https://de.wikipedia.org/w/api.php?action=feedcontributions&feedformat=atom&user=81.20.112.14Wikipedia - Benutzerbeiträge [de]2025-05-17T07:48:39ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.45.0-wmf.1https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ortstafel_(Deutschland)&diff=255778271Ortstafel (Deutschland)2025-05-06T12:41:45Z<p>81.20.112.14: /* Ortstafeln */ Grammatik korrigiert</p>
<hr />
<div>{| class="toptextcells" align="right"<br />
| [[Datei:Zeichen 310 - Ortstafel Vorderseite, StVO 2017.svg|mini|'''Zeichen 310'''<br />Ortstafel (Vorderseite),<br />Beispieltafel der StVO; „Ortseingang“ [[Wilster]]]]<br />
| [[Datei:Zeichen 311 - Ortstafel Rückseite, StVO 2017.svg|mini|'''Zeichen 311'''<br />Ortstafel (Rückseite),<br />Beispieltafel der StVO „Ortsausgang“ Wilster, Richtung [[Nortorf (Wilstermarsch)|Schotten]] (Entfernung: 6&nbsp;km)]]<br />
|}<br />
<br />
Die '''Ortstafel''' (umgangssprachlich auch '''Ortsschild''') in [[Deutschland]] bezeichnet den Beginn oder das Ende einer [[Ortschaft]] und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des [[Ortsgebiet]]s aufgestellt. [[Ortstafel]]n informieren zum einen über den Ortsnamen, außerdem sind sie als [[Verkehrszeichen]] ein wesentlicher Bestandteil des [[Straßenverkehrsrecht]]s, beispielsweise für den Beginn von [[Tempolimit|Geschwindigkeitsbeschränkungen]] innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Dementsprechend gilt die Rückseite der Ortstafel als Hinweis darauf, die Beschränkungen wieder aufzuheben. Oftmals beginnt und endet die [[Straßenbaulast|Unterhaltungslast]] für eine Straße auch an der Ortsausgangstafel, wichtiger zumindest in Deutschland ist aber allgemein Beginn und Ende der [[Ortsdurchfahrt]], jeweils angezeigt durch den [[Ortsdurchfahrt#Verknüpfungs- und Erschließungsbereiche|OD-Stein]].<ref>''Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen''. ARS Nr. 14/2008, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe [https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/richtlinien-fuer-die-rechtliche-behandlung-von-ortsdurchfahrten.pdf?__blob=publicationFile hier])</ref><br />
<br />
== Zeichenarten ==<br />
=== Ortstafeln ===<br />
Im 19. Jahrhundert wurden in verschiedenen deutschen Staaten amtliche Ortstafeln in den Ortszentren aufgestellt, die neben den Ortsnamen teilweise Angaben zu den zugehörigen Verwaltungs- und Militäreinheiten enthielten. Später begannen Automobilclubs wie der ADAC auf Eigeninitiative hin mit der Aufstellung von Ortstafeln an Ortseingängen.<br />
{{Hauptartikel|Ortstafel#Geschichtliche_Entwicklung}}<br />
<br />
Die mit der Reichs-[[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrs-Ordnung]] vom 28. Mai 1934 erstmals deutschlandweit einheitlich geregelten Tafeln sind heute nach Anlage&nbsp;3 zu {{§|42|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;2 [[StVO (D)|StVO]] die [[Verkehrszeichen (Deutschland)|Verkehrszeichen]] 310 und 311. Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet.<br />
<br />
Ortstafeln geben neben dem Namen der Ortschaft auch Verwaltungszugehörigkeiten wie den [[Gemeinde]]namen sowie den [[Landkreis]] an. Sie markieren den Beginn der [[Geschlossene Ortschaft|geschlossenen Ortschaft]]. Oft werden Stadtnamen auf Ortstafeln mit einer Zusatzbezeichnung für die Stadt wie ''Kreisstadt'', ''[[Große Kreisstadt]]'', ''Universitätsstadt'', ''Landeshauptstadt'' oder im Falle von Bonn ''[[Bonn#Bundesstadt (Standort von Bundesbehörden)|Bundesstadt]]'' versehen.<br />
<br />
Die Ortsausgangstafeln sind seit 1976 in der [[Bundesrepublik Deutschland]] (BRD) in zwei Felder unterteilt. Das untere Feld nennt auf gelbem Grund den gerade endenden Ort. Dieser ist mit einer roten, diagonal verlaufenden Linie durchgestrichen. Darüber wird ebenfalls gelb unterlegt, der nächstfolgende Ort mit einer Entfernungsangabe in Kilometer angegeben. Seit damals gab es eine zusätzliche Variante der Ortsausgangstafel. Der nächstfolgende Ort wurde in einem weiß unterlegten Feld angekündigt. Diese Tafeln wurden aufgestellt, wenn der soeben durchfahrene Ort zur selben Gemeinde gehörte wie der darauffolgende. Die entsprechende Formulierung in der [[Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung|Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO]] gibt es mittlerweile nicht mehr, so dass nun auch Orte, die derselben Gemeinde zugehörig sind, wieder auf gelbem Grund angekündigt werden.<ref>Rdnr. 5 zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafeln [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm VwV-StVO]</ref><br />
<br />
Die [[Typographie|typographische]] Gestaltung wird aus der durch [[DIN&nbsp;1451]] definierten Schriftfamilie vorgenommen, die in ihrer aktuellen Version 1980 im Verkehrsblatt verkündet<ref>''Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451''. In: ''Verkehrsblatt'' 1980, Nr. 124, S.&nbsp;400.</ref> und 1981 veröffentlicht wurde.<ref>''Schrift für den Straßenverkehr nach DIN 1451''. In: ''Verkehrsblatt'' 1981, Nr. 238, S.&nbsp;448.</ref><br />
<br />
Die Maße der Ortstafeln sind genormt. Grundsätzlich sind zwei Größen zugelassen: {{nowrap|900 × 600 Millimeter}} und {{nowrap|1200 × 850 Millimeter.}} In der Regel werden aus Kostengründen und wegen der geringeren Windanfälligkeit die kleineren Varianten verwendet, die größeren werden beispielsweise an Autobahnabfahrten installiert. Ortstafeln stehen nicht zwangsläufig an den Ortsgrenzen; sie sollen am Anfang bzw. Ende des bebauten Gebietes aufgestellt werden. Manche Orte sind trotz örtlichen Charakters nicht als innerörtlicher Bereich gekennzeichnet.<br />
<br />
Die deutschen Ortstafeln modernen Typs haben im Laufe ihrer Geschichte mehrfach ihre typographischen Vorgaben, ihre Größe, Gestaltung und Farbgebung verändert. Da sich das Grundprinzip ihrer Optik jedoch durchgehend erhielt, ist der Wiedererkennungswert über Generationen hinweg stetig gewachsen. Bis in die 1960er Jahre wurden die Tafeln noch häufig von Schildermalern angefertigt und wiesen trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben oft diverse Abweichungen auf. Dies änderte sich erst mit den immer schneller werdenden modernen Produktionsverfahren. Mit dem beginnenden Einsatz der Computertechnologie zur Herstellung der Verkehrszeichen in den 1970er Jahren wurde eine bis dahin nie erreichte Vereinheitlichung erzielt.<br />
<br />
<gallery caption="Entwicklung der Ortstafeln im Deutschen Reich"><br />
Verkehrszeichen - Ortstafel Diebach - fahrt vorsichtig, ADAC.svg|Im Jahr 1912 begannen Automobilclubs wie der ADAC auf Eigeninitiative hin mit der Aufstellung von Ortstafeln<br />
Verkehrszeichen - Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden), ADAC.svg|Ortstafel in den 1920er und frühen 1930er Jahren<br />
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1937.svg|'''Bild d 1'''<br />Ortstafel (Vorderseite) – die auf 1000&nbsp;x&nbsp;650 Millimeter genormte Beispiel-Ortstafel von 1934<br />
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1937.svg|'''Bild d 2'''<br />Ortstafel (Rückseite) – Beispieltafel von 1934, Richtung [[Herford]] (Entfernung: 11&nbsp;km), darunter die Fernverkehrsstraßen&shy;nummern<br />
</gallery><br />
<br />
In der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] (DDR) entwickelte sich das Erscheinungsbild der Ortstafeln mit leicht abweichender Farbgebung und Schriftausprägung optisch fast parallel zur westdeutschen Stilistik, auch wenn diese Neuerungen erst einige Jahre nach den entsprechenden Verordnungen in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurden. So behielten die ostdeutschen Tafeln auch nach Einführung der westdeutschen [[Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992|Straßenverkehrs-Ordnung im Jahr 1971]], die erstmals weitergehende Veränderungen an dem bisherigen Erscheinungsbild vornahm, bis 1977 noch ihr 1964 verordnetes Erscheinungsbild. Das Gleiche lässt sich auch nach Einführung der [[Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 1971|BRD-Novelle von 1956]] beobachten, als in Westdeutschland erstmals eine modernisierte Form der Ortstafel mit abgerundeten Ecken angeordnet wurde.<br />
<br />
In der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen die Verantwortlichen denselben Schritt erst mit der [[Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1964 bis 1971|Straßenverkehrs-Ordnung von 1964]]. Die in der DDR aufgestellten TGL-Normen ([[Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen]]), die im Sektor der Verkehrszeichen besonders ab den 1960er Jahren wirksam wurden und die [[Deutsches Institut für Normung|DIN]]-Normen ersetzen sollten, waren wesentlich häufiger Veränderungen unterworfen als die entsprechenden DIN-Normen im Westen. Insbesondere die teilweise relativ raschen Wechsel der optischen Erscheinungsbilder einiger wichtiger Verkehrszeichen und die schnellen Wechsel der TGL-Normschriften ließen Anspruch und Wirklichkeit im Straßenbild oftmals weit auseinanderklaffen. Erst mit der 1978 eingeführten DDR-StVO, bei der erneut die Normschrift verändert wurde, konnte insbesondere bei den Ortstafeln bis 1990 eine tiefgreifende Vereinheitlichung erzielt werden.<br />
<br />
<gallery caption="Entwicklung der Ortstafeln in der BRD"><br />
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1953.svg|'''Bild 37'''<br />StVO 1953 (Vorderseite)<br />
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1953.svg|'''Bild 38'''<br />StVO 1953 (Rückseite)<br />
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1956.svg|'''Bild 37'''<br />StVO 1956 (Vorderseite)<br />
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1956.svg|'''Bild 38'''<br />StVO 1956 (Rückseite)<br />
Zeichen 310 - Ortstafel (Vorderseite); StVO 1970.svg|'''Zeichen 310'''<br />StVO 1970 (ab 1971), Vorderseite<br />
Zeichen 311 - Ortstafel (Rückseite); StVO 1970.svg|'''Zeichen 311'''<br />StVO 1970 (ab 1971), Rückseite<br />
Zeichen 311 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1976.svg|'''Zeichen 311'''<br />StVO 1976 (Rückseite)<br />
Zeichen 311A - Ortstafel (Rückseite), StVO 1976.svg|'''Zeichen 311A'''<br />StVO 1976 (Rückseite)<br />
Zeichen 311-51 - Ortstafel einseitig, StVO 1992.svg|'''Zeichen 311-51'''<br />StVO 1982 (Rückseite); seit 2017 nicht mehr Teil des Verkehrszeichen&shy;katalogs<br />
</gallery><br />
<br />
<gallery caption="Entwicklung der Ortstafeln in der DDR"><br />
Bild 53 - Ortstafel (Vorderseite), StVO DDR 1956.svg|'''Bild 53'''<br />StVO 1956 (Vorderseite)<br />
Bild 53 a - Ortstafel (Rückseite), StVO DDR 1956.svg|'''Bild 53 a'''<br />StVO 1956 (Rückseite)<br />
Bild 53 - Ortstafel (Vorderseite), StVO DDR 1964.svg|'''Bild 53'''<br />StVO 1964 (Vorderseite)<br />
Bild 53 a - Ortstafel (Rückseite), StVO DDR 1964.svg|'''Bild 53 a'''<br />StVO 1964 (Rückseite)<br />
Bild 53 - Ortstafel (Vorderseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 7.svg|'''Bild 53'''<br />StVO 1971 (Vorderseite)<br />
Bild 53 a - Ortstafel (Rückseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 49 b.svg|'''Bild 53 a'''<br />StVO 1971 (Rückseite)<br />
Bild 314 - Ortstafel (Vorderseite), StVO DDR 1977.svg|'''Bild 314'''<br />StVO 1977 (ab 1978), (Vorderseite)<br />
Bild 315 - Ortstafel (Rückseite), StVO DDR 1977.svg|'''Bild 315'''<br />StVO 1977 (ab 1978), (Rückseite)<br />
Karl-Marx-Stadt-Schild.jpg|Alte Ortstafel von [[Karl-Marx-Stadt]]<br />
</gallery><br />
<br />
<gallery caption="Aktuelle Ortstafeln mit ungewöhnlichen Inhalten"><br />
Datei:Schleswig-Holstein, Heiligenstedtenerkamp, die Ortstafel mit dem längsten Namen in Deutschland NIK 0357.JPG|[[Heiligenstedtenerkamp|Heiligen&shy;stedtenerkamp]], die Ortstafel mit dem längsten zusammen&shy;hängenden Namen in Deutschland<br />
Datei:Ortseingangsschild Ilmenau.jpg|[[Ilmenau]], Ortseingang aus Richtung Neustadt<br />
Datei:Bundesstadt Bonn – Stadtbezirk Bad Godesberg.JPG|Bundesstadt [[Bonn]], Stadtbezirk [[Bad Godesberg]]<br />
Datei:Os Boltenhagen P7160043.JPG|Inhaltsreiche Ortstafel in [[Boltenhagen]]<br />
Datei:Gera Ortsschild.JPG|[[Gera]] <small>(als starker Kontrast zu Boltenhagen)</small><br />
Datei:Ortsschild gescher.jpg|Ortstafel von [[Gescher]] mit dem [[Liste der Städte und Gemeinden mit Namenszusatz in Nordrhein-Westfalen|Zusatz]] „Glockenstadt“<br />
Datei:Ortstafel Ehingen.jpg|Beleuchtete Ortstafel von [[Ehingen (Donau)]]<br />
Datei:Ortsschild Marl Rassismus.JPG|alternativtext=Sonder-Ortstafel mit politischer Botschaft, Marl|Sonder-Ortstafel mit politischer Botschaft von [[Marl]]; Dies ist jedoch nach der [[Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung|VwV-StVO]] unzulässig.<ref>Nr. VIII zu den Zeichen 310 und 311, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung</ref><br />
Datei:DocumentaStadtKassel.jpg|Hinweis auf die [[Documenta|Kunstausstellung]] in [[Kassel]]<br />
Datei:Orstseingangsschild-Großenhain.jpg|Temporäre Tafel in [[Großenhain]] nach einem Diebstahl<br />
Datei:Hochwasser2011 01 13 IMG 0417.JPG|Der [[Mönchhof (Raunheim)|Mönchhof]] gehört gleich zwei Städten: [[Raunheim]] und [[Kelsterbach]]<br />
Datei:Amtliche Ortstafel zweitrang Ortsbezug auch gültig nach StVO Hochschul- und Forschungszentrum Garching TUM Foto Wolfgang Pehlemann IMG 1635.jpg|Ortstafel mit Institutsbezug bei zweitrangigem Ortsbezug<br />
Datei:Amtl Ortstafel Ortsende ohne Ort auch gültig nach StVO Hochschul- und Forschungszentrum Garching & TUM Foto Wolfgang Pehlemann IMG 1508.jpg|Ortsende mit Straße als Nahziel<br />
Datei:Ortstafel Stuttgart-Vaihingen BAB 831.jpg|Ortsende mit [[Kreuz Stuttgart|Autobahnkreuz Stuttgart]] als Nahziel<br />
Datei:Schild ohne Ziel.jpg|Ortstafel ohne Text<br />
Datei:German Roadsign 310 in wrong usage.jpg|Zweckentfremdete Nutzung auf einem Parkplatz<br />
Datei:Ortsschild Hof am Untreusee 20210508 134205.jpg|Ortsschild mit Verweis auf Bildungsstandort<br />
Datei:Ortstafel-Ortsdurchfahrt.jpg|Ortsschild mit alleinigem Hinweis „Ortsdurchfahrt“<br />
Datei:Ortsfafel von Riol.jpg|Riol, Ortsname in Großbuchstaben<br />
</gallery><br />
<br />
<gallery caption="Ortstafeln mit Zusatz [[Zollgrenzbezirk]]" perrow="3"><br />
Ortseingangstafel Selb-Wildenau.JPG|Vor 1980/81 hergestellte Ortstafel des Teilorts [[Wildenau (Selb)]]<br />
Wiechs am Randen - Zollgrenzbezirk I.JPG| Ortstafel [[Wiechs am Randen]]<br />
D-BW-Kressbronn aB - Ortsschild mit 'Zollgrenzbezirk'.jpg|Ortstafel [[Kressbronn am Bodensee]]<br />
</gallery><br />
<br />
<gallery perrow="4" caption="Gemeinsame Ortstafeln"><br />
Datei:Gr. Nordende Heidgraben 01.jpg|[[Groß Nordende]] links, [[Heidgraben]] rechts<br />
Datei:Ortstafel Heidgraben und Groß Nordende, Kreis Pinneberg.jpg|Heidgraben und Groß Nordende<br />
Datei:Ortsschild Scheuerfeld - Vogelherd.jpg|Kreisübergreifend: [[Scheuerfeld (Coburg)|Scheuerfeld]] (kreisfreie Stadt [[Coburg]]) und [[Weitramsdorf]]-[[Weidach (Weitramsdorf)|Weidach]] Ortsteil Vogelherd (Landkreis Coburg)<br />
Datei:Ortstafel Ottobrunn und Riemerling.jpg|[[Ottobrunn]] und [[Riemerling]]<br />
Datei:Ortsschild Opperzau - Oppertsau.JPG|Länderübergreifend: [[Windeck]] Gemeindeteil [[Opperzau]] Rhein-Sieg-Kreis (NRW) und [[Fürthen]] Ortsteil [[Oppertsau]] Kreis Altenkirchen (RLP)<br />
</gallery><br />
<br />
=== Zweisprachig beschriftete Ortstafeln ===<br />
In einigen Landstrichen sind die Ortstafeln zweisprachig beschriftet, und zwar in Deutsch und<br />
* [[Obersorbische Sprache|Ober-]] bzw. [[Niedersorbische Sprache|Niedersorbisch]] im [[Sorbisches Siedlungsgebiet|sorbischen Siedlungsgebiet]] in der [[Lausitz]],<br />
* [[Nordfriesische Sprache|Nordfriesisch]] in [[Nordfriesland]] und [[Saterfriesische Sprache|Saterfriesisch]] im [[Saterland]],<br />
* [[Niederdeutsche Sprache|Niederdeutsch]] in [[Niedersachsen]] und [[Schleswig-Holstein]],<br />
* [[Dänische Sprache|Dänisch]] in [[Südschleswig]].<br />
<br />
Mit der ab dem 1.&nbsp;Januar 1968 verbindlich gewordenen [[Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen|TGL]] 10629 wurden zweisprachige Ortstafeln für das zweisprachige Gebiet der [[Lausitz]] in der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)#Entwicklung nach 1945 in der Deutschen Demokratischen Republik|Straßenverkehrs-Ordnung der DDR]] verankert.<ref>TGL 10 629, Blatt 3, Gruppe 717: ''Leiteinrichtungen für den Straßenverkehr – Verkehrszeichen – Symbole, Farbe, Schrift'' vom April 1967</ref> Zweisprachige Ortstafeln hatte es dort jedoch bereits seit Ende der 1940er Jahre gegeben.<br />
<br />
In [[Schleswig-Holstein]] ist der Einsatz von zweisprachigen Tafeln am 12.&nbsp;Juni 2007 verordnet worden. Begünstigt wurde die Mehrsprachigkeit durch die [[Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen]] von 1992. Der Ortsname in der Minderheitensprache ist in Deutschland meist kleiner gesetzt. In [[Brandenburg]] müssen jedoch seit 2014 beide Namen in gleicher Schriftgröße angeführt werden, in Sachsen seit 2019.<br />
{{Hauptartikel|Zweisprachiges Straßenschild}}<br />
<br />
<gallery caption="Beispiele zweisprachig beschrifteter Ortstafeln"><br />
Aurich schild.jpg|Deutsch-plattdeutsche (Ostfriesisches Platt) Ortstafel in [[Aurich]] in [[Ostfriesland]]<br />
Bild 53 Ortstafel Boxberg (Vorderseite), TGL 10629, Blatt 3, S. 48.svg|DDR-Ortstafel gemäß der 1968 verordneten TGL&nbsp;10629, Blatt 3, S.&nbsp;48<br />
Uhyst - Ortstafel 2008.jpg|Nach der Wende: [[Uhyst (Spree)|Uhyst]]/Delni Wujězd<br />
Budyšin – měšćanska tafla (2021).jpg|Deutsch-obersorbische Ortstafel in [[Bautzen#Ortsname|Bautzen]] in der [[Oberlausitz]]<br />
Cottbus Chóśebuz.JPG|Deutsch-niedersorbische Ortstafel in [[Cottbus]] in der [[Niederlausitz]], beide mit gleicher Schriftgröße<br />
Os dagebüll kirche P8190013.JPG|Deutsch-nordfriesische Ortstafel in [[Dagebüll]] in [[Nordfriesland]]<br />
Ortsschild_Emlichheim_-_Emmelkamp_cropped.jpg|Deutsch-niederdeutsche Ortstafel in [[Emlichheim#Sprachgeschichte|Emlichheim]] ([[Landkreis Grafschaft Bentheim|Grafschaft Bentheim]])<br />
Flensburg-Flensborg.jpg|Deutsch-dänische Ortstafel in [[Flensburg]]<br />
Scharrel.jpg|Deutsch-saterfriesische Ortstafel in [[Scharrel (Saterland)|Scharrel]], Gemeinde [[Saterland]]<br />
Zweisprachiges Ortsschild von Hoyerswerda.png|Deutsch-obersorbische Ortstafel von [[Hoyerswerda]] mit dem Zusatz „Wulke wokrjesne město“ (Große Kreisstadt)<br />
</gallery><br />
<br />
=== {{Anker|Ortshinweistafel}} Ortshinweistafeln und Ortsteiltafeln ===<br />
[[Datei:Zeichen 385 - Ortshinweistafel, StVO 1988.svg|mini|hochkant|'''Zeichen 385'''<br />Ortshinweistafel]]<br />
[[Datei:Zeichen 313-50 - Ortsteiltafel einzeilig, StVO 1992.svg|mini|hochkant|'''Zeichen 313-50'''<br />Ortsteiltafel einzeilig, seit 2017 nicht mehr Teil des Verkehrszeichenkatalogs]]<br />
[[Datei:Zeichen 385 Middelsterborg.jpg|mini|Ortshinweistafel in Ostfriesland mit DIN-Engschrift]]<br />
<br />
Ortshinweistafeln (Zeichen&nbsp;385 nach Anlage&nbsp;3 zu {{§|42|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;2 StVO) sind seit Inkrafttreten der 1970 verkündeten [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrs-Ordnung]] grüne [[Verkehrszeichen (Deutschland)|Verkehrszeichen]] mit gelber Schrift und gelbem Rand. Sie dienen als Richtzeichen der Unterrichtung über die Namen von Ortschaften, die im Bereich einer Durchgangsstraße keine [[Geschlossene Ortschaft|geschlossenen Ortschaften]] im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung darstellen. Auch Ortshinweistafeln werden in den entsprechenden Regionen zweisprachig ausgeführt.<br />
<br />
Neben diesen Ortshinweistafeln waren bis 2017 für die Ausweisung einzelner Stadtteile eigene Tafeln vorgesehen, die in schwarzer Schrift und schwarzer Umrahmung Auskunft gaben. Von diesen gab bzw. gibt es wiederum noch weitere, inoffizielle Varianten: In Hamburg etwa wurden traditionell Stadtteiltafeln mit weißer Schrift auf rotem Grund aufgestellt. In Kassel finden sich Stadtteiltafeln, die zwar schwarze Schrift auf weißem Grund zeigen, jedoch sowohl in Länge und Breite als auch inhaltlich und typographisch („Kassel“ groß in der ersten Zeile, „Bad Wilhelmshöhe“ kleiner darunter) dem Format von Ortstafeln (Zeichen 310) entsprechen.<br />
<br />
== Verkehrsregeln ==<br />
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gelten besondere Verkehrsregeln, beispielsweise:<br />
<br />
* [[Tempolimit|Geschwindigkeitsbeschränkung]] auf 50&nbsp;km/h für alle Kraftfahrzeuge (siehe {{§|3|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;3 Nr.&nbsp;1 StVO). Durch Zeichen&nbsp;274 (zum Beispiel {{Verkehrszeichen|274}}) können abweichend höhere Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sein ({{§|41|stvo_2013|juris}} Anlage&nbsp;2 [[StVO (D)|StVO]]).<br />
* Freie [[Fahrstreifen]]wahl für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5&nbsp;t zulässigem Gesamtgewicht auf Fahrbahnen mit mehr als einem markierten Fahrstreifen in der betreffenden Richtung, außer auf Autobahnen. Das [[Rechtsfahrgebot]] ist insoweit aufgehoben und auf dem rechten Fahrstreifen darf schneller als links gefahren werden (siehe {{§|7|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;3 StVO).<br />
* [[Parkverbot]] 5&nbsp;m vor einem [[Andreaskreuz]] (Zeichen&nbsp;201 {{Verkehrszeichen|201}}) (siehe {{§|41|stvo_2013|juris}} Anlage&nbsp;2 StVO); demgegenüber außerhalb geschlossener Ortschaften 50&nbsp;m.<br />
* Verbot des regelmäßigen Parkens mit [[Lastkraftwagen|LKW]] über 7,5&nbsp;t [[zulässiges Gesamtgewicht]] in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kur- und Klinikgebieten (siehe [[Parkverbot#Regelungen für bestimmte Fahrzeugarten|Parkverbotsregelung]], {{§|12|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;3a StVO).<br />
* Beim Parken während der Dunkelheit genügen [[Parklicht|Parkleuchten]] (siehe {{§|17|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;4 StVO).<br />
* Die Absicht des Überholens darf nicht durch [[Hupe]] oder Lichthupe angekündigt werden (siehe {{§|16|stvo_2013|juris}} Abs.&nbsp;1 StVO).<br />
* Kein Parkverbot auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 {{Verkehrszeichen|306}}) ({{§|42|stvo_2013|juris}} Anlage&nbsp;3 [[StVO (D)|StVO]]).<br />
<br />
== Siehe auch ==<br />
* [[Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland]]<br />
* [[Ortstafel (Württemberg)]]<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
{{Commonscat|City limit signs in Germany|Ortstafeln}}<br />
{{Wiktionary|Ortsschild}}<br />
* [http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat310.htm Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog: Zeichen 310 Ortstafel]<br />
<br />
== Einzelnachweise ==<br />
<references /><br />
<br />
{{Rechtshinweis}}<br />
{{Normdaten|TYP=s|GND=4491203-1}}<br />
<br />
[[Kategorie:Verkehrszeichen (Deutschland)]]<br />
[[Kategorie:Regionale Toponomastik]]<br />
[[Kategorie:Sprache (Deutschland)]]</div>81.20.112.14https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=X.v.Colour&diff=229476619X.v.Colour2023-01-04T10:18:38Z<p>81.20.112.14: /* Neuerungen des xvYCC-Farbraums */ Die Mehrzahl von "Bit" ist "Bit" und nicht "Bits".</p>
<hr />
<div>{{SEITENTITEL:x.v.Colour}}<br />
{{Belege fehlen|Keinerlei Belege vorhanden}}<br />
[[Datei:Logo X.v.Colour.svg|rechts|200px|Logo X.v.Colour]]<br />
'''x.v.Colour''' oder '''xvYCC''' ist ein erweiterter [[Farbraum]] zur Übertragung von digitalen [[Videosignal]]en,<ref>{{Literatur |Autor=Michael A. Herzog |Titel=Prozessgestaltung in der Medienproduktion: neue Geschäftsmodelle und Technologien für mobile Portale und HD Broadcast |Verlag=GITO mbH Verlag |Datum=2009 |ISBN=978-3-940019-58-5 |Seiten=176}}</ref> der von [[Sony]] auf Basis des Kodak PhotoCD-Farbraums YCC (YC<sub>b</sub>C<sub>r</sub>) entwickelt wurde. Der entsprechende Farbstandard ist IEC61966-2-4.<br />
<br />
== Implementierung und Auswirkungen des erweiterten Farbraums ==<br />
=== YCC als Grundlage ===<br />
Der Farbumfang des [[YCC (Farbmodell)|YCC]]-Farbraums ist mit dem des [[sRGB]]-Farbraums identisch,<ref>{{Internetquelle |autor=Klaus Lipinski |url=https://www.itwissen.info/YCC-Farbmodell-luminance-color-color-YCC.html |titel=YCC-Farbmodell |abruf=2022-08-10 |sprache=de}}</ref> ebenso der [[Weißpunkt]] D65 und der Gammawert 2,2. Während sRGB-Farben als drei gammakorrigierte Kanäle R', G' und B' kodiert werden, sind Farben im YCC-Farbraum als drei Kanäle Y, C<sub>b</sub> und C<sub>r</sub> kodiert (daher der Name). Der Kanal Y kodiert die Luminanz (Helligkeit), die beiden Werte C<sub>b</sub> und C<sub>r</sub> kodieren zwei Chroma-Kanäle (Buntheit). C<sub>b</sub> ist die Differenz zwischen Blau und Gelb, C<sub>r</sub> stellt die Differenz zwischen Grün und Rot dar. Durch eine [[Matrix (Mathematik)|Matrixtransformation]] können sRGB-Signale einfach in YCC-Signale überführt werden. Die Luminanz Y reicht bei der eingesetzten 8-Bit-Codierung von 16 bis 235, die Chroma-Werte reichen jeweils von 16 bis 240 (aus theoretisch möglichen Werten von 0 bis 255). Der Grund dafür, den Wertebereich derart einzuschränken, war der Wunsch, abgeschnittene Signalspitzen am oberen und unteren Ende der Chroma- und Luminanzkanäle zu vermeiden, die bei der Übertragung analoger Signale durch [[Überschwingen]] entstehen können. Die Folge der Bereichsverkleinerung ist, dass dunkelgraue Farben mit Luminanz-Werten zwischen 1 und 16 als Schwarz und hellgraue Farben zwischen 236 und 254 als Weiß dargestellt werden. Bei voller Ausnutzung des 8 Bit Wertebereichs ist allein 0 als Schwarz und 255 als Weiß definiert. Bei den Chroma-Kanälen hat die Bereichseinschränkung den Effekt, dass die Farben Grün und Rot bzw. Gelb und Blau schon bei Werten von 16 oder 240 den höchsten Sättigungswert erreichen. Dies bedeutet natürlich eine starke Reduzierung der mit 8 Bit theoretisch darstellbaren Buntheits- und Helligkeitswerte.<br />
<br />
=== Neuerungen des xvYCC-Farbraums ===<br />
Bei der digitalen Übertragung von Signalen, die sich im Bereich der Fernsehtechnik zunehmend verbreitet, muss kein Bereich mehr für das Überschwingen reserviert werden. Der erweiterte Farbraum xvYCC kodiert daher Luminanz- und Chroma-Kanäle mit dem gesamten Wertebereich von 0 bis 255 und umfasst alle [[Körperfarbe]]n bzw. [[Optimalfarbe]]n, das heißt alle physikalisch realisierbaren Farben, die durch Reflexion oder Transmission entstehen können. Da die Kodierung von xvYCC sich prinzipiell nicht von YCC unterscheidet, ist die Abwärtskompatibilität des Standards gewährleistet, sofern der verwendete Aufzeichnungsstandard einen vollen 8-Bit-Wertebereich unterstützt (dies ist z.&nbsp;B. bei MPEG-2 der Fall). In xvYCC kodierte Signale können im sRGB-Farbraum negative Werte zur Folge haben. Das Ergebnis sind Farben, die außerhalb des in RGB darstellbaren Bereichs liegen, also Farben, die Wiedergabegeräte nicht produzieren können. Vor der Darstellung muss also eine Konvertierung in mit dem Gerät darstellbare Farben vorgenommen werden.<br />
Die Möglichkeit, mit xvYCC theoretisch alle darstellbaren Farben produzieren zu können hat zur Folge, dass 8-Bit-kodierte Signale bei Wiedergabegeräten mit erweitertem Farbraum sich als nachteilig erweisen. Es steht zwar ein größerer Farbraum zur Verfügung, aber die Farben können nur in 255 Farbabstufungen aufgelöst werden. Der Effekt ist, dass keine fließenden Farbübergänge bei großen Gerätefarbräumen möglich sind und trotz satterer Farben die Bildqualität stark leidet. Die einzige Möglichkeit ist, die xvYCC-Signale mit höheren Bitbreiten zu kodieren. Empfohlen wird eine Mindestbreite von 10 Bit bis hinauf zu 16 Bit. Doch auch solch hohe Bitbreiten können immer noch zu – zugegeben geringen – wahrnehmbaren Farbabstufungen führen, wie Erfahrungen mit erweiterten Farbräumen wie ProPhotoRGB, WideGamutRGB und anderen zeigen. Die Verwendung einer höheren Bitbreite hat für die Datenübertragung natürlich eine höhere benötigte Übertragungsbandbreite zur Folge, was teilweise durch effizientere Kompressionsalgorithmen kompensiert werden kann.<br />
<br />
== Voraussetzungen ==<br />
Für die Darstellung xvYCC-kodierter Signale sind folgende Voraussetzungen notwendig:<br />
<br />
* Eine xvYCC-taugliche Signalquelle. Das sind bislang ausschließlich HD-Video-Camcorder und BluRay-Spieler (speziell für [[AVCREC]]-DVDs).<br />
* Eine digitale Verbindung zwischen Signalquelle und Anzeige. Einziges Medium ist hierbei bislang [[HDMI]] ab Version 1.3.<br />
* Ein Anzeigegerät, das xvYCC-kodierte Bilddaten anzeigen kann. Dieser Voraussetzung genügen mittlerweile Flachbildschirme vieler Hersteller.<br />
<br />
== Zukünftige Entwicklung ==<br />
Ob auch [[DVD]]s, [[Blu-ray Disc]]s oder [[Satellitenfernsehen]] in Zukunft xvYCC-kodiert werden, bleibt abzuwarten und hängt auch vom Verhalten alter Wiedergabegeräte bei Beschickung mit entsprechend kodierten Signalen ab (Abwärtskompatibilität).<br />
<br />
== Einzelnachweise ==<br />
<references /><br />
<br />
{{SORTIERUNG:XvColour}}<br />
[[Kategorie:Sony]]<br />
[[Kategorie:Videotechnik]]<br />
[[Kategorie:Farbsystem]]</div>81.20.112.14https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bacillus_anthracis&diff=208172158Bacillus anthracis2021-01-28T14:56:06Z<p>81.20.112.14: /* Übertragung */ Grammatikalischer Feinschliff</p>
<hr />
<div><!-- Zu Informationen über den Umgang mit dieser Vorlage siehe bitte [[Wikipedia:Taxoboxen]]. --><br />
{{Taxobox<br />
| Taxon_WissName = Bacillus anthracis<br />
| Taxon_Rang = Art<br />
| Taxon_Autor = [[Ferdinand Julius Cohn|Cohn]] 1872<br />
| Taxon2_WissName = Bacillus<br />
| Taxon2_Rang = Gattung<br />
| Taxon3_WissName = Bacillaceae<br />
| Taxon3_Rang = Familie<br />
| Taxon4_WissName = Bacillales<br />
| Taxon4_Rang = Ordnung<br />
| Taxon5_WissName = Bacilli<br />
| Taxon5_Rang = Klasse<br />
| Taxon6_WissName = Firmicutes<br />
| Taxon6_Rang = Abteilung<br />
| Bild = Bacillus anthracis hiss.jpg<br />
| Bildbeschreibung = ''Bacillus anthracis''<br />
}}<br />
[[Datei:Anthrax culture.jpg|mini|''B. anthracis'' auf [[Blutagar]] unter einer [[Sicherheitswerkbank]] im [[United States Army Medical Research Institute of Infectious Diseases|USAMRIID]]]]<br />
[[Datei:Bacillus anthracis CDC 17097.jpg|mini|Koloniemorphologie auf Schafsblutagar]]<br />
[[Datei:Gram Stain Anthrax.jpg|mini|[[Gramfärbung]] von ''B. anthracis'' Zellen in [[Zerebrospinalflüssigkeit]]]]<br />
[[Datei:Anthrax spores.jpg|mini|Sporen von ''Bacillus anthracis'' unter einem [[Rasterelektronenmikroskop]]]]<br />
''' ''Bacillus anthracis'' ''' (zu lateinisch ''[[Bacillus]]'', und zu ''anthracis'', von griechisch ''ἄνθραξ'', ''anthrax'', „Kohle“) ist der Erreger des [[Milzbrand]]es. Das Bakterium gehört in die Gruppe der [[Gram-Färbung|grampositiven]] Bakterien und bildet dort gemeinsam mit anderen Bakterien die [[Familie (Biologie)|Familie]] der [[Bacillaceae]].<ref>{{Literatur |Autor=R. C. Spencer |Titel=Bacillus anthracis |Sammelwerk=Journal of Clinical Pathology |Band=56 |Nummer=3 |Verlag= |Datum=2003 |Seiten=182–187 |ISSN=0021-9746 |Online=[https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12610093/ nih.gov] |DOI=10.1136/jcp.56.3.182 |PMID=12610093}}</ref><br />
<br />
== Morphologie ==<br />
[[Datei:Neutrophil with anthrax copy.jpg|mini|Ketten von ''Bacillus anthracis'' (hier orange) werden von einem [[Neutrophiler Granulozyt|neutrophilen Granulozyten]] (gelb) [[Phagozytose|aufgenommen]] ([[Rasterelektronenmikroskop|REM]]-Aufnahme, der weiße Strich ist 5&nbsp;[[Meter#Mikrometer|µm]] lang)]]<br />
Das Milzbrandbakterium ist ein relativ großes (1–6 Mikrometer), fakultativ [[Aerob|anaerobes]], unbewegliches Stäbchenbakterium, welches vor allem durch [[Endospore]]n übertragen wird. Die Sporen selbst bilden sich in der leicht verjüngten Mitte des Stäbchens, die Bakterien schließen sich typischerweise zu Ketten oder Fäden zusammen, die als ''bambusartig'' imponieren. In vivo (im Körper) bildet das Bakterium eine [[Bakterienkapsel|Kapsel]] aus [[Polyglutamyl]] aus, die es vor [[Phagozytose]] durch das [[Retikulohistiozytäres System|Mononukleäre Phagozytierende System]] (MPS) schützt. In der Kultur auf [[Blutagar]] fehlt diese Kapsel meist.<br />
<br />
''Bacillus anthracis'' besitzt mit 83 % einen hohen Anteil verzweigter [[Fettsäuren|Fettsäureketten]].<ref>T. Kaneda: ''Iso- and anteiso-fatty acids in bacteria: biosynthesis, function, and taxonomic significance.'' In: ''Microbiol. Rev.'' 55(2); June 1991, S. 288–302. PMID 1886522</ref><br />
<br />
== Übertragung ==<br />
Die Bakterien überdauern in Sporenform auch jahrzehntelang im Boden. Werden sie von pflanzenfressenden [[Säugetier]]en, etwa [[Rinder]]n, [[Schafe]]n und [[Hausschwein|Schweinen]] beim Fressen aufgenommen, beginnen sie sich im Tier zu vermehren, töten das Tier und vermehren sich im Kadaver weiter, um, wenn die Vermehrungssituation ungünstig wird, schließlich wieder ins Sporenstadium überzugehen. Daher dürfen an Milzbrand verendete Tiere nicht vergraben, sondern müssen verbrannt werden. Die Sporen können auch im Fell oder auf der Haut der Tiere lange überleben. [[Epidemie]]n der Krankheit stehen dabei häufig in direktem Zusammenhang mit der Tierhaltung oder der Verarbeitung von Tierprodukten. Kürschner, Gerber, Melker und Tierärzte sind besonders gefährdete Berufsgruppen. Es ist eine anerkannte Berufskrankheit bei Landwirten, Metzgern und Tierärzten.<ref>{{Literatur |Autor=Henrik Holtmann |Titel=BASICS Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene |Auflage=3. Aufl |Verlag=Urban & Fischer in Elsevier |Ort=München |Datum=2014 |ISBN=978-3-437-42418-2 |Seiten=56 }}</ref> Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt in der Regel nicht vor.<br />
<br />
== Pathogenese ==<br />
Die [[pathogen]]en Eigenschaften des Bakteriums lassen sich auf zwei [[Plasmid]]e zurückführen. Das Erste (pXO1) codiert unter anderem für die Untereinheiten des [[Milzbrandtoxin]]s und das Zweite (pXO2) ist für die [[Polyglutamat]]-Kapselbildung verantwortlich. Durch das Fehlen eines der Plasmide reguliert sich der Krankheitsverlauf.<br />
<br />
== Klinik ==<br />
* ''Lungenmilzbrand: '' nach Einatmung sporenhaltiger Stäube oder Aerosole entsteht binnen weniger Tage eine Bronchopneumonie mit hohem Fieber, blutigem Husten und Hypoxie; nach 2–3 Tagen letal.<br />
* ''Hautmilzbrand: '' nach direktem Kontakt der Haut mit erregerhaltigem Material entsteht eine [[Papel]] und im Weiteren ein [[Ulcus]] mit schwarzem Schorf.<br />
* ''Darmmilzbrand: '' entsteht nach Verzehr von ungegartem Fleisch infizierter Tiere (sehr selten).<br />
* ''Milzbrandsepsis: '' meist letale Komplikation der verschiedenen klinischen Erscheinungsbilder des Milzbrandes bei [[Dissemination|Disseminierung]] über die Blutbahn.<br />
<br />
== Geschichte ==<br />
Entdeckt wurde ''Bacillus anthracis'' im Jahre 1849 von [[Aloys Pollender]]. Nachdem [[Ferdinand Julius Cohn]] 1874 nur vermuten konnte, Bakterien würden Milzbrand auslösen, gelang es [[Robert Koch]] bereits zwei Jahre später, den Erreger erstmals in Kultur zu vermehren und dessen Rolle bei der Entstehung der Krankheit sowie die Sporen der Milzbrandbazillen nachzuweisen. 1881 schließlich entwickelte [[Louis Pasteur]] einen ersten Impfstoff gegen die Seuche, den er mit Erfolg in einem Großversuch an Schafen testete.<ref>[https://www.heise.de/tp/features/Milzbrand-und-die-Angst-3452914.html Andrea Naica-Loebell (2001): ''Milzbrand und die Angst.'']</ref> Im Jahr 2002 wurde das [[Genom]] des Bakterium vollständig [[DNA-Sequenzierung|sequenziert]].<br />
<br />
Obwohl [[Russland]] Unterzeichner und Mitbegründer der [[Biowaffenkonvention]] war, betrieb die damalige Sowjetunion ein Programm zur [[Biowaffe|B-Waffenforschung]]. 1979 starben dutzende Menschen an [[Milzbrand]] in [[Swerdlowsk (Ukraine)|Swerdlowsk]], nachdem versehentlich waffenfähiges Sporenpulver freigesetzt wurde. Der Unfall wurde vertuscht und auch zivilen Einrichtungen zum Bevölkerungsschutz nicht informiert. [[Pathologie|Pathologen]] konnten zeigen, dass es sich um keine natürliche Erreger handelte, so dass die versehentliche Freisetzung nicht mehr geleugnet werden konnte. Erst im Jahr 1992 gab es eine offizielle Stellungnahme des damaligen russischen Präsidenten [[Boris Jelzin]] und ein Versprechen alle aktiven Biowaffenprogramme stillzulegen.<ref>Paul S. Keim, David H. Walker, Raymond A. Zilinskas: [http://www.spektrum.de/news/die-milzbrand-bedrohung/1520587 ''Biowaffen: Die Milzbrand-Bedrohung.''] In: ''Spektrum.de'', 23. November 2017.</ref><br />
<br />
== Bioterrorismus ==<br />
{{Hauptartikel|Bioterrorismus}}<br />
Seit Ende der 1990er Jahre häufen sich Presseberichte über einen möglichen Einsatz von Milzbrandsporen als [[biologische Waffe]] im Rahmen des internationalen [[Terrorismus]]. So starben 2001 während einer [[Anthrax-Anschläge 2001|Anschlagsserie in den USA]] fünf Menschen infolge Kontaktes mit in Briefen verschickten Milzbrandsporen. Für eine Ansteckung bedarf es allerdings einer recht großen Menge von Sporen und eine Erkrankung lässt sich zumeist erfolgreich durch Gabe von [[Penicillin]] therapieren. Als potentiell ernstzunehmende Bedrohung wird die&nbsp;– wie bei allen Krankheitserregern&nbsp;– theoretisch vorhandene Möglichkeit, den Erreger [[Genetisch modifizierte Organismen|gentechnisch zu modifizieren]] und dadurch eventuell gefährlicher zu machen, diskutiert.<ref>[http://www.spektrum.de/video/die-milzbrandbedrohung/1520637 ''Bioterror: Die Milzbrandbedrohung – Auf der Liste der bedenklichsten Biowaffen steht Bacillus anthracis ganz oben. Was macht den Erreger von Milzbrand so gefährlich?''] Spektrum.de, 20. November 2017.</ref><br />
<br />
== Analytik ==<br />
Das [[Robert Koch-Institut]] stellt eine frei verfügbare Datenbank samt Auswertesoftware auf [[Matlab]]-Basis bereit und erlaubt so Benutzern von [[MALDI-TOF]] Geräten wie etwa [[Medizinisches Versorgungszentrum|Medizinischen Versorgungszentren]] ein Screening von Patientenmaterial.<ref>{{Literatur |Autor=Peter Lasch, Wolfgang Beyer, Herbert Nattermann, Maren Stämmler, Enrico Siegbrecht |Titel=Identification of ''Bacillus anthracis'' by Using Matrix-Assisted Laser Desorption Ionization-Time of Flight Mass Spectrometry and Artificial Neural Networks |Sammelwerk=Applied and Environmental Microbiology |Band=75 |Nummer=22 |Datum=2009-11-15 |ISSN=0099-2240 |Seiten=7229–7242 |DOI=10.1128/aem.00857-09 |PMID=19767470}}</ref> Für die Bestätigungsanalytik in Laboren mit entsprechender [[Biologische Schutzstufe|biologischer Schutzstufe]] ist weiterhin die [[Polymerase-Kettenreaktion]] notwendig.<ref>{{Literatur |Autor=Constance A. Bell, James R. Uhl, Ted L. Hadfield, John C. David, Richard F. Meyer |Titel=Detection of ''Bacillus anthracis'' DNA by LightCycler PCR |Sammelwerk=Journal of Clinical Microbiology |Band=40 |Nummer=8 |Datum=2002-08-01 |ISSN=0095-1137 |Seiten=2897–2902 |DOI=10.1128/jcm.40.8.2897-2902.2002 |PMID=12149348}}</ref><br />
<br />
== Meldepflicht ==<br />
In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis [[meldepflichtige Krankheit#Deutschland|namentlich meldepflichtig]] nach {{§|7|ifsg|juris}} des [[Infektionsschutzgesetz]]es, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. Die Meldepflicht betrifft in erster Linie die Leitungen von Laboren ({{§|8|ifsg|juris}} IfSG).<br />
<br />
In der Schweiz ist der positive und negative laboranalytische Befund [[meldepflichtige Krankheit#Schweiz|meldepflichtig]] für Laboratorien und zwar nach dem ''Epidemiengesetz'' (EpG) in Verbindung mit der ''Epidemienverordnung'' und {{§§|URL|2=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20151622/index.html#app3ahref0|3=Anhang 3}} der ''Verordnung des [[Eidgenössisches Departement des Innern|EDI]] über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen''.<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
{{Commonscat|Bacillus anthracis|''Bacillus anthracis''}}<br />
* [[Bundesinstitut für Risikobewertung|BfR]]: [http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_milzbrand_und_einer_moeglichen_kontamination_von_lebensmitteln_mit_bacillus_anthracis-191872.html Fragen und Antworten zu Milzbrand und einer möglichen Kontamination von Lebensmitteln mit ''Bacillus anthracis'']<br />
<br />
== Einzelnachweise ==<br />
<references /><br />
<br />
{{Navigationsleiste Bacillus cereus Gruppe}}<br />
{{Gesundheitshinweis}}<br />
<br />
[[Kategorie:Bazillen]]<br />
[[Kategorie:Bacillus|Anthracis]]<br />
[[Kategorie:Meldepflichtiger Erreger]]<br />
[[Kategorie:Bakterium mit sequenziertem Genom]]<br />
[[Kategorie:Milzbrand]]</div>81.20.112.14