https://de.wikipedia.org/w/api.php?action=feedcontributions&feedformat=atom&user=195.4.205.7Wikipedia - Benutzerbeiträge [de]2025-05-09T03:16:04ZBenutzerbeiträgeMediaWiki 1.44.0-wmf.28https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Privatkopie&diff=41635576Diskussion:Privatkopie2008-01-25T19:09:19Z<p>195.4.205.7: /* Umgehen des Kopierschutzes */</p>
<hr />
<div>== Klare Abgrenzung zu Software ==<br />
Vorschlag:<br />
Software wird auch durch das Urheberrecht abgedeckt, findet dort aber in eigenständigen Paragraphen eine völlig andere Behandlung. So gibt es hier auch kein Recht auf Privatkopie.<br />
Vielleicht sollte man in diesem Artikel deutlich auf die Sonderbehandlung von Software hinweisen?<br />
<br />
== Abschnitt "Raubkopie" löschen? ==<br />
wie wäre es wenn der Abschnitt gelöscht wird oder höchstens auf "Raubkopie" verlinkt wird? Das schweift vom Thema doch etwas zu sehr ab, finde ich.<br />
<br />
Fairsharing als Link gelöscht. Kulturflatrate ist ungleich Privatkopie.<br />
<br />
:: Sehr gut [[Benutzer:Matze6587|Matthias Pester]] 22:45, 27. Jul 2005 (CEST)<br />
<br />
== Struktur des Artikels geändert ==<br />
<br />
Bitte konstruktiv weiterarbeiten<br />
Bitte nicht globale Löschaktionen durchführen und Kritiken hier anbringen.<br />
Vielen Dank<br />
[[Benutzer:Matze6587|Matthias Pester]] 22:45, 27. Jul 2005 (CEST)<br />
<br />
== Privatkopien von Notenblättern ==<br />
<br />
Dürfen von Notenblättern Privatkopien erstellt werden? --[[Benutzer:84.61.31.108|84.61.31.108]] 12:05, 2. Feb 2006 (CET)<br />
<br />
== Umgehen des Kopierschutzes ==<br />
<br />
Im Abschnitt Recht wurde behautet, ein Kopierschutz, der vom Betriebssystem nicht unterstützt wird, wäre nicht wirksam und würde die Erstellung einer Privatkopie erlauben. Ebenso sei die Erstellung einer Analogkopie immer erlaubt. Das Bundesjustizministerium (und auch die Webseiten einiger Rechtsanwälte) sehen das jedoch anders:<br />
:''Ist eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD oder DVD erlaubt?<br />
::''Bisher ist die Frage gerichtlich noch nicht geklärt, ob man das als Umgehung im weiteren Sinne werten kann. Denn wer auf die CD drauf schreibt „kopiergeschützt“, der will eben keine Kopie. Den analogen Ausgang zu verwenden ist zwar technisch kein Knacken, faktisch aber ein Umgehen.<br />
:(Zitat aus den FAQ des Bundesjustizministeriums, siehe [[http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/6affcb93dc518cd62d9a6e295f89fca9,55a304092d09/5n.html]])<br />
<br />
Ich habe den entsprechenden Absatz abgeändert in: >>die Rechtslage ist umstritten<<<br />
<br />
Lothar --[[Benutzer:137.250.83.23|137.250.83.23]] 15:40, 17. Feb 2006 (CET)<br />
<br />
<br />
Gab es da nicht letztens das Urteil, dass CSS kein wirksamer Kopierschutz mehr sei? Vielleicht auch interessant.<br />
<br />
== Privatkopie ungleich legale Privatkopie ?! ==<br />
<br />
wird tatsächlich die ''Erlaubnis'', eine private Kopie anzulegen, als Privatkopie bezeichnet, oder nicht vielmehr nur diese Kopie selbst? -- [[Benutzer:BillyThePit|BillyThePit]] 12:27, 23. Mär 2006 (CET)<br />
<br />
: Nee, da stand in der Tat ziemlicher, ähm, Unsinn. Hab's korrigiert. -- [[Benutzer:H005|H005]] 00:04, 24. Mär 2006 (CET)<br />
<br />
== Privatkopie in den USA ==<br />
<br />
Ist es in den USA erlaubt, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu erstellen? --[[Benutzer:84.61.61.238|84.61.61.238]] 13:14, 26. Mär 2006 (CEST)<br />
<br />
: --> Siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_use (Nicht vergleichbar mit deutschem Recht, kommt aber den Schranken des Urheberrechts am naechsten)<br />
<br />
== Weblinks ==<br />
<br />
Ich habe mal eine ganze Reihe links rausgeworfen. Zum einen soll ein Artikel nach möglichkeit nicht mehr als 5 Links haben - und dann waren da auch parteipolitische Seiten der grünen Jugend und der jungen union drin sowie Foren (Foren sollen eigentlich auch keine Weblinks sein). Darüberhinaus gab es Links die sich nicht nur auf die Privatkopie bezigen sondern auch allgemein auf das Urheberrecht. Weblinks zu einem Artikel sollen aber nur Links zu genau dem Thema enthalten, weiterführende Links zu darüberliegenden Themen würden dann z.B. auf denr Seite zu [[Urheberrecht]] zu finden sein. Wikipedia ist halt kein Linkverzeichnis. [[Benutzer:Vinci|Thilo Pfennig]] 12:05, 8. Apr 2006 (CEST)<br />
<br />
Wie wäre es mit einem Link zum Gesetzestext?<br />
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html<br />
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Auf jeden Fall besser als der Link auf das Inhaltsverzeichnis einer käuflichen Masterarbeit. Den habe ich eben entfernt. Dann lieber den Gesetzestext (wobei es zum Artikel ggf. eine eigene Seite gibt?). Oder einer anderen Seite, da gibts sicher genug.<br />
[[Spezial:Beiträge/87.174.97.207|87.174.97.207]] 02:43, 12. Dez. 2007 (CET)<br />
<br />
== Onlinekurse Musik ==<br />
In wie weit ist es erlaubt für Online-Kurse Musikbeispiele abzudrucken?<br />
Viele Lernelemente lassen sich ohne geeignete Übungsbeispiele nicht vermitteln.<br />
[[Volkslieder]] decken nicht alle benötigten Übungen ab...<br />
--Mjchael 12:47, 12. Jul 2006 (CEST)<br />
<br />
== Webbrowser-Beispiel ==<br />
<br />
"oder mit dem Webbrowser werden Kopien von Dateien auf Webservern auf den heimischen Rechner geholt."<br />
<br />
Inwieweit faellt das unter Privatkopie? Wenn damit der Cache des Browser gemeint ist, faellt das nicht unter die Privatkopie, sondern unter die Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen ($44a): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html<br />
Ist nicht der Cache gemeint, ist das Beispiel schlicht falsch: Der Download von Warez-Seiten zb faellt nicht unter Privatkopie.<br />
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Man kann Webseiten auch lokal speichern, um sie späteroffline lesen zu können. --(unsigniert)<br />
:Wie? Das Beispiel ist schon korrekt. Du hast da was falsch verstanden. Die Warez-Seiten sind die Bösen, die veröffentlichen etwas ohne Genehmigung. --[[Benutzer:84.153.89.170|84.153.89.170]] 12:11, 11. Sep 2006 (CEST)<br />
<br />
== Staaten ohne das Recht auf Privatkopie ==<br />
<br />
Gibt es Staaten, in denen auch Privatkopien grundsätzlich verboten sind? --[[Benutzer:84.61.1.96|84.61.1.96]] 07:49, 8. Aug 2006 (CEST)<br />
<br />
== Österreich ==<br />
<br />
Ich habe einmal ein paar Infos über die Situation in Österreich hinzugefügt. Wäre toll, wenn das jemand rechtskundiger noch ergänzen könnte. Vor allem würde mich interessieren, ob die folgende Folgerung korrekt ist: Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik (ohne gleichzeitiges Freigeben) ist erlaubt, da das Gesetz (im Gegensatz zu Deutschland) öffensichtlich rechtswidrige Vorlagen nicht verbietet. --[[Benutzer:Heinzi.at|Heinrich Moser]] 21:01, 1. Dez. 2006 (CET)<br />
<br />
Vielleicht sollte man auch etwas über die Fehlinformation von Musik und Filmindustrie schreiben. Im Kino steht ja immer, dass das Aufzeichnen des Films eine Strafbare handlung ist. So wie ich das verstanden habe, stimmt das aber nicht. Schließlich wäre das ja auch nur eine Privatkopie, oder?[[Benutzer:Roadexpert|Roadexpert]] 12:43, 24. Jan. 2008 (CET)<br />
<br />
: Das sehe ich auch so, dass das nur eine zivilrechtliche Sache wäre (Verletzung der AGBs des Kinos). Allerdings gibt es hier noch keine Urteile, daher kann man das wohl nicht mit Sicherheit sagen. Das gleiche gilt übrigens auch für das oben erwähnte "erlaubte Herunterladen": Es steht zwar nicht explizit im Gesetz, dass die Vorlage rechtskonform sein muss, aber ein Gericht könnte das trotzdem als erforderlich ansehen (vgl. Diskussionen in einschlägigen Foren, z.B. [http://groups.google.com/group/at.gesellschaft.recht/browse_frm/thread/b06f91e728055d58/1c12cbcc4a1964d7 hier]). Sprich: Solange nicht irgendjemand diese Fragen ausjudiziert, wird das alles ein Graubereich bleiben. Und ich vermute, dass die Musikindustrie aus gutem Grund keinen Musterprozess führen will... --[[Benutzer:Heinzi.at|Heinzi.at]] 23:55, 24. Jan. 2008 (CET)<br />
<br />
:: Dann könnte ja zumindest auf die Tatsache hingewiesen werden, dass dies rechtlich im Graubereich liegt. Allerdings kann ja jedes Lokal oder ich denke auch Kinos Personen ohne Grund den Zutritt verweigern und somit können Sie einen durchaus des Saales verweisen, allerdings müssten Sie dann das Eintrittsgeld rückerstatten. Ich denke selbst wenn es in den AGBs steht hat es rechtlich keine Grundlage. Die AGBs können ja schließlich kein Gesetz definieren.[[Benutzer:Roadexpert|Roadexpert]] 13:05, 25. Jan. 2008 (CET)<br />
<br />
::: Wieso sollte es keine rechtliche Grundlage geben? Wenn wir vertraglich vereinbaren, dass du mir 100 Euro geben musst, wenn du in meinem Wohnzimmer Fotos machen willst, dann gilt der Vertrag natürlich für beide Seiten. --[[Benutzer:Heinzi.at|Heinzi.at]] 14:18, 25. Jan. 2008 (CET)<br />
<br />
== Rechtsnorm ==<br />
In älteren Versionen standen mal einige Details über den §53, die find ich ganz interessant. Immerhin handelt der Abschnitt über diesen §.<br />
Den könnte man ruhig wieder einfügen.<br />
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Rechtsnorm <br />
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(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.<br />
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Erläuterungen:<br />
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"zum privaten Gebrauch": Der Ausdruck grenzt die Privatkopie vom Begriff der "Vervielfältigung" des §16 UrhG ab. Sind die Kopien für die Öffentlichkeit bestimmt (etwa wenn eine Buchdruckerei ein Buch vervielfältigt), ist eine Zustimmung des Urhebers notwendig. Für die Privatkopie ist diese Erlaubnis nicht notwendig.<br />
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"auf beliebigen Trägern": Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden.<br />
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"offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage": Hier muss offensichtlich sein, dass die Kopiervorlage angefertigt wurde, ohne ein Recht zu verletzen. Dieser Ausdruck ist oft kritisiert worden, da man etwa im Internet nicht wissen kann ob eine Datei rechtmäßig hergestellt wurde oder nicht. In der Praxis ist eine Überprüfung nicht möglich<br />
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== Wasserzeichen? ==<br />
Was haben Wasserzeichen eigentlich mit der Privatkopie zu tun? Ich finde, den Abschnitt könnte man ruhig löschen.<br />
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== Atomium ==<br />
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Ist das Fotografieren des Atomiums für private Zwecke nach belgischem Recht erlaubt? --[[Benutzer:88.76.229.73|88.76.229.73]] 19:39, 17. Mär. 2007 (CET)<br />
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== "Voraussetzungen der Privatkopie" löschen? ==<br />
Wie wäre es wenn dieser Abschnitt wieder gelöscht wird. 1. hat er keine Inhalte und 2. gibt es keine Voraussetzungen für eine Privatkopie.<br />
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== Beispiele? ==<br />
Ich bin kein Jurist und tue mich mit einigen dieser juristischen Formulierungen recht schwer...<br />
Der Abschnitt:<br />
"Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden."<br />
heisst doch im Klartext, ich kann mir von Kollegen so viele mp3s und DVDs kopieren, wie ich möchte, oder nicht?<br />
Ich muss diese Kollegen eben nur näher kennen. Und da ich viele Kollegen habe, darf ich mir viel kopieren, oder wie? Nur eben darf ich keine Tauschbörsen nutzen, und auch keine Software stehlen...<br />
Hab ich das richtig verstanden?<br />
Was ist denn mit CD/DVD-Verleih? Leihe ich mir einen Film, darf ich mir auch eine Kopie davon machen, oder? Zumindest solange kein Kopierschutz auf der DVD ist...<br />
Richtig?</div>195.4.205.7