„Landwirtschaftskammer (Deutschland)“ – Versionsunterschied
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→Landwirtschaftskammern in Deutschland: erw Grüne Berufe |
→Einzelnachweise: https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/index.htm; https://www.lwk-rlp.de/themen/aufgaben |
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==Landwirtschaftskammern in Österreich== |
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Die '''Landwirtschaftskammer''', auch "Bauernkammern" genannt, ist die gesetzliche Interessenvertretung der [[Landwirt|Bauern]]. |
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In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone ([[Landwirtschaftskammer Niedersachsen]], [[Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen]], [[Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein]]) sind Landwirtschaftskammern [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|öffentlich-rechtliche Körperschaften]], die, durch ihre Mitglieder finanziert, Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen. |
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Landwirtschaftskammern bestehen in Österreich in jedem der neun [[Bundesland (Österreich)|Bundesländer]]. Sie sind im Gegensatz zur [[Wirtschaftskammer Österreich|Wirtschaftskammer]] und [[Kammer für Arbeiter und Angestellte|Arbeiterkammer]] nicht bundesgesetzlich errichtet, sondern wurden durch Landesgesetze geschaffen. Die Dachorganisation dieser neun Kammern ist ein [[Verein]], die "Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" mit Sitz in [[Wien]], der ein Teil der in [[Österreich]] wichtigen [[Sozialpartnerschaft]] ist. Mitglieder sind die 9 Landes-Landwirtschaftskammern und der Österreichische Raiffeisenverband. |
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Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten ''grünen Berufe'': |
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Vereinsobmann und daher oberster Bauernvertreter ist Rudolf Schwarzböck. |
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Die Landwirtschaftskammern haben die Aufgabe, die fachlichen Interessen und die Belange der Landwirtschaft und der hier Berufstätigen zu vertreten und zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken. |
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Die 9 Landes-Landwirtschaftskammern sind neben der Gesetzesbegutachtung und der Interessenvertretung auch in der Beratung ihrer Mitglieder tätig. Kammermitglieder sind Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter [[Grundstück]]e, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten. |
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In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von [[Landwirtschaftsamt|Landwirtschaftsämtern]]. |
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Die erste Landwirtschaftskammer wurde [[1922]] in [[Niederösterreich]] eingerichtet, die letzte [[1957]] in [[Wien]]. |
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⚫ | Oberstes Entscheidungsgremium ist die Haupt- oder Vollversammlung. Die Mitglieder werden gewählt, nehmen ihr [[Mandat (Politik)|Mandat]] ehrenamtlich wahr und geben die Richtlinien vor. Die Kammerversammlung wählt den Präsidenten als Vorsitzenden der Hauptversammlung und des Hauptausschusses, er übt die oberste [[Dienstaufsicht]] aus. |
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Die Burgenländische Landwirtschaftskammer hat ihren Sitz in [[Eisenstadt]]. |
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Weiters gibt es in den Bezirken Aussenstellen, die Bezirksreferate genannt werden. |
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'''Präsidium:''' |
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Präsident Ök.-Rat Franz Stefan Hautzinger |
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⚫ | Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern umfassen Förderung und Betreuung der [[Landwirtschaft]] einschließlich [[Forstwirtschaft]], Garten-, Obst- und Weinbau sowie Binnenfischerei in den Bereichen Produktionstechnik, Vermarktung, Ausbildung, Beratung und Forschung. Das Aufgabenspektrum ist gesetzlich festgelegt und lässt sich zu folgenden Schwerpunkten zusammenfassen: |
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Vizepräsident Ök.Rat Adalbert Resetar |
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'''Direktion:''' |
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Kammerdirektor Dipl.-Ing. Otto Prieler |
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==Landwirtschaftskammern in Deutschland== |
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Landwirtschaftskammern sind in den nordlichen und westlichen Bundesländern eigenverantwortliche, [[Körperschaft öffentlichen Rechts|öffentlich-rechtliche Körperschaften]], welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Diese sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe: |
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*[[Molkerei]]fachmann |
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*[[Milchwirtschaft]]licher Laborant |
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*[[Veterinärmedizin]]ischer Laborant |
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*[[Branntwein| Landwirtschaftlicher Brenner]] |
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Durch die Übertragung von hoheitlicher Aufgaben sind sie zugleich auch Agrarverwaltung. In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine Kammern; dort übernehmen die [[Landwirtschaftsamt|Landwirtschaftsämter]] die Aufgaben. |
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* Die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit und den Verbraucherschutz bei der landwirtschaftlichen Erzeugung fördern und auf eine flächenbezogene und artgerechte Tierhaltung hinwirken. |
* Die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit und den Verbraucherschutz bei der landwirtschaftlichen Erzeugung fördern und auf eine flächenbezogene und artgerechte Tierhaltung hinwirken. |
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* In Fragen des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse beratend mitzuwirken sowie die Regionale Vermarktung zu fördern. |
* In Fragen des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse beratend mitzuwirken sowie die Regionale Vermarktung zu fördern. |
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* Zusätzliche Produktions-, Absatz- und Einkommenspotenziale insbesondere bei nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien zu erschließen. |
* Zusätzliche Produktions-, Absatz- und Einkommenspotenziale insbesondere bei nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien zu erschließen. |
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* Die Belange einer nachhaltigen Landwirtschaft und die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz in die Gesellschaft zu vermitteln. |
* Die Belange einer [[Nachhaltigkeit|nachhaltigen]] Landwirtschaft und die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz in die Gesellschaft zu vermitteln. |
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Im 19. Jahrhundert brachen wegen des Abbaus von [[Importzoll|Einfuhrzöllen]] auf Vieh, Holz und Getreide und einer weltweiten Getreideschwemme die [[Erlös]]e für landwirtschaftliche Produkte ein. Um die heimische Landwirtschaft zu fördern und ihre Arbeitsleistung der [[Volkswirtschaft]] zu erhalten, ermöglichten die [[Provinz (Preußen)|preußischen Provinzen]] die Einrichtung von Landwirtschaftskammern. Fortschrittliche Landwirte versprachen sich davon stärkeres Gewicht in Politik und Öffentlichkeit. |
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Im Jahr 1849 wurde die [[Landwirtschaftskammer Bremen|''Kammer für Landwirthschaft'']] als erste deutsche Landwirtschaftskammer in der [[Freie Hansestadt Bremen|Freien Hansestadt Bremen]] gegründet.<ref>Bremer Gesetzblatt 1849, S. 179–182. Vgl. auch die Festschrift: 150 Jahre Landwirtschaftskammer Bremen 1849–1999, hg. vom Bremischen Landwirtschaftsverband e. V., Bremen 1999.</ref> Erst 1894 folgte die nächste in [[Preußen]]. Zwischen 1900 und 1911 folgte in elf anderen Staaten im [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]] die Gründung ähnlicher Institutionen.<ref>[[Hans-Peter Ullmann]]: ''Die Mobilisierung agrarischer Interessen: Gründung und Politik des „Bundes der Landwirte“'' in ''Interessenverbände in Deutschland'' (Edition Suhrkamp; Bd. 283 : Neue historische Bibliothek), Suhrkamp Verlag, 1988, ISBN 3-518-11283-X, S. 86.</ref> So entstanden örtliche landwirtschaftliche Vereine und in den 1920er Jahren zum Beispiel eine ''Landwirtschaftliche Arbeitsgemeinschadft Mittelfranken''.<ref>[[Max Döllner]]: ''Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933.'' Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 1950, S. 429 f.</ref> 1927 existierten in allen Ländern des deutschen Reiches Landwirtschaftskammern als kooperative Interessenvertretungen des Berufsstandes. |
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Ab 1894 wurden die ersten Kammern gegründet. Nach und nach übernahmen auch die übrigen deutschen Länder diese Idee. 1927 existierten in allen Ländern des deutschen Reiches Landwirtschaftskammern als kooperative Interessenvertretung des Berufsstandes. |
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Nach dem Krieg wurden nur in einigen Bundesländern wieder Landwirtschaftskammern eingerichtet. In [[Bayern]] und [[Baden-Württemberg]] dagegen wurde eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung aufgebaut. Auch die [[sowjetische Besatzungszone]] erhielt eine staatliche Zentralverwaltung ohne spezielle bäuerliche Vertretung. Die [[Hessen|hessischen]] Landwirtschaftskammern wurden in den 1970er Jahren in eine staatliche Agrarverwaltung umgewandelt. |
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* [http://www.lwk-sh.de Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein] |
* [http://www.lwk-sh.de Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein] |
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* [http://www.lwk-hamburg.de/ Landwirtschaftskammer Hamburg] |
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* [http://www.lwk-bremen.de Landwirtschaftskammer Bremen] |
* [http://www.lwk-bremen.de Landwirtschaftskammer Bremen] |
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* [http://www.lwk-niedersachsen.de Landwirtschaftskammer Niedersachsen] |
* [http://www.lwk-niedersachsen.de Landwirtschaftskammer Niedersachsen] |
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* [http://www.landwirtschaftskammer.de Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen] |
* [http://www.landwirtschaftskammer.de Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen] |
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* [http://www.lwk-saarland.de Landwirtschaftskammer für das Saarland] |
* [http://www.lwk-saarland.de Landwirtschaftskammer für das Saarland] |
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* [https://www.lwk-rlp.de/de/alle-informationen-zur-landwirtschaft-und-weinbau-in-rheinland-pfalz/ Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz] |
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== Einzelnachweise == |
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[[Kategorie:Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts]] |
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[[Kategorie:Interessenverband (Landwirtschaft)]] |
Aktuelle Version vom 28. März 2025, 10:34 Uhr

Landwirtschaftskammern, auch Bauernkammern genannt, sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft, als Dachverband fungiert der Verband der Landwirtschaftskammern.
In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) sind Landwirtschaftskammern öffentlich-rechtliche Körperschaften, die, durch ihre Mitglieder finanziert, Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen.
Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:
- Landwirt
- Winzer
- Gärtner
- Pferdewirt
- Tierwirt
- Forstwirt
- Revierjäger
- Hauswirtschafter
- Molkereifachmann
- Milchwirtschaftlicher Laborant
- Milchtechnologie
- Fachkraft Agrarservice.
Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben stellen die Landwirtschaftskammern dort die Agrarverwaltung.
Die Landwirtschaftskammern haben die Aufgabe, die fachlichen Interessen und die Belange der Landwirtschaft und der hier Berufstätigen zu vertreten und zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken.
In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern.
Organisation
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Oberstes Entscheidungsgremium ist die Haupt- oder Vollversammlung. Die Mitglieder werden gewählt, nehmen ihr Mandat ehrenamtlich wahr und geben die Richtlinien vor. Die Kammerversammlung wählt den Präsidenten als Vorsitzenden der Hauptversammlung und des Hauptausschusses, er übt die oberste Dienstaufsicht aus.
Der Direktor der Landwirtschaftskammer ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig Beamter des jeweiligen Bundeslandes.
Finanziert wird die Arbeit der Landwirtschaftskammern über Beiträge des jeweiligen Bundeslandes für die übertragenen staatlichen Aufgaben, Mitgliedsbeiträge der landwirtschaftlichen Betriebe (die so genannte Umlage) und Einnahmen aus Dienstleistungen.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern umfassen Förderung und Betreuung der Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau sowie Binnenfischerei in den Bereichen Produktionstechnik, Vermarktung, Ausbildung, Beratung und Forschung. Das Aufgabenspektrum ist gesetzlich festgelegt und lässt sich zu folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:
- Die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit und den Verbraucherschutz bei der landwirtschaftlichen Erzeugung fördern und auf eine flächenbezogene und artgerechte Tierhaltung hinwirken.
- Die Berufsausbildung sowie die berufsbezogene Weiterbildung aller in der Landwirtschaft Tätigen durchzuführen und die Betriebe in ihrer nachhaltigen Entwicklung durch Beratung zu unterstützen.
- In Fragen des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse beratend mitzuwirken sowie die Regionale Vermarktung zu fördern.
- Zusätzliche Produktions-, Absatz- und Einkommenspotenziale insbesondere bei nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien zu erschließen.
- Die Belange einer nachhaltigen Landwirtschaft und die besondere Bedeutung der Landwirtschaft für Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz in die Gesellschaft zu vermitteln.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im 19. Jahrhundert brachen wegen des Abbaus von Einfuhrzöllen auf Vieh, Holz und Getreide und einer weltweiten Getreideschwemme die Erlöse für landwirtschaftliche Produkte ein. Um die heimische Landwirtschaft zu fördern und ihre Arbeitsleistung der Volkswirtschaft zu erhalten, ermöglichten die preußischen Provinzen die Einrichtung von Landwirtschaftskammern. Fortschrittliche Landwirte versprachen sich davon stärkeres Gewicht in Politik und Öffentlichkeit.
Im Jahr 1849 wurde die Kammer für Landwirthschaft als erste deutsche Landwirtschaftskammer in der Freien Hansestadt Bremen gegründet.[1] Erst 1894 folgte die nächste in Preußen. Zwischen 1900 und 1911 folgte in elf anderen Staaten im Deutschen Kaiserreich die Gründung ähnlicher Institutionen.[2] So entstanden örtliche landwirtschaftliche Vereine und in den 1920er Jahren zum Beispiel eine Landwirtschaftliche Arbeitsgemeinschadft Mittelfranken.[3] 1927 existierten in allen Ländern des deutschen Reiches Landwirtschaftskammern als kooperative Interessenvertretungen des Berufsstandes.
Während der Nationalsozialistischen Diktatur wurden die Landwirtschaftskammern in den Reichsnährstand eingegliedert und damit von 1933 bis 1945 gleichgeschaltet.
Nach dem Krieg wurden nur in einigen Bundesländern wieder Landwirtschaftskammern eingerichtet. In Bayern und Baden-Württemberg dagegen wurde eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung aufgebaut. Auch die sowjetische Besatzungszone erhielt eine staatliche Zentralverwaltung ohne spezielle bäuerliche Vertretung. Die hessischen Landwirtschaftskammern wurden in den 1970er Jahren in eine staatliche Agrarverwaltung umgewandelt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
- Landwirtschaftskammer Hamburg
- Landwirtschaftskammer Bremen
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Landwirtschaftskammer für das Saarland
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
- Verband der Landwirtschaftskammern
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bremer Gesetzblatt 1849, S. 179–182. Vgl. auch die Festschrift: 150 Jahre Landwirtschaftskammer Bremen 1849–1999, hg. vom Bremischen Landwirtschaftsverband e. V., Bremen 1999.
- ↑ Hans-Peter Ullmann: Die Mobilisierung agrarischer Interessen: Gründung und Politik des „Bundes der Landwirte“ in Interessenverbände in Deutschland (Edition Suhrkamp; Bd. 283 : Neue historische Bibliothek), Suhrkamp Verlag, 1988, ISBN 3-518-11283-X, S. 86.
- ↑ Max Döllner: Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933. Ph. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 1950, S. 429 f.