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„Emissionsrechtehandel“ – Versionsunterschied

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Emissionshandelssysteme: Form. und Aktueller Stand Anzahl ETS
 
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{{Dieser Artikel|beschreibt Emissionsrechtehandel generell; für den Emissionsrechtehandel der Europäischen Union siehe [[EU-Emissionshandel]]; für Klimazertifikate als Ausgleich für Emissionen siehe [[Klimakompensation]].}}
{{Neutralität}}
[[Datei:Coal power plant Datteln 2 Crop1.png|mini|[[Kohlekraftwerk]] in [[Datteln]]: Durch den Emissionshandel wird Kohle weniger wettbewerbsfähig gegenüber CO<sub>2</sub>-freien Energieträgern.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.iea.org/reports/chinas-emissions-trading-scheme |titel=China’s Emissions Trading Scheme – Analysis |sprache=en-GB |abruf=2021-08-15}}</ref>]]
[[Bild:Braunkohlekraftwerk.jpg|thumb|[[Braunkohlekraftwerk]] Niederaußem]]
Der '''Emissionsrechtehandel''' ist ein Instrument der [[Umweltpolitik]] mit dem Ziel des [[Klimaschutzpolitik|Klimaschutzes]]. Er stützt sich auf das [[Coase-Theorem]] und wurde von [[Harold Demsetz]] beschrieben.


Der '''Emissionsrechtehandel''', '''Emissionshandel''' oder Handel mit Emissionszertifikaten, ist ein marktbasiertes Instrument der [[Umweltpolitik]] zur Bekämpfung von [[Umweltverschmutzung]].<ref>{{Literatur |Autor=Easwaran Narassimhan, Kelly S. Gallagher, Stefan Koester, Julio Rivera Alejo |Titel=Carbon pricing in practice: a review of existing emissions trading systems |Sammelwerk=Climate Policy |Band=18 |Nummer=8 |Datum=2018-09-14 |DOI=10.1080/14693062.2018.1467827 |Seiten=967–991}}</ref><ref name=":0">{{Literatur |Autor=Raphael Calel |Titel=Carbon markets: a historical overview |Sammelwerk=WIREs Climate Change |Band=4 |Nummer=2 |Datum=2013 |DOI=10.1002/wcc.208 |Seiten=107–119 }}</ref><ref name=":3" /> Dabei werden ökonomische Anreize zur Reduktion von Schadstoffemissionen geschaffen.<ref name=":2">{{Literatur |Autor=Robert N. Stavins |Titel=Experience with Market-Based Environmental Policy Instruments |Nummer=ID 199848 |Verlag=Social Science Research Network |Ort=Rochester, NY |Datum=2002-07-01 |Online=https://papers.ssrn.com/abstract=199848 |Abruf=2021-08-15 |DOI=10.2139/ssrn.199848}}</ref> Emissionshandelssysteme für [[Kohlenstoffdioxid|CO<sub>2</sub>]] und andere [[Treibhausgas]]e werden als Form der [[CO2-Bepreisung|CO<sub>2</sub>-Bepreisung]] in der [[Europäische Union|Europäischen Union]], [[Volksrepublik China|China]] und anderen Ländern als wichtiges Instrument zur Eindämmung des Klimawandels eingesetzt.<ref>{{Literatur |Autor=Bianca Nogrady |Titel=China launches world’s largest carbon market: but is it ambitious enough? |Sammelwerk=Nature |Band=595 |Nummer=7869 |Datum=2021-07-20 |Seiten=637–637 |DOI=10.1038/d41586-021-01989-7}}</ref><ref name=":3" />
== Grundidee und Theorie ==
<!-- (allgemeinverständliche Erklärung und die wirtschaftstheoretische Sicht)) -->


In einem Emissionshandelssystem verteilt oder verkauft eine zentrale Behörde eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten, die zur Emission einer bestimmten Menge eines Schadstoffs über einen definierten Zeitraum berechtigen.<ref name=":2" /> Verursacher von Emissionen müssen am Ende des Zeitraums Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen abgeben. Dazu müssen sie von der Behörde oder anderen Verursachern ausreichend Zertifikate erhalten bzw. zukaufen. Überschüssige Zertifikate können sie an andere Verursacher verkaufen.<ref>{{Literatur |Autor=Judson Jaffe, Matthew Ranson, Robert N. Stavins |Titel=Linking Tradable Permit Systems: A Key Element of Emerging International Climate Policy Architecture |Sammelwerk=Ecology Law Quarterly |Band=36 |Nummer=4 |Datum=2009 |Seiten=789–808 |JSTOR=24114952}}</ref>
Ziel des Emissionsrechtehandels ist die ökonomisch möglichst effiziente ''Verteilung'' einer als notwendig erachteten, durch die Politik mengenmäßig vorgegebenen Reduktion schädlicher, weiträumig oder global wirkender Emissionen. Dieses Instrument wird heute insbesondere für die Reduktion klimawirksamer [[Treibhausgase]] angewandt, ist aber prinzipiell auf jede Art von Schadstoffemission anwendbar.


Der Emissionshandel ist eine marktbasierte Form der Umweltregulierung, die es ermöglicht, dezentral zu entscheiden, wie Emissionen am kosteneffektivsten eingespart werden können.<ref>{{Literatur |Autor=Preston Teeter, Jörgen Sandberg |Titel=Constraining or Enabling Green Capability Development? How Policy Uncertainty Affects Organizational Responses to Flexible Environmental Regulations: Constraining or Enabling Green Capability Development? |Sammelwerk=British Journal of Management |Band=28 |Nummer=4 |Datum=2017-10 |Seiten=649–665 |DOI=10.1111/1467-8551.12188}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Christoph Böhringer, [[Andreas Lange (Wirtschaftswissenschaftler)|Andreas Lange]], Ulf Moslener |Titel=Der EU-Emissionshandel im Zielkonflikt zwischen Effizienz, Kompensation und Wettbewerbsneutralität |Sammelwerk=[[Perspektiven der Wirtschaftspolitik]] |Band=6 |Nummer=Heft 3 |Seiten=309–323 |Online=https://www.wiwi.uni-wuerzburg.de/fileadmin/12010500/user_upload/skripte/ss09/EuFi/Boehringerpwp.pdf}}</ref> Der Weltklimarat [[Intergovernmental Panel on Climate Change|IPCC]] hält in seinem [[Sechster Sachstandsbericht des IPCC|Sechsten Sachstandsbericht]] fest, dass mit Stand 2020 mehr als 20 % der globalen Treibhausgasemissionen durch [[Kohlenstoffsteuer]]n oder Emissionshandelssysteme abgedeckt waren, Erfassungsgrad und Preise jedoch nicht ausreichten, um starke Emissions-Reduktionen herbeizuführen. Demnach haben Kohlenstoffbepreisungsinstrumente dort, wo sie eingesetzt wurden, zwar Anreize für kostengünstige Emissionsminderungsmaßnahmen geschaffen. Jedoch seien diese im Bewertungszeitraum ohne ergänzende Maßnahmen und bei den vorherrschenden Preisen weniger wirksam gewesen, um auch kostspieligere Maßnahmen zu fördern, die für weitere Reduzierungen ebenfalls erforderlich sind.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.ipcc.ch/report/ar6/syr/downloads/report/IPCC_AR6_SYR_LongerReport.pdf |titel=Synthesis Report of the IPCC Sixth Assessment Report (AR6) |seiten=53, 110|sprache=en |abruf=2023-07-08}}</ref>
Hierzu werden vom Staat oder einer Behörde handelbare Emissionszertifikate an die betroffenen Betriebe ausgegeben, die diese jeweils für eine bestimmte Emissionsmenge (z.B. eine Tonne CO<sub>2</sub>) berechtigen. Die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate für einen bestimmten Zeitraum liegt dabei fest (sog. ''Deckelung'') und wird dabei gemäß der zu erreichenden Emissionreduzierung festgelegt. Die Zertifikate können zwischen den Betrieben frei gehandelt werden, wobei der Preis marktwirtschaftlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Im englischen Sprachgebrauch spricht man auch von ''"cap and trade"''.


== Definition ==
Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es z.B. Zertifikate zukauft oder alternativ in Maßnahmen zur Emissionsreduktion investiert. Unternehmen, die mehr [[Zertifikat]]e benötigen, müssen sie von anderen Unternehmen kaufen, die weniger benötigen, weil sie ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen.
Der Emissionsrechtehandel ist ein umweltpolitisches Instrument zur Reduktion von Schadstoffemissionen.<ref name=":3">{{Literatur |Autor=Patrick Bayer, Michaël Aklin |Titel=The European Union Emissions Trading System reduced CO<sub>2</sub> emissions despite low prices |Sammelwerk=Proceedings of the National Academy of Sciences |Band=117 |Nummer=16 |Datum=2020-04-21 |Seiten=8804–8812 |Online=https://www.pnas.org/content/117/16/8804 |Abruf=2021-08-15 |DOI=10.1073/pnas.1918128117 |PMC=7183178 |PMID=32253304}}</ref><ref name=":0" /> Er wird zu den [[Marktwirtschaft|marktbasierten]] [[Umweltpolitik#Maßnahmen und Instrumente|Instrumenten der Umweltpolitik]] gezählt. Marktwirtschaftliche Instrumente können in Preis- und Mengenlösungen unterschieden werden (→&nbsp;[[Preis-Standard-Ansatz]]).


Zu den preisbasierten zählen [[Umweltsteuer]]n (z.&nbsp;B. die [[Pigou-Steuer]] oder die [[Ökosteuer (Deutschland)|Ökosteuer]]). Der Beitrag der Steuern zur Preisentwicklung ist für die Marktteilnehmer im Idealfall langfristig vorhersehbar. Grundproblem bei diesen Instrumenten ist, dass die Lenkungswirkung im Hinblick auf das Umweltziel schwer vorauszusagen ist. Eine zu niedrige Steuer verpasst das Umweltziel, eine zu hohe führt zu unnötig hohen Vermeidungsaufwänden.
Gemäß der Theorie wird dabei die Emissionsreduktion als erstes dort erfolgen, wo dies am preisgünstigsten möglich ist und so lange bei zunehmenden Preisen fortgesetzt, bis die geforderte Emissionsreduktion erreicht ist; somit wird die Reduktion zu den niedrigstmöglichen gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht.


Der Emissionsrechtehandel wird hingegen zu den Mengenlösungen gezählt, weil die Regierung hier eine konkrete Höchstmenge an Emissionen für einen bestimmten Zeitraum vorgibt. Dadurch entfällt die problematische Festlegung der Höhe eines Steuersatzes, und der Gesetzgeber kann das Umweltziel direkt beeinflussen. Man spricht daher auch von einer hohen ''ökologischen Treffsicherheit'' des Emissionsrechtehandels. Jedoch sind die Preisentwicklung und damit die Belastung von Unternehmen und Verbrauchern schwierig zu prognostizieren.<ref name="fees2007Zertifikate">{{Literatur |Autor=Eberhard Fees |Titel=Umweltökonomie und Umweltpolitik |Auflage=3 |Verlag=Franz Vahlen |Datum=2007 |ISBN=978-3-8006-3350-0 |Kapitel=Kapitel 6 Zertifikate}}</ref>
Die Ausgabe der Zertifikate kann in Form einer Versteigerung, aber auch einer kostenlosen Zuteilung erfolgen. Im letzteren Fall muss dabei ein bestimmter Verteilungsschlüssel festgelegt werden, der sich in der Regel an den bisherigen Emissionen der Betriebe orientiert. Auch Mischformen sind denkbar. Aus Sicht der ökonomischen Theorie ist die Art der Zertifikatsausgabe unerheblich für das Funktionieren des Instruments.


Zu unterscheiden ist dieses Instrument von Systemen des freiwilligen Erwerbs von CO<sub>2</sub>-Zertifikaten, z.&nbsp;B. im Rahmen von [[Klimakompensation]].<ref>{{Internetquelle |autor=Die Zeit |url=https://www.zeit.de/2023/04/co2-zertifikate-betrug-emissionshandel-klimaschutz |titel=CO2-Zertifikate – Grün getarnt |abruf=2023-01-22}}</ref>
Demnach kann prinzipiell mit Hilfe des Emissionshandels ein Emissionziel mit wesentlich niedrigeren gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht werden, als dies durch ordnungsrechtliche Vorgaben oder Steuern (z.B. die sog. [[Pigou-Steuer]]) möglich wäre.


=== Cap-and-Trade ===
Die tatsächliche Wirksamkeit und Effizienz des Instruments hängt allerdings auch stark von der konkreten Ausgestaltung ab.
''Cap-and-Trade'' ist die verbreitetste Form des Emissionsrechtehandels. Der Staat<!-- oder EU?!? --> legt eine Gesamtmenge der Emissionen fest (''Cap''). Emissionszertifikate in Höhe dieser Gesamtmenge werden in den Markt gebracht, indem sie versteigert oder Verursachern von Emissionen zugeteilt werden. Am Ende eines zuvor definierten Zeitraums müssen die teilnehmenden Verursacher Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen abgeben. Sie können Zertifikate auf einem Markt zukaufen oder verkaufen.<ref name="haites2018">{{Literatur |Autor=Erik Haites |Titel=Carbon taxes and greenhouse gas emissions trading systems: what have we learned? |Sammelwerk=Climate Policy |Datum=2018 |DOI=10.1080/14693062.2018.1492897}}</ref>


=== Crediting-Mechanismus ===
Ursprünglich stützt sich der Emissionshandel auf das [[Coase-Theorem]], das die [[Internalisierung]] negativer [[Externer Effekt]]e behandelt, indem von den negativen Effekten Betroffene in ein Handelssystem einbezogen werden. Ein solches Handelssystem stellt ein effizientes Mittel dar, die negativen externen Effekte von [[Gut|Gütern]], die nicht der [[Ausschließbarkeit]] unterliegen, zu internalisieren, indem man sich der effizienten Verteilung unter Ausnutzung der Effekte des Marktes bedient. [[Ronald Coase]] wurde für diese und andere Leistungen 1991 mit dem [[Nobelpreis]] für Wirtschaft ausgezeichnet.
Davon zu unterscheiden ist der seltener umgesetzte Crediting-Mechanismus, auch ''baseline-and-credit'', bei dem der Staat zunächst für jedes einzelne Unternehmen eine Emissionsmenge festlegt (''baseline''). Verursacher von Emissionen können Zertifikate, sogenannte ''Credits'', generieren, indem sie ihre Emissionen unter ihr zuvor definiertes Basis-Niveau senken. Solche Gutschriften können dann von anderen Verursachern gekauft werden, die ihre staatlich definierte Höchstgrenze an Emissionen überschreiten.<ref name="haites2018" /><ref>{{Literatur |Autor=Kenneth M. Chomitz |Titel=Evaluating Carbon Offsets from Forestry and Energy Projects: How Do They Compare? |Nummer=ID 630729 |Verlag=Social Science Research Network |Ort=Rochester, NY |Datum=1999-11-30 |Online=https://papers.ssrn.com/abstract=630729 |Abruf=2021-08-15}}</ref>


== Grundlagen ==
Die Internalisierung in diesem Sinne ist allerdings in den heute gängigen Handelssystemen ''nicht'' verwirklicht, da die tatsächlichen Externen Kosten (z.B. die Folgekosten des [[Globale Erwärmung|Klimawandels]]) nicht in den Handel einbezogen sind. Es wäre also ein Missverständnis anzunehmen, dass Emissionsverursacher mit dem Erwerb der Zertifikate für die der Allgemeinheit entstehenden Folgekosten aufkommen würden. Tatsächlich bildet der sich am Markt bildende Zertifikatspreis lediglich die betriebswirtschaftlichen Kosten für das Erreichen des vorgegebenen Emissionsziels ab und sagt nichts über die Höhe der Folgekosten der verbliebenen Emissionen aus.
{{Siehe auch|Externer Effekt|CO2-Preis}}


Der Emissionshandel stellt eine marktbasierte Lösung für Umweltverschmutzung dar. [[Umweltverschmutzung]] ist ein Paradebeispiel für eine [[Externer Effekt|Externalität]]. Eine negative Externalität ist eine schädliche Folge einer Aktivität eines ökonomischen Akteurs, z.&nbsp;B. eines Unternehmens, welche nicht in den [[Marktpreis]]en berücksichtigt wird. Der Emissionshandel zielt darauf ab, diese externen Kosten in die Preisbildung des Marktes zu integrieren.
== Umsetzung im Kyoto-Protokoll ==
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->


Das wesentliche Ziel des Emissionshandels besteht darin, die Kosten für das Erreichen eines festgelegten Emissionsziels zu minimieren.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.americanprogress.org/issues/green/news/2008/01/16/3816/cap-and-trade-101/ |titel=Cap and Trade 101 |datum=2008-01-16 |sprache=en-US |abruf=2021-08-15}}</ref> In einem Emissionshandelssystem legt der Staat eine Höchstmenge für Emissionen fest und gibt Zertifikate aus, die zur Emission bis zu dieser Höchstmenge berechtigen. Wenn der Emissionshandel etabliert ist, entspricht die erfolgte Gesamtemission höchstens der zuvor festgelegten Gesamtmenge der Zertifikate.<ref name="fees2007Zertifikate" /> Da die Zertifikate gekauft und verkauft werden können, kann ein Teilnehmer zwischen drei Optionen wählen:
Im Kyoto-Protokoll haben sich die unterzeichnenden Industrieländer auf eine weltweite Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen um 5,2% gegenüber 1990 verständigt. Um den Einfluss der schwankenden Witterung bei der Prüfung der Zielerreichung zu begrenzen, wurde als Zielzeitraum 2008-2012 (Mittel) festgelegt. [[Europa]] ist zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedsstaaten auch beigetreten und hat sich bereit erklärt, seine Emissionen von Treibhausgasen um 8% (ca. 0,35 Mrd. Tonnen) gegenüber 1990 zu verringern. Dieses Reduzierungsziel wird auf die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft unterschiedlich verteilt ([[burden sharing]]). Deutschland trägt mit etwa 75% des europäischen Minderungsziels die Hauptlast und muss seine Treibhausgasemissionen um 21% gegenüber 1990 reduzieren. Gemäß Art. 3 Abs. 8 des Kyoto-Protokolls hat Deutschland für wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) das Basisjahr 1995 gewählt.


# Er kann seine Zertifikate verwenden, um die ihm zustehenden Emissionen zu verursachen.
Zum Erreichen der Klimaschutzziele gelten mit der seit dem 13. November 2004 gültigen „Linking Directive“ drei flexible Mechanismen. Joint Implementation (JI) erlaubt Industrieländern (Annex-B-Ländern), untereinander Klimaschutzprojekte auf Kooperationsbasis durchzuführen, während man sich durch Clean Development Mechanism (CDM) die Förderung von bestimmten Projekten in Entwicklungsländern (Nicht-Annex-B-Ländern) anrechnen lassen kann. Das dritte und populärste Instrument, ist das so genannte Emissions Trading (ET).
# Er kann seine Emissionen reduzieren und die überschüssigen Zertifikate verkaufen.
# Er kann mehr Emissionen verursachen als seine Zertifikate zulassen, muss dafür aber weitere Zertifikate von anderen Teilnehmern zukaufen.


Im Ergebnis zahlt der Käufer von Zertifikaten für seine Umweltverschmutzung, während der Verkäufer eine Belohnung für die Reduzierung seiner Emissionen erhält.
Im Kyoto-Protokoll ist keine Verpflichtung zum Emissionshandel niedergeschrieben, da ein globaler Handel im Moment noch nicht möglich ist.


Wird z.&nbsp;B. für eine bestimmte Region eine Obergrenze von 100&nbsp;Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid innerhalb eines Jahres festgelegt, so werden Zertifikate ausgegeben, die insgesamt zur Emission von 100&nbsp;Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid berechtigen. Diese Obergrenze kann in den folgenden Jahren schrittweise gesenkt werden. Da diese Zertifikate frei handelbar sind, wird deren [[Preisbildung|Preis]] durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Emissionen, die ohne Zertifikate erfolgen, werden mit einer Strafe belegt; zudem müssen die fehlenden Zertifikate nachgeliefert werden.
== Der EU-Emissionshandel ==
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->


Der entscheidende Vorteil dieser marktorientierten Lösung besteht darin, dass nicht jeder Akteur die gleiche Menge an Verschmutzung einsparen muss. Ausschlaggebend ist nur das Gesamtergebnis aller Akteure. Es besteht ein Anreiz für diejenigen Akteure, denen die Einsparung besonders leicht fällt (welche die geringsten Reduktionskosten haben), ihre Emissionen am stärksten zu reduzieren. Oder anders ausgedrückt: Es können durch den Handel diejenigen Akteure mit den geringsten Reduktionskosten die Emissionsreduktion jener Betriebe übernehmen, für welche die Reduktion sehr teuer wäre. Im Ergebnis bedeutet dies, dass unter der Annahme [[Vollständige Konkurrenz|vollständiger Konkurrenz]] eine gewünschte Reduktionsmenge [[Kosteneffizienz|kosteneffizient]] erzielt werden kann ([[ökonomisches Prinzip|ökonomisches Minimalprinzip]]). Der Emissionshandel ist dabei aus Sicht der ökonomischen Theorie ebenso kosteneffizient wie eine Umweltabgabe. Er ist in der Regel deutlich effizienter als [[Umweltpolitik#Maßnahmen und Instrumente|ordnungsrechtliche oder planerische Instrumente der Umweltpolitik]], denn der Staat hat in der Regel nicht die notwendigen Informationen über Vermeidungskosten der Unternehmen, um ordnungsrechtliche Eingriffe in optimaler Höhe vorzunehmen. Im Fall des Emissionshandels benötigt er diese Informationen nicht.<ref name="fees2007Zertifikate" />
Europaweit wurde ein Emissionsrechtehandelssystem (EU - ETS Emission Trading Scheme) für CO<sub>2</sub> und andere klimawirksame Gase am 1. Januar 2005 eingeführt (teilweise mit einigen Verzögerungen).


Durch den Emissionsrechtehandel können die Marktpreise für bestimmte Produkte steigen. Dadurch erhalten Konsumenten und Unternehmen Preissignale zum sparsamen Umgang mit umweltschädigenden Produkten.
Das Handelssystem erfasst vorerst nur CO<sub>2</sub>, also noch nicht die fünf anderen vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase, und nur einen Teil der Europäischen Verursacher von CO<sub>2</sub>-Emissionen. Dies sind Verbrennungsanlagen (insbesondere [[Kraftwerk]]e), Erdölraffinerien, Koksöfen, Eisen- und Stahlwerke sowie Anlagen der Zement-, Glas-, Kalk-, Ziegel-, Keramik-, Zellstoff- und Papierindustrie. Diese machen zusammen genommen knapp die Hälfte der europaweiten CO<sub>2</sub>-Emissionen aus.


== Geschichte ==
Der erste ''Handelszeitraum'' (oder ''Handelsperiode'') läuft von 2005 bis 2007. Der zweite läuft von 2008 bis 2012 und fällt damit mit der Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zusammen, auf die sich die Emissionsziele beziehen. Ab der 2. Periode können die Einzelstaaten auch andere Treibhausgase in den Handel aufnehmen.
Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel hatte 1966 Thomas Crocker.<ref name="convery2009">{{Literatur |Autor=Frank J. Convery |Titel=Origins and Development of the EU ETS |Sammelwerk=Environment and Resource Economics |Band=43 |Datum=2009 |DOI=10.1007/s10640-009-9275-7 |Seiten=397}}</ref> Er argumentierte, dass [[Selbstorganisation]] durch Handel zu den besten Resultaten für alle Akteure führen würde.<ref>{{Webarchiv |url=http://washingtonindependent.com/102119/inventor-of-cap-and-trade-thinks-its-the-wrong-approach-to-climate-change |text=''Newly Released Paper Details Origins of Cap-and-Trade.'' |archive-is=20140812}} In: ''The Washington Independent.'' 1. November 2010.</ref> J.&nbsp;H. Dales schlug in seinem Buch ''Pollution, Property and Prices'' vor, einen Markt für Verschmutzungsrechte einzurichten, um Gewässerverschmutzung durch [[Abwasser|Industrieabwässer]] zu begrenzen.<ref>{{Literatur |Autor=J. H. Dales |Titel=Pollution, property and prices: An essay in policy-making and economics |Verlag=University of Toronto Press |Ort=Toronto |Datum=1968 |ISBN=0-8020-1566-2}}</ref>


Der Emissionsrechtehandel wurde erstmals als Instrument der Umweltpolitik zwischen 1967 und 1970 für die US-amerikanische ''National Air Pollution Control Administration'' (Vorgängerin des ''Office of Air and Radiation'' der [[Environmental Protection Agency]]) von Ellison Burton und William Sanjour untersucht. Dabei kamen eine Reihe von [[Mikroökonomie|mikroökonomischen]] Computersimulationen zum Einsatz. Es wurden mathematische Modelle von Emissionen in mehreren [[Vereinigte Staaten|US-amerikanischen]] Städten gebildet und untersucht, welche Maßnahmen effektiv und effizient zu einer Reduktion von schädlichen Emissionen beitragen können.<ref>{{Literatur |Autor=Delbert C. Ogden |Titel=Economic Analysis of Air Pollution |Sammelwerk=Land Economics |Band=42 |Nummer=2 |Datum=1966 |DOI=10.2307/3145614 |Seiten=137–147}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Jack L. Knetsch |Titel=Alternative Pollution Control Strategies |Sammelwerk=The Australian Quarterly |Band=45 |Nummer=4 |Datum=1973 |DOI=10.2307/20634593 |Seiten=5–17}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Richard D. Wilson, David W. Minnotte |Titel=A Cost-Benefit Approach to Air Pollution Control |Sammelwerk=Journal of the Air Pollution Control Association |Band=19 |Nummer=5 |Datum=1969-05-01 |DOI=10.1080/00022470.1969.10466489 |Seiten=303–308}}</ref> Jede Studie zeigte, dass der Emissionsrechtehandel konventionellen Strategien zur Reduktion von Emissionen überlegen war. Dies zeigte sich besonders hinsichtlich der [[Kosten-Wirksamkeits-Analyse|Kosteneffizienz]] und [[Effektivität]] der Maßnahme.<ref>{{Literatur |Autor=Ellison S. Burton, William Sanjour |Titel=A simulation approach to air pollution abatement program planning |Sammelwerk=Socio-Economic Planning Sciences |Band=4 |Nummer=1 |Datum=1970-03 |DOI=10.1016/0038-0121(70)90036-4 |Seiten=147–159 }}</ref>
Bezüglich der Vergabe der Emissionsberechtigungen wurde den einzelnen Mitgliedsstaaten ein relativ großer Spielraum gewährt. Die Verteilung der Zertifikate wird für jeden Handelszeitraum von jedem Land einzeln in so genannten ''Nationalen Allokationsplänen'' (NAP) festgelegt. Da der Emissionshandel nur bestimmte Sektoren erfasst, können die einzelnen Länder auch die Gesamtmenge der ausgegebenen Berechtigungen in gewissen Grenzen festlegen. Allerdings verlangt die EU-Kommission die Einhaltung bestimmter Kriterien, unter anderem, dass die ausgegebene Menge ''"das Erreichen der im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele erlaubt"''. Andere Kriterien betreffen z.B. die Gleichbehandlung von Unternehmen und die Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts.
Die NAP für den 1. Handelszeitraum wurden 2004 fest gelegt, die Pläne für den 2. Handelszeitraum müssen zum 30. Juni 2006 abgegeben werden und werden zurzeit diskutiert.


Sanjour fuhr zusammen mit Edward H. Pechan fort, diese Computermodelle bei der neu geschaffenen [[Environmental Protection Agency]] zu verbessern und weiterzuentwickeln.<ref>{{Literatur |Autor=Ellison S. Burton, Edward H. Pechan, William. Sanjour |Titel=Solving the air pollution control puzzle |Sammelwerk=Environmental Science & Technology |Band=7 |Nummer=5 |Datum=1973-05-01 |DOI=10.1021/es60077a011 |Seiten=412–415 }}</ref><ref>{{Literatur |Titel=Survey of mathematical programming models in air pollution management |Sammelwerk=European Journal of Operational Research |Band=96 |Nummer=1 |Datum=1997-01-10 |DOI=10.1016/S0377-2217(97)86747-1 |Seiten=1–35 }}</ref> Die Agentur befürwortete in ihrem Jahresbericht 1972 an den [[Kongress der Vereinigten Staaten]] den Emissionshandel als effektives und effizientes Instrument.<ref>{{Literatur |Autor=Tim Lougheed |Titel=Economics: The Clear Advantage of Clean Air |Sammelwerk=Environmental Health Perspectives |Band=114 |Nummer=3 |Datum=2006-03 |DOI=10.1289/ehp.114-a154a |PMC=1392269 |PMID=16528834 |Seiten=a}}</ref>
Die Koppelrichtlinie (''Linking Directive'', 2004/101/EG) verknüpft den EU-Emissionshandel mit den anderen ''Flexiblen Mechanismen'' des Kyoto-Protokolls. Wenn Unternehmen in anderen Ländern Projekte zur Emissionsreduktion verwirklichen und damit im Rahmen der ''Joint Implementation'' (JI, Projekte in Annex-B-Ländern) bzw. des ''Clean Development Mechanism'' (CDM, Projekte in Nicht-Annex-B-Ländern, v.a. Entwicklungsländern) Emissionsgutschriften erwerben, können sie diese in Emissionszertifikate umwandeln. Für CDM gilt dies bereits in der ersten Handelsperiode, für JI erst ab 2008 (2. Handelsperiode). Die einzelnen Länder legen Obergrenzen für die Anwendung dieser Mechanismen fest.


Die Entwicklung des Emissionshandels im Laufe der Geschichte lässt sich in vier Phasen einteilen:<ref>{{Literatur |Autor=Jan-Peter Voß |Titel=Innovation processes in governance: the development of 'emissions trading' as a new policy instrument |Sammelwerk=Science and Public Policy |Band=34 |Nummer=5 |Datum=2007-06-01 |DOI=10.3152/030234207X228584 |Seiten=329–343 |Online=https://academic.oup.com/spp/article-lookup/doi/10.3152/030234207X228584 |Abruf=2021-08-15}}</ref>
Quelle: EU, [http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/84&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en Fragen und Antworten zum Emissionshandel und zu den nationalen Zuteilungsplänen], EU-Richtlinie 2003/87/EG.


# Grundlagen: Theoretische Vorbereitung des Emissionshandels durch Coase,<ref>{{Literatur |Autor=R. H. Coase |Titel=The Problem of Social Cost |Sammelwerk=The Journal of Law and Economics |Band=3 |Datum=1960-10 |DOI=10.1086/466560 |Seiten=1–44}}</ref> Crocker,<ref>{{Literatur |Autor=H. Spencer Banzhaf |Titel=A History of Pricing Pollution (Or, Why Pigouvian Taxes are not Necessarily Pigouvian) |Nummer=w27683 |Verlag=National Bureau of Economic Research |Ort=Cambridge, MA |Datum=2020-08 |DOI=10.3386/w27683 |Seiten=w27683}}</ref> Dales,<ref>{{Literatur |Autor=J. H. Dales |Titel=Land, Water, and Ownership |Sammelwerk=The Canadian Journal of Economics |Band=1 |Nummer=4 |Datum=1968-11 |DOI=10.2307/133706 |JSTOR=133706 |Seiten=791}}</ref> Montgomery<ref>{{Literatur |Autor=W.David Montgomery |Titel=Markets in licenses and efficient pollution control programs |Sammelwerk=Journal of Economic Theory |Band=5 |Nummer=3 |Datum=1972-12 |DOI=10.1016/0022-0531(72)90049-X |Seiten=395–418 |Online=https://linkinghub.elsevier.com/retrieve/pii/002205317290049X |Abruf=2021-08-15}}</ref> und andere.
== Umsetzung und NAP in Deutschland ==
# Grundsatznachweis (''proof of principle''): Erste Entwicklungen zum Handel mit Emissionszertifikaten basierend auf einem „Offset-Mechanismus“, der im US-amerikanischen [[Clean Air Act]] von 1977 aufgenommen wurde. Ein Unternehmen konnte nach dem Gesetz eine höhere Emissionsmenge erhalten, wenn es einem anderen Unternehmen die Reduzierung der gleichen Schadstoffmenge bezahlte.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.c2es.org/document/the-clean-development-mechanism-a-review-of-the-first-international-offset-program/ |titel=The Clean Development Mechanism: A Review of the First International Offset Program |datum=2011-03-21 |abruf=2021-08-15}}</ref>
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->
# Prototyp: Start eines ersten Emissionshandelssystems im Rahmen des US-amerikanischen Acid Rain Program in Title IV-A<ref>{{Internetquelle |autor=OAR US EPA |url=https://www.epa.gov/clean-air-act-overview/clean-air-act-text |titel=Clean Air Act Text |datum=2015-05-29 |sprache=en |abruf=2021-12-16}}</ref> des Clean Air Act von 1990.
# Regimebildung: Ausdehnung des Emissionshandels von der US-Umweltpolitik zur globalen Klimapolitik und von dort zur Europäischen Union, verbunden mit der Erwartung eines entstehenden globalen [[Kohlenstoffdioxid|CO<sub>2</sub>]]-Marktes und der Entwicklung einer CO<sub>2</sub>-freien Wirtschaft.<ref name=":0" />


== Allokation ==
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 31. März 2004 ihren Nationalen Allokationsplan bei der Europäischen Kommission eingereicht. Vom Emissionshandel betroffen sind in Deutschland große Energieanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 Megawatt und energieintensive Industrieanlagen. Für die zwei Handelsperioden (2005 – 2007 und 2008 – 2012) wurden jährliche CO<sub>2</sub>-Emissionsziele für die vom Handel betroffenen Sektoren von 503 Mio. Tonnen CO<sub>2</sub> für die erste und 495 Mio. Tonnen CO<sub>2</sub> für die zweite Handelsperiode festgelegt. Im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2000-2002 (505 Mio Tonnen) bedeutet das einen zusätzlichen Minderungsbedarf um rund 17 Mio. Tonnen bzw. 2%.
Die [[Ressourcenallokation|Allokation]] der Zertifikate kann grundsätzlich in zwei Formen erfolgen:<ref name="fees2007Zertifikate" />
* Zuteilung durch die Regierung ([[Großvaterrechte|grandfathering]]) sowie
* Versteigerung (auctioning).


Bei der Zuteilung durch die Regierung wird politisch festgelegt, wer wie viele Zertifikate erhält. Diese Form der Ausgabe realisiert einen Bestandsschutz: Unternehmen werden nicht einem Preisschock ausgesetzt, indem sie von einem Tag auf den anderen für einen neuen Produktionsfaktor zahlen müssen. Orientiert sich die Anzahl zugeteilter Zertifikate an der Emissionshöhe vor der Zuteilung, dann besteht für Unternehmen jedoch kein Anreiz, noch vor Zuteilung ihre Emissionen zu vermindern, sondern im Gegenteil besonders viel zu emittieren.<ref name="fees2007Zertifikate" /> Außerdem besteht das Risiko, dass politisch einflussreiche Interessengruppen begünstigt werden.<ref>{{Literatur |Autor=Niels Anger, Christoph Böhringer und Ulrich Oberndorfer |Hrsg=Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung |Titel=Public Interest vs. Interest Groups: Allowance Allocation in the EU Emissions Trading Scheme |Nummer=Discussion Paper No. 08-023 |Datum= |Online=https://www.econstor.eu/bitstream/10419/24718/1/dp08023.pdf |Format=PDF |KBytes=306}}</ref>
Für die Verteilung auf die einzelnen Unternehmen wurde der Ansatz gewählt, die durchschnittlichen CO<sub>2</sub>-Emissionen der Unternehmen in den Jahren 2000-2002 zu betrachten und ihnen diese Menge, verringert durch den so genannten ''Erfüllungsfaktor'' entsprechend der Reduktionsziele, als Berechtigung kostenfrei zuzuteilen (so genanntes Grandfathering).


Es können auch andere Kriterien zur Zuteilung herangezogen werden. So können zum Beispiel im Rahmen eines internationalen Emissionsrechtehandels, bei dem es darum geht, Berechtigungen für Schadstoffemissionen mit globalen Auswirkungen (zum Beispiel Treibhausgase) auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen, die Zertifikate entsprechend der Einwohnerzahl zugeteilt werden. Staaten mit einem hohen Pro-Kopf-Verbrauch an fossiler Energie müssten dann Zertifikate bei Staaten mit geringem Energieverbrauch nachkaufen. Wirtschaftlich schwach entwickelte Staaten, die in der Regel einen verhältnismäßig geringen Energieverbrauch haben, können so zusätzliche Einnahmen erzielen.<ref>{{Literatur |Autor=Eberhard Fees |Titel=Umweltökonomie und Umweltpolitik |Auflage=3 |Verlag=Franz Vahlen |Datum=2007 |ISBN=978-3-8006-3350-0 |Kapitel=Kapitel 10.3.3 Zertifikatlösungen zur Verminderung des Treibhauseffekts}}</ref> Diese Ausgabeform ist aufkommensneutral.
Das bedeutet, dass im Falle normalen Wachstums ein Unternehmen für das Jahr 2005 etwa 5% bis 10% CO<sub>2</sub> einsparen oder Berechtigung hinzukaufen muss.


Gibt es keine objektiven Kriterien für eine Zuteilung durch die Regierung, ist es sinnvoll, die Zertifikate zu versteigern. Die Zertifikate werden voraussichtlich bereits bei der Erstauktion an die Unternehmen gehen, die damit den höchsten Nutzen erzielen,<ref name="fees2007Zertifikate" /> da diese in der Regel bereit sind den höchsten Preis zu zahlen. Der Staat generiert mit der Auktion zusätzliche Einnahmen und kann diese einsetzen, um zum Beispiel aus steigenden Preisen herrührende soziale Härten oder Nachteile im internationalen Wettbewerb auszugleichen oder um den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dadurch sind weitere Effizienzsteigerungen möglich.<ref>{{Literatur |Autor=Peter Cramton und Suzi Kerr |Titel=Tradeable Carbon Permit Auctions – How and why to auction not grandfather |Sammelwerk=Energy Policy |Band=30 |Nummer=4 |Datum=2002-03 |DOI=10.1016/S0301-4215(01)00100-8}}</ref>
Eine Sonderregel gilt für hinzukommende Neuanlagen, die ebenfalls eine gewisse Menge an Emissionszertifikaten gratis zugeteilt bekommen. Diese Regelung ist erforderlich, weil die Gratiszuteilung für Altanlagen ansonsten einen Wettbwerbsvorteil darstellen würde, der den Eintritt neuer Anbieter behindert.


Sowohl für die Versteigerung als auch für den Handel bieten sich als [[Marktmechanismus]] z.&nbsp;B. Börsen an. Damit einher geht freilich, dass auch spekulative Geschäfte möglich werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Florian Mersmann, Marcel Braun |url=http://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/klimawandel/38541/emissionshandel |titel=Der Emissionshandel |hrsg=Bundeszentrale für politische Bildung |datum=2013-06-05 |abruf=2021-08-16}}</ref>
Die Zuteilung erfolgt nach der zu erwartenden Produktionsmenge und einem Vergleichswert (sog. Benchmark), der sich am technisch erreichbaren Emissionsfaktor bei gleichartigen Anlagen orientiert. Für Anlagen zur Stromerzeugung gilt z.B. abhängig vom verwendeten Brennstoff ein Wert zwischen 365 und 700 Gramm CO<sub>2</sub> pro erzeugter Kilowattstunde. Der niedrigere Wert entspricht dabei etwa den Emissionen eines modernen [[GuD-Kraftwerk]]es, bei [[Kohlekraftwerk]]en werden höhere Werte angesetzt. Im Zuteilungsverfahren wurde ein bestimmtes Kontingent an Emissionsberechtigungen für solche Neuanlagen reserviert.


In der Bundesrepublik Deutschland ist die [[Deutsche Emissionshandelsstelle]] zuständig für den Verkauf und die Zuteilung von Zertifikaten.
Für Bestandsanlagen konnte der Zuteilungsantrag auch nach der Neuanlagen-Regelung gestellt werden (statt Grandfathering).
Daneben sehen die deutschen Vorschriften (Zuteilungsgesetz 2007) umfangreiche weitere Sonder- und Ausnahmeregelungen vor. Diese betreffen unter anderem die Stilllegung von Altanlagen, die Anrechnung vor 2002 erreichter Emissionsminderungen (sog. ''early action'') sowie Anlagen mit [[Kraft-Wärme-Kopplung]].


== Emissionshandelssysteme ==
<!--==Umsetzung und NAP in Österreich==-->
=== Umgesetzte Handelssysteme (Auswahl) ===
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->
[[Datei:Map of carbon taxes and emissions trading systems worldwide (2021).png|mini|360x360px|Emissionshandel und Kohlenstoffsteuern weltweit (2021)<ref>{{Literatur |Autor=World Bank |Titel=State and Trends of Carbon Pricing 2021 |Verlag=Washington, DC: World Bank |Datum=2021-05-25 |ISBN=978-1-4648-1728-1 |Online=http://hdl.handle.net/10986/35620 |Abruf=2023-04-27}}</ref>{{Farblegende|#AAB68F|CO<sub>2</sub>-Emissionshandel eingeführt oder geplant}}{{Farblegende|#D66F51|CO<sub>2</sub>-Steuer eingeführt oder geplant}}{{Farblegende|#F0BC67|CO<sub>2</sub>-Emissionshandel oder CO<sub>2</sub>-Steuer erwogen}}]]


* In den USA wurde Mitte der 1990er Jahre unter dem [[Acid Rain Program]] ein Handelssystem für den [[Schwefeldioxid]]-(SO<sub>2</sub>)-Ausstoß eingerichtet.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.epa.gov/acidrain/acid-rain-program |hrsg=United States Environmental Protection Agency |titel=Acid Rain Program |datum=2022-06-24 |sprache=en |abruf=2023-03-28}}</ref> Dies war eines der wenigen Handelssysteme, die sich nicht auf Treibhausgase bezogen.
== Andere Beispiele für Emissionshandel ==
* Das [[Kyoto-Protokoll]], ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention ([[Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen|UNFCCC]]) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes, enthält als wesentliches „flexibles“ Instrument einen Handel mit Emissionsrechten zwischen Staaten. Im Kyoto-Protokoll wurden neben Kohlenstoffdioxid als Referenzwert auch [[Methan]], [[Distickstoffmonoxid]] und weitere Treibhausgase mit ihren jeweiligen [[Treibhauspotential]]en<ref name="IPCC">P. Forster, V. Ramaswamy u. a.: ''Changes in Atmospheric Constituents and in Radiative Forcing.'' In: ''Climate Change 2007: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change.'' Cambridge University Press, Cambridge / New York 2007, S. 212, [http://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar4/wg1/ar4-wg1-chapter2.pdf (PDF)]</ref> aufgenommen. Der Anteil der anthropogenen Treibhausgasemissionen von beispielsweise Methan betrug 2004 14,3 %.<ref>[http://www.ipcc.ch/pdf/assessment-report/ar4/syr/ar4_syr_spm.pdf IPCC Fourth Assessment Report (AR4), Climate Change 2007: Synthesis Report Summary for Policymakers (Seite 5 von 22 der PDF-Datei; 2,0&nbsp;MB)]</ref>
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->
* Mit Entscheidung vom 25. April 2002 hat der [[Europäischer Rat|Europäische Rat]] das Kyoto-Protokoll genehmigt.<ref>{{CELEX|32002D0358|''Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen.''}} In: ''[[Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften]].'' L, Nr. 130, 15. Mai 2002, S. 1–20.</ref> In der Europäischen Union ist der mit der [[Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelsrichtlinie)|Emissionshandelsrichtlinie]] (EHS-Richtlinie) vom 13. Oktober 2003 eingerichtete und seit 2005 durchgeführte [[EU-Emissionshandel]] ein wichtiges Instrument, um Klimaschutzziele der EU im Strom- und Industriesektor zu erreichen. Somit gab es zu Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005 zwei große Handelssysteme für Treibhausgase: Neben dem im Kyoto-Protokoll vereinbarten [[bilateral]]en Handel zwischen Annex-I-Staaten (siehe oben) weiterhin den EU-Emissionshandel für Unternehmen innerhalb Europas. Er war das weltweit erste multinationale Emissionsrechtehandelssystem und auch als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems (siehe [[International Carbon Action Partnership]]) gedacht.<ref>{{Literatur |Autor=Marcel Braun |Titel=The evolution of emissions trading in the European Union – The role of policy networks, knowledge and policy entrepreneurs |Sammelwerk=Accounting, Organizations and Society |Datum=2009-05 |DOI=10.1016/j.aos.2008.06.002}}</ref>
* In [[Dänemark]] (2000–2003)<ref>{{Literatur |Autor=Sigurd Lauge Pedersen |Titel=The Danish CO2 Emissions Trading System |Sammelwerk=Review of European Community & International Environmental Law |Datum=2001-11 |DOI=10.1111/1467-9388.t01-1-00271}}</ref> und in [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] mit dem UK ETS (2002–2006)<ref>{{Internetquelle |hrsg=Environmental Defense Fund, International Emissions Trading Association |titel=The World’s Carbon Markets: A Case Study Guide to Emissions Trading – United Kingdom |datum=2013-05 |url=https://www.edf.org/sites/default/files/EDF_IETA_United_Kingdom_Case_Study_May_2013.pdf |abruf=2024-06-13}}</ref> wurden für einige Jahre kleinere Handelssysteme etabliert, ehe sie vom EU-Emissionshandel abgelöst wurden.
* In [[New South Wales]], einem Bundesstaat [[Australien]]s, wurde 2003 das ''NSW Greenhouse Gas Reduction Scheme'' (GGAS) etabliert, ein verpflichtendes Handelssystem für Stromerzeuger und Industriebetriebe, das vor allem mit Aufforstungsprojekten arbeitet. Es endete 2012.<ref>{{Internetquelle |hrsg=Independent Pricing and Regulatory Tribunal New South Wales |titel=Greenhouse Gas Reduction Scheme |url=https://www.ipart.nsw.gov.au/Home/Industries/Energy/Energy-Savings-Scheme/Greenhouse-Gas-Reduction-Scheme |abruf=2024-06-13}}</ref>
* In Deutschland wurde mit dem [[Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz]] von 2004 die EHS-Richtlinie umgesetzt und mit dem [[Brennstoffemissionshandelsgesetz]] (BEHG) ab dem Jahr 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind ({{§|1|BEHG|juris}} BEHG).
* Das [[Emissionshandelssystem der Schweiz]] – seit 2008 eingerichtet – ist das kleinste weltweit und orientiert sich am EU-Emissionshandel. Im Jahr 2020 wurden das [[Schweiz]]er Emissionshandelssystem und das der EU miteinander verknüpft.<ref name="bafu2019a">{{Internetquelle |url=https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/anzeige-nsb-unter-medienmitteilungen.msg-id-77037.html#links |titel=Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU: Bundesrat genehmigt Anpassung der CO2-Verordnung |hrsg=Bundesamt für Umwelt u.&nbsp;a. |datum=2019-11-13 |abruf=2019-11-18}}</ref>
* In [[Neuseeland]] wurde im September 2008 ein Gesetz zur Einführung eines Handelssystems beschlossen, das als weltweit erstes System die Landwirtschaft mit abdeckt.<ref>{{Internetquelle |autor=David Parker |url=http://www.beehive.govt.nz/release/climate+change+legislation+introduced |titel=Climate change legislation introduced |hrsg=New Zealand Government |datum=2007-12-04 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20081016013854/http://www.beehive.govt.nz/release/climate+change+legislation+introduced |archiv-datum=2008-10-16 |abruf=2008-09-10}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=David Parker |url=http://www.beehive.govt.nz/release/historic+climate+change+legislation+passes |titel=Historic climate change legislation passes |hrsg=New Zealand Government |datum=2008-09-10 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20080926113104/http://www.beehive.govt.nz/release/historic+climate+change+legislation+passes |archiv-datum=2008-09-26 |abruf=2008-09-10}}</ref>
* In der [[japan]]ischen [[Präfektur Tokio]] gilt seit Beginn des Fiskaljahres 2010 (1. April) ein verbindliches Emissionsrechtesystem für Industrie und Büros. Der eigentliche Handel und die Sanktionierung von zu hohen Emissionen begannen im Frühjahr 2011.<ref>{{Literatur |Autor=Sven Rudolph, Takeshi Kawakatsu |Titel=Tokyo's greenhouse gas emissions trading scheme: A model for sustainable megacity carbon markets? |Sammelwerk=Joint Discussion Paper Series in Economics |Band=25-2012 |Datum=2012 |Online=[http://www.econstor.eu/bitstream/10419/73045/1/715719556.pdf online] PDF}}</ref> Die Einführung eines landesweiten Systems scheiterte 2013.<ref>{{Literatur |Autor=Michal Nachmany et al. |Hrsg=GLOBE International and the Grantham Research Institute, London School of Economics |Titel=The GLOBE Climate Legislation Study – A Review of Climate Change Legislation in 66 Countries |Datum=2014 |Kapitel=Kapitel 4.30, Japan |Online=http://www.lse.ac.uk/GranthamInstitute/wp-content/uploads/2014/03/Globe2014.pdf |Format=PDF |KBytes=6800}}</ref>
* In Österreich schuf das [[Emissionszertifikategesetz 2011]] ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.
* Im Rahmen der nordamerikanischen ''Wester Climate Initiative'' (WCI) verknüpften 2014 der US-Bundesstaat [[Kalifornien]] und die kanadischen Provinz [[Quebec]] ihre Emissionshandelssysteme. Die kanadische Provinz [[Ontario]] kam 2018 hinzu.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.mddelcc.gouv.qc.ca/changements/carbone/documents-spede/historical-overview.pdf |titel=The Québec-California Cabron Market and Membership of Ontario in 2018 |hrsg=Quebec |datum=2017 |format=PDF |abruf=2018-02-19}}</ref>
* In den USA und [[Kanada]] gibt es zudem mehrere freiwillige Handelssysteme auf Firmen- oder Anlagenbasis. Die [[Chicago Climate Exchange]] (CCX) ist ein seit 2003 funktionierendes freiwilliges Handelssystem aus den USA, bei dem sich 350 meist große Firmen, Universitäten und Verbände verpflichtet haben, ihre gemeinsamen Treibhausemissionen um 6 % zu senken. Gesenkt wird oft durch große kompensatorische [[Aufforstung]]sprojekte in den USA und [[Brasilien]].
* Bis 2017 gab es 21 verschiedene Handelssysteme (umgesetzt oder in Planung) in 35 Staaten oder Bundesstaaten/Provinzen.<ref>{{Literatur |Hrsg=[[International Carbon Action Partnership]] |Titel=Emissions Trading Worldwide: Status Report 2017 |Ort=Berlin |Datum= |Online=https://icapcarbonaction.com/en/status-report-2017}}</ref>


=== Aktueller Stand ===
Andere Emissionshandelssysteme sind:
{{Hauptartikel|Liste der Emissionshandelssysteme}}


Derzeit (Stand 2025) gibt es 36 in Kraft getretene, 14 in Entwicklung und 8 in Planung befindliche Emissionshandelssysteme in insgesamt 29 Staaten sowie in der EU.
* Der [[Voluntary Market]], der vor allem in den USA und Kanada verbreitet ist, aber mit zunehmend klarer Definition des CDM an Bedeutung verliert
* [[Chicago Climate Exchange]], hierüber handeln insbesondere große Unternehmen, die kommerzielle Plantagen anlegen.


=== Ausblick ===
<!-- zu welchem Handelssystem gehört dieses Beispiel?
Im Rahmen des [[Fit for 55|Fit-for-55]]-Paketes<ref name="COM/2021/550">{{CELEX|52021DC0550|Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030 – COM/2021/550 final}}</ref> der EU soll ein neuer [[EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr]] geschaffen werden (EU-ETS 2), der ab 2027 die Emissionen dieser beiden Sektoren erfasst.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.rnd.de/politik/fit-for-55-wie-die-eu-ihre-klimaziele-erreichen-will-BIQFPVJVBU3FY45WMKB7Q5KED4.html |titel=„Fit for 55“ – Die Klimaziele der EU im Überblick |sprache=de-DE |abruf=2021-08-18}}</ref> Es ist vorgesehen, diese beiden Märkte (den EU-ETS 1 und den EU-ETS 2) eventuell später miteinander zu verbinden.<ref>{{Literatur |Autor=Andreas Löschel, Veronika Grimm, Barbara Lenz, Frithjof Staiß |Titel=Green Deal der EU: Die große Klima-Chance |Sammelwerk=FAZ.NET |Online=https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/wieso-deutschland-den-green-deal-der-eu-nutzen-und-verstaerken-sollte-17486210.html |Abruf=2021-08-18}}</ref>


Um auch die Emissionen der privaten Verbraucher zu erfassen, werden unter dem Stichwort „[[Personal carbon trading]]“ weitere Systeme diskutiert, jedoch nicht im Rahmen des EU-ETS.
Der kanadische Energieversorger Transalta und die japanische Tokyo Electric Power bezahlen dem chilenischen Schweinefleischproduzenten Agrosuper Millionenbeträge, damit dieser die Methanemissionen der über 100.000 Tiere auffängt und das Gas verbrennt. Auf diese Weise erkaufen sich kanadische Energieversorger Emissionsrechte zur Erzeugung elektrischer Energie vergleichsweise billig in Südamerika. Dieses Verfahren ermöglicht beispielsweise der japanischen TEPCO die Emission von zwei Millionen Tonnen CO<sub>2</sub> bis 2012 in völligem Einklang mit dem Kyoto-Protokoll.


== Linking ==
-->
Verschiedene regionale Emissionshandelssysteme können sich verknüpfen (englisch ''{{lang|en|linking}}''), indem sie Emissionsgutschriften des anderen Systems für ihre Reduktionsverpflichtungen anerkennen. Dieses Verknüpfen von Emissionshandelssystemen schafft einen größeren Kohlenstoffmarkt; insgesamt kann es Kosten reduzieren und die Liquidität und Stabilität des Marktes verbessern.<ref>Dallas Burtraw, Karen L. Palmer, Clayton Munnings, Paige Weber, Matt Woerman: ''Linking by Degrees: Incremental Alignment of Cap-and-Trade Markets.'' In: ''SSRN Electronic Journal.'' 2013, [[doi:10.2139/ssrn.2249955]].</ref><ref name="flachsland2009">{{Literatur |Autor=Christian Flachsland, Robert Marschinski und [[Ottmar Edenhofer]] |Titel=To link or not to link: benefits and disadvantages of linking cap-and-trade systems |Sammelwerk=Climate Policy |Band=9 |Datum=2009 |DOI=10.3763/cpol.2009.0626}}</ref> Wenn es bestehende Steuern oder Subventionen gibt oder Akteure [[Marktmacht]] ausüben, kann die Wirksamkeit der Handelssystemverknüpfung sinken, sie kann sich sogar unter Umständen in das Gegenteil verkehren ([[Theorie des Zweitbesten]]).<ref name="flachsland2009" />
== Rechtliche Grundlagen ==
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->


Die Verknüpfung hat auch einen symbolischen Wert, da sie eine gemeinsame Anstrengung zur Reduzierung von Treibhausgasen demonstriert. Einige Autoren argumentieren, dass das Verknüpfen ein Startpunkt für die Entwicklung einer neuen internationalen „Bottom–up“-Klimapolitikarchitektur sein kann, indem verschiedene Einzelsysteme sich weltweit zusammenschließen.<ref>M. Ranson, R. Stavins: ''Linkage of Greenhouse Gas Emissions Trading Systems – Learning from Experience.'' Discussion Paper Resources For The Future, No. 42, 2013.</ref><ref>The House of Commons Energy and Climate Committee: ''Linking emissions trading systems.'' London 2015.</ref>
[[Bild:Treibhausgasemissionshandel.jpg|thumb|350px|Vom Kyoto-Protokoll zum Handel mit Treibhausgasemissionsrechten in Deutschland: eine Übersicht]]


Elemente eines Handelssystems können sich „ansteckend“ auf andere auswirken: Ein Höchstpreis in einem System greift auch in jedem verknüpften, selbst wenn dort keiner vorgesehen ist. Preisschocks in einem der beteiligten Märkte wirken sich nach der Verknüpfung auch in anderen Märkten aus.<ref name="flachsland2009" /> Die „Qualität“ der Emissionsrechte kann sinken. Zum Beispiel kamen nach dem Zusammenschluss des europäischen Emissionshandelssystems mit dem Offset-Markt aus dem [[Clean Development Mechanism]] Zertifikate aus Projekten auf den Markt, die keine zusätzlichen Emissionsminderungen bewirkt hatten. Bei der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme von Kalifornien und Québec 2014<ref>[[California Environmental Protection Agency]] [[California Air Resources Board |Air Resources Board]]: [http://www.arb.ca.gov/cc/capandtrade/linkage/linkage.htm Linkage]. 2013.</ref> importierte Québec auch Schlupflöcher des kalifornischen Systems.<ref>{{Literatur |Autor=Jessica F. Green |Titel=Don't Link Carbon Markets |Sammelwerk=Nature |Datum=2017-03-21 |DOI=10.1038/543484a}}</ref> Daneben besteht aber die Chance, dass die Aussicht auf eine Verknüpfung dazu führt, schwache Handelssysteme zu verbessern, um sie an höhere Standards eines Partners anzugleichen.<ref>{{Literatur |Autor=Jessica F. Green, Thomas Sterner und [[Gernot Wagner]] |Titel=A balance of bottom-up and top-down in linking climate policies |Sammelwerk=Nature Climate Change |Band=4 |Datum=2014-12 |DOI=10.1038/nclimate}}</ref>
Rechtliche Grundlage für den Handel mit ''Treibhausgasemissionszertifikaten'' in Europa ist die sog. [[Emissionshandels-Richtlinie]] 2003/87/EG, die, zusammen mit ergänzenden Vorgaben, von den europäischen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. Artikel 9 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis zum 31. März 2004 Nationale Zuteilungspläne (''Allokationspläne'') zu veröffentlichen und der EU-Kommission sowie den übrigen Mitgliedsstaaten zu übermitteln. Die NAP müssen durch die Kommission genehmigt werden, die diese nach 12 Kriterien überprüft, die in Anhang III der Richtlinie festgelegt sind.


Mit der Verknüpfung sinkt die Flexibilität der Partner. Einerseits trägt dies dazu bei, dass Unternehmen langfristige, stabile Erwartungen über künftige Emissionsreduktionen und Preise bilden. Andererseits besteht die Gefahr, dass sich Design-Fehler kaum noch beheben lassen, wenn die Partner sich nicht auf eine Reform einigen können. Einzelne Teilnehmer verlieren die Möglichkeit, unabhängig zu agieren, zum Beispiel indem sie bei ökonomischen Krisen das Verschieben von Emissionsrechten zwischen Handelsperioden zulassen.<ref name="flachsland2009" />
Die rechtliche Grundlage in Deutschland bildet das [[Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz]] (TEHG). Dieses wurde am 12. März 2004 vom Bundestag angenommen und, nach einer ersten Ablehnung im Bundesrat (2. April 2004), am 11. Juni 2004 vom Bundesrat verabschiedet. Das TEHG trat am 15. Juli 2004 in Kraft. Nach § 4 TEHG bedarf die Freisetzung von [[Treibhausgasemission]]en einer Genehmigung. Des Weiteren muss für jede emittierte Tonne CO<sub>2</sub> eine Berechtigung in Form eines Emissionszertifikates vorliegen bzw. spätestens am 30. April des Folgejahres, also erstmals 2006, an die zuständige Behörde abgegeben werden (TEHG § 6 Abs. 1).


Die [[International Carbon Action Partnership]] (ICAP) verbindet regionale, nationale und subnationale Regierungen und öffentliche Behörden aus der ganzen Welt, um wichtige Aspekte der Ausgestaltung von Emissionshandelssystemen und den Weg zu einem globalen Kohlenstoffmarkt zu diskutieren. Seit dem Start im Jahr 2007 sind bis 2021 insgesamt 32 nationale und subnationale Jurisdiktionen ICAP beigetreten.<ref>{{Internetquelle |url=https://icapcarbonaction.com/en/partnership/about |titel=About ICAP |hrsg=International Carbon Action Partnership |abruf=2021-08-16}}</ref>
Die Zuteilung der Emissionszertifikate ist im Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG), welches am 31. August 2004 in Kraft getreten ist, und der Zuteilungsverordnung (ZuV) - am 1. September 2004 in Kraft getreten - geregelt.


== Vergleich ==
== Technischer Ablauf des Handels und zuständige Stellen ==
Der Emissionshandel ist das Lehrbuchbeispiel eines marktbasierten Instruments der Umweltpolitik. Andere marktbasierte Ansätze umfassen [[Umweltsteuer]]n oder hybride Systeme aus Steuern und Emissionsrechtehandel. Alle marktbasierten Maßnahmen bewirken einen Preis für Umweltverschmutzung (zum Beispiel einen [[CO2-Preis|CO<sub>2</sub>-Preis]]) und bieten so einen ökonomischen Anreiz, die Umweltverschmutzung zu reduzieren, beginnend bei den günstigsten Möglichkeiten. Im Gegensatz dazu legt bei einem ordnungspolitischen Ansatz eine zentrale Behörde die Schadstoffwerte fest, die jede Anlage emittieren darf.
<!-- In diesem Abschnitt bitte möglichst auf die Fakten beschränken. Bewertungen oder Einschätzungen bitte in die Abschnitte "Einschätzuing der Auswirkungen" und "Kritik" -->


=== Umweltsteuer ===
Obwohl von EU-Emissions''zertifikaten'' die Rede ist, existieren diese nicht als Dokumente in Papierform, sondern werden in einem rein elektronischen System gehandelt. Jeder Handelsteilnehmer muss hierfür ein Konto eröffnen, das ähnlich einem Bankkonto funktioniert. Rechtlich ist nicht festgelegt, wie und wo der Handel abläuft. Er kann direkt zwischen Unternehmen, aber auch über Vermittler statt finden. Es existieren mehrere Marktplätze für Emissionsberechtigungen, z.B. die Energiebörse [[European Energy Exchange]] (EEX).
{{Hauptartikel|Umweltsteuer}}
{{Siehe auch|CO2-Steuer}}


Umweltsteuern bewirken einen Preisaufschlag für die bei der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen entstehende Verschmutzung.<ref name=":4">{{Literatur |Autor=Harvey S. Rosen |Titel=Public finance |Auflage=8th ed |Verlag=McGraw-Hill Irwin |Ort=Boston |Datum=2008 |ISBN=978-0-07-351128-3 |Seiten=90–94}}</ref> Zum Beispiel ist eine [[CO2-Preis|CO<sub>2</sub>-Steuer]] eine Steuer auf den Kohlenstoffgehalt fossiler Brennstoffe, die darauf abzielt, deren Verwendung zu verringern und dadurch die Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Umweltsteuern haben den Effekt, dass die Verbraucherpreise derjenigen Güter steigen, die mit hohen Emissionen verbunden sind, z.&nbsp;B. infolge der Nutzung fossiler Brennstoffe.<ref name=":5">{{Literatur |Autor=Nelson E. Burney |Titel=Carbon tax and cap-and-trade tools: market-based approaches for controlling greenhouse gases |Verlag=Nova Science Publishers |Ort=New York |Datum=2010 |ISBN=978-1-61209-871-5}}</ref>
=== Ablauf des Zuteilungsverfahrens ===


Eine Steuer ist eine Preislösung, während der Emissionshandel ein Instrument zur Mengenkontrolle ist.<ref name=":5" /> Das heißt, eine Steuer ist ein von den Behörden festgesetzter Einheitspreis für Verschmutzung, und der Markt bestimmt die emittierte Menge; beim Emissionshandel definieren die Behörden die Höchstgrenze der Verschmutzung, und der Markt findet den angemessenen Preis.
Die Zertifikate konnten von den am Emissionshandel teilnehmenden Betrieben bei der [[Deutschen Emissionshandelsstelle]] (DEHSt) in elektronischer Form mittels einer von der DEHSt zur Verfügung gestellten Software (RISA-GEN) beantragt werden. Spätestens mit dem Zuteilungsantrag muss auch der Genehmigungsantrag bei der jeweils zuständigen Landesbehörde gestellt worden sein. Nach § 4 Abs. 7 TEHG reicht es für Betreiber von Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des TEHG, also vor dem 15. Juli 2004, nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigt wurden, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des TEHG diese Anlagen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die §§ 5 und 6 Abs. 1 sind hier als Bestandteil der bestehenden Genehmigung anzusehen. In diesen Paragrafen sind Regelungen zur Ermittlung von Emissionen, Pflichten zur Verfassung von Emissionsberichten und zur Rückgabe von Zertifikaten in Höhe der emittierten Treibhausgasmengen enthalten. Die DEHSt teilt dann entsprechend den zur Verfügung stehenden gesamten CO<sub>2</sub>-Emissionsmengen anteilig CO<sub>2</sub>-Emissionszertifikate (Rechte zur Emission von CO<sub>2</sub>) für die erste Handelsperiode, also 2005 bis 2007, zu.


=== Ordnungsrecht ===
Das Ordnungsrecht ist ein Regulierungssystem, das Emissionsgrenzwerte und Einhaltungsmethoden für jeden Verursacher vorschreibt. Es ist der traditionelle Ansatz zur Reduzierung der Umweltverschmutzung.


Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind weniger flexibel als marktbasierte. Ein Beispiel für eine ordnungsrechtliche Maßnahme ist ein Effizienzstandard, der für jeden Verursacher von Emissionen ein festes Emissionsziel festlegt. Der Verursacher kann die Schadstoffreduzierung nicht auf andere Unternehmen abwälzen, die diese kostengünstiger erreichen können. Infolgedessen sind Effizienzstandards zumeist kostspieliger.<ref name=":4" /> Die Mehrkosten werden in der Regel an die Konsumenten weitergegeben.<ref>{{Literatur |Autor=Yujie Lu, Xinyuan Zhu, Qingbin Cui |Titel=Effectiveness and equity implications of carbon policies in the United States construction industry |Sammelwerk=Building and Environment |Band=49 |Datum=2012-03 |Seiten=259–269 |Online=https://linkinghub.elsevier.com/retrieve/pii/S0360132311003519 |Abruf=2021-08-15 |DOI=10.1016/j.buildenv.2011.10.002}}</ref>
<!--
==Geschichte des Emissionshandels==


==Ausblick==
== Rezeption ==
Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens unter Ökonomen, dass der Emissionshandel ein effektives und effizientes Instrument zur Reduktion von Emissionen ist.<ref>{{Literatur |Autor=Easwaran Narassimhan, Kelly S. Gallagher, Stefan Koester, Julio Rivera Alejo |Titel=Carbon pricing in practice: a review of existing emissions trading systems |Sammelwerk=Climate Policy |Band=18 |Nummer=8 |Datum=2018-09-14 |Seiten=967–991 |DOI=10.1080/14693062.2018.1467827}}</ref><ref name=":3" /><ref>{{Literatur |Autor=Eugénie Joltreau, Katrin Sommerfeld |Titel=Why does emissions trading under the EU Emissions Trading System (ETS) not affect firms’ competitiveness? Empirical findings from the literature |Sammelwerk=Climate Policy |Band=19 |Nummer=4 |Datum=2019-04-21 |Seiten=453–471 |DOI=10.1080/14693062.2018.1502145}}</ref><ref name=":1">{{Literatur |Autor=Richard M. Alston, J. R. Kearl, Michael B. Vaughan |Titel=Is There a Consensus Among Economists in the 1990's? |Sammelwerk=The American Economic Review |Band=82 |Nummer=2 |Datum=1992 |Seiten=203–209 |JSTOR=2117401}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Antoine Dechezleprêtre, Daniel Nachtigall, Frank Venmans |Titel=The joint impact of the European Union emissions trading system on carbon emissions and economic performance |Datum=2018-12-06 |Online=https://www.oecd-ilibrary.org/economics/the-joint-impact-of-the-european-union-emissions-trading-system-on-carbon-emissions-and-economic-performance_4819b016-en |Abruf=2021-08-15 |DOI=10.1787/4819b016-en}}</ref>


In einer Umfrage unter amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlern, die in Unternehmen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten um 1990 78&nbsp;Prozent der Befragten der These zu, dass marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Emissionszertifikate einen besseren Ansatz für die Beschränkung von Emissionen bilden als die ordnungsrechtliche Festlegung von Schadstoffobergrenzen.<ref name=":1" /> Als positiv wurde bewertet, dass sich der Emissionsrechtehandel administrativ verhältnismäßig einfach abwickeln lasse und dennoch [[Kosten-Wirksamkeits-Analyse|effizient]] sei. Ein Ziel werde vorgegeben und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel festgelegt. Auf diese Weise entstehe [[technischer Fortschritt]] hin zur besten Lösung.
===Erweiterung des Handels===
===Kyoto II===
-->


Der deutsche [[Sachverständigenrat für Umweltfragen]] sieht den Emissionsrechtehandel als mögliches zentrales Element einer langfristigen Klimaschutzstrategie. Die Attraktivität dieser Idee liege in der Einfachheit des Systems. Es werde lediglich ein globales Emissionsminderungsziel festgelegt, die einzelwirtschaftliche Steuerung werde dem Markt überlassen. Dadurch werde das politisch vorgegebene Umweltziel zu gesamtwirtschaftlich minimalen Kosten erreicht (sogenannte statische Effizienz). Im Gegensatz zu einzelwirtschaftlichen Standards gebe der Emissionsrechtehandel darüber hinaus einen ständigen Anreiz, durch Mengenanpassungen und technischen Fortschritt Emissionen zu reduzieren (sogenannte dynamische Effizienz). Der Sachverständigenrat kritisiert jedoch die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Emissionrechte-Allokation im [[Nationaler Allokationsplan|Nationalen Allokationsplan I]].<ref>Stellungnahme des Sachverständigenrat für Umweltfragen zur nationalen Umsetzung des europäischen Emissionshandels vom April 2006 {{Webarchiv |url=http://www.umweltrat.de/cae/servlet/contentblob/468420/publicationFile/34350/2006_Stellung_Die_nationale_Umsetzung_Emissionshandel.pdf |text=(PDF) |wayback=20110810002055}}</ref>
== Entwicklung und Auswirkungen ==
{{Lückenhaft}}


Laut dem [[Politikwissenschaft|Politologen]] [[Elmar Altvater]] ist der Emissionsrechtehandel eine „[[Rechtswissenschaft|juristische]] Konstruktion“, wonach die Verschmutzung der Atmosphäre zu einem [[Subjektives Recht|Recht]] erhoben wird; der Verzicht darauf zieht eine [[Inwertsetzung]] nach sich. Diese juristische Form der Inwertsetzung widerspreche der klassischen [[Politische Theorie|politischen Theorie]], der zufolge die [[Arbeit (Volkswirtschaftslehre)|Arbeit]] den Erwerb von Eigentumsrechten ermögliche.<ref>Elmar Altvater: ''Das Ende des Kapitalismus wie wir ihn kennen.'' S. 53/54.</ref>
=== Erreichte CO<sub>2</sub>-Reduktionen ===


[[Hans-Werner Sinn]] vom [[Ifo Institut]] unterstützt die Forderung vieler Umweltökonomen nach einem weltweiten Handel mit Emissionszertifikaten für Kohlenstoffdioxid. Er weist jedoch darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems rasch und global abgestimmt erfolgen muss und sich alle Länder daran beteiligen müssen. Eine einseitige Vorgehensweise mit der Hoffnung, alle Länder irgendwann in das System einzubinden, wie sie derzeit von der EU verfolgt wird, könne aufgrund der Reaktion der Angebotsseite mit fortschreitender Zeit einen immer stärker werdenden komparativen Preissenkungseffekt erzeugen. Dies könne sogar zu einer Beschleunigung des weltweiten Schadstoffausstoßes führen.<ref>Hans-Werner Sinn: Das grüne Paradoxon, Ifo Working Paper No. 54 [http://www.socialpolitik.org/docs/2007/Thuenen.pdf (PDF)], 2007, S. 45.</ref>
Der Nationale Allokationsplan für Deutschland sieht vor, die CO<sub>2</sub>-Emissionen für die betroffenen Sektoren von 505 Millionen Tonnen in der Basisperiode (2000-2002) auf 503 Mio t (2005-2007) bzw. 495 Mio t zu reduzieren, also eine Reduktion um 2 Prozent. Betrachtet man die Gesamtemissionen an Treibhausgasen in diesem Zeitraum, so ist durch das Kyoto-Ziel eine Reduktion von 990 Mio t [[CO2-Äquivalent|CO<sub>2</sub>-Äquivalenten]] auf 962 Mio t gefordert. Aus der Differenz ergibt sich, dass hierzu in den anderen Sektoren und bei den nicht-CO<sub>2</sub>-Treibhausgasen eine deutlich stärkere Reduktion um ca. 4 Prozent erforderlich ist, die mit zusätzlichen Maßnahmen in diesen Bereichen erreicht werden muss.

In Deutschland erscheint der Beitrag des Emissionshandels zur Emissionsreduktion daher relativ gering, was in der politischen Vorgabe der Ziele begründet ist. Das Umweltministerium unter [[Jürgen Trittin]] hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen, also eine Reduktion um ca. 5 Prozent vorgesehen, doch scheiterten diese Vorgaben am Widerstand des Wirtschaftsministeriums unter [[Wolfgang Clement]].

{{Lückenhaft|Reduktion in der EU insgesamt, Auswirkungen von JI und CDM}}

=== Preisentwicklung ===

In Deutschland werden die CO2-Emissionsrechte an der Leipziger '''Strombörse''' European Energy Exchange (EEX) gehandelt. Im April 2006 ist der Preis für die Emission von einer Tonne CO2 Euro von seinem historischen Höchstand von rund 30 Euro auf 11,30 Euro (Stand: 02.05.2006) eingebrochen, nachdem bekannt wurde, das die französichen Unternehmen im Jahr 2005 knapp 12 % weniger Kohlendioxid ausgestoßen haben, als ihnen Emissionsrechte zugeteilt wurden. Dadurch können die Unternehmen die nicht benötigten Emissionsrechte am Markt verkaufen und damit Druck auf den Preis ausüben.

=== Auswirkungen auf den Strommarkt ===

Seit Einführung des Emissionshandels haben sich die Strompreise deutlich erhöht, was Viele – insbesondere die Stromversorgungsunternehmen – trotz Gratiszuteilung der Zertifikate mit dem Emissionshandel begründen.

Der Erzeugungspreis von Strom orientiert sich aus marktwirtschaftlicher Sicht an den [[Grenzkosten]], also im Wesentlichen an den Brennstoff- und CO<sub>2</sub>-Zertifikatekosten. D.h. seit 2005 werden die CO<sub>2</sub>-Kosten der Stromerzeugung trotz kostenloser ex-ante-Zuteilung im Strompreis 'eingepreist' ([[Opportunitätskosten]]).

So haben die meisten Stromerzeuger die CO<sub>2</sub>-Kosten in die Einsatzentscheidung ihrer Kraftwerke einfließen lassen und somit den Großhandelsstrompreis steigen lassen, obwohl ihnen real keine oder nur geringe Kosten entstanden sind, was zu hohen zusätzlichen [[Gewinn]]en, so genannten [[Windfall Profit]]s führt.

Kritiker wenden daher ein, dass der Emissionshandel in erster Linie zu Lasten der Konsumenten geht, die Industrie aber sogar Gewinne erzielt. Die Stromerzeuger wurden für dieses Verhalten vielfach kritisiert.

Andererseits sind Viele der Ansicht, dass dieses Verhalten aus den o.g. Gründen betriebswirtschaftlich normal und somit absehbar gewesen sei. Vor diesem Hintergrund gibt es Forderungen, in Zukunft die Zertifikate nicht mehr kostenlos auszugeben, sondern zumindest teilweise zu versteigern. Dies würde gemäß der Theorie zu keiner weiteren Strompreiserhöhung führen, jedoch die ''Windfall Profits'' zu Gunsten der Staatsfinanzen verringern.

=== Direkte Folgen für Unternehmen ===

Es entstehen Belastungen für Unternehmen durch die Anschaffung neuer, umweltgerechter Technik und evtl. durch organisatorische Umstrukturierungen zum Erreichen von Emissionsreduktionen. Unternehmen, die solche Maßnahmen durchführen, können durch den Verkauf von Emissionsrechten wirtschaftliche Vorteile erreichen. Wenn ein Unternehmen keine neue Technik anschafft, so entstehen evtl. Kosten durch den Kauf von Emissionsrechten. Diese Folgen sind gewollt und gehören zur Wirkungsweise des Instruments Emissionshandel.

Ein Nachteil für Unternehmen, die darauf setzen Zertifikate zu erwerben, ist die Planungsunsicherheit aufgrund möglicher Preisschwankungen.
=== Indirekte Folgen für Unternehmen ===

Weiterhin können für Unternehmen – und letztlich auch für die Verbraucher – durch '''indirekte Effekte''' Zusatzkosten entstehen, insbesondere durch die Erhöhung der Strompreise, aber auch durch die Weitergabe von Kosten in anderen Bereichen.

So wurde beispielsweise die Deutsche Bahn nach eigenen Aussagen des Konzerns im Jahr 2005 durch den Emissionshandel mit 50 Millionen Euro belastet, dies zum großen Teil durch die Erhöhung der Strompreise durch die Energiekonzerne.

Exportorientierte Unternehmen können hierdurch gegebenenfalls im Ausland außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA, ihre Preise nicht mehr halten. So produziert die Konkurrenz kostengünstiger.

Bei besonders energieintensiven Industrien können diese Folgen im Extremfall zur Verlagerung der Produktion ins Ausland führen.

Andererseits können Unternehmen, die neue, umweltgerechte Technik herstellen oder entsprechende Dienstleistungen anbieten, aufgrund des durch den Emissionshandel gestiegenen Käuferkreises mehr Produkte verkaufen und in der Folge mehr verdienen. Dieses zusätzliche Geld wird wiederum zum Teil in Forschung investiert, was einen technologischen Vorteil zur Folge hat, der sich beispielsweise durch den verbesserten Wirkungsgrad von Kraftwerken bemerkbar macht.

Der technologische Vorteil kann sich auch auszahlen, wenn sich in Zukunft beispielsweise die USA oder China ebenfalls zu Emissionsreduktionen verpflichten.

== Kritik ==
{{Lückenhaft}}

{{NurListe}}

=== Allgemeine Kritik an den CO<sub>2</sub>-Reduktionszielen ===
<!-- (Kritik, die unabhängig vom Instrument Emissionshandel ist) -->

=== Grundlegende Kritik am Instrument Emissionshandel ===

Hauptkritikpunkte am Emissionshandel sind:
* Emissionshandel ist nicht ausreichend international kontrollierbar, da die Entdeckung von Verstößen den kontrollierenden Institutionen und Staaten selber zum Nachteil gereichen würde
* Emissionshandel ist nicht nachhaltig. Verstöße können international nicht wirksam geahndet, die weitere Teilnahme nicht kooperativer Staaten kann nicht erzwungen werden
* Der Emissionshandel begreift Klimaschutz als eine Last und erkennt nicht die wirtschaftliche Chance zum Einstieg in innovative Technologien
* Emissionshandel ist nicht fehlertolerant (bereits geringe Fehler können seine Wirkung zunichte machen),
* Der Emissionshandel blockiert, erschwert und konterkariert andere Anstrengungen zur CO<sub>2</sub>-Minderung. Speziell die erforderliche Rechtssicherheit des Handels untergräbt andere möglichen Maßnahmen in der Hinsicht, dass diese vom Emissionshandel abhängig sind, darauf aufbauen müssten oder sich alleine schon rechtlich unterordnen müssten.
* Der Emissionshandel reduziert global betrachtet keinerlei Emissionen, sie werden lediglich um ein paar Jahre verzögert oder "ins Ausland" verlagert
* Der Emissionshandel mit seinem planwirtschaftlichen Ansatz wird der möglichen Dynamik einer Innovationsoffensive nicht gerecht

=== Kritik an der Ausgestaltung im Kyoto-Protokoll ===
=== Kritik an der Ausgestaltung des EU-Emissionhandels ===

* Der Emissionshandel verursacht teilweise einen übermäßig hohen Verwaltungsaufwand aufgrund zu aufwändiger Umsetzung in einigen Ländern.

=== Kritik an der Umsetzung in Deutschland ===

* Die festgelegten Emissionsreduktionen bleiben deutlich hinter der Verpflichtung durch das Kyoto-Protokoll sowie früheren, weiter gehenden Reduktionszielen zurück. Dadurch leistet die Industrie nur einen kleinen Beitrag zur Reduktion und andere Bereiche wie Verkehr, mittelständische Betriebe und private Haushalte müssen die Hauptlast der Reduktionsbemühungen tragen.
* Bei der Zuteilungsregelung wurden aus politischen Gründen die besonders CO<sub>2</sub>-intensiven [[Kohlekraftwerk]]e, auch Neuanlagen, gegenüber den wesentlich effizienter arbeitenden Gaskraftwerken ([[GuD-Kraftwerk]]en) bevorzugt, da sie mehr Zertifikate erhalten. Der Gesetzgeber hat damit die Chance vertan, den besonders reduktionswirksamen Ersatz von alten Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke zu fördern. Da deshalb zurzeit insbesondere viele Kohlekraftwerke neu geplant werden, wird dies die Klimaschutzbemühungen auch nach 2012 deutlich behindern.
* Emissionshandel entspricht nicht dem Willen der Mehrheit, die sich eine nationale Vorreiterrolle wünscht (Emnid-Umfrage Sept. 02)

=== Kritik an der Umsetzung in Österreich ===
Bei der Festlegung der Emissionsgrenze hat sich Österreich gegenüber der Basisperiode zu 13 % CO2-Einsparungen verpflichtet. Durch die dominierende Stromerzeugung aus Wasserkraft (ca. 70%) und die vergleichsweise effizienten Industrieanlagen sind solche Einsparungen in diesen Sektoren nicht darstellbar. Bei den Haushalten und im Verkehr geht auch nichts weiter und so wird sich Österreich um mehrere 100 Mio Euro freikaufen müssen.


<!-- ab hier alte Struktur -->

== Grundgedanke ==
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von [[Emission (Umwelt)|Emissionen]] nur über große geografische Räume betrachtet und bewertet werden kann.

Die anthropogene – vom Menschen verursachte – Emission von [[Treibhausgas]]en, also Gasen, die zu einer Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, soll weltweit reduziert werden, um eine drohende [[Klimaveränderung]] noch abwenden zu können bzw. deren Fortschreiten auszubremsen.

Der "prominenteste" Vertreter der Treibhausgase und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten Ausstoß, ist [[Kohlenstoffdioxid|Kohlendioxid]] (CO<sub>2</sub>). Im Hinblick auf die Klimaveränderung sind weitere Gase von Bedeutung, wobei manche trotz geringer Mengen einen großen Anteil am [[Treibhauseffekt]] haben.
Die Bemessung dieses Anteiles geschieht mit Hilfe des sog. [[GWP]]-Wertes (GWP = Global Warming Potential), der, bei Betrachtung gleich vieler Moleküle eines Treibhausgases, angibt, um wie viel dieses schädlicher (also reagibler) ist als CO<sub>2</sub>, welches den GWP-Wert 1 aufweist. So ist der GWP-Wert von Methan ca. 23, der von Distickstoffoxid 296, und der von SF<sub>6</sub> ist 22.200.


{| border="1" cellpadding="2" cellspacing="0" style="margin-left:0.5em;"
| <center>''Klimarelevante Gase''</center> || <center>''Summenformel''</center> || <center>''Anteil am vom Menschen<br />verursachten Treibhauseffekt</center>''
|-----
| [[Kohlenstoffdioxid|Kohlendioxid]] || '''CO<sub>2</sub>''' ||<center>64 %</center>
|-----
| [[Methan]] || '''CH<sub>4</sub>''' ||<center>20 %</center>
|-----
| [[Distickstoffoxid]] || '''N<sub>2</sub>O''' ||<center> 6 %</center>
|-----
| [[Schwefelhexafluorid]]<br />[[FCKW|Fluorkohlenwasserstoffe]]<br />Perfluorierte Kohlenwasserstoffe<br />u.a. || '''SF<sub>6</sub>'''<br /><br />''diverse''<br /><br /> ||<center>10 %</center>
|-----
|}

Deswegen ist im [[Kyoto-Protokoll]], das die Bestimmungen der [[Klimarahmenkonvention]] der [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] konkretisiert, vereinbart worden, wie viele dieser klimawirksamen Gase einzelne Länder bzw. Ländergruppen emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritten innerhalb eines bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten.

Durch die Wiedervereinigung und den daraus folgenden Zusammenbruch der Ostindustrie sind in Deutschland bereits heute bzgl. CO<sub>2</sub> ca. 18 % erreicht (Basisjahr 1990).

Zur Bewertung der Klimaschädigung durch bestehende und neue innovative Investitionen ist es wichtig, den "Klimanutzen" von alternativen Projekten bzgl. der "Einsparung" von CO<sub>2</sub> zu kennen. Eine eingesparte Tonne CO<sub>2</sub> bringt etwa 30 Euro, womit je Tonne CO<sub>2</sub> 1.000*32/44 = 728 kg chem. gebundener Sauerstoff O<sub>2</sub> nicht aus der Atmosphäre entnommen wird. Für den Vergleich von modernen Heizsystemen wie z.B. Wärmepumpen mit solchen, die fossilen Brennstoff "vergasen", beispielsweise Ölheizungen, müssten fiktiv pro 1.000 Liter Heizöl drei ''Emissionszertifikate'' in der Höhe von je 30 € (Ende 2005) einberechnet werden, da 1.000 Liter Heizöl rd. 3 Tonnen CO<sub>2</sub> ergeben. Klimaschädigung hat nun einen Preis! Eine konventionelle Gebäudeheizung mit 2.500 Liter Heizöl verursacht nach Schätzungen jährlich 200 - 250 Euro unreparablen Klimaschaden. Auch wenn unsere Erdatmosphäre dinglich praktisch unsichtbar ist, ist sie jedoch für die Erdbevölkerung unverzichtbar. Daher werden bald Viele erkennen, dass ein sich verknappendes Gut einen Preis besitzt, und damit umweltfreundliche Energiegewinnung und viele innovative Verfahren begünstigt.

== Ausgangslage ==

Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das [[Bundes-Immissionsschutzgesetz]]) wären solche mengenmäßigen Ziele kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen.
Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem [[Unternehmen]] auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen.
Neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht vor allem die Überlegung dagegen, dass die Minderung von Emissionen klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wie viel Emissionen vermeiden kann, wissen jedoch die Unternehmen selbst sehr viel besser, weil sie ihre eigene Technik, ihre eigenen Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.

== Effiziente Ausgestaltung ==

Die praktische Einführung des Emissionsrechtehandels stellt den Übergang von einer Situation, in der Emissionen ein "freies" kostenloses Gut waren, zu einem Zustand dar, in dem Emissionsberechtigungen "knapp" sind und damit einen Preis haben. Diesen Übergang so zu gestalten, dass Unternehmen wenigstens die Chancen haben, sich auf die neuen Kosten einzustellen, war die Aufgabe der nationalen Gesetzgeber 2004.

Kritik wurde u.a. an den unterschiedlichen Zuteilungsregelungen der einzelnen europäischen Staaten geäußert, die gleichartige Unternehmen in den einzelnen Staaten unterschiedlich belasteten.

Die deutlichen Kosten für Emissionsberechtigungen stellen für die betroffenen Unternehmen einen starken Anreiz dar, CO<sub>2</sub>-Emissionen zu vermeiden – bis hin zur Diskussion, den Betrieb ganz oder zumindest zeitweise einzustellen. Je nach Branche, Art des Zuteilungsantrags und Ausnahmeregelungen fallen die Belastungen durch den CO<sub>2</sub>-Handel sehr unterschiedlich aus, bis hin zur Grenze der Existenzgefährdung.

== Bewertung ==

Der Emissionsrechtehandel wird von Befürwortern als geeignetes Instrumentarium beurteilt. In einer Befragung von Wirtschaftswissenschaftlern, die in Unternehmungen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten 78 % der Befragten der These zu, dass Steuern und marktfähige Emissionszertifikate einen besseren Ansatz für die Beschränkung von Emissionen bilden, als die Festlegung von Schadstoffobergrenzen (Quelle: Richard M. Alston, J. R. Kearl, and Michael B. Vaughn, ''Is There Consensus among Economists in the 1990s?'' American Economic Review, May 1992, 203-209).

Als positiv ist insbesondere zu bewerten, dass sich der Emissionsrechtehandel administrativ verhältnismäßig einfach abwickeln lässt und dennoch effizient ist.

Positiv ist auch, dass ein Ziel festgelegt wird und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel. Auf diese Weise entsteht [[technischer Fortschritt]] hin zur besten Lösung (→ [[Verfahrensfortschritt]]).

Ein Problem bei der Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels besteht in Umweltverschmutzungen, die erst bei lokaler Konzentration ihre Wirkung entfalten. Eine lokale Ausgestaltung des Emissionshandels ist aber erschwert, insbesondere wenn man lokal unabhängige Emissionsträger wie Fahrzeuge betrachtet.

Auch wird der Aufwand zur Kontrolle tatsächlich freigesetzer Umweltverschmutzung oft vernachlässigt.

Eine Alternative zum Emissionsrechtehandel stellt die [[Pigou-Steuer]] dar.

Der Ausgabemodus der Zertifikate entscheidet darüber, ob ein Emissionshandel möglich wird, ob die Marktzutrittsschwelle für Unternehmensneugründungen erhöht wird, oder ob Konzerne von der Verzögerung anstehender Investitionsentscheidungen profitieren werden. Die Emissionsreduktion beginnt bei kontinuierlicher Abwertung der Emissionszertifikate. Der verstärkte Handel wird erst bei der Abwertung der Zertifikate einsetzen.

== Vorteile ==

Die Zertifikate sind handelbar. Für die Emissionsrechte bildet sich ein Markt, der die ökonomische Effizienz gewährleistet.
Im Sinne des Grundgedankens, die Klimaänderung zu verhindern bzw. zu verlangsamen, sollten die Maßnahmen dort ansetzen, wo sie umsetzbar und finanzierbar sind. Zwar ist der Anteil des anthropogen emittierten CO<sub>2</sub> nur sehr gering, jedoch reicht er aus, um das Klima aus seinem Gleichgewicht zu bringen. Deshalb ist es wichtig, dass den Menschen klar wird, dass für die Erhaltung der Ressource Umwelt etwas getan werden muss. Und das geht nur über Umweltabgaben, denn somit erhält die Umwelt einen Wert.
Ein weiterer Vorteil ist, dass ein gewisses Emissionslimit festgelegt wird, über welches hinaus die Umwelt nicht verschmutzt werden darf.

== Politische Diskussion ==

In [[Deutschland]] ist die konkrete Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen, angestoßen von der Kritik mancher Wirtschaftsverbände. Der Streit ist ein Beispiel für den in der [[Umweltpolitik]] häufig anzutreffenden Konflikt zwischen kurzfristigen Interessen (Umsatz, Kostenstabilität) und langfristigen Zielen wie der Verlangsamung der [[Globale Erwärmung]]. Diese Verlangsamung ist notwendig, damit sich die Menschheit auf die nicht mehr abwendbaren Folgen einstellen kann und Katastrophen infolge eines zu schnellen Klimawandels möglichst noch vermieden werden.

Nach einen langen und medienwirksamen Konflikt zwischen dem deutschen Wirtschaftsminister [[Wolfgang Clement]] und dem Bundesumweltminister [[Jürgen Trittin]] haben sich die Minister darauf in einer Koalitionsvereinbarung am [[30. März]] [[2004]] geeinigt, die Kohlendioxidemissionen für Industrie und Energiewirtschaft bis [[2007]] auf 503 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen, bis [[2012]] auf 495 Millionen Tonnen. Das Umweltministerium hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen gefordert.

== Gesetzgebungsverfahren ==
Das Gesetzgebungsverfahren für den CO<sub>2</sub>-Treibhausgashandel in Deutschland ist im wesentlichen abgeschlossen. Allerdings haben sich durch die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern erhebliche Verzögerungen in der Umsetzung ergeben.

Da Umweltschutz in der [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheit]] der Bundesländer liegt und die Bundesregierung 2004 so unter Zeitdruck stand, dass sie bei einer absehbaren Beteiligung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates die von der EU Emissionshandelsrichtlinie gesetzten Fristen nicht mehr einhalten konnte, wurde im damaligen Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) die Zuständigkeit der Abwicklung des CO<sub>2</sub>-Emissionshandels zweigeteilt.

Für die Genehmigung und Überwachung von CO<sub>2</sub>-Emissionen und Emissionsberichten sind die Bundesländer zuständig (wie bisher im Immissionsschutz auch). Für den Rest wurde ein Fachbereich des Umweltbundesamtes (UBA) eingerichtet, die [[Deutsche Emissionshandelsstelle]] (DEHSt).

Ferner wurde definiert, dass die bisherigen "Betriebs"genehmigungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die CO<sub>2</sub>-Genehmigungen beinhalten. Dies hatte zur Folge, dass die Unternehmen zwar formal eine CO<sub>2</sub>-Genehmigung hatten, diese aber keine Details beinhalteten, wie die CO<sub>2</sub>-Emissionen im speziellen Einzelfall zu bestimmen sind. So einfach, wie ursprünglich vielleicht angenommen, sind die Vorgaben der entsprechenden EU-Monitoring Guidelines nicht umzusetzen.

Abweichungen von der Vorgaben der EU-Monitoring Guidelines sind genehmigungspflichtig. Entsprechend hatten die meisten betroffenen Unternehmen auch die Beschreibung, wie sie CO<sub>2</sub>-Emissionen erfassen (die so genannten Monitoringkonzepte), den zuständigen Behörden der Bundesländer zur Billigung mitgeteilt.

Spätestens hier zeigten sich die Herausforderungen des bundesdeutschen Föderalismus. Hatten die Bundesländer beim Gesetzesgebungsverfahren noch für sich in Anspruch genommen, dass Genehmigung und Überwachung in ihre Zuständigkeit fiel, so weigerten sich Anfang 2005 etliche Bundesländer, insbesondere Bayern, die Monitoringkonzepte zu überprüfen, geschweige denn rechtsverbindliche Bescheide auszustellen. Als positive Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen hervorzuheben, das im Landesumweltamt eine Expertengruppe bildete und auf ihren Internetseiten (LUA www.lua.nrw.de) den Unternehmen hilfreiche Informationen zur Verfügung stellte.

Um in der Praxis einen einheitlichen Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Deutschland zu gewährleisten wurde eine Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Emissionshandel gebildet, die kontinuierlich versucht, die erforderlichen Themen abzuarbeiten.

Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie Anfang August 2005 nur im geringen Umfang Zusagen haben, ob die Art und Weise, in der sie ihre CO<sub>2</sub>-Emissionen seit Anfang des Jahres ermitteln, so von der Behörde akzeptiert wird.

Bei der Billigung der Monitoringkonzepte sind insbesondere die folgenden Anforderungskonflikte zu lösen:

- Die DEHSt hat ein hohes Interesse daran, dass die CO<sub>2</sub>-Emissionen so bestimmt werden, wie in den Zuteilungsanträgen im Herbst 2004. Hintergrund ist, dass Unternehmen nicht bevorteilt werden, weil u.U. ein Verfahrenswechsel systematisch zu niedrigeren berechneten CO<sub>2</sub>-Emissionen führen könnte. Dieser Anspruch der DEHSt ist in etlichen FAQs auf den entsprechenden Internet-Seiten kommuniziert.

- Dem gegenüber schreiben die EU-Monitoring Guidelines ein hohes Niveau vor, das ständig zu verbessern ist. Im Sinne der Monitoring Guidelines ist nicht zu vertreten, dass Schätzverfahren, die beispielsweise für den Zeitraum 2000-2002 angewendet werden mussten (weil man rückwirkend verbrannte Brennstoffe nicht mehr analysieren konnte und in den Jahren 2000 bis 2002 das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz nicht galt) weiter verwendet werden. Für 2005 lassen sich dagegen durchaus genauere Verfahren anwenden, die nach den Monitoring Guidelines auch angewendet werden müssten.

- Die Unternehmen wiederum haben ein Interesse daran, dass möglichst die vorhandenen Bestimmungseinrichtungen (z.B. Waagen) genutzt werden können und nicht technisch Unmögliches gefordert wird, was in einigen Passagen der EU Monitoring Guidelines der Fall ist.

Zurzeit (Dezember 2005) ist immer noch nicht absehbar wie der Konflikt gelöst wird.

== Ausblick ==
Der Emissionsrechtehandel wird nachhaltig auch den Endverbraucher tangieren. Da gerade in Deutschland ein hoher Anteil des Strombedarfs durch fossile Brennstoffe abgedeckt wird, wird der Emissionsrechtehandel die Preise für die Energieversorgung beeinflussen. Wurden in der ersten Handelsperiode die Zertifikate relativ großzügig verteilt, so wird für die zweite Periode wohl eine Verknappung stattfinden.
Welche Auswirkungen der Emissionsrechtehandel auf die Wirtschaft und somit auch auf die Bürger haben wird, kann erst in den kommenden Jahren beobachtet werden.

Unbestritten bleibt jedoch die Tatsache, dass der Ausstoß von Treibhausgasen drastisch reduziert werden muss. Dies muss ebenfalls für die Sektoren Haushalte und Verkehr gelten, die vorläufig nicht vom Emissionshandel erfasst werden. Die EU-Kommission erwägt ab 2013 Maßnahmen zur Integration des Flugverkehres. Ob der Emissionsrechtehandel der richtige Weg ist, wird sich in den nächsten Jahren herausstellen.

== Mechanismen und Märkte des Emissionsrechtehandels ==
Emissionsrechte werden über verschiedene Systeme gehandelt:

* Der [[Clean Development Mechanism]] (CDM), in Zusammenhang mit dem [[Kyoto-Protokoll]]
* Das [[EU Emission Trading Scheme]] (ETS)
* [http://www.eex.de European Energy Exchange] in Leipzig, Strom und Emissionsrechte


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
[[Marktversagen]] · [[Nationales Klimaschutzprogramm]]
* [[Nationales Emissionshandelssystem (nEHS)]]
* [[Alpentransitbörse]]

* [[Unternehmensinterner Emissionszertifikatehandel]]
== Normen ==
* [[Carbon Accounting]]
Im April 2006 hat die [[ISO]] eine Reihe von [[Umweltmanagementnorm|Normen]] zu diesem Thema veröffentlicht.
* [[CO2-Preis mit Klimaprämie|Klimaprämie]]
* ISO 14064-1:2006, Greenhouse gases – Part 1: Specification with guidance at the organization level for the quantification and reporting of greenhouse gas emissions and removals.
* ISO 14064-2:2006, Greenhouse gases – Part 2: Specification with guidance at the project level for the quantification, monitoring and reporting of greenhouse gas emission reductions and removal enhancements.
* ISO 14064-3:2006, Greenhouse gases – Part 3: Specification with guidance for the validation and verification of greenhouse gas assertions.


== Literatur ==
== Literatur ==
=== Bücher ===
'''Bücher'''
* [[Wolfgang Gründinger]]: ''Lobbyismus im Klimaschutz. Die nationale Ausgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems.'' VS Verlag, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-94070-0.
* Wolf Fichtner: ''Emissionsrechte, Energie und Produktion''. Verknappung der Umweltnutzung und produktionswirtschaftliche Planung. Erich Schmidt, Berlin 2004. ISBN 3-503-08385-5
* Larry Lohmann (Hrsg.): ''Carbon Trading. A Critical Conversation on Climate Change, Privatisation and Power.'' Herausgegeben von der [[Dag Hammarskjöld]] Foundation, Oktober 2006.
* Michael Lucht, Gorden Spangardt: ''Emissionshandel''. Springer, Heidelberg 2004. ISBN 3-540-21005-9
* Jens Nawrath: ''Emissionszertifikate und Finanzverfassung.'' Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12744-3.
* Walter Frenz: ''Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG''. Springer, Heidelberg 2005. ISBN 3-540-22818-7
* Matthias Corbach: ''Die deutsche Stromwirtschaft und der Emissionshandel.'' ibidem-Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-89821-816-0.
* Rolf Linkohr, Alexandra Kriegel, Beatrix Widmer: ''"Luftgeschäfte" oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die Energiepolitik verändert.'' etv, Essen 2002. ISBN 3-925-34939-1
* Wolf Fichtner: ''Emissionsrechte, Energie und Produktion.'' Verknappung der Umweltnutzung und produktionswirtschaftliche Planung. Erich Schmidt, Berlin 2004, ISBN 3-503-08385-5.
* Zenke, Schäfer: ''Energiehandel in Europa''. C.H. Beck, München 2005. ISBN 3-406-52443-5
* Lutz Wicke: ''Beyond Kyoto - A New [[Global Climate Certificate System]]''. Springer, Heidelberg 2005. ISBN 3-540-22482-3
* Michael Lucht, Gorden Spangardt: ''Emissionshandel.'' Springer, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9.
* Rolf Linkohr, Alexandra Kriegel, Beatrix Widmer: ''„Luftgeschäfte“ oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die Energiepolitik verändert.'' etv, Essen 2002, ISBN 3-925349-39-1.
* Carl-Stephan Schweer, Christian von Hammerstein: ''Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz.'' Köln 2004, ISBN 3-452-25771-1.
* Lutz Wicke: ''Beyond Kyoto – A New [[Global Climate Certificate System]]''. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22482-3.
* Ines Zenke, Thomas Fuhr: ''Handel mit CO<sub>2</sub>-Zertifikaten''. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-55245-5.
* Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz (Hrsg.): ''Rechtsprobleme des Emissionszertifikategesetzes'' 2006, ISBN 3-902460-27-X.


=== Fachartikel ===
'''Fachartikel'''
* Uwe Lahl, Norbert Salomon, Camilla Bausch, Christine Lucha: ''Datengrundlage Emissionshandel in Deutschland''. in: ''Wasser, Luft, Boden'' 48.2004,3-4, S. 16-17. {{ISSN|0938-8303}}
* Bernhard Kirchartz: ''Emissionshandel Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht?'' In: ''Wasser, Luft, Boden.'' 48, 6, 2004, S.&nbsp;32–35, {{ISSN|0938-8303}}
* Bernhard Kirchartz: ''Emissionshandel - Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht?'' in: ''Wasser, Luft, Boden.'' 48.2004,6, S.32-35. {{ISSN|0938-8303}}
*''Deutsche Industrie steht dem Emissionshandel gelassen gegenüber''. in: ''Wasser, Luft und Boden.'' 49.2005,7-8, S.40-43. {{ISSN|0938-8303}}


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
*[http://europa.eu.int/cgi-bin/eur-lex/udl.pl?REQUEST=Seek-Deliver&COLLECTION=oj&SERVICE=eurlex&LANGUAGE=de&DOCID=2003l275p0032 EG-Richtlinie zum Emissionsrechtehandel] ([[PDF]])
{{Wikinews|Emissionshandel in der Europäischen Union beginnt}}
*[http://www.dehst.de DEHSt] (Deutsche Emissionshandelsstelle mit Hintergrundinformationen, FAQs und downloads der gesetzlichen Vorschriften)
* [https://icapcarbonaction.com/en/ets-library ICAP ETS Library], Literaturportal zum Thema Emissionsrechtehandel
*[http://www.bmu.de/files/tehg.pdf TEHG auf www.bmu.de] (PDF)
* [https://www.bmuv.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/emissionshandel/emissionshandel Informationen] des Bundesumweltministeriums (Deutschland) zum Stand der Dinge. Abgerufen am 19. Juli 2022.
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* The Cornerhouse.org: [http://www.thecornerhouse.org.uk/pdf/document/carbonDDlow.pdf ''Carbon Trading – a critical conversation on climate change, privatisation and power''], development dialogue no.48 September 2006 (englisch) (PDF 3,1&nbsp;MB)
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* Donald MacKenzie: [http://www.lrb.co.uk/v29/n07/donald-mackenzie/the-political-economy-of-carbon-trading ''The Political Economy of Carbon Trading.''] In: ''[[London Review of Books]].'' 29 (7), 5. April 2007. Abgerufen am 19. März 2013.
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*[http://www.sfv.de/lokal/mails/0emissha.htm Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.] (kritische Aufsätze zur Effizienz des Emissionshandels)
== Einzelnachweise ==
*[http://www.emissionsrechtehandel.de/index.htm Spezialisierte Anwaltskanzlei]
<references responsive />
*[http://www.climatecorp.com Handelsplattform für EU Allowances & gratis] (Newsletter zum Markt für Emissionsrechte)
*[http://www.emissionshandel-fichtner.de Informationen zum Thema Emissionshandel]
*[http://www.wupperinst.org/download/TL-flexible-mechanismen.pdf Die flexiblen Mechanismen im Kyoto-Protokoll] (PDF)
*[http://www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/industrie/einfluesse/luft5/emissionshandel/ Emissionshandel in Österreich] (Umweltbundesamt)
*[http://www.co2-handel.de Aktuelle Emissionshandel und Klimaschutz]
*[http://www.oew.org/de/aktuellesartikel.php?id=525 EU-Emissionshandel] Quelle:[[Organisation für eine solidarische Welt|OEW]]


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Aktuelle Version vom 22. Mai 2025, 12:32 Uhr

Kohlekraftwerk in Datteln: Durch den Emissionshandel wird Kohle weniger wettbewerbsfähig gegenüber CO2-freien Energieträgern.[1]

Der Emissionsrechtehandel, Emissionshandel oder Handel mit Emissionszertifikaten, ist ein marktbasiertes Instrument der Umweltpolitik zur Bekämpfung von Umweltverschmutzung.[2][3][4] Dabei werden ökonomische Anreize zur Reduktion von Schadstoffemissionen geschaffen.[5] Emissionshandelssysteme für CO2 und andere Treibhausgase werden als Form der CO2-Bepreisung in der Europäischen Union, China und anderen Ländern als wichtiges Instrument zur Eindämmung des Klimawandels eingesetzt.[6][4]

In einem Emissionshandelssystem verteilt oder verkauft eine zentrale Behörde eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten, die zur Emission einer bestimmten Menge eines Schadstoffs über einen definierten Zeitraum berechtigen.[5] Verursacher von Emissionen müssen am Ende des Zeitraums Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen abgeben. Dazu müssen sie von der Behörde oder anderen Verursachern ausreichend Zertifikate erhalten bzw. zukaufen. Überschüssige Zertifikate können sie an andere Verursacher verkaufen.[7]

Der Emissionshandel ist eine marktbasierte Form der Umweltregulierung, die es ermöglicht, dezentral zu entscheiden, wie Emissionen am kosteneffektivsten eingespart werden können.[8][9] Der Weltklimarat IPCC hält in seinem Sechsten Sachstandsbericht fest, dass mit Stand 2020 mehr als 20 % der globalen Treibhausgasemissionen durch Kohlenstoffsteuern oder Emissionshandelssysteme abgedeckt waren, Erfassungsgrad und Preise jedoch nicht ausreichten, um starke Emissions-Reduktionen herbeizuführen. Demnach haben Kohlenstoffbepreisungsinstrumente dort, wo sie eingesetzt wurden, zwar Anreize für kostengünstige Emissionsminderungsmaßnahmen geschaffen. Jedoch seien diese im Bewertungszeitraum ohne ergänzende Maßnahmen und bei den vorherrschenden Preisen weniger wirksam gewesen, um auch kostspieligere Maßnahmen zu fördern, die für weitere Reduzierungen ebenfalls erforderlich sind.[10]

Der Emissionsrechtehandel ist ein umweltpolitisches Instrument zur Reduktion von Schadstoffemissionen.[4][3] Er wird zu den marktbasierten Instrumenten der Umweltpolitik gezählt. Marktwirtschaftliche Instrumente können in Preis- und Mengenlösungen unterschieden werden (→ Preis-Standard-Ansatz).

Zu den preisbasierten zählen Umweltsteuern (z. B. die Pigou-Steuer oder die Ökosteuer). Der Beitrag der Steuern zur Preisentwicklung ist für die Marktteilnehmer im Idealfall langfristig vorhersehbar. Grundproblem bei diesen Instrumenten ist, dass die Lenkungswirkung im Hinblick auf das Umweltziel schwer vorauszusagen ist. Eine zu niedrige Steuer verpasst das Umweltziel, eine zu hohe führt zu unnötig hohen Vermeidungsaufwänden.

Der Emissionsrechtehandel wird hingegen zu den Mengenlösungen gezählt, weil die Regierung hier eine konkrete Höchstmenge an Emissionen für einen bestimmten Zeitraum vorgibt. Dadurch entfällt die problematische Festlegung der Höhe eines Steuersatzes, und der Gesetzgeber kann das Umweltziel direkt beeinflussen. Man spricht daher auch von einer hohen ökologischen Treffsicherheit des Emissionsrechtehandels. Jedoch sind die Preisentwicklung und damit die Belastung von Unternehmen und Verbrauchern schwierig zu prognostizieren.[11]

Zu unterscheiden ist dieses Instrument von Systemen des freiwilligen Erwerbs von CO2-Zertifikaten, z. B. im Rahmen von Klimakompensation.[12]

Cap-and-Trade ist die verbreitetste Form des Emissionsrechtehandels. Der Staat legt eine Gesamtmenge der Emissionen fest (Cap). Emissionszertifikate in Höhe dieser Gesamtmenge werden in den Markt gebracht, indem sie versteigert oder Verursachern von Emissionen zugeteilt werden. Am Ende eines zuvor definierten Zeitraums müssen die teilnehmenden Verursacher Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen abgeben. Sie können Zertifikate auf einem Markt zukaufen oder verkaufen.[13]

Crediting-Mechanismus

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Davon zu unterscheiden ist der seltener umgesetzte Crediting-Mechanismus, auch baseline-and-credit, bei dem der Staat zunächst für jedes einzelne Unternehmen eine Emissionsmenge festlegt (baseline). Verursacher von Emissionen können Zertifikate, sogenannte Credits, generieren, indem sie ihre Emissionen unter ihr zuvor definiertes Basis-Niveau senken. Solche Gutschriften können dann von anderen Verursachern gekauft werden, die ihre staatlich definierte Höchstgrenze an Emissionen überschreiten.[13][14]

Der Emissionshandel stellt eine marktbasierte Lösung für Umweltverschmutzung dar. Umweltverschmutzung ist ein Paradebeispiel für eine Externalität. Eine negative Externalität ist eine schädliche Folge einer Aktivität eines ökonomischen Akteurs, z. B. eines Unternehmens, welche nicht in den Marktpreisen berücksichtigt wird. Der Emissionshandel zielt darauf ab, diese externen Kosten in die Preisbildung des Marktes zu integrieren.

Das wesentliche Ziel des Emissionshandels besteht darin, die Kosten für das Erreichen eines festgelegten Emissionsziels zu minimieren.[15] In einem Emissionshandelssystem legt der Staat eine Höchstmenge für Emissionen fest und gibt Zertifikate aus, die zur Emission bis zu dieser Höchstmenge berechtigen. Wenn der Emissionshandel etabliert ist, entspricht die erfolgte Gesamtemission höchstens der zuvor festgelegten Gesamtmenge der Zertifikate.[11] Da die Zertifikate gekauft und verkauft werden können, kann ein Teilnehmer zwischen drei Optionen wählen:

  1. Er kann seine Zertifikate verwenden, um die ihm zustehenden Emissionen zu verursachen.
  2. Er kann seine Emissionen reduzieren und die überschüssigen Zertifikate verkaufen.
  3. Er kann mehr Emissionen verursachen als seine Zertifikate zulassen, muss dafür aber weitere Zertifikate von anderen Teilnehmern zukaufen.

Im Ergebnis zahlt der Käufer von Zertifikaten für seine Umweltverschmutzung, während der Verkäufer eine Belohnung für die Reduzierung seiner Emissionen erhält.

Wird z. B. für eine bestimmte Region eine Obergrenze von 100 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid innerhalb eines Jahres festgelegt, so werden Zertifikate ausgegeben, die insgesamt zur Emission von 100 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid berechtigen. Diese Obergrenze kann in den folgenden Jahren schrittweise gesenkt werden. Da diese Zertifikate frei handelbar sind, wird deren Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Emissionen, die ohne Zertifikate erfolgen, werden mit einer Strafe belegt; zudem müssen die fehlenden Zertifikate nachgeliefert werden.

Der entscheidende Vorteil dieser marktorientierten Lösung besteht darin, dass nicht jeder Akteur die gleiche Menge an Verschmutzung einsparen muss. Ausschlaggebend ist nur das Gesamtergebnis aller Akteure. Es besteht ein Anreiz für diejenigen Akteure, denen die Einsparung besonders leicht fällt (welche die geringsten Reduktionskosten haben), ihre Emissionen am stärksten zu reduzieren. Oder anders ausgedrückt: Es können durch den Handel diejenigen Akteure mit den geringsten Reduktionskosten die Emissionsreduktion jener Betriebe übernehmen, für welche die Reduktion sehr teuer wäre. Im Ergebnis bedeutet dies, dass unter der Annahme vollständiger Konkurrenz eine gewünschte Reduktionsmenge kosteneffizient erzielt werden kann (ökonomisches Minimalprinzip). Der Emissionshandel ist dabei aus Sicht der ökonomischen Theorie ebenso kosteneffizient wie eine Umweltabgabe. Er ist in der Regel deutlich effizienter als ordnungsrechtliche oder planerische Instrumente der Umweltpolitik, denn der Staat hat in der Regel nicht die notwendigen Informationen über Vermeidungskosten der Unternehmen, um ordnungsrechtliche Eingriffe in optimaler Höhe vorzunehmen. Im Fall des Emissionshandels benötigt er diese Informationen nicht.[11]

Durch den Emissionsrechtehandel können die Marktpreise für bestimmte Produkte steigen. Dadurch erhalten Konsumenten und Unternehmen Preissignale zum sparsamen Umgang mit umweltschädigenden Produkten.

Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel hatte 1966 Thomas Crocker.[16] Er argumentierte, dass Selbstorganisation durch Handel zu den besten Resultaten für alle Akteure führen würde.[17] J. H. Dales schlug in seinem Buch Pollution, Property and Prices vor, einen Markt für Verschmutzungsrechte einzurichten, um Gewässerverschmutzung durch Industrieabwässer zu begrenzen.[18]

Der Emissionsrechtehandel wurde erstmals als Instrument der Umweltpolitik zwischen 1967 und 1970 für die US-amerikanische National Air Pollution Control Administration (Vorgängerin des Office of Air and Radiation der Environmental Protection Agency) von Ellison Burton und William Sanjour untersucht. Dabei kamen eine Reihe von mikroökonomischen Computersimulationen zum Einsatz. Es wurden mathematische Modelle von Emissionen in mehreren US-amerikanischen Städten gebildet und untersucht, welche Maßnahmen effektiv und effizient zu einer Reduktion von schädlichen Emissionen beitragen können.[19][20][21] Jede Studie zeigte, dass der Emissionsrechtehandel konventionellen Strategien zur Reduktion von Emissionen überlegen war. Dies zeigte sich besonders hinsichtlich der Kosteneffizienz und Effektivität der Maßnahme.[22]

Sanjour fuhr zusammen mit Edward H. Pechan fort, diese Computermodelle bei der neu geschaffenen Environmental Protection Agency zu verbessern und weiterzuentwickeln.[23][24] Die Agentur befürwortete in ihrem Jahresbericht 1972 an den Kongress der Vereinigten Staaten den Emissionshandel als effektives und effizientes Instrument.[25]

Die Entwicklung des Emissionshandels im Laufe der Geschichte lässt sich in vier Phasen einteilen:[26]

  1. Grundlagen: Theoretische Vorbereitung des Emissionshandels durch Coase,[27] Crocker,[28] Dales,[29] Montgomery[30] und andere.
  2. Grundsatznachweis (proof of principle): Erste Entwicklungen zum Handel mit Emissionszertifikaten basierend auf einem „Offset-Mechanismus“, der im US-amerikanischen Clean Air Act von 1977 aufgenommen wurde. Ein Unternehmen konnte nach dem Gesetz eine höhere Emissionsmenge erhalten, wenn es einem anderen Unternehmen die Reduzierung der gleichen Schadstoffmenge bezahlte.[31]
  3. Prototyp: Start eines ersten Emissionshandelssystems im Rahmen des US-amerikanischen Acid Rain Program in Title IV-A[32] des Clean Air Act von 1990.
  4. Regimebildung: Ausdehnung des Emissionshandels von der US-Umweltpolitik zur globalen Klimapolitik und von dort zur Europäischen Union, verbunden mit der Erwartung eines entstehenden globalen CO2-Marktes und der Entwicklung einer CO2-freien Wirtschaft.[3]

Die Allokation der Zertifikate kann grundsätzlich in zwei Formen erfolgen:[11]

  • Zuteilung durch die Regierung (grandfathering) sowie
  • Versteigerung (auctioning).

Bei der Zuteilung durch die Regierung wird politisch festgelegt, wer wie viele Zertifikate erhält. Diese Form der Ausgabe realisiert einen Bestandsschutz: Unternehmen werden nicht einem Preisschock ausgesetzt, indem sie von einem Tag auf den anderen für einen neuen Produktionsfaktor zahlen müssen. Orientiert sich die Anzahl zugeteilter Zertifikate an der Emissionshöhe vor der Zuteilung, dann besteht für Unternehmen jedoch kein Anreiz, noch vor Zuteilung ihre Emissionen zu vermindern, sondern im Gegenteil besonders viel zu emittieren.[11] Außerdem besteht das Risiko, dass politisch einflussreiche Interessengruppen begünstigt werden.[33]

Es können auch andere Kriterien zur Zuteilung herangezogen werden. So können zum Beispiel im Rahmen eines internationalen Emissionsrechtehandels, bei dem es darum geht, Berechtigungen für Schadstoffemissionen mit globalen Auswirkungen (zum Beispiel Treibhausgase) auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen, die Zertifikate entsprechend der Einwohnerzahl zugeteilt werden. Staaten mit einem hohen Pro-Kopf-Verbrauch an fossiler Energie müssten dann Zertifikate bei Staaten mit geringem Energieverbrauch nachkaufen. Wirtschaftlich schwach entwickelte Staaten, die in der Regel einen verhältnismäßig geringen Energieverbrauch haben, können so zusätzliche Einnahmen erzielen.[34] Diese Ausgabeform ist aufkommensneutral.

Gibt es keine objektiven Kriterien für eine Zuteilung durch die Regierung, ist es sinnvoll, die Zertifikate zu versteigern. Die Zertifikate werden voraussichtlich bereits bei der Erstauktion an die Unternehmen gehen, die damit den höchsten Nutzen erzielen,[11] da diese in der Regel bereit sind den höchsten Preis zu zahlen. Der Staat generiert mit der Auktion zusätzliche Einnahmen und kann diese einsetzen, um zum Beispiel aus steigenden Preisen herrührende soziale Härten oder Nachteile im internationalen Wettbewerb auszugleichen oder um den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dadurch sind weitere Effizienzsteigerungen möglich.[35]

Sowohl für die Versteigerung als auch für den Handel bieten sich als Marktmechanismus z. B. Börsen an. Damit einher geht freilich, dass auch spekulative Geschäfte möglich werden.[36]

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle zuständig für den Verkauf und die Zuteilung von Zertifikaten.

Emissionshandelssysteme

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Umgesetzte Handelssysteme (Auswahl)

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Emissionshandel und Kohlenstoffsteuern weltweit (2021)[37]
  • CO2-Emissionshandel eingeführt oder geplant
  • CO2-Steuer eingeführt oder geplant
  • CO2-Emissionshandel oder CO2-Steuer erwogen
    • In den USA wurde Mitte der 1990er Jahre unter dem Acid Rain Program ein Handelssystem für den Schwefeldioxid-(SO2)-Ausstoß eingerichtet.[38] Dies war eines der wenigen Handelssysteme, die sich nicht auf Treibhausgase bezogen.
    • Das Kyoto-Protokoll, ein am 11. Dezember 1997 beschlossenes Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) der Vereinten Nationen mit dem Ziel des Klimaschutzes, enthält als wesentliches „flexibles“ Instrument einen Handel mit Emissionsrechten zwischen Staaten. Im Kyoto-Protokoll wurden neben Kohlenstoffdioxid als Referenzwert auch Methan, Distickstoffmonoxid und weitere Treibhausgase mit ihren jeweiligen Treibhauspotentialen[39] aufgenommen. Der Anteil der anthropogenen Treibhausgasemissionen von beispielsweise Methan betrug 2004 14,3 %.[40]
    • Mit Entscheidung vom 25. April 2002 hat der Europäische Rat das Kyoto-Protokoll genehmigt.[41] In der Europäischen Union ist der mit der Emissionshandelsrichtlinie (EHS-Richtlinie) vom 13. Oktober 2003 eingerichtete und seit 2005 durchgeführte EU-Emissionshandel ein wichtiges Instrument, um Klimaschutzziele der EU im Strom- und Industriesektor zu erreichen. Somit gab es zu Beginn der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005 zwei große Handelssysteme für Treibhausgase: Neben dem im Kyoto-Protokoll vereinbarten bilateralen Handel zwischen Annex-I-Staaten (siehe oben) weiterhin den EU-Emissionshandel für Unternehmen innerhalb Europas. Er war das weltweit erste multinationale Emissionsrechtehandelssystem und auch als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems (siehe International Carbon Action Partnership) gedacht.[42]
    • In Dänemark (2000–2003)[43] und in Großbritannien mit dem UK ETS (2002–2006)[44] wurden für einige Jahre kleinere Handelssysteme etabliert, ehe sie vom EU-Emissionshandel abgelöst wurden.
    • In New South Wales, einem Bundesstaat Australiens, wurde 2003 das NSW Greenhouse Gas Reduction Scheme (GGAS) etabliert, ein verpflichtendes Handelssystem für Stromerzeuger und Industriebetriebe, das vor allem mit Aufforstungsprojekten arbeitet. Es endete 2012.[45]
    • In Deutschland wurde mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2004 die EHS-Richtlinie umgesetzt und mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab dem Jahr 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind (§ 1 BEHG).
    • Das Emissionshandelssystem der Schweiz – seit 2008 eingerichtet – ist das kleinste weltweit und orientiert sich am EU-Emissionshandel. Im Jahr 2020 wurden das Schweizer Emissionshandelssystem und das der EU miteinander verknüpft.[46]
    • In Neuseeland wurde im September 2008 ein Gesetz zur Einführung eines Handelssystems beschlossen, das als weltweit erstes System die Landwirtschaft mit abdeckt.[47][48]
    • In der japanischen Präfektur Tokio gilt seit Beginn des Fiskaljahres 2010 (1. April) ein verbindliches Emissionsrechtesystem für Industrie und Büros. Der eigentliche Handel und die Sanktionierung von zu hohen Emissionen begannen im Frühjahr 2011.[49] Die Einführung eines landesweiten Systems scheiterte 2013.[50]
    • In Österreich schuf das Emissionszertifikategesetz 2011 ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten.
    • Im Rahmen der nordamerikanischen Wester Climate Initiative (WCI) verknüpften 2014 der US-Bundesstaat Kalifornien und die kanadischen Provinz Quebec ihre Emissionshandelssysteme. Die kanadische Provinz Ontario kam 2018 hinzu.[51]
    • In den USA und Kanada gibt es zudem mehrere freiwillige Handelssysteme auf Firmen- oder Anlagenbasis. Die Chicago Climate Exchange (CCX) ist ein seit 2003 funktionierendes freiwilliges Handelssystem aus den USA, bei dem sich 350 meist große Firmen, Universitäten und Verbände verpflichtet haben, ihre gemeinsamen Treibhausemissionen um 6 % zu senken. Gesenkt wird oft durch große kompensatorische Aufforstungsprojekte in den USA und Brasilien.
    • Bis 2017 gab es 21 verschiedene Handelssysteme (umgesetzt oder in Planung) in 35 Staaten oder Bundesstaaten/Provinzen.[52]

    Aktueller Stand

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    Derzeit (Stand 2025) gibt es 36 in Kraft getretene, 14 in Entwicklung und 8 in Planung befindliche Emissionshandelssysteme in insgesamt 29 Staaten sowie in der EU.

    Im Rahmen des Fit-for-55-Paketes[53] der EU soll ein neuer EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr geschaffen werden (EU-ETS 2), der ab 2027 die Emissionen dieser beiden Sektoren erfasst.[54] Es ist vorgesehen, diese beiden Märkte (den EU-ETS 1 und den EU-ETS 2) eventuell später miteinander zu verbinden.[55]

    Um auch die Emissionen der privaten Verbraucher zu erfassen, werden unter dem Stichwort „Personal carbon trading“ weitere Systeme diskutiert, jedoch nicht im Rahmen des EU-ETS.

    Verschiedene regionale Emissionshandelssysteme können sich verknüpfen (englisch linking), indem sie Emissionsgutschriften des anderen Systems für ihre Reduktionsverpflichtungen anerkennen. Dieses Verknüpfen von Emissionshandelssystemen schafft einen größeren Kohlenstoffmarkt; insgesamt kann es Kosten reduzieren und die Liquidität und Stabilität des Marktes verbessern.[56][57] Wenn es bestehende Steuern oder Subventionen gibt oder Akteure Marktmacht ausüben, kann die Wirksamkeit der Handelssystemverknüpfung sinken, sie kann sich sogar unter Umständen in das Gegenteil verkehren (Theorie des Zweitbesten).[57]

    Die Verknüpfung hat auch einen symbolischen Wert, da sie eine gemeinsame Anstrengung zur Reduzierung von Treibhausgasen demonstriert. Einige Autoren argumentieren, dass das Verknüpfen ein Startpunkt für die Entwicklung einer neuen internationalen „Bottom–up“-Klimapolitikarchitektur sein kann, indem verschiedene Einzelsysteme sich weltweit zusammenschließen.[58][59]

    Elemente eines Handelssystems können sich „ansteckend“ auf andere auswirken: Ein Höchstpreis in einem System greift auch in jedem verknüpften, selbst wenn dort keiner vorgesehen ist. Preisschocks in einem der beteiligten Märkte wirken sich nach der Verknüpfung auch in anderen Märkten aus.[57] Die „Qualität“ der Emissionsrechte kann sinken. Zum Beispiel kamen nach dem Zusammenschluss des europäischen Emissionshandelssystems mit dem Offset-Markt aus dem Clean Development Mechanism Zertifikate aus Projekten auf den Markt, die keine zusätzlichen Emissionsminderungen bewirkt hatten. Bei der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme von Kalifornien und Québec 2014[60] importierte Québec auch Schlupflöcher des kalifornischen Systems.[61] Daneben besteht aber die Chance, dass die Aussicht auf eine Verknüpfung dazu führt, schwache Handelssysteme zu verbessern, um sie an höhere Standards eines Partners anzugleichen.[62]

    Mit der Verknüpfung sinkt die Flexibilität der Partner. Einerseits trägt dies dazu bei, dass Unternehmen langfristige, stabile Erwartungen über künftige Emissionsreduktionen und Preise bilden. Andererseits besteht die Gefahr, dass sich Design-Fehler kaum noch beheben lassen, wenn die Partner sich nicht auf eine Reform einigen können. Einzelne Teilnehmer verlieren die Möglichkeit, unabhängig zu agieren, zum Beispiel indem sie bei ökonomischen Krisen das Verschieben von Emissionsrechten zwischen Handelsperioden zulassen.[57]

    Die International Carbon Action Partnership (ICAP) verbindet regionale, nationale und subnationale Regierungen und öffentliche Behörden aus der ganzen Welt, um wichtige Aspekte der Ausgestaltung von Emissionshandelssystemen und den Weg zu einem globalen Kohlenstoffmarkt zu diskutieren. Seit dem Start im Jahr 2007 sind bis 2021 insgesamt 32 nationale und subnationale Jurisdiktionen ICAP beigetreten.[63]

    Der Emissionshandel ist das Lehrbuchbeispiel eines marktbasierten Instruments der Umweltpolitik. Andere marktbasierte Ansätze umfassen Umweltsteuern oder hybride Systeme aus Steuern und Emissionsrechtehandel. Alle marktbasierten Maßnahmen bewirken einen Preis für Umweltverschmutzung (zum Beispiel einen CO2-Preis) und bieten so einen ökonomischen Anreiz, die Umweltverschmutzung zu reduzieren, beginnend bei den günstigsten Möglichkeiten. Im Gegensatz dazu legt bei einem ordnungspolitischen Ansatz eine zentrale Behörde die Schadstoffwerte fest, die jede Anlage emittieren darf.

    Umweltsteuern bewirken einen Preisaufschlag für die bei der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen entstehende Verschmutzung.[64] Zum Beispiel ist eine CO2-Steuer eine Steuer auf den Kohlenstoffgehalt fossiler Brennstoffe, die darauf abzielt, deren Verwendung zu verringern und dadurch die Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Umweltsteuern haben den Effekt, dass die Verbraucherpreise derjenigen Güter steigen, die mit hohen Emissionen verbunden sind, z. B. infolge der Nutzung fossiler Brennstoffe.[65]

    Eine Steuer ist eine Preislösung, während der Emissionshandel ein Instrument zur Mengenkontrolle ist.[65] Das heißt, eine Steuer ist ein von den Behörden festgesetzter Einheitspreis für Verschmutzung, und der Markt bestimmt die emittierte Menge; beim Emissionshandel definieren die Behörden die Höchstgrenze der Verschmutzung, und der Markt findet den angemessenen Preis.

    Das Ordnungsrecht ist ein Regulierungssystem, das Emissionsgrenzwerte und Einhaltungsmethoden für jeden Verursacher vorschreibt. Es ist der traditionelle Ansatz zur Reduzierung der Umweltverschmutzung.

    Ordnungsrechtliche Maßnahmen sind weniger flexibel als marktbasierte. Ein Beispiel für eine ordnungsrechtliche Maßnahme ist ein Effizienzstandard, der für jeden Verursacher von Emissionen ein festes Emissionsziel festlegt. Der Verursacher kann die Schadstoffreduzierung nicht auf andere Unternehmen abwälzen, die diese kostengünstiger erreichen können. Infolgedessen sind Effizienzstandards zumeist kostspieliger.[64] Die Mehrkosten werden in der Regel an die Konsumenten weitergegeben.[66]

    Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens unter Ökonomen, dass der Emissionshandel ein effektives und effizientes Instrument zur Reduktion von Emissionen ist.[67][4][68][69][70]

    In einer Umfrage unter amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlern, die in Unternehmen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten um 1990 78 Prozent der Befragten der These zu, dass marktwirtschaftliche Instrumente wie Steuern und Emissionszertifikate einen besseren Ansatz für die Beschränkung von Emissionen bilden als die ordnungsrechtliche Festlegung von Schadstoffobergrenzen.[69] Als positiv wurde bewertet, dass sich der Emissionsrechtehandel administrativ verhältnismäßig einfach abwickeln lasse und dennoch effizient sei. Ein Ziel werde vorgegeben und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel festgelegt. Auf diese Weise entstehe technischer Fortschritt hin zur besten Lösung.

    Der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen sieht den Emissionsrechtehandel als mögliches zentrales Element einer langfristigen Klimaschutzstrategie. Die Attraktivität dieser Idee liege in der Einfachheit des Systems. Es werde lediglich ein globales Emissionsminderungsziel festgelegt, die einzelwirtschaftliche Steuerung werde dem Markt überlassen. Dadurch werde das politisch vorgegebene Umweltziel zu gesamtwirtschaftlich minimalen Kosten erreicht (sogenannte statische Effizienz). Im Gegensatz zu einzelwirtschaftlichen Standards gebe der Emissionsrechtehandel darüber hinaus einen ständigen Anreiz, durch Mengenanpassungen und technischen Fortschritt Emissionen zu reduzieren (sogenannte dynamische Effizienz). Der Sachverständigenrat kritisiert jedoch die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Emissionrechte-Allokation im Nationalen Allokationsplan I.[71]

    Laut dem Politologen Elmar Altvater ist der Emissionsrechtehandel eine „juristische Konstruktion“, wonach die Verschmutzung der Atmosphäre zu einem Recht erhoben wird; der Verzicht darauf zieht eine Inwertsetzung nach sich. Diese juristische Form der Inwertsetzung widerspreche der klassischen politischen Theorie, der zufolge die Arbeit den Erwerb von Eigentumsrechten ermögliche.[72]

    Hans-Werner Sinn vom Ifo Institut unterstützt die Forderung vieler Umweltökonomen nach einem weltweiten Handel mit Emissionszertifikaten für Kohlenstoffdioxid. Er weist jedoch darauf hin, dass die Einführung eines solchen Systems rasch und global abgestimmt erfolgen muss und sich alle Länder daran beteiligen müssen. Eine einseitige Vorgehensweise mit der Hoffnung, alle Länder irgendwann in das System einzubinden, wie sie derzeit von der EU verfolgt wird, könne aufgrund der Reaktion der Angebotsseite mit fortschreitender Zeit einen immer stärker werdenden komparativen Preissenkungseffekt erzeugen. Dies könne sogar zu einer Beschleunigung des weltweiten Schadstoffausstoßes führen.[73]

    Bücher

    • Wolfgang Gründinger: Lobbyismus im Klimaschutz. Die nationale Ausgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems. VS Verlag, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-94070-0.
    • Larry Lohmann (Hrsg.): Carbon Trading. A Critical Conversation on Climate Change, Privatisation and Power. Herausgegeben von der Dag Hammarskjöld Foundation, Oktober 2006.
    • Jens Nawrath: Emissionszertifikate und Finanzverfassung. Duncker & Humblot, Berlin 2008, ISBN 978-3-428-12744-3.
    • Matthias Corbach: Die deutsche Stromwirtschaft und der Emissionshandel. ibidem-Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-89821-816-0.
    • Wolf Fichtner: Emissionsrechte, Energie und Produktion. Verknappung der Umweltnutzung und produktionswirtschaftliche Planung. Erich Schmidt, Berlin 2004, ISBN 3-503-08385-5.
    • Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9.
    • Rolf Linkohr, Alexandra Kriegel, Beatrix Widmer: „Luftgeschäfte“ oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die Energiepolitik verändert. etv, Essen 2002, ISBN 3-925349-39-1.
    • Carl-Stephan Schweer, Christian von Hammerstein: Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz. Köln 2004, ISBN 3-452-25771-1.
    • Lutz Wicke: Beyond Kyoto – A New Global Climate Certificate System. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22482-3.
    • Ines Zenke, Thomas Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-55245-5.
    • Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz (Hrsg.): Rechtsprobleme des Emissionszertifikategesetzes 2006, ISBN 3-902460-27-X.

    Fachartikel

    • Bernhard Kirchartz: Emissionshandel – Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht? In: Wasser, Luft, Boden. 48, 6, 2004, S. 32–35, ISSN 0938-8303
    Wiktionary: Emissionsrechtehandel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

    Einzelnachweise

    [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
    1. China’s Emissions Trading Scheme – Analysis. Abgerufen am 15. August 2021 (britisches Englisch).
    2. Easwaran Narassimhan, Kelly S. Gallagher, Stefan Koester, Julio Rivera Alejo: Carbon pricing in practice: a review of existing emissions trading systems. In: Climate Policy. Band 18, Nr. 8, 14. September 2018, S. 967–991, doi:10.1080/14693062.2018.1467827.
    3. a b c Raphael Calel: Carbon markets: a historical overview. In: WIREs Climate Change. Band 4, Nr. 2, 2013, S. 107–119, doi:10.1002/wcc.208.
    4. a b c d Patrick Bayer, Michaël Aklin: The European Union Emissions Trading System reduced CO2 emissions despite low prices. In: Proceedings of the National Academy of Sciences. Band 117, Nr. 16, 21. April 2020, S. 8804–8812, doi:10.1073/pnas.1918128117, PMID 32253304, PMC 7183178 (freier Volltext) – (pnas.org [abgerufen am 15. August 2021]).
    5. a b Robert N. Stavins: Experience with Market-Based Environmental Policy Instruments. ID 199848. Social Science Research Network, Rochester, NY 1. Juli 2002, doi:10.2139/ssrn.199848 (ssrn.com [abgerufen am 15. August 2021]).
    6. Bianca Nogrady: China launches world’s largest carbon market: but is it ambitious enough? In: Nature. Band 595, Nr. 7869, 20. Juli 2021, S. 637–637, doi:10.1038/d41586-021-01989-7.
    7. Judson Jaffe, Matthew Ranson, Robert N. Stavins: Linking Tradable Permit Systems: A Key Element of Emerging International Climate Policy Architecture. In: Ecology Law Quarterly. Band 36, Nr. 4, 2009, S. 789–808, JSTOR:24114952.
    8. Preston Teeter, Jörgen Sandberg: Constraining or Enabling Green Capability Development? How Policy Uncertainty Affects Organizational Responses to Flexible Environmental Regulations: Constraining or Enabling Green Capability Development? In: British Journal of Management. Band 28, Nr. 4, Oktober 2017, S. 649–665, doi:10.1111/1467-8551.12188.
    9. Christoph Böhringer, Andreas Lange, Ulf Moslener: Der EU-Emissionshandel im Zielkonflikt zwischen Effizienz, Kompensation und Wettbewerbsneutralität. In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik. Band 6, Heft 3, S. 309–323 (uni-wuerzburg.de [PDF]).
    10. Synthesis Report of the IPCC Sixth Assessment Report (AR6). S. 53, 110, abgerufen am 8. Juli 2023 (englisch).
    11. a b c d e f Eberhard Fees: Umweltökonomie und Umweltpolitik. 3. Auflage. Franz Vahlen, 2007, ISBN 978-3-8006-3350-0, Kapitel 6 Zertifikate.
    12. Die Zeit: CO2-Zertifikate – Grün getarnt. Abgerufen am 22. Januar 2023.
    13. a b Erik Haites: Carbon taxes and greenhouse gas emissions trading systems: what have we learned? In: Climate Policy. 2018, doi:10.1080/14693062.2018.1492897.
    14. Kenneth M. Chomitz: Evaluating Carbon Offsets from Forestry and Energy Projects: How Do They Compare? ID 630729. Social Science Research Network, Rochester, NY 30. November 1999 (ssrn.com [abgerufen am 15. August 2021]).
    15. Cap and Trade 101. 16. Januar 2008, abgerufen am 15. August 2021 (amerikanisches Englisch).
    16. Frank J. Convery: Origins and Development of the EU ETS. In: Environment and Resource Economics. Band 43, 2009, S. 397, doi:10.1007/s10640-009-9275-7.
    17. Newly Released Paper Details Origins of Cap-and-Trade. (Memento vom 12. August 2014 im Webarchiv archive.today) In: The Washington Independent. 1. November 2010.
    18. J. H. Dales: Pollution, property and prices: An essay in policy-making and economics. University of Toronto Press, Toronto 1968, ISBN 0-8020-1566-2.
    19. Delbert C. Ogden: Economic Analysis of Air Pollution. In: Land Economics. Band 42, Nr. 2, 1966, S. 137–147, doi:10.2307/3145614.
    20. Jack L. Knetsch: Alternative Pollution Control Strategies. In: The Australian Quarterly. Band 45, Nr. 4, 1973, S. 5–17, doi:10.2307/20634593.
    21. Richard D. Wilson, David W. Minnotte: A Cost-Benefit Approach to Air Pollution Control. In: Journal of the Air Pollution Control Association. Band 19, Nr. 5, 1. Mai 1969, S. 303–308, doi:10.1080/00022470.1969.10466489.
    22. Ellison S. Burton, William Sanjour: A simulation approach to air pollution abatement program planning. In: Socio-Economic Planning Sciences. Band 4, Nr. 1, März 1970, S. 147–159, doi:10.1016/0038-0121(70)90036-4.
    23. Ellison S. Burton, Edward H. Pechan, William. Sanjour: Solving the air pollution control puzzle. In: Environmental Science & Technology. Band 7, Nr. 5, 1. Mai 1973, S. 412–415, doi:10.1021/es60077a011.
    24. Survey of mathematical programming models in air pollution management. In: European Journal of Operational Research. Band 96, Nr. 1, 10. Januar 1997, S. 1–35, doi:10.1016/S0377-2217(97)86747-1.
    25. Tim Lougheed: Economics: The Clear Advantage of Clean Air. In: Environmental Health Perspectives. Band 114, Nr. 3, März 2006, S. a, doi:10.1289/ehp.114-a154a, PMID 16528834, PMC 1392269 (freier Volltext).
    26. Jan-Peter Voß: Innovation processes in governance: the development of 'emissions trading' as a new policy instrument. In: Science and Public Policy. Band 34, Nr. 5, 1. Juni 2007, S. 329–343, doi:10.3152/030234207X228584 (oup.com [abgerufen am 15. August 2021]).
    27. R. H. Coase: The Problem of Social Cost. In: The Journal of Law and Economics. Band 3, Oktober 1960, S. 1–44, doi:10.1086/466560.
    28. H. Spencer Banzhaf: A History of Pricing Pollution (Or, Why Pigouvian Taxes are not Necessarily Pigouvian). w27683. National Bureau of Economic Research, Cambridge, MA August 2020, S. w27683, doi:10.3386/w27683.
    29. J. H. Dales: Land, Water, and Ownership. In: The Canadian Journal of Economics. Band 1, Nr. 4, November 1968, S. 791, doi:10.2307/133706, JSTOR:133706.
    30. W.David Montgomery: Markets in licenses and efficient pollution control programs. In: Journal of Economic Theory. Band 5, Nr. 3, Dezember 1972, S. 395–418, doi:10.1016/0022-0531(72)90049-X (elsevier.com [abgerufen am 15. August 2021]).
    31. The Clean Development Mechanism: A Review of the First International Offset Program. 21. März 2011, abgerufen am 15. August 2021.
    32. OAR US EPA: Clean Air Act Text. 29. Mai 2015, abgerufen am 16. Dezember 2021 (englisch).
    33. Niels Anger, Christoph Böhringer und Ulrich Oberndorfer: Public Interest vs. Interest Groups: Allowance Allocation in the EU Emissions Trading Scheme. Hrsg.: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Discussion Paper No. 08-023 (econstor.eu [PDF; 306 kB]).
    34. Eberhard Fees: Umweltökonomie und Umweltpolitik. 3. Auflage. Franz Vahlen, 2007, ISBN 978-3-8006-3350-0, Kapitel 10.3.3 Zertifikatlösungen zur Verminderung des Treibhauseffekts.
    35. Peter Cramton und Suzi Kerr: Tradeable Carbon Permit Auctions – How and why to auction not grandfather. In: Energy Policy. Band 30, Nr. 4, März 2002, doi:10.1016/S0301-4215(01)00100-8.
    36. Florian Mersmann, Marcel Braun: Der Emissionshandel. Bundeszentrale für politische Bildung, 5. Juni 2013, abgerufen am 16. August 2021.
    37. World Bank: State and Trends of Carbon Pricing 2021. Washington, DC: World Bank, 2021, ISBN 978-1-4648-1728-1 (handle.net [abgerufen am 27. April 2023]).
    38. Acid Rain Program. United States Environmental Protection Agency, 24. Juni 2022, abgerufen am 28. März 2023 (englisch).
    39. P. Forster, V. Ramaswamy u. a.: Changes in Atmospheric Constituents and in Radiative Forcing. In: Climate Change 2007: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge / New York 2007, S. 212, (PDF)
    40. IPCC Fourth Assessment Report (AR4), Climate Change 2007: Synthesis Report Summary for Policymakers (Seite 5 von 22 der PDF-Datei; 2,0 MB)
    41. Entscheidung des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 130, 15. Mai 2002, S. 1–20.
    42. Marcel Braun: The evolution of emissions trading in the European Union – The role of policy networks, knowledge and policy entrepreneurs. In: Accounting, Organizations and Society. Mai 2009, doi:10.1016/j.aos.2008.06.002.
    43. Sigurd Lauge Pedersen: The Danish CO2 Emissions Trading System. In: Review of European Community & International Environmental Law. November 2001, doi:10.1111/1467-9388.t01-1-00271.
    44. The World’s Carbon Markets: A Case Study Guide to Emissions Trading – United Kingdom. Environmental Defense Fund, International Emissions Trading Association, Mai 2013, abgerufen am 13. Juni 2024.
    45. Greenhouse Gas Reduction Scheme. Independent Pricing and Regulatory Tribunal New South Wales, abgerufen am 13. Juni 2024.
    46. Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU: Bundesrat genehmigt Anpassung der CO2-Verordnung. Bundesamt für Umwelt u. a., 13. November 2019, abgerufen am 18. November 2019.
    47. David Parker: Climate change legislation introduced. New Zealand Government, 4. Dezember 2007, archiviert vom Original am 16. Oktober 2008; abgerufen am 10. September 2008.
    48. David Parker: Historic climate change legislation passes. New Zealand Government, 10. September 2008, archiviert vom Original am 26. September 2008; abgerufen am 10. September 2008.
    49. Sven Rudolph, Takeshi Kawakatsu: Tokyo's greenhouse gas emissions trading scheme: A model for sustainable megacity carbon markets? In: Joint Discussion Paper Series in Economics. Band 25-2012, 2012 (online PDF).
    50. Michal Nachmany et al.: The GLOBE Climate Legislation Study – A Review of Climate Change Legislation in 66 Countries. Hrsg.: GLOBE International and the Grantham Research Institute, London School of Economics. 2014, Kapitel 4.30, Japan (lse.ac.uk [PDF; 6,8 MB]).
    51. The Québec-California Cabron Market and Membership of Ontario in 2018. (PDF) Quebec, 2017, abgerufen am 19. Februar 2018.
    52. International Carbon Action Partnership (Hrsg.): Emissions Trading Worldwide: Status Report 2017. Berlin (icapcarbonaction.com).
    53. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030 – COM/2021/550 final
    54. „Fit for 55“ – Die Klimaziele der EU im Überblick. Abgerufen am 18. August 2021 (deutsch).
    55. Andreas Löschel, Veronika Grimm, Barbara Lenz, Frithjof Staiß: Green Deal der EU: Die große Klima-Chance. In: FAZ.NET. (faz.net [abgerufen am 18. August 2021]).
    56. Dallas Burtraw, Karen L. Palmer, Clayton Munnings, Paige Weber, Matt Woerman: Linking by Degrees: Incremental Alignment of Cap-and-Trade Markets. In: SSRN Electronic Journal. 2013, doi:10.2139/ssrn.2249955.
    57. a b c d Christian Flachsland, Robert Marschinski und Ottmar Edenhofer: To link or not to link: benefits and disadvantages of linking cap-and-trade systems. In: Climate Policy. Band 9, 2009, doi:10.3763/cpol.2009.0626.
    58. M. Ranson, R. Stavins: Linkage of Greenhouse Gas Emissions Trading Systems – Learning from Experience. Discussion Paper Resources For The Future, No. 42, 2013.
    59. The House of Commons Energy and Climate Committee: Linking emissions trading systems. London 2015.
    60. California Environmental Protection Agency Air Resources Board: Linkage. 2013.
    61. Jessica F. Green: Don't Link Carbon Markets. In: Nature. 21. März 2017, doi:10.1038/543484a.
    62. Jessica F. Green, Thomas Sterner und Gernot Wagner: A balance of bottom-up and top-down in linking climate policies. In: Nature Climate Change. Band 4, Dezember 2014, doi:10.1038/nclimate.
    63. About ICAP. International Carbon Action Partnership, abgerufen am 16. August 2021.
    64. a b Harvey S. Rosen: Public finance. 8th ed Auflage. McGraw-Hill Irwin, Boston 2008, ISBN 978-0-07-351128-3, S. 90–94.
    65. a b Nelson E. Burney: Carbon tax and cap-and-trade tools: market-based approaches for controlling greenhouse gases. Nova Science Publishers, New York 2010, ISBN 978-1-61209-871-5.
    66. Yujie Lu, Xinyuan Zhu, Qingbin Cui: Effectiveness and equity implications of carbon policies in the United States construction industry. In: Building and Environment. Band 49, März 2012, S. 259–269, doi:10.1016/j.buildenv.2011.10.002 (elsevier.com [abgerufen am 15. August 2021]).
    67. Easwaran Narassimhan, Kelly S. Gallagher, Stefan Koester, Julio Rivera Alejo: Carbon pricing in practice: a review of existing emissions trading systems. In: Climate Policy. Band 18, Nr. 8, 14. September 2018, S. 967–991, doi:10.1080/14693062.2018.1467827.
    68. Eugénie Joltreau, Katrin Sommerfeld: Why does emissions trading under the EU Emissions Trading System (ETS) not affect firms’ competitiveness? Empirical findings from the literature. In: Climate Policy. Band 19, Nr. 4, 21. April 2019, S. 453–471, doi:10.1080/14693062.2018.1502145.
    69. a b Richard M. Alston, J. R. Kearl, Michael B. Vaughan: Is There a Consensus Among Economists in the 1990's? In: The American Economic Review. Band 82, Nr. 2, 1992, S. 203–209, JSTOR:2117401.
    70. Antoine Dechezleprêtre, Daniel Nachtigall, Frank Venmans: The joint impact of the European Union emissions trading system on carbon emissions and economic performance. 6. Dezember 2018, doi:10.1787/4819b016-en (oecd-ilibrary.org [abgerufen am 15. August 2021]).
    71. Stellungnahme des Sachverständigenrat für Umweltfragen zur nationalen Umsetzung des europäischen Emissionshandels vom April 2006 (PDF) (Memento vom 10. August 2011 im Internet Archive)
    72. Elmar Altvater: Das Ende des Kapitalismus wie wir ihn kennen. S. 53/54.
    73. Hans-Werner Sinn: Das grüne Paradoxon, Ifo Working Paper No. 54 (PDF), 2007, S. 45.