darin die Mitgliedstaaten. Er setzt sich - je nach Politikfeld - aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beschließt er für die EU Gesetze bzw. Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine [[Mehrheit#Qualifizierte Mehrheit|qualifizierte Mehrheit]] im Ministerrat notwendig. |
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Der ''[[Europäischer Datenschutzbeauftragter|Europäische Datenschutzbeauftragte]]'' (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. |
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Da der Ministerrat internationale Verträge abschließt, ist er auch Teil der Exekutive. Der Vorsitzende ist der [[Präsident des Rats der Europäischen Union]]. Seine Amtszeit und seine Staatszugehörigkeit korrespondieren mit dem jeweiligen [[#Vorsitz im Europäischen Rat]]. |
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Die ''[[Europäische Investitionsbank]]'' (EIB; {{Art.|308|AEU|dejure}} ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen. |
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=== Beschäftigte === |
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Die EU beschäftigt [[EU-Beamter|Beamte]] und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstverträgen. Ihre Rechte und Pflichten sind im ''Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften'' sowie den ''Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften'' geregelt.<ref>[https://europa.eu/epso/doc/archive/success/cast/cast27/call/doc/toc100_de.pdf ''Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.'' ''Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.''] (PDF; 1,5 MB) Abgerufen am 28. August 2024.</ref><ref>S. Seeger: [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176704/beamte-und-bedienstete-der-eu/ ''Beamte und Bedienstete der EU.''] In: Große Hüttmann, Wehling: ''Das Europalexikon.'' 3. Auflage, Bonn 2020, abgerufen am 28. August 2024.</ref> |
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Die Beamten werden vom [[Europäisches Amt für Personalauswahl|Europäischen Amt für Personalauswahl]] in einem Auswahlverfahren ([[Concours (EU)|Concours]]) ausgewählt. |
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''Hauptartikel: [[Europäisches Parlament]]'' |
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Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete und Sonderberater.<ref>Art. 1 der ''Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.''</ref> |
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[[Bild:European-parliament-strasbourg-inside.jpg|175px|right|thumb|Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg]] |
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Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Europäischen Gemeinschaften. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert innerhalb der Legislative die Bevölkerung. |
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=== Unionsbürgerschaft === |
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Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, einen in Brüssel und einen zweiten in Straßburg. Den Vorsitz führt der [[Präsident des Europäischen Parlamentes]]. |
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{{Hauptartikel|Unionsbürgerschaft}} |
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{{Mehrere Bilder |
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|align = right |
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|Richtung = horizontal |
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|Kopfzeile = Gemeinsames Reisepass-Design der EU-Mitglieder |
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|Kopfzeile_align = left |
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|Kopfzeile_Hintergrund = |
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|Fußzeile = Burgunderrot, Name und Wappen des Mitgliedstaates, Titel Europäische Union und Symbol für [[Biometrischer Reisepass|biometrische Reisepässe]] |
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|Fußzeile_align = left |
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|Fußzeile_Hintergrund = |
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|Breite = 110 |
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|Hintergrund = |
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|Bild1 = Passport_of_Austria_(2024).png |
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|Bild2 = Reisepass Bundesrepublik Deutschland – Einband Vorderseite 2017.jpg |
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|Bild3 = Passaportoitaliano2006.jpg |
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|Bild4 = Nederlanden paspoort 2011.jpg |
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}} |
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Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. |
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=== Europäischer Gerichtshof === |
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Zu den Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der [[Vertrag von Lissabon]] führte mit der [[Europäische Bürgerinitiative|europäischen Bürgerinitiative]] erstmals auch ein Instrument [[Direkte Demokratie|direkter Demokratie]] ein. |
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[[Image:Europäischer Gerichtshof.jpg|thumb|right|Der Europäische Gerichtshof]] |
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=== Haushalt === |
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''Hauptartikel: [[Europäischer Gerichtshof]]'' |
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{{Hauptartikel|Haushalt der Europäischen Union}} |
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Im [[Öffentlicher Haushalt|Haushalt]] der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des [[Vertrag von Lissabon|Vertrags von Lissabon]] 2009 bestehendes System eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] vom [[Rat der Europäischen Union|Rat]], der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] vereinbart und in eine [[Interinstitutionelle Vereinbarung]] überführt. |
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Der Europäische Gerichtshof (auch: EuGH) ist das oberste Gericht, also das rechtsprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuHG zusätzlich von 8 Generalanwälten unterstützt wird. Diese werden von den nationalen Regierungen für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre erfolgt eine teilweise Neubesetzung beider Instanzen. Den Vorsitz führt der [[Präsident des Europäischen Gerichtshofes]]. |
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Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über [[Eigenmittel der Europäischen Union|Eigenmittel]], die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den [[Import]]-[[Zoll (Abgabe)|Zöllen]] an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der [[Umsatzsteuer]], der an die EU abzuführen ist (sogenannte [[Eigenmittel der Europäischen Union#Mehrwertsteuer-Eigenmittel|Mehrwertsteuer-Eigenmittel]]), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem [[Bruttonationaleinkommen]] (BNE) der Staaten ergeben. |
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=== Europäischer Rechnungshof === |
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Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der [[Haushalt der Europäischen Union#Nettozahlerdebatte|Nettozahler-]] und der Nettoempfängerstaaten gegenüber. |
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''Hauptartikel: [[Europäischer Rechnungshof]]'' |
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Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der [[#Regionalpolitik|regionalen Strukturförderung]] bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. [[NUTS]]-2-Ebene), orientiert sich am [[Bruttoinlandsprodukt|Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt]] (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig. Rund 40 % dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus (Stand: 2017). |
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[[Bild:Europaeischer Rechnungshof.jpg|thumb|left|Logo des Europäischen Rechungshofes]] |
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit. |
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Der ''Mehrjährige Finanzrahmen'' als Finanzplanungsinstrument wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.<ref>{{Webarchiv |url=http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l34007.htm |text=Beschluss über das System der Eigenmittel |wayback=20090330201313}}</ref> |
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Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eins aus jedem EU-Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die Mitarbeiter des EuRH (derzeit rund 760) bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen EU-Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern durchführen, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Schritte kann der EuRH jedoch nicht unternehmen - Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. |
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Im ''Mehrjährigen Finanzrahmen'' für die Jahre 2014–2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf Außenpolitik und Verwaltung; 2 % werden für die Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Mediathek/Infografiken/infografik-europa-haushalt.html?docId=63490¬First=true |text=Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 – Anteile am Gesamtumfang |wayback=20180127083805}}. Infografik des [[Bundesministerium der Finanzen|Bundesfinanzministeriums]], abgerufen am 26. Januar 2018.</ref> Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die Europäische Union für den Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des [[Bruttonationaleinkommen]]s der EU.<ref name="euractivEUHaushalt20142020">[http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/eu-haushalt-2014-2020-die-details-in-zahlen-007202 EU-Haushalt 2014–2020: Die Details in Zahlen]</ref> |
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Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der Santer-Kommission ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der neunziger Jahre), waren diese stets negativ. |
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{| class="wikitable" style="text-align:right;" |
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=== Europäischer Rat === |
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|+ Mehrjähriger Finanzrahmen in Mio. Euro |
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! Rubrik !! 2007–2013 !! 2014–2020 !! Vergleich !! Vergleich in Prozent |
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|style="text-align:left"| 1. Nachhaltiges Wachstum || 446.310 ||450.763 || +4.453 || +1,0 % |
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|style="text-align:left"| 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen || 420.682 || 373.179 || −47.503 || −11,3 % |
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|style="text-align:left"| 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht || 12.366 || 15.686 || +3.320|| +26,8 % |
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|style="text-align:left"| 4. Die EU als globaler Partner || 56.815 || 58.704 || +1.899 || +3,3 % |
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|style="text-align:left"| 5. Verwaltung || 57.082 || 61.629 || +4.547 || +8,0 % |
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|style="text-align:left"| 6. Ausgleichs­zahlungen || – || 27 || +27 || +100 % |
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|style="text-align:left"| '''Verpflichtungs­ermächtigungen insgesamt''' ||'''994.176''' ||'''959.988''' ||'''−34.188''' ||'''−3,5 %''' |
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|style="text-align:left"| '''Verpflichtungs­ermächtigungen in Prozent des BNE''' ||'''1,12 %''' ||'''1,00 %''' || || |
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|} |
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{| class="wikitable" style="text-align:right" |
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''Hauptartikel: [[Europäischer Rat]]'' |
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|+ Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 mit NextGenerationEU in Mrd. Euro<ref>[https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/long-term-eu-budget/2021-2027/negotiations_de Verhandlungsprozess über den langfristigen EU-Haushalt 2021–2027 und NextGenerationEU]</ref> |
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! Rubrik !! MFR 2021–2027 !! NextGenerationEU !! Summe |
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|style="text-align:left"| 1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales || 132,8 || 10,6 || 143,4 |
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|style="text-align:left"| 2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte || 377,8 || 721,9 || 1.099,7 |
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|style="text-align:left"| 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt || 356,4 || 17,5 || 373,9 |
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|style="text-align:left"| 4. Migration und Grenzmanagement || 22,7 || – || 22,7 |
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|style="text-align:left"| 5. Sicherheit und Verteidigung || 13,2 || – || 13,2 |
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|style="text-align:left"| 6. Nachbarschaft und übrige Welt || 98,4 || – || 98,4 |
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|- |
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|style="text-align:left"| 7. Europäische öffentliche Verwaltung || 73,1 || – || 73,1 |
|||
|- |
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|style="text-align:left"| '''Insgesamt''' || '''1.074,3''' || '''750,0''' || '''1.824,3''' |
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|} |
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== Politikbereiche == |
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[[Bild:Europäischer Rat.png|thumb|Zusammensetzung]] |
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Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß {{Art.|5|EU|dejure}} EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem [[Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung|Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung]] wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach dem [[Subsidiarität]]sprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen die Maßnahmen der EU nicht weiter gehen, als für die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist ([[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitsprinzip]]). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die [[EU-Rechtsetzung]] einen großen Teil auch der nationalstaatlichen [[Gesetzgebung]]: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der [[Innenpolitik]] verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurückzuführen. |
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Der Europäische Rat in Brüssel ist das wichtigste Gremium der EU, bislang jedoch formal keines ihrer Organe. Er setzt sich aus den [[Staatschef|Staats-]], und [[Regierungschef]]s der Mitgliedsländer, deren [[Außenminister]]n sowie dem [[Präsident der Europäischen Kommission|Präsidenten der Europäischen Kommission]] zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die [[Richtlinienkompetenz]], das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Jedoch ist der Rat nicht direkt am Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Der [[Präsident des Europäischen Rates|Vorsitz im Europäischen Rat]] wechselt derzeit halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern. |
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[[Die Verträge (EUV/AEUV)|Die Verträge]] übertragen der Union für einen bestimmten Bereich entweder eine ''ausschließliche Zuständigkeit'', oder eine mit den Mitgliedstaaten ''geteilte Zuständigkeit''. In bestimmten Bereichen ist die Union außerdem nur dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen ''(unterstützende Zuständigkeit)''. Die Union hat nach {{Art.|3|AEU|dejure}} AEUV die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen der [[Europäische Zollunion|Europäischen Zollunion]], die Festlegung der [[Wettbewerbspolitik|Wettbewerbsregeln]] für den [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkt]], die [[Währungspolitik]] der Staaten, die an der [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Europäischen Währungsunion]] teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der [[Gemeinsame Fischereipolitik|Gemeinsamen Fischereipolitik]] sowie die [[Gemeinsame Handelspolitik]]. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß {{Art.|4|AEU|dejure}} AEUV umfassen den [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkt]], bestimmte Bereiche der [[Sozialpolitik der Europäischen Union|Sozialpolitik]], den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen [[Kohäsion (Politik)|Zusammenhalt]], die [[Gemeinsame Agrarpolitik|Landwirtschaft]] und [[Gemeinsame Fischereipolitik|Fischerei]] mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die [[Umweltpolitik der Europäischen Union|Umweltpolitik]], den [[Verbraucherschutz]], die [[Verkehrspolitik]], die [[Transeuropäische Netze|Transeuropäischen Netze]], die [[Energiepolitik der Europäischen Union|Energiepolitik]], den [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]], bestimmte Bereiche des [[Gesundheitsschutz]]es, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die [[Entwicklungspolitik der Europäischen Union|Entwicklungspolitik]]. |
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==== Vorsitz im Europäischen Rat ==== |
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{{Navigationsleiste EU-Politiken}} |
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Die Reihenfolge der den Vorsitz im Europäischen Rat einnehmenden Staaten entspricht dem [[#Vorsitz im Rat der Europäischen Union]]. |
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=== Wirtschaftspolitik === |
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[[Datei:Informal meeting of Energy and Transport Ministers (TTE). Energy Ministers press conference (36950060020) (cropped).jpg|mini|hochkant|Der [[Kommissar für Handel|Handelskommissar]] [[Maroš Šefčovič]] vertritt die EU in der [[Welthandelsorganisation]].]] |
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| [[Österreich]], [[Finnland]] |
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| [[Slowenien]], [[Frankreich]] |
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| [[Tschechien]], [[Schweden]] |
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| [[Spanien]], [[Belgien]] |
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| [[Ungarn]], [[Polen]] |
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| [[Dänemark]], [[Zypern]] |
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| [[Irland]], [[Litauen]] |
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| [[Griechenland]], [[Italien]] |
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| [[Lettland]], [[Luxemburg]] |
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| [[Niederlande]], [[Slowakei]] |
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| [[Malta]], [[Vereinigtes Königreich]] |
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|2018 |
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| [[Estland]], [[Bulgarien]] |
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| [[Österreich]], [[Rumänien]] |
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|2020 |
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| [[Finnland]], ? |
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Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgeführt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 führten sie bis zur Einführung des Euro als Bargeld im Jahr 2002. |
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=== Europäische Zentralbank === |
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Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbs]] auf dem Binnenmarkt liegt beim [[Kommissar für Wettbewerb|Wettbewerbskommissar]] der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]], der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von [[Subvention]]en in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstützen. |
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[[Image:Eurotower in Frankfurt.jpg|thumb|Die EZB-Zentrale in Frankfurt]] |
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Zur Stärkung der europäischen Industrie fördert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.<ref>Beispielsweise hat das [[Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen|Europäische Institut für Telekommunikationsnormen]] (ETSI) mittlerweile weltweit verwendete Standards in der [[Telekommunikation]] geschaffen, etwa [[Digital Subscriber System No. 1|Euro-ISDN]], [[Global System for Mobile Communications|GSM]] und [[Digital Enhanced Cordless Telecommunications|DECT]].</ref> |
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''Hauptartikel: [[Europäische Zentralbank]]'' |
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Außerdem fördert die EU unter anderem die Kooperation vor allem [[Kleine und mittlere Unternehmen|kleiner und mittlerer Unternehmen]] bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch nach außen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der [[Welthandelsorganisation]] vom [[Kommissar für Handel|Handelskommissar]] vertreten. |
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Die Geldpolitik in den Euro-Ländern wird seit dem 1. Januar 1999 von der Europäischen Zentralbank (Sitz in Frankfurt am Main) bestimmt. Die Bank ist von der nationalen Politik unabhängig. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der Preisstabilität. Im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB/Zentralbankrat) legt sie die Leitzinsen fest. |
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=== Zollunion und Binnenmarkt === |
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Die grundlegenden Aufgaben der EZB finden sich in Artikel 105 Absatz 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft: |
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{{Hauptartikel|Europäische Zollunion|Europäischer Binnenmarkt}} |
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* Festlegung und Durchführung der [[Geldpolitik]] (siehe geldpolitische Instrumente) |
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* Durchführung von [[Devisen]]geschäften |
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* Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der [[Euro#Teilnehmende Länder|Mitgliedstaaten]] ([[Portfoliomanagement]]) |
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* Versorgung der Volkswirtschaft mit Geld, insbesondere die Förderung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs |
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Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafür die schrittweise Einführung der sogenannten [[vier Grundfreiheiten]] vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit ({{Art.|28|AEU|dejure}} ff. AEUV), die Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten – unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die [[Einheitliche Europäische Akte]] – so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen [[Binnenmarkt]] ausgebaut. |
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== Politikfelder == |
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[[Datei:EU Customs Union.svg|mini|Die [[Europäische Zollunion]] besteht aus der EU (dunkelblau) und den Partnerstaaten [[Türkei]], [[Andorra]] und [[San Marino]] (lila). Mit den [[Europäischer Wirtschaftsraum|EWR]]-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen<!--keine aktuelle Karte!!!---(grün)---> besteht eine Freihandelszone.]] |
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Die Politikbereiche, die nachfolgend im Hinblick auf ihre Gestaltung durch die EU betrachtet werden, sind fast ausnahmslos zugleich Felder einzelstaatlicher Einflussnahme und Durchführung. Für die vergemeinschafteten Politikbereiche der „ersten Säule“, in denen das EU-Recht unmittelbar auf die Mitgliedstaaten durchschlägt, hat dies zu vielerlei Unmut und Kritik an der vermeintlichen „Regelungswut“ der „Brüsseler Bürokratie“ geführt, etwa z.B. im Lebensmittelrecht, bei Umweltschutznormen oder bei der Herstellung einheitlicher Bedingungen für den europäischen Binnenmarkt. |
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Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine [[Zollunion]], das heißt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen [[TARIC|gemeinsamen Zolltarif]]. Seit 1996 ist auch die [[Türkei]] Mitglied der Zollunion, ebenso wie [[Andorra]] und [[San Marino]]. Die [[Europäischer Wirtschaftsraum|EWR]]-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an. |
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Dem wurde ansatzweise bereits in der Einheitlichen Europäischen Akte, in grundsätzlicher Weise dann aber vor allem im Maastrichter Unionsvertrag Rechnung getragen, indem dort die Prinzipien der [[Subsidiarität]] und der [[Verhältnismäßigkeit]] verankert wurden. Subsidiarität meint hier, dass die EU nur für solche Regelungen sorgen soll, die staatenübergreifend nötig sind und mehr positive Wirkung versprechen als einzelstaatliche oder regionale Maßnahmen. Zulässig im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist eine EU-Maßnahme wiederum nur, wenn der damit verfolgte Zweck auf andere Weise nicht besser erreicht werden kann und wenn die Abwägung von Vor- und Nachteilen positiv ausgeht. |
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Ferner sehen {{Art.|34|AEU|dejure}} ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus Gründen des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt außerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein Unionsbürger aufgrund seiner [[Staatsbürgerschaft]] diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch für die Inländer des betreffenden Staates gelten. |
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=== Wirtschaftspolitik === |
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Die Rechtsprechung des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofs]] zur [[Warenverkehrsfreiheit]] hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.<ref>Vgl. die [[Dassonville-Entscheidung]] (EuGHE 1974, 837, 852) sowie das [[Cassis-de-Dijon-Urteil]] von 1979.</ref> |
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[[Bild:European union gdp map de.png|thumb|Bruttoinlandsprodukt pro Kopf]] |
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Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden können, auch in der ganzen übrigen Union nicht verboten werden dürfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards führt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen – trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung. |
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Die Mitgliedstaaten der EU erwirtschaften zusammen ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Damit ist die Europäische Union der größte Wirtschaftsblock der Erde. Innerhalb der EU gibt es mehrere Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegen, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein Beispiel dafür ist der [[Süditalien|Mezzogiorno]] in Italien. Solchen Regionen – deren Anzahl und Flächengröße durch den Beitritt der [[MOEL]] enorm zugenommen hat - wird eine spezielle Förderung gewährt, sodass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU-Staaten angeglichen wird und regionale Disparitäten zurückgehen. Die Fördermittel werden meist einzelnen [[Wirtschaftssektor]]en zugewiesen, um eine gezieltere Hilfe leisten zu können. Darüber hinaus existieren Programme zur Verbesserung der Infrastruktur. |
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=== Wettbewerbspolitik === |
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Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine [[Zollunion]], d. h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein von der EU bestimmter einheitlicher Zolltarif, ein weiteres wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik. Zwar sind alle EU-Staaten auch eigenständige [[Liste der Mitglieder der WTO|Mitglieder]] in der [[Welthandelsorganisation]](WTO); doch Sprecherin für sie ist als WTO-Mitglied die Europäische Gemeinschaft. |
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[[Datei:Teresa Ribera 2020 (cropped).jpg|mini|hochkant|[[Kommissar für Wettbewerb|Wettbewerbskommissarin]] [[Teresa Ribera]]]] |
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Um [[Wirtschaftskartell|wirtschaftliche Kartelle]] und [[Monopol]]e in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die [[Kartellbehörde]]n der einzelnen Staaten durch den [[Kommissar für Wettbewerb|Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission]] unterstützt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland). |
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==== Landwirtschaft und Fischerei (Primärer Sektor) ==== |
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''Hauptartikel: [[Gemeinsame Agrarpolitik]] und [[Gemeinsame Fischereipolitik]]'' |
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Die EU-Wettbewerbspolitik ({{Art.|101|AEU|dejure}} ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs führte häufig zu Innovationsschüben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen. |
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Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttosozialprodukt der EG hat die Agrarpolitik bereits früh eine herausragende Bedeutung in der Gemeinschaft erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission 1960 auf den Weg gebracht, wurde im Januar 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte. |
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=== Freier Dienstleistungsverkehr === |
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[[Image:FarmlandinEU2.gif|thumb|300px|left|Prozentuale Darstellung des Anteils der EU-Länder am EU-Farm-Land (englisch)]] |
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Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im [[Dienstleistung]]ssektor ({{Art.|56|AEU|dejure}} ff. AEUV) noch länger Hemmnisse für den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der [[Europäische Dienstleistungsrichtlinie|Europäischen Dienstleistungsrichtlinie]] vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der [[Lissabon-Strategie]] zur Förderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als [[Richtlinie (EU)|Richtlinie]] bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten. |
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Ziel der Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dafür sieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch [[Daseinsvorsorge]]leistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden. |
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Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hat einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen („Butterberge“, „Milchseen“ u.a.m.) geführt und andererseits den Haushalt der Gemeinschaft über Jahrzehnte mit gut der Hälfte der EG-Gesamtausgaben belastet. Alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen scheiterten über lange Zeit an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen [[Einstimmigkeitsprinzip]] im Ministerrat. |
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=== Europäische Wirtschafts- und Währungsunion === |
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Erst unter dem Eindruck umweltschädlicher und entwicklungspolititisch negativer Nebenfolgen sowie im Hinblick auf die im Falle der Untätigkeit haushaltssprengende Wirkung der Osterweiterung wurde nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. |
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{{Hauptartikel|Europäische Wirtschafts- und Währungsunion}} |
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[[Datei:Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 2.svg|mini|Europäische Währungsunion<br /> |
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(Stand: 1. Januar 2023) {{Farblegende|#003399|Mitglieder der Eurozone (20)}} |
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{{Farblegende|#E8984D|WKM-II-Mitglieder mit [[Opt-out (EU-Verträge)|Opt-out-Klausel]] (1: Dänemark)}} |
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{{Farblegende|#339900|WKM-II-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel (1: Bulgarien)}} |
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<!-- {{Farblegende|#c34f4f|Sonstige EU-Mitglieder mit Opt-out-Klausel (0)}} --> |
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{{Farblegende|#704C4C|Sonstige EU-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel (5)}} |
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{{Farblegende|#7E5791|Einseitige Verwender des Euros (2: Kosovo, Montenegro)}}]] |
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Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung ({{Art.|127|AEU|dejure}} ff. AEUV) war bereits früh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der [[Werner-Plan]] von 1970, gescheitert waren, wurde schließlich auf der Grundlage des [[Vertrag von Maastricht|Vertrags von Maastricht]] der [[Euro]] als gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten. |
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[[Image:Fishery related expenditure EU-2004.png|thumb|300px|right|Prozentuale Darstellung des Anteils der EU-Ausgaben im europäischen Fischereiwesen (englisch)]] |
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Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen für sich die Möglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maßgeblich für die [[Geldwertstabilität]] angesehen werden. Diese sogenannten [[EU-Konvergenzkriterien|Konvergenzkriterien]] sind im [[Stabilitäts- und Wachstumspakt]] festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Kroatien an der Währungsunion teil. Damit gehören seit 2023 der Eurozone 20 Mitgliedstaaten an. |
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Während die [[Forstwirtschaft]] auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik - trotz geringer Bedeutung im Haushalt der Gemeinschaft (2004 lag das Budget der GFP bei € 931 Millionen und damit bei etwa 0,75% des EU-Gesamtbudgets) – bereits seit Anfang der 1970er Jahre ein wichtiges Streitobjekt in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat. |
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Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des [[Nachhaltigkeit]]sprinzips zu fördern. Um der Überfischung und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die Gemeinschaft Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. |
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Bereits im Vorfeld der Euro-Einführung führten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaß kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der [[Deutsche Bundesbank|Deutschen Bundesbank]] unabhängig gestellte [[Europäische Zentralbank]]. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten übernimmt die sogenannte [[Eurogruppe]], in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen. |
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Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der je nationalen Fischfangflotten durchgesetzt; andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik. |
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=== Handelspolitik === |
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==== Industrie und Gewerbe (Sekundärer Sektor) ==== |
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{{Hauptartikel|Gemeinsame Handelspolitik}} |
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Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten ({{Art.|206|AEU|dejure}} f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif ([[TARIC]], [[Kombinierte Nomenklatur]]) eingeführt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar. |
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Verglichen mit den im Agrarsektor eingesetzten EU-Mitteln nimmt sich der auf Industrie- und Gewerbeförderung entfallende Anteil gering aus. In diesem Bereich zeigt sich der Einfluss der Gemeinschaft vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die Kernkompetenz zur Gewährleistung eines fairen [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbs]] auf dem Binnenmarkt liegt beim EU-Wettbewerbskommissar, der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. |
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Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten [[Freihandel]]s verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben den autonomen Maßnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der [[Welthandelsorganisation]] (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige [[Liste der Mitglieder der WTO|Mitglieder der WTO]], doch Sprecherin für sie ist hier die Europäische Union, die durch den [[Handelskommissar]] der Europäischen Kommission vertreten wird. |
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Die in diesem Bereich zur Verfügung stehenden begrenzten Mittel sollen u.a. dazu eingesetzt werden, die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte zu fördern. |
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=== Agrar- und Fischereipolitik === |
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==== Dienstleistungen, Informations- und Kommunikationstechnologien (Tertiärer und Quartärer Sektor) ==== |
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{{Hauptartikel|Gemeinsame Agrarpolitik|Gemeinsame Fischereipolitik}} |
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Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum [[Bruttoinlandsprodukt]] der EU hat die [[Agrarpolitik]] ({{Art.|38|AEU|dejure}} ff. AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame [[Agrarmarktordnung]] eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte. |
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Die EU-Wettbewerbspolitik hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele [[Monopol|monopolartige]] Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Unter dem Druck des Wettbewerbs ist es in davon betroffenen Unternehmen nicht nur zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen gekommen, sondern auch vielfach zu einem umfangreichen Abbau von Arbeitsplätzen. |
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Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte über Jahrzehnte mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen [[Einstimmigkeitsprinzip]] im Rat der Europäischen Union. |
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Mit der geplanten [[Europäische Dienstleistungsrichtlinie|EU-Dienstleistungsrichtlinie]] wäre eine weitere [[Liberalisierung]] des EU-Binnenmarkts verbunden. Die Richtlinie soll nach ihrer Begründung [[Bürokratie|bürokratische Hindernisse]] abbauen und den grenzüberschreitenden Handel mit [[Dienstleistung]]en fördern, indem die Europäische Union zu einer [[Freihandelszone]] für Dienstleistungen würde. |
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Erst als deutlich wurde, dass die geplante [[EU-Erweiterung 2004|Osterweiterung]] ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der [[Agenda 2000]] nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen. |
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Beabsichtigt ist die Beseitigung von zwischenstaatlichen Hemmnissen für den freien Handel mit Dienstleistungen und weitere Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister (u.a. Schaffung einheitlicher Ansprechpartner, elektronische Verfahrensabwicklung etc.) Der Anwendungsbereich des ursprünglichen, aber noch im Aushandlungsprozess befindlichen Richtlinienvorschlags umfasste nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baubereich und Handwerker, sondern z.T. auch so genannte [[Daseinsvorsorge]]leistungen wie Altenheime, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc.), soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden. |
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{| class="wikitable toptextcells zebra" |
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Von der EU-Kommission, die den Vorschlag vorantreibt, wird die Dienstleistungsrichtlinie als ein wichtiger Bestandteil der ''[[Lissabon-Strategie]]'' angesehen. Diese sieht vor, Europa bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt“ zu entwickeln. |
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|+ Überblick über Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik seit 1990 |
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|- class="hintergrundfarbe6" |
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! Jahr !! Reform !!Ziele |
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| 1992 || MacSharry-Reform || Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste,<br />Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen |
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| 1999 || [[Agenda 2000]] || Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit.<br />Einführung von „[[Cross Compliance]]“, [[Gemeinsame Agrarpolitik#Finanzierung der GAP|Modulation]] bei Prämienzahlungen |
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| 2003 || Halbzeitbewertung || Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance. |
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| 2009 || „Health-Check“-Reform || Beschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben. |
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| 2013 || [[Gemeinsame Agrarpolitik#Direktzahlungen und Greening: GAP-Leitlinien 2014–2020|GAP-Reform 2013]] || Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen [[Exportsubvention#Umfang und Erstattung|Exportsubventionen]], Direktzahlungen |
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Während die [[Forstwirtschaft]] auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik ({{Art.|38|AEU|dejure}} ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des [[Nachhaltigkeit]]sprinzips zu fördern. Um der [[Überfischung]] und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik. |
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Zu diesem Ziel fördert die Europäische Union auch neue Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Europäische Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird. Beispielsweise hat das [[Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen]] (ETSI) mittlerweile weltweit verwendete Standards im [[Telekommunikation]]sbereich geschaffen. Beispiele dafür sind [[Digital Subscriber System No. 1|Euro-ISDN]], [[Global System for Mobile Communications|GSM]] und [[Digital Enhanced Cordless Telecommunications|DECT]]. |
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=== Regionalpolitik === |
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{{Hauptartikel|Regionalpolitik der Europäischen Union}} |
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[[Datei:ERDF 2021-2027 it.svg|mini|[[Europäischer Fonds für regionale Entwicklung]] (EFRE) 2021–2027]] |
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Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der [[Süditalien|Mezzogiorno]] in Italien. Solchen Regionen – die durch den Beitritt der [[MOEL|mittel- und osteuropäischen Länder]] seit 2004 stark zugenommen haben – wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen ({{Art.|174|AEU|dejure}} ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte [[Strukturfonds]] eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen [[Mehrjähriger Finanzrahmen|Finanzvorschau]] der EU (aktuell für den Zeitraum 2007–2013) grob geplant. |
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[[Bild:European union erdf map de.png|thumb|[[Europäischer Fonds für regionale Entwicklung]] (EFRE) 2005]] |
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Der erste der drei Strukturfonds ist der [[Europäische Fonds für regionale Entwicklung]] (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen [[Wirtschaftssektor]]en zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmaßnahmen angewandt. |
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Die [[Europäische Fonds für regionale Entwicklung|europäischen Fonds für regionale Entwicklung]] (EFRE) sind die wichtigsten [[Strukturfonds]], sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren Bruttoinlandsprodukt weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z.B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann [[Ziel-1-Region]]en. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten [[Ziel-2-Region]]en, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z.B. [[URBAN]] und [[INTERREG]] finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher [[Arbeitslosigkeit]], [[Kriminalität]] oder [[Umweltverschmutzung]] haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. |
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[[Datei:EU-Ewald.png|mini|Typischer Hinweis auf EFRE-Unterstützung einer Baumaßnahme]] |
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Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Ostdeutschland, dessen Förderungssumme bis Ende 2006 über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen [[Ziel-1-Region]]en gehören. Grund dafür ist die EU-Erweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere Bruttoinlandsprodukt-Durchschnittswert der EU. |
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Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, ''Konvergenz'', gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die ''regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung'', betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, ''europäische territoriale Zusammenarbeit'', konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.<ref>Vgl. die {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/feder/index_de.htm |text=Darstellung des EFRE auf der Homepage der Europäischen Kommission |wayback=20111102080554}} und der {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/regional_policy/policy/region/index_de.htm |text=Überblick über die durch den EFRE geförderten Regionen |wayback=20111003080112}}.</ref> |
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Der zweite Fonds ist der [[Europäischer Sozialfonds|Europäische Sozialfonds]], der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel. |
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Die EU verfolgt eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der [[ESA]] erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete [[Europäischer Weltraumrat|Europäische Weltraumrat]] zuständig. |
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Der 1993 eingerichtete [[Kohäsionsfonds]] schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien. |
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==== Wirtschafts- und Währungsunion ==== |
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Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa [[Universität]]en, [[Unternehmen]], Interessenverbände und [[Nichtregierungsorganisation|nichtstaatliche Organisationen]]. |
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[[Bild:European union emu map de.png|thumb|Europäische Währungsunion]] |
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Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer. |
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''Hauptartikel: [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]]'' |
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=== Außen- und Sicherheitspolitik === |
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Die [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]] begann am [[1. Juli]] [[1990]] mit der Durchsetzung des freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Sie verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. |
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==== Gemeinsame Außenpolitik ==== |
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Am [[1. Januar]] [[1999]] wurde die Gemeinschaftswährung [[Euro]] in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem [[1. Januar]] [[2002]] ersetzt er die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am [[1. Mai]] [[2004]] neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Allerdings wird [[Slowenien]] am [[1. Januar]] [[2007]] den [[Euro]] einführen. |
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{{Hauptartikel|Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik}} |
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[[Datei:Kaja Kallas (crop).jpg|mini|hochkant|Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik [[Kaja Kallas]]]] |
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Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, {{Art.|21|EU|dejure}} ff. EUV und {{Art.|205|AEU|dejure}} ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig [[gemeinsame Strategie]]n fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Bei Abstimmungen in der [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]] ist ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten eher die Regel. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht. |
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Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit betrachtet. |
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[[Datei:Supranational European Bodies-de.svg|mini|links|Mitglieder der EU und weiterer europäischer Organisationen (Stand: Februar 2025)]] |
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=== Außen- und Sicherheitspolitik === |
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Die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt größtenteils in der Hand des [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik]]. Dieser ist zugleich [[Vizepräsident der Europäischen Kommission]] und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten]]. Ihm unterstehen rund 130 [[Delegation der Europäischen Union|Delegationen der Europäischen Union]] bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der [[Vertrag von Lissabon]] sieht zudem den Aufbau eines [[Europäischer Auswärtiger Dienst|Europäischen Auswärtigen Dienstes]] vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des [[Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union|Ratssekretariats]] und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll ({{Art.|27|EU|dejure}} Abs. 3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen. |
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Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der [[Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten]] (siehe [[Entwicklungspolitik der Europäischen Union]]) existieren auch Übereinkünfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den südostasiatischen [[ASEAN]]-Staaten, dem südamerikanischen [[Mercosur]], der nordamerikanischen [[Nordamerikanisches Freihandelsabkommen|NAFTA]] u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den [[Vereinigte Staaten|USA]] als den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit [[Russland]] hat die EU seit 1994 ein besonderes [[Partnerschafts- und Kooperationsabkommen]] (PKA). Die weitere Entwicklung der [[Russisch-europäische Beziehungen|russisch-europäischen Beziehungen]] ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten. |
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==== Sicherheits- und Verteidigungspolitik ==== |
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[[Datei:Frontex HQ Warsaw Spire office complex Warsaw.jpg|mini|hochkant|Hauptgebäude der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache [[Frontex]].]] |
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Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, {{Art.|42|EU|dejure}} ff. EUV) als Teil der GASP ein. Erst seit den 1990er-Jahren bemüht sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. Hierfür stützte sie sich zunächst auf die [[Westeuropäische Union]] und entwickelte schließlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines [[Defensivbündnis]]ses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV). |
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Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das [[Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee|Politische und Sicherheitspolitische Komitee]], den [[Militärausschuss der Europäischen Union|Militärausschuss]], den [[Militärstab der Europäischen Union|Militärstab]], den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. Außerdem existiert eine [[Europäische Verteidigungsagentur]] mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich nur einstimmig im [[Rat der EU]] getroffen werden. Auch die sogenannte [[Passerelle-Regelung]], durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie die Möglichkeit einer [[Ständige Strukturierte Zusammenarbeit|Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit]] ({{Art.|46|EU|dejure}} EUV), die im Wesentlichen der [[Verstärkte Zusammenarbeit|Verstärkten Zusammenarbeit]] in anderen Politikfeldern entspricht. |
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<gallery class="float-center" mode="packed" caption="Produkte gemeinsamer Rüstungszusammenarbeit der EU"> |
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Eurofighter Typhoon AUT.jpg|[[Eurofighter Typhoon]] |
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German Air Force Airbus A400M (out cropped).jpg|[[Airbus A400M]] |
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German Army Eurocopter EC 665 Tiger UHT 98-18 2.jpg|[[Eurocopter Tiger]] |
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Ziel der GSVP ist die Erfüllung der sogenannten [[Petersberg-Aufgaben]], nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der [[Operation Artemis]] in Ost-[[Demokratische Republik Kongo|Kongo]] geschah. Dem Vertragstext nach könnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer [[Europaarmee]], führen. Hierfür wäre ein einstimmiger Beschluss des [[Europäischer Rat|Europäischen Rates]] erforderlich. Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen für Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission [[EUFOR]], jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach [[Deutscher Bundestag#Genehmigung von Einsätzen bewaffneter Streitkräfte|Zustimmung des Bundestags]]). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten [[EU Battlegroup]]s, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils für ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelöst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der Einführung wegen Streits über die Finanzierung bislang nicht.<ref>[https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/pesco-eu-verteidigungsunion-gruendung ''Grundsatzdokument für EU-Verteidigungsunion ist unterzeichnet.''] In: Zeit Online, 13. November 2017.</ref> |
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2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit ([[PESCO]]) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und Rüstungsprojekte sowie eine regelmäßige Erhöhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht. |
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In Folge des seit 2022 andauernden [[Russischer Überfall auf die Ukraine seit 2022|Ukraine-Krieg]]s beschlossen fast alle Mitgliedsstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhöhen. Hinzu kamen militärische Hilfslieferungen für die Ukraine. Im Frühjahr 2025 stellte die Kommission das [[Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik#Weißbuch zur Verteidigung Europas|Weißbuch zur Verteidigung Europas]] vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm für den Aufbau von militärischen Fähigkeiten mit einem Gesamtvolumen von über 800 Milliarden Euro. Dabei wurde betont, dass das Geld nur für den Kauf in der EU durch von europäischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll. |
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==== Europäische Nachbarschaftspolitik ==== |
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{{Hauptartikel|Europäische Nachbarschaftspolitik}} |
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Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Außenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Süden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in [[Nordafrika]] und [[Vorderasien]] (einschließlich der [[Türkei]] und [[Israel]]s) die [[Union für das Mittelmeer]] gegründet, die an die [[euro-mediterrane Partnerschaft]] von 1995 anknüpft. 2009 wurde ergänzend die [[Östliche Partnerschaft]] initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger [[Unionsrepublik]]en der Sowjetunion ist. |
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Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federführend nicht beim Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern beim [[Erweiterungskommissar]] der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die [[Kohärenzgebot|Kohärenz]] der europäischen Außenpolitik zu gewährleisten. |
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''Hauptartikel: [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union]]'' |
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==== Entwicklungspolitik ==== |
==== Entwicklungspolitik ==== |
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{{Hauptartikel|Entwicklungspolitik der Europäischen Union}} |
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[[Datei:EU-Entwicklungshilfe.png|mini|Empfängerländer privilegierter EU-Entwicklungshilfe]] |
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Auch in der [[Entwicklungspolitik]] betätigt sich die Europäische Union ({{Art.|208|AEU|dejure}} ff. AEUV). Anders als die Außen- und Sicherheitspolitik wird über entwicklungspolitische Maßnahmen nach dem [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren]] entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments. |
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[[Bild:Map-World-AKP.png|thumb|Die AKP-Staaten]] |
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Unter den Einzelmaßnahmen sind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die [[humanitäre Hilfe]] durch das zuständige Europäische Amt [[Europäisches Amt für humanitäre Hilfe|ECHO]] zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das [[Cotonou-Abkommen]], das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. [[Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten|AKP-Staaten]]) geschlossen wurde und die vorherigen [[Lomé-Abkommen]] ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter [[Demokratie|demokratischer]] und [[rechtsstaat]]licher Standards. |
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Auch in der [[Entwicklungspolitik]] betätigt sich die Europäische Union. Die europäischen Staaten tragen damit die Verantwortung für die unter ihrer (vor allem England und Frankreich) Herrschaft während der Kolonisation entstandenen Schäden. Dies bezieht sich vor allem auf Afrika und Teile von Südamerika. International wird die EU insbesondere von [[Entwicklungsland|Entwicklungsländern]] und [[Nichtstaatliche Organisation|nichtstaatlichen Organisationen]] für ihre Subventionspolitik angegriffen, die die Entwicklungsländer darin behindert sich wirtschaftlich zu verbessern. Daher hat die EU mit dem [[Lomé-Abkommen]] und dem im Jahr 2000 nachfolgendem [[Cotonou-Abkommen]] einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der [[AKP-Staaten]] gewährt, um diesen die Möglichkeit des Produktabsatzes in auf dem EU-Markt zu geben. |
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Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem [[Europäischer Entwicklungsfonds|Europäischen Entwicklungsfonds]] auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt. |
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Auch das [[MEDA-Programm]] zeigt Ansätze von Entwicklungshilfe. |
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In der [[Union für den Mittelmeerraum]] fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der [[Türkei]] und [[Israel]]s. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen. |
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==== Verteidigungspolitik ==== |
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=== Justiz- und Innenpolitik === |
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''Hauptartikel: [[Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik]]'' |
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[[Datei:SchengenGrenzeBayern-Tirol.jpg|mini|hochkant|Der Schengen-Raum hat zur Abschaffung von Grenzkontrollen geführt. (offene „Schengen-Grenze“ bei [[Kufstein]], Tirol)]] |
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[[Datei:Europol building, The Hague, the Netherlands - 915.jpg|mini|Der [[Europol]]-Hauptsitz in Den Haag]] |
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Seit dem [[Vertrag von Maastricht]] 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach [[Asylpolitik der Europäischen Union|Asylpolitik]], Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen Maßstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität. |
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[[Bild:EUFOR.png|left|thumb|Das [[EUFOR]]-Logo]] |
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Durch den [[Vertrag von Amsterdam]] 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]] eingeführt und das [[Schengener Abkommen]] über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung ({{Art.|77|AEU|dejure}} ff. AEUV, früher als [[flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr]] bezeichnet) auch die [[justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen]] (JZZ, {{Art.|81|AEU|dejure}} AEUV) und die [[polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]] (PJZS, {{Art.|82|AEU|dejure}} ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im [[Strafprozessrecht]], etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen ({{Art.|82|AEU|dejure}} AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, etwa [[Terrorismus]], [[Menschenhandel]], [[Drogenhandel]], [[Waffenhandel]], [[Geldwäsche]], [[Korruption]] und [[Computerkriminalität]], kann sie außerdem Mindestvorschriften für [[Straftatbestand|Straftatbestände]] und [[Strafe#Strafmaß|Strafmaß]] regeln ({{Art.|83|AEU|dejure}} AEUV). |
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Ein Ziel dieser Politik ist die eigene Verteidigung und die Vergrößerung der militärischen Stärke. Der Verfassungsentwurf bezeichnet die Union als dafür zuständig, „eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen“ <ref>http://europa.eu.int/constitution/de/ptoc4_de.htm#a17 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA, Teil III, Art. I-12/4</ref>. |
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Nachdem zunächst für all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentliche Gesetzgebungsverfahren]] eingeführt. Seit dem [[Vertrag von Lissabon]] 2007 gilt es für die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich [[Irland]] und [[Dänemark]], Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen Maßnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich [[Island]], [[Norwegen]] und die [[Schweiz]], dem Schengener Abkommen beigetreten und müssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren. |
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Ferner verpflichten sich die Mitgliedstaaten in der Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. |
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Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen Behörden [[Europol]] und [[Eurojust]] gegründet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden koordinieren. Zudem wurde das [[Schengener Informationssystem]] eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. Für den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die [[Frontex|Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union]] (kurz ''Frontex''). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem der [[Europäischer Haftbefehl|Europäische Haftbefehl]], der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte. |
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Eine [[Europäische Verteidigungsagentur]] soll eingerichtet werden mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. |
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Die Arbeitsaufnahme der [[Europäische Staatsanwaltschaft|Europäischen Staatsanwaltschaft]] zur Bekämpfung von Straftaten nach {{Art.|86|AEU|dejure}} unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt. |
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Die Union besitzt kein eigenes [[Militär]] sondern greift auf die Truppen der Mitgliedstaaten zurück. So genannte Friedenseinsätze sollen unter Schirmherrschaft der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind umstritten, wie der [[Kosovo-Krieg]], der 1999 noch unter [[NATO|NATO-Befehl]] und mit Hilfe der [[Bundeswehr]] geführt wurde. |
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{{Absatz}} |
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=== Bildungspolitik und Forschungsförderung === |
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==== Internationale Beziehungen ==== |
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[[Datei:Erasmus+ Logo.svg|mini|''Erasmus+'', das Dachprogramm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport]] |
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Der durch technologische Innovationsschübe und globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu geführt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik ({{Art.|165|AEU|dejure}} f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete [[Lissabon-Strategie]], ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm [[Europa 2020]], die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Förderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des [[Lebenslanges Lernen|lebenslangen Lernens]]. |
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Zwar hat die EU keine Rechtspersönlichkeit, jedoch als größter Wirtschafts-Zusammenschluss von mehreren Staaten durchaus erheblichen politischen Einfluss. So unterhält die EU nicht nur in den Mitgliedstaaten, sondern auch in vielen weiteren Staaten (insbesondere bei den EFTA-Mitgliedern) Botschaften und diplomatische Vertretungen. Die internationalen Beziehungen werden oftmals in auf die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien ausgelegten bi- und multilateralen Abkommen geregelt. Gegenüber anderen Staaten und Organisationen wird die Europäische Union von dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission, die allerdings im Auftrag des Rates handelt, vertreten. Teilweise hat aber auch das Europäische Parlament in den wichtigsten außenpolitischen Fragen das Mitspracherecht. Die Beziehungen zwischen der EU und anderen Staaten werden auch als Ausgleich von Interessen betrachtet (siehe [[#Entwicklungspolitik|Entwicklungspolitik]]). |
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Der [[Bologna-Prozess]], der 1999 auf einer Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen [[Europäischer Hochschulraum|Europäischen Hochschulraum]] zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild [[Bachelor]] und [[Master]] genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine [[Promotion (Doktor)|Promotion]] zur Erreichung des Doktorgrades anschließen, der schon heute europaweit der höchste akademische Grad ist. |
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Durch die [[Europäische Nachbarschaftspolitik]] hat die EU ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Beispiel für diese Politik sind vor allem die [[Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU|bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU]] aber auch die [[Euro-mediterrane Partnerschaft]]. Ein weiterer Punkt der internationalen Beziehungen ist die gezielte Vorbereitung von angrenzenden Staaten auf die Mitgliedschaft in der EU. Diese wird nun oftmals durch sog. [[Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen]] geregelt. Die beitrittswilligen Staaten werden dadurch sowohl wirtschaftlich also auch politisch stärker an die EU gebunden, wodurch die Beitrittsgespräche einfacher werden sollen. |
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Um Freizügigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fördern, wurde außerdem der [[Europäischer Qualifikationsrahmen|Europäische Qualifikationsrahmen]] (EQF) eingeführt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das [[European Credit Transfer System]] (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermöglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fördern. In Analogie zum Hochschulwesen wird auch für die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt. |
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Neben den Abkommen mit den [[AKP-Staaten]] (siehe [[#Entwicklungspolitik|Entwicklungspolitik]]) existieren auch Bündnisse mit anderen Vereinigungen, beispielsweise als sogenannte Dialogpartner mit den [[ASEAN]]-Staaten. Auch zum Mercosur unterhält die EU [[Mercosur#MERCOSUR und EU|gute Beziehungen]]. Zwar sind die Kontakte zur [[North American Free Trade Agreement|NAFTA]] auch existent, jedoch durch das unklare und gespaltene Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zu den USA getrübt. |
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Seit den 1980er-Jahren gibt es eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fördern. 2004 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vor, nach dem diese Programme zu einem einzigen [[Programm für Lebenslanges Lernen]] zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm [[Erasmus-Programm|Erasmus]] besonders bekannt, das die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fördert. Daneben gibt es das [[Comenius-Programm]], das [[Schulpartnerschaft]]en unterstützt, ''Lingua'' zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie [[Leonardo (EU)|Leonardo]] zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm [[Erasmus+#Erasmus+ Erwachsenenbildung|Grundtvig]]. Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm'[[Erasmus+]] diese europäischen Bildungsprogramme. |
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=== Kultur- und Bildungspolitik === |
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Die EU ist auch in der Forschungsförderung tätig ({{Art.|179|AEU|dejure}} ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission Ende 2007 gegründete [[Europäischer Forschungsrat|Europäische Forschungsrat]] soll die [[Grundlagenforschung]] unterstützen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Höhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon früher geförderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel für Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte ''Frontier Research'', also „Forschung an den Grenzen des Wissens“). Das Programm soll u. a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle Lücken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.<ref>''Mehr Exzellenz für Europa.'' In: ''[[Der Tagesspiegel]].'' 28. Februar 2007, S. 27.</ref> |
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==== Kulturpolitik ==== |
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=== Sozial- und Beschäftigungspolitik === |
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[[Bild:Zollverein Schacht 12.jpg|left|thumb|Die [[Zeche Zollverein]] in Essen, der Kulturhauptstadt Europas 2010]] |
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{{Hauptartikel|Sozialpolitik der Europäischen Union}} |
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[[Datei:Elektronische Gesundheitskarte Mustermann RS.svg|mini|Eine Europäische Krankenversicherungskarte]] |
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Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits früh zu den Zielen der [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft]] zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsrechte und die Einforderung des [[Subsidiarität]]sprinzips hier stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der [[Soziale Sicherheit|sozialen Sicherheit]], im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehört werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist maßgeblich. Soziale Sicherungssysteme wie [[Arbeitslosenhilfe|Arbeitslosen-]] und [[Sozialhilfe]], sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt, da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen großen Anteil des Staatshaushalts – und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen. Auf anderen Gebieten, etwa der [[Arbeitssicherheit]] oder der [[Gleichstellung der Geschlechter]], gilt dagegen das [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentliche Gesetzgebungsverfahren]]. |
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Im Vertrag über die Europäische Union hat die EU Kompetenzen im kulturellen Gebiet erhalten (zunächst Artikel 128 EG-Vertrag, heute Artikel 151). Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ (Art. 151 EGV) leisten. Die Schaffung eines [[Europäischer Kulturraum|„europäischen Kulturraums“]] ist damit offizielles Ziel der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU. <ref>[http://ec.europa.eu/culture/portal/action/cooperation/coop_de.htm Europäische Kommission: ''Kulturelle Zusammenarbeit'', auf: dies.: ''Europäisches Kulturportal'' (7. Juli 2006)]</ref> So hat es auch das Europäische Parlament am 5. September 2001 in einer Entschließung über die kulturelle Zusammenarbeit in Europa beschlossen. <ref>Europäisches Parlament: ''Entschließung des Europäischen Parlaments zur kulturellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (2000/2323(INI))'', in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C72E vom 21. März 2002, S. 144. [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2002/ce072/ce07220020321de01420146.pdf pdf]</ref> Eine genaue Definition des Begriffs „europäischer Kulturraum“ fehlt jedoch in offiziellen europäischen Dokumenten. |
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Die Sozialpolitik der EU ({{Art.|151|AEU|dejure}} ff. AEUV) stützt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegründeten [[Europäischer Sozialfonds|Europäischen Sozialfonds]], dessen Mittel für Maßnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten [[EU-Gleichstellungspolitik]], in [[Antidiskriminierung]]svorgaben und in Vorgaben zur [[Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einzelnen Staaten#Europäische Union|Vereinbarkeit von Familie und Beruf]]. |
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Zur Umsetzung dieser Ziele finanzierte der Ministerrat zusammen mit dem Europäischen Parlament und nach Anhörung des [[Ausschuss der Regionen|Ausschusses der Regionen]] in den Jahren 1996 bis 1999 die Programme [[KALEIDOSKOP]] (Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten), [[ARIANE]] (Förderung des Bereichs Buch, Lesen und Übersetzung) und [[RAPHAEL]] (Förderung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung). In den Jahren 2000 bis 2004 wurden durch das Nachfolgeprogramm ''[[KULTUR 2000|Kultur 2000]]'' insgesamt 167 Millionen € für Projekte ausgegeben, die eine europäische Dimension aufwiesen und so „einen gemeinsamen Kulturraum schaffen“ <ref>Europäische Kommission: ''Kulturelle Vielfalt'', in: dies.: ''Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union'', Brüssel, Luxemburg: 2006, S. 120f. ISBN: 92-79-00589-8 [http://europa.eu/generalreport/de/2005/rg72.htm]</ref>. ''Kultur 2000'' wurde 2004 um zwei Jahre verlängert, um ein neues Kulturförderprogramm für die Jahre 2007 bis 2013 auszuarbeiten. Der Großteil der EU-Fördermittel für Kultur von etwa 80 % kommen allerdings aus den EU-[[Strukturfonds]] (etwa 3 % aller Strukturfondsmittel), wodurch diese Finanzmittel nicht ausschließlich nach kulturellen Gesichtspunkten vergeben werden. Darüberhinaus existieren weitere Programme, wie beispielsweise seit 1982 zur Förderung von Regional- oder Minderheitenkulturen das ''Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen'' (EBLUL) und seit 1987 das Informations- und Dokumentationsnetz ''Mercator''. |
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Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive [[Beschäftigungspolitik der Europäischen Union|Beschäftigungspolitik]] zum Programm gemacht ({{Art.|145|AEU|dejure}} ff. AEUV). Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefördert. |
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Gesondert ist die Aktion [[Kulturhauptstadt Europas]] zu sehen. Hierbei handelt es sich um ein Programm, dass einer Stadt den Titel Europäische Kulturhauptstadt verleiht. Dieser wird jährlich von mindestens einer europäischen Stadt geführt. Vorübergehend wird der Titel auch zwei Städten zugebilligt. In dem entsprechenden Jahr finden in den „Kulturhauptstädten“ zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Die Städte erhoffen sich vom Tragen dieses Titels für ein Jahr eine erhöhte Aufmerksamkeit und zahlreiche Besucher. |
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=== Verbraucherschutz === |
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1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch [[Verbraucherschutz]]interessen in das europäische Vertragswerk Eingang ({{Art.|12|AEU|dejure}}, {{Art.|169|AEU|dejure}} AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Zum Beispiel ist es vorgeschrieben, [[Gentechnisch veränderter Organismus|genmanipulierte Produkte]] zu kennzeichnen. |
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Nach den bei der Rinderseuche [[BSE]] deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] die [[Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz]] eingerichtet, die unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die [[Warenverkehrsfreiheit]] im Binnenmarkt durch [[Ausfuhrverbot]]e teilweise suspendiert werden, wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie<ref>Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EG-Produkthaftungsrichtlinie)</ref> legt die [[Beweislast]] für ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darüber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen, irreführende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr. |
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aus [[Förderprogramme der EU]] teilweise übernehmen |
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''siehe auch [[Kommissar für Verbraucherpolitik]]'' |
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=== Energie- und Umweltpolitik === |
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=== Umweltpolitik === |
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Auch in der Energie- und Umweltpolitik beteiligt sich die Europäische Union. Ein wichtiges Beispiel ist dafür der [[Emissionsrechtehandel#Der EU-Emissionshandel|Emissionsrechtehandel]]. Auch die Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft ([[Feinstaub#Europäische Union|Feinstaub]]), die mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vom 11. September 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde, zeigt die Bemühungen der EU im Bereich der Umwelt. |
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{{Hauptartikel|Umweltpolitik der Europäischen Union}} |
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[[Datei:Cypripedium calceolus wiki mg-k01.jpg|mini|hochkant|Der [[Gelber Frauenschuh|Gelbe Frauenschuh]] ist in der EU durch die [[Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)|Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]] geschützt.]] |
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Eine aktive Umweltschutzpolitik ({{Art.|191|AEU|dejure}} ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits seit Anfang der [[1970er]] Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen [[Gewässerschutz]], [[Luftreinhaltung]] und [[Abfallentsorgung]]. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird heute das Prinzip der Vorbeugung stärker betont. Seit dem [[Vertrag von Amsterdam]] (1997) ist der [[Drei-Säulen-Modell (Nachhaltigkeit)|Umweltschutz ein Querschnittprinzip]], das bei allen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine [[Umweltverträglichkeitsprüfung]] durchgeführt werden. |
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=== Umsetzung === |
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Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentlichen Gesetzgebungsverfahren]]. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen. |
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==== Leihprinzip ==== |
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Mit der [[Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)|Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]] sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz ([[Natura 2000]]) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt ([[Biodiversitätskonvention]], CBD, Rio 1992) umzusetzen. |
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''Hauptartikel: [[Rechtsetzung der EG]]'' |
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Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder für die Ausweisung der ''Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung'' (''Site of Community Importance'' – SCI) und den ''besonderen Schutzgebieten'' (''Special Protected Area'' – SPA) zur Verfügung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332 km² ausgewiesen; davon waren 787.767 km² Landflächen und 251.565 km² Meeresgebiete.<ref>[https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/barometer/index_en.htm Natura 2000 Barometer] (englisch), abgerufen am 8. August 2014.</ref> |
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Die EU muss daher zur Rechtsetzung die Europäischen Gemeinschaften, die juristische Person sind, benutzen, „leiht“ sich also deren Rechtsmacht. Die nicht zwingenden Entscheidungen der EU werden daher immer „im Namen der EG“ gefasst und erhalten dadurch eine bindende Macht. So stehen der EU (durch die EG) drei Instrumente zur Verfügung: |
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* [[Verordnung (EG)|Verordnung]] |
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* [[EG-Richtlinien|Richtlinie]] |
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* [[Entscheidung (EG)|Entscheidung]] |
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=== Klima- und Energiepolitik === |
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{{Hauptartikel|Klimapolitik der Europäischen Union|Energiepolitik der Europäischen Union}} |
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Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der [[Klimaschutz]] ein Ziel der EU. <!--- Unter den wichtigen internationalen Akteuren nimmt die EU hier – bei schwankendem Engagement einzelner Mitgliedstaaten – eine Vorreiterrolle ein. ----- bitte belegen und datieren --------> |
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Mit dem Maastrichter ''Vertrag über die Europäische Union'' von 1992 wurden der europäischen Kommission und dem Ministerrat im neu gefassten Art. 5 EGV drei Verhaltensregeln bezüglich der [[Subsidiarität]] vorgegeben, die bei ihrer Tätigkeit zu beachten sind: |
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Kohlendioxid-Emissionen sollen durch zahlreiche Maßnahmen reduziert werden, vor allem durch den [[EU-Emissionsrechtehandel]]. In der [[Kommission Barroso II]] wurde 2010 erstmals das Amt eines [[Kommissar für Klimaschutz|Kommissars für Klimaschutz]] geschaffen, das seitdem unabhängig vom [[Kommissar für Umwelt|Umweltkommissariat]] besteht. |
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[[Datei:Who supplies Europe? The global concerns of EU energy imports.jpg|mini|Energieimporte der EU (ohne Uran) 2016]] |
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* Stärkung der demokratischen Kontrolle in der EU |
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* Transparenz bei der gemeinschaftlichen Gesetzgebung |
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* Achtung des Subsidiaritätsprinzips. |
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Die Europäische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich, bis 2020 den Ausstoß von [[Treibhausgas]]en bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 % zu erhöhen.<ref>[https://www.n-tv.de/politik/Merkel-schafft-Kompromiss-article217100.html ''Merkel schafft Kompromiss''.] n-tv, 9. März 2007.</ref> Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten.<ref>{{Literatur |Titel=Erneuerbare Energien in der EU. |Sammelwerk=[[Tagesspiegel]] |Datum=2008-01-24 |Online=https://web.archive.org/web/20210802040352/https://www.tagesspiegel.de/zeitung/fragen-des-tages-erneuerbare-energien-in-der-eu/1148348.html}}</ref> Die [[Richtlinie 2009/28/EG]] verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen ausdrücklich freie Hand gelassen wurde.<ref>{{Webarchiv |url=http://res-legal.eu/suche-nach-laendern.html |text=Datenbank zu erneuerbaren Energien. |wayback=20090205173822}} BMU</ref> Im Dezember 2019 wurde der [[European Green Deal]] ''(Europäischer Grüner Deal)'' von der Europäischen Kommission unter [[Ursula von der Leyen]] vorgestellt. Demzufolge sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa [[Klimaneutralität]] hergestellt werden. |
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Die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im auf europapolitischer Ebene bedeutet im Kern, dass der Europäischen Gemeinschaft nur dann eine politische Entscheidungskompetenz zufällt, wenn das Ziel der von ihr beabsichtigten Maßnahme nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten besser erreicht werden kann. Die europäischen Institutionen und Organe sollen nach dieser Regel nur Aufgaben wahrnehmen, die sie ''wegen ihres Umfanges oder ihrerer Wirkung'' besser ausführen können als nationale Entscheidungsträger und ihrer untergeordneten [[Gebietskörperschaft]]en [[Region]]en bzw. Länder und [[Kommune]]n. |
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Die [[Energiepolitik der Europäischen Union]] ist seit dem [[Vertrag von Lissabon]] vertraglich institutionalisiert ({{Art.|194|AEU|dejure}} AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung der [[Energieeffizienz]] oder zur [[Entflechtung (Unternehmen)|Entflechtung]] der [[Energieversorgungsunternehmen]]) ergingen zuvor über den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender [[Energiemarkt]], die Gewährleistung der Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (z. B. mit dem Programm [[ALTENER]]) sowie die Verflechtung der Energienetze (siehe [[ENTSO-E]] und [[ENTSO-G]]) zwischen den Mitgliedstaaten. Maßnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den [[Energiebilanz (Energiewirtschaft)|Energiemix]] der Mitgliedstaaten betreffen, können nach {{Art.|192|AEU|dejure}} nur einstimmig getroffen werden ([[Energierecht (Europäische Union)|Energierecht]]). In den politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten [[Jean-Claude Juncker]] war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische [[Energieunion]] mit erhöhtem Anteil [[Erneuerbare Energien|erneuerbarer Energie]] am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.<ref>Jean-Claude Juncker, ''Politische Leitlinien'', S. 6.</ref> |
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Die politikwissenschaftliche Begründung dieses Prinzips liegt in der Absicht, durch das Verweisen von Handlungsbefugnissen von der [[Supranationalität|supranationalen]] auf die möglichst unterste Entscheidungsebene die Last des dadurch entstehenden Verwaltungsaufwandes gering zu halten. Darüber hinaus verfügen meist der Europäische Rat oder die Kommission als Entscheidungsträger auf europäischer Ebene nicht über die nötige fachliche Expertise, die sie einer Richtlinie oder Verordnung zu Grunde legen müssen. |
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=== Verkehrs- und Raumfahrtpolitik === |
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Das Subsidiaritätsprinzip bietet eine Argumentationsgrundlage für die beiden bedeutenden europapolitische Denkschulen, sowohl die des [[Intergouvernementalismus]], als auch die des [[Supranationalität|Supranationalismus]]. Anhänger der ersten Denkrichtung verweisen auf das Subsidiaritätsprinzip, um ihrer Forderung nach stärker nationalen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen Ausdruck zu verleihen. Zwischenstaatliche Kooperation darf dem Prinzip zufolge nur eine nachgeordnete Rolle spielen. Supranationalisten dagegen befürworten eine Einschränkung des nationalen Kompetenzsanspruches mit der Begründung, die nationalstaatlichen Akteure hätten schon in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem in den Bereichen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik an Handlungsspielraum eingebüßt. Politische Entscheidungsstrategien könnten demnach - in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips - auf supranationaler Ebene leichter verwirklicht werden. |
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[[Datei:Arianespace mockups (37108595462).jpg|mini|[[Trägerrakete]]n der [[Europäische Weltraumorganisation|Europäischen Weltraumorganisation]] (Modellversionen)]] |
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[[Datei:Øresund Bridge from the air in September 2015.jpg|mini|Die [[Öresundbrücke]] zwischen Dänemark und Schweden ist Teil der [[Transeuropäische Netze|Transeuropäischen Netze]]]] |
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Die Verkehrspolitik der EU ({{Art.|90|AEU|dejure}} ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen und Gütern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau [[Transeuropäische Netze|Transeuropäischer Netze]] (TEN, {{Art.|170|AEU|dejure}} AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, den [[Kombinierter Verkehr|kombinierten Verkehr]] (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen für den Güterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme. |
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==== Anwendung ==== |
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Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von Wohnbevölkerung und Umwelt, die sich aus Straßenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhöhte technische [[Umweltstandard]]s der Fahrzeuge vorsehen und [[Baukosten|Wege-]] und [[Umweltkosten]] vermehrt den Nutzern anlasten. |
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''Hauptartikel: [[Förderprogramme der EU]]'' |
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Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Förderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein Weißbuch zur „Revitalisierung der europäischen Eisenbahnen“ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für den Güterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es Großprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London. |
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Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. |
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Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene [[Weltraum]]-Politik in enger Zusammenarbeit mit der [[Europäische Weltraumorganisation|Europäischen Weltraumorganisation]] ESA, mit der die EU einen Vertrag, das [[EU-ESA-Rahmenabkommen]], geschlossen hat. Für die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete [[Europäischer Weltraumrat|Europäische Weltraumrat]] zuständig. |
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Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa [[Universität]]en, [[Unternehmen]], Interessenverbände und [[nichtstaatliche Organisation]]en. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die [[dritte Welt]] wird geleistet. Externe Förderung werden zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben und um die Stabilität zu sichern. |
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== Wirtschaft == |
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==== Fehlende Rechtspersönlichkeit ==== |
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{{Hauptartikel|Wirtschaft der Europäischen Union}} |
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Mit einem nominalen [[Bruttoinlandsprodukt]] (BIP) von 15,9 Billionen Euro bildete die Europäische Union 2022 die drittgrößte Volkswirtschaft weltweit.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222901/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-der-europaeischen-union-eu/ Bruttoinlandsprodukt in der Europäischen Union 2016]</ref> Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 % des globalen nominalen BIP. Das BIP pro Kopf unterliegt [[Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf|je nach Staat]] starken Schwankungen und ist in Nord- und Westeuropa meist deutlich höher als in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten war es 2023 in [[Luxemburg]] mit 118.770 Euro, am niedrigsten in [[Bulgarien]] mit 14.550 Euro. Das durchschnittliche BIP pro Kopf (nominal) lag im selben Jahr bei 37.620 Euro.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/188766/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-pro-kopf-in-den-eu-laendern/ Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in den EU-Mitgliedsstaaten 2023], Statista, abgerufen am 17. Mai 2024.</ref> |
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Die Umsetzung wird dadurch erschwert, dass die Europäische Union - anders als die Gemeinschaften der „Ersten Säule“ - keine [[juristische Person]] ist. Mangels [[Rechtsfähigkeit]] kann der Staatenverbund also nicht selbst handeln und insbesondere kein [[Recht]] erlassen. |
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Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurden zu 64,6 % in [[Dienstleistung]]en, zu 23,5 % in der [[Industrie]] und zu 1,7 % in der [[Landwirtschaft]] erbracht.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249078/umfrage/anteile-der-wirtschaftssektoren-am-bruttoinlandsprodukt-bip-der-eu/ de.statista.com]</ref> |
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Im [[Europäische Verfassung|Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages]] ist demgegenüber in Art. I-7 eine Rechtspersönlichkeit für die Europäische Union vorgesehen, welche die bisherigen Rechtspersönlichkeiten der Europäischen Gemeinschaften ersetzt. Die Überlegung, die Europäische Union zu einem Völkerrechtssubjekt zu machen, hat zahlreiche Hintergünde, die sich unter der Herstellung einer kohärenteren Außenwirkung der EU fassen lassen. |
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Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %.<ref>[[Eurostat]], [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=0&pcode=tec00118&language=de Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Veränderungsrate (%)].</ref> Die [[Energieintensität]] der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Öläquivalenten pro 1000 € BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: [[Vereinigte Staaten|USA]] 180,7; [[Japan]] 90,1).<ref>Eurostat, [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=tsdec360&plugin=0 Energieintensität der Wirtschaft].</ref> |
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* '''''Abschluss von internationalen Verträgen''''' - Bisher kann die Europäische Union nur in den Personen ihrer Mitgliedstaaten je einzeln internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen und selbst nach Art. 24 EUV nur eigene Übereinkünfte mit Drittstaaten schließen. Rechts- und Politikwissenschaftler kritisieren hier vor allem einen fehlenden Drang zur Verbindlichkeit gesamteuropäischer Außenhandelspolitik. |
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* '''''Völkerrechtliche Vertretung''''' - die fehlende Rechtspersönlichkeit verhindert nach Auffassung vieler Politologen, Völkerrechtler und Politiker, dass die Europäische Union außenpolitisch als Akteur mit einheitlichen Stellungnahmen, Strategien und Kontaktpersonal auftritt. Als Beispiel für dieses Defizit wird in dem Zusammenhang regelmäßig das uneinheitliche Verhalten der Mitgliedstaaten im [[Irakkrieg|Irakkrieg 2003]] genannt, als unter anderem Polen, Spanien, Italien und Großbritannien sich einer von den USA geführten Koalition für eine militärische Intervention im Zweistromland anschlossen. Die Einrichtung einer Rechtspersönlichkeit steht damit auch im Kontext einer Beschleunigung des Intergrationsprozesses im Rahmen der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]]. |
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* '''''Justizielle Anfechtbarkeit der Entscheidungen''''' - Die Möglichkeit, die Europäische Union selbst neben ihren Organe für Verwaltungsakte vor dem [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] oder anderen Instanzen anzuklagen, wird insbesondere vor dem Hintergrund der Stärkung von Bürgernähe, Rechtssicherheit und politischer Kontrolle diskutiert. |
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* '''''Mitgliedschaft in internationalen Organisationen''''' - Die Europäische Union ist selbst nicht Mitglied in internationalen Organisationen. Es gibt jedoch verschieden realistische Szenarien, nach denen die Europäische Union Mitglied der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] bzw. im [[Sicherheitsrat der Vereinten Nationen]] werden soll. |
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Außenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen [[Leistungsbilanz]]überschuss von 387.100 Mio. USD, womit sie den höchsten Überschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/rankorder/2187rank.html#ee |titel=The World Factbook — Central Intelligence Agency |sprache=en |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180923163856/https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/rankorder/2187rank.html#ee |archiv-datum=2018-09-23 |abruf=2017-08-12}}</ref><ref>Eurostat, [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=teibp050&tableSelection=1 Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, vierteljährliche Daten].</ref> |
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== Finanzhaushalt== |
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{{Absatz}} |
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=== Bruttoinlandsprodukt === |
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{{EU Haushaltsbeiträge}} |
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Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts ([[Kaufkraftparität]]) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU (Daten des [[Internationaler Währungsfonds|IWF]], Oktober 2022).<ref name="IWF">Daten des Internationalen Währungsfonds April 2018 für [https://www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2016/01/weodata/weorept.aspx?sy=2008&ey=2017&scsm=1&ssd=1&sort=country&ds=.&br=1&pr1.x=94&pr1.y=3&c=998&s=PPPGDP&grp=1&a=1 Europäische Union] und die [https://www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2016/01/weodata/weorept.aspx?sy=2008&ey=2017&scsm=1&ssd=1&sort=country&ds=.&br=1&pr1.x=55&pr1.y=10&c=223%2C924%2C922%2C534%2C158%2C111&s=PPPGDP&grp=0&a= anderen Staaten]:</ref> |
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{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right" |
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Zur Finanzierung der Ausgaben verfügt die Europäischen Union über so genannte Eigenmittel, die man als [[Steuereinnahmen]] definieren könnte. Es sind vor allem Beiträge der Mitgliedstaaten, zu geringerem Teil aus eigenen Einnahmen wie den [[Import]]-[[Zoll (Abgabe)|Zöllen]] an den Außengrenzen. |
|||
|+ Bruttoinlandsprodukt (PPP) in Mrd. [[Internationaler Dollar]] von 2010 bis 2021 |
|||
|- |
|||
! !! 2010 !! 2011 !! 2012 !! 2013 !! 2014 !! 2015 !! 2016 !! 2017 !! 2018 !! 2019 !! 2020 !! 2021 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{USA}} || 15.048 || 15.599 || 16.254 || 16.843 || 17.551 || 18.206 || 18.695 || 19.479 || 20.527 || 21.373 |
|||
|20.893 |
|||
|22.996 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{CHN}} || 12.282 || 13.736 || 15.137 || 16.277 || 17.201 || 17.880 || 18.701 || 19.814 || 21.657 || 23.356 |
|||
|24.168 |
|||
|27.206 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{JPN}} || 4.534 || 4.629 || 4.800 || 5.022 || 5.034 || 5.201 || 5.160 || 5.248 || 5.408 || 5.485 |
|||
|5.295 |
|||
|5.607 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{BRA}} || 2.799 || 2.971 || 2.999 || 3.133 || 3.187 || 3.015 || 2.939 || 3.018 || 3.146 || 3.241 |
|||
|3.153 |
|||
|3.436 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{RUS}} || 3.039 || 3.259 || 3.480 || 3.742 || 3.764 || 3.526 || 3.539 || 3.819 || 4.020 || 4.182 |
|||
|4.119 |
|||
|4.494 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{IND}} || 5.161 || 5.618 || 6.153 || 6.478 || 6.781 || 7.160 || 7.735 || 8.277 || 9.022 || 9.542 |
|||
|9.005 |
|||
|10.194 |
|||
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom" |
|||
|style="text-align:left"| {{EU}} || '''14.616''' || '''15.190''' || '''15.420''' || '''15.968''' || '''16.446''' || '''16.996''' || '''18.076''' || '''19.135''' || '''20.021''' || '''20.784''' |
|||
|'''19.833''' |
|||
|'''21.755''' |
|||
|} |
|||
=== Wirtschaftsentwicklung === |
|||
Die Hauptbeiträge der Mitgliedstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Teil der [[Umsatzsteuer]]n/[[Mehrwertsteuer]]n an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt. Letztere stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier bis auf weiteres das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt ([[Britenrabatt]]). Diese Ausnahme wurde von der damaligen britischen Premierministerin [[Margaret Thatcher]] ausgehandelt. Hauptargumente waren, dass Großbritannien Mitte der 1980er Jahre ein niedrigeres Durchschnittseinkommen aufwies als die damalige EG und dass es im Vereinigten Königreich weniger Bauern als in anderen EU-Ländern gab, so dass es weniger Fördermittel erhielt. Die Nettobeiträge sind nicht immer proportional zum BIP/Kopf der Mitgliedstaaten. So ist Irland Nettoempfänger, obwohl es nach Luxemburg das zweithöchste Durchschnittseinkommen der EU aufweist. Spanien, Portugal und Griechenland erhalten pro Einwohner zum Teil deutlich höhere EU - Mittel als die ärmeren Neumitglieder. Die EU darf keine Kredite aufnehmen. |
|||
Das [[Wirtschaftswachstum]] in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die [[Finanzkrise ab 2007|weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise]] erfuhr die EU 2009 eine [[Rezession]] um 4,4 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.<ref>[[Statista]], [https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156282/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-der-eu-und-der-eurozone/ Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Europäischen Union und der Euro-Zone von 2003 bis 2013 (gegenüber dem Vorjahr)].</ref> |
|||
Nach der [[Erweiterung der Europäischen Union|Osterweiterung]] [[EU-Erweiterung 2004|2004]] und [[Erweiterung der Europäischen Union#Sechste Erweiterung (Osterweiterung, Teil II) 2007|2007]] ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel- und Südosteuropa angestiegen. |
|||
=== Geschichtliche Entwicklung === |
|||
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right" |
|||
Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) eingeführt, die sich durch einen bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte. |
|||
|+ BIP-Wachstumsraten in der EU von 2010 bis 2021<ref>{{Internetquelle |url=https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00115/default/table?lang=de |titel=Wachstumsrate des realen BIP – Volumen |werk=Eurostat |abruf=2022-12-22}}</ref> |
|||
|- |
|||
! Mitgliedstaat |
|||
! 2010 !! 2011 !! 2012 !! 2013 !! 2014 !! 2015 !! 2016 !! 2017 !! 2018 !! 2019 !! 2020 !! 2021 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{BEL}} || 2,9 || 1,7 || 0,7 || 0,5 |
|||
| 1,6 || 2,0 || 1,3 |
|||
|1,6 |
|||
|1,8 |
|||
|2,2 |
|||
|−5,4 |
|||
|6,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{BGR}} || 1,5 || 2,1 || 0,8 || −0,6 |
|||
| 1,0 || 3,4 || 3,0 |
|||
|2,8 |
|||
|2,7 |
|||
|4,0 |
|||
|−4,0 |
|||
|7,6 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{DNK}} || 1,9 || 1,3 || 0,2 || 0,9 |
|||
| 1,6 || 2,3 || 3,2 |
|||
|2,8 |
|||
|2,0 |
|||
|1,5 |
|||
|−2,0 |
|||
|4,9 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{DEU}} || 4,2 || 3,9 || 0,4 || 0,4 |
|||
| 2,2 || 1,5 || 2,2 |
|||
|2,7 |
|||
|1,0 |
|||
|1,1 |
|||
|−3,7 |
|||
|2,6 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{EST}} || 2,4 || 7,3 || 3,2 || 1,5 |
|||
| 3,0 || 1,9 || 3,2 |
|||
|5,8 |
|||
|3,8 |
|||
|3,7 |
|||
|−0,6 |
|||
|8,0 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{FIN}} || 3,2 || 2,5 ||−1,4 ||−0,9 |
|||
| −0,4 || 0,5 || 2,8 |
|||
|3,2 |
|||
|1,1 |
|||
|1,2 |
|||
|−2,4 |
|||
|3,0 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{FRA}} || 1,9 || 2,2 || 0,3 || 0,6 |
|||
| 1,0 || 1,0 || 1,1 |
|||
|2,3 |
|||
|1,9 |
|||
|1,8 |
|||
|−7,8 |
|||
|6,8 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{GRC}} ||−5,5 ||−10,1 ||−7,1 ||−2,5 |
|||
| 0,5 || −0,2 || −0,5 |
|||
|1,1 |
|||
|1,7 |
|||
|1,9 |
|||
|−9,0 |
|||
|8,4 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{IRL}} || 1,7 || 0,8 ||0,0 || 1,1 |
|||
| 8,6 || 24,4 || 2,0 |
|||
|9,0 |
|||
|8,5 |
|||
|5,4 |
|||
|6,2 |
|||
|13,6 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{ITA}} || 1,7 || 0,7 ||−3,0 ||−1,8 |
|||
| 0,0 || 0,8 || 1,3 |
|||
|1,7 |
|||
|0,9 |
|||
|0,5 |
|||
|−9,0 |
|||
|6,7 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{HRV}} ||−1,2 ||−0,1 ||−2,3 ||−0,4 |
|||
| −0,4 || 2,5 || 3,6 |
|||
|3,4 |
|||
|2,8 |
|||
|3,4 |
|||
|−8,6 |
|||
|13,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{LVA}} ||−4,5 || 2,6 || 7,0 || 2,0 |
|||
| 1,9 || 3,9 || 2,4 |
|||
|3,3 |
|||
|4,0 |
|||
|2,6 |
|||
|−2,2 |
|||
|4,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{LTU}} || 1,7 || 6,0 || 3,8 || 3,6 |
|||
| 3,5 || 2,0 || 2,5 |
|||
|4,3 |
|||
|4,0 |
|||
|4,6 |
|||
|0,0 |
|||
|6,0 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{LUX}} || 3,8 || 1,0 ||1,6 || 3,2 |
|||
| 2,6 || 2,3 || 5,0 |
|||
|1,3 |
|||
|1,2 |
|||
|2,3 |
|||
|−0,8 |
|||
|5,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{MLT}} || 5,5 || 0,5 || 4,1 || 5,5 |
|||
| 7,6 || 9,6 || 3,4 |
|||
|10,9 |
|||
|6,2 |
|||
|7,0 |
|||
|−8,6 |
|||
|11,7 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{NLD}} || 1,3 || 1,6 ||−1,0 ||−0,1 |
|||
| 1,4 || 2,0 || 2,2 |
|||
|2,9 |
|||
|2,4 |
|||
|2,0 |
|||
|−3,9 |
|||
|4,9 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{AUT}} || 1,8 || 2,9 || 0,7 || 0,0 |
|||
| 0,7 || 1,0 || 2,0 |
|||
|2,3 |
|||
|2,4 |
|||
|1,5 |
|||
|−6,5 |
|||
|4,6 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{POL}} || 2,9 || 5,0 || 1,5 || 0,9 |
|||
| 3,8 || 4,4 || 3,0 |
|||
|5,1 |
|||
|5,9 |
|||
|4,4 |
|||
|−2,0 |
|||
|6,8 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{PRT}} || 1,7 ||−1,7 ||−4,1 ||−0,9 |
|||
| 0,8 || 1,8 || 2,0 |
|||
|3,5 |
|||
|2,8 |
|||
|2,7 |
|||
|−8,3 |
|||
|5,5 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{ROU}} ||−3,9 || 4,5 || 1,9 || 0,3 |
|||
| 4,1 || 3,2 || 2,9 |
|||
|8,2 |
|||
|6,0 |
|||
|3,9 |
|||
|−3,7 |
|||
|5,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{SWE}} || 6,0 || 3,2 ||−0,6 || 1,2 |
|||
| 2,7 || 4,5 || 2,1 |
|||
|2,6 |
|||
|2,0 |
|||
|2,0 |
|||
|−2,2 |
|||
|5,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{SVK}} || 6,7 || 2,7 || 1,3 || 0,6 |
|||
| 2,7 || 5,2 || 1,9 |
|||
|2,9 |
|||
|4,0 |
|||
|2,5 |
|||
|−3,4 |
|||
|3,0 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{SVN}} || 1,3 || 0,9 ||−2,6 ||−1,0 |
|||
| 2,8 || 2,2 || 3,2 |
|||
|4,8 |
|||
|4,5 |
|||
|3,5 |
|||
|−4,3 |
|||
|8,2 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{ESP}} || 0,2 ||−0,8 ||−3,0 ||−1,4 |
|||
| 1,4 || 3,8 || 3,0 |
|||
|3,0 |
|||
|2,3 |
|||
|2,0 |
|||
|−11,3 |
|||
|8,4 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{CZE}} || 2,4 || 1,8 ||−0,8 ||0,0 |
|||
| 2,3 || 5,4 || 2,5 |
|||
|5,2 |
|||
|3,2 |
|||
|3,0 |
|||
|−5,5 |
|||
|3,5 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{HUN}} || 1,1 || 1,9 || −1,3 || 1,8 |
|||
| 4,2 || 3,7 || 2,2 |
|||
|4,3 |
|||
|5,4 |
|||
|4,9 |
|||
|−4,5 |
|||
|7,1 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{CYP}} || 2,3 || 0,4 ||−3,4 ||−6,6 |
|||
| −1,8 || 3,4 || 6,6 |
|||
|5,7 |
|||
|5,6 |
|||
|5,5 |
|||
|−4,4 |
|||
|6,6 |
|||
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom" |
|||
|style="text-align:left"| '''{{EU}}'''||'''2,2''' |
|||
|'''1,9'''||'''−0,7'''||'''−0,1'''|| '''1,6'''||'''2,3'''||'''2,0''' |
|||
|'''2,8''' |
|||
|'''2,1''' |
|||
|'''1,8''' |
|||
|'''−5,7''' |
|||
|'''5,4''' |
|||
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom" |
|||
|style="text-align:left"| [[Datei:Euro symbol.svg|18px]] '''[[Eurozone]]''' |
|||
|'''2,1'''||'''1,7'''||'''−0,9''' |
|||
|'''−0,2'''||'''1,4'''|| '''2,0'''||'''1,9''' |
|||
|'''2,6''' |
|||
|'''1,8''' |
|||
|'''1,6''' |
|||
|'''−6,1''' |
|||
|'''5,3''' |
|||
|- |
|||
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom" |
|||
|style="text-align:left"| '''Mitgliedstaat''' || '''2010''' || '''2011''' || '''2012''' || '''2013''' || '''2014''' || '''2015''' || '''2016''' || '''2017''' || '''2018''' || '''2019''' || '''2020''' || '''2021''' |
|||
|} |
|||
=== Unternehmen === |
|||
Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat. |
|||
Die Tabelle enthält die 20 größten börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016. Nicht aufgeführt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen. Aufgeführt sind auch der [[Unternehmenssitz|Hauptsitz]], der Nettogewinn, die Anzahl der [[Mitarbeiter]] und die [[Wirtschaftszweig|Branche]]. Die Zahlen sind in Milliarden US-Dollar angegeben und beziehen sich auf das [[Geschäftsjahr]] 2016.<ref>{{Internetquelle |url=http://fortune.com/global500/ |titel=Fortune Global 500 List 2017: See Who Made It |sprache=en-US |abruf=2017-11-11}}</ref> Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015.<ref>[https://money.cnn.com/magazines/fortune/global500/2012/full_list/ Fortune Global 500]</ref> |
|||
[[Datei:Wolfsburg VWHochhaus.jpg|mini|Firmensitz der [[Volkswagen AG]] in [[Wolfsburg]]. Größtes Unternehmen der EU gemessen am Umsatz.]] |
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Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurde eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird. |
|||
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right;" |
|||
=== Künftiger Finanzrahmen === |
|||
! Rang |
|||
! Name |
|||
! Firmensitz |
|||
! Umsatz<br />(Mrd. USD) |
|||
! Gewinn<br />(Mrd. USD) |
|||
! Mitarbeiter |
|||
! Wirtschaftszweig |
|||
|- |
|||
| 1. |
|||
| style="text-align:left"|[[Volkswagen AG|Volkswagen]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Wolfsburg]] |
|||
| 240,264 |
|||
| 5,937 |
|||
| 626.715 |
|||
| style="text-align:left"|Automobile |
|||
|- |
|||
| 2. |
|||
| style="text-align:left"|[[Daimler AG|Daimler]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Stuttgart]] |
|||
| 169,483 |
|||
| 9,428 |
|||
| 282.488 |
|||
| style="text-align:left"|Automobile |
|||
|- |
|||
| 3. |
|||
| style="text-align:left"|[[Exor]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Amsterdam]] |
|||
| 154,894 |
|||
| 0,651 |
|||
| 302.562 |
|||
| style="text-align:left"|Finanzdienstleister |
|||
|- |
|||
| 4. |
|||
| style="text-align:left"|[[AXA]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Paris]] |
|||
| 143,722 |
|||
| 6,446 |
|||
| 97.707 |
|||
| style="text-align:left"|Versicherungen |
|||
|- |
|||
| 5. |
|||
| style="text-align:left"|[[TotalEnergies|Total]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Courbevoie]] |
|||
| 127,925 |
|||
| 6,196 |
|||
| 102.168 |
|||
| style="text-align:left"|Öl und Gas |
|||
|- |
|||
| 6. |
|||
| style="text-align:left"|[[Allianz SE|Allianz]] |
|||
| style="text-align:left"|[[München]] |
|||
| 122,196 |
|||
| 7,611 |
|||
| 140.253 |
|||
| style="text-align:left"|Versicherungen |
|||
|- |
|||
| 7. |
|||
| style="text-align:left"|[[BNP Paribas]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Paris]] |
|||
| 109,026 |
|||
| 8,517 |
|||
| 84.839 |
|||
| style="text-align:left"|Banken |
|||
|- |
|||
| 8. |
|||
| style="text-align:left"|[[BMW]] |
|||
| style="text-align:left"|[[München]] |
|||
| 104,130 |
|||
| 7,589 |
|||
| 124.729 |
|||
| style="text-align:left"|Automobile |
|||
|- |
|||
| 9. |
|||
| style="text-align:left"|[[Trafigura]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Amsterdam]] |
|||
| 98,098 |
|||
| 0,751 |
|||
| 4.107 |
|||
| style="text-align:left"|Rohstoffhandel |
|||
|- |
|||
| 10. |
|||
| style="text-align:left"|[[Assicurazioni Generali]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Triest]] |
|||
| 95,217 |
|||
| 2,301 |
|||
| 73.727 |
|||
| style="text-align:left"|Versicherungen |
|||
|- |
|||
| 11. |
|||
| style="text-align:left"|[[Siemens]] |
|||
| style="text-align:left"| [[Berlin]], [[München]] |
|||
| 88,419 |
|||
| 6,050 |
|||
| 351.000 |
|||
| style="text-align:left"|Technologie |
|||
|- |
|||
| 12. |
|||
| style="text-align:left"|[[Groupe Carrefour]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Paris]] |
|||
| 87,112 |
|||
| 0,825 |
|||
| 384.151 |
|||
| style="text-align:left"|Einzelhandel |
|||
|- |
|||
| 13. |
|||
| style="text-align:left"|[[Banco Santander]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Madrid]] |
|||
| 82,801 |
|||
| 6,860 |
|||
| 185.606 |
|||
| style="text-align:left"|Banken |
|||
|- |
|||
| 14. |
|||
| style="text-align:left"|[[Robert Bosch GmbH|Bosch]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Gerlingen]] |
|||
| 80,869 |
|||
| 2,155 |
|||
| 389.281 |
|||
| style="text-align:left"|Mischkonzern |
|||
|- |
|||
| 15. |
|||
| style="text-align:left"|[[Deutsche Telekom]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Bonn]] |
|||
| 80,832 |
|||
| 2,958 |
|||
| 221.000 |
|||
| style="text-align:left"|Telekommunikation |
|||
|- |
|||
| 16. |
|||
| style="text-align:left"|[[Crédit Agricole]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Paris]] |
|||
| 80,258 |
|||
| 3,915 |
|||
| 70.830 |
|||
| style="text-align:left"|Banken |
|||
|- |
|||
| 17. |
|||
| style="text-align:left"|[[Électricité de France]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Paris]] |
|||
| 78,740 |
|||
| 3,153 |
|||
| 154.808 |
|||
| style="text-align:left"|Versorger |
|||
|- |
|||
| 18. |
|||
| style="text-align:left"|[[Enel]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Rom]] |
|||
| 78,064 |
|||
| 2,842 |
|||
| 62.080 |
|||
| style="text-align:left"|Versorger |
|||
|- |
|||
| 19. |
|||
| style="text-align:left"|[[Uniper]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Düsseldorf]] |
|||
| 74,407 |
|||
| −3.558 |
|||
| 12.890 |
|||
| style="text-align:left"|Versorger |
|||
|- |
|||
| 20. |
|||
| style="text-align:left"|[[Engie]] |
|||
| style="text-align:left"|[[Courbevoie]] |
|||
| 73,692 |
|||
| −0,459 |
|||
| 153.090 |
|||
| style="text-align:left"|Versorger |
|||
|} |
|||
=== Binnenhandel === |
|||
Im Zuge der Festlegung der Finanzplanung, der sogenannten [[Finanzielle Vorausschau|Finanziellen Vorausschau]], wurde von der Europäischen Kommission für die Periode 2007-2013 ein neuer Korrekturmechanismus zur Ablösung des seit 1984 existierenden Britenrabattes für das Vereinigte Königreich gefordert. Dieser Rabatt bedeutet eine jährliche Beitragsminderung von 4,6 Milliarden Euro. Großbritannien begründete dies stets mit der enormen Landwirtschaftsförderung, von der es aufgrund der eigenen wirtschaftlichen Struktur kaum profitieren könne. |
|||
Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab. Für einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes größer.<ref name="EU-Binnenhandel">[https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70552/binnenhandel-der-eu-27 Binnenhandel der EU 27]</ref> |
|||
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right" |
|||
Ein erster Vorschlag zur Neuregelung scheiterte beim EU-Gipfel im Juni 2005, da sich die Mitgliedstaaten nicht einigen konnten. Ein zweiter EU-Gipfel im Dezember 2005 brachte den Durchbruch: Der Haushalt wurde auf 862,4 Milliarden Euro festgelegt. Dies entspricht 1,045 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Die Briten erklärten sich bereit, während der sieben Jahre auf einen Anteil von 10,5 Milliarden Euro am Britenrabatt zu verzichten. Im Gegenzug willigten die Franzosen ein, in den Jahren 2008/2009 eine gründliche Überprüfung der Ein- und Ausgaben (einschließlich der Agrarpolitik) von der EU-Kommission vornehmen zu lassen. Deutschland verzichtet auf 100 Mio. Euro seiner Strukturfonds-Erhöhung von 400 Mio. EUR zugunsten Polens. Der Strukturfonds für [[Ostdeutschland]] und [[Bayern]] liegt somit bei 13,3 Mrd. EUR + 300 Mio. EUR = 13,6 Mrd. EUR. Die Angleichung der [[Nettozahler|Nettozahlungen]] ist scheinbar nicht gelungen. Für viele Staaten erhöht sich der Nettorückfluss aus Brüssel, für Deutschland wird er möglicherweise von circa 7 Mrd. EUR pro Jahr auf 10 Mrd. EUR pro Jahr steigen. |
|||
|+ Binnenhandel der Europäischen Union (2015)<ref name="EU-Binnenhandel" /> |
|||
Dieser Kompromiss wurde vom Europäischen Parlament am 18. Januar 2006 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. |
|||
|- |
|||
! Mitgliedstaat |
|||
! Importe<br /><small>(Mio. Euro)</small> !! Binnen-<br />importe<br /><small>(Mio. Euro)</small> |
|||
! Exporte<br /><small>(Mio. Euro)</small> !! Binnen-<br />exporte<br /><small>(Mio. Euro)</small> |
|||
! Gesamt-<br />binnen­handels-<br />volumen<br /><small>(Mio. Euro)</small> !! Gesamt-<br />binnen-<br />handel<br /><small>(in %)</small> |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{BEL}} |
|||
| 338.200 || 212.100 || 358.900 || 258.100 || 470.200 || 8,67 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{BGR}} |
|||
| 26.400 || 17.000 || 23.200 || 14.900 || 31.900 || 0,41 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{DNK}} |
|||
| 77.100 || 53.500|| 85.900 || 52.600 || 106.100 || 1,88 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{DEU}} |
|||
| 946.400 || 612.600 || 1.198.300 || 693.900 || 1.306.500 || 21,82 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{EST}} |
|||
| 13.100 || 10.700 || 11.600 || 8.700 || 19.400 || 0,27 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{FIN}} |
|||
| 54.200 || 39.500|| 53.600 || 31.500 || 71.000 || 1,24 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{FRA}} |
|||
| 516.100 || 352.700 || 456.000 || 268.200 || 620.900 || 11,02 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{GRC}} |
|||
| 43.600 || 23.000 || 25.800 || 13.900 || 36.900 || 0,69 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{IRL}} |
|||
| 64.300 || 43.600 || 108.600 || 58.500 || 102.100 || 1,63 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{ITA}} |
|||
| 368.600 || 215.600 || 413.800 || 227.200 || 442.800 || 7,87 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{HRV}} |
|||
| 18.400 || 14.300 || 11.600 || 7.600 || 21.900 || 0,23 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{LVA}} |
|||
| 12.900 || 10.300 || 10.900 || 7.500 || 17.800 || 0,23 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{LTU}} |
|||
| 25.500 || 17.000 || 23.000 || 14.200 || 31.200 || 0,39 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{LUX}} |
|||
| 21.100 || 15.300 || 15.600 || 13.100 || 28.400 || 0,54 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{MLT}} |
|||
| 5.200 || 1.800 || 2.300 || 1.000 || 2.800 || 0,06 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{NLD}} |
|||
| 455.900 || 208.100 || 511.200 || 386.100 || 594.200 || 10,30 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{AUT}} |
|||
| 139.900 || 107.300 || 137.300 || 96.100|| 203.400 || 3,49 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{POL}} |
|||
| 173.600 || 121.700 || 178.700 || 141.600 || 263.300 || 3,68 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{PRT}} |
|||
| 60.100 || 46.000 || 49.800 || 36.200 || 82.200 || 1,42 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{ROU}} |
|||
| 63.000 || 48.600 || 54.600 || 40.200 || 88.800 || 1,22 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{SWE}} |
|||
| 124.000 || 86.600 || 126.100 || 73.700 || 160.300 || 2,87 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{SVK}} |
|||
| 66.300 || 52.100 || 68.100 || 58.200 || 110.300 || 1,56 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{SVN}} |
|||
| 26.800 || 18.700 || 28.800 || 21.900 || 40.600 || 0,62 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{ESP}} |
|||
| 278.800 || 167.900 || 254.000 || 165.100 || 333.000 || 5,24 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{CZE}} |
|||
| 126.600 || 97.600 || 142.600 || 118.900 || 216.500 || 3,11 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{HUN}} |
|||
| 83.500 || 63.600 || 88.800 || 72.300 || 135.900 || 2,01 |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| {{CYP}} |
|||
| 5.000 || 3.700 || 1.600 || 900 || 4.600 || 0,10 |
|||
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom" |
|||
! style="text-align:left"| {{EU}} |
|||
|'''4.698.600'''||'''2.963.200'''||'''4.855.700''' |
|||
| '''2.963.200'''|| '''–''' ||'''100''' |
|||
|} |
|||
=== Außenhandel === |
|||
Für das Jahr 2007 ist eine Steigerung um ca. 4% gegenüber dem Jahr 2006 geplant. Danach umfasst die [[Zahlungsermächtigung]] ein Volumen von 116.4 Mrd EUR und die [[Verpflichtungsermächtigung]] von 126.8 Mrd. EUR <ref>http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=PRES/06/208&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en</ref>. |
|||
[[Datei:EU largest trading.png|mini|hochkant=1.3|{{Farblegende|#1F2D53|EU (2015)}}{{Farblegende|#3A529C|Top 10 Handelspartner (2015)}}{{Farblegende|#8A8AEF|Top 11–20 Handelspartner (2015)}}]] |
|||
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right" |
|||
== EU-Recht == |
|||
|+ Top 15 der Handelspartner der Europäischen Union (2021)<ref>{{Internetquelle |url=https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2006/september/tradoc_122530.pdf |titel=trade.ec.europa.eu |werk=Europäische Kommission |format=PDF; 402 kB |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20201111204029/http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2006/september/tradoc_122530.pdf |archiv-datum=2020-11-11 |abruf=2025-06-17}}</ref> |
|||
|- |
|||
! Rang !! style=text-align:left | Handel­spartner |
|||
! Handels-<br />volumen<br /><small>(Mio. Euro)</small> |
|||
! Gesamt-<br />handel<br /><small>(%)</small> |
|||
! Exporte<br /><small>(Mio. Euro)</small>!! Exporte<br /><small>(%)</small> |
|||
! Importe<br /><small>(Mio. Euro)</small>!! Importe<br /><small>(%)</small> |
|||
|- |
|||
| 1 || style="text-align:left" | {{CHN}}{{FN|A1}}||696.127||16,2 ||223.413||10,3||472.715||22,3 |
|||
|- |
|||
| 2 || style="text-align:left" | {{USA}}||631.845||14,7 ||399.391||18,3||232.454||11,0 |
|||
|- |
|||
| 3|| style="text-align:left" | {{GBR}}||430.530||10,0 ||283.603||13,0|| 146.927||6,9 |
|||
|- |
|||
| 4 || style="text-align:left" | {{CHE}}||280.152||6,5||156.480||7,2||123.672||5,8 |
|||
|- |
|||
| 5 || style="text-align:left" | {{RUS}}||251.617||5,9||89.275||4,1||162.342||7,7 |
|||
|- |
|||
| 6 || style="text-align:left" | {{TUR}}||157.238||3,7||79.255||3,6||77.983||3,7 |
|||
|- |
|||
| 7 || style="text-align:left" | {{NOR}}||131.198||3,1||56.532||2,6||74.666||3,5 |
|||
|- |
|||
| 8 || style="text-align:left" | {{JPN}}||124.621||2,9||62.351||2,9||62.269||2,9 |
|||
|- |
|||
| 9 || style="text-align:left" | {{KOR}}||107.297||2,5 ||51.857||2,4||55.440||2,6 |
|||
|- |
|||
| 10 || style="text-align:left" | {{IND}}||87.999||2,1 ||41.844||1,9||46.155||2,2 |
|||
|- |
|||
| 11|| style="text-align:left" | {{BRA}}||66.773||1,6 ||33.856||1,6||32.917||1,6 |
|||
|- |
|||
| 12|| style="text-align:left" | {{TWN}}||63.987||1,5 ||28.411||1,3||35.576||1,7 |
|||
|- |
|||
| 13|| style="text-align:left" | {{MEX}}||61.101||1,4 ||37.718||1,7||23.384||1,1 |
|||
|- |
|||
| 14|| style="text-align:left" | {{CAN}}||60.706||1,4 ||37.249||1,7||23.457||1,1 |
|||
|- |
|||
| 15|| style="text-align:left" | {{UKR}}||52.367||1,2 ||28.293||1,3||24.074||1,1 |
|||
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom" |
|||
| || style="text-align:left" | {{EU|#}} '''Handelsvolumen der EU''' || '''4.299.442''' || '''100''' || '''2.180.623''' || '''100''' || '''2.118.818''' || '''100''' |
|||
|} |
|||
{{FNZ|A1|ohne [[Hongkong]], [[Macau]] und [[Republik China (Taiwan)|Taiwan]]}} |
|||
{{Absatz|links}} |
|||
== Bevölkerung == |
|||
''Hauptartikel: [[Europarecht]]'' |
|||
[[Datei:Density of Population in EU 2014.svg|mini|Karte der EU NUTS 2 Gebiete nach Bevölkerungsdichte aus dem Jahr 2014]] |
|||
[[Datei:EU 27 (from 2020) population pyramid in 2023 (2).svg|mini|Bevölkerungspyramide der EU27 2020]] |
|||
{{Hauptartikel|Demografie der Europäischen Union}} |
|||
Auf Grundlage einer Schätzung von [[Eurostat]] lebten in der Europäischen Union (EU-27) am 1. Januar 2020 insgesamt 448.285.127 Einwohner auf 4.234.564 km².<ref>[https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/demo_urespop/default/table?lang=de ec.europa.eu/eurostat]</ref> |
|||
Das EU-Recht im weiteren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EG und Euratom, bis 2002 auch der EGKS) und das Recht der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Rechtssystem, das [[Anwendungsvorrang]] vor den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften hat. An seiner Einführung, Überwachung und Weiterentwicklung sind - im Rahmen unterschiedlicher Verfahren - mehrere Rechtsorgane beteiligt. |
|||
Die Europäische Union gehört damit mit einer Bevölkerungsdichte von 119 Einwohner/km² (2019) bzw. 104 Ew./km² (2020) zu den dichtest besiedelten Regionen der Welt. |
|||
Der Mitgliedstaat mit den meisten Bewohnern ist [[Deutschland]] (es hatte 2020 geschätzt 83,1 Millionen Einwohner), der mit den wenigsten ist [[Malta]] (514.500 Einwohner). Die [[Geburtenrate]]n in der Europäischen Union sind mit durchschnittlich etwa 1,6 Kindern pro Frau gering. Die höchste Geburtenrate im Jahr 2022 hatte [[Irland]] (11,5 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr), Deutschland hatte 8,8 und der Durchschnitt (EU-27) 8,7 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr. Schlusslichter waren Spanien (6,9) und Italien (6,7).<ref>de.statista.com: [https://de.statista.com/statistik/daten/studie/353103/umfrage/geburtenraten-in-den-eu-laendern/ ''Europäische Union: Geburtenraten in den Mitgliedstaaten¹ im Jahr 2022'']</ref> |
|||
=== Primärrecht === |
|||
An erster Stelle, bzw. dem Primärrecht, werden die Gründungsverträge und ähnliche hochrangige Vereinbarungen bezeichnet. Neben dem [[EG-Vertrag]] (1957), der [[Europäische Atomgemeinschaft]] / EURATOM (1957) und dem [[Vertrag über die Europäische Union]] / EUV (1992), sind dies etwa u.a. das [[Schengener Durchführungsübereinkommen]] / SDÜ (1985), die [[Einheitliche Europäische Akte]] / EEA (1987), der [[Vertrag von Maastricht]] (1991), der [[Vertrag von Amsterdam]] (1997), der [[Vertrag von Nizza]] (2001) oder die Beitrittsverträge der nachträglich beigetretenen Mitgliedstaaten. |
|||
=== |
=== Städte === |
||
{{Hauptartikel|Liste der größten Städte der Europäischen Union}} |
|||
Die zweite nachfolgende Stelle, umfasst das Sekundärrecht die Rechtsnormen, die von Organen der Europäischen Gemeinschaft aufgrund der im Primärrecht verliehenen Kompetenzen erlassen wurden. Dies kann in Form von vier Rechtsakten geschehen: |
|||
* unmittelbar verbindliche [[Verordnung (EG)|Verordnung]]en |
|||
* durch nationale Behörden umzusetzende [[EG-Richtlinie|Richtlinie]]n |
|||
* nur für den Empfänger verbindliche ''Entscheidungen'' und ''Beschlüsse'' |
|||
* sowie unverbindliche, aber teilweise informell verpflichtende ''Empfehlungen'' und ''Stellungnahmen'' (s. auch [[offene Methode der Koordinierung]]) |
|||
In der Europäischen Union liegen 15 [[Millionenstadt|Millionenstädte]] (Stand: 2022). Aufgrund der unterschiedlich zugeschnittenen Stadtgebiete ist ein Größenvergleich allerdings für die zugehörigen [[Metropolregion]]en aussagekräftiger: Mit der [[Paris|Metropolregion Paris]] ''(aire urbaine de Paris)'' liegt die größte Metropolregion der Europäischen Union mit ungefähr 12,5 Millionen Einwohnern in Frankreich. Es gibt jedoch auch Statistiken, die mit anderen räumlichen Abgrenzungen arbeiten und somit zu anderen Einwohnerzahlen und ggf. abweichenden Ranglisten kommen, wie z. B. in der [[Liste der größten Metropolregionen der Welt]], die auch drei Metropolregionen der EU enthält: Paris, das [[Ruhrgebiet]] und Madrid (in dieser Reihenfolge). |
|||
== Kritik == |
|||
{{Positionskarte+|Europa |Alternativkarte=European Union relief laea location map.svg |width=450 |float=right |maptype=relief |places= |
|||
=== Bürokratie === |
|||
<!---{{Positionskarte~ | Europa| position=6 | lat=50/51// | long=04/21//E | region=BE | label='''[[Brüssel]]'''}}--> |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=52/31// |long=13/24//E |region=DE |label=<small>[[Berlin]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=40/25// |long=03/42//W |region=ES |label=<small>[[Madrid]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=41/53// |long=12/29//E |region=IT |label=<small>[[Rom]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=48/51// |long=02/21//E |region=ES |label=<small>[[Paris]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=44/26// |long=26/06//E |region=RO |label=<small>[[Bukarest]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=48/12// |long=16/22//E |region=AT |label=<small>[[Wien]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=53/33// |long=10/00//E |region=DE |label=<small>[[Hamburg]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=47/30// |long=19/03//E |region=HU |label=<small>[[Budapest]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=52/13// |long=21/02//E |region=PL |label=<small>[[Warschau]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=41/24// |long=02/10//E |region=ES |label=<small>[[Barcelona]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=5 |lat=48/08// |long=11/35//E |region=DE |label=<small>[[München]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=4 |lat=45/27// |long=09/11//E |region=IT |label=<small>[[Mailand]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=42/41// |long=23/19//E |region=BG |label=<small>[[Sofia]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=9 |lat=50/05// |long=14/25//E |region=CZ |label=<small>[[Prag]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Europa |position=8 |lat=50/56// |long=06/57//E |region=DE |label=<small>[[Köln]]</small>}} |
|||
{{Positionskarte~|Y=42 |X=27 |position=6 |label=<small>[[Ostsee|<span style="color:#2A6DB5">''Nordsee''</span>]]</small>}} |
|||
''Eurokratie'' ist ein pejoratives Schlagwort, das suggeriert, dass die Entscheidungen der EU von einer gesichtslosen und schwer durchschaubaren [[Bürokratie]] getroffen werden würden. Das Nebeneinander von vielen souvärenen Staaten und vor allem die letzte Erweiterungsrunde hätten beschwerende Auswirkungen auf die Union, so behaupten viele Kritiker der EU. Vor allem im Bereich der Entscheidungseffizienz erweise sich die Aufnahme der 10 jüngsten Beitrittsstaaten als bremsender Faktor. Die Europäische Kommission sei beispielsweise durch die Ost-Erweiterung derart aufgesplittert, dass eigentlich stark miteinander verbundene Themenbereiche getrennt wurden. Die Zerplitterung verlangsame die Gesetzgebung und trägt schließlich enorm zur Handlungsunfähigkeit der EU bei. |
|||
{{Positionskarte~|Y=42 |X=47 |position=6 |label=<small>[[Ostsee|<span style="color:#2A6DB5">''Ostsee''</span>]]</small>}} |
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{{Positionskarte~|Y=67 |X=80 |position=6 |label=<small>[[Schwarzes Meer|<span style="color:#2A6DB5">''Schwarzes Meer''</span>]]</small>}} |
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{{Positionskarte~|Y=66 |X=12 |position=6 |label=<small>[[Biskaya|<span style="color:#2A6DB5">''Golf von<br />Biskaya''</span>]]</small>}} |
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{{Positionskarte~|Y=90 |X=28 |position=6 |label=[[Mittelmeer|<span style="color:#2A6DB5">'''Mittelmeer'''</span>]]}} |
|||
{{Positionskarte~|Y=25 |X=10 |position=6 |label=[[Atlantik|<span style="color:#2A6DB5">'''ATLANTIK'''</span>]]}} |
|||
}} |
|||
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right" |
|||
=== Demokratiedefizit === |
|||
|+ Städte der Europäischen Union mit mehr als einer Million Einwohner <small>(Hauptstädte in Fettschrift)</small> |
|||
|- class="hintergrundfarbe8" |
|||
! Rang !! Name !! Einwohner !! Fläche<br />(km²) !! [[Bevölkerungsdichte|Einw. je km²]] !! Stand |
|||
|- |
|||
| 1 || style="text-align:left"| '''[[Berlin]]''' |
|||
| 3.644.826 || 892 || 4.090 |
|||
| {{DatumZelle|2018-12-31}}<ref>{{Internetquelle |url=https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2019/SB_A01-03-00_2018j01_BE.pdf |titel=Statistischer Bericht – Bevölkerung in Berlin 2018 |titelerg=A I 3 – j / 18 |werk=statistik-berlin-brandenburg.de |hrsg=Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam |datum=2019-08 |seiten=5 |format=PDF; 918 kB |sprache=de |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20200615174237/https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2019/SB_A01-03-00_2018j01_BE.pdf |archiv-datum=2020-06-15 |abruf=2025-06-17}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 2 || style="text-align:left"| '''[[Madrid]]''' |
|||
| {{formatnum:{{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079}}}} || 607 |
|||
| {{formatnum:{{#expr: {{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079}}/607 round 0}}}} |
|||
| {{DatumZelle|{{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079|STAND}}}}<ref name="ine">{{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079|QUELLE}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 3 || style="text-align:left"| '''[[Rom]]''' |
|||
| 2.651.040 || 1.285 || 2.063 |
|||
| {{DatumZelle|2013-10-31}}<ref name="istat">[http://demo.istat.it/bilmens2013gen/index.html Einwohnerzahlen italienischer Städte am 31. Oktober 2013]</ref> |
|||
|- |
|||
| 4 || style="text-align:left"| '''[[Paris]]''' |
|||
| 2.273.305 || 105 || 21.651 |
|||
| {{DatumZelle|2013-01-01}}<ref name="insee">[https://www.insee.fr/fr/themes/tableau.asp?reg_id=20&ref_id=poptc02104 Bevölkerung des Departements Paris am 1. Januar 2013]</ref> |
|||
|- |
|||
| 5 || style="text-align:left"| '''[[Wien]]''' |
|||
| 1.889.083 || 415 || 4.257 |
|||
| {{DatumZelle|2018-01-01}}<ref>[https://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/bevoelkerungsstand_und_veraenderung/bevoelkerung_zu_jahres-_quartalsanfang/023582.html www.statistik.at]</ref> |
|||
|- |
|||
| 6 || style="text-align:left"| [[Hamburg]] |
|||
| 1.841.179 || 755 |
|||
| {{formatnum:{{#expr: 1841179/755 round 0}}}} |
|||
| {{DatumZelle|2018-12-31}}<ref name="statnord">[https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/bevoelkerung/bevoelkerungsstand-und-entwicklung/dokumentenansicht/bevoelkerung-in-hamburg-2018-61427 Bevölkerung in Hamburg 2018]</ref> |
|||
|- |
|||
| 7 |
|||
|style="text-align:left"| '''[[Budapest]]''' |
|||
| 1.754.000 |
|||
| 525 |
|||
| 3.306 |
|||
| {{DatumZelle|2015-01-01}}<ref>{{Webarchiv |url=http://www.ksh.hu/docs/eng/xstadat/xstadat_annual/i_wdsd001b.html |text=Bevölkerung von Budapest am 1. Januar 2013 |wayback=20131017120208}}.</ref> |
|||
|- |
|||
| 8 || style="text-align:left"| '''[[Warschau]]''' |
|||
| {{formatnum:{{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011}}}} |
|||
| 518 |
|||
| {{formatnum:{{#expr: {{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011}}/518 round 0}}}} |
|||
| {{DatumZelle|{{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011|STAND}}}}<ref>{{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011|QUELLE}}</ref> |
|||
|- |
|||
| 9 || style="text-align:left"| '''[[Bukarest]]''' |
|||
| 1.716.961 || 228 || 7.531 |
|||
| {{DatumZelle|2021-12-01}}<ref name="vz2021">[https://www.recensamantromania.ro/rezultate-rpl-2021/rezultate-definitive-caracteristici-etno-culturale-demografice/ Volkszählung 2021 in Rumänien, ''Populația rezidentă după etnie''], 1. Dezember 2021 (rumänisch).</ref> |
|||
|- |
|||
| 10 || style="text-align:left"| [[Barcelona]] |
|||
| {{formatnum:{{Metadaten Einwohnerzahl ES|08019}}}} |
|||
| 100 |
|||
| {{formatnum:{{#expr: {{Metadaten Einwohnerzahl ES|08019}}/100 round 0}}}} |
|||
| {{DatumZelle|{{Metadaten Einwohnerzahl ES|08019|STAND}}}}<ref name="ine" /> |
|||
|- |
|||
| 11 || style="text-align:left"| [[München]] |
|||
| 1.471.508 || 310 |
|||
| {{formatnum:{{#expr: 1471508/310 round 0}}}} |
|||
| {{DatumZelle|2018-12-31}}<ref>[https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12411-003r Bevölkerung: Gemeinden, Geschlecht, Stichtag]</ref> |
|||
|- |
|||
| 12 || style="text-align:left"| [[Mailand]] |
|||
| 1.315.416 || 160 || 8.221 |
|||
| {{DatumZelle|2013-10-31}}<ref name="istat" /> |
|||
|- |
|||
| 13 || style="text-align:left"| '''[[Prag]]''' |
|||
| 1.243.201 || 496 || 2.527 |
|||
| {{DatumZelle|2013-12-31}}<ref>[https://www.praha.czso.cz/xa/redakce.nsf/i/casove_rady_lide__time_series_people Bevölkerung von Prag am 31. Dezember 2013] ([[Microsoft Excel|MS Excel]]; 66 kB)</ref> |
|||
|- |
|||
| 14 || style="text-align:left"| '''[[Sofia]]''' |
|||
| 1.190.256 || 492 || 2.419 |
|||
| {{DatumZelle|2022-12-31}}<ref>{{Metadaten Einwohnerzahl BG||QUELLE}}.</ref> |
|||
|- |
|||
| 15 || style="text-align:left"| [[Köln]] |
|||
| 1.085.441 || 405 || {{formatnum:{{#expr: 1046680/405 round 0}}}} |
|||
| {{DatumZelle|2020-11-30}}<ref name="lds nrw">{{Metadaten Einwohnerzahl DE-NW|05315000|QUELLE}}</ref> |
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|} |
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=== Sprachen === |
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Einige Sozialwissenschaftler bemängeln ein [[Demokratiedefizit]] innerhalb der EU.<ref>Scharpf, Fritz W. 1999. ''Governing in Europe: Effective and Democratic?'' New York, NY: Oxford University Press.</ref> Eine ungenügende demokratische Legitimation verbindlicher Entscheidungen sei festzustellen. So wird der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine Kontrollmöglichkeit hätten. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive - ein Grundprinzip jeder funktionierenden Demokratie - im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat eine legislative Funktion mit oftmals unzureichender parlamentarischer Kontrolle aus. |
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{{Hauptartikel|Amtssprachen der Europäischen Union}} |
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Der Kritik werden effizientere Entscheidungsverfahren entgegengehalten. |
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In der EU werden gegenwärtig 24 Sprachen als offizielle [[Amtssprachen der Europäischen Union]] anerkannt, mit denen alle Gremien der EU kontaktiert werden können. Darunter sind [[Bulgarische Sprache|Bulgarisch]], [[Dänische Sprache|Dänisch]], [[Deutsche Sprache|Deutsch]], [[Englische Sprache|Englisch]], [[Estnische Sprache|Estnisch]], [[Finnische Sprache|Finnisch]], [[Französische Sprache|Französisch]], [[Neugriechische Sprache|Griechisch]], [[Irische Sprache|Irisch]], [[Italienische Sprache|Italienisch]], [[Kroatische Sprache|Kroatisch]], [[Lettische Sprache|Lettisch]], [[Litauische Sprache|Litauisch]], [[Maltesische Sprache|Maltesisch]], [[Niederländische Sprache|Niederländisch]], [[Polnische Sprache|Polnisch]], [[Portugiesische Sprache|Portugiesisch]], [[Rumänische Sprache|Rumänisch]], [[Schwedische Sprache|Schwedisch]], [[Slowakische Sprache|Slowakisch]], [[Slowenische Sprache|Slowenisch]], [[Spanische Sprache|Spanisch]], [[Tschechische Sprache|Tschechisch]] und [[Ungarische Sprache|Ungarisch]]. |
|||
{{Zitat|''Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend''|[[Günter Verheugen]]}} |
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Von den Amtssprachen werden [[Deutsche Sprache|Deutsch]], [[Englische Sprache|Englisch]] und [[Französische Sprache|Französisch]] als interne [[Arbeitssprache]]n verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere Zuhörer können die Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Staatssprache. |
|||
Zudem besäße das EU-Parlament zu wenig legislative Kompetenzen, was durch den (nicht ratifizierten) EU-Verfassungsvertrag geändert werden sollte. |
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<gallery perrow="1" class="float-right" caption="Sprachkenntnisse in der EU (2010)"> |
|||
=== Finanzierung === |
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Knowledge of German EU map.svg|Deutsch |
|||
Knowledge of English EU map.svg|Englisch |
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Knowledge French EU map.svg|Französisch |
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</gallery> |
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Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien oder Russisch in den baltischen Ländern.<ref>{{Internetquelle |url=http://europa.eu/languages/de/chapter/5 |titel=Sprachenvielfalt |hrsg=Europäische Kommission |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20090131052124/http://europa.eu/languages/de/chapter/5 |archiv-datum=2009-01-31 |abruf=2014-05-19}}</ref> Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. |
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Es wird oft kritisiert, dass die [[#Finanzhaushalt|Finanzierung der EU]] ungleichmäßig und unproportional zur Leistungsfähigkeit auf den Schultern der Mitglieder liegt. Auch die Verteilung der Gelder wird als umstritten betrachtet. Da der Haushaltsplan der EU vom Rat der Europäischen Union erstellt wird, werden in diesem Bereich oft nationale Interessen vor gesamt-europäische gestellt, sodass es schwerer ist, zu einer Einigung zu kommen, und oftmals überholte Modelle (siehe Britenrabatt) weiterhin Bestand haben. Diese Problematik wird am Beispiel der EU-Haushalts-Verhandlungen vor dem 17. Dezember 2005 deutlich. Erst zu diesem Zeitpunkt gelang es unter dem Druck von enormen Schäden zu einer sog. Finanziellen Vorausschau 2007-2013 übereinzukommen. |
|||
Darüber hinaus existieren Programme, wie beispielsweise seit 1982 zur Förderung von Regional- oder Minderheitenkulturen das ''Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen'' (EBLUL) und seit 1987 das Informations- und Dokumentationsnetz ''Mercator''. Die EU legt erklärtermaßen Wert darauf, die Sprachen und Sprachenvielfalt, d. h. auch die [[Regional- und Minderheitensprachen in Europa|Minderheitensprachen in der Europäischen Union]], zu achten und zu respektieren. |
|||
=== Verwaltungskosten === |
|||
{| class="wikitable zebra sortable" style="text-align:center;" |
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Die zahlreichen Organe der EU und die Durchsetzung der von ihnen erlassenen Rechtsakte haben einen großen Personalbedarf. Insbesondere durch die absolute Gleichberechtigung aller 20 (bzw. 21, mit Irisch) Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten durch die Übersetzung sämtlicher Dokumente und die Verdolmetschung der Sitzungen der EU-Organe. Im Vergleich zu mancher Großstadt jedoch nimmt sich etwa der Apparat der Kommission mit ca. 24.000 Mitarbeitern geringer aus. |
|||
|+ Die sechs meistgesprochenen Sprachen in der Europäischen Union 2005<ref>{{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/education/languages/pdf/doc631_de.pdf |text=Eurobarometer Spezial – Die Europäer und ihre Sprachen |format=PDF; 6,8 MB |wayback=20130309194139}} Europäische Union; abgerufen am 25. November 2010</ref> |
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|- |
|||
! Sprache |
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! class="unsortable"| Amtssprache<br />in Mitgliedstaat |
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! style="width:5em"| als Muttersprache gesprochen <small>(Anteil an der Bevölkerung)</small> |
|||
! style="width:5em"| als Fremdsprache gesprochen <small>(Anteil an der Bevölkerung)</small> |
|||
! style="width:5em"| Sprecher insgesamt in der EU <small>(Anteil an der Bevölkerung)</small> |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| [[Deutsche Sprache|Deutsch]] |
|||
|style="text-align:left"| {{DEU}}, {{AUT}}<br />{{LUX}}, {{BEL}}<br />{{ITA}} |
|||
| '''18 %''' || 14 % || 32 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| [[Englische Sprache|Englisch]]{{FN|A2}} |
|||
|style="text-align:left"| {{IRL}}, {{MLT}} |
|||
| 13 % || '''38 %''' || '''51 %''' |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| [[Französische Sprache|Französisch]] |
|||
|style="text-align:left"| {{FRA}}, {{BEL}}<br />{{LUX}}, {{ITA}} |
|||
| 14 % || 14 % || 28 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| [[Italienische Sprache|Italienisch]] |
|||
|style="text-align:left"| {{ITA}} |
|||
| 13 % ||{{0}}3 % || 16 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| [[Spanische Sprache|Spanisch]] |
|||
|style="text-align:left"| {{ESP}} |
|||
| {{0}}9 % ||{{0}}6 % || 15 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| [[Polnische Sprache|Polnisch]] |
|||
|style="text-align:left"| {{POL}} |
|||
| {{0}}9 % ||{{0}}1 % || 10 % |
|||
|} |
|||
{{FNZ|A2|Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs ist der Bevölkerungsanteil mit englischer Muttersprache in der Europäischen Union auf unter 2 % gesunken (Stand: 2020).}} |
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=== Religionen und Weltanschauungen === |
|||
=== Bedeutungsverlust regionaler Eigenheiten === |
|||
Das [[Christentum]] ist in den meisten EU-Staaten die vorherrschende Religion. In den südlichen Mitgliedsstaaten dominiert der [[Katholizismus]], im Norden der [[Protestantismus]]. [[Griechenland]], [[Zypern]], [[Rumänien]] und [[Bulgarien]] sind [[Orthodoxe Kirchen|orthodox]] geprägte Länder. Mögliche Beitrittskandidaten mit überwiegend [[Islam|muslimischer]] Bevölkerung sind [[Albanien]] und [[Bosnien und Herzegowina]]. Etwa ein Viertel der EU-Bürger gehört keiner Religion an (Stand:2015). |
|||
<gallery class="float-right" widths="150" caption="Eurobarometer-Umfrage des Jahres 2010"> |
|||
Während durch die Gründung des Europäischen Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden konnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige [[Reinheitsgebot]] für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits bewahrt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen nur in Nürnberg produzierte Bratwürste „Original Nürnberger Rostbratwurst“ heißen. |
|||
Belief in god in EU 2010.svg|Glaube an einen Gott |
|||
Belief in life force in EU 2010.svg|Glaube an eine Art Übersinnlichkeit |
|||
Atheism in EU 2010.svg|Agnostisch oder atheistisch |
|||
</gallery> |
|||
{| class="wikitable sortable hinterrundfarbe1" style="text-align:center" |
|||
=== Korruption === |
|||
|+ Religion in der Europäischen Union (2015)<ref>{{Internetquelle |url=http://zacat.gesis.org/webview/index.jsp?headers=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V11&previousmode=table&stubs=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V294&study=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfStudy%2FZA6595&V294slice=1&mode=table&v=2&weights=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V499&V294subset=1+-+12&analysismode=table&gs=7&V11slice=AT&top=yes |titel=Eurobarometer 83.4 (May-June 2015): Climate change, Biodiversity and Discrimination of Minority Groups |sprache=en |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20171015202418/http://zacat.gesis.org/webview/index.jsp?headers=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V11&previousmode=table&stubs=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V294&study=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfStudy%2FZA6595&V294slice=1&mode=table&v=2&weights=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V499&V294subset=1+-+12&analysismode=table&gs=7&V11slice=AT&top=yes |archiv-datum=2017-10-15 |abruf=2017-11-10}}</ref> |
|||
|- class="hintergrundfarbe8" |
|||
! Religion/Weltanschauung || Bevölkerungs­anteil |
|||
|- |
|||
! style="text-align:left"| [[Christentum]] || 71,6 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholisch]] || 45,3 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Protestantismus|protestantisch]] || 11,1 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Orthodoxe Kirchen|orthodox]] || 9,6 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Liste christlicher Konfessionen|andere christliche Konfession]] || 5,6 % |
|||
|- |
|||
! style="text-align:left"| [[Religion|andere Religion]] || 4,5 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Islam|muslimisch]] || 1,8 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Buddhismus|buddhistisch]] || 0,4 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Judentum|jüdisch]] || 0,3 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Hinduismus|hinduistisch]] || 0,3 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Sikhismus|sikhistisch]] || 0,1 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Liste von Religionen und Weltanschauungen|übrige Religionen]] || 1,6 % |
|||
|- |
|||
! style="text-align:left"| keine Religion || 24,0 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Glaube (Religion)|nicht gläubig]]/[[Agnostizismus]]|| 13,6 % |
|||
|- |
|||
|style="text-align:left"| – [[Atheismus]]|| 10,4 % |
|||
|} |
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=== Lebensqualität und Gesundheit === |
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''Hauptartikel: [[Korruption in der Europäischen Union]]'' |
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[[Datei:Nyhavn-2023.jpg|mini|[[Kopenhagen]] zählt laut [[Index der menschlichen Entwicklung|HDI]] zu den hochentwickelten Städten der EU]] |
|||
Das [[Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen]] klassifiziert alle Mitgliedstaaten als Staaten mit „sehr hoher menschlicher Entwicklung“, da alle einen [[Index der menschlichen Entwicklung]] (HDI) 2023 von mehr als 0,8 haben.{{Literatur |Hrsg=[[Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen]] |Titel=Table: Human Development Index and its components |Sammelwerk=Human Development Report 2025 |Verlag=United Nations Development Programme |Ort=New York |Datum=2025 |ISBN=978-92-1-154263-9 |Sprache=en |Seiten=274 ff. |Online=https://hdr.undp.org/system/files/documents/global-report-document/hdr2025reporten.pdf#page=292 |Format=PDF |KBytes=8418}} Der HDI 2023 ist bei Island mit 0,972 am höchsten und bei Bulgarien/Rumänien mit 0,845 am geringsten. |
|||
{{Siehe auch|Demografie der Europäischen Union#Index der menschlichen Entwicklung (HDI)|titel1=Abschnitt 'Index der menschlichen Entwicklung' in Demografie der Europäischen Union}} |
|||
Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um [[Korruption]] und [[Schattenwirtschaft]] zu verhindern und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen, überwacht das [[Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung]] (OLAF) u.a. die Vergabe von EU-Aufträgen. |
|||
Die [[Lebenserwartung]] bei der Geburt betrug, laut Daten von Eurostat, für das Jahr 2016 im EU-Durchschnitt 81 Jahre.<ref>{{Internetquelle |url=http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do |titel=Lebenserwartung in der EU |hrsg=Eurostat |abruf=2018-07-06}}</ref> Für Männer lag sie bei 78,2 Jahren und für Frauen bei 83,3 Jahren. Die Lebenserwartung in der Europäischen Union lag damit mehr als zehn Jahre über dem weltweiten Durchschnitt von knapp 70 Jahren. Die längste Lebenserwartung hatten EU-Bürger in [[Spanien#Bevölkerung|Spanien]] mit 83,5 Jahren, die kürzeste innerhalb der EU hatten die Bürger von Litauen, Bulgarien und Lettland mit jeweils durchschnittlich 74,9 Jahren. Hohe Lebenserwartungen bestehen vor allem in südeuropäischen Staaten, obwohl diese nicht zu den wohlhabendsten Ländern der EU gehören; die hinteren Ränge diesbezüglich werden allesamt von [[Osteuropa|osteuropäischen]] Ländern belegt. |
|||
=== Verlust nationaler Hoheitlichkeit === |
|||
{{Klappleiste/Anfang|TITEL=Lebenserwartung in der Europäischen Union}} |
|||
Durch die schrittweise Übergabe von Kompetenzen an die Union durch die Mitgliedstaaten, so wird kritisiert, verlören letztere erheblich an politischem Spielraum und auch staatlicher Souveränität. Diese Verlagerung von Kompetenzen bedeutet eine Einschränkung der nationalstaatlichen Demokratie und darüberhinaus aufgrund des institutionellen Demokratiedefizits der Union insgesamt eine Verschlechterung der Mitsprachmöglichkeit durch die Bürger der Mitgliedstaaten. |
|||
{| class="wikitable sortable zebra" |
|||
|- |
|||
! rowspan="2"| Rang !! rowspan=2 | Staat !! colspan=3 | Lebens­erwartung |
|||
|- |
|||
! Gesamt !! Männer !! Frauen |
|||
|- |
|||
| 1 || {{ESP}} || 83,5 || 80,5 || 86,3 |
|||
|- |
|||
| 2 || {{ITA}} || 83,4 || 81,0 || 85,6 |
|||
|- |
|||
| 3 || {{CYP}} || 82,7 || 80,5 || 84,9 |
|||
|- |
|||
| 4 || {{FRA}} || 82,7 || 79,5 || 85,7 |
|||
|- |
|||
| 5 || {{LUX}} || 82,7 || 80,1 || 85,4 |
|||
|- |
|||
| 6 || {{MLT}} || 82,6 || 80,6 || 84,4 |
|||
|- |
|||
| 7 || {{SWE}} || 82,4 || 80,6 || 84,1 |
|||
|- |
|||
| 8 |
|||
| {{AUT}} |
|||
| 81,8 |
|||
| 79,3 |
|||
| 84,1 |
|||
|- |
|||
| 9 |
|||
| {{IRL}} |
|||
| 81,8 |
|||
| 79,9 |
|||
| 83,6 |
|||
|- |
|||
| 10 |
|||
| {{NLD}} |
|||
| 81,7 |
|||
| 80,0 |
|||
| 83,2 |
|||
|- |
|||
| 11 |
|||
| {{BEL}} |
|||
| 81,5 |
|||
| 79,0 |
|||
| 84,0 |
|||
|- |
|||
| 12 |
|||
| {{GRC}} |
|||
| 81,5 |
|||
| 78,9 |
|||
| 84,0 |
|||
|- |
|||
| 13 |
|||
| {{FIN}} |
|||
| 81,5 |
|||
| 78,6 |
|||
| 84,4 |
|||
|- |
|||
| 14 |
|||
| {{PRT}} |
|||
| 81,3 |
|||
| 78,1 |
|||
| 84,3 |
|||
|- |
|||
| 15 |
|||
| {{SVN}} |
|||
| 81,2 |
|||
| 78,2 |
|||
| 84,3 |
|||
|- class="hintergrundfarbe5" |
|||
| 16 |
|||
| {{GBR}} |
|||
| 81,2 |
|||
| 79,4 |
|||
| 83,0 |
|||
|- |
|||
| 17 |
|||
| {{DEU}} |
|||
| 81,0 |
|||
| 78,6 |
|||
| 83,5 |
|||
|- class="hintergrundfarbe6" |
|||
| – |
|||
| {{EUR|2=|Ziel=Europäische Union}} |
|||
| 81,0 |
|||
| 78,2 |
|||
| 83,6 |
|||
|- |
|||
| 18 |
|||
| {{DNK}} |
|||
| 80,9 |
|||
| 79,0 |
|||
| 82,8 |
|||
|- |
|||
| 19 |
|||
| {{CZE}} |
|||
| 79,1 |
|||
| 76,1 |
|||
| 82,1 |
|||
|- |
|||
| 20 |
|||
| {{HRV}} |
|||
| 78,2 |
|||
| 75,0 |
|||
| 81,3 |
|||
|- |
|||
| 21 |
|||
| {{EST}} |
|||
| 78,0 |
|||
| 73,3 |
|||
| 82,2 |
|||
|- |
|||
| 22 |
|||
| {{POL}} |
|||
| 78,0 |
|||
| 73,9 |
|||
| 82,0 |
|||
|- |
|||
| 23 |
|||
| {{SVK}} |
|||
| 77,3 |
|||
| 73,8 |
|||
| 80,7 |
|||
|- |
|||
| 24 |
|||
| {{HUN}} |
|||
| 76,2 |
|||
| 72,6 |
|||
| 79,7 |
|||
|- |
|||
| 25 |
|||
| {{ROU}} |
|||
| 75,3 |
|||
| 71,7 |
|||
| 79,1 |
|||
|- |
|||
| 26 |
|||
| {{BGR}} |
|||
| 74,9 |
|||
| 71,3 |
|||
| 78,5 |
|||
|- |
|||
| 27 |
|||
| {{LTU}} |
|||
| 74,9 |
|||
| 69,5 |
|||
| 80,1 |
|||
|- |
|||
| 28 |
|||
| {{LVA}} |
|||
| 74,9 |
|||
| 69,8 |
|||
| 79,6 |
|||
|- |
|||
! rowspan="2"| Rang !! rowspan=2 | Staat !! Gesamt !! Männer !! Frauen |
|||
|- |
|||
! colspan="3"| Lebens­erwartung |
|||
|} |
|||
{{Klappleiste/Ende}} |
|||
== Kultur == |
|||
Als Österreich 2000 eine Mitte-Rechts-Regierung aus der [[Österreichische Volkspartei|ÖVP]] und [[Freiheitliche Partei Österreichs|FPÖ]] bildete, wurden seitens der damals 14 anderen Mitgliedstaaten der EU diplomatische Sanktionen durchgesetzt.<ref>http://www.guardian.co.uk/austria/article/0,,191386,00.html US joins campaign to isolate new leaders, in: The Guardian, 5. Februar 2000.</ref>. Die Aufforderung der anderen Mitgliedstaaten, bilaterale Kontakte mit österreichischen Politikern zu meiden und österreichische Bewerber bei der Ausschreibung internationaler Stellen nicht zu berücksichtigen<ref>[http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.01.2000/ak-po-eu-9910.html Alle gegen Haider - EU will Österreich wegen Haider isolieren], in: Der Tagesspiegel, 1. Februar 2000.</ref>, wurde in etwa ein halbes Jahr später nach einem Bericht über die Menschenrechtssituation und die Auswirkungen der Sanktionen durch drei Gutachter der EU (bekannt als "Die drei Weisen") zurückgezogen.<ref>[http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/politik/251898 ''EU-Weise empfehlen Aufhebung der Sanktionen gegen Österreich'', in: Rheinische Post, 8. September 2000 (8. Juli 2006)]</ref> Rechtlich legitimiert wären Sanktionen nur bei einer schwerwiegenden Verletzung demokratischer Grundprinzipien, die jedoch nicht nachgewiesen werden konnte.<ref>Gerd Langguth: ''[http://www.gerd-langguth.de/artikel/eu_oesterreich.htm EU-Boykott gegen Österreich?]'', Langfassung des Artikels aus dem Bonner Generalanzeiger vom 8. Februar 2000.</ref> |
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[[Datei:8Europäischer Filmpreis in Berlin, 2023.jpg|mini|Die 36. Verleihung des [[Europäischer Filmpreis|Europäischen Filmpreis]] durch die [[Europäische Filmakademie]], 2023]] |
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[[Datei:Attica 06-13 Athens 50 View from Philopappos - Acropolis Hill.jpg|mini|Die erste Kulturhauptstadt Europas wurde [[Athen]] im Jahr 1985]] |
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Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ ({{Art.|167|AEU|dejure}} AEUV) leisten. Das Ziel der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird oft unter dem Schlagwort des [[Europäischer Kulturraum|europäischen Kulturraums]] gefasst.<ref>{{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/culture/portal/action/cooperation/coop_de.htm |text=''Kulturelle Zusammenarbeit'' |wayback=20131114184351}} Europäische Kommission; abgerufen am 7. Juli 2006. Vgl. auch Europäisches Parlament: {{CELEX|52001IP0281|''Entschließung des Europäischen Parlaments zur kulturellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (2000/2323(INI)).''}} In: ''Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften''. C72E, 21. März 2002, S. 144.</ref> |
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=== Handlungsfähigkeit === |
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Ausdruck des kulturellen Engagements der EU waren in den Jahren 1996 bis 1999 die Programme [[Kaleidoskop (Förderprogramm)|Kaleidoskop]] (Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten), [[Ariane (Förderprogramm)|Ariane]] (Förderung des Bereichs Buch, Lesen und Übersetzung) und Raphael (Förderung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung). In den Jahren 2000 bis 2004 wurden im Rahmen des Nachfolgeprogramms [[Kultur 2000]] insgesamt 167 Millionen Euro für Projekte ausgegeben, die auf einen gemeinsamen Kulturraum zielten.<ref>Europäische Kommission: ''Kulturelle Vielfalt.'' In: ''Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union''. Brüssel / Luxemburg 2006, ISBN 92-79-00589-8, S. 120 f, [http://bookshop.europa.eu/en/general-report-on-the-activities-of-the-european-union-2006-pbKAAD07001/downloads/KA-AD-07-001-DE-C/KAAD07001DEC_002.pdf?FileName=KAAD07001DEC_002.pdf&SKU=KAAD07001DEC_PDF&CatalogueNumber=KA-AD-07-001-DE-C bookshop.europa.eu] (PDF; 1,8 MB)</ref> ''Kultur 2000'' wurde 2004 um zwei Jahre verlängert und wurde dann durch das Kulturförderprogramm 2007–2013 abgelöst. Der Großteil der EU-Fördermittel für Kultur von etwa 80 % kommt aus den EU-[[Strukturfonds]], macht allerdings nur etwa 3 % aller Strukturfondsmittel aus. |
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Da die Beschlüsse des Rats der Europäischen Union oftmals einstimmig gefasst werden müssen und jeder Mitgliedstaat einen Kommissar für die Kommission stellt, kommt mit zunehmender Mitgliederzahl zunehmend eine Handlungsunfähigkeit der EU zustande. Eine angenommene und ratifizierte EU-Verfassung würde dem ein Ende bereiten. Dabei ist sie selbst Beispiel für die Misere, da beim Finden einer Formulierung für den Verfassungstext oftmals stark über eher unerhebliche Kleinigkeiten so lang diskutiert wurde, dass manchmal nur ein verwässterter Kompromiss zu Stande kommen konnte. |
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Einen besonderen Akzent setzt die Aktion [[Kulturhauptstadt Europas]]. Dieser Titel wird seit 1985 jährlich einer oder zwei europäischen Städten verliehen, in denen im entsprechenden Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die so ausgezeichneten Städte erfreuen sich erhöhter Aufmerksamkeit. |
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=== Bürgernähe === |
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{{Siehe auch|Liste der Europäischen Kulturhauptstädte}} |
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Die mangelnde Bürgernähe der EU resultiert aus der geschichtlichen Entwicklung der EU, die aus Industrie- und Wirtschaftsabkommen hervorkommt. Somit spielt die Wirtschaft immer noch eine bedeutende bis tragende Rolle, während beispielsweise das Verbraucherrecht bislang kaum harmonisiert wurde. So nützt den Bürgern die EU oft nur indirekt und hat bislang nur mäßigen Dirketeinfluss auf das Leben der Menschen. Die Schaffung des Amts des [[Europäischer Bürgerbeauftragter|Europäischen Bürgerbeauftragten]] soll dem Verlust an Mitsprachemöglichkeiten der Bürger entgegenwirken. Dem Amt wird allerdings entgegengehalten, dass es nicht ausreichend sei, um am Bedeutungsverlust der nationalen Gesetzgebung bzw. des Gewichts der Meinung der EU-Bürger etwas zu ändern, weil es - so wird argumentiert - ebenfalls eine Institution der Europäischen Gemeinschaften ist. |
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Der [[Europäischer Filmpreis|Europäische Filmpreis]] wird jährlich in über 20 Kategorien vergeben. Seit 1997 wurden dort nominierte Filme u. a. mit EU-Mitteln aus dem Programm MEDIA unterstützt. |
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=== Machtverhältnis der Nationalstaaten === |
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=== Symbole === |
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Eine die Entwicklung potenziell hemmende Eigenschaft der EU ist die Aufteilung in (wirtschaftlich) sehr große und eher kleine Staaten. Die kleineren Staaten haben dadurch die Angst, dass sie innerhalb des EU-Systems zu wenig politisches Gewicht haben um ihr Belange wirkungsvoll vertreten zu können. Um dieser Sorge entgegenzutreten, wurde der Abstimmungsmodus der [[doppelte Mehrheit|doppelten Mehrheit]] vorgeschlagen. |
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{{Hauptartikel|Symbole der Europäischen Union}} |
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[[Datei:Parada Schumana 2.JPG|mini|Schuman Parade am Europatag in Warschau]] |
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Die Symbole der Europäischen Union entsprechen funktional den Hoheitszeichen und sonstigen Symbolen von Nationalstaaten. Sie sollen die Politik der Europäischen Union als Gemeinschaft von Nationalstaaten widerspiegeln. Zu diesen Symbolen zählen die Europaflagge, die Europahymne, der Europatag, das Europamotto sowie die Währung [[Euro]]. |
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=== Schwerpunktsetzung === |
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Die [[Europaflagge]] zeigt einen Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert ''nicht'' die Anzahl der Mitgliedstaaten, sondern soll „Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit“ ausdrücken. Die Flagge wurde vom Europarat seit 1955, von der EG seit 1985 als offizielles Emblem gebraucht. |
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Oftmals wird auch kritisiert, dass die Politik der EU sich meistens bzw. zu stark auf den wirtschaftlichen Bereich bezieht und/oder wirtschaftliche Interessen höher stellt als beispielsweise kulturelle oder umweltpolitische. Dabei wird meist argumentiert, dass sie Europäische Einigung im Sinne der EGKS und der EWG nur mit wirtschaftlichen Elementen begonnen, sie sich zwar jetzt weiterentwickelt hat, aber die Basis der Entscheidungen immer noch aus wirtschaftlichen Interessen besteht. |
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[[Datei:Anthem of Europe (US Navy instrumental short version).ogg|200px|mini|links|Europahymne]] |
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== Quellen == |
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Die [[Europahymne]] ist die instrumentale Fassung des letzten Satzes der ''[[9. Sinfonie (Beethoven)|9. Sinfonie]]'' von [[Ludwig van Beethoven]]. 1972 wurde die Melodie vom Europarat, 1985 von der EG als Hymne angenommen. Sie tritt neben die [[Nationalhymne]]n der Mitgliedstaaten und versinnbildlicht die Werte, die alle teilen, sowie die Einheit in der Vielfalt. |
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<references/> |
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Der [[Europatag]] soll mit Veranstaltungen und Werbung an den [[Schuman-Plan]] vom ''9. Mai'' 1950 erinnern, der heute als Grundstein der europäischen Einigung gilt. Auf dem Rat von Mailand 1985 wurde beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis jährlich den Europatag der Europäischen Union zu begehen, an dem nun seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden. |
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Das [[Europamotto]] ist der Leitspruch ''In Vielfalt geeint'', der die gemeinsame, aber national unterschiedliche europäische Identität zum Ausdruck bringen soll. Er wurde 2000 im Zuge eines Wettbewerbs unter Schülern aus 15 europäischen Staaten ausgewählt. |
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=== Sport === |
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[[Datei:Europe wins.jpg|mini|hochkant|Gewinn des Ryder Cup im Jahr 2006]] |
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Erst mit dem ''Europäischen Jahr der Erziehung durch den Sport'' (2004) begann die EU sich mit Sport zu befassen. Die [[UEFA]] hatte stets argumentiert, der Sport bewege sich außerhalb der Zuständigkeit der EU. Durch die [[Bosman-Entscheidung]] 1995 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Profisport zur Wirtschaft gehört, die europäischen Verträge somit gelten. Im Rahmen einer Anhörung 2006 wurde festgestellt, dass die Organisation ''nationaler'' Fußballligen den europäischen Verträgen zuwiderlaufe, da die unterschiedlich großen nationalen Märkte die Entwicklung der Fußball''vereine'' beeinträchtigten.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/imco/ordre_du_jour/2006/04-27/IMCO_OJ(2006)04-27_1_DE.pdf |titel=Programmentwurf: Öffentliches Hearing zum Thema Profifussball – Markt oder Gesellschaft? |hrsg=[[Europäisches Parlament]] |format=PDF; 159 kB |abruf=2016-08-05 |kommentar=Teilnehmer: [[Karl-Heinz Rummenigge]], [[Arnd Krüger]], [[Hein Verbruggen]] u. a.}}</ref> |
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Im ''Weiss-Buch'' Sport der EU von 2007<ref>{{CELEX|52007DC0391|Weissbuch Sport |abruf=2016-08-05}}</ref> sind die Probleme aufgelistet, die durch das Ende des [[Amateur]]-Statuts entstanden sind (der Spitzensport ist damit in der Regel ein Wirtschaftsgut); dennoch wird er gemäß {{§|165|AEUV|dejure}} des Vertrages von Lissabon weiter als Amateursport behandelt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2010/438607/IPOL-CULT_ET%282010%29438607_DE.pdf |titel=Der Vertrag von Lissabon und die Sportpolitik der Europäischen Union |hrsg=[[Europäisches Parlament]] |format=PDF; 1,0 MB |abruf=2016-08-05}}</ref> Zwar werden inzwischen EU-Mittel für den Sport bereitgestellt (Mobilität, Integration von Ausländern, Gesundheitsprophylaxe etc.), aber eine eigene EU-Sportpolitik gibt es bisher nicht. |
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Im [[Ryder Cup]] tritt gegenwärtig die aus Europäern zusammengesetzte Mannschaft unter der Flagge der EU an. Außerdem finanziert die EU die jährlich stattfindende ''Europäische Woche des Sports''.<ref>[https://www.beactive-deutschland.de/partner Europäische Woche des Sports], beactive-deutschland, abgerufen am 17. Mai 2024</ref> |
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=== Identität === |
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{{Hauptartikel|Europäische Identität}} |
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Ausgehend vom [[Ausschuss für das „Europa der Bürger“|Adonnino-Bericht]] zum „Europa der Bürger“, der 1985 vom Europäischen Rat angenommen wurde, konnten eine Vielzahl teils symbolischer, teils politischer Maßnahmen verwirklicht werden, um die Europäische Gemeinschaft im Alltag erfahrbar zu machen und eine gemeinsame [[Europäische Identität]] zu fördern. |
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[[Datei:L’Università di Pavia dà il benvenuto agli studenti internazionali (31031801288).jpg|mini|Junge EU-Bürger im Rahmen des Erasmus-Programms in Pavia]] |
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Diese reichten von den EU-Symbolen über den Europäischen Führerschein, das Studentenaustauschprogramm ''[[Erasmus-Programm|Erasmus]]'', die [[Unionsbürgerschaft]], die Schaffung eines [[Europäischer Bürgerbeauftragter|Europäischen Bürgerbeauftragten]] und das individuelle Petitionsrecht beim Europäischen Parlament bis zum EU-weiten Kommunalwahlrecht am jeweiligen Wohnort. Eine größere Rolle spielen außerdem das [[Schengener Abkommen]], durch das in der EU auf Kontrollen des grenzüberschreitenden Personenverkehrs verzichtet wird, und der [[Euro]] als gemeinsame Währung. |
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Inwieweit dies einem europäischen Identitätsbewusstsein aufhelfen kann bleibt offen. Häufig bildet nicht die EU, sondern der Nationalstaat den gesellschaftlichen Orientierungsrahmen der Europäer. Medien, Bildungssysteme, soziale Gruppierungen sowie Interessenverbände sind noch vorwiegend auf nationaler Ebene organisiert. Neben unterschiedlicher kultureller Traditionen ist es vor allem die Sprachbarriere, die große Teile der EU-Bevölkerung von entsprechender Partizipation ausschließt und die Herausbildung einer [[Europäische Öffentlichkeit|europäischen Öffentlichkeit]] behindert. Im Zuge der Digitalisierung haben außerdem fast alle EU-Gesellschaften einen Großteil ihrer Medienhoheit an außereuropäische IT-Unternehmen abgeben müssen. Die Vermittlung und Bewirtschaftung von Inhalten und kulturellen Werten schwächte sich dadurch bis 2020 deutlich ab.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/kultur/google-meta-musk-internet-dominanz-befreiung-1.6344469?reduced=true Befreit das Netz], Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 15. Mai 2024</ref> |
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== Perspektiven == |
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{{Hauptartikel|Europäische Integration|Demokratiedefizit der Europäischen Union}} |
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{{Hauptartikel|EU-Finalitätsdebatte|Macrons Initiative für Europa}} |
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Die singuläre Mischung von [[supranational]]en und [[Intergouvernementalismus|intergouvernementalen]] Strukturmerkmalen des EU-[[Staatenverbund]]s und seiner Organe war und ist zum einen Gegenstand vielfältiger Kritik und zum anderen unterschiedlicher Zielperspektiven für die künftige Entwicklung der Europäischen Union. Ein Thema der Kritik ist u. a. ein den Organen der EU nachgesagtes [[Demokratiedefizit der Europäischen Union|Demokratiedefizit]], dem in der bisherigen Entwicklung unter anderem mit einer Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments und der Ausgestaltung einer [[Unionsbürgerschaft]] entgegengewirkt wurde. |
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Den [[Pro-Europäismus|Pro-Europäern]] stehen Euroskeptiker gegenüber. Diese geben europäische Politik als ursächlich aus für Probleme und Krisenerscheinungen auf nationalstaatlicher Ebene, die in der Bevölkerung als zentral wahrgenommen werden. In kultureller Hinsicht sehen viele Euroskeptiker die EU als Gefährdung der nationalen Eigenständigkeit.<ref>[[Jürgen Rüttgers]], [[Frank Decker]]: ''Was ist los mit Europa?'' In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): ''Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union''. Frankfurt / New York 2017, S. 10.</ref> Pro-Europäer sehen hingegen nicht selten die Vorteile einer Gemeinschaft im Umfeld globaler Herausforderungen und Bedrohungen. |
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Zu den wesentlichen Gefahrenpotenzialen für die EU-Mitgliedsstaaten zählt die Herausbildung zahlreicher [[Monopol]]e in Bereichen der IT-Wirtschaft. Die Übernahme von [[internet]]gestützten Infrastrukturen hatte Auswirkung auf weite Teile des Handels, der Finanzwirtschaft, des Soziallebens, der Kulturwirtschaft, der Medienvielfalt, der Gesundheit und der Datenverarbeitung. Durch privatwirtschaftliche Konzentrationsprozesse, die seit dem Jahr 2000 voranschreiten, haben erhebliche Teile der in der EU ansässigen Behörden, Firmen und Bürger die Selbstbestimmtheit bezüglich Kommunikations- und Informationstechniken verloren.<ref>[https://www.e-ir.info/2024/06/17/big-tech-making-rules-and-making-realities-as-global-governors/ Big Tech: Making Rules and Making Realities as Global Governors], E-International Relations, abgerufen am 18. Juni 2024.</ref> |
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Mit dem [[EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich 2016|Brexit-Referendum von 2016]] und dem 2020 nachfolgenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geriet der Prozess einer fortgesetzten [[Europäische Integration|europäischen Integration]] deutlich ins Stocken. Andererseits sank in den Jahren 2020 bis 2022 die Zustimmung der Bevölkerung zum Verlassen der EU gegenüber dem Zeitraum 2016/2017 über alle EU-Staaten hinweg – um rund 4,5 Prozentpunkte in Tschechien und Schweden bis zu über 10 Prozentpunkte in Finnland. Gemäß der Umfrage des [[European Social Survey]] war im Befragungszeitraum 2020/2022 die Zustimmung zu einem EU-Austritt in Tschechien mit 29,2 % am höchsten und in Spanien mit 4,7 % am geringsten. Die emotionale Bindung zur EU stieg in den meisten Mitgliedsstaaten von 2016 bis 2022 an und blieb in einigen anderen stabil.<ref>{{Internetquelle |autor=Jon Henley |url=https://www.theguardian.com/world/2023/jan/12/support-for-leaving-eu-has-fallen-significantly-across-bloc-since-brexit |titel=Support for leaving EU has fallen significantly across bloc since Brexit |werk=[[The Guardian]] |datum=2023-01-12 |sprache=en |abruf=2024-07-16}}</ref> |
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Einen weithin beachteten Reformplan hat der [[Frankreich|französische]] [[Staatspräsident (Frankreich)|Staatspräsident]] [[Emmanuel Macron]] mit seiner [[Macrons Initiative für Europa|Initiative für Europa]] 2017 vorgelegt.<ref>[https://www.elysee.fr/declarations/article/initiative-pour-l-europe-discours-d-emmanuel-macron-pour-une-europe-souveraine-unie-democratique/ Rede von Staatspräsident Macron an der Sorbonne vom 26. September 2017] (französisch); [https://de.ambafrance.org/Initiative-fur-Europa-Die-Rede-von-Staatsprasident-Macron-im-Wortlaut deutsche Übersetzung im Wortlaut]</ref> 2024 erneuerte und ergänzte er zahlreiche Vorschläge.<ref>[https://www.deutschlandfunk.de/macron-ruft-in-grundsatzrede-europa-zu-mehr-unabhaengigkeit-auf-kein-vasall-der-usa-100.html Macron ruft in Grundsatzrede Europa zu mehr Unabhängigkeit auf: „Kein Vasall der USA“], Deutschlandfunk, abgerufen am 9. Mai 2024.</ref> Im selben Jahr schlug der Sonderbeauftragte [[Enrico Letta]] in einem Bericht Maßnahmen vor, um die strategische Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern.<ref>[https://www.handelsblatt.com/politik/international/letta-report-sechs-massnahmen-sollen-die-eu-im-globalen-wettbewerb-staerken/100033111.html Sechs Maßnahmen sollen die EU im globalen Wettbewerb stärken], Handelsblatt, abgerufen am 13. Juni 2024.</ref> |
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== Siehe auch == |
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{{Portal}} |
|||
* [[Brüssel-Effekt]] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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'''Überblickswerke''' |
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=== Politikwissenschaft === |
|||
* Ruth Reichstein: ''Die 101 wichtigsten Fragen – Die Europäische Union.'' (''C. H. Beck Paperback'', Band 7034), 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68396-1. |
|||
* Dinan, Desmond: ''Ever Closer Union'' (engl.), Lynne Rienner Pub, 2005, ISBN 1588262340 (sehr detailliertes Standardwerk) |
|||
* |
* [[Werner Weidenfeld]]: ''Die Europäische Union.'' 3., aktualisierte Auflage. UTB / Fink, München 2013, ISBN 978-3-8252-3986-2. |
||
* Andreas Wehr: ''Die Europäische Union.'' 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Papyrossa, Köln 2015, ISBN 978-3-89438-498-2. |
|||
* Jäger, Thomas / Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): ''Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung'', Leske + Budrich Verlag 2002, ISBN 3810013560 |
|||
* Kohler-Koch, Beate / Woyke, Wichard (Hrsg.): ''Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik'', C.H. Beck 1996, ISBN 340636909X |
|||
* Landfried, Christine: ''Das politische Europa: Differenz als Potenzial der Europäischen Union'', 2. Aufl., Nomos, 2005, ISBN 3832910409 |
|||
* Pfetsch, Frank R. / Beichelt, Timm: ''Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse'', UTB 2001, ISBN 3825219879 |
|||
* Weidenfeld, Werner (Hrsg.): ''Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche (Schriftenreihe der bpb, Bd. 442)'', Bonn 2004. (wichtiges Standardwerk) |
|||
'''Politikwissenschaft''' |
|||
=== Rechtswissenschaft === |
|||
* [[Hans-Jürgen Bieling]]: ''Die Globalisierungs- und Weltordnungspolitik der Europäischen Union.'' VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17303-0. |
|||
* Keiler, Stephan / Grumböck, Christoph (Hrsg.): ''EuGH-Judikatur aktuell'', Lindeverlag 2006, ISBN 3707306062 |
|||
* [[Sven Bernhard Gareis]], [[Gunther Hauser]], [[Franz Kernic]] (Hrsg.): ''The European Union – A Global Actor?'' Opladen, Berlin u. a. 2013, ISBN 978-3-8474-0040-0. |
|||
* Thiele, Alexander: ''Grundriss Europarecht'', 4. Aufl., Altenberge 2005, ISBN 3980693228 |
|||
* [[Jürgen Hartmann (Politikwissenschaftler)|Jürgen Hartmann]]: ''Das politische System der Europäischen Union. Eine Einführung.'' 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Campus, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-593-39025-3. |
|||
* [[Ulrike Jureit]], Nikola Tietze (Hrsg.): ''Postsouveräne Territorialität. Die Europäische Union und ihr Raum.'' Hamburger Edition, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86854-287-5. |
|||
* [[Claus Offe]]: ''Europa in der Falle.'' Suhrkamp, Berlin 2016, ISBN 978-3-518-12691-2 ([https://www.blaetter.de/ausgabe/2013/januar/europa-in-der-falle Artikel] in [[Blätter für deutsche und internationale Politik|Blätter]], Januar 2013). |
|||
* [[Jürgen Rüttgers]], [[Frank Decker]] (Hrsg.): ''Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union.'' Campus Verlag, Frankfurt/New York 2017, ISBN 978-3-593-50700-2 ([https://katalog.slub-dresden.de/id/0-88531848X Inhaltsverzeichnis] bei [[Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden|SLUB]]). |
|||
* [[Wolfgang Wessels]]: ''Das politische System der Europäischen Union.'' VS Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8100-4065-7. |
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* [[Jens Wissel]]: ''Staatsprojekt Europa. Grundzüge einer materialistischen Theorie der Europäischen Union.'' Münster 2015, ISBN 978-3-89691-859-8. |
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* Jan Zielonka: ''Europe as Empire: The Nature of the Enlarged European Union.'' Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-929221-3. |
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'''Geschichte''' |
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* Gerhard Brunn: ''Die europäische Einigung. Von 1945 bis heute''. 5. Auflage (Reclams Universalbibliothek, Nr. 14027). Reclam, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-15-014027-7. |
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* [[Christoph Driessen]]: ''Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union''. Pustet Verlag Regensburg 2024, ISBN 978-3-7917-3474-3. |
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* [[Wilfried Loth]]: ''Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte.'' Campus, Frankfurt am Main 2014, ISBN 978-3-593-50077-5. |
|||
* [[Guido Thiemeyer]]: ''Europäische Integration. Motive, Prozesse, Strukturen.'' Böhlau / UTB, Köln 2010, ISBN 978-3-412-20411-2 (Böhlau) / ISBN 978-3-8252-3297-9 (UTB). |
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'''Rechtswissenschaft''' |
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* [[Manfred A. Dauses]] (Hrsg.): ''Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts.'' 24. Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-44100-4. |
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* [[Dieter Grimm]]: ''Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie.'' 3. Auflage. C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68869-0 ({{JSTOR|j.ctv1168hjj}}). |
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* Stephan Keiler, Christoph Grumböck (Hrsg.): ''EuGH-Judikatur aktuell.'' Linde, Wien 2006, ISBN 3-7073-0606-2. |
|||
* Marcel Haag, Roland Bieber, Astrid Epiney: ''Die Europäische Union: Europarecht und Politik.'' 11. Auflage. Nomos, Banden-Baden / Helbing Lichtenhahn, Basel 2015, ISBN 978-3-8487-0122-3 (Nomos) / ISBN 978-3-7190-3563-1 (Helbing Lichtenhahn). |
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'''Politik''' |
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* [[Daniel Cohn-Bendit]], [[Guy Verhofstadt]]: ''Für Europa. Ein Manifest.'' Übersetzt von [[Philipp Blom]]. Hanser, München 2012, ISBN 978-3-446-24187-9. |
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* [[Ulrike Guérot]]: ''Warum Europa eine Republik werden muss!: Eine politische Utopie.'' Dietz, Bonn 2016, ISBN 978-3-8012-0479-2. |
|||
* [[Jürgen Habermas]]: ''Zur Verfassung Europas. Ein Essay.'' Suhrkamp, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-06214-2. |
|||
* [[Johannes Heinrichs (Philosoph)|Johannes Heinrichs]]: ''Die Logik des europäischen Traums. Eine systemtheoretische Vision.'' Academia Verlag, Sankt Augustin 2014, ISBN 978-3-89665-641-4. |
|||
* [[Bodo Hombach]], [[Edmund Stoiber]] (Hrsg.): ''Europa in der Krise. Vom Traum zum Feindbild?'' Tetrum Wissenschaftsverlag, Marburg 2017, ISBN 978-3-8288-3854-3. |
|||
* Srecko Horvat, [[Slavoj Žižek]]: ''Was will Europa?'' Laika, Hamburg 2013, ISBN 978-3-942281-68-3. |
|||
* [[Thomas Schmid (Journalist, 1945)|Thomas Schmid]], ''Europa ist tot, es lebe Europa! Eine Weltmacht muss sich neu erfinden.'' München 2016, ISBN 978-3-570-10318-0. |
|||
* Autorinnenkollektiv Meuterei: ''Grenzenlose Gewalt. Der unerklärte Krieg der EU gegen Flüchtende.'' Assoziation A, Hamburg / Berlin 2022, ISBN 978-3-86241-491-8 (312 Seiten). |
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* [https://www.politische-bildung.de/eu_europaeische_union.html Europäische Union auf dem Informationsportal zur politischen Bildung] |
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* [https://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/ Europäische Union] – Dossier der [[Bundeszentrale für politische Bildung]] |
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* [https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/ Zahlen und Fakten: Europa] – Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) |
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* [https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+RULES-EP+20090714+RULE-201+DOC+XML+V0//DE&language=DE&navigationBar=YES Die Voraussetzungen zur Einreichung einer gültigen EU-Petition beim Europäischen Parlament] |
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* [https://www.eui.eu/Research/HistoricalArchivesOfEU/Index.aspx Historisches Archiv der Europäischen Union] |
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* [https://www.euractiv.de/ EurActiv] – Medienportal zu EU-Fragen mit aktuellen Nachrichten (10 Sprachen) |
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* [https://www.econbiz.de/Search/Results?lookfor=subject%3AEuropa+OR+subject%3AEurope+OR+subject%3AEastern+Europe+OR+subject%3AEU-Staaten&type=AllFields&limit=100 Laufend aktualisierte Literaturliste zu wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrundinformationen (u. a. Statistiken) zum Thema (Fachdatenbank EconBiz)] |
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== Einzelnachweise == |
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<references responsive /> |
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{{Lesenswert|15. Juni 2005|6435889}} |
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* '''[http://europa.eu/index_de.htm Offizielle Seite der EU]''' |
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* [https://www.cia.gov/cia/publications/factbook/geos/ee.html Rahmendaten der EU aus dem CIA World Factbook] |
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* [http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Offizielle Datenbank mit den Rechtsvorschriften der EU] |
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* [http://www.bpb.de/themen/HYVG22,0,0,Die_Staaten_der_Europ%E4ischen_Union.html Dossier zur Europäische Union der Bundeszentrale für politische Bildung] |
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* [http://euabc.com/index.phtml?action=set_country&country_id=7 Wörterbuch zu Begriffen rund um die EU] |
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* [http://www.europa-digital.de/ Neuste Berichte und Dossiers zu aktuellen Themen] |
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* [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1090,30070682,1090_33076576&_dad=portal&_schema=PORTAL Statistiken über die EU] |
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* [http://europa.eu.int/unitedkingdom/press/euromyths/index_en.htm Euromyths] - Webseite des britischen Pressebüros der EU zur Aufklärung über weit verbreitete "Euromythen" (z. B.: Gibt es eine EU-Richtlinie über die einheitlichen Größe von Kondomen?) |
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Aktuelle Version vom 15. Juli 2025, 16:21 Uhr
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und Französisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit- oder Fremdsprache. 2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.[7]
Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit[8] dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.[9] Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.
Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt.
Von den 27 EU-Staaten bilden 20 Staaten eine Wirtschafts- und Währungsunion. 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der Euro, eingeführt. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten statt. Gegenstand der Initiative Europa 2020 war unter anderem die Digitalpolitik.[10] Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G7, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.
Die EU ist eine Großmacht und wurde auch schon als „aufstrebende Supermacht“ bezeichnet.[11][12][13] Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die Europäische Union der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am Index der menschlichen Entwicklung, einen der höchsten Lebensstandards weltweit.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegründete Paneuropa-Union. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.[14] Der entscheidende Ausgangspunkt für die europäische Integration wurde erst das Ende des Zweiten Weltkrieges 1945: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden Kalten Krieg sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.[15]
Zeittafel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 Brüsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser Verträge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche Europäische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel, den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen, um so einer neuen Aufrüstung des „Erbfeinds“ vorzubeugen. Die USA und Großbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu, das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands für den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Aus dieser Ausgangsposition entwickelte Jean Monnet, Leiter des französischen Planungsamtes, den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Kohle war damals der bedeutendste Energieträger und Stahl das wichtigste Rüstungsmaterial, so dass davon die Fähigkeit eines Staats zur Kriegsführung abhing. Monnet ging es darum, ein erneutes Wettrüsten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern.[16] „Nach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtung“ (Christoph Driessen).[17]
Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament.[18] Der darauffolgende Schuman-Plan führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.[19] Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine Hohe Behörde mit supranationalen Kompetenzen, ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung.
Römische Verträge (1957)
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Am 25. März 1957 bildeten die Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom).[20] Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden.
EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten Fusionsvertrag wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) bezeichnet.[21]
Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 in der französischen Nationalversammlung.[22] In den 1960er-Jahren bremste Charles de Gaulle als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten Politik des leeren Stuhls und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG.[23][24] In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin Margaret Thatcher, die mit der Forderung nach einer Absenkung der britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte.[24] Diese Phase wurde auch als Eurosklerose bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das 1973 beschlossene Dokument über die europäische Identität, in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur „Dynamik des europäischen Einigungswerks“ bekannten und die „vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union“ als gemeinsames Ziel bekräftigten.[25]
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors den Plan eines Europäischen Binnenmarkts, in dem bis zum 1. Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für den europaweiten Handel überwunden werden sollten.[26]
Vertrag von Maastricht (1992)
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Der Fall des Eisernen Vorhanges, der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der ČSSR sowie in Bulgarien und in Rumänien führte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten:[27] Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).[28]
Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997 unterzeichnet) und dem Vertrag von Nizza (seit 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum Vertrag von Lissabon besaßen lediglich die Europäischen Gemeinschaften, nicht aber die Europäische Union selbst[29] Rechtspersönlichkeit. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.
Durch das Ende des Kalten Krieges 1990 geriet auch die Überwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Durch mehrere Erweiterungsrunden (1973, 1981, 1986, 1995) war sie bereits auf fünfzehn Mitglieder angewachsen. Nun wollten auch die mittel- und osteuropäischen Staaten, die zuvor dem Ostblock angehört hatten, Teil der Union werden.[30] Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die Kopenhagener Beitrittskriterien fest, mit denen Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die bürgerlichen Grundfreiheiten als Grundwerte der Union definiert wurden.[31] 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden Osterweiterungen, bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.
Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie vorgenommen, die den Herausforderungen der Globalisierung und einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für die kommende Dekade bestimmte man, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“.[32] Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm, Europa 2020, formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele.
Vertrag von Lissabon (2007)
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Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfähigkeit der EU durch Veto-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt. Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des Britenrabatts. Mit der Einführung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das Schengener Abkommen und die Währungsunion. Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert.
Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europäischen Konvents, der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem Referendum ablehnten.[33] Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm.[34] Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.
Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt.[7]
Phase der Herausforderungen
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Durch die Finanzkrise ab 2007 und die daraus resultierende Eurokrise ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des Euro-Rettungsschirms sowie der Europäische Fiskalpakt, der den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte. Die Europäische Bankenunion hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen.[35]
Uneinigkeit in der Europäischen Union hatte die Flüchtlingskrise ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen Auftrieb. 2016 erfolgte nach einem Referendum der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege. Teilweise kam es zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU-Außengrenzen getroffen, so der Ausbau von Frontex. Ein Plan zur Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedsstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch nationalkonservative Regierungen teils offen entgegen vom EuGH höchstrichterlich bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert.
Nach 2019 machten die gewählten Organe der EU sich die globale Erwärmung und die Herbeiführung eines wirksamen Klimaschutzes zur wichtigen Aufgabe. Im Rahmen eines „europäischen grünen Deals“ wurde das Ziel ausgegeben, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Europa sollte der erste klimaneutrale Kontinent werden.[36][37][38]
Infolge der Covid-19-Pandemie kam es europaweit zu Grenzschließungen welche Lieferengpässe bedingten. Die EU-Kommission führte daraufhin sogenannte 'green lanes' ein, mit der die Kontrollen von Lastkraftwagen verkürzt wurden. Die EU koordinierte eine gemeinsame Impfstoffbestellung, durch welche bis Juni 2022 86 % der Erwachsenen in der EU geimpft wurden. Durch den Wiederaufbaufonds, zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf.[39][40]
Zwischen Februar 2022 mit dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine und Februar 2025, beschloss die EU sechzehn Sanktionspakete gegen Russland und Belarus. So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und Luxusgüter verhängt und 2400 Personen und Einrichtungen sanktioniert.[41]
Geographie
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Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564 km². Die Küstenlinie beträgt im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten Außengrenzen mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten,[42] darüber hinaus auf dem afrikanischen Kontinent mit Marokko und in Südamerika mit Brasilien und Suriname. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in Gadheim, einem Ortsteil der Gemeinde Veitshöchheim im Landkreis Würzburg.
Zum Gebiet der Europäischen Union gehören außerhalb Europas die fünf französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, Guadeloupe und Martinique in Amerika, Mayotte und Réunion in Afrika sowie die Collectivité d’outre-mer Saint-Martin, die spanischen Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla an der marokkanischen Küste, die portugiesischen Inseln Madeira und die Azoren, und die in Asien liegende Republik Zypern.
Topographisch ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln wie die Iberische Halbinsel, die Apenninhalbinsel, Teile der Skandinavischen Halbinsel und der Balkanhalbinsel, sowie kleinere Halbinseln wie die Bretagne und Jütland; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die größten unter ihnen Irland, Sizilien und Sardinien.
Aufgrund der plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge wie die Alpen, die Pyrenäen, der Apennin und die Karpaten. Durch Subduktion der afrikanischen unter die europäischen Kontinentalplatten gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem Ätna der höchste Vulkan Europas in der EU. Der höchste Punkt liegt in den Alpen zwischen Italien und Frankreich in einer Höhe von 4805 m am Mont Blanc, der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde Zuidplas.
In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur Bevölkerungsentwicklung: In den meisten Ländern stagniert die einheimische Bevölkerung oder nimmt ab; Immigration hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.[43]
Biogeographisch wurde die Europäische Union durch die Europäische Umweltagentur in neun terrestrische Regionen und fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.[44]
Gebietsentwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande.
1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bei. In Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevölkerung abgelehnt.
In den 1980er-Jahren folgten Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.

Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen DDR erstreckt.
Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 – trotz erneuter Regierungsbemühungen – bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.[45]
Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehörende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat.
Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So waren die vorher zu Frankreich gehörende Französischen Départements in Algerien nach der Unabhängigkeit Algeriens 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehörende autonome Grönland trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einer Volksabstimmung 1982 beschlossen die Grönländer den Austritt. Grönland genießt in der EU weiterhin den Status eines „assoziierten überseeischen Landes“ mit den Vorteilen einer Zollunion, gehört jedoch gemäß Zollkodex der Union nicht zum Zollgebiet der Union.[46]
Die französische Karibikinsel Saint-Barthélemy hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.[47]
Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Königreich in dem Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union eine Mehrheit für den Austritt des Staates aus der Europäischen Union (Brexit). Der Austritt erfolgte darauf 2020.
Mitgliedstaaten
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Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach ISO 3166-2):
Belgien (BE)
Bulgarien (BG)
Dänemark (DK)
Deutschland (DE)
Estland (EE)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Griechenland (GR)
Irland (IE)
Italien (IT)
Kroatien (HR)
Lettland (LV)
Litauen (LT)
Luxemburg (LU)
Malta (MT)
Niederlande (NL)
Österreich (AT)
Polen (PL)
Portugal (PT)
Rumänien (RO)
Schweden (SE)
Slowakei (SK)
Slowenien (SI)
Spanien (ES)
Tschechien (CZ)
Ungarn (HU)
Zypern (CY)
Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration:

- Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie im Indischen Ozean Réunion und (seit 1. Januar 2014) Mayotte, außerdem die Kanaren, Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira.
- Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen Zollunion.
- Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 4 Abs. 1 des Zollkodex der Union zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.[46]
Beitrittskandidaten
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Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) erfüllt sind.[48] Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.[49] Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein Twinning-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.
Im EU-Sprachgebrauch wird zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der Türkei verhandelt. 2005 wurde Nordmazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen 2022. Der EFTA-Staat Island beantragte 2009 die EU-Mitgliedschaft[50] und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen,[51] zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.[52] Montenegro wurde 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.[53][54]
Albanien und Serbien reichten 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt[55] und Albanien 2014.[56] Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina, das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde.[57] 2022 stellten die Ukraine, Georgien und Moldau ein Beitrittsgesuch.[58][59][60] Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt,[61] Georgien 2023.[62]
EFTA- und Europäische Kleinstaaten
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Die Europäische Union unterhält zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des Europäischen Binnenmarkts ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder im EWR – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des Schengener Abkommens.
Mehrere bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden nach 1990 geschlossen, die unter anderem die Personenfreizügigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. Außerdem unterstützte die Schweiz die EU-Osterweiterung 2004 durch den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre.
Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den europäischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Monaco, San Marino, dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den Euro nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen.
Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (siehe Europäische Nachbarschaftspolitik) ab.
Politisches System
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Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein Staatenbund eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine Kompetenz-Kompetenz – anders als ein Bundesstaat kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung dürfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat daher im Maastricht-Urteil 1993 den neuen Begriff Staatenverbund geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren.
Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher EG-Vertrag). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches Primärrecht. Das gesamte Sekundärrecht, das die EU selbst gemäß ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet.[63] Durch die Rechtspersönlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als Völkerrechtssubjekt in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Über den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen – etwa dem Europarat oder den Vereinten Nationen – beantragen.
Neben der EU gibt es außerdem die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der Auflösung von EGKS und EG ist die Euratom die letzte der noch bestehenden Europäischen Gemeinschaften. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre Organe mit dieser.
Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die Rechtsakte, die gemäß den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europäischen Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – beschlossen werden, bindend.[64] Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht man von der supranationalen (überstaatlichen) Gemeinschaftsmethode. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.
Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Hier handelt es sich um eine bloße Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.[63]
Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schließlich die offene Methode der Koordinierung, die in einigen Bereichen angewandt wird, für die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstützend tätig.
Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehören unter anderem die Zollunion, der Europäische Binnenmarkt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der Sozialpolitik sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die Einwanderungspolitik, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:
- Der Rat der Europäischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die Veto-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden.
- Das supranationale Europäische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.
- Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der Europäischen Kommission überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich.
- Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze.[65]
Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und EU-Beschlüssen (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem Verwaltungsakt) unterschieden.
Organe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt Art. 13 des EU-Vertrags.
In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines föderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als Bürger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivföderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre EU-Ausschüsse eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.
Setzt Richtlinien und Impulse |
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Unabhängiges Kontrollorgan: Rechnungshof |
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Europäischer Rat
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António Costa
Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.
Rat der Europäischen Union
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV und Art. 237 ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten (Länderkammer). Er setzt sich – je nach Politikfeld – aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.
Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.
Europäisches Parlament
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV und Art. 223 ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung.
Das Europäische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem Vertrag von Lissabon auf 754 (ab der Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit acht) Fraktionen. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit 188 Abgeordneten die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 136 Abgeordneten (Stand 25. März 2025[68]).
Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen.
Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die Präsidentin des Europäischen Parlamentes (seit 2022 die Malteserin Roberta Metsola, EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.
Europäische Kommission
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Ursula von der Leyen
Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung[69] und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.
Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.
Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionspräsidenten.
Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, der rund 23.000 Beamten umfasst (Stand: 2019). Daneben gibt es eine Anzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.
Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist.
Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt.
Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zuständig.
Präsidentin | ||||||||||
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Amt | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen[70] | |||
Präsidentin | ![]() |
Ursula von der Leyen | ![]() |
CDU | EVP | EVP | SG, SJ, COMM, IDEA | |||
Geschäftsführende Vizepräsidenten | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Europäischer Green Deal | ![]() |
Frans Timmermans | ![]() |
PvdA | SPE | S&D | CLIMA | |||
Europa fit für das digitale Zeitalter
(inkl. Wettbewerb)[71][72] |
![]() |
Margrethe Vestager | ![]() |
RV | ALDE | RE | COMP | |||
Wirtschaft für die Menschen | ![]() |
Valdis Dombrovskis | ![]() |
Vienotība | EVP | EVP | FISMA | |||
Vizepräsidenten | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Generaldirektionen | |||
Stärkung Europas in der Welt | ![]() |
Josep Borrell | ![]() |
PSC | SPE | S&D | EEAS, FPI | |||
Werte und Transparenz | ![]() |
Věra Jourová | ![]() |
ANO 2011 | ALDE | RE | ||||
Förderung der Europäischen Lebensweise | ![]() |
Margaritis Schinas | ![]() |
ND | EVP | EVP | ||||
Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau | ![]() |
Maroš Šefčovič | ![]() |
SMER | SPE | S&D | JRC | |||
Neuer Schwung für die Europäische Demokratie | ![]() |
Dubravka Šuica | ![]() |
HDZ | EVP | EVP | COMM | |||
Weitere Kommissare | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im Europäischen Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Haushalt und Verwaltung | ![]() |
Johannes Hahn | ![]() |
ÖVP | EVP | EVP | BUDG, HR, DGT, DIGIT, SCIC, OIB, OIL, PMO, OP, OLAF | |||
Justiz und Rechtsstaatlichkeit | ![]() |
Didier Reynders | ![]() |
MR | ALDE | RE | JUST, IAT | |||
Innovation und Jugend | ![]() |
Marija Gabriel | ![]() |
GERB | EVP | EVP | RTD, EAC, JRC | |||
Gesundheit | ![]() |
Stella Kyriakides | ![]() |
DISY | EVP | EVP | SANTE | |||
Energie | ![]() |
Kadri Simson | ![]() |
K | ALDE | RE | ENER | |||
Internationale Partnerschaften | ![]() |
Jutta Urpilainen | ![]() |
SDP | SPE | S&D | INTPA | |||
Binnenmarkt
(inkl. Verteidigung und Raumfahrt) |
![]() |
Thierry Breton | ![]() |
parteilos | CNECT, GROW, neue DG für Verteidigung | |||||
Nachbarschaft und Erweiterung | ![]() |
Olivér Várhelyi | ![]() |
parteilos | NEAR | |||||
Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion | ![]() |
Mairead McGuinness[73] | ![]() |
FG | EVP | EVP | ||||
Wirtschaft
(inkl. Steuern und Zollunion) |
![]() |
Paolo Gentiloni | ![]() |
PD | SPE | S&D | ECFIN, TAXUD, ESTAT | |||
Handel | ![]() |
Valdis Dombrovskis | ![]() |
Vienotība | EVP | EVP | TRADE | |||
Umwelt und Ozeane | ![]() |
Virginijus Sinkevičius | ![]() |
LVŽS | parteilos | G/EFA | ENV, MARE | |||
Beschäftigung und soziale Rechte | ![]() |
Nicolas Schmit | ![]() |
LSAP | SPE | S&D | EMPL | |||
Gleichstellung | ![]() |
Helena Dalli | ![]() |
MLP | SPE | S&D | JUST, neue Task Force für Gleichstellung | |||
Landwirtschaft | ![]() |
Janusz Wojciechowski | ![]() |
PiS | EKR | EKR | AGRI | |||
Kohäsion und Reformen | ![]() |
Elisa Ferreira | ![]() |
PS | SPE | S&D | REGIO, neue DG für Strukturreformen | |||
Verkehr | ![]() |
Adina Vălean | ![]() |
PNL | EVP | EVP | MOVE | |||
Krisenmanagement | ![]() |
Janez Lenarčič | ![]() |
parteilos | ECHO | |||||
Inneres | ![]() |
Ylva Johansson | ![]() |
SAP | SPE | S&D | HOME | |||
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Gerichtshof der Europäischen Union
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV und Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprünglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird (Art. 252). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem Vertrag von Nizza besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte zu schaffen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.[74]
Europäische Zentralbank
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Christine Lagarde
Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Europäischer Rechnungshof
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.
Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ.
Weitere Einrichtungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den Bundesländern und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden.
Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg ist der Ombudsmann der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.
Beschäftigte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die EU beschäftigt Beamte und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstverträgen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geregelt.[75][76]
Die Beamten werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl in einem Auswahlverfahren (Concours) ausgewählt.
Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete und Sonderberater.[77]
Unionsbürgerschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.
Zu den Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der Vertrag von Lissabon führte mit der europäischen Bürgerinitiative erstmals auch ein Instrument direkter Demokratie ein.
Haushalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Haushalt der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestehendes System eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat, der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart und in eine Interinstitutionelle Vereinbarung überführt.
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer, der an die EU abzuführen ist (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) der Staaten ergeben.
Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenüber.
Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der regionalen Strukturförderung bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert sich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig. Rund 40 % dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus (Stand: 2017).
Der Mehrjährige Finanzrahmen als Finanzplanungsinstrument wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.[78]
Im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf Außenpolitik und Verwaltung; 2 % werden für die Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten.[79] Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die Europäische Union für den Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des Bruttonationaleinkommens der EU.[80]
Rubrik | 2007–2013 | 2014–2020 | Vergleich | Vergleich in Prozent |
---|---|---|---|---|
1. Nachhaltiges Wachstum | 446.310 | 450.763 | +4.453 | +1,0 % |
2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen | 420.682 | 373.179 | −47.503 | −11,3 % |
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht | 12.366 | 15.686 | +3.320 | +26,8 % |
4. Die EU als globaler Partner | 56.815 | 58.704 | +1.899 | +3,3 % |
5. Verwaltung | 57.082 | 61.629 | +4.547 | +8,0 % |
6. Ausgleichszahlungen | – | 27 | +27 | +100 % |
Verpflichtungsermächtigungen insgesamt | 994.176 | 959.988 | −34.188 | −3,5 % |
Verpflichtungsermächtigungen in Prozent des BNE | 1,12 % | 1,00 % |
Rubrik | MFR 2021–2027 | NextGenerationEU | Summe |
---|---|---|---|
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales | 132,8 | 10,6 | 143,4 |
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte | 377,8 | 721,9 | 1.099,7 |
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt | 356,4 | 17,5 | 373,9 |
4. Migration und Grenzmanagement | 22,7 | – | 22,7 |
5. Sicherheit und Verteidigung | 13,2 | – | 13,2 |
6. Nachbarschaft und übrige Welt | 98,4 | – | 98,4 |
7. Europäische öffentliche Verwaltung | 73,1 | – | 73,1 |
Insgesamt | 1.074,3 | 750,0 | 1.824,3 |
Politikbereiche
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Art. 5 EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen die Maßnahmen der EU nicht weiter gehen, als für die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die EU-Rechtsetzung einen großen Teil auch der nationalstaatlichen Gesetzgebung: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der Innenpolitik verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurückzuführen.
Die Verträge übertragen der Union für einen bestimmten Bereich entweder eine ausschließliche Zuständigkeit, oder eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. In bestimmten Bereichen ist die Union außerdem nur dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen (unterstützende Zuständigkeit). Die Union hat nach Art. 3 AEUV die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen der Europäischen Zollunion, die Festlegung der Wettbewerbsregeln für den Europäischen Binnenmarkt, die Währungspolitik der Staaten, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Gemeinsame Handelspolitik. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß Art. 4 AEUV umfassen den Europäischen Binnenmarkt, bestimmte Bereiche der Sozialpolitik, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft und Fischerei mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die Umweltpolitik, den Verbraucherschutz, die Verkehrspolitik, die Transeuropäischen Netze, die Energiepolitik, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, bestimmte Bereiche des Gesundheitsschutzes, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die Entwicklungspolitik.
Wirtschaftspolitik
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Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgeführt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 führten sie bis zur Einführung des Euro als Bargeld im Jahr 2002.
Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstützen.
Zur Stärkung der europäischen Industrie fördert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.[82]
Außerdem fördert die EU unter anderem die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch nach außen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der Welthandelsorganisation vom Handelskommissar vertreten.
Zollunion und Binnenmarkt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafür die schrittweise Einführung der sogenannten vier Grundfreiheiten vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. AEUV), die Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten – unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die Einheitliche Europäische Akte – so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut.

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, das heißt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen gemeinsamen Zolltarif. Seit 1996 ist auch die Türkei Mitglied der Zollunion, ebenso wie Andorra und San Marino. Die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an.
Ferner sehen Art. 34 ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus Gründen des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt außerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein Unionsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch für die Inländer des betreffenden Staates gelten.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.[83]
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden können, auch in der ganzen übrigen Union nicht verboten werden dürfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards führt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen – trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung.
Wettbewerbspolitik
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Um wirtschaftliche Kartelle und Monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die Kartellbehörden der einzelnen Staaten durch den Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission unterstützt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland).
Die EU-Wettbewerbspolitik (Art. 101 ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs führte häufig zu Innovationsschüben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen.
Freier Dienstleistungsverkehr
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im Dienstleistungssektor (Art. 56 ff. AEUV) noch länger Hemmnisse für den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie zur Förderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als Richtlinie bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dafür sieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch Daseinsvorsorgeleistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
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(Stand: 1. Januar 2023)
Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung (Art. 127 ff. AEUV) war bereits früh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der Werner-Plan von 1970, gescheitert waren, wurde schließlich auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht der Euro als gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten.
Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen für sich die Möglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maßgeblich für die Geldwertstabilität angesehen werden. Diese sogenannten Konvergenzkriterien sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Kroatien an der Währungsunion teil. Damit gehören seit 2023 der Eurozone 20 Mitgliedstaaten an.
Bereits im Vorfeld der Euro-Einführung führten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaß kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank unabhängig gestellte Europäische Zentralbank. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten übernimmt die sogenannte Eurogruppe, in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen.
Handelspolitik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten (Art. 206 f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif (TARIC, Kombinierte Nomenklatur) eingeführt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar.
Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben den autonomen Maßnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder der WTO, doch Sprecherin für sie ist hier die Europäische Union, die durch den Handelskommissar der Europäischen Kommission vertreten wird.
Agrar- und Fischereipolitik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.
Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte über Jahrzehnte mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union.
Erst als deutlich wurde, dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.
Jahr | Reform | Ziele |
---|---|---|
1992 | MacSharry-Reform | Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste, Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen |
1999 | Agenda 2000 | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit. Einführung von „Cross Compliance“, Modulation bei Prämienzahlungen |
2003 | Halbzeitbewertung | Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance. |
2009 | „Health-Check“-Reform | Beschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben. |
2013 | GAP-Reform 2013 | Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen, Direktzahlungen |
Während die Forstwirtschaft auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fördern. Um der Überfischung und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik.
Regionalpolitik
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Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Mezzogiorno in Italien. Solchen Regionen – die durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder seit 2004 stark zugenommen haben – wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen Finanzvorschau der EU (aktuell für den Zeitraum 2007–2013) grob geplant.
Der erste der drei Strukturfonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmaßnahmen angewandt.

Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, Konvergenz, gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.[84]
Der zweite Fonds ist der Europäische Sozialfonds, der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.
Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.
Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen.
Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.
Außen- und Sicherheitspolitik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemeinsame Außenpolitik
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Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21 ff. EUV und Art. 205 ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten eher die Regel. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.

Die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt größtenteils in der Hand des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Ihm unterstehen rund 130 Delegationen der Europäischen Union bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der Vertrag von Lissabon sieht zudem den Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des Ratssekretariats und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll (Art. 27 Abs. 3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen.
Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (siehe Entwicklungspolitik der Europäischen Union) existieren auch Übereinkünfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den südostasiatischen ASEAN-Staaten, dem südamerikanischen Mercosur, der nordamerikanischen NAFTA u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den USA als den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit Russland hat die EU seit 1994 ein besonderes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Die weitere Entwicklung der russisch-europäischen Beziehungen ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik
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Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 ff. EUV) als Teil der GASP ein. Erst seit den 1990er-Jahren bemüht sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. Hierfür stützte sie sich zunächst auf die Westeuropäische Union und entwickelte schließlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines Defensivbündnisses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV).
Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, den Militärausschuss, den Militärstab, den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. Außerdem existiert eine Europäische Verteidigungsagentur mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich nur einstimmig im Rat der EU getroffen werden. Auch die sogenannte Passerelle-Regelung, durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EUV), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht.
- Produkte gemeinsamer Rüstungszusammenarbeit der EU
Ziel der GSVP ist die Erfüllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben, nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der Operation Artemis in Ost-Kongo geschah. Dem Vertragstext nach könnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer Europaarmee, führen. Hierfür wäre ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates erforderlich. Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen für Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission EUFOR, jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach Zustimmung des Bundestags). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten EU Battlegroups, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils für ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelöst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der Einführung wegen Streits über die Finanzierung bislang nicht.[85]
2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und Rüstungsprojekte sowie eine regelmäßige Erhöhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht.
In Folge des seit 2022 andauernden Ukraine-Kriegs beschlossen fast alle Mitgliedsstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhöhen. Hinzu kamen militärische Hilfslieferungen für die Ukraine. Im Frühjahr 2025 stellte die Kommission das Weißbuch zur Verteidigung Europas vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm für den Aufbau von militärischen Fähigkeiten mit einem Gesamtvolumen von über 800 Milliarden Euro. Dabei wurde betont, dass das Geld nur für den Kauf in der EU durch von europäischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll.
Europäische Nachbarschaftspolitik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Außenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Süden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in Nordafrika und Vorderasien (einschließlich der Türkei und Israels) die Union für das Mittelmeer gegründet, die an die euro-mediterrane Partnerschaft von 1995 anknüpft. 2009 wurde ergänzend die Östliche Partnerschaft initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken der Sowjetunion ist.
Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federführend nicht beim Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern beim Erweiterungskommissar der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die Kohärenz der europäischen Außenpolitik zu gewährleisten.
Entwicklungspolitik
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Auch in der Entwicklungspolitik betätigt sich die Europäische Union (Art. 208 ff. AEUV). Anders als die Außen- und Sicherheitspolitik wird über entwicklungspolitische Maßnahmen nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Unter den Einzelmaßnahmen sind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die humanitäre Hilfe durch das zuständige Europäische Amt ECHO zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das Cotonou-Abkommen, das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. AKP-Staaten) geschlossen wurde und die vorherigen Lomé-Abkommen ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Standards.
Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem Europäischen Entwicklungsfonds auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt.
In der Union für den Mittelmeerraum fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der Türkei und Israels. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.
Justiz- und Innenpolitik
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Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach Asylpolitik, Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen Maßstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.
Durch den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eingeführt und das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV, früher als flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr bezeichnet) auch die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ, Art. 81 AEUV) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, Art. 82 ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im Strafprozessrecht, etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen (Art. 82 AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, etwa Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und Computerkriminalität, kann sie außerdem Mindestvorschriften für Straftatbestände und Strafmaß regeln (Art. 83 AEUV).
Nachdem zunächst für all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 gilt es für die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich Irland und Dänemark, Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen Maßnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich Island, Norwegen und die Schweiz, dem Schengener Abkommen beigetreten und müssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren.
Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen Behörden Europol und Eurojust gegründet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden koordinieren. Zudem wurde das Schengener Informationssystem eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. Für den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (kurz Frontex). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte.
Die Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten nach Art. 86 unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt.
Bildungspolitik und Forschungsförderung
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Der durch technologische Innovationsschübe und globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu geführt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik (Art. 165 f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie, ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020, die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Förderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des lebenslangen Lernens.
Der Bologna-Prozess, der 1999 auf einer Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild Bachelor und Master genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine Promotion zur Erreichung des Doktorgrades anschließen, der schon heute europaweit der höchste akademische Grad ist.
Um Freizügigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fördern, wurde außerdem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQF) eingeführt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das European Credit Transfer System (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermöglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fördern. In Analogie zum Hochschulwesen wird auch für die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt.
Seit den 1980er-Jahren gibt es eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fördern. 2004 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vor, nach dem diese Programme zu einem einzigen Programm für Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt, das die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fördert. Daneben gibt es das Comenius-Programm, das Schulpartnerschaften unterstützt, Lingua zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie Leonardo zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig. Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm'Erasmus+ diese europäischen Bildungsprogramme.
Die EU ist auch in der Forschungsförderung tätig (Art. 179 ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission Ende 2007 gegründete Europäische Forschungsrat soll die Grundlagenforschung unterstützen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Höhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon früher geförderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel für Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte Frontier Research, also „Forschung an den Grenzen des Wissens“). Das Programm soll u. a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle Lücken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.[86]
Sozial- und Beschäftigungspolitik
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Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits früh zu den Zielen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsrechte und die Einforderung des Subsidiaritätsprinzips hier stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehört werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist maßgeblich. Soziale Sicherungssysteme wie Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt, da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen großen Anteil des Staatshaushalts – und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen. Auf anderen Gebieten, etwa der Arbeitssicherheit oder der Gleichstellung der Geschlechter, gilt dagegen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.
Die Sozialpolitik der EU (Art. 151 ff. AEUV) stützt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegründeten Europäischen Sozialfonds, dessen Mittel für Maßnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten EU-Gleichstellungspolitik, in Antidiskriminierungsvorgaben und in Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive Beschäftigungspolitik zum Programm gemacht (Art. 145 ff. AEUV). Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefördert.
Verbraucherschutz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch Verbraucherschutzinteressen in das europäische Vertragswerk Eingang (Art. 12, Art. 169 AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Zum Beispiel ist es vorgeschrieben, genmanipulierte Produkte zu kennzeichnen.
Nach den bei der Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der Europäischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet, die unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt durch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden, wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie[87] legt die Beweislast für ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darüber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen, irreführende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.
siehe auch Kommissar für Verbraucherpolitik
Umweltpolitik
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Eine aktive Umweltschutzpolitik (Art. 191 ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits seit Anfang der 1970er Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Abfallentsorgung. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird heute das Prinzip der Vorbeugung stärker betont. Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) ist der Umweltschutz ein Querschnittprinzip, das bei allen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen.
Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz (Natura 2000) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.
Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder für die Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Importance – SCI) und den besonderen Schutzgebieten (Special Protected Area – SPA) zur Verfügung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332 km² ausgewiesen; davon waren 787.767 km² Landflächen und 251.565 km² Meeresgebiete.[88]
Klima- und Energiepolitik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der Klimaschutz ein Ziel der EU. Kohlendioxid-Emissionen sollen durch zahlreiche Maßnahmen reduziert werden, vor allem durch den EU-Emissionsrechtehandel. In der Kommission Barroso II wurde 2010 erstmals das Amt eines Kommissars für Klimaschutz geschaffen, das seitdem unabhängig vom Umweltkommissariat besteht.

Die Europäische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich, bis 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 % zu erhöhen.[89] Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten.[90] Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen ausdrücklich freie Hand gelassen wurde.[91] Im Dezember 2019 wurde der European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen vorgestellt. Demzufolge sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa Klimaneutralität hergestellt werden.
Die Energiepolitik der Europäischen Union ist seit dem Vertrag von Lissabon vertraglich institutionalisiert (Art. 194 AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung der Energieeffizienz oder zur Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen) ergingen zuvor über den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender Energiemarkt, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (z. B. mit dem Programm ALTENER) sowie die Verflechtung der Energienetze (siehe ENTSO-E und ENTSO-G) zwischen den Mitgliedstaaten. Maßnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den Energiemix der Mitgliedstaaten betreffen, können nach Art. 192 nur einstimmig getroffen werden (Energierecht). In den politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische Energieunion mit erhöhtem Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.[92]
Verkehrs- und Raumfahrtpolitik
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Die Verkehrspolitik der EU (Art. 90 ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen und Gütern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN, Art. 170 AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, den kombinierten Verkehr (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen für den Güterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme.
Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von Wohnbevölkerung und Umwelt, die sich aus Straßenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhöhte technische Umweltstandards der Fahrzeuge vorsehen und Wege- und Umweltkosten vermehrt den Nutzern anlasten.
Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Förderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein Weißbuch zur „Revitalisierung der europäischen Eisenbahnen“ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für den Güterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es Großprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London.
Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene Weltraum-Politik in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA, mit der die EU einen Vertrag, das EU-ESA-Rahmenabkommen, geschlossen hat. Für die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Wirtschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 15,9 Billionen Euro bildete die Europäische Union 2022 die drittgrößte Volkswirtschaft weltweit.[93] Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 % des globalen nominalen BIP. Das BIP pro Kopf unterliegt je nach Staat starken Schwankungen und ist in Nord- und Westeuropa meist deutlich höher als in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten war es 2023 in Luxemburg mit 118.770 Euro, am niedrigsten in Bulgarien mit 14.550 Euro. Das durchschnittliche BIP pro Kopf (nominal) lag im selben Jahr bei 37.620 Euro.[94]
Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurden zu 64,6 % in Dienstleistungen, zu 23,5 % in der Industrie und zu 1,7 % in der Landwirtschaft erbracht.[95]
Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %.[96] Die Energieintensität der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Öläquivalenten pro 1000 € BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: USA 180,7; Japan 90,1).[97]
Außenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen Leistungsbilanzüberschuss von 387.100 Mio. USD, womit sie den höchsten Überschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.[98][99]
Bruttoinlandsprodukt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Kaufkraftparität) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU (Daten des IWF, Oktober 2022).[100]
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
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15.048 | 15.599 | 16.254 | 16.843 | 17.551 | 18.206 | 18.695 | 19.479 | 20.527 | 21.373 | 20.893 | 22.996 |
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12.282 | 13.736 | 15.137 | 16.277 | 17.201 | 17.880 | 18.701 | 19.814 | 21.657 | 23.356 | 24.168 | 27.206 |
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4.534 | 4.629 | 4.800 | 5.022 | 5.034 | 5.201 | 5.160 | 5.248 | 5.408 | 5.485 | 5.295 | 5.607 |
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2.799 | 2.971 | 2.999 | 3.133 | 3.187 | 3.015 | 2.939 | 3.018 | 3.146 | 3.241 | 3.153 | 3.436 |
![]() |
3.039 | 3.259 | 3.480 | 3.742 | 3.764 | 3.526 | 3.539 | 3.819 | 4.020 | 4.182 | 4.119 | 4.494 |
![]() |
5.161 | 5.618 | 6.153 | 6.478 | 6.781 | 7.160 | 7.735 | 8.277 | 9.022 | 9.542 | 9.005 | 10.194 |
![]() |
14.616 | 15.190 | 15.420 | 15.968 | 16.446 | 16.996 | 18.076 | 19.135 | 20.021 | 20.784 | 19.833 | 21.755 |
Wirtschaftsentwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Wirtschaftswachstum in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erfuhr die EU 2009 eine Rezession um 4,4 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.[101]
Nach der Osterweiterung 2004 und 2007 ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel- und Südosteuropa angestiegen.
Mitgliedstaat | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
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2,9 | 1,7 | 0,7 | 0,5 | 1,6 | 2,0 | 1,3 | 1,6 | 1,8 | 2,2 | −5,4 | 6,1 |
![]() |
1,5 | 2,1 | 0,8 | −0,6 | 1,0 | 3,4 | 3,0 | 2,8 | 2,7 | 4,0 | −4,0 | 7,6 |
![]() |
1,9 | 1,3 | 0,2 | 0,9 | 1,6 | 2,3 | 3,2 | 2,8 | 2,0 | 1,5 | −2,0 | 4,9 |
![]() |
4,2 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 2,2 | 1,5 | 2,2 | 2,7 | 1,0 | 1,1 | −3,7 | 2,6 |
![]() |
2,4 | 7,3 | 3,2 | 1,5 | 3,0 | 1,9 | 3,2 | 5,8 | 3,8 | 3,7 | −0,6 | 8,0 |
![]() |
3,2 | 2,5 | −1,4 | −0,9 | −0,4 | 0,5 | 2,8 | 3,2 | 1,1 | 1,2 | −2,4 | 3,0 |
![]() |
1,9 | 2,2 | 0,3 | 0,6 | 1,0 | 1,0 | 1,1 | 2,3 | 1,9 | 1,8 | −7,8 | 6,8 |
![]() |
−5,5 | −10,1 | −7,1 | −2,5 | 0,5 | −0,2 | −0,5 | 1,1 | 1,7 | 1,9 | −9,0 | 8,4 |
![]() |
1,7 | 0,8 | 0,0 | 1,1 | 8,6 | 24,4 | 2,0 | 9,0 | 8,5 | 5,4 | 6,2 | 13,6 |
![]() |
1,7 | 0,7 | −3,0 | −1,8 | 0,0 | 0,8 | 1,3 | 1,7 | 0,9 | 0,5 | −9,0 | 6,7 |
![]() |
−1,2 | −0,1 | −2,3 | −0,4 | −0,4 | 2,5 | 3,6 | 3,4 | 2,8 | 3,4 | −8,6 | 13,1 |
![]() |
−4,5 | 2,6 | 7,0 | 2,0 | 1,9 | 3,9 | 2,4 | 3,3 | 4,0 | 2,6 | −2,2 | 4,1 |
![]() |
1,7 | 6,0 | 3,8 | 3,6 | 3,5 | 2,0 | 2,5 | 4,3 | 4,0 | 4,6 | 0,0 | 6,0 |
![]() |
3,8 | 1,0 | 1,6 | 3,2 | 2,6 | 2,3 | 5,0 | 1,3 | 1,2 | 2,3 | −0,8 | 5,1 |
![]() |
5,5 | 0,5 | 4,1 | 5,5 | 7,6 | 9,6 | 3,4 | 10,9 | 6,2 | 7,0 | −8,6 | 11,7 |
![]() |
1,3 | 1,6 | −1,0 | −0,1 | 1,4 | 2,0 | 2,2 | 2,9 | 2,4 | 2,0 | −3,9 | 4,9 |
![]() |
1,8 | 2,9 | 0,7 | 0,0 | 0,7 | 1,0 | 2,0 | 2,3 | 2,4 | 1,5 | −6,5 | 4,6 |
![]() |
2,9 | 5,0 | 1,5 | 0,9 | 3,8 | 4,4 | 3,0 | 5,1 | 5,9 | 4,4 | −2,0 | 6,8 |
![]() |
1,7 | −1,7 | −4,1 | −0,9 | 0,8 | 1,8 | 2,0 | 3,5 | 2,8 | 2,7 | −8,3 | 5,5 |
![]() |
−3,9 | 4,5 | 1,9 | 0,3 | 4,1 | 3,2 | 2,9 | 8,2 | 6,0 | 3,9 | −3,7 | 5,1 |
![]() |
6,0 | 3,2 | −0,6 | 1,2 | 2,7 | 4,5 | 2,1 | 2,6 | 2,0 | 2,0 | −2,2 | 5,1 |
![]() |
6,7 | 2,7 | 1,3 | 0,6 | 2,7 | 5,2 | 1,9 | 2,9 | 4,0 | 2,5 | −3,4 | 3,0 |
![]() |
1,3 | 0,9 | −2,6 | −1,0 | 2,8 | 2,2 | 3,2 | 4,8 | 4,5 | 3,5 | −4,3 | 8,2 |
![]() |
0,2 | −0,8 | −3,0 | −1,4 | 1,4 | 3,8 | 3,0 | 3,0 | 2,3 | 2,0 | −11,3 | 8,4 |
![]() |
2,4 | 1,8 | −0,8 | 0,0 | 2,3 | 5,4 | 2,5 | 5,2 | 3,2 | 3,0 | −5,5 | 3,5 |
![]() |
1,1 | 1,9 | −1,3 | 1,8 | 4,2 | 3,7 | 2,2 | 4,3 | 5,4 | 4,9 | −4,5 | 7,1 |
![]() |
2,3 | 0,4 | −3,4 | −6,6 | −1,8 | 3,4 | 6,6 | 5,7 | 5,6 | 5,5 | −4,4 | 6,6 |
![]() |
2,2 | 1,9 | −0,7 | −0,1 | 1,6 | 2,3 | 2,0 | 2,8 | 2,1 | 1,8 | −5,7 | 5,4 |
![]() |
2,1 | 1,7 | −0,9 | −0,2 | 1,4 | 2,0 | 1,9 | 2,6 | 1,8 | 1,6 | −6,1 | 5,3 |
Mitgliedstaat | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Unternehmen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Tabelle enthält die 20 größten börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016. Nicht aufgeführt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen. Aufgeführt sind auch der Hauptsitz, der Nettogewinn, die Anzahl der Mitarbeiter und die Branche. Die Zahlen sind in Milliarden US-Dollar angegeben und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.[103] Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015.[104]

Rang | Name | Firmensitz | Umsatz (Mrd. USD) |
Gewinn (Mrd. USD) |
Mitarbeiter | Wirtschaftszweig |
---|---|---|---|---|---|---|
1. | Volkswagen | Wolfsburg | 240,264 | 5,937 | 626.715 | Automobile |
2. | Daimler | Stuttgart | 169,483 | 9,428 | 282.488 | Automobile |
3. | Exor | Amsterdam | 154,894 | 0,651 | 302.562 | Finanzdienstleister |
4. | AXA | Paris | 143,722 | 6,446 | 97.707 | Versicherungen |
5. | Total | Courbevoie | 127,925 | 6,196 | 102.168 | Öl und Gas |
6. | Allianz | München | 122,196 | 7,611 | 140.253 | Versicherungen |
7. | BNP Paribas | Paris | 109,026 | 8,517 | 84.839 | Banken |
8. | BMW | München | 104,130 | 7,589 | 124.729 | Automobile |
9. | Trafigura | Amsterdam | 98,098 | 0,751 | 4.107 | Rohstoffhandel |
10. | Assicurazioni Generali | Triest | 95,217 | 2,301 | 73.727 | Versicherungen |
11. | Siemens | Berlin, München | 88,419 | 6,050 | 351.000 | Technologie |
12. | Groupe Carrefour | Paris | 87,112 | 0,825 | 384.151 | Einzelhandel |
13. | Banco Santander | Madrid | 82,801 | 6,860 | 185.606 | Banken |
14. | Bosch | Gerlingen | 80,869 | 2,155 | 389.281 | Mischkonzern |
15. | Deutsche Telekom | Bonn | 80,832 | 2,958 | 221.000 | Telekommunikation |
16. | Crédit Agricole | Paris | 80,258 | 3,915 | 70.830 | Banken |
17. | Électricité de France | Paris | 78,740 | 3,153 | 154.808 | Versorger |
18. | Enel | Rom | 78,064 | 2,842 | 62.080 | Versorger |
19. | Uniper | Düsseldorf | 74,407 | −3.558 | 12.890 | Versorger |
20. | Engie | Courbevoie | 73,692 | −0,459 | 153.090 | Versorger |
Binnenhandel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab. Für einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes größer.[105]
Mitgliedstaat | Importe (Mio. Euro) |
Binnen- importe (Mio. Euro) |
Exporte (Mio. Euro) |
Binnen- exporte (Mio. Euro) |
Gesamt- binnenhandels- volumen (Mio. Euro) |
Gesamt- binnen- handel (in %) |
---|---|---|---|---|---|---|
![]() |
338.200 | 212.100 | 358.900 | 258.100 | 470.200 | 8,67 |
![]() |
26.400 | 17.000 | 23.200 | 14.900 | 31.900 | 0,41 |
![]() |
77.100 | 53.500 | 85.900 | 52.600 | 106.100 | 1,88 |
![]() |
946.400 | 612.600 | 1.198.300 | 693.900 | 1.306.500 | 21,82 |
![]() |
13.100 | 10.700 | 11.600 | 8.700 | 19.400 | 0,27 |
![]() |
54.200 | 39.500 | 53.600 | 31.500 | 71.000 | 1,24 |
![]() |
516.100 | 352.700 | 456.000 | 268.200 | 620.900 | 11,02 |
![]() |
43.600 | 23.000 | 25.800 | 13.900 | 36.900 | 0,69 |
![]() |
64.300 | 43.600 | 108.600 | 58.500 | 102.100 | 1,63 |
![]() |
368.600 | 215.600 | 413.800 | 227.200 | 442.800 | 7,87 |
![]() |
18.400 | 14.300 | 11.600 | 7.600 | 21.900 | 0,23 |
![]() |
12.900 | 10.300 | 10.900 | 7.500 | 17.800 | 0,23 |
![]() |
25.500 | 17.000 | 23.000 | 14.200 | 31.200 | 0,39 |
![]() |
21.100 | 15.300 | 15.600 | 13.100 | 28.400 | 0,54 |
![]() |
5.200 | 1.800 | 2.300 | 1.000 | 2.800 | 0,06 |
![]() |
455.900 | 208.100 | 511.200 | 386.100 | 594.200 | 10,30 |
![]() |
139.900 | 107.300 | 137.300 | 96.100 | 203.400 | 3,49 |
![]() |
173.600 | 121.700 | 178.700 | 141.600 | 263.300 | 3,68 |
![]() |
60.100 | 46.000 | 49.800 | 36.200 | 82.200 | 1,42 |
![]() |
63.000 | 48.600 | 54.600 | 40.200 | 88.800 | 1,22 |
![]() |
124.000 | 86.600 | 126.100 | 73.700 | 160.300 | 2,87 |
![]() |
66.300 | 52.100 | 68.100 | 58.200 | 110.300 | 1,56 |
![]() |
26.800 | 18.700 | 28.800 | 21.900 | 40.600 | 0,62 |
![]() |
278.800 | 167.900 | 254.000 | 165.100 | 333.000 | 5,24 |
![]() |
126.600 | 97.600 | 142.600 | 118.900 | 216.500 | 3,11 |
![]() |
83.500 | 63.600 | 88.800 | 72.300 | 135.900 | 2,01 |
![]() |
5.000 | 3.700 | 1.600 | 900 | 4.600 | 0,10 |
![]() |
4.698.600 | 2.963.200 | 4.855.700 | 2.963.200 | – | 100 |
Außenhandel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Rang | Handelspartner | Handels- volumen (Mio. Euro) |
Gesamt- handel (%) |
Exporte (Mio. Euro) |
Exporte (%) |
Importe (Mio. Euro) |
Importe (%) |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | ![]() |
696.127 | 16,2 | 223.413 | 10,3 | 472.715 | 22,3 |
2 | ![]() |
631.845 | 14,7 | 399.391 | 18,3 | 232.454 | 11,0 |
3 | ![]() |
430.530 | 10,0 | 283.603 | 13,0 | 146.927 | 6,9 |
4 | ![]() |
280.152 | 6,5 | 156.480 | 7,2 | 123.672 | 5,8 |
5 | ![]() |
251.617 | 5,9 | 89.275 | 4,1 | 162.342 | 7,7 |
6 | ![]() |
157.238 | 3,7 | 79.255 | 3,6 | 77.983 | 3,7 |
7 | ![]() |
131.198 | 3,1 | 56.532 | 2,6 | 74.666 | 3,5 |
8 | ![]() |
124.621 | 2,9 | 62.351 | 2,9 | 62.269 | 2,9 |
9 | ![]() |
107.297 | 2,5 | 51.857 | 2,4 | 55.440 | 2,6 |
10 | ![]() |
87.999 | 2,1 | 41.844 | 1,9 | 46.155 | 2,2 |
11 | ![]() |
66.773 | 1,6 | 33.856 | 1,6 | 32.917 | 1,6 |
12 | ![]() |
63.987 | 1,5 | 28.411 | 1,3 | 35.576 | 1,7 |
13 | ![]() |
61.101 | 1,4 | 37.718 | 1,7 | 23.384 | 1,1 |
14 | ![]() |
60.706 | 1,4 | 37.249 | 1,7 | 23.457 | 1,1 |
15 | ![]() |
52.367 | 1,2 | 28.293 | 1,3 | 24.074 | 1,1 |
![]() |
4.299.442 | 100 | 2.180.623 | 100 | 2.118.818 | 100 |
Bevölkerung
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Auf Grundlage einer Schätzung von Eurostat lebten in der Europäischen Union (EU-27) am 1. Januar 2020 insgesamt 448.285.127 Einwohner auf 4.234.564 km².[107] Die Europäische Union gehört damit mit einer Bevölkerungsdichte von 119 Einwohner/km² (2019) bzw. 104 Ew./km² (2020) zu den dichtest besiedelten Regionen der Welt.
Der Mitgliedstaat mit den meisten Bewohnern ist Deutschland (es hatte 2020 geschätzt 83,1 Millionen Einwohner), der mit den wenigsten ist Malta (514.500 Einwohner). Die Geburtenraten in der Europäischen Union sind mit durchschnittlich etwa 1,6 Kindern pro Frau gering. Die höchste Geburtenrate im Jahr 2022 hatte Irland (11,5 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr), Deutschland hatte 8,8 und der Durchschnitt (EU-27) 8,7 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr. Schlusslichter waren Spanien (6,9) und Italien (6,7).[108]
Städte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Europäischen Union liegen 15 Millionenstädte (Stand: 2022). Aufgrund der unterschiedlich zugeschnittenen Stadtgebiete ist ein Größenvergleich allerdings für die zugehörigen Metropolregionen aussagekräftiger: Mit der Metropolregion Paris (aire urbaine de Paris) liegt die größte Metropolregion der Europäischen Union mit ungefähr 12,5 Millionen Einwohnern in Frankreich. Es gibt jedoch auch Statistiken, die mit anderen räumlichen Abgrenzungen arbeiten und somit zu anderen Einwohnerzahlen und ggf. abweichenden Ranglisten kommen, wie z. B. in der Liste der größten Metropolregionen der Welt, die auch drei Metropolregionen der EU enthält: Paris, das Ruhrgebiet und Madrid (in dieser Reihenfolge).
Europäische Union (Europa) |
Rang | Name | Einwohner | Fläche (km²) |
Einw. je km² | Stand |
---|---|---|---|---|---|
1 | Berlin | 3.644.826 | 892 | 4.090 | 31. Dez. 2018[109] |
2 | Madrid | 3.280.782 | 607 | 5.405 | 1. Jan. 2022[110] |
3 | Rom | 2.651.040 | 1.285 | 2.063 | 31. Okt. 2013[111] |
4 | Paris | 2.273.305 | 105 | 21.651 | 1. Jan. 2013[112] |
5 | Wien | 1.889.083 | 415 | 4.257 | 1. Jan. 2018[113] |
6 | Hamburg | 1.841.179 | 755 | 2.439 | 31. Dez. 2018[114] |
7 | Budapest | 1.754.000 | 525 | 3.306 | 1. Jan. 2015[115] |
8 | Warschau | 1.794.166 | 518 | 3.464 | 31. Dez. 2020[116] |
9 | Bukarest | 1.716.961 | 228 | 7.531 | 1. Dez. 2021[117] |
10 | Barcelona | 1.636.193 | 100 | 16.362 | 1. Jan. 2022[110] |
11 | München | 1.471.508 | 310 | 4.747 | 31. Dez. 2018[118] |
12 | Mailand | 1.315.416 | 160 | 8.221 | 31. Okt. 2013[111] |
13 | Prag | 1.243.201 | 496 | 2.527 | 31. Dez. 2013[119] |
14 | Sofia | 1.190.256 | 492 | 2.419 | 31. Dez. 2022[120] |
15 | Köln | 1.085.441 | 405 | 2.584 | 30. Nov. 2020[121] |
Sprachen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der EU werden gegenwärtig 24 Sprachen als offizielle Amtssprachen der Europäischen Union anerkannt, mit denen alle Gremien der EU kontaktiert werden können. Darunter sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Von den Amtssprachen werden Deutsch, Englisch und Französisch als interne Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im Europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere Zuhörer können die Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Staatssprache.
- Sprachkenntnisse in der EU (2010)
-
Deutsch
-
Englisch
-
Französisch
Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien oder Russisch in den baltischen Ländern.[122] Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren.
Darüber hinaus existieren Programme, wie beispielsweise seit 1982 zur Förderung von Regional- oder Minderheitenkulturen das Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen (EBLUL) und seit 1987 das Informations- und Dokumentationsnetz Mercator. Die EU legt erklärtermaßen Wert darauf, die Sprachen und Sprachenvielfalt, d. h. auch die Minderheitensprachen in der Europäischen Union, zu achten und zu respektieren.
Sprache | Amtssprache in Mitgliedstaat |
als Muttersprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) | als Fremdsprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) | Sprecher insgesamt in der EU (Anteil an der Bevölkerung) |
---|---|---|---|---|
Deutsch | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
18 % | 14 % | 32 % |
Englisch A2 | ![]() ![]() |
13 % | 38 % | 51 % |
Französisch | ![]() ![]() ![]() ![]() |
14 % | 14 % | 28 % |
Italienisch | ![]() |
13 % | 3 % | 16 % |
Spanisch | ![]() |
9 % | 6 % | 15 % |
Polnisch | ![]() |
9 % | 1 % | 10 % |
Religionen und Weltanschauungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Christentum ist in den meisten EU-Staaten die vorherrschende Religion. In den südlichen Mitgliedsstaaten dominiert der Katholizismus, im Norden der Protestantismus. Griechenland, Zypern, Rumänien und Bulgarien sind orthodox geprägte Länder. Mögliche Beitrittskandidaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung sind Albanien und Bosnien und Herzegowina. Etwa ein Viertel der EU-Bürger gehört keiner Religion an (Stand:2015).
- Eurobarometer-Umfrage des Jahres 2010
-
Glaube an einen Gott
-
Glaube an eine Art Übersinnlichkeit
-
Agnostisch oder atheistisch
Religion/Weltanschauung | Bevölkerungsanteil |
---|---|
Christentum | 71,6 % |
– römisch-katholisch | 45,3 % |
– protestantisch | 11,1 % |
– orthodox | 9,6 % |
– andere christliche Konfession | 5,6 % |
andere Religion | 4,5 % |
– muslimisch | 1,8 % |
– buddhistisch | 0,4 % |
– jüdisch | 0,3 % |
– hinduistisch | 0,3 % |
– sikhistisch | 0,1 % |
– übrige Religionen | 1,6 % |
keine Religion | 24,0 % |
– nicht gläubig/Agnostizismus | 13,6 % |
– Atheismus | 10,4 % |
Lebensqualität und Gesundheit
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Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen klassifiziert alle Mitgliedstaaten als Staaten mit „sehr hoher menschlicher Entwicklung“, da alle einen Index der menschlichen Entwicklung (HDI) 2023 von mehr als 0,8 haben.Table: Human Development Index and its components. In: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (Hrsg.): Human Development Report 2025. United Nations Development Programme, New York 2025, ISBN 978-92-1154263-9, S. 274 ff. (englisch, undp.org [PDF; 8,5 MB]). Der HDI 2023 ist bei Island mit 0,972 am höchsten und bei Bulgarien/Rumänien mit 0,845 am geringsten.
Die Lebenserwartung bei der Geburt betrug, laut Daten von Eurostat, für das Jahr 2016 im EU-Durchschnitt 81 Jahre.[125] Für Männer lag sie bei 78,2 Jahren und für Frauen bei 83,3 Jahren. Die Lebenserwartung in der Europäischen Union lag damit mehr als zehn Jahre über dem weltweiten Durchschnitt von knapp 70 Jahren. Die längste Lebenserwartung hatten EU-Bürger in Spanien mit 83,5 Jahren, die kürzeste innerhalb der EU hatten die Bürger von Litauen, Bulgarien und Lettland mit jeweils durchschnittlich 74,9 Jahren. Hohe Lebenserwartungen bestehen vor allem in südeuropäischen Staaten, obwohl diese nicht zu den wohlhabendsten Ländern der EU gehören; die hinteren Ränge diesbezüglich werden allesamt von osteuropäischen Ländern belegt.
Rang | Staat | Lebenserwartung | ||
---|---|---|---|---|
Gesamt | Männer | Frauen | ||
1 | ![]() |
83,5 | 80,5 | 86,3 |
2 | ![]() |
83,4 | 81,0 | 85,6 |
3 | ![]() |
82,7 | 80,5 | 84,9 |
4 | ![]() |
82,7 | 79,5 | 85,7 |
5 | ![]() |
82,7 | 80,1 | 85,4 |
6 | ![]() |
82,6 | 80,6 | 84,4 |
7 | ![]() |
82,4 | 80,6 | 84,1 |
8 | ![]() |
81,8 | 79,3 | 84,1 |
9 | ![]() |
81,8 | 79,9 | 83,6 |
10 | ![]() |
81,7 | 80,0 | 83,2 |
11 | ![]() |
81,5 | 79,0 | 84,0 |
12 | ![]() |
81,5 | 78,9 | 84,0 |
13 | ![]() |
81,5 | 78,6 | 84,4 |
14 | ![]() |
81,3 | 78,1 | 84,3 |
15 | ![]() |
81,2 | 78,2 | 84,3 |
16 | ![]() |
81,2 | 79,4 | 83,0 |
17 | ![]() |
81,0 | 78,6 | 83,5 |
– | ![]() |
81,0 | 78,2 | 83,6 |
18 | ![]() |
80,9 | 79,0 | 82,8 |
19 | ![]() |
79,1 | 76,1 | 82,1 |
20 | ![]() |
78,2 | 75,0 | 81,3 |
21 | ![]() |
78,0 | 73,3 | 82,2 |
22 | ![]() |
78,0 | 73,9 | 82,0 |
23 | ![]() |
77,3 | 73,8 | 80,7 |
24 | ![]() |
76,2 | 72,6 | 79,7 |
25 | ![]() |
75,3 | 71,7 | 79,1 |
26 | ![]() |
74,9 | 71,3 | 78,5 |
27 | ![]() |
74,9 | 69,5 | 80,1 |
28 | ![]() |
74,9 | 69,8 | 79,6 |
Rang | Staat | Gesamt | Männer | Frauen |
Lebenserwartung |
Kultur
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Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ (Art. 167 AEUV) leisten. Das Ziel der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird oft unter dem Schlagwort des europäischen Kulturraums gefasst.[126]
Ausdruck des kulturellen Engagements der EU waren in den Jahren 1996 bis 1999 die Programme Kaleidoskop (Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten), Ariane (Förderung des Bereichs Buch, Lesen und Übersetzung) und Raphael (Förderung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung). In den Jahren 2000 bis 2004 wurden im Rahmen des Nachfolgeprogramms Kultur 2000 insgesamt 167 Millionen Euro für Projekte ausgegeben, die auf einen gemeinsamen Kulturraum zielten.[127] Kultur 2000 wurde 2004 um zwei Jahre verlängert und wurde dann durch das Kulturförderprogramm 2007–2013 abgelöst. Der Großteil der EU-Fördermittel für Kultur von etwa 80 % kommt aus den EU-Strukturfonds, macht allerdings nur etwa 3 % aller Strukturfondsmittel aus.
Einen besonderen Akzent setzt die Aktion Kulturhauptstadt Europas. Dieser Titel wird seit 1985 jährlich einer oder zwei europäischen Städten verliehen, in denen im entsprechenden Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die so ausgezeichneten Städte erfreuen sich erhöhter Aufmerksamkeit.
Der Europäische Filmpreis wird jährlich in über 20 Kategorien vergeben. Seit 1997 wurden dort nominierte Filme u. a. mit EU-Mitteln aus dem Programm MEDIA unterstützt.
Symbole
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Symbole der Europäischen Union entsprechen funktional den Hoheitszeichen und sonstigen Symbolen von Nationalstaaten. Sie sollen die Politik der Europäischen Union als Gemeinschaft von Nationalstaaten widerspiegeln. Zu diesen Symbolen zählen die Europaflagge, die Europahymne, der Europatag, das Europamotto sowie die Währung Euro.
Die Europaflagge zeigt einen Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert nicht die Anzahl der Mitgliedstaaten, sondern soll „Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit“ ausdrücken. Die Flagge wurde vom Europarat seit 1955, von der EG seit 1985 als offizielles Emblem gebraucht.
Die Europahymne ist die instrumentale Fassung des letzten Satzes der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven. 1972 wurde die Melodie vom Europarat, 1985 von der EG als Hymne angenommen. Sie tritt neben die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten und versinnbildlicht die Werte, die alle teilen, sowie die Einheit in der Vielfalt.
Der Europatag soll mit Veranstaltungen und Werbung an den Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 erinnern, der heute als Grundstein der europäischen Einigung gilt. Auf dem Rat von Mailand 1985 wurde beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis jährlich den Europatag der Europäischen Union zu begehen, an dem nun seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden.
Das Europamotto ist der Leitspruch In Vielfalt geeint, der die gemeinsame, aber national unterschiedliche europäische Identität zum Ausdruck bringen soll. Er wurde 2000 im Zuge eines Wettbewerbs unter Schülern aus 15 europäischen Staaten ausgewählt.
Sport
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Erst mit dem Europäischen Jahr der Erziehung durch den Sport (2004) begann die EU sich mit Sport zu befassen. Die UEFA hatte stets argumentiert, der Sport bewege sich außerhalb der Zuständigkeit der EU. Durch die Bosman-Entscheidung 1995 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Profisport zur Wirtschaft gehört, die europäischen Verträge somit gelten. Im Rahmen einer Anhörung 2006 wurde festgestellt, dass die Organisation nationaler Fußballligen den europäischen Verträgen zuwiderlaufe, da die unterschiedlich großen nationalen Märkte die Entwicklung der Fußballvereine beeinträchtigten.[128]
Im Weiss-Buch Sport der EU von 2007[129] sind die Probleme aufgelistet, die durch das Ende des Amateur-Statuts entstanden sind (der Spitzensport ist damit in der Regel ein Wirtschaftsgut); dennoch wird er gemäß § 165 des Vertrages von Lissabon weiter als Amateursport behandelt.[130] Zwar werden inzwischen EU-Mittel für den Sport bereitgestellt (Mobilität, Integration von Ausländern, Gesundheitsprophylaxe etc.), aber eine eigene EU-Sportpolitik gibt es bisher nicht.
Im Ryder Cup tritt gegenwärtig die aus Europäern zusammengesetzte Mannschaft unter der Flagge der EU an. Außerdem finanziert die EU die jährlich stattfindende Europäische Woche des Sports.[131]
Identität
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ausgehend vom Adonnino-Bericht zum „Europa der Bürger“, der 1985 vom Europäischen Rat angenommen wurde, konnten eine Vielzahl teils symbolischer, teils politischer Maßnahmen verwirklicht werden, um die Europäische Gemeinschaft im Alltag erfahrbar zu machen und eine gemeinsame Europäische Identität zu fördern.

Diese reichten von den EU-Symbolen über den Europäischen Führerschein, das Studentenaustauschprogramm Erasmus, die Unionsbürgerschaft, die Schaffung eines Europäischen Bürgerbeauftragten und das individuelle Petitionsrecht beim Europäischen Parlament bis zum EU-weiten Kommunalwahlrecht am jeweiligen Wohnort. Eine größere Rolle spielen außerdem das Schengener Abkommen, durch das in der EU auf Kontrollen des grenzüberschreitenden Personenverkehrs verzichtet wird, und der Euro als gemeinsame Währung.
Inwieweit dies einem europäischen Identitätsbewusstsein aufhelfen kann bleibt offen. Häufig bildet nicht die EU, sondern der Nationalstaat den gesellschaftlichen Orientierungsrahmen der Europäer. Medien, Bildungssysteme, soziale Gruppierungen sowie Interessenverbände sind noch vorwiegend auf nationaler Ebene organisiert. Neben unterschiedlicher kultureller Traditionen ist es vor allem die Sprachbarriere, die große Teile der EU-Bevölkerung von entsprechender Partizipation ausschließt und die Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit behindert. Im Zuge der Digitalisierung haben außerdem fast alle EU-Gesellschaften einen Großteil ihrer Medienhoheit an außereuropäische IT-Unternehmen abgeben müssen. Die Vermittlung und Bewirtschaftung von Inhalten und kulturellen Werten schwächte sich dadurch bis 2020 deutlich ab.[132]
Perspektiven
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die singuläre Mischung von supranationalen und intergouvernementalen Strukturmerkmalen des EU-Staatenverbunds und seiner Organe war und ist zum einen Gegenstand vielfältiger Kritik und zum anderen unterschiedlicher Zielperspektiven für die künftige Entwicklung der Europäischen Union. Ein Thema der Kritik ist u. a. ein den Organen der EU nachgesagtes Demokratiedefizit, dem in der bisherigen Entwicklung unter anderem mit einer Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments und der Ausgestaltung einer Unionsbürgerschaft entgegengewirkt wurde.
Den Pro-Europäern stehen Euroskeptiker gegenüber. Diese geben europäische Politik als ursächlich aus für Probleme und Krisenerscheinungen auf nationalstaatlicher Ebene, die in der Bevölkerung als zentral wahrgenommen werden. In kultureller Hinsicht sehen viele Euroskeptiker die EU als Gefährdung der nationalen Eigenständigkeit.[133] Pro-Europäer sehen hingegen nicht selten die Vorteile einer Gemeinschaft im Umfeld globaler Herausforderungen und Bedrohungen.
Zu den wesentlichen Gefahrenpotenzialen für die EU-Mitgliedsstaaten zählt die Herausbildung zahlreicher Monopole in Bereichen der IT-Wirtschaft. Die Übernahme von internetgestützten Infrastrukturen hatte Auswirkung auf weite Teile des Handels, der Finanzwirtschaft, des Soziallebens, der Kulturwirtschaft, der Medienvielfalt, der Gesundheit und der Datenverarbeitung. Durch privatwirtschaftliche Konzentrationsprozesse, die seit dem Jahr 2000 voranschreiten, haben erhebliche Teile der in der EU ansässigen Behörden, Firmen und Bürger die Selbstbestimmtheit bezüglich Kommunikations- und Informationstechniken verloren.[134]
Mit dem Brexit-Referendum von 2016 und dem 2020 nachfolgenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geriet der Prozess einer fortgesetzten europäischen Integration deutlich ins Stocken. Andererseits sank in den Jahren 2020 bis 2022 die Zustimmung der Bevölkerung zum Verlassen der EU gegenüber dem Zeitraum 2016/2017 über alle EU-Staaten hinweg – um rund 4,5 Prozentpunkte in Tschechien und Schweden bis zu über 10 Prozentpunkte in Finnland. Gemäß der Umfrage des European Social Survey war im Befragungszeitraum 2020/2022 die Zustimmung zu einem EU-Austritt in Tschechien mit 29,2 % am höchsten und in Spanien mit 4,7 % am geringsten. Die emotionale Bindung zur EU stieg in den meisten Mitgliedsstaaten von 2016 bis 2022 an und blieb in einigen anderen stabil.[135]
Einen weithin beachteten Reformplan hat der französische Staatspräsident Emmanuel Macron mit seiner Initiative für Europa 2017 vorgelegt.[136] 2024 erneuerte und ergänzte er zahlreiche Vorschläge.[137] Im selben Jahr schlug der Sonderbeauftragte Enrico Letta in einem Bericht Maßnahmen vor, um die strategische Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern.[138]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Überblickswerke
- Ruth Reichstein: Die 101 wichtigsten Fragen – Die Europäische Union. (C. H. Beck Paperback, Band 7034), 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68396-1.
- Werner Weidenfeld: Die Europäische Union. 3., aktualisierte Auflage. UTB / Fink, München 2013, ISBN 978-3-8252-3986-2.
- Andreas Wehr: Die Europäische Union. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Papyrossa, Köln 2015, ISBN 978-3-89438-498-2.
Politikwissenschaft
- Hans-Jürgen Bieling: Die Globalisierungs- und Weltordnungspolitik der Europäischen Union. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17303-0.
- Sven Bernhard Gareis, Gunther Hauser, Franz Kernic (Hrsg.): The European Union – A Global Actor? Opladen, Berlin u. a. 2013, ISBN 978-3-8474-0040-0.
- Jürgen Hartmann: Das politische System der Europäischen Union. Eine Einführung. 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Campus, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-593-39025-3.
- Ulrike Jureit, Nikola Tietze (Hrsg.): Postsouveräne Territorialität. Die Europäische Union und ihr Raum. Hamburger Edition, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86854-287-5.
- Claus Offe: Europa in der Falle. Suhrkamp, Berlin 2016, ISBN 978-3-518-12691-2 (Artikel in Blätter, Januar 2013).
- Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Campus Verlag, Frankfurt/New York 2017, ISBN 978-3-593-50700-2 (Inhaltsverzeichnis bei SLUB).
- Wolfgang Wessels: Das politische System der Europäischen Union. VS Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8100-4065-7.
- Jens Wissel: Staatsprojekt Europa. Grundzüge einer materialistischen Theorie der Europäischen Union. Münster 2015, ISBN 978-3-89691-859-8.
- Jan Zielonka: Europe as Empire: The Nature of the Enlarged European Union. Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-929221-3.
Geschichte
- Gerhard Brunn: Die europäische Einigung. Von 1945 bis heute. 5. Auflage (Reclams Universalbibliothek, Nr. 14027). Reclam, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-15-014027-7.
- Christoph Driessen: Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union. Pustet Verlag Regensburg 2024, ISBN 978-3-7917-3474-3.
- Wilfried Loth: Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte. Campus, Frankfurt am Main 2014, ISBN 978-3-593-50077-5.
- Guido Thiemeyer: Europäische Integration. Motive, Prozesse, Strukturen. Böhlau / UTB, Köln 2010, ISBN 978-3-412-20411-2 (Böhlau) / ISBN 978-3-8252-3297-9 (UTB).
Rechtswissenschaft
- Manfred A. Dauses (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts. 24. Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-44100-4.
- Dieter Grimm: Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie. 3. Auflage. C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68869-0 (JSTOR:j.ctv1168hjj).
- Stephan Keiler, Christoph Grumböck (Hrsg.): EuGH-Judikatur aktuell. Linde, Wien 2006, ISBN 3-7073-0606-2.
- Marcel Haag, Roland Bieber, Astrid Epiney: Die Europäische Union: Europarecht und Politik. 11. Auflage. Nomos, Banden-Baden / Helbing Lichtenhahn, Basel 2015, ISBN 978-3-8487-0122-3 (Nomos) / ISBN 978-3-7190-3563-1 (Helbing Lichtenhahn).
Politik
- Daniel Cohn-Bendit, Guy Verhofstadt: Für Europa. Ein Manifest. Übersetzt von Philipp Blom. Hanser, München 2012, ISBN 978-3-446-24187-9.
- Ulrike Guérot: Warum Europa eine Republik werden muss!: Eine politische Utopie. Dietz, Bonn 2016, ISBN 978-3-8012-0479-2.
- Jürgen Habermas: Zur Verfassung Europas. Ein Essay. Suhrkamp, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-06214-2.
- Johannes Heinrichs: Die Logik des europäischen Traums. Eine systemtheoretische Vision. Academia Verlag, Sankt Augustin 2014, ISBN 978-3-89665-641-4.
- Bodo Hombach, Edmund Stoiber (Hrsg.): Europa in der Krise. Vom Traum zum Feindbild? Tetrum Wissenschaftsverlag, Marburg 2017, ISBN 978-3-8288-3854-3.
- Srecko Horvat, Slavoj Žižek: Was will Europa? Laika, Hamburg 2013, ISBN 978-3-942281-68-3.
- Thomas Schmid, Europa ist tot, es lebe Europa! Eine Weltmacht muss sich neu erfinden. München 2016, ISBN 978-3-570-10318-0.
- Autorinnenkollektiv Meuterei: Grenzenlose Gewalt. Der unerklärte Krieg der EU gegen Flüchtende. Assoziation A, Hamburg / Berlin 2022, ISBN 978-3-86241-491-8 (312 Seiten).
Weblinks
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Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, manche Tagungen hält er in Luxemburg ab.
- ↑ Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg, zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse finden in Brüssel statt, sein Generalsekretariat ist in Luxemburg.
- ↑ Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und Dienststellen in Luxemburg.
- ↑ eurostat: Fläche nach NUTS 3 Regionen. In: Eurostat. Eurostat, 19. Juni 2023, abgerufen am 5. Januar 2024 (englisch).
- ↑ ec.europa.eu, Stand 1. Januar 2023, abgerufen am 11. Februar 2024.
- ↑ a b cia.gov ( vom 11. Juni 2020 im Internet Archive), Stand 1. Januar 2017, abgerufen am 17. Juli 2017.
- ↑ a b Website des norwegischen Nobelpreiskomitees. Abgerufen am 12. Oktober 2012. Den Prinzessin-von-Asturien-Preis für Eintracht erhielt die Europäische Union 2017.
- ↑ Rechtspersönlichkeit der EU
- ↑ „European Union @ United Nations“ ( vom 3. Oktober 2012 im Internet Archive)
- ↑ A whack-a-mole approach to big tech won’t do, says Europe’s antitrust chief, The Economist, abgerufen am 13. Juni 2024.
- ↑ John McCormick: The European superpower (2007), ISBN 978-1-4039-9845-3. OCLC 71266552.
- ↑ Jeremy Rifkin: The European Dream. Polity Press, 2004, ISBN 1-58542-345-9 (englisch, archive.org).
- ↑ Andrew Moravcsik: Europe: The quiet superpower. In: French Politics. Band 7, Nr. 3–4, 2009, ISSN 1476-3419, S. 403–422, doi:10.1057/fp.2009.29 (englisch, s2cid:143049416).
- ↑ Oliver Burgard: Europa von oben – Warum die politischen Initiativen für eine Europäische Union nach dem Ersten Weltkrieg scheiterten. In: Die Zeit. 13. Januar 2000, abgerufen am 9. Mai 2014.
- ↑ Peter Krüger: „Das unberechenbare Europa: Epochen des Integrationsprozesses vom späten 18. Jahrhundert bis zur Europäischen Union.“ W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-17-016586-0, S. 207 (Beginn Kalter Krieg); Gustav Schmidt: „Die Römischen Verträge und der (Kalte Krieg) Ost–West–Konflikt“ ( vom 24. Dezember 2008 im Internet Archive), abgerufen am 29. März 2008.
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- ↑ Susanne Schwarz: „EU-Parlament ruft Klimanotstand aus.“ In: Klimareporter. 28. November 2019; abgerufen am 29. November 2019.
- ↑ Transportation during the pandemic - European Commission. Abgerufen am 15. Mai 2025 (englisch).
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- ↑ a b Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
- ↑ 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union. In: Amtsblatt der Europäischen Union. Nr. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4.
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- ↑ „Islands zieht Beitrittsantrag zurück“, abgerufen am 13. März 2015.
- ↑ n-tv, 17. Dezember 2010: „Europäisches Kandidatenkarussell: Montenegro darf mitspielen“
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- ↑ https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110. Abgerufen am 28. Februar 2022.
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- ↑ Georgia Granted EU Candidate Status. In: civil.ge. 14. Dezember 2022, abgerufen am 14. Dezember 2022.
- ↑ a b Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: Organe und Verfahren: Abgeleitetes Recht ( vom 13. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 21. Februar 2008.
- ↑ Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: Organe und Verfahren: Verträge ( vom 13. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 21. Februar 2008.
- ↑ „Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I.“ 3. Auflage. – Springer, Wien/New York.
- ↑ Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions
- ↑ Sitzverteilung auf der Website des Europäischen Parlaments
- ↑ Sitzverteilung auf der Website des Europäischen Parlaments
- ↑ Zu den Ausnahmen siehe Art. 289 IV AEUV.
- ↑ https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/allocation-portfolios-supporting-services_en.pdf
- ↑ WELT: EU-Kommission: Von der Leyen benennt drei mächtige Stellvertreter. 10. September 2019 (welt.de [abgerufen am 10. September 2019]).
- ↑ Tobias Kaiser: EU-Kommission: Von der Leyen setzt auf Klima und Digitales. 10. September 2019 (welt.de [abgerufen am 10. September 2019]).
- ↑ EU-Kommission: Neue irische Kommissarin McGuinness ernannt. In: deutschlandfunk.de. 12. Oktober 2020, abgerufen am 12. Oktober 2020.
- ↑ „Die Urteile waren umwälzend“, heißt es bei Dieter Grimm, dem Rechtswissenschaftler und früheren Richter des Bundesverfassungsgerichts, „weil das so in den Verträgen nicht vereinbart worden war, auch wohl kaum vereinbart worden wäre. Der Vorgang ist nicht ohne Grund als »Konstitutionalisierung« der Verträge gedeutet worden. Zwar blieb die Rechtsgrundlage der EU ihrer Rechtsnatur nach ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Mitgliedsstaaten behielten ihre Stellung als »Herren der Verträge«. Nur sie bestimmten über die Rechtsgrundlage der EU. Sie wirkte aber aufgrund dieser Rechtsprechung wie eine Verfassung. Es gab nun neben der politischen Integration durch Vertragsschluss und Setzung sekundären europäischen Rechts einen alternativen judikativen Integrationspfad durch Überwindung der nationalen Rechtsvielfalt mittels Vertragsinterpretation.“ (Dieter Grimm: „Europa ja – aber welches?“ In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Frankfurt/New York 2017, S. 34 f.)
- ↑ Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften. (PDF; 1,5 MB) Abgerufen am 28. August 2024.
- ↑ S. Seeger: Beamte und Bedienstete der EU. In: Große Hüttmann, Wehling: Das Europalexikon. 3. Auflage, Bonn 2020, abgerufen am 28. August 2024.
- ↑ Art. 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
- ↑ Beschluss über das System der Eigenmittel ( vom 30. März 2009 im Internet Archive)
- ↑ Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 – Anteile am Gesamtumfang ( vom 27. Januar 2018 im Internet Archive). Infografik des Bundesfinanzministeriums, abgerufen am 26. Januar 2018.
- ↑ EU-Haushalt 2014–2020: Die Details in Zahlen
- ↑ Verhandlungsprozess über den langfristigen EU-Haushalt 2021–2027 und NextGenerationEU
- ↑ Beispielsweise hat das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mittlerweile weltweit verwendete Standards in der Telekommunikation geschaffen, etwa Euro-ISDN, GSM und DECT.
- ↑ Vgl. die Dassonville-Entscheidung (EuGHE 1974, 837, 852) sowie das Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979.
- ↑ Vgl. die Darstellung des EFRE auf der Homepage der Europäischen Kommission ( vom 2. November 2011 im Internet Archive) und der Überblick über die durch den EFRE geförderten Regionen ( vom 3. Oktober 2011 im Internet Archive).
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Koordinaten: 50° N, 10° O