https://de.wikipedia.org/w/api.php?action=feedcontributions&feedformat=atom&user=Simba002Wikipedia - Benutzerbeiträge [de]2026-03-01T00:57:30ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.46.0-wmf.17https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Europ%C3%A4ische_Union&diff=259827623Europäische Union2025-09-17T17:12:40Z<p>Simba002: </p>
<hr />
<div>{{Weiterleitungshinweis|''EU'' und ''Eu''|Weitere Bedeutungen sind unter [[EU (Begriffsklärung)]] aufgeführt.|mehrzahl=1}}<br />
<!--{{Infobox Staat}} <- Vorlagen-Parameter liegen in [[Spezial:Permanenter Link/108232313]]--><br />
{| class="wikitable float-right toptextcells" style="width:350px; margin-top:0; font-size:90%;"<br />
|-<br />
! colspan="2" style="font-size:1.5em"| Europäische Union<br />
|-<br />
|colspan="2" style="text-align:center;"|<br />
[[Datei:Flag of Europe.svg|zentriert|150px|Europaflagge]]<br />
<br />
[[Europaflagge|Flagge]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Wahlspruch]]'''<br />
| „[[Europamotto|In Vielfalt geeint]]“<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Mitgliedstaat]]en'''<br />
| [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|27 Mitgliedstaaten]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Amtssprache]]'''<br />
| [[Amtssprachen der Europäischen Union|24 Amtssprachen]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Hauptstadt]]'''<br />
| [[Brüssel]] ''([[de facto]])''<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Präsident des Europäischen Rates|Ratspräsident]]'''<br />
| {{PRT|1=António Costa (Politiker)| 2=Antonio Costa}}<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsidentin]]'''<br />
| {{DEU|Ziel=Ursula von der Leyen}}<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''Sitz der Organe'''<br />
|<br />
* [[Europäischer Rat]]: [[Brüssel]]<br />
* [[Rat der Europäischen Union|Rat]]: Brüssel<ref>Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, manche Tagungen hält er in Luxemburg ab.</ref><br />
* [[Europäisches Parlament|Parlament]]: [[Straßburg]]<ref>Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in [[Straßburg]], zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse finden in [[Brüssel]] statt, sein Generalsekretariat ist in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]].</ref><br />
* [[Europäische Kommission|Kommission]]: Brüssel<ref>Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und Dienststellen in Luxemburg.</ref><br />
* [[Gerichtshof der Europäischen Union|Gerichtshof]]: [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]]<br />
* [[Europäischer Rechnungshof|Rechnungshof]]: Luxemburg<br />
* [[Europäische Zentralbank|Zentralbank]]:<br />[[Frankfurt am Main]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''Rechtsform'''<br />
| [[Staatenverbund]] (abgeleitetes [[Völkerrechtssubjekt]])<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Staatsgebiet|Fläche]]'''<br />
| 4.103.987 <small>([[Liste von Staaten und Territorien nach Fläche|7.]])</small>&nbsp;km²<ref>{{Internetquelle |autor=eurostat |url=https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/REG_AREA3__custom_5468707/bookmark/table?lang=de&bookmarkId=e9572305-224b-4fa0-bf0f-a039d44e272e |titel=Fläche nach NUTS 3 Regionen |werk=Eurostat |hrsg=Eurostat |datum=2023-06-19 |sprache=en |abruf=2024-01-05}}</ref><br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Einwohnerzahl]]'''<br />
| 448,4 Mio. (1.1.2023),<ref>[https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tps00001/default/table?lang=de ec.europa.eu], Stand 1. Januar 2023, abgerufen am 11. Februar 2024.</ref> 450,4 Mio. (1.7.2023, Schätzung) <small>([[Liste der Länder und Territorien nach Einwohnerzahl|3.]])</small><br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Bevölkerungsdichte]]'''<br />
| 109 Einwohner pro km²<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Bevölkerungsentwicklung]]'''<br />
| {{Gestiegen}}+0,218 % (2013)<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Bruttoinlandsprodukt]]'''<br />
|style="font-size:90%; white-space:nowrap"|<br />
* 20,0&nbsp;Billionen&nbsp;USD ([[Kaufkraftparität|PPP]]) ([[Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt|2.]])<br />
* 17,4&nbsp;Billionen&nbsp;USD (nominal) ([[Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt|2.]])<br />
* BIP/Einw. (PPP): 39.900 $<ref name="cia.gov">{{Webarchiv |url=https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ee.html |text=cia.gov |wayback=20200611111527}}, Stand 1. Januar 2017, abgerufen am 17. Juli 2017.</ref><br />
* BIP/Einw. (nominal): 35.700 $<ref name="cia.gov" /><br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Währung]]'''<br />
| {{Klappleiste |style=float:left; width:100%; margin:0; padding:0; border:0 |TITEL=[[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Euro]] (€) <code>([[ISO 4217|EUR]])</code> und 7 weitere:<br />
|INHALT=<br />
* [[Lew (Währung)|Bulgarischer Lew]] <code>(BGN)</code><br />
* [[Dänische Krone]] <code>(DKK)</code><br />
* [[Złoty|Polnischer Złoty]] <code>(PLN)</code><br />
* [[Rumänischer Leu]] <code>(RON)</code><br />
* [[Schwedische Krone]] <code>(SEK)</code><br />
* [[Tschechische Krone]] <code>(CZK)</code><br />
* [[Forint|Ungarischer Forint]] <code>(HUF)</code>}}<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Staatsgründung|Gründung]]'''<br />
|<br />
* [[Westunion|WU]]: 1948, in Kraft 1948<br />
* [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|EGKS]]: 1951, in Kraft 1952<br />
* [[Westeuropäische Union|WEU]]: 1954, in Kraft 1954<br />
* [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|EWG]], [[Euratom]]: 1957, in Kraft 1958<br />
* [[Drei Säulen der Europäischen Union|Drei Säulen der EU]]: 1992, in Kraft 1993<br />
* [[Vertrag von Lissabon|EU als Völkerrechtssubjekt]]: 2007, in Kraft 2009<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Hymne]]'''<br />
| „[[Europahymne]]“<br />
(Ode an die Freude)<br />
[[Datei:Anthem of Europe (US Navy instrumental short version).ogg|30px]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Feiertag]]'''<br />
| 9. Mai ([[Europatag]])<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Zeitzone]]'''<br />
| europäisches Festland<br />[[UTC±0]] bis [[UTC+2]]<br />[[UTC+1]] bis [[UTC+3]] (Sommerzeit)<br />
----<br />
[[Gebiet der Europäischen Union#Gebiete in äußerster Randlage|Gebiete in äußerster Randlage]]<br />[[UTC−4]] bis [[UTC+4]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Liste der Kfz-Nationalitätszeichen|Kfz-Kennzeichen]]'''<br />
| <small>[[Euro-Kennzeichen#Standard-Kennzeichen der EU-Staaten|Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten]] tragen links einen senkrechten [[azurblau]]en Balken mit einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen entsprechend der [[Europaflagge]] in der oberen Hälfte und dem [[Nationalitätszeichen]] in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich.</small><br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''[[Top-Level-Domain|Internet-TLD]]'''<br />
| [[.eu]]<br />
|-<br />
|class="hintergrundfarbe5"| '''Website'''<br />
| [https://european-union.europa.eu/ europa.eu]<br />
|-<br />
|colspan="2"| [[Datei:EU on a globe.svg|360px|Lagekarte der Europäischen Union]]<br />
|}<br />
<br />
Die '''Europäische Union''' (EU) ist ein [[Staatenverbund]] aus [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|27&nbsp;Staaten]], davon 26 in [[Europa]] und mit [[Republik Zypern|Zypern]] einem [[Geographie|geographisch]] in [[Asien]]. Zur EU gehören geographisch zudem einige [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union#Spezielle Gebiete|Überseegebiete]] außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450&nbsp;Millionen [[Europäer|Einwohner]]. Die verbreitetsten [[Amtssprachen der Europäischen Union#Demografie|Sprachen in der EU]] sind [[Deutsche Sprache|Deutsch]] und [[Französische Sprache|Französisch]] unter den Muttersprachen und [[Englische Sprache|Englisch]] als Zweit- oder Fremdsprache. 2012 wurde die Europäische Union mit dem [[Friedensnobelpreis]] ausgezeichnet.<ref name="nobelprize.org">[https://www.nobelprize.org/nobel_prizes/peace/laureates/2012/ Website des norwegischen Nobelpreiskomitees.] Abgerufen am 12. Oktober 2012. Den [[Prinzessin-von-Asturien-Preis]] für [[Eintracht]] erhielt die Europäische Union 2017.</ref><br />
<br />
Die EU stellt eine eigenständige [[Rechtsfähigkeit|Rechtspersönlichkeit]]<ref>[https://eur-lex.europa.eu/summary/glossary/union_legal_personality.html?locale=de Rechtspersönlichkeit der EU]</ref> dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]].<ref>{{Webarchiv |url=http://www.eu-un.europa.eu/ |text=„European Union @ United Nations“ |wayback=20121003063053}}</ref> Das [[Politisches System der Europäischen Union|politische System der EU]], das sich im Zuge der [[Europäische Integration|europäischen Integration]] herausgebildet hat, basiert auf dem [[Vertrag über die Europäische Union]] und dem [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]]. Es enthält sowohl [[Supranationalität|überstaatliche]] als auch [[Intergouvernementalismus|zwischenstaatliche]] Elemente. Während im [[Europäischer Rat|Europäischen Rat]] und im [[Rat der Europäischen Union]] die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] bei der [[Rechtsetzung der Europäischen Union|Rechtsetzung der EU]] unmittelbar die [[Unionsbürgerschaft|Unionsbürger]]. Die [[Europäische Kommission]] als Exekutivorgan und der [[Gerichtshof der Europäischen Union|EU-Gerichtshof]] als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.<br />
<br />
Die [[Geschichte der Europäischen Union|Anfänge der EU]] gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl]] (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften ([[Europäische Gemeinschaften|EG]]) bei. Ab 1985 wurden mit dem [[Schengener Übereinkommen von 1985|Schengener Übereinkommen]] die [[Politische Grenze#Zwischenstaatliche Grenzziehungen|Binnengrenzen]] zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der [[Eiserner Vorhang#Öffnung des Eisernen Vorhangs|Öffnung des Eisernen Vorhangs]] 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem [[Vertrag von Maastricht]] wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im [[Vertrag von Lissabon]] von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die [[Demokratiedefizit der Europäischen Union|demokratische Verankerung]] der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt.<br />
<br />
Von den 27 EU-Staaten bilden 20&nbsp;Staaten eine [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Wirtschafts- und Währungsunion]]. 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der [[Euro]], eingeführt. Im Rahmen des [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]] arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die [[gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] findet ein gemeinsames Auftreten gegenüber [[Drittstaat]]en statt. Gegenstand der Initiative [[Europa 2020]] war unter anderem die [[Digitale Agenda für Europa 2020|Digitalpolitik]].<ref>[https://www.economist.com/by-invitation/2024/06/04/a-whack-a-mole-approach-to-big-tech-wont-do-says-europes-antitrust-chief A whack-a-mole approach to big tech won’t do, says Europe’s antitrust chief], The Economist, abgerufen am 13. Juni 2024.</ref> Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der [[G7]], ist Mitglied in der [[G20]] und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der [[Welthandelsorganisation]].<br />
<br />
Die EU ist eine [[Großmacht]] und wurde auch schon als „[[Supermacht#21. Jahrhundert|aufstrebende Supermacht]]“ bezeichnet.<ref>[[John McCormick]]: ''The European superpower'' (2007), ISBN 978-1-4039-9845-3. OCLC 71266552.</ref><ref>{{Literatur |Autor=Jeremy Rifkin |Titel=The European Dream| Online=https://archive.org/details/europeandreamhow00rifk |Verlag=Polity Press |Datum=2004 |ISBN=1-58542-345-9 |Sprache=en}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=[[Andrew Moravcsik]] |Titel=Europe: The quiet superpower |Datum=2009 |Sammelwerk=French Politics |Band=7 |Nummer=3–4 |Seiten=403–422 |DOI=10.1057/fp.2009.29 |ISSN=1476-3419 |Kommentar=s2cid:143049416 |Sprache=en}}</ref> Nach nominalem [[Bruttoinlandsprodukt]] ist die Europäische Union der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] und der [[Volksrepublik China]]. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am [[Index der menschlichen Entwicklung]], einen der höchsten Lebensstandards weltweit.<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
{{Hauptartikel|Geschichte der Europäischen Union}}<br />
<br />
Schon nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegründete [[Paneuropa-Union]]. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.<ref>{{Internetquelle |autor=Oliver Burgard |url=https://www.zeit.de/2000/03/Europa_von_oben/komplettansicht |titel=Europa von oben – Warum die politischen Initiativen für eine Europäische Union nach dem Ersten Weltkrieg scheiterten |werk=[[Die Zeit]] |datum=2000-01-13 |abruf=2014-05-09}}</ref> Der entscheidende Ausgangspunkt für die [[europäische Integration]] wurde erst das Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] 1945: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden [[Kalter Krieg|Kalten Krieg]] sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.<ref>[[Peter Krüger (Historiker)|Peter Krüger]]: „Das unberechenbare Europa: Epochen des Integrationsprozesses vom späten 18.&nbsp;Jahrhundert bis zur Europäischen Union.“ W.&nbsp;Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-17-016586-0, S.&nbsp;207 (Beginn Kalter Krieg); Gustav Schmidt: {{Webarchiv |url=http://www.uni-hildesheim.de/de/24564.htm |text=„Die Römischen Verträge und der (Kalte Krieg) Ost–West–Konflikt“ |wayback=20081224171334}}, abgerufen am 29. März 2008.</ref><br />
<br />
{{Absatz}}<br />
<br />
=== Zeittafel ===<br />
{{Europäische Union Geschichte}}<br />
<br />
=== Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) ===<br />
{{Hauptartikel|Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl}}<br />
[[Datei:European Coal and Steel Community Map 1952.svg|mini|Die sechs Gründungsmitglieder der [[EGKS]] im Jahr 1951 <small>(Algerien, damals zu Frankreich gehörend, blau mit eingefärbt)</small>]]<br />
<br />
Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel, den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen, um so einer neuen Aufrüstung des „Erbfeinds“ vorzubeugen. Die USA und Großbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu, das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands für den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Aus dieser Ausgangsposition entwickelte [[Jean Monnet]], Leiter des französischen Planungsamtes, den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Kohle war damals der bedeutendste Energieträger und Stahl das wichtigste Rüstungsmaterial, so dass davon die Fähigkeit eines Staats zur Kriegsführung abhing. Monnet ging es darum, ein erneutes Wettrüsten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern.<ref>Christoph Driessen: ''Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union.'' Regensburg 2024, S. 51.</ref> „Nach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtung“ ([[Christoph Driessen]]).<ref>Christoph Driessen: ''Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union.'' Regensburg 2024, S. 51.</ref><br />
<br />
Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament.<ref>{{Literatur |Autor=[[Michael Gehler]] |Titel=Europa: Ideen, Institutionen, Vereinigung |Verlag=Olzog |Ort=München |Datum=2005 |ISBN=3-7892-8129-8}}</ref> Der darauffolgende [[Schuman-Plan]] führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.<ref>Europäische Kommission, {{Webarchiv |url=http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1951/index_de.htm |text=1951 |wayback=20140519151606}}, abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine [[Hohe Behörde]] mit supranationalen Kompetenzen, ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung.<br />
<br />
=== Römische Verträge (1957) ===<br />
{{Hauptartikel|Römische Verträge}}<br />
[[Datei:EU Roma Musei Capitolini close-up.jpg|mini|Saal und Konferenzort, in dem 1957 die [[Römische Verträge|Römischen Verträge]] unterzeichnet wurden]]<br />
<br />
Am 25. März 1957 bildeten die Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft]] (EWG) sowie die [[Europäische Atomgemeinschaft]] (EAG und Euratom).<ref>Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1957/index_de.htm#top 1957], abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> Ziel der EWG war die Schaffung eines [[Europäischer Binnenmarkt|gemeinsamen Marktes]], in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der [[Kernenergie|Atomenergie]] stattfinden.<br />
<br />
EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten [[EG-Fusionsvertrag|Fusionsvertrag]] wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]] (EG) bezeichnet.<ref>Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1960-1969/1967/index_de.htm 1967], abgerufen am 19. Mai 2014.</ref><br />
<br />
Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer [[Europäische Verteidigungsgemeinschaft|Europäischen Verteidigungsgemeinschaft]] (EVG) 1954 in der [[Nationalversammlung (Frankreich)|französischen Nationalversammlung]].<ref>Europäische Kommission, {{Webarchiv |url=http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1954/index_de.htm |text=1954 |wayback=20140519164456}}, abgerufen am 19. Mai 2014.</ref> In den 1960er-Jahren bremste [[Charles de Gaulle]] als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten [[Politik des leeren Stuhls]] und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG.<ref>European Navigator (Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe), Étienne Deschamps: [https://www.cvce.eu/obj/die_politik_des_leeren_stuhls-de-f6d19361-9a7a-4e39-ae93-0f898e652d85.html Die Politik des leeren Stuhls], abgerufen am 22. August 2013.</ref><ref name="eu63">Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1960-1969/1963/index_en.htm History: 1963], abgerufen am 22. August 2013.</ref> In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin [[Margaret Thatcher]], die mit der Forderung nach einer [[Britenrabatt|Absenkung der britischen Beitragszahlungen]] weitere Integrationsfortschritte verhinderte.<ref name="eu63" /> Diese Phase wurde auch als [[Eurosklerose]] bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das 1973 beschlossene ''Dokument über die [[europäische Identität]]'', in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur „Dynamik des europäischen Einigungswerks“ bekannten und die „vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union“ als gemeinsames Ziel bekräftigten.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Organe/ER/Pdf/Dokument_Identitaet.pdf |text=„Dokument zur europäischen Identität“ (Kopenhagen, 14. Dezember 1973) |wayback=20130517025730 |format=PDF; 36&nbsp;kB}}, veröffentlicht im „Bulletin der Europäischen Gemeinschaften“, Dezember 1973, Nr.&nbsp;12, S.&nbsp;131–134, abgerufen im Portal ''europarl.europa.eu'' am 10. November 2012.</ref><br />
<br />
Mit der [[Einheitliche Europäische Akte|Einheitlichen Europäischen Akte]] (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten [[Jacques Delors]] den Plan eines [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkts]], in dem bis zum 1.&nbsp;Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für den europaweiten Handel überwunden werden sollten.<ref>Europäische Kommission, [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1980-1989/1987/index_de.htm 1987], abgerufen am 19. Mai 2014.</ref><br />
{{Absatz|links}}<br />
<br />
=== Vertrag von Maastricht (1992) ===<br />
{{Hauptartikel|Vertrag von Maastricht}}<br />
[[Datei:GER — BY — Regensburg - Donaumarkt 1 (Museum der Bayerischen Geschichte; Vertrag von Maastricht).JPG|mini|Der [[Vertrag von Maastricht]] im Jahr 1992 gründet die Europäische Union.]]<br />
[[Datei:Euro coins and banknotes.jpg|mini|Der [[Euro]] wurde 1999 als standardmäßiges [[Buchgeld]] eingeführt. Münzen und Scheine als [[Bargeld]] folgten drei Jahre später.]]<br />
Der Fall des [[Eiserner Vorhang|Eisernen Vorhanges]], der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der [[ČSSR]] sowie in Bulgarien und in Rumänien führte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten:<ref>REGIERUNGonline, {{Webarchiv |url=http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/emags/epublic/047/schwerpunkt-1-die-europaeische-einigung.html |text=''Die Europäische Einigung – eine einzigartige Erfolgsgeschichte'' |wayback=20090104034047}}, abgerufen am 2. Mai 2008.</ref> Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Wirtschafts- und Währungsunion]] beschlossen, die später zur Einführung des [[Euro]] führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Außen- und Sicherheitspolitik]] und im Bereich [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Inneres und Justiz]]. Zugleich wurde die EWG in [[Europäische Gemeinschaft]] (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).<ref>europa.eu: [http://europa.eu/about-eu/eu-history/1990-1999/1993/index_de.htm Die Geschichte der Europäischen Union – 1993] (Chronologie).</ref><br />
<br />
Mit dem [[Vertrag von Amsterdam]] (1997 unterzeichnet) und dem [[Vertrag von Nizza]] (seit 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum [[Vertrag von Lissabon]] besaßen lediglich die [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]], nicht aber die Europäische Union selbst<ref>{{Internetquelle |url=http://marquix.homelinux.net/finanzredaktion/die-eu-hat-keine-gesetzgebungsbefugnisse |titel=Die „EU“ hat keine Gesetzgebungsbefugnisse |werk=marquix.homelinux.net |hrsg=Finanzredaktion Hamburg |datum=2012-12-10 |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20121210062617/http://marquix.homelinux.net/finanzredaktion/die-eu-hat-keine-gesetzgebungsbefugnisse |archiv-datum=2012-12-10 |abruf=2006-02-18}}</ref> [[Rechtspersönlichkeit]]. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere in der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.<br />
<br />
Durch das [[Kalter Krieg#Auswirkungen und Ende|Ende des Kalten Krieges]] 1990 geriet auch die Überwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Durch mehrere [[Erweiterung der Europäischen Union|Erweiterungsrunden]] (1973, 1981, 1986, [[EU-Erweiterung 1995|1995]]) war sie bereits auf fünfzehn Mitglieder angewachsen. Nun wollten auch die [[MOEL|mittel- und osteuropäischen Staaten]], die zuvor dem [[Ostblock]] angehört hatten, Teil der Union werden.<ref>Günter Verheugen, [https://ec.europa.eu/archives/commission_1999_2004/verheugen/speeches/sp31032003de.htm Rede vom 31. März 2003 an der Technischen Universität Budapest], abgerufen am 20. Februar 2008.</ref> Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die [[Kopenhagener Kriterien|Kopenhagener Beitrittskriterien]] fest, mit denen [[Freiheit]], [[Demokratie]], [[Rechtsstaat]]lichkeit, [[Menschenrechte]] und die bürgerlichen [[Grundfreiheiten]] als Grundwerte der Union definiert wurden.<ref>{{CELEX|C2010/083/01|Konsolidierte Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |abruf=2016-08-05}}</ref> 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden [[EU-Erweiterung 2004|Osterweiterungen]], bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.<br />
<br />
Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der [[Lissabon-Strategie]] vorgenommen, die den Herausforderungen der [[Globalisierung]] und einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für die kommende Dekade bestimmte man, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“.<ref>[https://www.europarl.europa.eu/summits/lis1_de.htm#I Europäischer Rat 23. und 24. März 2000, Lissabon]</ref> Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm, [[Europa 2020]], formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele.<br />
<br />
=== Vertrag von Lissabon (2007) ===<br />
{{Hauptartikel|Vertrag von Lissabon}}<br />
[[Datei:Tratado de Lisboa 13 12 2007 (08) edited.jpg|mini|Die Unterzeichner des [[Vertrag von Lissabon|Vertrags von Lissabon]] im Jahr 2007]]<br />
<br />
Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfähigkeit der EU durch [[Veto]]-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt. Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des [[Britenrabatt]]s. Mit der Einführung des Verfahrens der [[Verstärkte Zusammenarbeit|verstärkten Zusammenarbeit]] durch die Verträge von [[Vertrag von Amsterdam|Amsterdam]] und [[Vertrag von Nizza|Nizza]] wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das [[Schengener Abkommen]] und die [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Währungsunion]]. Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert.<br />
<br />
Auf dem [[Gipfel von Laeken 2001]] beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines [[Europäischer Konvent|Europäischen Konvents]], der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. 2004 wurde dieser [[Vertrag über eine Verfassung für Europa|Verfassungsvertrag]] in [[Rom]] unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem [[Referendum]] ablehnten.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.eiz-niedersachsen.de/eu-verfassung.html |titel=Ein neuer Vertrag für die Europäische Union |hrsg=Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersachsen |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20080521040704/http://www.eiz-niedersachsen.de/eu-verfassung.html |archiv-datum=2008-05-21 |abruf=2014-05-19}}</ref> Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm.<ref>Europäische Kommission, {{Webarchiv |url=http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm |text=Der Vertrag auf einen Blick |wayback=20071220210455}}, abgerufen am 2. Mai 2008.</ref> Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.<br />
<br />
Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der [[Friedensnobelpreis]] „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt.<ref name="nobelprize.org" /><br />
{{Absatz|links}}<br />
<br />
=== Phase der Herausforderungen ===<br />
[[Datei:NobelUE2012.jpg|mini|hochkant|Die Urkunde des Friedensnobelpreises (2012)]]<br />
Durch die [[Finanzkrise ab 2007]] und die daraus resultierende [[Eurokrise]] ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete [[Europäischer Stabilitätsmechanismus|Europäische Stabilitätsmechanismus]] (ESM) als Teil des [[Euro-Rettungsschirm]]s sowie der [[Europäischer Fiskalpakt|Europäische Fiskalpakt]], der den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte. Die [[Europäische Bankenunion]] hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen.<ref name="wirtschaftsdaten_eu">[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/wirtschaftsdaten104.html Daten zur Eurokrise: Wie geht es Europas Staaten?]</ref><br />
<br />
Uneinigkeit in der Europäischen Union hatte die [[Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016|Flüchtlingskrise]] ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen Auftrieb. 2016 erfolgte nach einem [[EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich 2016|Referendum]] der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die Aufnahmebereitschaft für [[Flüchtling]]e bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege. Teilweise kam es zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im [[Schengen-Raum]]. Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU-Außengrenzen getroffen, so der Ausbau von [[Frontex]]. Ein Plan zur Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedsstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch [[Nationalkonservatismus|nationalkonservative]] Regierungen teils offen entgegen vom [[Europäischer Gerichtshof|EuGH]] [[Höchstrichterliche Rechtsprechung|höchstrichterlich]] bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert.<br />
<br />
Nach 2019 machten die gewählten Organe der EU sich die [[globale Erwärmung]] und die Herbeiführung eines wirksamen [[Klimaschutz]]es zur wichtigen Aufgabe. Im Rahmen eines [[Green New Deal|„europäischen grünen Deals“]] wurde das Ziel ausgegeben, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 um 50&nbsp;Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Europa sollte der erste [[Klimaneutralität|klimaneutrale]] Kontinent werden.<ref>„Europa soll grüner und digitaler werden. EU-Parlament bestätigt das Team der künftigen Kommissionschefin von der Leyen mit breiter Mehrheit.“ In: ''[[Der Tagesspiegel]].'' 28. November 2019, S.&nbsp;7.</ref><ref>„Europaparlament ruft den ''Klimanotstand'' aus.“ In: ''[[Der Tagesspiegel]].'' 29. November 2019, S.&nbsp;1.</ref><ref>Susanne Schwarz: [https://www.klimareporter.de/europaische-union/eu-parlament-ruft-klimanotstand-aus „EU-Parlament ruft Klimanotstand aus.“] In: ''Klimareporter.'' 28. November 2019; abgerufen am 29. November 2019.</ref><br />
<br />
Infolge der [[COVID-19-Pandemie in Europa|Covid-19-Pandemie]] kam es europaweit zu [[Internationaler Verkehr in der COVID-19-Pandemie|Grenzschließungen]], welche Lieferengpässe bedingten. Die EU-Kommission führte daraufhin sogenannte 'green lanes' ein, mit der die Kontrollen von [[Lastkraftwagen]] verkürzt wurden. Die EU koordinierte eine gemeinsame [[COVID-19-Impfstoff#Europäische Union|Impfstoffbestellung]], durch welche bis Juni 2022 86 % der Erwachsenen in der EU geimpft wurden. Durch den [[Wiederaufbaufonds (EU)|Wiederaufbaufonds]], zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen [[Sozioökonomische Auswirkungen der COVID-19-Pandemie|Auswirkungen]] [[Sozioökonomische Auswirkungen der COVID-19-Pandemie|der Pandemie]], nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf.<ref>{{Internetquelle |url=https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/coronavirus-response/transportation-during-pandemic_en |titel=Transportation during the pandemic - European Commission |sprache=en |abruf=2025-05-15}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=deutschlandfunk.de |url=https://www.deutschlandfunk.de/fuenf-jahre-corona-wie-die-eu-auf-die-pandemie-reagiert-hat-100.html |titel=Fünf Jahre Corona - Wie die EU auf die Pandemie reagiert hat |datum=2025-01-23 |sprache=de |abruf=2025-05-15}}</ref><br />
<br />
Zwischen Februar 2022 mit dem Beginn des [[Russischer Überfall auf die Ukraine seit 2022|russischen Überfalls auf die Ukraine]] und Februar 2025, beschloss die EU sechzehn [[Sanktionen gegen Russland seit dem Überfall auf die Ukraine|Sanktionspakete gegen Russland]] und Belarus. So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und Luxusgüter verhängt und 2400 Personen und Einrichtungen sanktioniert.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions-against-russia-explained/#individual |titel=Die Sanktionen der EU gegen Russland im Detail |sprache=de |abruf=2025-05-15}}</ref><br />
<br />
== Geographie ==<br />
{{Hauptartikel|Gebiet der Europäischen Union}}<br />
{{Doppeltes Bild|rechts|2rocks.jpg|230|Mont-Blanc and Lake of Passy.JPG|191|Die [[Küstenlinie]] der EU beträgt im Ganzen 67.770,9&nbsp;km.|Der [[Mont Blanc]] ist mit 4.810&nbsp;m der höchste Berg in der EU}}<br />
[[Datei:European Union biogeography countries.svg|mini|[[Biogeographische Regionen der Europäischen Union]]]]<br />
<br />
Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564&nbsp;km². Die [[Küstenlinie]] beträgt im Ganzen 67.770,9&nbsp;km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten [[Außengrenzen der Europäischen Union|Außengrenzen]] mit insgesamt 17&nbsp;Nicht-Mitgliedstaaten,<ref name="Factbook">{{CIA-Factbook |Code=european-union |Text=European Union}}, abgerufen am 1. April 2025.</ref> darüber hinaus auf dem [[afrika]]nischen Kontinent mit [[Marokko]] und in [[Südamerika]] mit [[Brasilien]] und [[Suriname]]. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in [[Gadheim]], einem Ortsteil der Gemeinde [[Veitshöchheim]] im [[Landkreis Würzburg]].<br />
<br />
Zum Gebiet der Europäischen Union gehören außerhalb Europas die fünf französischen [[Übersee-Département]]s [[Französisch-Guayana]], [[Guadeloupe]] und [[Martinique]] in [[Amerika]], [[Mayotte]] und [[Réunion]] in [[Afrika]] sowie die ''Collectivité d’outre-mer'' [[Saint-Martin (Gebietskörperschaft)|Saint-Martin]], die spanischen [[Kanarische Inseln|Kanarischen Inseln]] sowie [[Ceuta]] und [[Melilla]] an der [[Marokko|marokkanischen]] Küste, die portugiesischen Inseln [[Madeira]] und die [[Azoren]], und die in Asien liegende [[Republik Zypern]].<br />
<br />
[[Topografie (Kartografie)|Topographisch]] ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln wie die [[Iberische Halbinsel]], die [[Apenninhalbinsel]], Teile der [[Skandinavische Halbinsel|Skandinavischen Halbinsel]] und der [[Balkanhalbinsel]], sowie kleinere Halbinseln wie die [[Bretagne]] und [[Jütland]]; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die größten unter ihnen [[Irland]], [[Sizilien]] und [[Sardinien]].<br />
<br />
Aufgrund der [[Plattentektonik|plattentektonischen Verschiebungen]] entstanden Gebirge wie die [[Alpen]], die [[Pyrenäen]], der [[Apennin]] und die [[Karpaten]]. Durch [[Subduktion]] der afrikanischen unter die europäischen [[Kontinentaldrift|Kontinentalplatten]] gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem [[Ätna]] der höchste Vulkan Europas in der EU.<br />
Der höchste Punkt liegt in den [[Alpen]] zwischen Italien und Frankreich in einer Höhe von 4805&nbsp;m am [[Mont Blanc]], der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde [[Zuidplas]].<br />
<br />
In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur [[Bevölkerungsentwicklung]]: In den meisten Ländern stagniert die einheimische Bevölkerung oder nimmt ab; [[Einwanderung|Immigration]] hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.aer.eu/fileadmin/user_upload/Commissions/HealthSocial/EventsAndMeetings/2008/Umea/Background/2007_exec_sum_demo.pdf |text=''Demographic Trends, Socio-Economic Impacts and Policy Implications in the European Union.'' |wayback=20130722090533 |format=PDF; 103&nbsp;kB}}, Europäische Kommission ([[Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit|Generaldirektion für Beschäftigungspolitik, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit]]), (englisch) S.&nbsp;10; abgerufen am 29. März 2008.</ref><br />
<br />
[[Biogeographie|Biogeographisch]] wurde die Europäische Union durch die [[Europäische Umweltagentur]] in neun terrestrische Regionen und fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.<ref>{{Webarchiv |url=https://bd.eionet.europa.eu/activities/Natura_2000/article17/images/Biogeo_and_Marineregions_March_2013.jpg |text=''Map of the Biogeographical Regions and Marine regions used in Article 17 reporting''. |wayback=20170602190739}}</ref><br />
<br />
=== Gebietsentwicklung ===<br />
{{Hauptartikel|Erweiterung der Europäischen Union}}<br />
<br />
Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften ([[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|EGKS]], [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|EWG]] und [[Europäische Atomgemeinschaft|Euratom]]). Ihre Mitgliedstaaten waren [[Belgien]], die [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]], [[Frankreich]], [[Italien]], [[Luxemburg]] und das [[Königreich der Niederlande]].<br />
<br />
1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das [[Vereinigtes Königreich|Vereinigte Königreich]], [[Irland]] und [[Dänemark]] bei. In [[Norwegen]], das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevölkerung abgelehnt.<br />
<br />
In den 1980er-Jahren folgten [[Griechenland]] (1981), [[Portugal]] und [[Spanien]] (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.<br />
<br />
[[Datei:EC-EU-enlargement animation.gif|mini|Entwicklung von 1952 bis 2020]]<br />
<br />
Mit der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16&nbsp;Millionen neuen Staatsbürger der [[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]], deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] erstreckt.<br />
<br />
[[Österreich]], [[Finnland]] und [[Schweden]] wurden 1995 mit der [[EU-Erweiterung 1995|zweiten Norderweiterung]] in die kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 – trotz erneuter Regierungsbemühungen – bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.<ref>{{Webarchiv |url=https://www.ihs.ac.at/publications/pol/pw_23.pdf#page=6 |text=Die EU-Volksabstimmungen in Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen: Verlauf, Ergebnisse, Motive und Folgen. |wayback=20210830223107 |format=PDF; 70&nbsp;kB}}, IHS Reihe Politikwissenschaft, No.&nbsp;23, 1995.</ref><br />
<br />
Mit der ersten [[EU-Erweiterung 2004|Osterweiterung]] traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte [[mittel- und osteuropäische Länder]] ([[Estland]], [[Lettland]], [[Litauen]], [[Polen]], [[Tschechien]], [[Slowakei]], [[Ungarn]] und [[Slowenien]]) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat [[Malta]] und die geographisch zu [[Asien]] gehörende Insel [[Republik Zypern|Zypern]], diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27.&nbsp;Mitgliedstaat [[Rumänien]] und [[Bulgarien]] in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde [[Kroatien]] der 28.&nbsp;Mitgliedstaat.<br />
<br />
Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So waren die vorher zu Frankreich gehörende [[Französische Départements in Algerien|Französischen Départements in Algerien]] nach der Unabhängigkeit [[Algerien]]s 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehörende autonome [[Grönland]] trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einer [[EG-Mitgliedschaftsreferendum in Grönland 1982|Volksabstimmung 1982]] beschlossen die Grönländer den Austritt. Grönland genießt in der EU weiterhin den Status eines „assoziierten überseeischen Landes“ mit den Vorteilen einer [[Zollunion]], gehört jedoch gemäß [[Zollkodex der Union]] nicht zum [[Zollgebiet der Union]].<ref name="Zollkodex">{{EU-Verordnung|2013|952|titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union}}</ref><br />
<br />
Die französische Karibikinsel [[Saint-Barthélemy (Insel)|Saint-Barthélemy]] hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.<ref>{{CELEX|32010D0718|''2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union''}}. In: ''[[Amtsblatt der Europäischen Union]].'' Nr.&nbsp;L&nbsp;325 vom 9. Dezember 2010, S.&nbsp;4.</ref><br />
<br />
Am 23. Juni 2016 stimmte im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] in dem [[Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union]] eine Mehrheit für den [[Brexit|Austritt des Staates aus der Europäischen Union ''(Brexit)'']]. Der Austritt erfolgte darauf 2020.<br />
<br />
=== Mitgliedstaaten ===<br />
{{Imagemap Mitgliedstaaten der Europäischen Union|right|450px}}<br />
{{Hauptartikel|Mitgliedstaaten der Europäischen Union}}<br />
<br />
Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach [[ISO 3166-2]]):<br />
{{Mehrspaltige Liste |breite=18em |liste=<br />
* {{BEL}} (BE)<br />
* {{BGR}} (BG)<br />
* {{DNK|Königreich Dänemark}} (DK)<br />
* {{DEU}} (DE)<br />
* {{EST}} (EE)<br />
* {{FIN}} (FI)<br />
* {{FRA}} (FR)<br />
* {{GRC}} (EL)<br />
* {{IRL}} (IE)<br />
* {{ITA}} (IT)<br />
* {{HRV}} (HR)<br />
* {{LVA}} (LV)<br />
* {{LTU}} (LT)<br />
* {{LUX}} (LU)<br />
* {{MLT}} (MT)<br />
* {{NLD|Königreich der Niederlande}} (NL)<br />
* {{AUT}} (AT)<br />
* {{POL}} (PL)<br />
* {{PRT}} (PT)<br />
* {{ROU}} (RO)<br />
* {{SWE}} (SE)<br />
* {{SVK}} (SK)<br />
* {{SVN}} (SI)<br />
* {{ESP}} (ES)<br />
* {{CZE}} (CZ)<br />
* {{HUN}} (HU)<br />
* {{CYP}} (CY)<br />
}}<br />
<br />
Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration:<br />
<br />
[[Datei:Map-Europe-Outermost-regions-de.png|mini|hochkant=1.6|Karte des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Verträge nach {{Art.|355|AEUV|dejure}} AEUV mit den assoziierten Gebieten sowie den EU-Gebieten in äußerster Randlage]]<br />
<br />
* Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen [[Übersee-Département]]s [[Französisch-Guayana]], die Karibikinseln [[Martinique]] und [[Guadeloupe]] sowie im Indischen Ozean [[Réunion]] und (seit 1. Januar 2014) [[Mayotte]], außerdem die [[Kanarische Inseln|Kanaren]], [[Ceuta]] und [[Melilla]] als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der [[Azoren]] und [[Autonome Region Madeira|Madeira]].<br />
* Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist {{Art.|198|AEU|dejure}} [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]], nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach {{Art.|200|AEU|dejure}} AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen [[Zollunion]].<br />
* Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art.&nbsp;4 Abs.&nbsp;1 des [[Zollkodex der Union]] zu deren [[Zollgebiet der Union|Zollgebiet]] vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete [[Färöer]] und [[Grönland]] sowie das französische Überseegebiet [[Saint-Pierre und Miquelon]].<ref name="Zollkodex" /><br />
<br />
=== Beitrittskandidaten ===<br />
{{Hauptartikel|Beitrittskandidaten der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:European Union member states and candidates v2.svg|mini|{{Farblegende|#003399|Derzeitige Mitgliedstaaten}}<br />
{{Farblegende|#46a43b|Beitrittskandidaten mit Verhandlungen}}<br />
{{Farblegende|#71f268|Beitrittskandidaten}}<br />
{{Farblegende|#ffd617|Bewerberstaaten}}<br />
<!--{{Farblegende|#F29527|Potenzielle Beitrittskandidaten}}--><br />
{{Farblegende|#da2131|Beitrittskandidaten mit angehaltenen Verhandlungen}}<br />
]]<br />
<br />
Nach {{Art.|49|EU|dejure}} EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des [[Europarat]]s ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten [[Kopenhagener Kriterien]] (insbesondere [[Demokratie]] und [[Rechtsstaatlichkeit]]) erfüllt sind.<ref>Europäische Kommission: {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/enlargement/enlargement_process/accession_process/criteria/index_de.htm |text=Beitrittskriterien |wayback=20120212134429}}, abgerufen am 19. Mai 2014;<br />Europäischer Rat (Kopenhagen): [https://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/72924.pdf ''Schlussfolgerungen des Vorsitzes.''] (PDF; 276&nbsp;kB) S.&nbsp;13 (PDF; 283&nbsp;kB), abgerufen am 20. Februar 2008.</ref> Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.<ref>{{EU-Verordnung|2006|1085|titel=des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)}}.</ref> Im Rahmen von [[Beitrittspartnerschaft]]en wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein [[Twinning]]-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern [[Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen]] (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] ratifiziert werden muss.<br />
<br />
Im EU-Sprachgebrauch wird zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der [[Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union|Türkei]] verhandelt. 2005 wurde [[Beitrittsverhandlungen Nordmazedoniens mit der Europäischen Union|Nordmazedonien]] der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen 2022. Der [[Europäische Freihandelsassoziation|EFTA]]-Staat [[Island und die Europäische Union|Island]] beantragte 2009 die EU-Mitgliedschaft<ref>[[Focus]]: [http://www.focus.de/politik/ausland/wirtschaftskrise-island-beantragt-eu-mitgliedschaft_aid_417794.html „Island beantragt EU-Mitgliedschaft“] vom 17. Juli 2009.</ref> und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen,<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-10-759_de.htm „EU-Kommission begrüßt Beschluss des Rates zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island“], Portal der EU, 17. Juni 2010, abgerufen am 22. Juni 2010.</ref> zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/politik/europaeische-union-island-zieht-beitrittsantrag-zurueck-1.2391592 „Islands zieht Beitrittsantrag zurück“], abgerufen am 13. März 2015.</ref> [[Beitrittsverhandlungen Montenegros mit der Europäischen Union|Montenegro]] wurde 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.<ref>[[n-tv]], 17. Dezember 2010: [https://www.n-tv.de/wirtschaft/Montenegro-darf-mitspielen-article2175951.html „Europäisches Kandidatenkarussell: Montenegro darf mitspielen“]</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://europa.eu/rapid/press-release_DOC-10-5_de.htm |titel=Tagung des Europäischen Rates 16./17. Dezember 2010 Schlussfolgerungen |hrsg=Europäische Union |datum=2010-12-17 |abruf=2010-12-22}}</ref><br />
<br />
[[Albanien und die Europäische Union|Albanien]] und [[Beitrittsverhandlungen Serbiens mit der Europäischen Union|Serbien]] reichten 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt<ref>{{Internetquelle |url=http://diepresse.com/home/politik/eu/1509233/EUErweiterung_EUTur-fur-Albanien-bleibt-zu |titel=EU-Erweiterung: EU-Tür für Albanien bleibt zu |hrsg=[[Die Presse]] |datum=2013-12-18 |abruf=2014-05-19}}</ref> und Albanien 2014.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.spiegel.de/politik/ausland/albanien-wird-beitrittskandidat-der-europaeischen-union-a-977210.html |titel=Europäische Union: Albanien jetzt offiziell EU-Beitrittskandidat |hrsg=[[Spiegel Online]] |datum=2014-06-24 |abruf=2014-06-24}}</ref> Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem [[Westbalkan|westlichen Balkan]] ist [[Beitrittsverhandlungen Bosnien und Herzegowinas mit der Europäischen Union|Bosnien und Herzegowina]], das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde.<ref>Europäische Kommission, [https://ec.europa.eu/enlargement/countries/index_de.htm Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerberländer], abgerufen am 20. Februar 2008.</ref> 2022 stellten die [[Ukraine]], [[Georgien]] und [[Republik Moldau|Moldau]] ein Beitrittsgesuch.<ref>{{Internetquelle |url=https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110 |titel=https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110 |sprache=de |abruf=2022-02-28}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=tagesschau.de |url=https://www.tagesschau.de/ausland/georgien-moldau-101.html |titel=Nach Ukraine-Antrag: Georgien reicht EU-Beitrittsgesuch ein |sprache=de |abruf=2022-03-03}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Alexander Tanas |Titel=With war on its doorstep, Moldova applies for EU membership |Sammelwerk=Reuters |Datum=2022-03-03 |Online=https://www.reuters.com/world/europe/moldovan-president-says-moldova-applies-eu-membership-2022-03-03/ |Abruf=2022-03-03}}</ref> Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt,<ref>''[https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-ukraine-moldau-beitrittskandidaten-101.html EU-Gipfel Ukraine und Moldau sind Beitrittskandidaten.]'' In: ''tagesschau.de.'' 23. Juni 2022, abgerufen am 23. Juni 2022.</ref> Georgien 2023.<ref name="be">{{Internetquelle |url=https://civil.ge/archives/574502 |titel=Georgia Granted EU Candidate Status |werk=civil.ge |datum=2022-12-14 |sprache=de |abruf=2022-12-14}}</ref><br />
<br />
=== EFTA- und Europäische Kleinstaaten ===<br />
{{Anker|EU-assoziierter Staat}}<br />
<br />
Die Europäische Union unterhält zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere [[Norwegen]], [[Island]] und [[Liechtenstein]]. Diese Mitgliedstaaten der [[Europäische Freihandelsassoziation|Europäischen Freihandelsassoziation]] (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im [[Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraum]] (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkts]] ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder im EWR – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des [[Schengener Abkommen]]s.<br />
<br />
Mehrere [[bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union]] wurden nach 1990 geschlossen, die unter anderem die [[Personenfreizügigkeit]] und den Beitritt der Schweiz zu den [[Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II)|Abkommen von Dublin]] und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter [[Nichttarifäres Handelshemmnis|nichttarifärer Handelshemmnisse]]. Außerdem unterstützte die Schweiz die [[EU-Erweiterung 2004|EU-Osterweiterung 2004]] durch den [[Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten]] von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre.<br />
<br />
Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den [[Europäische Zwergstaaten|europäischen Zwergstaaten]] in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu [[Andorra]], [[Monaco]], [[San Marino]], dem Staat [[Vatikanstadt]] sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den [[Euro]] nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen.<br />
<br />
Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die [[Europäische Nachbarschaftspolitik]] (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] (siehe [[Europäische Nachbarschaftspolitik]]) ab.<br />
<br />
== Politisches System ==<br />
{{Hauptartikel|Politisches System der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:Politisches System der Europäischen Union.svg|mini|[[Politisches System der Europäischen Union]]]]<br />
<br />
Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen [[Politisches System|politischen Systemen]] deutlich ab. Als [[Supranationalität|supranationaler]] Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein [[Staatenbund]] eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine [[Kompetenz-Kompetenz]] – anders als ein [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaat]] kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäß dem [[Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung]] dürfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche [[Bundesverfassungsgericht]] hat daher im [[Maastricht-Urteil]] 1993 den neuen Begriff ''[[Staatenverbund]]'' geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren.<br />
<br />
Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der [[Vertrag über die Europäische Union]] und der [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]] (AEUV; früher [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|EG-Vertrag]]). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches [[Primärrecht]]. Das gesamte [[Sekundärrecht]], das die EU selbst gemäß ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet.<ref name="abgrecht" /> Durch die Rechtspersönlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als [[Völkerrechtssubjekt]] in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten|Rats für Auswärtige Angelegenheiten]]) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Über den neu geschaffenen [[Europäischer Auswärtiger Dienst|Europäischen Auswärtigen Dienst]] kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in [[Internationale Organisation (Völkerrecht)|internationalen Organisationen]] – etwa dem [[Europarat]] oder den [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen]] – beantragen.<br />
<br />
Neben der EU gibt es außerdem die [[Europäische Atomgemeinschaft]] (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der Auflösung von [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|EGKS]] und [[Europäische Gemeinschaft|EG]] ist die Euratom die letzte der noch bestehenden [[Europäische Gemeinschaften|Europäischen Gemeinschaften]]. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre [[Organ (Recht)|Organe]] mit dieser.<br />
<br />
=== Recht ===<br />
{{Hauptartikel|Europarecht|Rechtsetzung der Europäischen Union}}<br />
<br />
Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die [[Rechtsakt]]e, die gemäß den [[Rechtsetzung der EU|Rechtsetzungsverfahren der EU]] von den europäischen Institutionen – [[Europäische Kommission|Kommission]], [[Rat der Europäischen Union|Rat]] und [[Europäisches Parlament|Parlament]] – beschlossen werden, bindend.<ref>Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: {{Webarchiv |url=http://eur-lex.europa.eu/de/droit_communautaire/droit_communautaire.htm#1.1 |text=Organe und Verfahren: Verträge |archive-is=20130213050245}}, abgerufen am 21. Februar 2008.</ref> Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht man von der [[Supranationalität|supranationalen]] (überstaatlichen) [[Gemeinschaftsmethode]]. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.<br />
<br />
Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein [[Intergouvernementalismus|intergouvernementalen]] (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP): Hier handelt es sich um eine bloße Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.<ref name="abgrecht">Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: {{Webarchiv |url=http://eur-lex.europa.eu/de/droit_communautaire/droit_communautaire.htm#1.3 |text=Organe und Verfahren: Abgeleitetes Recht |archive-is=20130213050245}}, abgerufen am 21. Februar 2008.</ref><br />
<br />
Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schließlich die [[offene Methode der Koordinierung]], die in einigen Bereichen angewandt wird, für die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstützend tätig.<br />
<br />
Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehören unter anderem die Zollunion, der [[Europäischer Binnenmarkt|Europäische Binnenmarkt]], die [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion]], die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der [[Sozialpolitik der Europäischen Union|Sozialpolitik]] sowie der [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]]. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die [[Flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr|Einwanderungspolitik]], die [[justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen]] und die [[polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]].<br />
<br />
Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:<br />
* Der [[Rat der Europäischen Union]] entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die [[Veto]]-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden.<br />
* Das supranationale [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.<br />
* Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich.<br />
* Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: [[Verordnung (EU)|EU-Verordnungen]] sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei [[Richtlinie (EU)|EU-Richtlinien]] sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der [[Gerichtshof der Europäischen Union|Gerichte der Europäischen Union]] mit dem [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] (EuGH) an der Spitze.<ref>„Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht&nbsp;I.“ 3.&nbsp;Auflage. – Springer, Wien/New York.</ref><br />
<br />
Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentlichen Gesetzgebungsverfahren]] sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und [[Beschluss (EU)|EU-Beschlüssen]] (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem [[Verwaltungsakt (Deutschland)|Verwaltungsakt]]) unterschieden.<br />
<br />
=== {{Anker|Institutionen}} Organe ===<br />
Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt {{Art.|13|EU|dejure}} des [[Vertrag über die Europäische Union|EU-Vertrags]].<br />
<br />
In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines [[Föderalismus|föderalen Systems]], mit der [[Europäische Kommission|Kommission]] als [[Exekutive]] und einer zweiteiligen [[Legislative]] aus dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] als Bürger- und dem [[Rat der Europäischen Union|Rat]] als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des [[Exekutivföderalismus]], das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen [[Nationalstaat]]en ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre [[Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union|EU-Ausschüsse]] eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der [[Europäischer Rat|Europäische Rat]], der alle drei Monate stattfindende Gipfel der [[Staatsoberhaupt|Staats-]] und [[Regierungschef]]s. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.<br />
<br />
<div style="padding-top:10px; padding-bottom:15px; text-align:center;">'''Die zentralen EU-Institutionen:'''<ref>[[s:en:Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions|Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions]]</ref></div><br />
<div style="overflow-x:auto"><br />
{| class="toptextcells darkmode-hintergrundfarbe-basis" style="background:#EFEFEF; border-collapse:collapse; width:100%; margin-bottom:.2em;"<br />
|- style="text-align:center;"<br />
|style="width:25%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:EP logo CMYK DE.svg|x40px|alt=]]&nbsp;[[Europäisches Parlament]]</div><br />
[[Legislative]] ([[Unterhaus|Bürgerkammer]])<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis"|<br />
|style="width:25%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Council of the EU and European Council.svg|x40px|alt=]]&nbsp;[[Europäischer Rat]]</div><br />
Setzt [[Richtlinienkompetenz|Richtlinien]] und Impulse<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis"|<br />
|style="width:25%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Council of the EU and European Council.svg|x40px|alt=]]&nbsp;[[Rat der Europäischen Union]]</div><br />
[[Legislative]] ([[Vertretung der Gliedstaaten|Länderkammer]])<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis"|<br />
|style="width:25%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Europaeische Kommission logo.svg|58x58px|alt=]]&nbsp;[[Europäische Kommission]]</div><br />
[[Exekutive]]<br />
|-<br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-20px; left:0;"><br />
[[Datei:European Parliament Strasbourg Hemicycle - Diliff.jpg|225px|zentriert|Europäisches Parlament]]</div><br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-45px; left:0;"><br />
[[Datei:European Council (38185339475).jpg|225px|zentriert|Europäischer Rat Versammlungsraum]]</div><br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-55px; left:0;"><br />
[[Datei:Council Room of EU.jpg|225px|zentriert|Rat der Europäischen Union Versammlungsraum]]</div><br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-45px; left:0;"><br />
[[Datei:Banderas europeas en la Comisión Europea.jpg|225px|zentriert|Gebäude der Europäischen Kommission]]</div><br />
|-<br />
|style="padding:10px;"|<br />
* ist mit dem Rat der Europäischen Union / Ministerrat als Gesetzgeber tätig<br />
* teilt sich mit dem Rat die [[Haushaltsrecht|Haushaltsbefugnisse]] und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab<br />
* übt die [[Parlamentarische Kontrolle|demokratische Kontrolle]] über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder<br />
* besteht aus 705 durch die [[Unionsbürgerschaft|EU-Bürger]] gewählten Abgeordneten<br />
* Sitz in [[Straßburg]], Generalsekretariat in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]]<br />
|style="padding:10px;"|<br />
* „[[Gipfeltreffen]]“ der [[Staatsoberhaupt|Staats-]] und [[Regierungschef]]s unter Vorsitz des [[Präsident des Europäischen Rates|Präsidenten des Europäischen Rates]]<br />
* gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest<br />
* wird nicht gesetzgeberisch tätig<br />
* Sitz in [[Brüssel]]<br />
|style="padding:10px;"|<br />
* ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig<br />
* setzt sich je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländer zusammen (daher auch ''Ministerrat'')<br />
* übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus<br />
* sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik]] (GASP) fest<br />
* schließt [[Völkerrechtlicher Vertrag|internationale Verträge]]<br />
* Sitz in [[Brüssel]]<br />
|style="padding:10px;"|<br />
* ist die „Regierung“<br />
* unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue [[Rechtsnorm|Rechtsvorschriften]] (alleiniges [[Initiativrecht]])<br />
* setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt<br />
* sorgt für die Einhaltung des [[Europarecht#Europarecht im engeren Sinne|EU-Rechts]] („Hüterin der Verträge“)<br />
* handelt internationale Verträge aus<br />
* je ein Kommissar pro Staat<br />
* Sitz in [[Brüssel]]<br />
|}<br />
{| class="toptextcells darkmode-hintergrundfarbe-basis" style="background:#EFEFEF; border-collapse:collapse; width:100%; margin-bottom:.5em;"<br />
|- style="text-align:center;"<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis" style="width:8%; padding:.2em;"|<br />
|style="width:28%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Official Emblem of the Court of Justice of the European Union.svg|x45px]]&nbsp;[[Gerichtshof der Europäischen Union]]</div><br />
<br />
[[Judikative]]<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis"|<br />
|style="width:28%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:CURIA RATIONUM logo.svg|x45px]]&nbsp;[[Europäischer Rechnungshof]]</div><br />
Unabhängiges Kontrollorgan: [[Rechnungshof]]<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis"|<br />
|style="width:28%; padding:.2em;"| <div class="hintergrundfarbe1">[[Datei:Logo European Central Bank.svg|x45px]]&nbsp;[[Europäische Zentralbank]]</div><br />
[[Zentralbank]]<br />
|rowspan="3" class="hintergrundfarbe-basis" style="width:8%"|<br />
|- style="text-align:center"<br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-20px; left:0;"><br />
[[Datei:Sitzungssaal EuGH.jpg|225px|Sitzungssaal des EuGH]]</div><br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-20px; left:0;"><br />
[[Datei:European Court of Auditors 2014 01.jpeg|225px|Gebäude des Europäischen Rechnungshofes]]</div><br />
|style="overflow:hidden;"|<div style="position:relative; height:100px; top:-20px; left:0;"><br />
[[Datei:Europäische Zentralbank - European Central Bank (19190136328).jpg|225px|Europäische Zentralbank in Frankfurt]]</div><br />
|-<br />
|style="padding-left:15px; padding-bottom:10px; vertical-align:top"|<br />
* sichert die Einheitlichkeit der [[Auslegung (Recht)|Auslegung]] europäischen Rechts<br />
* ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union|EU-Mitgliedstaaten]], EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden<br />
* je ein Richter pro Staat<br />
* Sitz in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]]<br />
|style="padding-left:15px; padding-bottom:10px; vertical-align:top"|<br />
* prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU<br />
* Sitz in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]]<br />
|style="padding-left:15px; padding-bottom:10px; vertical-align:top"|<br />
* bildet mit den nationalen Zentralbanken das [[Europäisches System der Zentralbanken|Europäische System der Zentralbanken]] und legt damit die [[Währungspolitik]] der EU fest<br />
* sichert die [[Preisniveaustabilität|Preisstabilität]] in der [[Eurozone]] durch Steuerung der [[Geldmenge]]<br />
* Sitz in [[Frankfurt am Main]]<br />
|}<br />
</div><br />
<br />
==== Europäischer Rat ====<br />
{{Hauptartikel|Europäischer Rat}}<br />
[[Datei:António Costa em 2017.jpg|mini|hochkant=0.7|Präsident des Europäischen Rates<br />[[António Costa (Politiker)|António Costa]]]]<br />
Der Europäische Rat ({{Art.|15|EU|dejure}}&nbsp;EUV und {{Art.|235|AEU|dejure}}&nbsp;f. AEUV) setzt sich aus den [[Staats- und Regierungschef]]s der Mitgliedstaaten sowie dem [[Präsident der Europäischen Kommission|Präsidenten der Europäischen Kommission]] zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom [[Präsident des Europäischen Rates|Präsidenten des Europäischen Rates]] geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.<br />
<br />
==== Rat der Europäischen Union ====<br />
{{Hauptartikel|Rat der Europäischen Union}}<br />
<br />
Der Rat der Europäischen Union ({{Art.|16|EU|dejure}}&nbsp;EUV und {{Art.|237|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten ([[Länderkammer]]). Er setzt sich –&nbsp;je nach Politikfeld&nbsp;– aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine [[Rat der Europäischen Union#Abstimmungsverfahren|qualifizierte Mehrheit]] notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der [[Doppelte Mehrheit#Europäische Union|doppelten Mehrheit]] (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der [[Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik|Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik]] sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.<br />
<br />
Der [[Vorsitz im Rat der Europäischen Union|Vorsitz im Rat]] rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten [[Vorsitz im Rat der Europäischen Union#Trio-Präsidentschaft|Dreier-Präsidentschaft]] zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten]], in dem der [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik]] den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom [[Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union]].<br />
{{Siehe auch|Liste der Regierungen der Staaten der Europäischen Union}}<br />
<br />
==== Europäisches Parlament ====<br />
{{Hauptartikel|Europäisches Parlament}}<br />
{{Sitzverteilung<br />
|Überschrift = Sitzverteilung der Fraktionen im EU-Parlament (Stand {{MdEP-Zahl|Stand}})<br />
|Land = EU<br />
|VEL|S&D|G/EFA|RE|EVP|EKR|PfE|ESN|f'los<br />
| S&D = {{MdEP-Zahl|S&D}}<br />
| EVP = {{MdEP-Zahl|EVP}}<br />
| VEL = {{MdEP-Zahl|GUE}}<br />
| RE = {{MdEP-Zahl|RE}}<br />
| G/EFA = {{MdEP-Zahl|G/EFA}}<br />
| f'los = {{MdEP-Zahl|NI}}<br />
| EKR = {{MdEP-Zahl|EKR}}<br />
| PfE= {{MdEP-Zahl|PfE}}<br />
| ESN= {{MdEP-Zahl|ESN}}<br />
|float = right<br />
|Breite = 1.2<br />
|Spalten= 3<br />
|Legende= ja<br />
|Beschriftung = Sitze<br />
}}<br />
<br />
Das Europäische Parlament (EP, {{Art.|14|EU|dejure}}&nbsp;EUV und {{Art.|223|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des [[Haushalt der Europäischen Union|Haushaltsplans]] mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der [[Europawahl]] direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung.<br />
<br />
Das Europäische Parlament hatte nach der [[Europawahl 2009]] zunächst 736&nbsp;[[Mitglied des Europäischen Parlaments|Mitglieder]], ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem [[Vertrag von Lissabon]] auf 754 (ab der [[Europawahl 2014]]: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit acht) [[Fraktion im Europäischen Parlament|Fraktionen]]. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu [[Europäische politische Partei|europäischen Parteien]] zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit {{MdEP-Zahl|EVP}} Abgeordneten die christdemokratisch-konservative [[Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)|Fraktion der Europäischen Volkspartei]] (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion [[Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament|Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament]] (S&D) mit {{MdEP-Zahl|S&D}} Abgeordneten (Stand {{MdEP-Zahl|Stand}}).<br />
<br />
Die [[Europawahl]]en werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen.<br />
<br />
Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die [[Präsident des Europäischen Parlamentes|Präsidentin des Europäischen Parlamentes]] (seit 2022 die Malteserin [[Roberta Metsola]], EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das [[Präsident des Europäischen Parlaments#Mitglieder des Präsidiums|Präsidium]].<br />
<br />
==== Europäische Kommission ====<br />
[[Datei:Ursula von der Leyen (49468709252).jpg|mini|hochkant=0.7|Kommissions&shy;präsidentin<br />[[Ursula von der Leyen]]]]<br />
{{Hauptartikel|Europäische Kommission}}<br />
<br />
Die Europäische Kommission ({{Art.|17|EU|dejure}}&nbsp;EUV und {{Art.|244|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige [[Initiativrecht]] in der [[Rechtsetzung der Europäischen Union|EU-Rechtsetzung]]<ref>Zu den Ausnahmen siehe Art.&nbsp;289&nbsp;IV AEUV.</ref> und schlägt demnach Rechtsakte ([[Richtlinie (EU)|Richtlinien]], [[Verordnung (EU)|Verordnungen]], [[Beschluss (EU)|Beschlüsse]]) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.<br />
<br />
Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des [[Europarecht]]s und erstattet gegebenenfalls Klage vor den [[Gerichtshof der Europäischen Union|Gerichten der Europäischen Union]]. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der [[Welthandelsorganisation]].<br />
<br />
Die Europäische Kommission besteht aus 27&nbsp;Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein [[Misstrauensvotum]] zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.<br />
<br />
Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im [[Kabinett (Politik)|Kabinett]] einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim [[Präsident der Europäischen Kommission|Kommissionspräsidenten]].<br />
<br />
Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische [[Generaldirektion der Europäischen Kommission|Generaldirektionen]] unterteilten Verwaltungsapparat, der rund 23.000 Beamten umfasst (Stand: 2019). Daneben gibt es eine Anzahl von [[Agenturen der Europäischen Union|Europäischen Agenturen]], die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.<br />
<br />
Eine besondere Funktion nimmt der [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik]] ({{Art.|18|EU|dejure}}&nbsp;EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten]] ist.<br />
<br />
Nach der [[Europawahl 2024]] wurde [[Ursula von der Leyen]] zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt.<br />
<br />
Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zuständig.<br />
{{Kommission von der Leyen I}}<br />
<br />
==== Gerichtshof der Europäischen Union ====<br />
{{Hauptartikel|Gerichtshof der Europäischen Union}}<br />
<br />
Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet ({{Art.|19|EU|dejure}}&nbsp;EUV und {{Art.|251|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV). Der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (''EuGH'', amtlich nur ''Gerichtshof'') ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete [[Gericht der Europäischen Union|Europäische Gericht]] (ursprünglich ''Europäisches Gericht erster Instanz''). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird ({{Art.|252|AEU|dejure}}). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem [[Vertrag von Nizza]] besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige [[Fachgericht (EU)|Fachgerichte]] zu schaffen.<br />
<br />
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.<ref>„Die Urteile waren umwälzend“, heißt es bei [[Dieter Grimm]], dem Rechtswissenschaftler und früheren Richter des [[Bundesverfassungsgericht]]s, „weil das so in den Verträgen nicht vereinbart worden war, auch wohl kaum vereinbart worden wäre. Der Vorgang ist nicht ohne Grund als »Konstitutionalisierung« der Verträge gedeutet worden. Zwar blieb die Rechtsgrundlage der EU ihrer Rechtsnatur nach ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Mitgliedsstaaten behielten ihre Stellung als »Herren der Verträge«. Nur sie bestimmten über die Rechtsgrundlage der EU. Sie wirkte aber aufgrund dieser Rechtsprechung wie eine Verfassung. Es gab nun neben der politischen Integration durch Vertragsschluss und Setzung sekundären europäischen Rechts einen alternativen judikativen Integrationspfad durch Überwindung der nationalen Rechtsvielfalt mittels Vertragsinterpretation.“ (Dieter Grimm: „Europa ja – aber welches?“ In: [[Jürgen Rüttgers]], [[Frank Decker]] (Hrsg.): ''Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union.'' Frankfurt/New York 2017, S.&nbsp;34&nbsp;f.).</ref><br />
<br />
==== Europäische Zentralbank ====<br />
{{Hauptartikel|Europäische Zentralbank}}<br />
[[Datei:Lagarde, Christine (official portrait 2011).jpg|mini|hochkant=0.7|Präsidentin der Europäischen Zentralbank<br />[[Christine Lagarde]]]]<br />
<br />
Die Europäische Zentralbank (EZB, {{Art.|282|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den [[Euro]]-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der [[Leitzinssatz|Leitzinssätze]]. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das [[Europäisches System der Zentralbanken|Europäische System der Zentralbanken]] (ESZB).<br />
<br />
==== Europäischer Rechnungshof ====<br />
{{Hauptartikel|Europäischer Rechnungshof}}<br />
Der Europäische Rechnungshof (EuRH, {{Art.|285|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.<br />
<br />
Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27&nbsp;Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.<br />
<br />
Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der [[Kommission Santer]] ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ.<br />
<br />
==== Weitere Einrichtungen ====<br />
Der ''[[Ausschuss der Regionen]]'' (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344&nbsp;Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der [[Land (Österreich)|Bundesländer]] und drei der Kommunen.<br />
<br />
[[Datei:Europäische Investitionsbank.jpg|mini|Die [[Europäische Investitionsbank]] in [[Luxemburg (Stadt)|Luxemburg]]]]<br />
<br />
Der ''[[Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss|Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss]]'' (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344&nbsp;Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden.<br />
<br />
Der ''[[Europäischer Bürgerbeauftragter|Europäische Bürgerbeauftragte]]'' mit Sitz in Straßburg ist der [[Ombudsmann]] der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.<br />
<br />
Der ''[[Europäischer Datenschutzbeauftragter|Europäische Datenschutzbeauftragte]]'' (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr.&nbsp;45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.<br />
<br />
Die ''[[Europäische Investitionsbank]]'' (EIB; {{Art.|308|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.<br />
<br />
=== Beschäftigte ===<br />
Die EU beschäftigt [[EU-Beamter|Beamte]] und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstverträgen. Ihre Rechte und Pflichten sind im ''Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften'' sowie den ''Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften'' geregelt.<ref>[https://europa.eu/epso/doc/archive/success/cast/cast27/call/doc/toc100_de.pdf ''Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.'' ''Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.''] (PDF; 1,5&nbsp;MB) Abgerufen am 28. August 2024.</ref><ref>S. Seeger: [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176704/beamte-und-bedienstete-der-eu/ ''Beamte und Bedienstete der EU.''] In: Große Hüttmann, Wehling: ''Das Europalexikon.'' 3. Auflage, Bonn 2020, abgerufen am 28. August 2024.</ref><br />
<br />
Die Beamten werden vom [[Europäisches Amt für Personalauswahl|Europäischen Amt für Personalauswahl]] in einem Auswahlverfahren ([[Concours (EU)|Concours]]) ausgewählt.<br />
<br />
Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete und Sonderberater.<ref>Art. 1 der ''Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.''</ref><br />
<br />
=== Unionsbürgerschaft ===<br />
{{Hauptartikel|Unionsbürgerschaft}}<br />
{{Mehrere Bilder<br />
|align = right<br />
|Richtung = horizontal<br />
|Kopfzeile = Gemeinsames Reisepass-Design der EU-Mitglieder<br />
|Kopfzeile_align = left<br />
|Kopfzeile_Hintergrund = <br />
|Fußzeile = Burgunderrot, Name und Wappen des Mitgliedstaates, Titel Europäische Union und Symbol für [[Biometrischer Reisepass|biometrische Reisepässe]]<br />
|Fußzeile_align = left<br />
|Fußzeile_Hintergrund = <br />
|Breite = 110<br />
|Hintergrund =<br />
|Bild1 = Passport_of_Austria_(2024).png<br />
|Bild2 = Reisepass Bundesrepublik Deutschland – Einband Vorderseite 2017.jpg<br />
|Bild3 = Passaportoitaliano2006.jpg<br />
|Bild4 = Nederlanden paspoort 2011.jpg<br />
}}<br />
<br />
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art.&nbsp;20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.<br />
<br />
Zu den Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der [[Vertrag von Lissabon]] führte mit der [[Europäische Bürgerinitiative|europäischen Bürgerinitiative]] erstmals auch ein Instrument [[Direkte Demokratie|direkter Demokratie]] ein.<br />
<br />
=== Haushalt ===<br />
{{Hauptartikel|Haushalt der Europäischen Union}}<br />
<br />
Im [[Öffentlicher Haushalt|Haushalt]] der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des [[Vertrag von Lissabon|Vertrags von Lissabon]] 2009 bestehendes System eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] vom [[Rat der Europäischen Union|Rat]], der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] vereinbart und in eine [[Interinstitutionelle Vereinbarung]] überführt.<br />
<br />
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über [[Eigenmittel der Europäischen Union|Eigenmittel]], die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den [[Import]]-[[Zoll (Abgabe)|Zöllen]] an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der [[Umsatzsteuer]], der an die EU abzuführen ist (sogenannte [[Eigenmittel der Europäischen Union#Mehrwertsteuer-Eigenmittel|Mehrwertsteuer-Eigenmittel]]), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem [[Bruttonationaleinkommen]] (BNE) der Staaten ergeben.<br />
<br />
Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der [[Haushalt der Europäischen Union#Nettozahlerdebatte|Nettozahler-]] und der Nettoempfängerstaaten gegenüber.<br />
<br />
Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der [[#Regionalpolitik|regionalen Strukturförderung]] bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271&nbsp;Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. [[NUTS]]-2-Ebene), orientiert sich am [[Bruttoinlandsprodukt|Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt]] (BIP); die 99&nbsp;Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig. Rund 40 % dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus (Stand: 2017).<br />
<br />
Der ''Mehrjährige Finanzrahmen'' als Finanzplanungsinstrument wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975&nbsp;Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.<ref>{{Webarchiv |url=http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l34007.htm |text=Beschluss über das System der Eigenmittel |wayback=20090330201313}}</ref><br />
<br />
Im ''Mehrjährigen Finanzrahmen'' für die Jahre 2014–2020 sind 39&nbsp;Prozent der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf Außenpolitik und Verwaltung; 2 % werden für die Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Mediathek/Infografiken/infografik-europa-haushalt.html?docId=63490&notFirst=true |text=Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 – Anteile am Gesamtumfang |wayback=20180127083805}}. Infografik des [[Bundesministerium der Finanzen|Bundesfinanzministeriums]], abgerufen am 26. Januar 2018.</ref> Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die Europäische Union für den Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des [[Bruttonationaleinkommen]]s der EU.<ref name="euractivEUHaushalt20142020">[http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/eu-haushalt-2014-2020-die-details-in-zahlen-007202 EU-Haushalt 2014–2020: Die Details in Zahlen]</ref><br />
<br />
{| class="wikitable" style="text-align:right;"<br />
|+ Mehrjähriger Finanzrahmen in Mio. Euro<br />
|-<br />
! Rubrik !! 2007–2013 !! 2014–2020 !! Vergleich !! Vergleich in Prozent<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 1. Nachhaltiges Wachstum || 446.310 ||450.763 || +4.453 || +1,0 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen || 420.682 || 373.179 || −47.503 || −11,3 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht || 12.366 || 15.686 || +3.320|| +26,8 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 4. Die EU als globaler Partner || 56.815 || 58.704 || +1.899 || +3,3 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 5. Verwaltung || 57.082 || 61.629 || +4.547 || +8,0 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 6. Ausgleichs&shy;zahlungen || – || 27 || +27 || +100 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| '''Verpflichtungs&shy;ermächtigungen insgesamt''' ||'''994.176''' ||'''959.988''' ||'''−34.188''' ||'''−3,5 %'''<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| '''Verpflichtungs&shy;ermächtigungen in Prozent des BNE''' ||'''1,12 %''' ||'''1,00 %''' || ||<br />
|}<br />
<br />
{| class="wikitable" style="text-align:right"<br />
|+ Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 mit NextGenerationEU in Mrd. Euro<ref>[https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/long-term-eu-budget/2021-2027/negotiations_de Verhandlungsprozess über den langfristigen EU-Haushalt 2021–2027 und NextGenerationEU]</ref><br />
|-<br />
! Rubrik !! MFR 2021–2027 !! NextGenerationEU !! Summe<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales || 132,8 || 10,6 || 143,4<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte || 377,8 || 721,9 || 1.099,7<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 3. Natürliche Ressourcen und Umwelt || 356,4 || 17,5 || 373,9<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 4. Migration und Grenzmanagement || 22,7 || – || 22,7<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 5. Sicherheit und Verteidigung || 13,2 || – || 13,2<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 6. Nachbarschaft und übrige Welt || 98,4 || – || 98,4<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| 7. Europäische öffentliche Verwaltung || 73,1 || – || 73,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| '''Insgesamt''' || '''1.074,3''' || '''750,0''' || '''1.824,3'''<br />
|}<br />
<br />
== Politikbereiche ==<br />
Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß {{Art.|5|EU|dejure}}&nbsp;EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem [[Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung|Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung]] wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach dem [[Subsidiarität]]sprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen die Maßnahmen der EU nicht weiter gehen, als für die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist ([[Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)|Verhältnismäßigkeitsprinzip]]). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die [[EU-Rechtsetzung]] einen großen Teil auch der nationalstaatlichen [[Gesetzgebung]]: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der [[Innenpolitik]] verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurückzuführen.<br />
<br />
[[Die Verträge (EUV/AEUV)|Die Verträge]] übertragen der Union für einen bestimmten Bereich entweder eine ''ausschließliche Zuständigkeit'', oder eine mit den Mitgliedstaaten ''geteilte Zuständigkeit''. In bestimmten Bereichen ist die Union außerdem nur dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen ''(unterstützende Zuständigkeit)''. Die Union hat nach {{Art.|3|AEU|dejure}} AEUV die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen der [[Europäische Zollunion|Europäischen Zollunion]], die Festlegung der [[Wettbewerbspolitik|Wettbewerbsregeln]] für den [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkt]], die [[Währungspolitik]] der Staaten, die an der [[Europäische Wirtschafts- und Währungsunion|Europäischen Währungsunion]] teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der [[Gemeinsame Fischereipolitik|Gemeinsamen Fischereipolitik]] sowie die [[Gemeinsame Handelspolitik]]. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß {{Art.|4|AEU|dejure}} AEUV umfassen den [[Europäischer Binnenmarkt|Europäischen Binnenmarkt]], bestimmte Bereiche der [[Sozialpolitik der Europäischen Union|Sozialpolitik]], den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen [[Kohäsion (Politik)|Zusammenhalt]], die [[Gemeinsame Agrarpolitik|Landwirtschaft]] und [[Gemeinsame Fischereipolitik|Fischerei]] mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die [[Umweltpolitik der Europäischen Union|Umweltpolitik]], den [[Verbraucherschutz]], die [[Verkehrspolitik]], die [[Transeuropäische Netze|Transeuropäischen Netze]], die [[Energiepolitik der Europäischen Union|Energiepolitik]], den [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]], bestimmte Bereiche des [[Gesundheitsschutz]]es, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die [[Entwicklungspolitik der Europäischen Union|Entwicklungspolitik]].<br />
<br />
{{Navigationsleiste EU-Politiken}}<br />
<br />
=== Wirtschaftspolitik ===<br />
[[Datei:Informal meeting of Energy and Transport Ministers (TTE). Energy Ministers press conference (36950060020) (cropped).jpg|mini|hochkant|Der [[Kommissar für Handel|Handelskommissar]] [[Maroš Šefčovič]] vertritt die EU in der [[Welthandelsorganisation]].]]<br />
<br />
Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgeführt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 führten sie bis zur Einführung des Euro als Bargeld im Jahr 2002.<br />
<br />
Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen [[Wettbewerb (Wirtschaft)|Wettbewerbs]] auf dem Binnenmarkt liegt beim [[Kommissar für Wettbewerb|Wettbewerbskommissar]] der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]], der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von [[Subvention]]en in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstützen.<br />
<br />
Zur Stärkung der europäischen Industrie fördert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.<ref>Beispielsweise hat das [[Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen|Europäische Institut für Telekommunikationsnormen]] (ETSI) mittlerweile weltweit verwendete Standards in der [[Telekommunikation]] geschaffen, etwa [[Digital Subscriber System No. 1|Euro-ISDN]], [[Global System for Mobile Communications|GSM]] und [[Digital Enhanced Cordless Telecommunications|DECT]].</ref><br />
<br />
Außerdem fördert die EU unter anderem die Kooperation vor allem [[Kleine und mittlere Unternehmen|kleiner und mittlerer Unternehmen]] bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch nach außen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der [[Welthandelsorganisation]] vom [[Kommissar für Handel|Handelskommissar]] vertreten.<br />
<br />
=== Zollunion und Binnenmarkt ===<br />
{{Hauptartikel|Europäische Zollunion|Europäischer Binnenmarkt}}<br />
<br />
Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafür die schrittweise Einführung der sogenannten [[vier Grundfreiheiten]] vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit ({{Art.|28|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV), die Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten – unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die [[Einheitliche Europäische Akte]] – so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen [[Binnenmarkt]] ausgebaut.<br />
<br />
[[Datei:EU Customs Union.svg|mini|Die [[Europäische Zollunion]] besteht aus der EU (dunkelblau) und den Partnerstaaten [[Türkei]], [[Andorra]] und [[San Marino]] (lila). Mit den [[Europäischer Wirtschaftsraum|EWR]]-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen<!--keine aktuelle Karte!!!---(grün)---> besteht eine Freihandelszone.]]<br />
<br />
Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine [[Zollunion]], das heißt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen [[TARIC|gemeinsamen Zolltarif]]. Seit 1996 ist auch die [[Türkei]] Mitglied der Zollunion, ebenso wie [[Andorra]] und [[San Marino]]. Die [[Europäischer Wirtschaftsraum|EWR]]-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an.<br />
<br />
Ferner sehen {{Art.|34|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus Gründen des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt außerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein Unionsbürger aufgrund seiner [[Staatsbürgerschaft]] diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch für die Inländer des betreffenden Staates gelten.<br />
<br />
Die Rechtsprechung des [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshofs]] zur [[Warenverkehrsfreiheit]] hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.<ref>Vgl. die [[Dassonville-Entscheidung]] (EuGHE 1974, 837, 852) sowie das [[Cassis-de-Dijon-Urteil]] von 1979.</ref><br />
<br />
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden können, auch in der ganzen übrigen Union nicht verboten werden dürfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards führt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen – trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung.<br />
<br />
=== Wettbewerbspolitik ===<br />
[[Datei:Teresa Ribera 2020 (cropped).jpg|mini|hochkant|[[Kommissar für Wettbewerb|Wettbewerbskommissarin]] [[Teresa Ribera]]]]<br />
<br />
Um [[Wirtschaftskartell|wirtschaftliche Kartelle]] und [[Monopol]]e in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die [[Kartellbehörde]]n der einzelnen Staaten durch den [[Kommissar für Wettbewerb|Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission]] unterstützt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland).<br />
<br />
Die EU-Wettbewerbspolitik ({{Art.|101|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs führte häufig zu Innovationsschüben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen.<br />
<br />
=== Freier Dienstleistungsverkehr ===<br />
Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im [[Dienstleistung]]ssektor ({{Art.|56|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) noch länger Hemmnisse für den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der [[Europäische Dienstleistungsrichtlinie|Europäischen Dienstleistungsrichtlinie]] vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der [[Lissabon-Strategie]] zur Förderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als [[Richtlinie (EU)|Richtlinie]] bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten.<br />
<br />
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dafür sieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch [[Daseinsvorsorge]]leistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden.<br />
<br />
=== Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ===<br />
{{Hauptartikel|Europäische Wirtschafts- und Währungsunion}}<br />
[[Datei:Europäische Wirtschafts- und Währungsunion 2.svg|mini|Europäische Währungsunion<br /><br />
(Stand: 1. Januar 2023) {{Farblegende|#003399|Mitglieder der Eurozone (20)}}<br />
{{Farblegende|#E8984D|WKM-II-Mitglieder mit [[Opt-out (EU-Verträge)|Opt-out-Klausel]] (1: Dänemark)}}<br />
{{Farblegende|#339900|WKM-II-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel (1: Bulgarien)}}<br />
<!-- {{Farblegende|#c34f4f|Sonstige EU-Mitglieder mit Opt-out-Klausel (0)}} --><br />
{{Farblegende|#704C4C|Sonstige EU-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel (5)}}<br />
{{Farblegende|#7E5791|Einseitige Verwender des Euros (2: Kosovo, Montenegro)}}]]<br />
<br />
Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung ({{Art.|127|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) war bereits früh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der [[Werner-Plan]] von 1970, gescheitert waren, wurde schließlich auf der Grundlage des [[Vertrag von Maastricht|Vertrags von Maastricht]] der [[Euro]] als gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten.<br />
<br />
Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen für sich die Möglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maßgeblich für die [[Geldwertstabilität]] angesehen werden. Diese sogenannten [[EU-Konvergenzkriterien|Konvergenzkriterien]] sind im [[Stabilitäts- und Wachstumspakt]] festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Kroatien an der Währungsunion teil. Damit gehören seit 2023 der Eurozone 20&nbsp;Mitgliedstaaten an.<br />
<br />
Bereits im Vorfeld der Euro-Einführung führten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaß kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der [[Deutsche Bundesbank|Deutschen Bundesbank]] unabhängig gestellte [[Europäische Zentralbank]]. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten übernimmt die sogenannte [[Eurogruppe]], in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen.<br />
<br />
=== Handelspolitik ===<br />
{{Hauptartikel|Gemeinsame Handelspolitik}}<br />
<br />
Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten ({{Art.|206|AEU|dejure}}&nbsp;f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif ([[TARIC]], [[Kombinierte Nomenklatur]]) eingeführt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar.<br />
<br />
Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten [[Freihandel]]s verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben den autonomen Maßnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der [[Welthandelsorganisation]] (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige [[Liste der Mitglieder der WTO|Mitglieder der WTO]], doch Sprecherin für sie ist hier die Europäische Union, die durch den [[Handelskommissar]] der Europäischen Kommission vertreten wird.<br />
<br />
=== Agrar- und Fischereipolitik ===<br />
{{Hauptartikel|Gemeinsame Agrarpolitik|Gemeinsame Fischereipolitik}}<br />
<br />
Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum [[Bruttoinlandsprodukt]] der EU hat die [[Agrarpolitik]] ({{Art.|38|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame [[Agrarmarktordnung]] eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.<br />
<br />
Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte über Jahrzehnte mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen [[Einstimmigkeitsprinzip]] im Rat der Europäischen Union.<br />
<br />
Erst als deutlich wurde, dass die geplante [[EU-Erweiterung 2004|Osterweiterung]] ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der [[Agenda 2000]] nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.<br />
<br />
{| class="wikitable toptextcells zebra"<br />
|+ Überblick über Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik seit 1990<br />
|- class="hintergrundfarbe6"<br />
! Jahr !! Reform !!Ziele<br />
|-<br />
| 1992 || MacSharry-Reform || Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste,<br />Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen<br />
|-<br />
| 1999 || [[Agenda 2000]] || Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit.<br />Einführung von „[[Cross Compliance]]“, [[Gemeinsame Agrarpolitik#Finanzierung der GAP|Modulation]] bei Prämienzahlungen<br />
|-<br />
| 2003 || Halbzeitbewertung || Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance.<br />
|-<br />
| 2009 || „Health-Check“-Reform || Beschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben.<br />
|-<br />
| 2013 || [[Gemeinsame Agrarpolitik#Direktzahlungen und Greening: GAP-Leitlinien 2014–2020|GAP-Reform 2013]] || Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen [[Exportsubvention#Umfang und Erstattung|Exportsubventionen]], Direktzahlungen<br />
|}<br />
<br />
Während die [[Forstwirtschaft]] auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik ({{Art.|38|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931&nbsp;Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des [[Nachhaltigkeit]]sprinzips zu fördern. Um der [[Überfischung]] und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik.<br />
<br />
=== Regionalpolitik ===<br />
{{Hauptartikel|Regionalpolitik der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:20250917053951!ERDF 2021-2027 it.svg|mini|[[Europäischer Fonds für regionale Entwicklung]] (EFRE) 2021–2027]]<br />
Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der [[Süditalien|Mezzogiorno]] in Italien. Solchen Regionen –&nbsp;die durch den Beitritt der [[MOEL|mittel- und osteuropäischen Länder]] seit 2004 stark zugenommen haben&nbsp;– wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen ({{Art.|174|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte [[Strukturfonds]] eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen [[Mehrjähriger Finanzrahmen|Finanzvorschau]] der EU (aktuell für den Zeitraum 2007–2013) grob geplant.<br />
<br />
Der erste der drei Strukturfonds ist der [[Europäische Fonds für regionale Entwicklung]] (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen [[Wirtschaftssektor]]en zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmaßnahmen angewandt.<br />
<br />
[[Datei:EU-Ewald.png|mini|Typischer Hinweis auf EFRE-Unterstützung einer Baumaßnahme]]<br />
Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, ''Konvergenz'', gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die ''regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung'', betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel&nbsp;1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, ''europäische territoriale Zusammenarbeit'', konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.<ref>Vgl. die {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/feder/index_de.htm |text=Darstellung des EFRE auf der Homepage der Europäischen Kommission |wayback=20111102080554}} und der {{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/regional_policy/policy/region/index_de.htm |text=Überblick über die durch den EFRE geförderten Regionen |wayback=20111003080112}}.</ref><br />
<br />
Der zweite Fonds ist der [[Europäischer Sozialfonds|Europäische Sozialfonds]], der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.<br />
<br />
Der 1993 eingerichtete [[Kohäsionsfonds]] schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.<br />
<br />
Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360&nbsp;Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa [[Universität]]en, [[Unternehmen]], Interessenverbände und [[Nichtregierungsorganisation|nichtstaatliche Organisationen]].<br />
<br />
Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u.&nbsp;a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.<br />
<br />
=== Außen- und Sicherheitspolitik ===<br />
==== Gemeinsame Außenpolitik ====<br />
{{Hauptartikel|Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik}}<br />
[[Datei:Kaja Kallas (crop).jpg|mini|hochkant|Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik [[Kaja Kallas]]]]<br />
<br />
Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, {{Art.|21|EU|dejure}}&nbsp;ff. EUV und {{Art.|205|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig [[gemeinsame Strategie]]n fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Bei Abstimmungen in der [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]] ist ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten eher die Regel. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.<br />
<br />
[[Datei:Supranational European Bodies-de.svg|mini|links|Mitglieder der EU und weiterer europäischer Organisationen (Stand: Februar 2025)]]<br />
Die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt größtenteils in der Hand des [[Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik|Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik]]. Dieser ist zugleich [[Vizepräsident der Europäischen Kommission]] und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im [[Rat für Auswärtige Angelegenheiten]]. Ihm unterstehen rund 130&nbsp;[[Delegation der Europäischen Union|Delegationen der Europäischen Union]] bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der [[Vertrag von Lissabon]] sieht zudem den Aufbau eines [[Europäischer Auswärtiger Dienst|Europäischen Auswärtigen Dienstes]] vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des [[Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union|Ratssekretariats]] und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll ({{Art.|27|EU|dejure}} Abs.&nbsp;3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen.<br />
<br />
Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der [[Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten]] (siehe [[Entwicklungspolitik der Europäischen Union]]) existieren auch Übereinkünfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den südostasiatischen [[ASEAN]]-Staaten, dem südamerikanischen [[Mercosur]], der nordamerikanischen [[Nordamerikanisches Freihandelsabkommen|NAFTA]] u.&nbsp;a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den [[Vereinigte Staaten|USA]] als den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit [[Russland]] hat die EU seit 1994 ein besonderes [[Partnerschafts- und Kooperationsabkommen]] (PKA). Die weitere Entwicklung der [[Russisch-europäische Beziehungen|russisch-europäischen Beziehungen]] ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.<br />
<br />
==== Sicherheits- und Verteidigungspolitik ====<br />
[[Datei:Frontex HQ Warsaw Spire office complex Warsaw.jpg|mini|hochkant|Hauptgebäude der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache [[Frontex]].]]<br />
<br />
Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, {{Art.|42|EU|dejure}}&nbsp;ff. EUV) als Teil der GASP ein. Erst seit den 1990er-Jahren bemüht sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. Hierfür stützte sie sich zunächst auf die [[Westeuropäische Union]] und entwickelte schließlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines [[Defensivbündnis]]ses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten (Art.&nbsp;42 Abs.&nbsp;7 EUV).<br />
<br />
Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das [[Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee|Politische und Sicherheitspolitische Komitee]], den [[Militärausschuss der Europäischen Union|Militärausschuss]], den [[Militärstab der Europäischen Union|Militärstab]], den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. Außerdem existiert eine [[Europäische Verteidigungsagentur]] mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich nur einstimmig im [[Rat der EU]] getroffen werden. Auch die sogenannte [[Passerelle-Regelung]], durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie die Möglichkeit einer [[Ständige Strukturierte Zusammenarbeit|Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit]] ({{Art.|46|EU|dejure}}&nbsp;EUV), die im Wesentlichen der [[Verstärkte Zusammenarbeit|Verstärkten Zusammenarbeit]] in anderen Politikfeldern entspricht.<br />
<br />
<gallery class="float-center" mode="packed" caption="Produkte gemeinsamer Rüstungszusammenarbeit der EU"><br />
Eurofighter Typhoon AUT.jpg|[[Eurofighter Typhoon]]<br />
German Air Force Airbus A400M (out cropped).jpg|[[Airbus A400M]]<br />
German Army Eurocopter EC 665 Tiger UHT 98-18 2.jpg|[[Eurocopter Tiger]]<br />
</gallery><br />
<br />
Ziel der GSVP ist die Erfüllung der sogenannten [[Petersberg-Aufgaben]], nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der [[Operation Artemis]] in Ost-[[Demokratische Republik Kongo|Kongo]] geschah. Dem Vertragstext nach könnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer [[Europaarmee]], führen. Hierfür wäre ein einstimmiger Beschluss des [[Europäischer Rat|Europäischen Rates]] erforderlich. Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen für Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission [[EUFOR]], jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach [[Deutscher Bundestag#Genehmigung von Einsätzen bewaffneter Streitkräfte|Zustimmung des Bundestags]]). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten [[EU Battlegroup]]s, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils für ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelöst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der Einführung wegen Streits über die Finanzierung bislang nicht.<ref>[https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/pesco-eu-verteidigungsunion-gruendung ''Grundsatzdokument für EU-Verteidigungsunion ist unterzeichnet.''] In: Zeit Online, 13. November 2017.</ref><br />
<br />
2017 wurde von 25 der damals 28&nbsp;Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit ([[PESCO]]) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und Rüstungsprojekte sowie eine regelmäßige Erhöhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht.<br />
<br />
In Folge des seit 2022 andauernden [[Russischer Überfall auf die Ukraine seit 2022|Ukraine-Krieg]]s beschlossen fast alle Mitgliedsstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhöhen. Hinzu kamen militärische Hilfslieferungen für die Ukraine. Im Frühjahr 2025 stellte die Kommission das [[Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik#Weißbuch zur Verteidigung Europas|Weißbuch zur Verteidigung Europas]] vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm für den Aufbau von militärischen Fähigkeiten mit einem Gesamtvolumen von über 800 Milliarden Euro. Dabei wurde betont, dass das Geld nur für den Kauf in der EU durch von europäischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll.<br />
<br />
==== Europäische Nachbarschaftspolitik ====<br />
{{Hauptartikel|Europäische Nachbarschaftspolitik}}<br />
<br />
Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Außenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Süden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in [[Nordafrika]] und [[Vorderasien]] (einschließlich der [[Türkei]] und [[Israel]]s) die [[Union für das Mittelmeer]] gegründet, die an die [[euro-mediterrane Partnerschaft]] von 1995 anknüpft. 2009 wurde ergänzend die [[Östliche Partnerschaft]] initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger [[Unionsrepublik]]en der Sowjetunion ist.<br />
<br />
Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federführend nicht beim Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern beim [[Erweiterungskommissar]] der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die [[Kohärenzgebot|Kohärenz]] der europäischen Außenpolitik zu gewährleisten.<br />
<br />
==== Entwicklungspolitik ====<br />
{{Hauptartikel|Entwicklungspolitik der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:EU-Entwicklungshilfe.png|mini|Empfängerländer privilegierter EU-Entwicklungshilfe]]<br />
<br />
Auch in der [[Entwicklungspolitik]] betätigt sich die Europäische Union ({{Art.|208|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV). Anders als die Außen- und Sicherheitspolitik wird über entwicklungspolitische Maßnahmen nach dem [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren]] entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments.<br />
<br />
Unter den Einzelmaßnahmen sind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die [[humanitäre Hilfe]] durch das zuständige Europäische Amt [[Europäisches Amt für humanitäre Hilfe|ECHO]] zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das [[Cotonou-Abkommen]], das im Jahr 2000 mit 77&nbsp;Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. [[Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten|AKP-Staaten]]) geschlossen wurde und die vorherigen [[Lomé-Abkommen]] ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter [[Demokratie|demokratischer]] und [[rechtsstaat]]licher Standards.<br />
<br />
Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem [[Europäischer Entwicklungsfonds|Europäischen Entwicklungsfonds]] auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt.<br />
<br />
In der [[Union für den Mittelmeerraum]] fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der [[Türkei]] und [[Israel]]s. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.<br />
<br />
=== Justiz- und Innenpolitik ===<br />
[[Datei:SchengenGrenzeBayern-Tirol.jpg|mini|hochkant|Der Schengen-Raum hat zur Abschaffung von Grenzkontrollen geführt. (offene „Schengen-Grenze“ bei [[Kufstein]], Tirol)]]<br />
[[Datei:Europol building, The Hague, the Netherlands - 915.jpg|mini|Der [[Europol]]-Hauptsitz in Den Haag]]<br />
<br />
Seit dem [[Vertrag von Maastricht]] 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach [[Asylpolitik der Europäischen Union|Asylpolitik]], Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen Maßstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.<br />
<br />
Durch den [[Vertrag von Amsterdam]] 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten [[Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts|Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts]] eingeführt und das [[Schengener Abkommen]] über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung ({{Art.|77|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV, früher als [[flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr]] bezeichnet) auch die [[justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen]] (JZZ, {{Art.|81|AEU|dejure}} AEUV) und die [[polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen]] (PJZS, {{Art.|82|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im [[Strafprozessrecht]], etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen ({{Art.|82|AEU|dejure}} AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, etwa [[Terrorismus]], [[Menschenhandel]], [[Drogenhandel]], [[Waffenhandel]], [[Geldwäsche]], [[Korruption]] und [[Computerkriminalität]], kann sie außerdem Mindestvorschriften für [[Straftatbestand|Straftatbestände]] und [[Strafe#Strafmaß|Strafmaß]] regeln ({{Art.|83|AEU|dejure}} AEUV).<br />
<br />
Nachdem zunächst für all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentliche Gesetzgebungsverfahren]] eingeführt. Seit dem [[Vertrag von Lissabon]] 2007 gilt es für die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich [[Irland]] und [[Dänemark]], Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen Maßnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich [[Island]], [[Norwegen]] und die [[Schweiz]], dem Schengener Abkommen beigetreten und müssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren.<br />
<br />
Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen Behörden [[Europol]] und [[Eurojust]] gegründet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden koordinieren. Zudem wurde das [[Schengener Informationssystem]] eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. Für den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die [[Frontex|Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union]] (kurz ''Frontex''). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem der [[Europäischer Haftbefehl|Europäische Haftbefehl]], der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte.<br />
<br />
Die Arbeitsaufnahme der [[Europäische Staatsanwaltschaft|Europäischen Staatsanwaltschaft]] zur Bekämpfung von Straftaten nach {{Art.|86|AEU|dejure}} unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt.<br />
{{Absatz}}<br />
<br />
=== Bildungspolitik und Forschungsförderung ===<br />
[[Datei:Erasmus+ Logo.svg|mini|''Erasmus+'', das Dachprogramm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport]]<br />
<br />
Der durch technologische Innovationsschübe und globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu geführt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik ({{Art.|165|AEU|dejure}}&nbsp;f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete [[Lissabon-Strategie]], ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm [[Europa 2020]], die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Förderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des [[Lebenslanges Lernen|lebenslangen Lernens]].<br />
<br />
Der [[Bologna-Prozess]], der 1999 auf einer Konferenz von 29&nbsp;europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45&nbsp;Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen [[Europäischer Hochschulraum|Europäischen Hochschulraum]] zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild [[Bachelor]] und [[Master]] genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine [[Promotion (Doktor)|Promotion]] zur Erreichung des Doktorgrades anschließen, der schon heute europaweit der höchste akademische Grad ist.<br />
<br />
Um Freizügigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fördern, wurde außerdem der [[Europäischer Qualifikationsrahmen|Europäische Qualifikationsrahmen]] (EQF) eingeführt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das [[European Credit Transfer System]] (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermöglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fördern. In Analogie zum Hochschulwesen wird auch für die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt.<br />
<br />
Seit den 1980er-Jahren gibt es eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fördern. 2004 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vor, nach dem diese Programme zu einem einzigen [[Programm für Lebenslanges Lernen]] zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm [[Erasmus-Programm|Erasmus]] besonders bekannt, das die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fördert. Daneben gibt es das [[Comenius-Programm]], das [[Schulpartnerschaft]]en unterstützt, ''Lingua'' zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie [[Leonardo (EU)|Leonardo]] zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm [[Erasmus+#Erasmus+ Erwachsenenbildung|Grundtvig]]. Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm'[[Erasmus+]] diese europäischen Bildungsprogramme.<br />
<br />
Die EU ist auch in der Forschungsförderung tätig ({{Art.|179|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission Ende 2007 gegründete [[Europäischer Forschungsrat|Europäische Forschungsrat]] soll die [[Grundlagenforschung]] unterstützen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Höhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon früher geförderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel für Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte ''Frontier Research'', also „Forschung an den Grenzen des Wissens“). Das Programm soll u.&nbsp;a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle Lücken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.<ref>''Mehr Exzellenz für Europa.'' In: ''[[Der Tagesspiegel]].'' 28. Februar 2007, S.&nbsp;27.</ref><br />
<br />
=== Sozial- und Beschäftigungspolitik ===<br />
{{Hauptartikel|Sozialpolitik der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:Elektronische Gesundheitskarte Mustermann RS.svg|mini|Eine Europäische Krankenversicherungskarte]]<br />
<br />
Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits früh zu den Zielen der [[Europäische Wirtschaftsgemeinschaft|Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft]] zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsrechte und die Einforderung des [[Subsidiarität]]sprinzips hier stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der [[Soziale Sicherheit|sozialen Sicherheit]], im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehört werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist maßgeblich. Soziale Sicherungssysteme wie [[Arbeitslosenhilfe|Arbeitslosen-]] und [[Sozialhilfe]], sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt, da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen großen Anteil des Staatshaushalts – und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen. Auf anderen Gebieten, etwa der [[Arbeitssicherheit]] oder der [[Gleichstellung der Geschlechter]], gilt dagegen das [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentliche Gesetzgebungsverfahren]].<br />
<br />
Die Sozialpolitik der EU ({{Art.|151|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) stützt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegründeten [[Europäischer Sozialfonds|Europäischen Sozialfonds]], dessen Mittel für Maßnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten [[EU-Gleichstellungspolitik]], in [[Antidiskriminierung]]svorgaben und in Vorgaben zur [[Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einzelnen Staaten#Europäische Union|Vereinbarkeit von Familie und Beruf]].<br />
<br />
Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive [[Beschäftigungspolitik der Europäischen Union|Beschäftigungspolitik]] zum Programm gemacht ({{Art.|145|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV). Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefördert.<br />
<br />
=== Verbraucherschutz ===<br />
1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch [[Verbraucherschutz]]interessen in das europäische Vertragswerk Eingang ({{Art.|12|AEU|dejure}}, {{Art.|169|AEU|dejure}} AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Zum Beispiel ist es vorgeschrieben, [[Gentechnisch veränderter Organismus|genmanipulierte Produkte]] zu kennzeichnen.<br />
<br />
Nach den bei der Rinderseuche [[BSE]] deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] die [[Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz]] eingerichtet, die unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die [[Warenverkehrsfreiheit]] im Binnenmarkt durch [[Ausfuhrverbot]]e teilweise suspendiert werden, wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie<ref>Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EG-Produkthaftungsrichtlinie).</ref> legt die [[Beweislast]] für ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darüber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen, irreführende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.<br />
<br />
''siehe auch [[Kommissar für Verbraucherpolitik]]''<br />
<br />
=== Umweltpolitik ===<br />
{{Hauptartikel|Umweltpolitik der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:Cypripedium calceolus wiki mg-k01.jpg|mini|hochkant|Der [[Gelber Frauenschuh|Gelbe Frauenschuh]] ist in der EU durch die [[Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)|Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]] geschützt.]]<br />
<br />
Eine aktive Umweltschutzpolitik ({{Art.|191|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits seit Anfang der [[1970er]] Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen [[Gewässerschutz]], [[Luftreinhaltung]] und [[Abfallentsorgung]]. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird heute das Prinzip der Vorbeugung stärker betont. Seit dem [[Vertrag von Amsterdam]] (1997) ist der [[Drei-Säulen-Modell (Nachhaltigkeit)|Umweltschutz ein Querschnittprinzip]], das bei allen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine [[Umweltverträglichkeitsprüfung]] durchgeführt werden.<br />
<br />
Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem [[Ordentliches Gesetzgebungsverfahren|ordentlichen Gesetzgebungsverfahren]]. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen.<br />
<br />
Mit der [[Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)|Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]] sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz ([[Natura 2000]]) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt ([[Biodiversitätskonvention]], CBD, Rio 1992) umzusetzen.<br />
<br />
Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder für die Ausweisung der ''Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung'' (''Site of Community Importance'' – SCI) und den ''besonderen Schutzgebieten'' (''Special Protected Area'' – SPA) zur Verfügung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332&nbsp;km² ausgewiesen; davon waren 787.767&nbsp;km² Landflächen und 251.565&nbsp;km² Meeresgebiete.<ref>[https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/barometer/index_en.htm Natura 2000 Barometer] (englisch), abgerufen am 8. August 2014.</ref><br />
<br />
=== Klima- und Energiepolitik ===<br />
{{Hauptartikel|Klimapolitik der Europäischen Union|Energiepolitik der Europäischen Union}}<br />
<br />
Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der [[Klimaschutz]] ein Ziel der EU. <!--- Unter den wichtigen internationalen Akteuren nimmt die EU hier –&nbsp;bei schwankendem Engagement einzelner Mitgliedstaaten&nbsp;– eine Vorreiterrolle ein. ----- bitte belegen und datieren --------><br />
Kohlendioxid-Emissionen sollen durch zahlreiche Maßnahmen reduziert werden, vor allem durch den [[EU-Emissionsrechtehandel]]. In der [[Kommission Barroso&nbsp;II]] wurde 2010 erstmals das Amt eines [[Kommissar für Klimaschutz|Kommissars für Klimaschutz]] geschaffen, das seitdem unabhängig vom [[Kommissar für Umwelt|Umweltkommissariat]] besteht.<br />
<br />
[[Datei:Who supplies Europe? The global concerns of EU energy imports.jpg|mini|Energieimporte der EU (ohne Uran) 2016]]<br />
<br />
Die Europäische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich, bis 2020 den Ausstoß von [[Treibhausgas]]en bis 2020&nbsp;um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 % zu erhöhen.<ref>[https://www.n-tv.de/politik/Merkel-schafft-Kompromiss-article217100.html ''Merkel schafft Kompromiss''.] n-tv, 9. März 2007.</ref> Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten.<ref>{{Literatur |Titel=Erneuerbare Energien in der EU. |Sammelwerk=[[Tagesspiegel]] |Datum=2008-01-24 |Online=https://web.archive.org/web/20210802040352/https://www.tagesspiegel.de/zeitung/fragen-des-tages-erneuerbare-energien-in-der-eu/1148348.html}}</ref> Die [[Richtlinie 2009/28/EG]] verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen ausdrücklich freie Hand gelassen wurde.<ref>{{Webarchiv |url=http://res-legal.eu/suche-nach-laendern.html |text=Datenbank zu erneuerbaren Energien. |wayback=20090205173822}} BMU</ref> Im Dezember 2019 wurde der [[European Green Deal]] ''(Europäischer Grüner Deal)'' von der Europäischen Kommission unter [[Ursula von der Leyen]] vorgestellt. Demzufolge sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa [[Klimaneutralität]] hergestellt werden.<br />
<br />
Die [[Energiepolitik der Europäischen Union]] ist seit dem [[Vertrag von Lissabon]] vertraglich institutionalisiert ({{Art.|194|AEU|dejure}} AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung der [[Energieeffizienz]] oder zur [[Entflechtung (Unternehmen)|Entflechtung]] der [[Energieversorgungsunternehmen]]) ergingen zuvor über den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender [[Energiemarkt]], die Gewährleistung der Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (z.&nbsp;B. mit dem Programm [[ALTENER]]) sowie die Verflechtung der Energienetze (siehe [[ENTSO-E]] und [[ENTSO-G]]) zwischen den Mitgliedstaaten. Maßnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den [[Energiebilanz (Energiewirtschaft)|Energiemix]] der Mitgliedstaaten betreffen, können nach {{Art.|192|AEU|dejure}} nur einstimmig getroffen werden ([[Energierecht (Europäische Union)|Energierecht]]). In den politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten [[Jean-Claude Juncker]] war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische [[Energieunion]] mit erhöhtem Anteil [[Erneuerbare Energien|erneuerbarer Energie]] am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.<ref>Jean-Claude Juncker, ''Politische Leitlinien'', S.&nbsp;6.</ref><br />
<br />
=== Verkehrs- und Raumfahrtpolitik ===<br />
[[Datei:Arianespace mockups (37108595462).jpg|mini|[[Trägerrakete]]n der [[Europäische Weltraumorganisation|Europäischen Weltraumorganisation]] (Modellversionen)]]<br />
[[Datei:Øresund Bridge from the air in September 2015.jpg|mini|Die [[Öresundbrücke]] zwischen Dänemark und Schweden ist Teil der [[Transeuropäische Netze|Transeuropäischen Netze]]]]<br />
<br />
Die Verkehrspolitik der EU ({{Art.|90|AEU|dejure}}&nbsp;ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen und Gütern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau [[Transeuropäische Netze|Transeuropäischer Netze]] (TEN, {{Art.|170|AEU|dejure}} AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, den [[Kombinierter Verkehr|kombinierten Verkehr]] (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen für den Güterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme.<br />
<br />
Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von Wohnbevölkerung und Umwelt, die sich aus Straßenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhöhte technische [[Umweltstandard]]s der Fahrzeuge vorsehen und [[Baukosten|Wege-]] und [[Umweltkosten]] vermehrt den Nutzern anlasten.<br />
<br />
Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Förderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein Weißbuch zur „Revitalisierung der europäischen Eisenbahnen“ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für den Güterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es Großprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London.<br />
<br />
Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene [[Weltraum]]-Politik in enger Zusammenarbeit mit der [[Europäische Weltraumorganisation|Europäischen Weltraumorganisation]] ESA, mit der die EU einen Vertrag, das [[EU-ESA-Rahmenabkommen]], geschlossen hat. Für die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete [[Europäischer Weltraumrat|Europäische Weltraumrat]] zuständig.<br />
<br />
== Wirtschaft ==<br />
{{Hauptartikel|Wirtschaft der Europäischen Union}}<br />
<br />
Mit einem nominalen [[Bruttoinlandsprodukt]] (BIP) von 15,9&nbsp;Billionen Euro bildete die Europäische Union 2022 die drittgrößte Volkswirtschaft weltweit.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/222901/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-der-europaeischen-union-eu/ Bruttoinlandsprodukt in der Europäischen Union 2016]</ref> Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 % des globalen nominalen BIP. Das BIP pro Kopf unterliegt [[Liste der Länder nach Bruttoinlandsprodukt pro Kopf|je nach Staat]] starken Schwankungen und ist in Nord- und Westeuropa meist deutlich höher als in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten war es 2023 in [[Luxemburg]] mit 118.770 Euro, am niedrigsten in [[Bulgarien]] mit 14.550 Euro. Das durchschnittliche BIP pro Kopf (nominal) lag im selben Jahr bei 37.620 Euro.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/188766/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-pro-kopf-in-den-eu-laendern/ Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in den EU-Mitgliedsstaaten 2023], Statista, abgerufen am 17. Mai 2024.</ref><br />
<br />
Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurden zu 64,6 % in [[Dienstleistung]]en, zu 23,5 % in der [[Industrie]] und zu 1,7 % in der [[Landwirtschaft]] erbracht.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249078/umfrage/anteile-der-wirtschaftssektoren-am-bruttoinlandsprodukt-bip-der-eu/ de.statista.com]</ref><br />
<br />
Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %.<ref>[[Eurostat]], [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=0&pcode=tec00118&language=de Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Veränderungsrate (%)].</ref> Die [[Energieintensität]] der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Öläquivalenten pro 1000&nbsp;€ BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: [[Vereinigte Staaten|USA]] 180,7; [[Japan]] 90,1).<ref>Eurostat, [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de&pcode=tsdec360&plugin=0 Energieintensität der Wirtschaft].</ref><br />
<br />
Außenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen [[Leistungsbilanz]]überschuss von 387.100 Mio.&nbsp;USD, womit sie den höchsten Überschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/rankorder/2187rank.html#ee |titel=The World Factbook — Central Intelligence Agency |sprache=en |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20180923163856/https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/rankorder/2187rank.html#ee |archiv-datum=2018-09-23 |abruf=2017-08-12}}</ref><ref>Eurostat, [http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&plugin=1&language=de&pcode=teibp050&tableSelection=1 Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, vierteljährliche Daten].</ref><br />
{{Absatz}}<br />
<br />
=== Bruttoinlandsprodukt ===<br />
Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts ([[Kaufkraftparität]]) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU (Daten des [[Internationaler Währungsfonds|IWF]], Oktober 2022).<ref name="IWF">Daten des Internationalen Währungsfonds April 2018 für [https://www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2016/01/weodata/weorept.aspx?sy=2008&ey=2017&scsm=1&ssd=1&sort=country&ds=.&br=1&pr1.x=94&pr1.y=3&c=998&s=PPPGDP&grp=1&a=1 Europäische Union] und die [https://www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2016/01/weodata/weorept.aspx?sy=2008&ey=2017&scsm=1&ssd=1&sort=country&ds=.&br=1&pr1.x=55&pr1.y=10&c=223%2C924%2C922%2C534%2C158%2C111&s=PPPGDP&grp=0&a= anderen Staaten]:</ref><br />
<br />
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right"<br />
|+ Bruttoinlandsprodukt (PPP) in Mrd. [[Internationaler Dollar]] von 2010 bis 2021<br />
|-<br />
! !! 2010 !! 2011 !! 2012 !! 2013 !! 2014 !! 2015 !! 2016 !! 2017 !! 2018 !! 2019 !! 2020 !! 2021<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{USA}} || 15.048 || 15.599 || 16.254 || 16.843 || 17.551 || 18.206 || 18.695 || 19.479 || 20.527 || 21.373<br />
|20.893<br />
|22.996<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{CHN}} || 12.282 || 13.736 || 15.137 || 16.277 || 17.201 || 17.880 || 18.701 || 19.814 || 21.657 || 23.356<br />
|24.168<br />
|27.206<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{JPN}} || 4.534 || 4.629 || 4.800 || 5.022 || 5.034 || 5.201 || 5.160 || 5.248 || 5.408 || 5.485<br />
|5.295<br />
|5.607<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{BRA}} || 2.799 || 2.971 || 2.999 || 3.133 || 3.187 || 3.015 || 2.939 || 3.018 || 3.146 || 3.241<br />
|3.153<br />
|3.436<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{RUS}} || 3.039 || 3.259 || 3.480 || 3.742 || 3.764 || 3.526 || 3.539 || 3.819 || 4.020 || 4.182<br />
|4.119<br />
|4.494<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{IND}} || 5.161 || 5.618 || 6.153 || 6.478 || 6.781 || 7.160 || 7.735 || 8.277 || 9.022 || 9.542<br />
|9.005<br />
|10.194<br />
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom"<br />
|style="text-align:left"| {{EU}} || '''14.616''' || '''15.190''' || '''15.420''' || '''15.968''' || '''16.446''' || '''16.996''' || '''18.076''' || '''19.135''' || '''20.021''' || '''20.784'''<br />
|'''19.833'''<br />
|'''21.755'''<br />
|}<br />
<br />
=== Wirtschaftsentwicklung ===<br />
Das [[Wirtschaftswachstum]] in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die [[Finanzkrise ab 2007|weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise]] erfuhr die EU 2009 eine [[Rezession]] um 4,4 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.<ref>[[Statista]], [https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156282/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-der-eu-und-der-eurozone/ Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Europäischen Union und der Euro-Zone von 2003 bis 2013 (gegenüber dem Vorjahr)].</ref><br />
<br />
Nach der [[Erweiterung der Europäischen Union|Osterweiterung]] [[EU-Erweiterung 2004|2004]] und [[Erweiterung der Europäischen Union#Sechste Erweiterung (Osterweiterung, Teil II) 2007|2007]] ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel- und Südosteuropa angestiegen.<br />
<br />
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right"<br />
|+ BIP-Wachstumsraten in der EU von 2010 bis 2021<ref>{{Internetquelle |url=https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00115/default/table?lang=de |titel=Wachstumsrate des realen BIP – Volumen |werk=Eurostat |abruf=2022-12-22}}</ref><br />
|-<br />
! Mitgliedstaat<br />
! 2010 !! 2011 !! 2012 !! 2013 !! 2014 !! 2015 !! 2016 !! 2017 !! 2018 !! 2019 !! 2020 !! 2021<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{BEL}} || 2,9 || 1,7 || 0,7 || 0,5<br />
| 1,6 || 2,0 || 1,3<br />
|1,6<br />
|1,8<br />
|2,2<br />
|−5,4<br />
|6,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{BGR}} || 1,5 || 2,1 || 0,8 || −0,6<br />
| 1,0 || 3,4 || 3,0<br />
|2,8<br />
|2,7<br />
|4,0<br />
|−4,0<br />
|7,6<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{DNK}} || 1,9 || 1,3 || 0,2 || 0,9<br />
| 1,6 || 2,3 || 3,2<br />
|2,8<br />
|2,0<br />
|1,5<br />
|−2,0<br />
|4,9<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{DEU}} || 4,2 || 3,9 || 0,4 || 0,4<br />
| 2,2 || 1,5 || 2,2<br />
|2,7<br />
|1,0<br />
|1,1<br />
|−3,7<br />
|2,6<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{EST}} || 2,4 || 7,3 || 3,2 || 1,5<br />
| 3,0 || 1,9 || 3,2<br />
|5,8<br />
|3,8<br />
|3,7<br />
|−0,6<br />
|8,0<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{FIN}} || 3,2 || 2,5 ||−1,4 ||−0,9<br />
| −0,4 || 0,5 || 2,8<br />
|3,2<br />
|1,1<br />
|1,2<br />
|−2,4<br />
|3,0<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{FRA}} || 1,9 || 2,2 || 0,3 || 0,6<br />
| 1,0 || 1,0 || 1,1<br />
|2,3<br />
|1,9<br />
|1,8<br />
|−7,8<br />
|6,8<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{GRC}} ||−5,5 ||−10,1 ||−7,1 ||−2,5<br />
| 0,5 || −0,2 || −0,5<br />
|1,1<br />
|1,7<br />
|1,9<br />
|−9,0<br />
|8,4<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{IRL}} || 1,7 || 0,8 ||0,0 || 1,1<br />
| 8,6 || 24,4 || 2,0<br />
|9,0<br />
|8,5<br />
|5,4<br />
|6,2<br />
|13,6<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{ITA}} || 1,7 || 0,7 ||−3,0 ||−1,8<br />
| 0,0 || 0,8 || 1,3<br />
|1,7<br />
|0,9<br />
|0,5<br />
|−9,0<br />
|6,7<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{HRV}} ||−1,2 ||−0,1 ||−2,3 ||−0,4<br />
| −0,4 || 2,5 || 3,6<br />
|3,4<br />
|2,8<br />
|3,4<br />
|−8,6<br />
|13,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{LVA}} ||−4,5 || 2,6 || 7,0 || 2,0<br />
| 1,9 || 3,9 || 2,4<br />
|3,3<br />
|4,0<br />
|2,6<br />
|−2,2<br />
|4,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{LTU}} || 1,7 || 6,0 || 3,8 || 3,6<br />
| 3,5 || 2,0 || 2,5<br />
|4,3<br />
|4,0<br />
|4,6<br />
|0,0<br />
|6,0<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{LUX}} || 3,8 || 1,0 ||1,6 || 3,2<br />
| 2,6 || 2,3 || 5,0<br />
|1,3<br />
|1,2<br />
|2,3<br />
|−0,8<br />
|5,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{MLT}} || 5,5 || 0,5 || 4,1 || 5,5<br />
| 7,6 || 9,6 || 3,4<br />
|10,9<br />
|6,2<br />
|7,0<br />
|−8,6<br />
|11,7<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{NLD}} || 1,3 || 1,6 ||−1,0 ||−0,1<br />
| 1,4 || 2,0 || 2,2<br />
|2,9<br />
|2,4<br />
|2,0<br />
|−3,9<br />
|4,9<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{AUT}} || 1,8 || 2,9 || 0,7 || 0,0<br />
| 0,7 || 1,0 || 2,0<br />
|2,3<br />
|2,4<br />
|1,5<br />
|−6,5<br />
|4,6<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{POL}} || 2,9 || 5,0 || 1,5 || 0,9<br />
| 3,8 || 4,4 || 3,0<br />
|5,1<br />
|5,9<br />
|4,4<br />
|−2,0<br />
|6,8<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{PRT}} || 1,7 ||−1,7 ||−4,1 ||−0,9<br />
| 0,8 || 1,8 || 2,0<br />
|3,5<br />
|2,8<br />
|2,7<br />
|−8,3<br />
|5,5<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{ROU}} ||−3,9 || 4,5 || 1,9 || 0,3<br />
| 4,1 || 3,2 || 2,9<br />
|8,2<br />
|6,0<br />
|3,9<br />
|−3,7<br />
|5,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{SWE}} || 6,0 || 3,2 ||−0,6 || 1,2<br />
| 2,7 || 4,5 || 2,1<br />
|2,6<br />
|2,0<br />
|2,0<br />
|−2,2<br />
|5,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{SVK}} || 6,7 || 2,7 || 1,3 || 0,6<br />
| 2,7 || 5,2 || 1,9<br />
|2,9<br />
|4,0<br />
|2,5<br />
|−3,4<br />
|3,0<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{SVN}} || 1,3 || 0,9 ||−2,6 ||−1,0<br />
| 2,8 || 2,2 || 3,2<br />
|4,8<br />
|4,5<br />
|3,5<br />
|−4,3<br />
|8,2<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{ESP}} || 0,2 ||−0,8 ||−3,0 ||−1,4<br />
| 1,4 || 3,8 || 3,0<br />
|3,0<br />
|2,3<br />
|2,0<br />
|−11,3<br />
|8,4<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{CZE}} || 2,4 || 1,8 ||−0,8 ||0,0<br />
| 2,3 || 5,4 || 2,5<br />
|5,2<br />
|3,2<br />
|3,0<br />
|−5,5<br />
|3,5<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{HUN}} || 1,1 || 1,9 || −1,3 || 1,8<br />
| 4,2 || 3,7 || 2,2<br />
|4,3<br />
|5,4<br />
|4,9<br />
|−4,5<br />
|7,1<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{CYP}} || 2,3 || 0,4 ||−3,4 ||−6,6<br />
| −1,8 || 3,4 || 6,6<br />
|5,7<br />
|5,6<br />
|5,5<br />
|−4,4<br />
|6,6<br />
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom"<br />
|style="text-align:left"| '''{{EU}}'''||'''2,2'''<br />
|'''1,9'''||'''−0,7'''||'''−0,1'''|| '''1,6'''||'''2,3'''||'''2,0'''<br />
|'''2,8'''<br />
|'''2,1'''<br />
|'''1,8'''<br />
|'''−5,7'''<br />
|'''5,4'''<br />
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom"<br />
|style="text-align:left"| [[Datei:Euro symbol.svg|18px]] '''[[Eurozone]]'''<br />
|'''2,1'''||'''1,7'''||'''−0,9'''<br />
|'''−0,2'''||'''1,4'''|| '''2,0'''||'''1,9'''<br />
|'''2,6'''<br />
|'''1,8'''<br />
|'''1,6'''<br />
|'''−6,1'''<br />
|'''5,3'''<br />
|-<br />
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom"<br />
|style="text-align:left"| '''Mitgliedstaat''' || '''2010''' || '''2011''' || '''2012''' || '''2013''' || '''2014''' || '''2015''' || '''2016''' || '''2017''' || '''2018''' || '''2019''' || '''2020''' || '''2021'''<br />
|}<br />
<br />
=== Unternehmen ===<br />
Die Tabelle enthält die 20 größten börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016. Nicht aufgeführt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen. Aufgeführt sind auch der [[Unternehmenssitz|Hauptsitz]], der Nettogewinn, die Anzahl der [[Mitarbeiter]] und die [[Wirtschaftszweig|Branche]]. Die Zahlen sind in Milliarden US-Dollar angegeben und beziehen sich auf das [[Geschäftsjahr]] 2016.<ref>{{Internetquelle |url=http://fortune.com/global500/ |titel=Fortune Global 500 List 2017: See Who Made It |sprache=en-US |abruf=2017-11-11}}</ref> Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015.<ref>[https://money.cnn.com/magazines/fortune/global500/2012/full_list/ Fortune Global 500]</ref><br />
<br />
[[Datei:Wolfsburg VWHochhaus.jpg|mini|Firmensitz der [[Volkswagen AG]] in [[Wolfsburg]]. Größtes Unternehmen der EU gemessen am Umsatz.]]<br />
<br />
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right;"<br />
! Rang<br />
! Name<br />
! Firmensitz<br />
! Umsatz<br />(Mrd.&nbsp;USD)<br />
! Gewinn<br />(Mrd.&nbsp;USD)<br />
! Mitarbeiter<br />
! Wirtschaftszweig<br />
|-<br />
| 1.<br />
| style="text-align:left"|[[Volkswagen AG|Volkswagen]]<br />
| style="text-align:left"|[[Wolfsburg]]<br />
| 240,264<br />
| 5,937<br />
| 626.715<br />
| style="text-align:left"|Automobile<br />
|-<br />
| 2.<br />
| style="text-align:left"|[[Daimler AG|Daimler]]<br />
| style="text-align:left"|[[Stuttgart]]<br />
| 169,483<br />
| 9,428<br />
| 282.488<br />
| style="text-align:left"|Automobile<br />
|-<br />
| 3.<br />
| style="text-align:left"|[[Exor]]<br />
| style="text-align:left"|[[Amsterdam]]<br />
| 154,894<br />
| 0,651<br />
| 302.562<br />
| style="text-align:left"|Finanzdienstleister<br />
|-<br />
| 4.<br />
| style="text-align:left"|[[AXA]]<br />
| style="text-align:left"|[[Paris]]<br />
| 143,722<br />
| 6,446<br />
| 97.707<br />
| style="text-align:left"|Versicherungen<br />
|-<br />
| 5.<br />
| style="text-align:left"|[[TotalEnergies|Total]]<br />
| style="text-align:left"|[[Courbevoie]]<br />
| 127,925<br />
| 6,196<br />
| 102.168<br />
| style="text-align:left"|Öl und Gas<br />
|-<br />
| 6.<br />
| style="text-align:left"|[[Allianz SE|Allianz]]<br />
| style="text-align:left"|[[München]]<br />
| 122,196<br />
| 7,611<br />
| 140.253<br />
| style="text-align:left"|Versicherungen<br />
|-<br />
| 7.<br />
| style="text-align:left"|[[BNP Paribas]]<br />
| style="text-align:left"|[[Paris]]<br />
| 109,026<br />
| 8,517<br />
| 84.839<br />
| style="text-align:left"|Banken<br />
|-<br />
| 8.<br />
| style="text-align:left"|[[BMW]]<br />
| style="text-align:left"|[[München]]<br />
| 104,130<br />
| 7,589<br />
| 124.729<br />
| style="text-align:left"|Automobile<br />
|-<br />
| 9.<br />
| style="text-align:left"|[[Trafigura]]<br />
| style="text-align:left"|[[Amsterdam]]<br />
| 98,098<br />
| 0,751<br />
| 4.107<br />
| style="text-align:left"|Rohstoffhandel<br />
|-<br />
| 10.<br />
| style="text-align:left"|[[Assicurazioni Generali]]<br />
| style="text-align:left"|[[Triest]]<br />
| 95,217<br />
| 2,301<br />
| 73.727<br />
| style="text-align:left"|Versicherungen<br />
|-<br />
| 11.<br />
| style="text-align:left"|[[Siemens]]<br />
| style="text-align:left"| [[Berlin]], [[München]]<br />
| 88,419<br />
| 6,050<br />
| 351.000<br />
| style="text-align:left"|Technologie<br />
|-<br />
| 12.<br />
| style="text-align:left"|[[Groupe Carrefour]]<br />
| style="text-align:left"|[[Paris]]<br />
| 87,112<br />
| 0,825<br />
| 384.151<br />
| style="text-align:left"|Einzelhandel<br />
|-<br />
| 13.<br />
| style="text-align:left"|[[Banco Santander]]<br />
| style="text-align:left"|[[Madrid]]<br />
| 82,801<br />
| 6,860<br />
| 185.606<br />
| style="text-align:left"|Banken<br />
|-<br />
| 14.<br />
| style="text-align:left"|[[Robert Bosch GmbH|Bosch]]<br />
| style="text-align:left"|[[Gerlingen]]<br />
| 80,869<br />
| 2,155<br />
| 389.281<br />
| style="text-align:left"|Mischkonzern<br />
|-<br />
| 15.<br />
| style="text-align:left"|[[Deutsche Telekom]]<br />
| style="text-align:left"|[[Bonn]]<br />
| 80,832<br />
| 2,958<br />
| 221.000<br />
| style="text-align:left"|Telekommunikation<br />
|-<br />
| 16.<br />
| style="text-align:left"|[[Crédit Agricole]]<br />
| style="text-align:left"|[[Paris]]<br />
| 80,258<br />
| 3,915<br />
| 70.830<br />
| style="text-align:left"|Banken<br />
|-<br />
| 17.<br />
| style="text-align:left"|[[Électricité de France]]<br />
| style="text-align:left"|[[Paris]]<br />
| 78,740<br />
| 3,153<br />
| 154.808<br />
| style="text-align:left"|Versorger<br />
|-<br />
| 18.<br />
| style="text-align:left"|[[Enel]]<br />
| style="text-align:left"|[[Rom]]<br />
| 78,064<br />
| 2,842<br />
| 62.080<br />
| style="text-align:left"|Versorger<br />
|-<br />
| 19.<br />
| style="text-align:left"|[[Uniper]]<br />
| style="text-align:left"|[[Düsseldorf]]<br />
| 74,407<br />
| −3.558<br />
| 12.890<br />
| style="text-align:left"|Versorger<br />
|-<br />
| 20.<br />
| style="text-align:left"|[[Engie]]<br />
| style="text-align:left"|[[Courbevoie]]<br />
| 73,692<br />
| −0,459<br />
| 153.090<br />
| style="text-align:left"|Versorger<br />
|}<br />
<br />
=== Binnenhandel ===<br />
Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab. Für einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes größer.<ref name="EU-Binnenhandel">[https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70552/binnenhandel-der-eu-27 Binnenhandel der EU 27]</ref><br />
<br />
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right"<br />
|+ Binnenhandel der Europäischen Union (2015)<ref name="EU-Binnenhandel" /><br />
|-<br />
! Mitgliedstaat<br />
! Importe<br /><small>(Mio. Euro)</small> !! Binnen-<br />importe<br /><small>(Mio. Euro)</small><br />
! Exporte<br /><small>(Mio. Euro)</small> !! Binnen-<br />exporte<br /><small>(Mio. Euro)</small><br />
! Gesamt-<br />binnen&shy;handels-<br />volumen<br /><small>(Mio. Euro)</small> !! Gesamt-<br />binnen-<br />handel<br /><small>(in %)</small><br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{BEL}}<br />
| 338.200 || 212.100 || 358.900 || 258.100 || 470.200 || 8,67<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{BGR}}<br />
| 26.400 || 17.000 || 23.200 || 14.900 || 31.900 || 0,41<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{DNK}}<br />
| 77.100 || 53.500|| 85.900 || 52.600 || 106.100 || 1,88<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{DEU}}<br />
| 946.400 || 612.600 || 1.198.300 || 693.900 || 1.306.500 || 21,82<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{EST}}<br />
| 13.100 || 10.700 || 11.600 || 8.700 || 19.400 || 0,27<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{FIN}}<br />
| 54.200 || 39.500|| 53.600 || 31.500 || 71.000 || 1,24<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{FRA}}<br />
| 516.100 || 352.700 || 456.000 || 268.200 || 620.900 || 11,02<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{GRC}}<br />
| 43.600 || 23.000 || 25.800 || 13.900 || 36.900 || 0,69<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{IRL}}<br />
| 64.300 || 43.600 || 108.600 || 58.500 || 102.100 || 1,63<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{ITA}}<br />
| 368.600 || 215.600 || 413.800 || 227.200 || 442.800 || 7,87<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{HRV}}<br />
| 18.400 || 14.300 || 11.600 || 7.600 || 21.900 || 0,23<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{LVA}}<br />
| 12.900 || 10.300 || 10.900 || 7.500 || 17.800 || 0,23<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{LTU}}<br />
| 25.500 || 17.000 || 23.000 || 14.200 || 31.200 || 0,39<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{LUX}}<br />
| 21.100 || 15.300 || 15.600 || 13.100 || 28.400 || 0,54<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{MLT}}<br />
| 5.200 || 1.800 || 2.300 || 1.000 || 2.800 || 0,06<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{NLD}}<br />
| 455.900 || 208.100 || 511.200 || 386.100 || 594.200 || 10,30<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{AUT}}<br />
| 139.900 || 107.300 || 137.300 || 96.100|| 203.400 || 3,49<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{POL}}<br />
| 173.600 || 121.700 || 178.700 || 141.600 || 263.300 || 3,68<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{PRT}}<br />
| 60.100 || 46.000 || 49.800 || 36.200 || 82.200 || 1,42<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{ROU}}<br />
| 63.000 || 48.600 || 54.600 || 40.200 || 88.800 || 1,22<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{SWE}}<br />
| 124.000 || 86.600 || 126.100 || 73.700 || 160.300 || 2,87<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{SVK}}<br />
| 66.300 || 52.100 || 68.100 || 58.200 || 110.300 || 1,56<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{SVN}}<br />
| 26.800 || 18.700 || 28.800 || 21.900 || 40.600 || 0,62<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{ESP}}<br />
| 278.800 || 167.900 || 254.000 || 165.100 || 333.000 || 5,24<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{CZE}}<br />
| 126.600 || 97.600 || 142.600 || 118.900 || 216.500 || 3,11<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{HUN}}<br />
| 83.500 || 63.600 || 88.800 || 72.300 || 135.900 || 2,01<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| {{CYP}}<br />
| 5.000 || 3.700 || 1.600 || 900 || 4.600 || 0,10<br />
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom"<br />
! style="text-align:left"| {{EU}}<br />
|'''4.698.600'''||'''2.963.200'''||'''4.855.700'''<br />
| '''2.963.200'''|| '''–''' ||'''100'''<br />
|}<br />
<br />
=== Außenhandel ===<br />
[[Datei:EU largest trading.png|mini|hochkant=1.3|{{Farblegende|#1F2D53|EU (2015)}}{{Farblegende|#3A529C|Top 10 Handelspartner (2015)}}{{Farblegende|#8A8AEF|Top 11–20 Handelspartner (2015)}}]]<br />
<br />
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right"<br />
|+ Top 15 der Handelspartner der Europäischen Union (2021)<ref>{{Internetquelle |url=https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2006/september/tradoc_122530.pdf |titel=trade.ec.europa.eu |werk=Europäische Kommission |format=PDF; 402&nbsp;kB |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20201111204029/http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2006/september/tradoc_122530.pdf |archiv-datum=2020-11-11 |abruf=2025-06-17}}</ref><br />
|-<br />
! Rang !! style=text-align:left | Handel&shy;spartner<br />
! Handels-<br />volumen<br /><small>(Mio. Euro)</small><br />
! Gesamt-<br />handel<br /><small>(%)</small><br />
! Exporte<br /><small>(Mio. Euro)</small>!! Exporte<br /><small>(%)</small><br />
! Importe<br /><small>(Mio. Euro)</small>!! Importe<br /><small>(%)</small><br />
|-<br />
| 1 || style="text-align:left" | {{CHN}}{{FN|A1}}||696.127||16,2 ||223.413||10,3||472.715||22,3<br />
|-<br />
| 2 || style="text-align:left" | {{USA}}||631.845||14,7 ||399.391||18,3||232.454||11,0<br />
|-<br />
| 3|| style="text-align:left" | {{GBR}}||430.530||10,0 ||283.603||13,0|| 146.927||6,9<br />
|-<br />
| 4 || style="text-align:left" | {{CHE}}||280.152||6,5||156.480||7,2||123.672||5,8<br />
|-<br />
| 5 || style="text-align:left" | {{RUS}}||251.617||5,9||89.275||4,1||162.342||7,7<br />
|-<br />
| 6 || style="text-align:left" | {{TUR}}||157.238||3,7||79.255||3,6||77.983||3,7<br />
|-<br />
| 7 || style="text-align:left" | {{NOR}}||131.198||3,1||56.532||2,6||74.666||3,5<br />
|-<br />
| 8 || style="text-align:left" | {{JPN}}||124.621||2,9||62.351||2,9||62.269||2,9<br />
|-<br />
| 9 || style="text-align:left" | {{KOR}}||107.297||2,5 ||51.857||2,4||55.440||2,6<br />
|-<br />
| 10 || style="text-align:left" | {{IND}}||87.999||2,1 ||41.844||1,9||46.155||2,2<br />
|-<br />
| 11|| style="text-align:left" | {{BRA}}||66.773||1,6 ||33.856||1,6||32.917||1,6<br />
|-<br />
| 12|| style="text-align:left" | {{TWN}}||63.987||1,5 ||28.411||1,3||35.576||1,7<br />
|-<br />
| 13|| style="text-align:left" | {{MEX}}||61.101||1,4 ||37.718||1,7||23.384||1,1<br />
|-<br />
| 14|| style="text-align:left" | {{CAN}}||60.706||1,4 ||37.249||1,7||23.457||1,1<br />
|-<br />
| 15|| style="text-align:left" | {{UKR}}||52.367||1,2 ||28.293||1,3||24.074||1,1<br />
|- class="hintergrundfarbe5 sortbottom"<br />
| || style="text-align:left" | {{EU|#}} '''Handelsvolumen der EU''' || '''4.299.442''' || '''100''' || '''2.180.623''' || '''100''' || '''2.118.818''' || '''100'''<br />
|}<br />
{{FNZ|A1|ohne [[Hongkong]], [[Macau]] und [[Republik China (Taiwan)|Taiwan]]}}<br />
{{Absatz|links}}<br />
<br />
== Bevölkerung ==<br />
[[Datei:Density of Population in EU 2014.svg|mini|Karte der EU NUTS 2 Gebiete nach Bevölkerungsdichte aus dem Jahr 2014]]<br />
[[Datei:EU 27 (from 2020) population pyramid in 2023 (2).svg|mini|Bevölkerungspyramide der EU27 2020]]<br />
{{Hauptartikel|Demografie der Europäischen Union}}<br />
<br />
Auf Grundlage einer Schätzung von [[Eurostat]] lebten in der Europäischen Union (EU-27) am 1. Januar 2020 insgesamt 448.285.127 Einwohner auf 4.234.564&nbsp;km².<ref>[https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/demo_urespop/default/table?lang=de ec.europa.eu/eurostat]</ref><br />
Die Europäische Union gehört damit mit einer Bevölkerungsdichte von 119&nbsp;Einwohner/km² (2019) bzw. 104&nbsp;Ew./km² (2020) zu den dichtest besiedelten Regionen der Welt.<br />
<br />
Der Mitgliedstaat mit den meisten Bewohnern ist [[Deutschland]] (es hatte 2020 geschätzt 83,1&nbsp;Millionen Einwohner), der mit den wenigsten ist [[Malta]] (514.500 Einwohner). Die [[Geburtenrate]]n in der Europäischen Union sind mit durchschnittlich etwa 1,6&nbsp;Kindern pro Frau gering. Die höchste Geburtenrate im Jahr 2022 hatte [[Irland]] (11,5&nbsp;Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr), Deutschland hatte 8,8 und der Durchschnitt (EU-27) 8,7&nbsp;Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr. Schlusslichter waren Spanien (6,9) und Italien (6,7).<ref>de.statista.com: [https://de.statista.com/statistik/daten/studie/353103/umfrage/geburtenraten-in-den-eu-laendern/ ''Europäische Union: Geburtenraten in den Mitgliedstaaten¹ im Jahr 2022'']</ref><br />
<br />
=== Städte ===<br />
{{Hauptartikel|Liste der größten Städte der Europäischen Union}}<br />
<br />
In der Europäischen Union liegen 15&nbsp;[[Millionenstadt|Millionenstädte]] (Stand: 2022). Aufgrund der unterschiedlich zugeschnittenen Stadtgebiete ist ein Größenvergleich allerdings für die zugehörigen [[Metropolregion]]en aussagekräftiger: Mit der [[Paris|Metropolregion Paris]] ''(aire urbaine de Paris)'' liegt die größte Metropolregion der Europäischen Union mit ungefähr 12,5&nbsp;Millionen Einwohnern in Frankreich. Es gibt jedoch auch Statistiken, die mit anderen räumlichen Abgrenzungen arbeiten und somit zu anderen Einwohnerzahlen und ggf. abweichenden Ranglisten kommen, wie z.&nbsp;B. in der [[Liste der größten Metropolregionen der Welt]], die auch drei Metropolregionen der EU enthält: Paris, das [[Ruhrgebiet]] und Madrid (in dieser Reihenfolge).<br />
<br />
{{Positionskarte+|Europa |Alternativkarte=European Union relief laea location map.svg |width=450 |float=right |maptype=relief |places=<br />
<!---{{Positionskarte~ | Europa| position=6 | lat=50/51// | long=04/21//E | region=BE | label='''[[Brüssel]]'''}}--><br />
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=52/31// |long=13/24//E |region=DE |label=<small>[[Berlin]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=40/25// |long=03/42//W |region=ES |label=<small>[[Madrid]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=41/53// |long=12/29//E |region=IT |label=<small>[[Rom]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=48/51// |long=02/21//E |region=ES |label=<small>[[Paris]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=44/26// |long=26/06//E |region=RO |label=<small>[[Bukarest]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=48/12// |long=16/22//E |region=AT |label=<small>[[Wien]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=53/33// |long=10/00//E |region=DE |label=<small>[[Hamburg]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=47/30// |long=19/03//E |region=HU |label=<small>[[Budapest]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=1 |lat=52/13// |long=21/02//E |region=PL |label=<small>[[Warschau]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=41/24// |long=02/10//E |region=ES |label=<small>[[Barcelona]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=5 |lat=48/08// |long=11/35//E |region=DE |label=<small>[[München]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=4 |lat=45/27// |long=09/11//E |region=IT |label=<small>[[Mailand]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=6 |lat=42/41// |long=23/19//E |region=BG |label=<small>[[Sofia]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=9 |lat=50/05// |long=14/25//E |region=CZ |label=<small>[[Prag]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Europa |position=8 |lat=50/56// |long=06/57//E |region=DE |label=<small>[[Köln]]</small>}}<br />
<br />
{{Positionskarte~|Y=42 |X=27 |position=6 |label=<small>[[Ostsee|<span style="color:#2A6DB5">''Nordsee''</span>]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Y=42 |X=47 |position=6 |label=<small>[[Ostsee|<span style="color:#2A6DB5">''Ostsee''</span>]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Y=67 |X=80 |position=6 |label=<small>[[Schwarzes Meer|<span style="color:#2A6DB5">''Schwarzes Meer''</span>]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Y=66 |X=12 |position=6 |label=<small>[[Biskaya|<span style="color:#2A6DB5">''Golf von<br />Biskaya''</span>]]</small>}}<br />
{{Positionskarte~|Y=90 |X=28 |position=6 |label=[[Mittelmeer|<span style="color:#2A6DB5">'''Mittelmeer'''</span>]]}}<br />
{{Positionskarte~|Y=25 |X=10 |position=6 |label=[[Atlantik|<span style="color:#2A6DB5">'''ATLANTIK'''</span>]]}}<br />
}}<br />
<br />
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right"<br />
|+ Städte der Europäischen Union mit mehr als einer Million Einwohner <small>(Hauptstädte in Fettschrift)</small><br />
|- class="hintergrundfarbe8"<br />
! Rang !! Name !! Einwohner !! Fläche<br />(km²) !! [[Bevölkerungsdichte|Einw. je km²]] !! Stand<br />
|-<br />
| 1 || style="text-align:left"| '''[[Berlin]]'''<br />
| 3.644.826 || 892 || 4.090<br />
| {{DatumZelle|2018-12-31}}<ref>{{Internetquelle |url=https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2019/SB_A01-03-00_2018j01_BE.pdf |titel=Statistischer Bericht – Bevölkerung in Berlin 2018 |titelerg=A I 3 – j &#47; 18 |werk=statistik-berlin-brandenburg.de |hrsg=Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam |datum=2019-08 |seiten=5 |format=PDF; 918&nbsp;kB |sprache=de |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20200615174237/https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2019/SB_A01-03-00_2018j01_BE.pdf |archiv-datum=2020-06-15 |abruf=2025-06-17}}</ref><br />
|-<br />
| 2 || style="text-align:left"| '''[[Madrid]]'''<br />
| {{formatnum:{{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079}}}} || 607<br />
| {{formatnum:{{#expr: {{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079}}/607 round 0}}}}<br />
| {{DatumZelle|{{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079|STAND}}}}<ref name="ine">{{Metadaten Einwohnerzahl ES|28079|QUELLE}}</ref><br />
|-<br />
| 3 || style="text-align:left"| '''[[Rom]]'''<br />
| 2.651.040 || 1.285 || 2.063<br />
| {{DatumZelle|2013-10-31}}<ref name="istat">[http://demo.istat.it/bilmens2013gen/index.html Einwohnerzahlen italienischer Städte am 31. Oktober 2013]</ref><br />
|-<br />
| 4 || style="text-align:left"| '''[[Paris]]'''<br />
| 2.273.305 || 105 || 21.651<br />
| {{DatumZelle|2013-01-01}}<ref name="insee">[https://www.insee.fr/fr/themes/tableau.asp?reg_id=20&ref_id=poptc02104 Bevölkerung des Departements Paris am 1. Januar 2013]</ref><br />
|-<br />
| 5 || style="text-align:left"| '''[[Wien]]'''<br />
| 1.889.083 || 415 || 4.257<br />
| {{DatumZelle|2018-01-01}}<ref>[https://www.statistik.at/web_de/statistiken/bevoelkerung/bevoelkerungsstand_und_veraenderung/bevoelkerung_zu_jahres-_quartalsanfang/023582.html www.statistik.at]</ref><br />
|-<br />
| 6 || style="text-align:left"| [[Hamburg]]<br />
| 1.841.179 || 755<br />
| {{formatnum:{{#expr: 1841179/755 round 0}}}}<br />
| {{DatumZelle|2018-12-31}}<ref name="statnord">[https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/bevoelkerung/bevoelkerungsstand-und-entwicklung/dokumentenansicht/bevoelkerung-in-hamburg-2018-61427 Bevölkerung in Hamburg 2018]</ref><br />
|-<br />
| 7<br />
|style="text-align:left"| '''[[Budapest]]'''<br />
| 1.754.000<br />
| 525<br />
| 3.306<br />
| {{DatumZelle|2015-01-01}}<ref>{{Webarchiv |url=http://www.ksh.hu/docs/eng/xstadat/xstadat_annual/i_wdsd001b.html |text=Bevölkerung von Budapest am 1. Januar 2013 |wayback=20131017120208}}.</ref><br />
|-<br />
| 8 || style="text-align:left"| '''[[Warschau]]'''<br />
| {{formatnum:{{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011}}}}<br />
| 518<br />
| {{formatnum:{{#expr: {{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011}}/518 round 0}}}}<br />
| {{DatumZelle|{{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011|STAND}}}}<ref>{{Metadaten Einwohnerzahl PL|1465011|QUELLE}}</ref><br />
|-<br />
| 9 || style="text-align:left"| '''[[Bukarest]]'''<br />
| 1.716.961 || 228 || 7.531<br />
| {{DatumZelle|2021-12-01}}<ref name="vz2021">[https://www.recensamantromania.ro/rezultate-rpl-2021/rezultate-definitive-caracteristici-etno-culturale-demografice/ Volkszählung 2021 in Rumänien, ''Populația rezidentă după etnie''], 1. Dezember 2021 (rumänisch).</ref><br />
|-<br />
| 10 || style="text-align:left"| [[Barcelona]]<br />
| {{formatnum:{{Metadaten Einwohnerzahl ES|08019}}}}<br />
| 100<br />
| {{formatnum:{{#expr: {{Metadaten Einwohnerzahl ES|08019}}/100 round 0}}}}<br />
| {{DatumZelle|{{Metadaten Einwohnerzahl ES|08019|STAND}}}}<ref name="ine" /><br />
|-<br />
| 11 || style="text-align:left"| [[München]]<br />
| 1.471.508 || 310<br />
| {{formatnum:{{#expr: 1471508/310 round 0}}}}<br />
| {{DatumZelle|2018-12-31}}<ref>[https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online?sequenz=tabelleErgebnis&selectionname=12411-003r Bevölkerung: Gemeinden, Geschlecht, Stichtag]</ref><br />
|-<br />
| 12 || style="text-align:left"| [[Mailand]]<br />
| 1.315.416 || 160 || 8.221<br />
| {{DatumZelle|2013-10-31}}<ref name="istat" /><br />
|-<br />
| 13 || style="text-align:left"| '''[[Prag]]'''<br />
| 1.243.201 || 496 || 2.527<br />
| {{DatumZelle|2013-12-31}}<ref>[https://www.praha.czso.cz/xa/redakce.nsf/i/casove_rady_lide__time_series_people Bevölkerung von Prag am 31. Dezember 2013] ([[Microsoft Excel|MS Excel]]; 66&nbsp;kB).</ref><br />
|-<br />
| 14 || style="text-align:left"| '''[[Sofia]]'''<br />
| 1.190.256 || 492 || 2.419<br />
| {{DatumZelle|2022-12-31}}<ref>{{Metadaten Einwohnerzahl BG||QUELLE}}.</ref><br />
|-<br />
| 15 || style="text-align:left"| [[Köln]]<br />
| 1.085.441 || 405 || {{formatnum:{{#expr: 1046680/405 round 0}}}}<br />
| {{DatumZelle|2020-11-30}}<ref name="lds nrw">{{Metadaten Einwohnerzahl DE-NW|05315000|QUELLE}}</ref><br />
|}<br />
<br />
=== Sprachen ===<br />
{{Hauptartikel|Amtssprachen der Europäischen Union}}<br />
<br />
In der EU werden gegenwärtig 24&nbsp;Sprachen als offizielle [[Amtssprachen der Europäischen Union]] anerkannt, mit denen alle Gremien der EU kontaktiert werden können. Darunter sind [[Bulgarische Sprache|Bulgarisch]], [[Dänische Sprache|Dänisch]], [[Deutsche Sprache|Deutsch]], [[Englische Sprache|Englisch]], [[Estnische Sprache|Estnisch]], [[Finnische Sprache|Finnisch]], [[Französische Sprache|Französisch]], [[Neugriechische Sprache|Griechisch]], [[Irische Sprache|Irisch]], [[Italienische Sprache|Italienisch]], [[Kroatische Sprache|Kroatisch]], [[Lettische Sprache|Lettisch]], [[Litauische Sprache|Litauisch]], [[Maltesische Sprache|Maltesisch]], [[Niederländische Sprache|Niederländisch]], [[Polnische Sprache|Polnisch]], [[Portugiesische Sprache|Portugiesisch]], [[Rumänische Sprache|Rumänisch]], [[Schwedische Sprache|Schwedisch]], [[Slowakische Sprache|Slowakisch]], [[Slowenische Sprache|Slowenisch]], [[Spanische Sprache|Spanisch]], [[Tschechische Sprache|Tschechisch]] und [[Ungarische Sprache|Ungarisch]].<br />
<br />
Von den Amtssprachen werden [[Deutsche Sprache|Deutsch]], [[Englische Sprache|Englisch]] und [[Französische Sprache|Französisch]] als interne [[Arbeitssprache]]n verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere Zuhörer können die Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Staatssprache.<br />
<br />
<gallery perrow="1" class="float-right" caption="Sprachkenntnisse in der EU (2010)"><br />
Knowledge of German EU map.svg|Deutsch<br />
Knowledge of English EU map.svg|Englisch<br />
Knowledge French EU map.svg|Französisch<br />
</gallery><br />
<br />
Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in Art.&nbsp;55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z.&nbsp;B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien oder Russisch in den baltischen Ländern.<ref>{{Internetquelle |url=http://europa.eu/languages/de/chapter/5 |titel=Sprachenvielfalt |hrsg=Europäische Kommission |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20090131052124/http://europa.eu/languages/de/chapter/5 |archiv-datum=2009-01-31 |abruf=2014-05-19}}</ref> Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren.<br />
<br />
Darüber hinaus existieren Programme, wie beispielsweise seit 1982 zur Förderung von Regional- oder Minderheitenkulturen das ''Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen'' (EBLUL) und seit 1987 das Informations- und Dokumentationsnetz ''Mercator''. Die EU legt erklärtermaßen Wert darauf, die Sprachen und Sprachenvielfalt, d.&nbsp;h. auch die [[Regional- und Minderheitensprachen in Europa|Minderheitensprachen in der Europäischen Union]], zu achten und zu respektieren.<br />
<br />
{| class="wikitable zebra sortable" style="text-align:center;"<br />
|+ Die sechs meistgesprochenen Sprachen in der Europäischen Union 2005<ref>{{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/education/languages/pdf/doc631_de.pdf |text=Eurobarometer Spezial – Die Europäer und ihre Sprachen |wayback=20130309194139 |format=PDF; 6,8&nbsp;MB}} Europäische Union; abgerufen am 25. November 2010.</ref><br />
|-<br />
! Sprache<br />
! class="unsortable"| Amtssprache<br />in Mitgliedstaat<br />
! style="width:5em"| als Muttersprache gesprochen <small>(Anteil an der Bevölkerung)</small><br />
! style="width:5em"| als Fremdsprache gesprochen <small>(Anteil an der Bevölkerung)</small><br />
! style="width:5em"| Sprecher insgesamt in der EU <small>(Anteil an der Bevölkerung)</small><br />
|-<br />
|style="text-align:left"| [[Deutsche Sprache|Deutsch]]<br />
|style="text-align:left"| {{DEU}}, {{AUT}}<br />{{LUX}}, {{BEL}}<br />{{ITA}}<br />
| '''18 %''' || 14 % || 32 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| [[Englische Sprache|Englisch]]{{FN|A2}}<br />
|style="text-align:left"| {{IRL}}, {{MLT}}<br />
| 13 % || '''38 %''' || '''51 %'''<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| [[Französische Sprache|Französisch]]<br />
|style="text-align:left"| {{FRA}}, {{BEL}}<br />{{LUX}}, {{ITA}}<br />
| 14 % || 14 % || 28 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| [[Italienische Sprache|Italienisch]]<br />
|style="text-align:left"| {{ITA}}<br />
| 13 % ||{{0}}3 % || 16 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| [[Spanische Sprache|Spanisch]]<br />
|style="text-align:left"| {{ESP}}<br />
| {{0}}9 % ||{{0}}6 % || 15 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| [[Polnische Sprache|Polnisch]]<br />
|style="text-align:left"| {{POL}}<br />
| {{0}}9 % ||{{0}}1 % || 10 %<br />
|}<br />
{{FNZ|A2|Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs ist der Bevölkerungsanteil mit englischer Muttersprache in der Europäischen Union auf unter 2 % gesunken (Stand: 2020).}}<br />
<br />
=== Religionen und Weltanschauungen ===<br />
Das [[Christentum]] ist in den meisten EU-Staaten die vorherrschende Religion. In den südlichen Mitgliedsstaaten dominiert der [[Katholizismus]], im Norden der [[Protestantismus]]. [[Griechenland]], [[Zypern]], [[Rumänien]] und [[Bulgarien]] sind [[Orthodoxe Kirchen|orthodox]] geprägte Länder. Mögliche Beitrittskandidaten mit überwiegend [[Islam|muslimischer]] Bevölkerung sind [[Albanien]] und [[Bosnien und Herzegowina]]. Etwa ein Viertel der EU-Bürger gehört keiner Religion an (Stand:2015).<br />
<br />
<gallery class="float-right" widths="150" caption="Eurobarometer-Umfrage des Jahres 2010"><br />
Belief in god in EU 2010.svg|Glaube an einen Gott<br />
Belief in life force in EU 2010.svg|Glaube an eine Art Übersinnlichkeit<br />
Atheism in EU 2010.svg|Agnostisch oder atheistisch<br />
</gallery><br />
<br />
{| class="wikitable sortable hinterrundfarbe1" style="text-align:center"<br />
|+ Religion in der Europäischen Union (2015)<ref>{{Internetquelle |url=http://zacat.gesis.org/webview/index.jsp?headers=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V11&previousmode=table&stubs=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V294&study=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfStudy%2FZA6595&V294slice=1&mode=table&v=2&weights=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V499&V294subset=1+-+12&analysismode=table&gs=7&V11slice=AT&top=yes |titel=Eurobarometer 83.4 (May-June 2015): Climate change, Biodiversity and Discrimination of Minority Groups |sprache=en |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20171015202418/http://zacat.gesis.org/webview/index.jsp?headers=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V11&previousmode=table&stubs=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V294&study=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfStudy%2FZA6595&V294slice=1&mode=table&v=2&weights=http%3A%2F%2F193.175.238.79%3A80%2Fobj%2FfVariable%2FZA6595_V499&V294subset=1+-+12&analysismode=table&gs=7&V11slice=AT&top=yes |archiv-datum=2017-10-15 |abruf=2017-11-10}}</ref><br />
|- class="hintergrundfarbe8"<br />
! Religion/Weltanschauung || Bevölkerungs&shy;anteil<br />
|-<br />
! style="text-align:left"| [[Christentum]] || 71,6 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholisch]] || 45,3 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Protestantismus|protestantisch]] || 11,1 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Orthodoxe Kirchen|orthodox]] || 9,6 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Liste christlicher Konfessionen|andere christliche Konfession]] || 5,6 %<br />
|-<br />
! style="text-align:left"| [[Religion|andere Religion]] || 4,5 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Islam|muslimisch]] || 1,8 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Buddhismus|buddhistisch]] || 0,4 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Judentum|jüdisch]] || 0,3 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Hinduismus|hinduistisch]] || 0,3 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Sikhismus|sikhistisch]] || 0,1 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Liste von Religionen und Weltanschauungen|übrige Religionen]] || 1,6 %<br />
|-<br />
! style="text-align:left"| keine Religion || 24,0 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Glaube (Religion)|nicht gläubig]]/[[Agnostizismus]]|| 13,6 %<br />
|-<br />
|style="text-align:left"| – [[Atheismus]]|| 10,4 %<br />
|}<br />
<br />
=== Lebensqualität und Gesundheit ===<br />
[[Datei:Nyhavn-2023.jpg|mini|[[Kopenhagen]] zählt laut [[Index der menschlichen Entwicklung|HDI]] zu den hochentwickelten Städten der EU]]<br />
Das [[Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen]] klassifiziert alle Mitgliedstaaten als Staaten mit „sehr hoher menschlicher Entwicklung“, da alle einen [[Index der menschlichen Entwicklung]] (HDI) 2023 von mehr als 0,8 haben.{{Literatur |Hrsg=[[Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen]] |Titel=Table: Human Development Index and its components |Sammelwerk=Human Development Report 2025 |Verlag=United Nations Development Programme |Ort=New York |Datum=2025 |ISBN=978-92-1-154263-9 |Sprache=en |Seiten=274 ff. |Online=https://hdr.undp.org/system/files/documents/global-report-document/hdr2025reporten.pdf#page=292 |Format=PDF |KBytes=8418}} Der HDI&nbsp;2023 ist bei Island mit 0,972 am höchsten und bei Bulgarien/Rumänien mit 0,845 am geringsten.<br />
<br />
{{Siehe auch|Demografie der Europäischen Union#Index der menschlichen Entwicklung (HDI)|titel1=Abschnitt 'Index der menschlichen Entwicklung' in Demografie der Europäischen Union}}<br />
<br />
Die [[Lebenserwartung]] bei der Geburt betrug, laut Daten von Eurostat, für das Jahr 2016 im EU-Durchschnitt 81&nbsp;Jahre.<ref>{{Internetquelle |url=http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do |titel=Lebenserwartung in der EU |hrsg=Eurostat |abruf=2018-07-06}}</ref> Für Männer lag sie bei 78,2&nbsp;Jahren und für Frauen bei 83,3&nbsp;Jahren. Die Lebenserwartung in der Europäischen Union lag damit mehr als zehn Jahre über dem weltweiten Durchschnitt von knapp 70&nbsp;Jahren. Die längste Lebenserwartung hatten EU-Bürger in [[Spanien#Bevölkerung|Spanien]] mit 83,5&nbsp;Jahren, die kürzeste innerhalb der EU hatten die Bürger von Litauen, Bulgarien und Lettland mit jeweils durchschnittlich 74,9&nbsp;Jahren. Hohe Lebenserwartungen bestehen vor allem in südeuropäischen Staaten, obwohl diese nicht zu den wohlhabendsten Ländern der EU gehören; die hinteren Ränge diesbezüglich werden allesamt von [[Osteuropa|osteuropäischen]] Ländern belegt.<br />
<br />
{{Klappleiste/Anfang|TITEL=Lebenserwartung in der Europäischen Union}}<br />
{| class="wikitable sortable zebra"<br />
|-<br />
! rowspan="2"| Rang !! rowspan=2 | Staat !! colspan=3 | Lebens&shy;erwartung<br />
|-<br />
! Gesamt !! Männer !! Frauen<br />
|-<br />
| 1 || {{ESP}} || 83,5 || 80,5 || 86,3<br />
|-<br />
| 2 || {{ITA}} || 83,4 || 81,0 || 85,6<br />
|-<br />
| 3 || {{CYP}} || 82,7 || 80,5 || 84,9<br />
|-<br />
| 4 || {{FRA}} || 82,7 || 79,5 || 85,7<br />
|-<br />
| 5 || {{LUX}} || 82,7 || 80,1 || 85,4<br />
|-<br />
| 6 || {{MLT}} || 82,6 || 80,6 || 84,4<br />
|-<br />
| 7 || {{SWE}} || 82,4 || 80,6 || 84,1<br />
|-<br />
| 8<br />
| {{AUT}}<br />
| 81,8<br />
| 79,3<br />
| 84,1<br />
|-<br />
| 9<br />
| {{IRL}}<br />
| 81,8<br />
| 79,9<br />
| 83,6<br />
|-<br />
| 10<br />
| {{NLD}}<br />
| 81,7<br />
| 80,0<br />
| 83,2<br />
|-<br />
| 11<br />
| {{BEL}}<br />
| 81,5<br />
| 79,0<br />
| 84,0<br />
|-<br />
| 12<br />
| {{GRC}}<br />
| 81,5<br />
| 78,9<br />
| 84,0<br />
|-<br />
| 13<br />
| {{FIN}}<br />
| 81,5<br />
| 78,6<br />
| 84,4<br />
|-<br />
| 14<br />
| {{PRT}}<br />
| 81,3<br />
| 78,1<br />
| 84,3<br />
|-<br />
| 15<br />
| {{SVN}}<br />
| 81,2<br />
| 78,2<br />
| 84,3<br />
|- class="hintergrundfarbe5"<br />
| 16<br />
| {{GBR}}<br />
| 81,2<br />
| 79,4<br />
| 83,0<br />
|-<br />
| 17<br />
| {{DEU}}<br />
| 81,0<br />
| 78,6<br />
| 83,5<br />
|- class="hintergrundfarbe6"<br />
| –<br />
| {{EUR|2=|Ziel=Europäische Union}}<br />
| 81,0<br />
| 78,2<br />
| 83,6<br />
|-<br />
| 18<br />
| {{DNK}}<br />
| 80,9<br />
| 79,0<br />
| 82,8<br />
|-<br />
| 19<br />
| {{CZE}}<br />
| 79,1<br />
| 76,1<br />
| 82,1<br />
|-<br />
| 20<br />
| {{HRV}}<br />
| 78,2<br />
| 75,0<br />
| 81,3<br />
|-<br />
| 21<br />
| {{EST}}<br />
| 78,0<br />
| 73,3<br />
| 82,2<br />
|-<br />
| 22<br />
| {{POL}}<br />
| 78,0<br />
| 73,9<br />
| 82,0<br />
|-<br />
| 23<br />
| {{SVK}}<br />
| 77,3<br />
| 73,8<br />
| 80,7<br />
|-<br />
| 24<br />
| {{HUN}}<br />
| 76,2<br />
| 72,6<br />
| 79,7<br />
|-<br />
| 25<br />
| {{ROU}}<br />
| 75,3<br />
| 71,7<br />
| 79,1<br />
|-<br />
| 26<br />
| {{BGR}}<br />
| 74,9<br />
| 71,3<br />
| 78,5<br />
|-<br />
| 27<br />
| {{LTU}}<br />
| 74,9<br />
| 69,5<br />
| 80,1<br />
|-<br />
| 28<br />
| {{LVA}}<br />
| 74,9<br />
| 69,8<br />
| 79,6<br />
|-<br />
! rowspan="2"| Rang !! rowspan=2 | Staat !! Gesamt !! Männer !! Frauen<br />
|-<br />
! colspan="3"| Lebens&shy;erwartung<br />
|}<br />
{{Klappleiste/Ende}}<br />
<br />
== Kultur ==<br />
[[Datei:8Europäischer Filmpreis in Berlin, 2023.jpg|mini|Die 36. Verleihung des [[Europäischer Filmpreis|Europäischen Filmpreis]] durch die [[Europäische Filmakademie]], 2023]]<br />
[[Datei:Attica 06-13 Athens 50 View from Philopappos - Acropolis Hill.jpg|mini|Die erste Kulturhauptstadt Europas wurde [[Athen]] im Jahr 1985]]<br />
<br />
Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ ({{Art.|167|AEU|dejure}} AEUV) leisten. Das Ziel der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird oft unter dem Schlagwort des [[Europäischer Kulturraum|europäischen Kulturraums]] gefasst.<ref>{{Webarchiv |url=http://ec.europa.eu/culture/portal/action/cooperation/coop_de.htm |text=''Kulturelle Zusammenarbeit'' |wayback=20131114184351}} Europäische Kommission; abgerufen am 7. Juli 2006. Vgl. auch Europäisches Parlament: {{CELEX|52001IP0281|''Entschließung des Europäischen Parlaments zur kulturellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (2000/2323(INI)).''}} In: ''Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften''. C72E, 21. März 2002, S.&nbsp;144.</ref><br />
<br />
Ausdruck des kulturellen Engagements der EU waren in den Jahren 1996 bis 1999 die Programme [[Kaleidoskop (Förderprogramm)|Kaleidoskop]] (Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten), [[Ariane (Förderprogramm)|Ariane]] (Förderung des Bereichs Buch, Lesen und Übersetzung) und Raphael (Förderung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung). In den Jahren 2000 bis 2004 wurden im Rahmen des Nachfolgeprogramms [[Kultur 2000]] insgesamt 167&nbsp;Millionen Euro für Projekte ausgegeben, die auf einen gemeinsamen Kulturraum zielten.<ref>Europäische Kommission: ''Kulturelle Vielfalt.'' In: ''Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union''. Brüssel / Luxemburg 2006, ISBN 92-79-00589-8, S.&nbsp;120&nbsp;f, [http://bookshop.europa.eu/en/general-report-on-the-activities-of-the-european-union-2006-pbKAAD07001/downloads/KA-AD-07-001-DE-C/KAAD07001DEC_002.pdf?FileName=KAAD07001DEC_002.pdf&SKU=KAAD07001DEC_PDF&CatalogueNumber=KA-AD-07-001-DE-C bookshop.europa.eu] (PDF; 1,8&nbsp;MB).</ref> ''Kultur 2000'' wurde 2004 um zwei Jahre verlängert und wurde dann durch das Kulturförderprogramm 2007–2013 abgelöst. Der Großteil der EU-Fördermittel für Kultur von etwa 80 % kommt aus den EU-[[Strukturfonds]], macht allerdings nur etwa 3 % aller Strukturfondsmittel aus.<br />
<br />
Einen besonderen Akzent setzt die Aktion [[Kulturhauptstadt Europas]]. Dieser Titel wird seit 1985 jährlich einer oder zwei europäischen Städten verliehen, in denen im entsprechenden Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die so ausgezeichneten Städte erfreuen sich erhöhter Aufmerksamkeit.<br />
<br />
{{Siehe auch|Liste der Europäischen Kulturhauptstädte}}<br />
<br />
Der [[Europäischer Filmpreis|Europäische Filmpreis]] wird jährlich in über 20 Kategorien vergeben. Seit 1997 wurden dort nominierte Filme u.&nbsp;a. mit EU-Mitteln aus dem Programm MEDIA unterstützt.<br />
<br />
=== Symbole ===<br />
{{Hauptartikel|Symbole der Europäischen Union}}<br />
[[Datei:Parada Schumana 2.JPG|mini|Schuman Parade am Europatag in Warschau]]<br />
<br />
Die Symbole der Europäischen Union entsprechen funktional den Hoheitszeichen und sonstigen Symbolen von Nationalstaaten. Sie sollen die Politik der Europäischen Union als Gemeinschaft von Nationalstaaten widerspiegeln. Zu diesen Symbolen zählen die Europaflagge, die Europahymne, der Europatag, das Europamotto sowie die Währung [[Euro]].<br />
<br />
Die [[Europaflagge]] zeigt einen Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert ''nicht'' die Anzahl der Mitgliedstaaten, sondern soll „Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit“ ausdrücken. Die Flagge wurde vom Europarat seit 1955, von der EG seit 1985 als offizielles Emblem gebraucht.<br />
<br />
[[Datei:Anthem of Europe (US Navy instrumental short version).ogg|200px|mini|links|Europahymne]]<br />
<br />
Die [[Europahymne]] ist die instrumentale Fassung des letzten Satzes der ''[[9. Sinfonie (Beethoven)|9.&nbsp;Sinfonie]]'' von [[Ludwig van Beethoven]]. 1972 wurde die Melodie vom Europarat, 1985 von der EG als Hymne angenommen. Sie tritt neben die [[Nationalhymne]]n der Mitgliedstaaten und versinnbildlicht die Werte, die alle teilen, sowie die Einheit in der Vielfalt.<br />
<br />
Der [[Europatag]] soll mit Veranstaltungen und Werbung an den [[Schuman-Plan]] vom ''9. Mai'' 1950 erinnern, der heute als Grundstein der europäischen Einigung gilt. Auf dem Rat von Mailand 1985 wurde beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis jährlich den Europatag der Europäischen Union zu begehen, an dem nun seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden.<br />
<br />
Das [[Europamotto]] ist der Leitspruch ''In Vielfalt geeint'', der die gemeinsame, aber national unterschiedliche europäische Identität zum Ausdruck bringen soll. Er wurde 2000 im Zuge eines Wettbewerbs unter Schülern aus 15&nbsp;europäischen Staaten ausgewählt.<br />
<br />
=== Sport ===<br />
[[Datei:Europe wins.jpg|mini|hochkant|Gewinn des Ryder Cup im Jahr 2006]]<br />
<br />
Erst mit dem ''Europäischen Jahr der Erziehung durch den Sport'' (2004) begann die EU sich mit Sport zu befassen. Die [[UEFA]] hatte stets argumentiert, der Sport bewege sich außerhalb der Zuständigkeit der EU. Durch die [[Bosman-Entscheidung]] 1995 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Profisport zur Wirtschaft gehört, die europäischen Verträge somit gelten. Im Rahmen einer Anhörung 2006 wurde festgestellt, dass die Organisation ''nationaler'' Fußballligen den europäischen Verträgen zuwiderlaufe, da die unterschiedlich großen nationalen Märkte die Entwicklung der Fußball''vereine'' beeinträchtigten.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/imco/ordre_du_jour/2006/04-27/IMCO_OJ(2006)04-27_1_DE.pdf |titel=Programmentwurf: Öffentliches Hearing zum Thema Profifussball – Markt oder Gesellschaft? |hrsg=[[Europäisches Parlament]] |format=PDF; 159&nbsp;kB |abruf=2016-08-05 |kommentar=Teilnehmer: [[Karl-Heinz Rummenigge]], [[Arnd Krüger]], [[Hein Verbruggen]] u.&nbsp;a.}}</ref><br />
<br />
Im ''Weiss-Buch'' Sport der EU von 2007<ref>{{CELEX|52007DC0391|Weissbuch Sport|abruf=2016-08-05}}.</ref> sind die Probleme aufgelistet, die durch das Ende des [[Amateur]]-Statuts entstanden sind (der Spitzensport ist damit in der Regel ein Wirtschaftsgut); dennoch wird er gemäß {{§|165|AEUV|dejure}} des Vertrages von Lissabon weiter als Amateursport behandelt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2010/438607/IPOL-CULT_ET%282010%29438607_DE.pdf |titel=Der Vertrag von Lissabon und die Sportpolitik der Europäischen Union |hrsg=[[Europäisches Parlament]] |format=PDF; 1,0&nbsp;MB |abruf=2016-08-05}}</ref> Zwar werden inzwischen EU-Mittel für den Sport bereitgestellt (Mobilität, Integration von Ausländern, Gesundheitsprophylaxe etc.), aber eine eigene EU-Sportpolitik gibt es bisher nicht.<br />
<br />
Im [[Ryder Cup]] tritt gegenwärtig die aus Europäern zusammengesetzte Mannschaft unter der Flagge der EU an. Außerdem finanziert die EU die jährlich stattfindende ''Europäische Woche des Sports''.<ref>[https://www.beactive-deutschland.de/partner Europäische Woche des Sports], beactive-deutschland, abgerufen am 17. Mai 2024.</ref><br />
<br />
=== Identität ===<br />
{{Hauptartikel|Europäische Identität}}<br />
<br />
Ausgehend vom [[Ausschuss für das „Europa der Bürger“|Adonnino-Bericht]] zum „Europa der Bürger“, der 1985 vom Europäischen Rat angenommen wurde, konnten eine Vielzahl teils symbolischer, teils politischer Maßnahmen verwirklicht werden, um die Europäische Gemeinschaft im Alltag erfahrbar zu machen und eine gemeinsame [[Europäische Identität]] zu fördern.<br />
[[Datei:L’Università di Pavia dà il benvenuto agli studenti internazionali (31031801288).jpg|mini|Junge EU-Bürger im Rahmen des Erasmus-Programms in Pavia]]<br />
Diese reichten von den EU-Symbolen über den Europäischen Führerschein, das Studentenaustauschprogramm ''[[Erasmus-Programm|Erasmus]]'', die [[Unionsbürgerschaft]], die Schaffung eines [[Europäischer Bürgerbeauftragter|Europäischen Bürgerbeauftragten]] und das individuelle Petitionsrecht beim Europäischen Parlament bis zum EU-weiten Kommunalwahlrecht am jeweiligen Wohnort. Eine größere Rolle spielen außerdem das [[Schengener Abkommen]], durch das in der EU auf Kontrollen des grenzüberschreitenden Personenverkehrs verzichtet wird, und der [[Euro]] als gemeinsame Währung.<br />
<br />
Inwieweit dies einem europäischen Identitätsbewusstsein aufhelfen kann bleibt offen. Häufig bildet nicht die EU, sondern der Nationalstaat den gesellschaftlichen Orientierungsrahmen der Europäer. Medien, Bildungssysteme, soziale Gruppierungen sowie Interessenverbände sind noch vorwiegend auf nationaler Ebene organisiert. Neben unterschiedlicher kultureller Traditionen ist es vor allem die Sprachbarriere, die große Teile der EU-Bevölkerung von entsprechender Partizipation ausschließt und die Herausbildung einer [[Europäische Öffentlichkeit|europäischen Öffentlichkeit]] behindert. Im Zuge der Digitalisierung haben außerdem fast alle EU-Gesellschaften einen Großteil ihrer Medienhoheit an außereuropäische IT-Unternehmen abgeben müssen. Die Vermittlung und Bewirtschaftung von Inhalten und kulturellen Werten schwächte sich dadurch bis 2020 deutlich ab.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/kultur/google-meta-musk-internet-dominanz-befreiung-1.6344469?reduced=true Befreit das Netz], Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 15. Mai 2024.</ref><br />
<br />
== Perspektiven ==<br />
{{Hauptartikel|Europäische Integration|Demokratiedefizit der Europäischen Union}}<br />
{{Hauptartikel|EU-Finalitätsdebatte|Macrons Initiative für Europa}}<br />
<br />
Die singuläre Mischung von [[supranational]]en und [[Intergouvernementalismus|intergouvernementalen]] Strukturmerkmalen des EU-[[Staatenverbund]]s und seiner Organe war und ist zum einen Gegenstand vielfältiger Kritik und zum anderen unterschiedlicher Zielperspektiven für die künftige Entwicklung der Europäischen Union. Ein Thema der Kritik ist u.&nbsp;a. ein den Organen der EU nachgesagtes [[Demokratiedefizit der Europäischen Union|Demokratiedefizit]], dem in der bisherigen Entwicklung unter anderem mit einer Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments und der Ausgestaltung einer [[Unionsbürgerschaft]] entgegengewirkt wurde.<br />
<br />
Den [[Pro-Europäismus|Pro-Europäern]] stehen Euroskeptiker gegenüber. Diese geben europäische Politik als ursächlich aus für Probleme und Krisenerscheinungen auf nationalstaatlicher Ebene, die in der Bevölkerung als zentral wahrgenommen werden. In kultureller Hinsicht sehen viele Euroskeptiker die EU als Gefährdung der nationalen Eigenständigkeit.<ref>[[Jürgen Rüttgers]], [[Frank Decker]]: ''Was ist los mit Europa?'' In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): ''Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union''. Frankfurt / New York 2017, S.&nbsp;10.</ref> Pro-Europäer sehen hingegen nicht selten die Vorteile einer Gemeinschaft im Umfeld globaler Herausforderungen und Bedrohungen.<br />
<br />
Zu den wesentlichen Gefahrenpotenzialen für die EU-Mitgliedsstaaten zählt die Herausbildung zahlreicher [[Monopol]]e in Bereichen der IT-Wirtschaft. Die Übernahme von [[internet]]gestützten Infrastrukturen hatte Auswirkung auf weite Teile des Handels, der Finanzwirtschaft, des Soziallebens, der Kulturwirtschaft, der Medienvielfalt, der Gesundheit und der Datenverarbeitung. Durch privatwirtschaftliche Konzentrationsprozesse, die seit dem Jahr 2000 voranschreiten, haben erhebliche Teile der in der EU ansässigen Behörden, Firmen und Bürger die Selbstbestimmtheit bezüglich Kommunikations- und Informationstechniken verloren.<ref>[https://www.e-ir.info/2024/06/17/big-tech-making-rules-and-making-realities-as-global-governors/ Big Tech: Making Rules and Making Realities as Global Governors], E-International Relations, abgerufen am 18. Juni 2024.</ref><br />
<br />
Mit dem [[EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich 2016|Brexit-Referendum von 2016]] und dem 2020 nachfolgenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geriet der Prozess einer fortgesetzten [[Europäische Integration|europäischen Integration]] deutlich ins Stocken. Andererseits sank in den Jahren 2020 bis 2022 die Zustimmung der Bevölkerung zum Verlassen der EU gegenüber dem Zeitraum 2016/2017 über alle EU-Staaten hinweg – um rund 4,5 Prozentpunkte in Tschechien und Schweden bis zu über 10 Prozentpunkte in Finnland. Gemäß der Umfrage des [[European Social Survey]] war im Befragungszeitraum 2020/2022 die Zustimmung zu einem EU-Austritt in Tschechien mit 29,2 % am höchsten und in Spanien mit 4,7 % am geringsten. Die emotionale Bindung zur EU stieg in den meisten Mitgliedsstaaten von 2016 bis 2022 an und blieb in einigen anderen stabil.<ref>{{Internetquelle |autor=Jon Henley |url=https://www.theguardian.com/world/2023/jan/12/support-for-leaving-eu-has-fallen-significantly-across-bloc-since-brexit |titel=Support for leaving EU has fallen significantly across bloc since Brexit |werk=[[The Guardian]] |datum=2023-01-12 |sprache=en |abruf=2024-07-16}}</ref><br />
<br />
Einen weithin beachteten Reformplan hat der [[Frankreich|französische]] [[Staatspräsident (Frankreich)|Staatspräsident]] [[Emmanuel Macron]] mit seiner [[Macrons Initiative für Europa|Initiative für Europa]] 2017 vorgelegt.<ref>[https://www.elysee.fr/declarations/article/initiative-pour-l-europe-discours-d-emmanuel-macron-pour-une-europe-souveraine-unie-democratique/ Rede von Staatspräsident Macron an der Sorbonne vom 26. September 2017] (französisch); [https://de.ambafrance.org/Initiative-fur-Europa-Die-Rede-von-Staatsprasident-Macron-im-Wortlaut deutsche Übersetzung im Wortlaut]</ref> 2024 erneuerte und ergänzte er zahlreiche Vorschläge.<ref>[https://www.deutschlandfunk.de/macron-ruft-in-grundsatzrede-europa-zu-mehr-unabhaengigkeit-auf-kein-vasall-der-usa-100.html Macron ruft in Grundsatzrede Europa zu mehr Unabhängigkeit auf: „Kein Vasall der USA“], Deutschlandfunk, abgerufen am 9. Mai 2024.</ref> Im selben Jahr schlug der Sonderbeauftragte [[Enrico Letta]] in einem Bericht Maßnahmen vor, um die strategische Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern.<ref>[https://www.handelsblatt.com/politik/international/letta-report-sechs-massnahmen-sollen-die-eu-im-globalen-wettbewerb-staerken/100033111.html Sechs Maßnahmen sollen die EU im globalen Wettbewerb stärken], Handelsblatt, abgerufen am 13. Juni 2024.</ref><br />
<br />
== Siehe auch ==<br />
{{Portal}}<br />
* [[Brüssel-Effekt]]<br />
<br />
== Literatur ==<br />
'''Überblickswerke'''<br />
* Ruth Reichstein: ''Die 101 wichtigsten Fragen – Die Europäische Union.'' (''C.&nbsp;H. Beck Paperback'', Band 7034), 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68396-1.<br />
* [[Werner Weidenfeld]]: ''Die Europäische Union.'' 3., aktualisierte Auflage. UTB / Fink, München 2013, ISBN 978-3-8252-3986-2.<br />
* Andreas Wehr: ''Die Europäische Union.'' 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Papyrossa, Köln 2015, ISBN 978-3-89438-498-2.<br />
<br />
'''Politikwissenschaft'''<br />
* [[Hans-Jürgen Bieling]]: ''Die Globalisierungs- und Weltordnungspolitik der Europäischen Union.'' VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17303-0.<br />
* [[Sven Bernhard Gareis]], [[Gunther Hauser]], [[Franz Kernic]] (Hrsg.): ''The European Union – A Global Actor?'' Opladen, Berlin u.&nbsp;a. 2013, ISBN 978-3-8474-0040-0.<br />
* [[Jürgen Hartmann (Politikwissenschaftler)|Jürgen Hartmann]]: ''Das politische System der Europäischen Union. Eine Einführung.'' 2., überarbeitete und aktualisierte Auflage. Campus, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-593-39025-3.<br />
* [[Ulrike Jureit]], Nikola Tietze (Hrsg.): ''Postsouveräne Territorialität. Die Europäische Union und ihr Raum.'' Hamburger Edition, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86854-287-5.<br />
* [[Claus Offe]]: ''Europa in der Falle.'' Suhrkamp, Berlin 2016, ISBN 978-3-518-12691-2 ([https://www.blaetter.de/ausgabe/2013/januar/europa-in-der-falle Artikel] in [[Blätter für deutsche und internationale Politik|Blätter]], Januar 2013).<br />
* [[Jürgen Rüttgers]], [[Frank Decker]] (Hrsg.): ''Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union.'' Campus Verlag, Frankfurt/New York 2017, ISBN 978-3-593-50700-2 ([https://katalog.slub-dresden.de/id/0-88531848X Inhaltsverzeichnis] bei [[Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden|SLUB]]).<br />
* [[Wolfgang Wessels]]: ''Das politische System der Europäischen Union.'' VS&nbsp;Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8100-4065-7.<br />
* [[Jens Wissel]]: ''Staatsprojekt Europa. Grundzüge einer materialistischen Theorie der Europäischen Union.'' Münster 2015, ISBN 978-3-89691-859-8.<br />
* Jan Zielonka: ''Europe as Empire: The Nature of the Enlarged European Union.'' Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-929221-3.<br />
<br />
'''Geschichte'''<br />
* Gerhard Brunn: ''Die europäische Einigung. Von 1945 bis heute''. 5.&nbsp;Auflage (= ''Reclams Universalbibliothek.'' Nr.&nbsp;14027). Reclam, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-15-014027-7.<br />
* [[Christoph Driessen]]: ''Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union''. Pustet Verlag Regensburg 2024, ISBN 978-3-7917-3474-3.<br />
* [[Wilfried Loth]]: ''Europas Einigung. Eine unvollendete Geschichte.'' Campus, Frankfurt am Main 2014, ISBN 978-3-593-50077-5.<br />
* [[Guido Thiemeyer]]: ''Europäische Integration. Motive, Prozesse, Strukturen.'' Böhlau / UTB, Köln 2010, ISBN 978-3-412-20411-2 (Böhlau) / ISBN 978-3-8252-3297-9 (UTB).<br />
<br />
'''Rechtswissenschaft'''<br />
* [[Manfred A. Dauses]] (Hrsg.): ''Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts.'' 24.&nbsp;Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-44100-4.<br />
* [[Dieter Grimm]]: ''Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie.'' 3. Auflage. C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68869-0 ({{JSTOR|j.ctv1168hjj}}).<br />
* Stephan Keiler, Christoph Grumböck (Hrsg.): ''EuGH-Judikatur aktuell.'' Linde, Wien 2006, ISBN 3-7073-0606-2.<br />
* Marcel Haag, Roland Bieber, Astrid Epiney: ''Die Europäische Union: Europarecht und Politik.'' 11.&nbsp;Auflage. Nomos, Banden-Baden / Helbing Lichtenhahn, Basel 2015, ISBN 978-3-8487-0122-3 (Nomos) / ISBN 978-3-7190-3563-1 (Helbing Lichtenhahn).<br />
<br />
'''Politik'''<br />
* [[Daniel Cohn-Bendit]], [[Guy Verhofstadt]]: ''Für Europa. Ein Manifest.'' Übersetzt von [[Philipp Blom]]. Hanser, München 2012, ISBN 978-3-446-24187-9.<br />
* [[Ulrike Guérot]]: ''Warum Europa eine Republik werden muss!: Eine politische Utopie.'' Dietz, Bonn 2016, ISBN 978-3-8012-0479-2.<br />
* [[Jürgen Habermas]]: ''Zur Verfassung Europas. Ein Essay.'' Suhrkamp, Berlin 2011, ISBN 978-3-518-06214-2.<br />
* [[Johannes Heinrichs (Philosoph)|Johannes Heinrichs]]: ''Die Logik des europäischen Traums. Eine systemtheoretische Vision.'' Academia Verlag, Sankt Augustin 2014, ISBN 978-3-89665-641-4.<br />
* [[Bodo Hombach]], [[Edmund Stoiber]] (Hrsg.): ''Europa in der Krise. Vom Traum zum Feindbild?'' Tetrum Wissenschaftsverlag, Marburg 2017, ISBN 978-3-8288-3854-3.<br />
* Srecko Horvat, [[Slavoj Žižek]]: ''Was will Europa?'' Laika, Hamburg 2013, ISBN 978-3-942281-68-3.<br />
* [[Thomas Schmid (Journalist, 1945)|Thomas Schmid]], ''Europa ist tot, es lebe Europa! Eine Weltmacht muss sich neu erfinden.'' München 2016, ISBN 978-3-570-10318-0.<br />
* Autorinnenkollektiv Meuterei: ''Grenzenlose Gewalt. Der unerklärte Krieg der EU gegen Flüchtende.'' Assoziation A, Hamburg / Berlin 2022, ISBN 978-3-86241-491-8 (312 Seiten).<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
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{{Schwesterprojekte<br />
|commons=European Union<br />
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}}<br />
{{Wikiatlas|The European Union}}<br />
{{Wiktionary|EU}}<br />
* {{DNB-Portal|5098525-5}}<br />
<br />
'''Offizielle Seiten'''<br />
* [https://european-union.europa.eu/ Offizielle Webpräsenz der Europäischen Union]<br />
* {{CELEX|C2010/083/01|Konsolidierte Fassungen der Gründungsverträge der Europäischen Union}}<br />
* [https://bookshop.europa.eu/de/home/ Kostenloser Download der amtlichen EU-Veröffentlichungen]<br />
* [https://ec.europa.eu/germany/ Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland]<br />
* [https://ec.europa.eu/eurostat/web/main/home Eurostat – Statistiken über die EU]<br />
* [https://www.politische-bildung.de/eu_europaeische_union.html Europäische Union auf dem Informationsportal zur politischen Bildung]<br />
* [https://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/ Europäische Union] – Dossier der [[Bundeszentrale für politische Bildung]]<br />
* [https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/ Zahlen und Fakten: Europa] – Online-Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)<br />
* [https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+RULES-EP+20090714+RULE-201+DOC+XML+V0//DE&language=DE&navigationBar=YES Die Voraussetzungen zur Einreichung einer gültigen EU-Petition beim Europäischen Parlament]<br />
* [https://www.eui.eu/Research/HistoricalArchivesOfEU/Index.aspx Historisches Archiv der Europäischen Union]<br />
* [https://europa.eu/european-union/documents-publications/libraries-archives_de Archive und Bibliotheken der EU-Institutionen]<br />
* [https://tube.network.europa.eu/videos/recently-added?s=1 EU Video, offizielle Videoseite der EU]<br />
<br />
'''Unabhängige Informations- und Medienportale'''<br />
* {{Nobel-fr|2012|die Europäische Union}}<br />
* [https://www.cvce.eu/ CVCE] – Informationen und Quellen zur Europäischen Union und ihrer Geschichte<br />
* [https://www.euractiv.de/ EurActiv] – Medienportal zu EU-Fragen mit aktuellen Nachrichten (10&nbsp;Sprachen)<br />
* [https://www.econbiz.de/Search/Results?lookfor=subject%3AEuropa+OR+subject%3AEurope+OR+subject%3AEastern+Europe+OR+subject%3AEU-Staaten&type=AllFields&limit=100 Laufend aktualisierte Literaturliste zu wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrundinformationen (u.&nbsp;a. Statistiken) zum Thema (Fachdatenbank EconBiz)]<br />
* [https://www.eurotopics.net/ euro|topics – Presseschau] aus allen EU-Ländern und der Schweiz (5&nbsp;Sprachen)<br />
* {{Pressemappe|FID=co/071613|TEXT=Frühe Dokumente und Zeitungsartikel zur|NAME=}}<br />
<br />
== Einzelnachweise ==<br />
<references responsive /><br />
<br />
{{Navigationsleiste Träger des Friedensnobelpreises}}<br />
<br />
{{Lesenswert|15. Juni 2005|6435889}}<br />
<br />
{{Coordinate|NS=49/50/35|EW=9/54/7|type=state|region=DE}}<br />
<br />
{{Normdaten|TYP=k|GND=5098525-5|LCCN=n2004153355|NDL=00407066|VIAF=207634635}}<br />
<br />
{{SORTIERUNG:Europaische Union}}<br />
[[Kategorie:Europäische Union| ]]<br />
[[Kategorie:Europäische Organisation]]<br />
[[Kategorie:Friedensnobelpreisträger]]<br />
[[Kategorie:Gegründet 1957]]</div>Simba002https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unionsb%C3%BCrgerschaft&diff=259267881Unionsbürgerschaft2025-08-28T18:49:53Z<p>Simba002: Bild aktualisieren</p>
<hr />
<div>Die '''Unionsbürgerschaft''' der [[Europäische Union|Europäischen Union]] besitzen alle [[Staatsangehörigkeit|Staatsangehörigen]] der [[Mitgliedstaaten der Europäischen Union]] laut {{Art.|20|AEU|dejure}} des [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union]] (AEUV) und {{Art.|9|EU|dejure}} Satz 2 und 3 des [[Vertrag über die Europäische Union|EU-Vertrages]]. Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger (EU-Bürger), insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.<br />
<br />
[[Datei:Frontera (3746093230).jpg|mini|Passkontrolle am [[Flughafen Madrid-Barajas]] mit Umleitung für Unionsbürger (und Schweizer, Norweger, Isländer), 2009]]<br />
<br />
== Staatsangehörige eines Mitgliedstaates ==<br />
Die Unionsbürgerschaft ist keine eigene [[Staatsbürgerschaft]], sondern ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit, ohne diese zu ersetzen. Das europäische Recht trifft somit keine eigenständigen Regelungen über den Erwerb der Unionsbürgerschaft. Dies ist insoweit problematisch, als es in einzelnen Mitgliedstaaten verschiedene Kategorien der Staatsangehörigkeit gibt. Die Einwohner spezieller [[Gebiet der Europäischen Union|Gebiete der Europäischen Union]] haben teilweise keine vollständigen Staatsbürgerrechte. Dies betrifft einerseits die außereuropäischen Territorien der Mitgliedstaaten, andererseits aber auch in Europa gelegene Gebiete mit Sonderstatus. Dadurch werden auch (noch nicht vollständig geklärte) Probleme in Bezug auf die Unionsbürgerschaft aufgeworfen. So gibt es Staatsangehörige bestimmter Mitgliedstaaten, die keine Unionsbürger sind, und andere, deren Staatsangehörigkeit und damit die Unionsbürgerschaft ruhen.<br />
<br />
In einer Erklärung zum [[Vertrag von Maastricht]] wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bekannt geben können, welcher Personenkreis als eigener Staatsangehöriger im Sinne des Unionsrechts zu betrachten ist. Somit bestimmen allein die Mitgliedstaaten, welche ihrer Staatsangehörigen die Rechtsstellung eines Unionsbürgers erhalten.<br />
<br />
=== Dänische Staatsangehörige ohne Unionsbürgerschaft ===<br />
Die autonomen [[Färöer]]inseln sind dänisches Hoheitsgebiet, die Färinger besitzen die dänische Staatsangehörigkeit. Beim Beitritt Dänemarks zur EG wurde jedoch im Beitrittsvertrag festgehalten, dass die Färöer nicht der EG beitreten. Art.&nbsp;4 des Protokolls Nr.&nbsp;2 zur Beitrittsakte legt somit fest, dass die auf den Färöern ansässigen Staatsangehörigen nicht als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates angesehen werden. Grönländer sind ebenfalls dänische Staatsangehörige. Das autonome dänische Gebiet [[Grönland]] wurde jedoch rückwirkend 1985 aus dem Anwendungsbereich der Verträge ausgenommen. Die Färinger und die Grönländer besitzen dänische Reisepässe. Anstelle des Aufdrucks „Den Europæiske Union“ steht jedoch „Føroyar“ bzw. „Kalaallit Nunaat“. Damit wird auch nach außen deutlich, dass die Angehörigen der autonomen dänischen Regionen keine Unionsbürger sind. In der Praxis haben allerdings Färinger und Grönländer die Wahl, sich einen lokalen oder einen europäischen Reisepass ausstellen zu lassen.<br />
<br />
=== Staatsangehörige der britischen Krone ohne Unionsbürgerschaft ===<br />
Nach dem Austritt des [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreichs]] aus der Europäischen Union haben die Staatsangehörigen dieses Landes die Unionsbürgerschaft verloren. Schon zuvor waren die britischen [[Kanalinseln]] Guernsey und Jersey sowie die [[Isle of Man]] als unmittelbarer [[Kronbesitzungen der britischen Krone|Kronbesitz]] des britischen Königshauses kein Teil des Vereinigten Königreichs und nach Art.&nbsp;355 Abs.&nbsp;5 AEUV nicht Teil der EU. Die Manxer und die Einwohner der Kanalinseln waren somit grundsätzlich keine Unionsbürger. Die Insulaner mit (Groß-)Eltern aus dem Vereinigten Königreich, die dort geboren wurden oder sich für eine Dauer von mindestens fünf Jahren im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, hatten nach Art.&nbsp;6 des Protokolls Nr.&nbsp;3 zur Beitrittsakte durch diese enge Verbindung mit dem Vereinigten Königreich auch die Unionsbürgerschaft erworben. Durch diese Regelung genossen nur noch wenige Insulaner nicht die Vorzüge des Unionsbürgerstatus. Es gab entsprechend britische Pässe „British Islands Bailiwick of Guernsey“ mit dem Aufdruck „European Union“ oder ohne ihn. Entsprechendes galt für Jersey und die Isle of Man. Unabhängig davon sind die Inselbewohner als „British Citizens“ britische Staatsangehörige ersten Ranges.<br />
<br />
=== Ruhende Unionsbürgerschaft ===<br />
Das spanische Staatsangehörigkeitsrecht kennt eine „ruhende Staatsangehörigkeit“ aufgrund verschiedener Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit mit zwölf lateinamerikanischen Staaten. Spanische Staatsangehörige, die in einen dieser Staaten umsiedeln und dort eine lokale Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren die spanische Staatsangehörigkeit nicht; diese ruht jedoch bis zu einer allfälligen erneuten Wohnsitznahme in Spanien. Mit diesem Ruhen erlöschen zeitweilig alle Rechte und Pflichten aus der spanischen Staatsangehörigkeit, also auch die Unionsbürgerschaft. Die ausgewanderten Spanier und deren Nachfahren sind somit eine Art Unionsbürger in Wartestand. Dieses Rechtsinstrument wird nach und nach auch rückwirkend auf vor Inkrafttreten der Vorschrift ausgewanderte Spanier und deren Nachfahren angewandt, wenn diese eine entsprechende Erklärung abgeben.<br />
<br />
=== Verlust der Unionsbürgerschaft durch Verlust der Staatsangehörigkeit ===<br />
Das Staatsangehörigkeitsrecht der Mitgliedstaaten sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Verlust der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes oder durch Verwaltungsakt vor, so z.&nbsp;B. durch die freiwillige Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit oder durch Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung. Falls die andere Staatsangehörigkeit die eines Drittstaates ist, geht damit automatisch die Unionsbürgerschaft verloren. Es gibt Stimmen in der Literatur, die dies kritisch sehen, da durch eine nationalstaatliche Entscheidung in eine europäische Rechtsposition eingegriffen wird. Mit dem Rottmann-Urteil<ref>[http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-135/08 „Rottmann“ Rs. C-135/08] EuGH-Urteil vom 2. März 2010</ref> stellte der [[Europäischer Gerichtshof|EuGH]] 2010 klar, dass das Staatsangehörigkeitsrecht grundsätzlich in der Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers liegt und auch die Rücknahme der erschlichenen Staatsangehörigkeit mit dem [[Europarecht]] vereinbar ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Betroffene dadurch [[staatenlos]] wird. Im Rahmen von Verhältnismäßigkeitserwägungen ist jedoch der Verlust der Unionsbürgerschaft zu berücksichtigen. Dies kann es notwendig machen, dem Betroffenen eine Frist einzuräumen, in welcher er versuchen kann, die Staatsangehörigkeit seines Herkunftsmitgliedstaats wiederzuerlangen.<br />
<br />
=== Unionsbürgerschaft bei Mehrfachstaatsangehörigkeit ===<br />
Besitzt der Staatsangehörige eines Mitgliedstaates eine weitere Staatsangehörigkeit oder mehrere von Drittstaaten, bleibt die Unionsbürgerschaft unberührt. Die anderen Staatsangehörigkeiten sind dabei unbeachtlich, sie bestehen jedoch daneben mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten nach dem nationalen Recht der Drittstaaten. Es steht dabei den Mitgliedstaaten nicht zu, die Wirksamkeit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates nach dem eigenen nationalen Recht zu beurteilen. So ist eine spanische Rechtsvorschrift, wonach der Staatsangehörigkeit Vorrang eingeräumt wird, die dem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen vor seiner Einreise nach Spanien entspricht, dann nicht anwendbar, wenn ein Unionsbürger dadurch in dieser Rechtsposition beschränkt wird.<ref>{{CELEX|61990CJ0369|„Micheletti“ Rs. C-369/90}}. EuGH-Urteil vom 7. Juli 1992.</ref><br />
<br />
== Der Bürger in der Union ==<br />
{{Mehrere Bilder<br />
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}}<br />
<br />
Der Begriff der Unionsbürgerschaft wurde 1992 durch den [[Vertrag von Maastricht]] im {{Art.|17|EG|dejure}} [[Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft|EG-Vertrag]] eingeführt. Der Bürger, der Staatsangehöriger eines [[Mitgliedstaat]]es der [[Europäische Union|Europäischen Union]] ist, ist dadurch seit 1992 automatisch zugleich Unionsbürger. Seit dem 1.&nbsp;Dezember 2009 ist die Unionsbürgerschaft durch den [[Vertrag von Lissabon|Lissabonvertrag]] in {{Art.|20|AEU|dejure}} über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Der Erwerb einer nationalen Staatsangehörigkeit richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen nationalen Recht. In Deutschland werden nichtdeutsche Unionsbürger umgangssprachlich ''EU-Ausländer'' genannt.<br />
<br />
Durch die Unionsbürgerschaft entsteht zwischen Bürger und Union ein Rechtsverhältnis, das Rechte und Pflichten beinhaltet. Allerdings sind Pflichten für die Bürger (etwa eine europäische Wehrpflicht) bislang nicht vorgesehen. Zu den Rechten gehören insbesondere:<br />
* [[Personenfreizügigkeit|Freizügigkeit]],<br />
* Diskriminierungsverbot,<br />
* Kommunalwahlrecht am Wohnort,<br />
* [[Wahlrecht]] zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]],<br />
* diplomatischer und konsularischer Schutz,<br />
* Petitions- und Beschwerderecht und das<br />
* Recht, in einer der [[Amtssprachen der Europäischen Union]] mit der EU zu kommunizieren und in der gleichen Sprache eine Antwort zu erhalten.<br />
<br />
=== Diskriminierungsverbot ===<br />
Für Unionsbürger gilt das aus {{Art.|18|AEU|dejure}} Satz 1 [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]] folgende Verbot der [[Diskriminierung]] aufgrund der Staatsangehörigkeit. Damit ist jegliche rechtliche Schlechterstellung des Unionsbürgers vor allem gegenüber einem Inländer, aber auch gegenüber anderen Ausländern ([[Drittstaatsangehöriger|Drittstaatsangehörigen]]) untersagt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass dem Unionsbürger jeweils die günstigste Rechtsposition zusteht, die einem beliebigen anderen aufgrund der Staatsangehörigkeit zustünde (sog. Meistbegünstigung). Damit wirken sich Privilegierungen aufgrund bilateraler Verträge indirekt auf alle Unionsbürger aus.<br />
<br />
Zu unterscheiden ist zwischen direkter und indirekter Diskriminierung. Eine direkte Diskriminierung fußt unmittelbar auf der (ausländischen) Staatsangehörigkeit. Diese liegt vor, wenn Ausländer von bestimmten Leistungen ausgeschlossen werden, ihre Rechtsverstöße höher sanktioniert werden oder sie höhere Gebühren zahlen müssen. Eine indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn sich die schlechtere Rechtsposition nicht aus der ausländischen Staatsangehörigkeit, sondern z.&nbsp;B. aus einem Wohnsitz im Ausland ergibt – einen Wohnsitz im Ausland haben typischerweise eben Ausländer. Ob ein Verstoß gegen das indirekte Diskriminierungsverbot vorliegt, ist häufig schwer festzustellen. Nur weil von einer belastenden Allgemeinverfügung mehr EU-Ausländer als Inländer betroffen sind, muss diese nicht diskriminierend sein. Wenn durch die Verfügung jedoch gezielt Ausländer getroffen werden sollen, wäre diese unzulässig.<br />
<br />
Jedoch ist eine Schlechterstellung dann nicht verboten, wenn sie durch europäisches Recht zugelassen ist oder auf sachgerechten Gründen beruht. So war zum Beispiel vor Inkrafttreten des [[EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen|EU-Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen]] die Erhebung einer [[Sicherheitsleistung]] gegenüber Betroffenen ohne festen Wohnsitz im Inland bei Verkehrsverstößen auch gegenüber Unionsbürgern unstreitig zulässig; die [[herrschende Meinung]] hält sie allerdings auch heute noch für zulässig.<ref>{{Literatur |Autor=Martin Bauer |Titel=Ordnungswidrigkeitengesetz |Sammelwerk=Becksche Kurz-Kommentare |Band=18 |Auflage=19 |Verlag=C. H. Beck |Ort=München |Datum=2024 |ISBN=9783406798504 |Fundstelle=Vor § 59 Rn. 127}}</ref> Nach der [[Mindermeinung]] ist jedoch ein höherer Verwaltungsaufwand zum Versenden von Bescheiden usw. ins Ausland, wenn diese letztendlich tatsächlich vollstreckt werden können, kein sachgerechter Grund. Da es einen Rahmenbeschluss über den [[Europäischer Haftbefehl|EU-Haftbefehl]] ist es nach dieser Ansicht auch nicht mehr nötig, dass man erleichtert [[Untersuchungshaft]] und Sicherheitsleistung gegenüber EU-Bürgern anfordern kann, die in einem anderen Mitgliedstaat leben.<br />
<br />
Da der Unionsbürger seine europäischen Rechte nur im Geltungsbereich des Europarechts geltend machen kann, ist die sogenannte [[Inländerdiskriminierung]] europarechtlich zulässig. Das bedeutet, dass der Mitgliedstaat seinen eigenen Bürgern eine schlechtere Rechtsposition zuweisen darf als ausländischen Unionsbürgern. So kann zum Beispiel von den eigenen Staatsangehörigen eine qualifizierende Ausbildung verlangt werden (Meisterbrief), um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu dürfen, während von Unionsbürgern nur der Berufsabschluss und die entsprechende Berufserfahrung verlangt werden darf, die im Herkunftsland zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.<br />
<br />
Die Inländerdiskriminierung wird dadurch aufgeweicht, dass Inländer, die nach einem (längeren) Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat in ihren Heimatstaat zurückkehren, ebenfalls nicht schlechter gestellt werden dürfen als in dem vorübergehenden Wohnsitzstaat. Die dort erworbenen Rechtspositionen müssen sie in der Heimat nicht aufgeben. Sollte also ein deutscher Elektriker (Facharbeiter), der in den Niederlanden eine Installationsfirma geführt und dort Lehrlinge ausgebildet hat, nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehren, dürfte ihm die Gründung einer Firma und die Lehrlingsausbildung nicht unter Verweis auf den fehlenden deutschen Meisterbrief verweigert werden.<br />
<br />
Der Meisterzwang und die daraus folgende Inländerdiskriminierung wurden durch die [[Handwerksordnung#Handwerksrechtsnovelle 2004|Handwerksrechtsnovelle 2004]] abgeschwächt, allerdings durch die am 14. Februar 2020 in Kraft getretene Novelle der [[Handwerksordnung]] wieder ausgedehnt.<br />
<br />
=== Freizügigkeit: Recht auf Aufenthalt und wirtschaftliche Betätigung ===<br />
Jeder Unionsbürger hat nach {{Art.|21|AEU|dejure}} Abs.&nbsp;1 AEUV das Recht auf Freizügigkeit. Die konkreten Bedingungen zur Ausübung der Freizügigkeitsrechte regelt die [[Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie)|Richtlinie über die Freizügigkeit 2004/38/EG]]. Das bedeutet, dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dieses Aufenthaltsrecht kann jedoch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten eingeschränkt werden. Dazu bedarf es jedoch einer gegenwärtigen, schwerwiegenden Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft, die durch das persönliche Verhalten des Betroffenen verursacht wird. Mit der Dauer des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat wird die Eingriffsschwelle für eine Aufenthaltsbeendigung höher.<br />
<br />
Konkret hat nach Artikel&nbsp;6 der Freizügigkeitsrichtlinie jeder EU-Bürger das Recht, sich mit gültigem Reisepass oder Personalausweis für bis zu drei Monate in einem beliebigen Mitgliedstaat aufzuhalten. Artikel&nbsp;7 regelt das Recht auf einen längeren Aufenthalt, wobei bestimmte Voraussetzungen über den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts und eines umfassenden Krankenversicherungschutzes gelten und u.&nbsp;a. zwischen Arbeitnehmern, Studenten und Auszubildenden sowie Familienangehörigen unterschieden wird.<br />
<br />
Neben der ''aufenthaltsrechtlichen'' Komponente beinhaltet das Freizügigkeitsrecht die Möglichkeit, sich in jedem Mitgliedstaat ''wirtschaftlich zu betätigen'', das heißt, unselbständig oder selbständig tätig zu sein, Dienstleistungen zu erbringen usw. Zum Schutz des Arbeitsmarktes vor einem unkontrollierten Zuzug werden bei einem Beitritt neuer Staaten zur EU regelmäßig Übergangsvorschriften erlassen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit und diese flankierende Rechte (Entsendung von Arbeitnehmern, Arbeitnehmerverleih) vorübergehend einschränken. Diese Übergangsvorschriften gelten anfangs für drei Jahre, können jedoch nach zweimaliger Evaluation der weiteren Erforderlichkeit auf bis zu sieben Jahre verlängert werden. Dabei steht es den einzelnen Mitgliedstaaten frei, durch nationale Rechtssetzung eine der Arbeitnehmerfreizügigkeit vergleichbare Rechtsposition zu gewähren. Die anderen Freizügigkeiten, insbesondere das Aufenthaltsrecht, bleiben von den Übergangsvorschriften unberührt.<br />
{{Siehe auch|Binnenwanderung#EU-Binnenmigration|titel1=„EU-Binnenmigration“ im Artikel Binnenwanderung}}<br />
<br />
=== Sozialleistungen ===<br />
EU-Bürger können auf Antrag bis zu drei Monate lang in einem anderen EU-Staat diejenigen Leistungen beziehen, auf die sie in demjenigen EU-Staat Anspruch hätten, wo sie zuvor erwerbstätig waren. Dieser Zeitraum kann in begründeten Fällen auf bis zu sechs Monate verlängert werden.<ref>{{Internetquelle|url=https://europa.eu/youreurope/citizens/work/finding-job-abroad/transferring-unemployment-benefits/index_de.htm|titel=Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit|werk=europa.eu|datum=2019-01-24 |abruf=2019-04-07}}</ref><br />
<br />
EU-Mitgliedstaaten müssen EU-Bürger im Sozialrecht grundsätzlich gleichbehandeln. Davon abweichend können die Mitgliedstaaten einreisende EU-Bürger für drei Monate vom Bezug von Sozialhilfeleistungen ausschließen (Artikel&nbsp;24, Absatz&nbsp;2 der [[Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie)|Freizügigkeitsrichtlinie]]). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte zudem, dass es mit EU-Recht vereinbar ist, arbeitssuchende EU-Bürger für drei Monate ohne Einzelfallprüfung von Hartz-IV-Leistungen auszuschließen<ref>{{Internetquelle|autor=Christian Rath|url=http://www.vorwaerts.de/artikel/eu-auslaender-bleiben-deutschland-drei-monate-ohne-hartz-iv|titel=EU-Ausländer bleiben in Deutschland drei Monate ohne Hartz IV|hrsg=vorwärts|datum=2016-02-25 |abruf=2016-06-14}}</ref> (''siehe auch:'' [[Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter#Ausländer]] und [[Arbeitslosengeld II#Leistungsberechtigte Personen]]).<br />
<br />
Antragstellern ohne Aufenthaltsrecht kann nach einem Urteil des EuGH das Kindergeld verweigert werden.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/briten-duerfen-fuer-kindergeld-aufenthaltserlaubnis-verlangen-a-1097559.html|titel=Urteil: Briten dürfen EU-Bürgern Kindergeld verweigern|hrsg=Spiegel|datum=2016-06-14 |abruf=2016-06-14}}</ref><br />
<br />
{{Siehe auch|Sozialpolitik der Europäischen Union#Sozialversicherungswesen|titel1=„Sozialversicherungswesen“ im Artikel Sozialpolitik der Europäischen Union}}<br />
{{Siehe auch|Sozialversicherung#Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU|titel1=„Koordinierung der Sozialversicherungsleistungen innerhalb der EU“ im Artikel Sozialversicherung}}<br />
<br />
=== Kommunalwahlrecht ===<br />
{{Art.|22|AEU|dejure}} AEUV verleiht jedem Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das aktive und passive [[Wahlrecht]] bei [[Kommunalwahl]]en in seinem Wohnsitz zu denselben Bedingungen wie den Angehörigen des betreffenden Staates.<br />
<br />
=== Europawahlrecht ===<br />
Jeder Unionsbürger hat das Wahlrecht bei den [[Europawahl|Wahlen zum Europäischen Parlament]]. Er übt dieses Recht in der Regel in demjenigen Land aus, in dem er wohnt. Er kann aber auch beantragen, stattdessen in seinem Herkunftsland, also dem Land seiner Staatsangehörigkeit zu wählen.<br />
<br />
Eine Mehrfachstimmabgabe (etwa im Wohnsitz- und im Herkunftsland oder bei doppelter Staatsangehörigkeit in beiden Herkunftsländern) ist nicht erlaubt, kann derzeit aber aufgrund unzureichenden Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten kaum verhindert werden.<ref name="SZ150206">[http://www.sueddeutsche.de/politik/giovanni-di-lorenzo-europawahl-trotz-doppelter-stimmabgabe-rechtens-1.2337500 Giovanni di Lorenzo – Europawahl trotz doppelter Stimmabgabe rechtens], Süddeutsche Zeitung vom 6. Februar 2015</ref> Das Bekanntwerden der Doppelstimmabgabe von [[Die Zeit|Die-Zeit]]-Chefredakteur [[Giovanni di Lorenzo]] bei der Europawahl 2014 führte zu 44 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl.<br />
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags hat alle Einsprüche am 5.&nbsp;Februar 2015 als „unbegründet“ abgewiesen. Argumentiert wurde, dass nur dieser eine Fall bekannt sei und dieser offenkundig keinen Einfluss auf den Ausgang der Europawahl gehabt habe. Das Statement [[Bundestagsvizepräsident]] Johannes Singhammers dazu lautete: im Anbetracht einer „erheblichen Zahl“ an Doppelstaatlern bestehe dringender Handlungsbedarf, diese Regelungslücke zu schließen. Laut [[Bundeswahlleiter]] wäre die einfachste Lösung, wenn Doppelstaatler künftig nur noch in ihrem „Wohnsitzmitgliedstaat“ wählen dürften.<ref name="SZ150206" /><br />
Das Europäische Parlament schlug 2015 eine Reform des Europawahlrechts vor, die einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten vorsieht, um auf diese Weise doppelte Stimmabgabe zu verhindern.<ref>Pressemitteilung des Europäischen Parlaments, [http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20151109IPR01698/parlament-fordert-eu-wahlrechtsreform-spitzenkandidaten-und-sperrklauseln Parlament fordert EU-Wahlrechtsreform: Spitzenkandidaten und Sperrklauseln], 11. November 2015.</ref><br />
<br />
=== Diplomatischer und konsularischer Schutz ===<br />
[[Datei:EU embassies in the World in 2025.png|mini|Weltweite Verteilung von Botschaften der EU-Mitgliedsstaaten]]<br />
Ist sein Heimatstaat in einem dritten Staat nicht vertreten, so steht einem Unionsbürger der [[Diplomatisches Schutzrecht|diplomatische und konsularische Schutz]] eines jeden anderen Mitgliedstaates zu. Dieser Schutz beläuft sich auf Hilfe bei Todesfällen, bei schweren Unfällen oder Erkrankungen, Hilfe bei Festnahmen oder Haft, Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen und Hilfsleistungen für Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung. Dieses Recht ist in {{Art.|23|AEU|dejure}} AEUV verankert:<br />
<br />
{{Zitat|Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staats. Die Mitgliedstaaten vereinbaren die notwendigen Regeln und leiten die für diesen Schutz erforderlichen internationalen Verhandlungen ein.}}<br />
<br />
Die Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates vom 20.&nbsp;April 2015 stellt klar, unter welchen Umständen und in welcher Form EU-Bürger Anspruch auf Unterstützung durch Botschaften oder Konsulate anderer EU-Länder haben, wenn sie außerhalb der EU in eine Notlage geraten.<ref>{{Internetquelle|url=http://ec.europa.eu/consularprotection/content/about-consular_de|titel=Konsularischer Schutz für Unionsbürger/-innen im Ausland|hrsg=Europäische Kommission|datum=2017-05-11 |abruf=2017-05-11}}</ref><ref>{{EU-Richtlinie|2015|637|titel=des Rates vom 20. April 2015|abruf=2017-05-11}}</ref><br />
<br />
=== Petitions- und Beschwerderecht ===<br />
Jeder Unionsbürger hat das Recht, in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Gemeinschaft fallen und die ihn unmittelbar betreffen, [[Petition]]en an das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] zu richten gemäß {{Art.|24|AEU|dejure}} Abs.&nbsp;1 in Verbindung mit {{Art.|227|AEU|dejure}} [[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union|AEUV]]. Der Unionsbürger kann sich wegen Missständen bei Tätigkeiten der Organe oder Institutionen der Union mit Beschwerden an den [[Europäischer Bürgerbeauftragter|Europäischen Bürgerbeauftragten]] ({{Art.|29|AEU|dejure}} in Verbindung mit {{Art.|228|AEU|dejure}} AEUV) wenden.<br />
<br />
== Privilegierte Drittstaatsangehörige ==<br />
Das Freizügigkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gelten gem. {{Art.|326|AEU|dejure}} sowie Art.&nbsp;20 [[Vertrag über die Europäische Union|EUV]] und Art.&nbsp;4 und 28 des Abkommens über den [[Europäischer Wirtschaftsraum|Europäischen Wirtschaftsraum]] (EWR-Abkommen)<ref>{{CELEX|21994A0103(01)|Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum}}</ref> auch für die Bürger von Norwegen, Island und Liechtenstein.<br />
<br />
Mit den [[Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU#Freizügigkeitsabkommen|bilateralen Verträgen]] der EU mit der Schweiz wurden diese Rechte im Grundsatz auch auf die Schweizer Bürger ausgeweitet, es gibt jedoch marginale Abweichungen.<br />
<br />
Die Freizügigkeitsrechte gelten auch für bestimmte Familienangehörige von Unionsbürgern. Diese besitzen kein eigenes Freizügigkeitsrecht, sondern leiten dieses von der Rechtsstellung des Unionsbürgers etc. ab.<br />
<br />
Die Bürger der EWR-Staaten und der Schweiz sowie die privilegierten Familienangehörigen sind jedoch weiterhin Drittstaatsangehörige und keine Unionsbürger.<br />
<br />
Eine vergleichbare Rechtsstellung genießen aufgrund von Beschlüssen des Assoziierungsrates EWG&nbsp;– Türkei auch bestimmte türkische Staatsangehörige, die in einem Mitgliedstaat als Arbeitnehmer tätig sind, und deren Familienangehörige. Diese Rechtsstellung ist jedoch auf diesen Mitgliedstaat beschränkt.<br />
<br />
== Statistik ==<br />
Am 1. Januar 2018 waren unter den 512,4 Millionen in der EU lebenden Personen 22,3 Millionen Personen (4,4 %) nicht EU-Bürger, und 0,825 Millionen Personen (0,16 %) waren im Jahr zuvor in einem EU-Land eingebürgert worden.<ref>{{Internetquelle|url=https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Migration_and_migrant_population_statistics|titel=Migration and migrant population statistics|werk=Eurostat|datum=2019-03 |abruf=2019-06-27}}</ref><br />
<br />
== Literatur ==<br />
* Dennis-Jonathan Mann/Kai Purnhagen: ''The Nature of Union Citizenship between Autonomy and Dependency on (Member) State Citizenship – A Comparative Analysis of the Rottmann Ruling, or: How to Avoid a European Dred Scott Decision?'' ACELG Working Paper Series 09/2011, verfügbar unter [http://acelg.uva.nl/publications/working-papers/2011-9.html].<br />
* Nikolaos Kotalakidis: ''Von der nationalen Staatsangehörigkeit zur Unionsbürgerschaft – die Person und das Gemeinwesen''. Nomos, Baden-Baden 2000.<br />
* Wolfgang D. Kramer (Hrsg.): ''Europäische Unionsbürgerschaft. Eine neue Perspektive für die deutsche Ausländerpolitik''. Landeszentrale für Politische Bildung Hamburg, Hamburg 1996.<br />
* Willem Maas: ''Creating European Citizens''. Rowman & Littlefield, Lanham 2007.<br />
* Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.): ''Europäisches Integrationsrecht im Querschnitt: Europäische Verfassung, Nizza, europäischer Wirtschaftsraum, Unionsbürgerschaft, Referenden, Gemeinschaftsprivatrecht''. Heidelberger Jean-Monnet-Vorlesungen zum Recht der europäischen Integration. Nomos, Baden-Baden 2003.<br />
* Ingo Niemann: ''Von der Unionsbürgerschaft zur Sozialunion? – Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 23. März 2004, Rs. C-138/02 (Collins)''. In: Europarecht (EuR). In Verbindung mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht, 39. Jg. (2004), 2.&nbsp;Teilband, S.&nbsp;946–953.<br />
* Melanie Reddig: ''Bürger jenseits des Staates? Unionsbürgerschaft als Mittel europäischer Integration''. Nomos, Baden-Baden 2005.<br />
* Christine Sauerwald: ''Die Unionsbürgerschaft und das Staatsangehörigkeitsrecht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.'' Lang, Frankfurt am Main u.&nbsp;a. 1996.<br />
* Christoph Schönberger: ''Unionsbürger. Europas föderales Bürgerrecht in vergleichender Sicht''. Mohr Siebeck, Tübingen 2005.<br />
* Simone Staeglich: ''Rechte und Pflichten aus der Unionsbürgerschaft''. In: Yearbook of the European Association for Education Law and Policy, Bd.&nbsp;6 (2003), S.&nbsp;485–531.<br />
* [[Ferdinand Wollenschläger]]: ''Grundfreiheit ohne Markt. Die Herausbildung der Unionsbürgerschaft im unionsrechtlichen Freizügigkeitsregime''. Mohr Siebeck, Tübingen 2007.<br />
* Gerard-Rene de Groot: ''Zum Verhältnis der Unionsbürgerschaft zu den Staatsangehörigkeiten in der Europäischen Union.'' In Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.): ''Europäisches Integrationsrecht im Querschnitt.'' Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht, Band 10. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2002, S.&nbsp;67–85.<br />
* Helgo Eberwein, Anna-Zoe Steiner: ''Die Unionsbürgerschaft nach Art.&nbsp;20 AEUV: “We do not create a union of States, we unite people”'', FABL 3/2012-I, S.&nbsp;35–40.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
* [http://ec.europa.eu/justice/citizen/index_de.htm Informationen der Europäischen Kommission]<br />
* [http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl133_de.pdf Umfrage zur Unionsbürgerschaft – Die Mehrheit der Europäer fühlen sich gar nicht oder nicht gut über ihre Bürgerrechte informiert] (PDF-Datei; 77&nbsp;kB) Europabarometer, 2002<br />
* Patricia Mindus: [http://www.academia.edu/443133/Europeanisation_of_Citizenship_Within_the_EU_Perspectives_and_Ambiguities Europeanisation of Citizenship within the EU: Perspectives and Ambiguities] (PDF-Datei; 407&nbsp;kB) Università degli Studi di Trento, Working Paper WP SS 2008, No. 2 (2008).<br />
* Helgo Eberwein: [https://web.archive.org/web/20120130211357/http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2010/07_08/files/STAATSBUERGERSCHAFT.pdf Grenzen der Unionsbürgerschaft] (PDF-Datei; 74&nbsp;kB), [[Öffentliche Sicherheit (Zeitschrift)|Öffentliche Sicherheit]] 7–8/2010 S.&nbsp;98<br />
* [https://web.archive.org/web/20120130212016/http://ec.europa.eu/justice/policies/rights/docs/com_2011_160_de.pdf Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010] (PDF; 58&nbsp;kB)<br />
<br />
== Einzelnachweise ==<br />
<references /><br />
<br />
{{Normdaten|TYP=s|GND=7578209-1}}<br />
<br />
{{SORTIERUNG:Unionsburgerschaft}}<br />
[[Kategorie:Europarecht]]<br />
[[Kategorie:Recht der Europäischen Union]]<br />
[[Kategorie:Staatsbürgerschaftsrecht]]</div>Simba002